19851217_FF_003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1985-12-17
Erscheinungsdatum 1985-12-17
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. Dezember 1985 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 3 Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 2. Dezember 1985 in Verbindung mit der Verständigung vom 6.12.1985 über die erforderliche Sitzungsverlegung auf den heutigen Tage nehmen an der Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister LAbg Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn ab 10.00 Uhr während der Behandlung des TO. 3.; Bürgermeister ÖkRat Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wacher, Vandans; Bürgermeister Harald Weckerle, Schruns; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Sekr. Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.25 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die erschienenen Standesvertreter sowie die Vertreter der beiden Agrargemeinschaften. Er gibt bekannt, daß Bgm. Sandrell wegen anderweitigen Verpflichtungen etwas später kommen wird. Die Beschlußfähigkeit wird gemäß den Bestimmungen des Standesstatutes vom Vorsitzenden festgestellt. Gegen die Tagesordnung, welche allen Anwesenden zeitgerecht zugegangen ist, wird nach Anfrage durch den Vorsitzenden kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 1. Oktober 1985; 2. Berichte; 3. Installierung eines Standesbürger-Beirates; 4. a) b) c) Voranschlag 1986: Vorlage und Beratung Festsetzung der Stockgelder für 1986 Beschlußfassung des Voranschlages; 5. Personalangelegenheiten; 6. Abwicklung der Bedarfsanmeldungen 1986; -2- 7. Dienstbarkeitsverträge mit Seilbahngesellschaften; 8. Ansuchen von Hermann Salzgeber, St. Gallenkirch 268 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude Bp. 2 52 St. Gallenkirch mit Zuweisung von Servitutsholz für Neubau; 9. Ansuchen von Martin Juen, Bartholomäberg 225 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude Bp. 432 Bartholomäberg mit Zuweisung von Servitutsholz; 10. Ansuchen von Richard Zambra, Vandans 906 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Maisäßhaus Nr. 266 auf Bp. 36 4 Vandans; 11. Ansuchen von Arthur und Hedwig Tschofen, Gaschurn 149 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude auf Bp. 396/2 Gaschurn; 12. Ansuchen von Interessenten an einer Güterweggenossehschaft Livinar, St. Gallenkirch: a) um Erlaubnis zur Grundbenützung (Bpn. 1803/1 und 1803/2 zur Errichtung eines Güterweges; b) um Beteiligung an der zu gründenden Güterweggenossenschaft; 13. Beteiligung an einer Erweiterung der GWG Totenbühel-Kristberg und Neugründung einer GWG Kristberg-Alpe Wasserstuben in Silbertal; 14. Kaufangebot von Ottilie Marent, St. Gallenkirch über verschiedene Waldparzellen; 15. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 2. Forstfondssitzung vom 1.10.1985, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende erstattet nachstehende Berichte: a) Der Landesagrarsenat hat in der Frage des Eigentums an den Standeswaldungen am 26.7.1985 eine mündliche Verhandlung abgehalten, anläßlich welcher den Parteien und Beteiligten Gelegenheit gegeben wurde, ihre schriftlichen Stellungnahmen zu ergänzen bzw. zu erläutern und weitere Äußerungen vorzubringen. Am 11.10.1985 hat der Landesagrarsenat über die Berufung des Standes Montafon gegen den Feststellungsbescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz mit Erkenntnis entschieden und festgestellt, daß die Standeswaldungen keine agrargemeinschaftlichen Liegenschaften im Sinne der Flurverfassungsgesetze sind und somit der Stand Montafon keine Agrargemeinschaft ist. Die Standeswaldungen stellen eine Art Gemeindegut höherer Ordnung dar, wie dies bereits in ähnlicher Form vom k.k. Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom Jahre 1832 und vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom Jahre 1932 festgestellt worden ist. -3- Vom Proponentenkomitee wurde gegen dieses Erkenntnis Berufung eingelegt, sodaß nunmehr eine Entscheidung vom Obersten Agrarsenat in Wien zu treffen ist. Diese Entscheidung ist im Verlauf des Frühjahres 1986 zu erwarten. b) Am 14./15. November fand in Bregenz ein Seminar "Schutzwald und Erosion" statt, an welchem der Vorsitzende und der Betriebsleiter teilgenommen haben. Dieses Seminar hat vorwiegend die mit dem sich verschlechternden Waldzustand zusammenhängenden Folgen aufgezeigt und kann auch in Hinblick auf den Waldzustand in der Talschaft und den daraus resultierenden Maßnahmen der Zukunft als sehr wertvoll beurteilt werden. c) Der Vorsitzende erstattet einen kurzen Überblick über seine am 3.12.1985 abgehaltene Pressekonferenz. Bemängelt wird, daß seine Äußerungen teilweise von der Presse falsch wiedergegeben bzw. aus dem Zusammenhang gerissen wurden, wodurch sich in der Öffentlichkeit ein teils verfälschtes Bild ergeben hat. d) Im Verlaufes des Herbstes haben die kommissionellen Verhandlungen für die Erstellung der Doppelsesselbahn Kropfen-Kapell sowie für einen Umbau des Sesselliftes in Gargellen stattgefunden. Die Zustimmung des Standes Montafon wurde vom Abschluß der ausstehenden Dienstbarkeitsverträge abhängig gemacht. e) Die kommissioneile Verhandlung zur Erteilung der Bewilligungen für den Bau des Forstweges Seggeswald-Blasblei in St. Gallenkirch hat stattgefunden. Der Bescheid ist in den kommenden Wochen zu erwarten. f) Für den beantragten Forstweg Hora ist lediglich ein Teilbescheid für eine Länge von 850m eingegangen. Vor Erlassung des Bescheides für das Reststück (750m) ist von der Behörde ein Gutachten über die Auerwildpopulation in diesem Gebiet vom Experten Dr. Meile aus der Schweiz einzuholen. Dies ist auch von besonderer Bedeutung für weitere geplante Forstwege (Schattawald in Silbertal und Harzawald in Gaschurn). g) Der Stichweg "Tiefer Graben" in Schruns wurde im Rahmen der seinerzeitigen Zusage von der Agrarbezirksbehörde Bregenz errichtet und wird im Rahmen der Genossenschaft Kropfen-Kapell finanziert. h) Am 9. und 10. Dezember haben in Bartholomäberg und Silbertal Besprechungen wegen waldverwüstender Wildschäden mit Vertretern der Behörde, der Wildbach- und Lawinenverbauung, der jeweilige Gemeinde, der Jägerschaft und den betroffenen Grundeigentümern stattgefunden. Es sollen alle jagdrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um einen Wildstand herbeizuführen, der ein Aufkommen der Naturverjüngung ermöglicht. Zur Schadensschätzung für den Schattwald in Silbertal wird berichtet, daß die Schätzungssumme 2 (Verbißschäden) in Höhe von S 64.196, -- zuzüglich Kosten des Gutachtens vom Jagdpächter beglichen werden. Zusätzlich werden ab dem kommenden Jahr S 11.000, — für Aufforstungsmaßnahmen bezahlt. -4- Pkt. 3.) Der Vorsitzende weist darauf hin, daß in den vergangenen Jahren wiederholt scharfe Kritik an der Standesverwaltung geübt wurde, die ihren Höhepunkt im Antrag auf Einleitung eines Regulierungsverfahrens nach dem Flurverfassungsgesetz gefunden hat. Diesbezüglich ist das Verfahren in Schwebe, ein Erkenntnis des Landesagrarsenates hat festgestellt, daß es sich bei den Standeswaldungen nicht um agrargemeinschaftliche Liegenschaften im Sinne des Flurverfassungsgesetzes handelt. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß unabhängig vom laufenden Verfahren die zur Änderung der bisherigen Bewirtschaftungspraxis notwendigen Maßnahmen und Schritte gesetzt werden müssen, da die Erhaltung der Wälder zur Sicherung unseres Lebensraumes gerade angesichts des sich drastisch verschlechternden Waldzustandes für alle Beteiligten oberstes Gebot sein muß. Der Vorsitzende richtet einen eindringlichen Appell an die Versammelten, die Gemeinsamkeit allseits in den Vordergrund zu stellen und im Bemühen um die Erhaltung des Waldes zusammenzuarbeiten. Es wird wieder festgestellt, daß in der Vergangenheit Fehler begangen wurden, Schuldzuweisungen für Versäumnisse der Vergangenheit nützen jedoch dem Wald nichts, es sind vielmehr die erforderlichen Maßnahmen für die künftige Erhaltung der Wälder gemeinsam zu beraten und in die Tat umzusetzen. Der Vorsitzende weist auf die bisher unternommenen Bemühungen hin bei der Kontrolle der Nutzungsrechte bzw. deren Inanspruchnahme durch die Berechtigten. Wie eine vorläufig vorliegende Einschlags- und Bezugsübersicht aufzeigt, konnte im laufenden Jahr ein Unterschreiten der angemeldeten Servitutsbezüge um ca. 1.800 fm erreicht werden. Nach Gesprächen mit der Behörde ist es denkbar, daß bei Verwirklichung der geplanten Wegprojekte auch im kommenden Jahr der diesjährige Hiebsatz von ca. 11.000 fm genehmigt werden könnte, wenngleich eine Entscheidung erst nach Vorliegen der Bedarfsanmeldungen getroffen werden kann. Die Forderung von verschiedenen Seiten nach vermehrter Mitsprache der Standesbürger wird vom Vorsitzenden als durchaus gerechtfertigt beurteilt und er bekennt sich zur Erweiterung der Mitsprachemöglichkeit für die Nutzungsberechtigten in der Form eines zu schaffenden Beirates. Er schlägt daher vor, daß aus dem Kreise der Standesbürger jeder Gemeinde eine Person, die in besonderer Weise mit Fragen des Waldes und der Bewirtschaftung vertraut ist, durch die Gemeindevertretungen der Forstfondsgemeinden ausgewählt und in diesen Beirat nominiert werden soll. Weiters wird vorgeschlagen, daß der Standesrepräsentant sowie je ein weiterer Bürgermeister der Talschaftshälften diesem Beirat angehören sollen. Der Beirat soll sich mit allen anstehenden Problemen der Waldbewirtschaftung, der Erfüllung der Nutzungsrechte etc. befassen und seine Vorschläge in Form von Empfehlungen der Standesvertretung zur Beschlußfassung unterbreiten. Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden, zu seinem Vorschlag Stellung zu nehmen bzw. Änderungen und weitere Anregungen vorzubringen. -5- Bgm. Wekerle weist darauf hin, daß dem Proponentenkomitee bereits früher entsprechende Vorschläge und Angebote für eine Mitsprache der Nutzungsberechtigten unterbreitet wurden, welche allerdings bisher nicht angenommen worden sind, da verschiedene. Vertreter des Komitees eine Eigentumsüberführung anstreben. Bgm. Wekerle betont seine Überzeugung, daß die vorgelegten Angebote zur Mitsprache der Standesbürger richtig sind und begrüßt eine Entscheidungsfindung auf breiterer Basis, weshalb er den Vorschlag des Vorsitzenden begrüßt. Bgm. LAbg. Rudigier erteilt einen kurzen Rückblick und stellt fest, daß er erst vor ca. 2 Jahren zum Proponentenkomitee hinzugestoßen sei. Die in allen Gemeinden abgehaltene Informationsversammlungen seien auf großes Echo seitens der Standesbürger gestoßen, was auf deren Interesse an der Bewirtschaftung der Wälder hinweise. Er bestätigt die Aussage des Vorsitzenden, daß die Gemeinsamkeit im Interesse des Waldes und der Zukunft des Tales im Vordergrund stehen muß. Die Standesbürger wurden vom Proponentenkomitee aufgerufen, in einer anderen rechtlichen Konstellation, nämlich in einer Agragemeinschaft, ihre Mitwirkung einzubinden, im Verlaufe des Rechtsstreites konnte darüber leider keine Einigung zwischen Komitee und Bürgermeistern gefunden werden. Bgm. LAbg. Rudigier bezeichnet die mit Erkenntnis des Landesagrarsenates getroffene Entscheidung, daß die Standeswaldungen eine Art Gemeindevermögen werden sollen als nicht den Nutzungsberechtigten entsprechende Lösung, er könne die Entscheidung des Landesagrarsenates nicht mittragen. Dieses Verfahren sei sehr oberflächlich durchgeführt worden. Wenn der nun angerufene Oberste Agrarsenat nicht eine Entscheidung im Sinne des Proponentenkomitees fälle, müßten die Höchstgerichte angerufen werden. Die anstehenden Probleme könnten nur gelöst werden, wenn das Interesse der Bevölkerung wieder geweckt wird und die Möglichkeit zur Mitentscheidung gegeben ist. Empfehlungen können ja auch jetzt bereits an die Standesverwaltung herangetragen werden, letztendlich werden aber die Entscheidungen wieder allein von den Bürgermeistern getroffen und dies sei bzw. war für das Proponentenkomitee zu wenig, weshalb nur eine Agrargemeinschaft eine Lösungsmöglichkeit darstelle. Wenn Gemeindegut vorliege, sei keine Rechtsgrundlage gegeben und es bestünde Gefahr, daß letztlich der Wald unter den Gemeinden aufgeteilt würde. Bgm. LAbg. Rudigier spricht sich klar dafür aus, daß eine konsequente Trennung des Forstfonds vom politischen Stand erfolge und die Bildung einer Agrargemeinschaft herbeigeführt werde, wo eine entsprechende Motivation der Standesbürger möglich wäre. Bgm. LAbg. Rudiger geht gleichfalls kurz auf verschiedene Presseaussendungen in der Vergangenheit ein und fordert, den Forstfonds aus dem Geschehen der Tagespolitik herauszuhalten. -6- Der Vorsitzende wiederholt nochmals den Appell an die Gemeinsamkeit und stellt fest, daß erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen nichts mit der Eigentumsfrage zu tun haben. Von den Kritikern sind bisher keine Aussagen und Vorschläge in Hinblick auf eine Änderung der Bewirtschaftung der Wälder vorgelegt worden. Festgestellt wird, daß auf Grund der derzeitigen Rechtsgrundlage die Bürgermeister die alleinige Entscheidungskraft besitzen und auch verantwortlich sind, diese Aufgaben zu erfüllen. Letztendlich soll auf den Aufbau einer eigenverantwortlichen Betriebsführung getrachtet werden. Die rechtliche Regelung auf Grund des Erkenntnisses des Landesagrarsenates ist zur Kenntnis zu nehmen und liegt klar vor. Es sollen nicht rechtliche Aspekte in den Vordergrund gestellt werden, sondern in erster Linie Vorschläge zur Änderung der Bewirtschaftung. Der Vorsitzende stimmt klar mit der Forderung nach Heraushaltung des Forstfonds aus der Tagespolitik überein. Während seiner Amtszeit könne keine Entscheidung angeführt werden, die unter Berücksichtigung von politischen Aspekten gefällt worden wäre, was von keinem der Anwesenden entkräftet wird. Man soll versuchen, gemeinsam einen Weg zu finden, um den Bürgern eine Mitsprachmöglichkeit und mehr Information zu ermöglichen im Bemühen um eine Gesundung des für alle notwendigen Waldes. Bgm. Vallaster weist auf die Entscheidungen der Höchstgerichte aus den Jahren 1883 und 1932 hin und glaubt nicht, daß ohne ersichtliche Gründe eine Änderung der Spruchpraxis der Höchstgerichte erfolgen wird. Es werden auch in Zukunft angesichts der anstehenden Aufgaben keine über die Nutzungsrechte hinausgehenden Ertrage für die Bürger anfallen. Er begrüßt die Schaffung eines Beirates, warnt jedoch davor, daß durch einen zu aufwendigen Verwaltungsapparat letztendlich die Nutzungsberechtigten in ihren Rechten gekürzt werden könnten. Er vertritt die Meinung, daß die Gefahr einer Waldaufteilung in einer Agrargemeinschaft größer ist und die Gemeinden mit geringen Waldflächen benachteiligt wären. Er verweist auch auf einen bereits im Jahre 1837 gemachten Aufteilungsvorschlag, wo Bürger von Bartholomäberg beispielsweise im Gargellental in den Besitz von Waldungen gekommen wären. Es werde auch in Zukunft nicht so sein können, daß der Wald jenen gehört, in deren Gemeindegrenzen dieser liege. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, daß bei einer Regulierung auch den politischen Gemeinden ein Anteil von mindestens 20% zufallen würde. Bgm. Sandrell betritt um 10.00 Uhr den Sitzungsraum und entschuldigt sich für die behördenbedingte Verspätung. Der Vorsitzende stellt nochmals fest, daß an der bisherigen Konstellation des Standes Montafon im Verlaufe des Verfahrens keine Änderungen möglich sind. Anschließend werde sicherlich eine Anpassung des Holzbezugsstatutes an die heutigen Verhältnisse vorgenommen, wobei aber auch festgestellt wird, daß die Grundlinie der Statuten durchaus nicht schlecht ist. Es wird auf die gesetzliche Notwendigkeit des weiteren Aufbaues eines eigenen Betriebsdienstes hingewiesen. -7- GV. Marlin schildert kurz die Gründe, weshalb es zum Antrag auf Einleitung des Regulierungsverfahrens durch das Proponentenkomitee gekommen ist. Er vertrete bereits seit dem Jahre 1977/78 die Meinung, daß eine rechtliche Klärung der Eigentumsfrage erforderlich ist, da das Proponentenkomitee der Meinung war bzw. ist, daß die Wälder den Nutzungsberechtigten gehören. Er möchte die Idee eines Standesbürgerbeirates nicht von vornherein verwerfen, hegt aber Bedenken, ob die Standesbürger dadurch ein Mitspracherecht erhalten. Es bestehe jedoch die Hoffnung, daß durch eine Erweiterung bzw. Miteinbindung von Standesbürgern ein verstärkter Informationsaustausch mit den Gemeinden und den Gemeindevertretungen stattfinden wird und den Gemeindevertretungen vermehrte Rechenschaft abgelegt wird. Die bisherige Kritik habe sich auch gegen die fehlende bzw. nur mangelnde Information der Gemeindevertretungen gerichtet. Und dieser verstärkte Informationsfluß lasse die vorgeschlagene Idee des Vorsitzenden nach Schaffung eines Beirates zumindest als eine Hoffnung auf Änderung erscheinen. GV Marlin stellt fest, daß es nie zu der heute gegeben Situation gekommen wäre, wenn in den letzten 30 bis 40 Jahren nur annähernd die heute vorhandene Einstellung der Standesverwaltung gegeben gewesen wäre. Der Vorsitzende stellt fest, daß er die Ausführungen von GV Marlin grundsätzlich zur Kenntnis nehme und verleiht der Hoffnung Ausdruck, daß doch ein gemeinsamer Weg möglich sein sollte. Er persönlich sei überzeugt davon, daß die im Beirat vertretenen Standesbürger ihre Meinungen und Vorschläge vorbringen können und von der Forstfondsvertretung auch entsprechend beschlossen und in die Tat umgesetzt werden. Im Zuge der weiteren Diskussion werden verschiedene Aspekte der Bestellung der Mitglieder des vorgeschlagenen Beirates erörtert sowie auf die bisherige Information in den Standesgemeinden eingegangen. Bgm. Vallaster bedauert, daß er während seiner Amtszeit teils zu viel Vertrauen gegenüber den Amtsorganen aufgebracht habe. Die Großzügigkeit in den Nachkriegsjähren und der Verlust des Bewußtseins über die tatsächlich zustehenden Rechte in breiten Kreisen der Standesbürger haben wesentlich zur heutigen Situation beigetragen. Bgm. Wekerle äußert die Vermutung, daß nicht die Aufarbeitung der Mißstände für das Proponentenkomitee im Vordergrund stehe, sondern in Betrachtung der Ausführungen von Bgm. LAbg Rudigier eher die Eigentumsfrage. Er stellt fest, daß die Standesbürger verstärkt eingebunden werden sollen, um ihnen im Wissen um die finanziellen, forst- und betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Standes Montafon die Möglichkeit zur Mitarbeit bei der Lösung der anstehenden Probleme zu bieten. Es ist sicherlich nicht zu erwarten, wenn es gelingt einen Beirat zu bestellen, daß sich dann die Forstfondsvertretung gegen begründete Empfehlungen des Beirates aussprechen wird. -8- Bgm. Sandrell spricht sich gegen Vermutungen aus, daß er sich vor einer Entscheidung im Zuge des beantragten Regulierungsverfahrens drücke. Er weist nochmals auf die bereits bekannte Tatsache hin, daß er sich im laufenden Verfahren neutral verhalte, stellt jedoch ganz klar fest, daß primär die Rechtsunsicherheit beseitigt werden muß und daß der Ausgang des laufenden Verfahrens zur Kenntnis zu nehmen ist. Er begrüßt einen verstärkten Informationsfluß zwischen Standesverwaltung und Standesbürgern und begrüßt die Idee der Installierung des Beirates. Nach eingehenden weiteren Beratungen über die Bestellung, Größe und Zusammensetzung des Beirates, wobei Bgm. LAbg. Rudigier wiederum klarstellt, daß GV Marlin als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch über Beschluß der Gemeindevertretung auch das Stimmrecht für die Gemeinde ausübt, wird vom Vorsitzenden zur Abstimmung übergegangen. Er bringt nachstehende Anträge zur Abstimmung: a) Die Gemeindevertretungen der acht Gemeinden des Forstfonds werden ersucht, bis Ende Februar 1986 aus dem Kreise der Standesbürger ihrer Gemeinde eine geeignete Person, welche insbesonders mit Fragen der Waldbewirtschaftung und den damit verbundenen Aufgaben betraut ist, zu nominieren und als Vertreter der Standesbürger ihrer Gemeinde in den Standesbürgerbeirat zu entsenden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. b) Zusätzlich zu den acht Vertretern aus den Forstfondsgemeinden sollen dem Standesbürgerbeirat der Standesrepräsentant als Vorsitzender und je ein Bürgermeister der Außerfratte und der Innerfratte angehören. Es wird vorgeschlagen: für die Außerfratte Bgm. Wekerle, im Verhinderungsfalle Bgm. Bitschnau zu entsenden; für die Innerfratte Bgm. Sandrell, im Verhinderungsfalle Bgm. LAbg. Rudigier zu entsenden; Der Antrag wird einstimmig angenommen, bei jeweiliger Stimmenthaltung der Vorgeschlagenen bei der Wahl ihrer Person. Der Standesbürgerbeirat tritt mindestens vierteljährlich zusammen, die von ihm beschlossenen Empfehlungen hat die Forstfondsvertretung in der kommenden Sitzung zu beraten und darüber abzustimmen. Der Vorsitzende dankt für das jeweils einstimmige Abstimmungsergebnis, und verleiht der Hoffnung Ausdruck, daß durch diese Beschlußfassung ein Schritt zum besseren Verständnis zwischen Stand Montafon und den Standesbürgern vollzogen wird. Der Vorsitzende unterbricht um 12.oo Uhr die Sitzung für eine Stunde. Bgm. Bitschnau entschuldigt sich für die ab 13.00 Uhr festgesetzte Fortsetzung der Sitzung wegen anderweitigen Verpflichtungen. Die Sitzung wird um 13.05 Uhr vom Vorsitzenden mit Pkt. 4. fortgeführt. -9- Pkt. 4.) Der Vorsitzende stellt fest, daß die Voranschlagserstellung erst vor kurzem beendet wurde, weshalb jedem Mitglied der Forstfondsvertretung ein Exemplar übergeben wird. In Beantwortung verschiedener Kritik stellt der Vorsitzende fest, daß in Zukunft getrachtet wird, den Voranschlag zumindest einige Tage vor dem Sitzungstermin zum Studium zu übermitteln. Der Sachbearbeiter erläutert die einzelnen Voranschlagsansätze sehr genau und erteilt die erforderlichen Auskünfte. Der Voranschlag weist einen Budgetrahmen von Einnahmen und Ausgaben von je S 13.907.000, — auf. Die Ausgabenschwerpunkte stellen dar: a) Forstwegebauten: S 5.700.000, — Es sollen die Forstwege Graps-Sanül und Hora in Tschagguns, Bomatschis in Bartholomäberg und Seggeswald-Blasblei in St. Gallenkirch in Angriff genommen werden; b) Für Brennholzzukäufe sind erstmalig S 500.000, — vorgesehen; dadurch könnte der Nutzholzanteil in den Servitutsbrennholzzuweisungen (ca. 70%) gesenkt werden; allerdings wird hiezu festgestellt, daß auf Grund den bisherigen Bemühungen noch kein kostenmäßig entsprechendes Angebot eingeholt werden konnte; c) Für Forstpflanzeneinkäufe sind S 100.000, — veranschlagt, entsprechend ca. 30.000 Forstpflanzen; d) Die Instandhaltung von Forstwegen ist mit S 325.000, — berücksichtigt; e) Für Bezüge der Verwaltung einschließlich Dienstgeberbeiträge sind S 527.000, -- veranschlagt; f) Für Bezüge für den Betriebsdienst (Betriebsleiter und 4 Betriebsorgane sowie Kommissionsgelder für Waldaufseher) einschließlich Dienstgeberbeiträge und Reisespesen sind 5 1.475.000, — veranschlagt; hiezu berichtet der Vorsitzende, daß für den weiteren Ausbau des Betriebsdienstes an die Einstellung von zwei weiteren Betriebsorganen gedacht ist; nach Beratung wird festgehalten, daß vorerst ein Betriebsorgan eingestellt werden soll. g) Die Kostenbeiträge zur Besoldung der Waldaufseher an die Gemeinden (Waldaufsichtsumlage) beträgt S 800.000, —, wobei hiebei teilweise 2 Jahresvorschreibungen seitens der Gemeinden berücksichtigt sind; h) Die Abgaben und Gebühren (Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage und Abgabe B) betragen S 345.000, —; i) Für Holzaufarbeitungen durch selbständige Akkordanten (Seilbahn Wühre in Silbertal und Gweil in St. Gallenkirch) sind S 710.000, -- vorgesehen; für Holzaufarbeitungen durch eigene Forstarbeiter sind an Lohnkosten einschließlich Dienstgeberbeiträge S 890.000, -- vorgesehen; hiezu stellt der Vorsitzende fest, daß im kommenden Jahr für Schadholzaufarbeitungen in unbringbaren Lagen voraussichtlich vom Land (Umweltfonds) die anfallenden Kosten in voller Höhe refundiert werden; -10- Die wichtigsten Einnahmeposten betragen: a) Verkäufe von Nutz- und Brennholz am Stock und aufgearbeitet für ca. 2.100 fm S 1.257.000, — b) Für Abgabe von Servitutsholz aufgerüstet und am Stock S 2.490.000, — für 8.500 fm; c) Die Einräumung von Dienstbarkeiten für Seilbahnen und Liftanlagen ist mit S 3.600.000, — veranschlagt; hiezu stellt der Vorsitzende fest, daß unter Pkt. 7 der Tagesordnung näher eingegangen wird; d) An Einnahmen aus Jagdpachtschillingen für Genossenschaftsjagden, Eigenjagden und Jagdeinschlüssen sind S 1.680.000, -- vorgesehen; e) Die Einnahmen aus Bankzinsen betragen S 400.000, —und es wird hiezu festgestellt, daß unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Liquidität eine Überprüfung vorgenommen werden soll, ob nicht eine höhere Verzinsung der Einlagen erzielt werden kann; f) Für Grundverkäufe im Zusammenhang mit der Abtretung der Ersatzflächen an die Agrargemeinschaft Vandans sind S 940.000, vorgesehen; hiezu wird festgestellt, daß sich die Verbücherung der Verträge infolge verschiedener Einsprüche im Aufforderungsverfahren in das Jahr 1986 verzögert; g) Für Landesbeiträge zum Bau von Wirtschaftswegen sind S 2.200.000, — vorgesehen, wobei mit einem Förderungssatz von mindestens 40% bis höchstens 50% gerechnet werden kann; Zur Finanzierung der projektierten Forstwege mit einem Kapitalbedarf von ca. 25 Mio S in den kommenden 5 bis 10 Jahren berichtet der Vorsitzende, daß der die Landesförderung übersteigende Betrag zu 30% mit AIK-Mitteln und zu 20% aus Eigenmitteln gedeckt werden soll. Die Inanspruchnahme von zinsbegünstigten AIK-Mitteln wird befürwortet, sodaß für die vorgesehenen Wegprojekte die Antragstellung in die Wege geleitet werden kann. Weiters richtet der Vorsitzende an alle Forstfondsgemeinden den eindringlichen Aufruf, in Zukunft von der gesetzlich (noch) gegebenen Möglichkeit der Einbehaltung des Jagdpachtschillings aus Genossenschaftsjagden im Interesse des Grundbesitzers Abstand zu nehmen. Dieser Aufruf wird einhellig unterstützt. Zur Beratung über die Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für aufgerüstet Servitutsholz wird den Anwesenden eine Übersicht mit den Vorschlägen für 1986 übergeben. Insbesonders die vorgesehene Erhöhung für Schindelholz löst eine rege Diskussion aus, wobei festgestellt wird, daß die beantragte Erhöhung nicht angenommen werden könne. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß trotz der vorgeschlagenen Erhöhung der Vorteil des Standesbürgers gewahrt bleibt. Nach eingehender Beratung werden die Stockgelder für 1986 wie folgt festgesetzt. Die Beschlußfassung für Schindelholz am Stock und aufgerüstet erfolgt jeweils mehrheitlich mit Gegenstimme durch den Vertreter der Gemeinde St. Gallenkirch die übrigen Stockgelder werden einstimmig beschlossen: -11- Es gelten somit für das Jahr 1986 nachfolgende Stockgelder: a) Servitutsholz am Stock: 1. Brennholz 2. Nutzholz (Bauholz) 3. Schindelholz S S 105, — S 280, — 480, — b) Servitutsholz aufgerüstet frei Straße: 1. Brennholz S 400, — 2. Nutzholz (Bauholz) S 800, — 3. Schindelholz S 1.200, — Der Voranschlag 1986 wird nach eingehender Beratung über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Vermögensgebarung S 5.788.000, — Ausgaben der Erfolgsgebarung S 8.119.000, — ______________ GESAMTAUSGABEN S 13.907.000, — ============== Einnahmen der Vermögensgebarung S 100.000, -Einnahmen der Erfolgsgebarung S 13.807.000, -_______________ GESAMTEINNAHMEN S 13.907.000, -=============== Der Voranschlag ist somit bei Einnahmen und Ausgaben von je S 13.907.000, -- ausgeglichen. Zu der im Zuge der Voranschlagsberatung diskutierten Bestimmung des Holzbezugsstatutes über den Brennholzanspruch von alleinstehenden Witwen stellt der Vorsitzende in Übereinstimmung mit den übrigen Forstfondsvertretern fest, daß bei Prüfung eines jeden Einzelfalles in besonders sozial berücksichtigungswürdigen Fällen im Einvernehmen mit der Standesverwaltung die Bewilligung eines ganzen Loses möglich ist. Eine Beschlußfassung über die Änderung der diesbezüglichen Bestimmung des Holzbezugsstatutes ist im jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht möglich und wird nicht vorgenommen. Pkt. 5.) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Betriebsleiter Dipl. Ing. Guido Scheier zum 31.12.1985 sein Dienstverhältnis gekündigt hat und anschließend bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz eintritt. Bedingt durch die im Verlaufe des Novembers bekanntgewordene Kündigung hat der Vorsitzende bei der Suche nach einem Nachfolger mit Herrn Hubert Malin aus Ludesch als derzeit einzigem Interessent aus dem Räume Vorarlberg Kontakt aufgenommen. Herr Malin beendet in den kommenden Wochen sein Studium der Forstwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien und ist an einer Beschäftigung beim Stand Montafon sehr interessiert. Herr Malin hat die erforderlichen Prüfungen bereits abgelegt und ist noch mit den Abschlußarbeiten seiner Diplomarbeit beschäftigt. Die Professoren bescheinigen Herrn Malin gerade mit den Belangen der Forstwirtschaft, wie sie in der Talschaft vorherrschen, bestens vertraut zu sein. Wie der Vorsitzende feststellt, soll ein eigenverantwortlicher Betriebsdienst aufgebaut werden. Allerdings hat Herr Malin bereits den Einberufungsbefehl auf den 2. Jänner 1986 zugestellt und muß nun den ordentlichen Präsenzdienst ableisten. Der -12- Vorsitzende berichtet hiezu, daß entsprechende Bemühungen auf eine Freistellung vom Präsenzdienst in die Wege geleitet wurden, welche hoffentlich erfolgreich sein werden. Die anstehenden Probleme können angesichts des allgemeinen Waldzustandes und der Schutzfunktionen unserer Wälder nicht länger aufgeschoben werden, weshalb ein qualifizierter Betriebsleiter unbedingt benötigt wird. Die Ausführungen werden allgemein befürwortend zu Kenntnis genommen. Zum weiteren Aufbau des Betriebsdienstes wird von der Forstfondsvertretung die Auffassung vertreten, daß vorerst ein zusätzliches Betriebsorgan, wenn möglich aus dem Raum der Außerfratte, eingestellt werden sollte. Pkt. 6.) Zur Abwicklung der bevorstehenden Bedarfsanmeldungen berichtet der Vorsitzende, daß diese wiederum in schriftlicher Form mit Unterfertigung durch den Berechtigten vorgenommen werden sollen. Es soll bereits bei der Anmeldung eine genaue Bedarfsprüfung vorgenommen und darauf geachtet werden, daß tatsächlich auch nur der in Übereinstimmung mit dem Holzbezugsstatut berechtigte Servitutsholzbedarf geltend gemacht wird. Eine vorläufige Übersicht über die im laufenden Jahr bezogenen Servitutsbezüge zeigt auf, daß bereits ein kleiner Erfolg durch die getroffenen Maßnahmen dahingehend verzeichnet werden kann, als die angemeldeten Bezüge um ca. 1.800 fm (ca. 16%) unterschritten wurden. Gleichzeitig sollen in den Wintermonaten durch die betriebseigenen Organe stichprobenweise Kontrollen in allen Gemeinden vorgenommen werden. Ebenso ist vorgesehen, den einzelnen Gemeindeholzkommissionen entsprechende Richtlinien für ihre Aufgabe der Prüfung der angemeldeten Servitutsbezüge zukommen zu lassen, damit eine einheitliche Vorgangsweise in der ganzen Talschaft gewährleistet ist. Weiters wird festgestellt, daß Anmeldungen außerhalb der in den einzelnen Gemeinden festgesetzten Termine zur Bedarfsanmeldung außer' in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen nicht berücksichtigt werden. Die Forstfondsvertretung nimmt die vorgesehen Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis und befürwortet eine statutengemäße Überprüfung der Servitutsholzzuweisungen. Pkt. 7.) Der Vorsitzende berichtet, daß in den vergangenen Monaten die noch ausstehenden Vermessungen zur Ermittlung der von Schipisten und Liftanlagen beanspruchten Standesflächen durchgeführt wurden. Ebenso liegen entsprechende Gutachten eines Sachverständigen für Forstwirtschaft vor, in welchem die forstwirtschaftlichen Aspekte der Grundbenützung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ermittelt wurden. Der Vorsitzende stellt generell fest, daß auch für die beanspruchten Standesflächen analog den privaten Grundeigentümern und Alpen entsprechende Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen werden müssen und diese Auflagen auch in den jeweiligen Zustimmungen enthalten sind. Er weist auch darauf hin, daß gerade angesichts der bevorstehenden Aufgaben und des bedenklichen Waldzustandes -13- alle Möglichkeiten zur Finanzierung der dringend notwendigen Maßnahmen wahrgenommen werden müssen. Die Sicherung unserer Wälder ist im allgemeinen öffentlichen Interesse gelegen, wozu alle Stellen ihren Beitrag leisten müssen. Der Vorsitzende stellt fest, daß bis Ende der laufenden Wintersaison die ausstehenden Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen werden sollen. Es soll dabei neben der einmaligen Entschädigung für die Grundbeanspruchung und der gutachtlich ermittelten Entschädigung für den forstwirtschaftlichen Aspekt ein zusätzliches Entgelt erzielt werden. Der Vorsitzende stellt fest, daß aufgrund der gegebenen Situation die Verhandlungen mit den Seilbahngesellschaften sicherlich schwieriger sein werden. Die bisherigen Gespräche hätten dies bereits aufgezeigt. In diesem Zusammenhang bedauert er, daß in der Presse verschiedentlich Aussendungen veröffentlicht wurden, die aus dem Zusammenhang gerissen und verfälscht dargestellt wurden. Die weiteren Verhandlungen sollen eine gleiche Behandlung aller Seilbahngesellschaften gewährleisten und dem Stand Montafon die ihm zustehenden Dienstbarkeitsentgelte sicherstellen. Der Bericht des Vorsitzenden wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Nachdem sich mehrere Forstfondsvertreter wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf entschuldigen, beendet der Vorsitzende um 16.00 Uhr die Sitzung. Die restliche Tagesordnung wird auf die kommende Forstfondssitzung vertagt. Zu den unter Pkt. 8 und 9 beantragten Servitutsholzzuweisung für Stallneubauten wird festgehalten, daß eine Zuweisung nach erfolgter Bedarfsprüfung vorgenommen werden kann. Der Vorsitzende dankt allen für die Teilnahme und schließt mit den besten Wünschen zu den bevorstehenden Feiertagen die Forstfondssitzung. Schruns, 23.12.1985 Schriftführer: Forstfondsvertretung: