19991220_FF_027

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1999-12-20
Erscheinungsdatum 1999-12-20
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Dezember im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 27. Sitzung der Forstfondsvertretung der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Dezember und der Verschiebung der Sitzung auf den heutigen Termin auf 14.00 Uhr nehmen an der einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm. Wilhelm Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhart Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm. Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.15 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung vom 09.11.1999; 2. Zustimmung zur Festlegung eines Quellschutzgebietes für die Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg; 3. Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2000 mit Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz; 4. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 5. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 26. Forstfondssitzung vom 09.11.1999 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2) Der Betriebsleiter informiert zum Antrag der Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg auf Festsetzung eines Quellschutzgebietes wie folgt: Im Jahre 1959 wurde die Wassergenossenschaft gegründet, welcher damals die Bewilligung zur Fassung und Ableitung der Brunnenquellen 1, 2 und 3 im Standeswald am Kristberg kostenlos erteilt wurde. Im Jahre 1995 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz von amtswegen ein Verfahren zur Festlegung von Quellschutzgebieten für die Ödaquelle und die auf Standesgrund befindliche Brunnenquelle 3 eingeleitet, für welche schließlich mit Bescheid vom Jahre 1996 ein Quellschutzgebiet Zone 1 im Ausmaß von 100 m2 verordnet wurde. Vom Stand Montafon wurde für dieses Quellschutzgebiet ein jährliches Entgelt von 500, - ATS wertgesichert vereinbart. Die Genossenschaft weist derzeit 57 Mitglieder und 6 Nichtmitglieder mit insgesamt 68, 5 Anteile auf. Anhand des übermittelten Lageplanes wird vom Betriebsleiter das geplante Quellschutzgebiet mit einer Fläche von ca. 20, 5 ha, welche sich vom Kristbergsattel, teils über den Bereich der Langriedabfahrt bis zu den unten liegenden Brunnenquellen 1-3 erstreckt, erörtert. Grundsätzlich wird vom Betriebsleiter darauf hingewiesen, dass durch die Verordnung von Quellschutzgebieten künftig auch Einschränkungen in der Bewirtschaftung des Standeswaldes verbunden sind und es sich beim gegenständlichen Wald um mittelwüchsige Waldungen (rd. 5 fm Zuwachs/ha) handelt und damit zukünftig auch forstliche Interessen in der Waldbewirtschaftung (zb. Betankungsverbot von Maschinen ohne Schutzvorkehrungen im Schutzgebiet) wie auch bei weiteren Erschließungen - wenn überhaupt noch möglich - (zB. Verpflichtung von Längsentwässerungen etc) berührt sind. Bgm. Säly weist auf den Umstand hin, dass in diesem Bereich auch die Schiabfahrt Langried der Kristbergbahngesellschaft berührt ist und seitens der Gesellschaft Überlegungen zur Vornahme von Investitionen gegeben sind. Unter diesem Aspekt wird auch von Bürgermeister Säly die Abklärung weiterer Details für zweckmäßig beurteilt. Bgm. Wachter stellt in seiner Wortmeldung grundsätzlich fest, das künftig im Bereich des Standeswaldes diese Frage vermehrt zu diskutieren sein wird, zumal in den Forstfondsgemeinden auch in anderen Bereichen Wasserversorgungen mit Quellen aus dem Standeswaldbereich gespeist werden und Interessen der jeweiligen Gemeinde Berücksichtigung zu finden haben und daher die Festlegung einer einheitlichen Vorgangsweise für die Zukunft zweckmäßig ist. -3- Zusammenfassend wird für das vorgebrachte Ansuchen grundsätzlich Verständnis aufgebracht, wenn sichergestellt ist, dass die Mehraufwendungen bedingt durch die Erklärung des Schutzgebietes auch dementsprechend entschädigt werden. Für eine definitive Entscheidung werden weitere Abklärungen hinsichtlich der mit einer Verordnung von Quellschutzgebieten verbundenen Folgen für nötig erachtet, so dass die Entscheidung über das vorliegende Ansuchen bis zum Vorliegen der Unterlagen vertagt wird. Pkt. 3) Der Vorsitzende erörtert den mit der Sitzungseinladung bereits vermittelten Voranschlagsentwurf für das Jahr 2000 und erteilt weitere Informationen zu den einzelnen Haushaltsstellen. Bei der Anschaffung von Forstgeräten ist auch die Anschaffung eines Holzspalters für den Traktor geplant, zumal verschiedentlich der Wunsch zur Bereitstellung von aufgearbeitetem Brennholz an den Stand Montafon herangetragen wird. Zu dieser Thematik ergibt sich eine ausführliche Diskussion, wobei einhellig die Meinung vertreten wird, in gewissem Rahmen auch dieses Angebot vor allem für die älteren Standesbürger zur Verfügung zu stellen. Die vom Betriebsleiter dazu vorgeschlagene Vorgangsweise zur Errichtung einer eigenen Halle, wofür auch mögliche EU-Fördermittel ausgeschöpft werden könnten, wird grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen und die Verwaltung zur Ausarbeitung weiterer Schritte zur Umsetzung ermächtigt. Der gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ansatz für den Ankauf von Forstpflanzen mit 200.000, -ATS wird vom Betriebsleiter damit erläutert, dass für die Aufforstung diverser Rutschflächen aus den Katastrophenereignissen des laufenden Jahres vermehrt ein Ankauf von Pioniergehölzen wie Weiden, Erlern und Bergahorn vorgesehen ist und diese u.a. großteils für das Rutschgebiet „Galisröfi" in Vandans oder der Rutschung oberhalb der Forststraße Vermala (Falla in Schruns) vorgesehen sind. Zu diesen Rutschgebieten wird auch die Ausarbeitung eines Entwässerungsprojektes und die Vornahme weiterer geologischer Untersuchungen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung für notwendig beurteilt, um die weiteren forstlich notwendigen Maßnahmen festlegen zu können. Eine Sanierung dieser Rutschgebiete ist im Rahmen der normalen forstbetrieblichen Arbeit nicht möglich und übersteigt jedenfalls unter Betrachtung einer Kosten/Nutzen - Analyse jedenfalls jede Möglichkeit eines Waldeigentümers und ist nur unter massiver finanzieller Hilfestellung durch die Öffentlichkeit möglich. Ganz generell wird in diesem Zusammenhang vom Betriebsleiter informiert, dass durch die Lawinenabgänge des vergangenen Winters in der Regel Altbestände im Alter von über 60 bzw. 100 Jahren am Rand bekannter Lawinenstriche betroffen waren und in diesen Bereichen, sofern nicht konkrete Schutzmaßnahmen für den Siedlungsbereich erforderlich sind, keine besonderen Aufforstungsschritte gesetzt werden können bzw. müssen. Diese Ereignisse sind im langjährigen Durchschnitt als natürliche Ereignisse einzustufen, welche im Rahmen der betrieblichen Bewirtschaftung nicht beeinflussbar sind und zu deren Verhinderung durch den Forstbetrieb neben einer forstgesetzlich vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung keine darüber hinausgehenden Maßnahmen gesetzt werden können. Mit einer regelmäßig wiederkehrenden Wahrscheinlichkeit von rund 30 bis 40 Jahren muss bei diesen Lawinenzügen gerechnet werden. Konkrete Maßnahmen in Richtung Objektschutz müssen als Aufgabe der Wildbach und Lawinenverbauung angesehen werden. -4- Insgesamt wird aber vom Betriebsleiter auf die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung neuerlich hingewiesen, um größtmögliche Sicherheit und Schutz vor Lawinenereignissen, Hochwasser und Hangbewegungen in den künftigen Jahren zu gewährleisten. Nach Aussage des Betriebsleiters zeigt die vorhandene geomorphologische Kartierung das gegebene Gefahrenpotential deutlich auf, wie dies auch in früheren Jahrhunderten in regelmäßigen Abständen immer wieder zu Naturkatastrophen geführt hat, was im Gelände deutlich sichtbar ist. Ganz generell wird zur Verpflichtung zur Schutzwaldbewirtschaftung vom Betriebsleiter auch auf das öffentliche Interesse hingewiesen, wobei hier im langfristigen Betrachtungszeitraum die Kosten- Nutzenanalyse ganz eindeutig für eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung spricht. Vergleichszahlen mit den Kosten für technische Verbauungsmaßnahmen durch die Wildbach und Lawinenverbauung zeigen dies deutlich auf. Ein 100%-iger Schutz insbesonders bei derartig massiven Niederschlägen wie zu Pfingsten 1999 bzw. nach diesem Winter mit extremen Schneefällen kann jedoch auch bei der besten Waldbestockung nicht garantiert werden. Zur Anfrage hinsichtlich der mit Tiroler Großsägewerken bestehenden Lieferverträgen informiert der Betriebsleiter dahingehend, dass nach Abdeckung der in der Talschaft gegebenen Nachfrage der Holzverkauf je nach Preissituation auch mit anderen Interessenten abgewickelt werden muss. Ganz klar muss dazu festgestellt werden, dass es sich derzeit beim Holzverkauf um einen reinen Käufermarkt handelt und die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Preisfestlegung sehr eingeschränkt sind. Vor allem die großen Sägewerke rechnen und kalkulieren heute mit Einkaufspreisen frei Sägewerk und dominieren den Markt. Die Pflege und Erhaltung der „kleinen Sägewerke" liegt daher im Interesse der Forstbetriebe. Zur Betriebsfinanzierung insgesamt wird vom Standessekretär anhand der für die Rechnungsjahre 1986 bis 1998 kumulierten Gesamtzahlen aufgezeigt, dass durch die betriebseigenen Einnahmen lediglich knapp 50% der Gesamtausgaben abgedeckt werden können. Von den Gesamteinnahmen für den angegebenen Zeitraum von 251, 745 Millionen Schilling entfallen auf: Holzerlöse Nebenerlöse: Jagdbewirtschaftung: Förderungen: Maßnahmenkonzept 91, 615 Mio. 36, 39% 28, 644 Mio. 11, 38% 20, 685 Mio. 8, 22% 78, 401 Mio. 31, 14% 32, 400 Mio. 12, 87%; Ohne den vom Betriebsleiter ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog im Jahre 1987 bzw. auch die vom Land gewährten maßnahmenbezogenen Förderungen von diversen forstlichen Tätigkeiten im Schutzwald wäre das Betriebsergebnis deutlich negativ und könnten die notwendigen Investitionen in den Standeswald ohne massive Unterstützung durch die Gemeinden als Eigentümer des Standeswaldes niemals getätigt werden. Diese Zahlen können im Rahmen einer Kosten-Nutzenanalyse weiter verfeinert werden, wobei die Erwirtschaftung der jeweiligen Deckungsbeiträge klar aufgezeigt werden kann. -5- Zum Vorschlag für die Servitutsholzpreise ab dem kommenden Wirtschaftsjahr wird vom Betriebsleiter informiert, dass außer einer geringfügigen Anhebung für Servitutsholzzuweisungen im näheren Einzugsbereich von Forststraßen mit einer Bringungsdistanz bis 120 Meter gegenüber den bisherigen Tarifen keine Anhebungen im Voranschlag geplant sind. Die Servitutsholzpreise für das Wirtschaftsjahr 2000 werden wie folgt vorgeschlagen: _________________________________________________________________________ ___________ Bringungsdistanz bis 120 m Servitutsbrennholz am Stock Servitutsnutzholz am Stock Servitutsschindelholz am Stock Bringungsdistanz über 120 m 200, -500, -900, -- 110, -380, -600, -- Servitutsschindelholz am Stock bei Seilkranbringung durch Betrieb und/oder Auslese von einzelnen Blochen: 900, -Servitutsbrennholz aufgerüstet und zugestellt 450, -- bei Abnahme ganzer LKW-Ladung) 420, -Servitutsnutzholz aufgerüstet Fichte 900, -Servitutsnutzholz aufgerüstet Tanne 800, -Servitutsnutzholz ausgeformt nach Holzliste 950, -Servitutsschindelholz aufgerüstet 1.500, -Brennholz aufgearbeitet und gespalten ab Lager/rm 500, — Zu sämtlichen Tarifen wird die Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 10% hinzugerechnet. Die Tarife für Servitutsholz aufgerüstet beinhalten den Transport fei Haus bzw. bei Nutzholz frei Sägewerk im Montafon. Die Preise für Hackschnitzel werden wie folgt vorgeschlagen: ____________________________________________________________ Abgabe an Standesbürger und Gemeinden ab ARA Montafon Hackschnitzel zugestellt im Montafon 170, — 200, — Kleinverkauf ab ARA Kleinverkauf zugestellt Raum Schruns Kleinverkauf zugestellt Raum Bludenz 210, 240, — 255, — Sämtliche Tarife verstehen sich ohne Umsatzsteuer in Höhe von derzeit von 10%. Zum Dienstpostenplan wird vom Vorsitzenden informiert, dass als Anerkennung für die besonderen Leistungen für den Betriebsleiter DI Hubert Malin eine außerordentliche Vorrückung in die Gehaltsstufe a2/14 und für Förster Ing. Mai er eine Übernahme in die Dienstpostengruppe b2 vorgeschlagen wird. Nach Beantwortung verschiedener Anfragen wird schließlich der Voranschlag für das Jahr 2000 mit nachstehenden Gesamtsummen über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt: -6- Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben S 22.671.000, -S 9.303.000, -_______________ S 31.974.000, -=============== Einnahmen der Erfolgsgebarung S 26.678.000, -- Einnahmen der Vermögensgebarung S 5.296.000, -_______________ S 31.974.000, -=============== Gesamteinnahmen In den Einnahmen ist zum Ausgleich des Voranschlages eine Darlehensaufnahme zur Haushaltsbedeckung in Höhe von S 1.300.000, -- ATS enthalten. Die Tarife für Servitutsholz werden, wie in der vorangeführten Aufstellung enthalten, über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen. Der vorliegende Dienstpostenplan mit der angeführten Vorrückung für den Betriebsleiter DI Malin und die Überstellung für Förster Ing. Maier wird über Antrag des Vorsitzenden ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft wird entsprechend 50% der Einnahmen des Vorjahres mit S 18.506.000, festgestellt. Pkt. 4-Berichte: a) Am 7. September hat durch die AU VA eine Lärmmessung stattgefunden. Auf Grund der Messergebnisse hat der Betrieb gemäß § 50 Arbeitnehmerschutzgesetz dafür zu sorgen, dass sich die gesundheitsgefährdeten exponierten Arbeitnehmer arbeitsmedizinischen Untersuchen der Hörfähigkeit unterziehen, welche in einem Audiobus der AUVA im Jahr 2000 durchgeführt werden. b) Das bei der Genossenschaftsjagd Tschagguns und div. Eigenjagden in Tschagguns angestellte Jagdschutzorgan Reinhard Sirowy wurde von Jagdpächter Thomy fristlos entlassen, da durch die Vornahme von Abschüssen ohne Wissen des Jagdpächters das gegebene Vertrauensverhältnis zwischen Jagdschutzorgan und Jagdpächter enorm gestört ist. Vom Stand Montafon als Inhaber der Eigenjagden Vollspora und Holzboda wurde weiters die Zustimmung zur Bestellung der Jagdschutzorgane Keßler Manfred und Schönherr Michael erteilt. c) Auf Anfrage von Bürgermeister Wachter wurden diverse Fragen zu jagdlichen Angelegenheiten des Forstfonds beantwortet, welche lt. Aussage von Bgm .Wachter für ihn ausreichend sind. Bgm. Wachter informiert in diesem Zusammenhang über die Tatsache, dass auf die öffentliche Ausschreibung der Neuverpachtung der Genossenschaftsjagd Vandans lediglich ein Angebot eingelangt ist, welches in der heute Abend stattfindenden Jagdausschusssitzung geöffnet wird. Insgesamt ergibt sich in diesem Zusammenhang eine Grundsatzdiskussion dahingehend, ob die vom Land eingehobene Jagdschutzabgabe in Anbetracht der aktuellen Verhältnisse auf dem Jagdsektor zum heutigen Zeitpunkt noch gerechtfertigt ist. -7- Angesprochen wird auch die Überlegung, die Jagdschutzorgane ähnlich wie die Waldaufseher vom Land zu übernehmen, zumal von ihnen in sehr hohem Ausmaß öffentliche Aufgaben wahrzunehmen sind und damit auch die Umsetzung jagdlicher Maßnahmen z.B. in Freihaltezonen erleichtert würde. Diesbezüglich wird ein neuerlicher Vorstoß beim Land für notwendig erachtet wie auch die Frage der Einhebung der Jagdabgabe in Anbetracht der gegebenen Situation bei der Neuverpachtung von Jagden einer kritischen Hinterfragung bedarf. d) Zur Umsetzung eines Mountainbike-Modelles Montafon wird informiert, dass von Landesseite grundsätzlich positive Signale in Richtung Schaffung eines einheitlichen Modelles auf Vertragsbasis gegeben sind und in diesem Zusammenhang auch mit einer Landesforderung für Entschädigungen zur Abgeltung von Wirtschaftserschwernissen an die Weginteressenten gerechnet werden kann. Ebenso kann von Landesseite der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie einer Rechtschutzversicherung für die Wegeerhalter erwartet werden. Geplant ist die Umsetzung dieses Modelles im Süden Vorarlbergs, wozu in nächster Zeit weitere Koordinationsgespräche mit den Tourismusverantwortlichen der Talschaftsverbände Klostertal und Bludenz-Brandnertal erfolgen sollen. Den Bürgermeistern wird dazu die von Tobias Stergiotis ausgearbeitete aktuelle Übersicht über das Mountainbike-Routennetz Montafon übergeben, wobei sie gleichzeitig ersucht werden, weitere Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern aufzunehmen und in Richtung Vertragslösung hin zu arbeiten. Pkt. 5 - Allfälliges: Bgm. Wachter erkundigt sich nach der Erledigung des Ansuchens von Martin Sebastiani aus Überlingen auf Bewilligung von Schindelholz für die Eindeckung seines Wohnhauses in Vandans. Er informiert dazu weiters, dass von der Gemeindevertretung Vandans dem Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für die Eindeckung des unter Denkmalschutz stehenden Wohnhauses nicht statt gegeben wurde, da das Gebäude ausschließlich als Ferienhaus genutzt wird. Aus Sicht des Forstfonds wird dazu nach kurzer Beratung festgestellt, dass eine Bewilligung von Servitutsholz für die Neueindeckung nicht möglich ist, da die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes nicht erfüllt sind. Das Wohnhaus ist nicht mehr Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes und wird als Ferienhaus genutzt. Der Vorsitzende beendet um 15.45 Uhr die Forstfondssitzung und spricht zu den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen die besten Glückwünsche aus. Schruns, 20. Dezember 1999 Schriftführer Forstfondsvertretung