19720509_FF_011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:27
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1972-05-09
Erscheinungsdatum 1972-05-09
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Dienstag, den 9.5.1972, im Sitzungsaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 11. Sitzung der Forstfondvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 2. Mai 1972 wurde auf heute 14 Uhr eine Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG anberaumt, zu welcher nachfolgend angeführte Mitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton als Vorsitzender, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans, Bürgermeister Ernst Pfeifer aus Gaschurn, Bürgermeister Raimund Wachter aus St. Gallenkirch, in Vertretung des verhinderten Obmannes der Agrargemeinschaft Anton Lorenzin. Der Bürgermeister Erwin Vallaster aus B.berg und Gemeinderat Ludwig Erhard aus Schruns, haben sich wegen Unabkömmlichkeit entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet um 15.30 die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Die zeitliche Verschiebung erfolgte, weil die Standesausschuß-Sitzung länger gedauert hat als vorgesehen. Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 29.2.1972. 2. Vorlage der Jahresrechnung 1971. 3. Waldangebot des Gottfried Schapler in Vandans 163. 4. Ansuchen der Liftanlagengesellschaft Gaschurn, wegen Grundbeanspruchung auf Garfrescha in St. Gallenkirch, 5. Ansuchen um die Erlaubnis auf Forstfondgrund Wasserquellen zu fassen zu dürfen: a) b) c) d) Reinhard Hepberger in Schruns u. Consorten auf Ganeu. Sofie Bargehr in Schruns, im Gauertal/Schura. Amann Richard in Silbertal 9, auf Kristberg. Mangeng Karoline in Silbertal, auf Kristberg. [-2-] 6. Eventuelle Erhöhung der Haftpflichtversicherung für den Wirtschaftsweg "Eggatobel/Dürrwald" in Silbertal, 7. Erhöhung der Feuerversicherung für die Holzerhütte "Platina" 8. Verschiedene Holzansuchen. Berichte: a) Bauholzabgabe zum Kaufpreis b) Holzverkauf an die Fa. Ulrich Tschabrun u. Co., Bludenz. c) Anderweitige Servitutsholzverwendung des Edmund Ganahl in Tschagguns. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 29.2.1972 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Der Vorsitzende legt die Jahresrechnung für das Jahr 1971 vor. Bgm Martin Both aus Tschagguns als Mitglied des Gebarungsüberprüfungsausschusses berichtet, daß die Buchhaltung (Belege und Kassabücher) stichprobenweise überprüft wurden und zu keiner Beanstandung Anlaß gegeben haben. Anschließend wird die Jahresrechnung von Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen, während der Vorsitzende die einzelnen Haushaltstellen erläutert. Nach kurzer Debatte wird die Jahresrechnung 1971, die einen Überschuß in Höhe von 1.101.193, 82 Schilling aufweist, dar auf gute Holzerlöse, Mehreinnahmen für Wirtschaftserschwernisse und höheren Ertrag aus Jagdgelder zurückzuführen ist, einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 3) Das von Gottfried Schapler in Vandans 163, zum Kaufe angebotene Bergmahd "Thony" in Vandans, mit einem Ausmaß von 2 ha 52 ar 89 m2 wird zum Preise von S 70.000.- angekauft. Die Liegenschaft grenzt an zwei Seiten an die Forstfondwaldung an und ist teils mit Altfichten und teils mit Jungfichten (Anflug) bestockt. Eine Aufforstung ist nicht nötig. [-3-] Zu Pkt. 4) Die Liftanlagengesellschaft Gaschurn, die sich mit der Garfrescha Seilbahngesellschaft fusioniert hat, hat mit Eingabe vom 13.3.1972 beim Forstfond um die Erlaubnis angesucht, die Forstfondparzellen 2687/1 und 2708/5 mittels einer Doppelsesselliftanlage, in der Richtung Vermilbach/ßrand, überspannen zu dürfen. Gleichzeitig ist vorgesehen die Talstation der Sesselbahn mittels einer Straße zu erschließen. Die geplante Straße würde zur Hälfte über die Parzelle 2708/5 führen. Pur den Winter ist beabsichtigt vom Vermilbach auf die Garfreschner Wiesen einen Rückhollift (Skischleppliftanlage) zu bauen. Diese Anlage würde die Parzelle 2708/5 in der ganzen Länge berühren. Die Forstfondvertretung gibt nach eingehender Beratung dem vorerläuterten Ansuchen statt. Das geplante Projekt verspricht eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung der Fremdenverkehrseinrichtungen im Tale Montafon. Über die Einräumung dieser Dienstbarkeiten sind zur gegebenen Zeit (sobald wie möglich) die erforderlichen Verträge abzuschließen, in denen die Grundbeanspruchung, die notwendigen Entschädigungen für den Nutzungsentgang und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile, die aus dem Betrieb dieser Anlagen und der damit verbundenen Rodungen zu erwarten sind, geregelt werden. Die geplante Straße ist so zu erstellen, daß sie auch zur Holzbringung verwendet werden kann. Jedoch dürfen hiedurch der Forstverwaltung oder den Bezugsberechtigten keinerlei Kosten, gleich welcher Art, erwachsen. [-4-] Zu Pkt. 5) a) Dem Ansuchen des Reinhard Hepberger in Schruns und Consorten, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 876 in K.Gr, in Vandans die Wasserquelle Nr. 03.222 lt. Illwerkeverzeichnis fassen zur dürfen und in das Wasserversorgungsnetz der unterliegenden Maisäßbesitzer, und zwar: Reinhard Hepberger, Franz Neher und Albert Thum einzuleiten wird stattgegeben. Das Wasser ist so zu fassen und abzuleiten, daß den Anrainern und den betroffenen Liegenschaftsbesitzer keinerlei Schaden oder Nachteil erwächst. Sollte beim Passen der Quelle oder später mehr Wasser anfallen als zur Befriedigung des derzeitigen Bedarfes unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse erforderlich ist, so steht dieses Wasser dem Forstfond zur alleinigen und freien Verfügung. Als jährlicher Anerkennungszins sind für die Einräumung dieser Dienstbarkeit S 100.jeweils im Monat Mai des laufenden Jahres bei der Forstfondkassa zur Einzahlung zu bringen. Wir dieser Betrag über Aufforderung innerhalb einer Jahresfrist nicht bezahlt, so erlischt die Dienstbarkeit. Die Wasserfassung verbleibt unentgeltlich dem Forstfond. Der Forstfond übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Holzfällen oder Holzriesen an der Quellfassung oder an der Wasserleitung entstehen. b) Dem Ansuchen der Sofie Bargehr in Schruns, um die Erlaubnis auf der Gp. 1160 in Tschagguns/Schura eine Wasserquelle fassen zu dürfen [-5-] wird abgelehnt. Die vorgenannte Quelle ist die einzige im vorderen Bereich des Gauertales, die noch zur Gänze dem Forstfond gehört. Die ermittelte Wasserschüttung ist so gering, daß eine Teilung ohne Benachteiligung des Partners nicht möglich ist. c) Dem Ansuchen des Richard Amann in Silbertal, um die Erlaubnis auf der Gp. 723/4 in Silbertal/Kristberg eine Wasserquelle fassen zu dürfen, wird stattgegeben. Sie erfolgt zu den gleichen Bedingungen, wie sie unter Pkt. 5 a) angeführt sind. d) Dem Ansuchen der Karolina Mangeng in Silbertal HNr. 96, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 723/4 eine im Lageplan näher bezeichnete Wasserquelle fassen zu dürfen, wird stattgegeben. Die Bewilligung erfolgt zu den gleichen Bedingungen, wie sie unter Pkt. 5, a) angeführt sind. Zu Pkt. 6) Die Haftpflichtversicherung für den Wirtschaftsweg" Eggatobel/Dürrwald" samt Nebenwegen wird wie folgt erhöht: S 500.000.- für Einzelpersonen. S 2.000.000.- für größere Ereignisse. S 200.000.- für Sachschaden. Die voraussichtliche Prämie wird S 924, 50 betragen. Zu Pkt. 7) Die Feuerversicherung für die Holzerhütte "Platina" in Silbertal, wird auf S 130.000.erhöht. Die Versicherungssumme für die Holzerhütten "Truraegg" und Starkaegg" wird in gleicher Höhe belassen, also nicht verändert. Zu Pkt. 8) Verschiedene Holzansuchen: a) Dem Ansuchen des Johann Stüttler in Tschggs. HNr. 517, um die käufliche Überlassung von 30 fm Bauholz am Stock, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus der Ronawaldung [-6-] in Tschagguns. Der Kaufpreis kann erst festgesetzt werden, wenn die genauere Örtlichkeit bekannt ist. b) Durig Walter in Gaschurn, werden rd. 40 fm Bauholz am Stock käuflich überlassen. Die Zuweisung erfolgt aus der Valschevielwaldung in Gaschurn. Der Kaufpreis kann erst festgesetzt werden, wenn die genauere Örtlichkeit bekannt ist. c) Kraft Kurt in St. Gallenkirch HNr. 23, werden aus der Standeswaldung Garfrescha/Brenta Wald 25 fm Bauholz am Stock verkauft. Der Kaufpreis wird mit S 300.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt. d) Nägele Walter in St. Gallenkirch HNr. 216, werden ca. 20 fm Bauholz am Stock aus der Standeswaldung Garfrescha/Brenta Wald käuflich überlassen. Die Abgabe erfolgt zum Preis von S 300.- pro fm. d) Otwin Netzer, Lehrer in St. Gallenkirch, werden rd. 32 fm Bauholz am Stock käuflich überlassen. Die Zuweisung erfolgt aus der Standeswaldung Silbertal, zum Preise von S 500.- pro fm. Pur rotes Holz wird ein Abzug von 15% zugesichert. Berichte: a) An folgend angeführte Parteien wurde Bauholz zum Kaufpreis abgegeben: A) Rosemarie Grundstein in St. Gallenkirch, aus der Gargellenerwaldung/Tiefen Graben 30 fm Bauholz zum Preise von S 400.- pro fm der anfallenden Holzmenge. B) Fa. Wallnöfer in Innsbruck, für Stützen auf Garfrescha in St. Gallenkirch, 12 fm zum Preise von S 500.pro fm der anfallenden Holzmenge. [-7-] b) Die im Planätsch in St. Gallenkirch vorgesehene Holz-Schlägerung wird von den Akkordanten Stocker Erich, Stocker Willi und Schindler Ernst durchgeführt. Das Holz wurde bereits an die Fa. Ulrich Tschabrun u. Co. in Bludenz verkauft. Der erzielte Preis beträgt S 680.pro fm. Für das rote Holz wurde ein Abzug von 15% zugesichert. O Edmund Ganahl in Tschagguns wurden 22 fm Servitutsnutzholz, welches er für einen beim Wohnhaus Kr. 77 geplanten Umbau bezogen hat und nun nicht durchgeführt wird, gegen Aufzahlung des Kaufpreises für den Bau eines nichteingeforsteten Objektes Überlassen. d) Maria Raich in Vandans Nr. 96 hat sich entschlossen, das Holzbezugsrecht für das baufällige Wohnhaus Nr. 207 (Bp. 472) dem Forstfond gegen eine Ablöse von 20 fm Fichtenholz am Stock abzutreten. Eine diesbezügliche Urkunde wurde abgefasst und gefertigt. Die vorangeführten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Ende der Sitzung: 17.30 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: