19810331_FF_005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1981-03-31
Erscheinungsdatum 1981-03-31
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift, aufgenommen am 31. März 1981 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 5. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 25.3.1981 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Präsident LAbg. Bgm. Ök.-Rat Ignaz Battlogg, St. Anton, Bürgermeister Georg Amann, Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns, Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn, Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Ernst Marlin, St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Anton Wachter in Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 9 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 10.2.1981. 2. Vorlage des Rechnungsabschlusses 1980. 3. Ankauf einer Schreibmaschine für die Buchhaltung. 4. Ansuchen der Montafoner Hochjochbahnen GmbH in Schruns, um die Einräumung von Überspannungsrechten in der Kapellerwaldung. 5. Ansuchen des Kurt Keßler in St. Gallenkirch, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten "Adler" in St. Gallenkirch. 6. Ansuchen der Maria Wachter in Gortipohl, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes auf Garfrescha. 7. Ansuchen der Montafoner Silvrettabahnen in Gaschurn, um die Erlaubnis einen Schiweg von Galgenul nach Grandau -2- (St. Gllk.) auch über Forstfand führen zu dürfen. 8. Ansuchen des Aßmann Johann in Schruns, um die Zuteilung von Bauholz für ein Maisäßobjekt mit Stallanteil. 9. Ansuchen der Agrargemeinschaft Mittelmaisäß in Gaschurn, um einen Förderungsbeitrag für einen Erschließungsweg. Berichte: Neue Einheitswertbescheide bringen eine Erhöhung bei den Steuern. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1.: Die Sitzungsniederschrift vom 10.2.1981 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2.: Der Vorsitzende legt die Jahresrechnung des Forstfondes für das Jahr 1980 vor. Je ein Exemplar wird den Forstfondausschußmit gliedern ausgefolgt. Die einzelnen Haushaltstellen werden vom Sachbearbeiter Mag. Vallaster vorgetragen und vom Vorsitzenden erläutert. Die Jahresrechnung weist Einnahmen von ......... und Ausgaben von ...... S 3.844.061.01 S 2.742.180.83 aus. Das Ergibt ein Überschuß von S 1.101.880, 18 Der Überschuß wird dem Reinvermögen zugeschlagen. Der Bericht des Gebarungsüberprüfungsausschusses wird von Bürgermeister Eduard Bitschnau verlesen und die Entlastung der Buchhaltung und Verwaltung beantragt. Nach eigehender Debatte wird die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß für das Jahr 1980 einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 3.: Für die Buchhaltung ist eine Schreibmaschine der Marke IBM anzuschaffen. -3- Pkt. 4.: Dem Ansuchen der Montafoner Hochjochbahnen GmbH, in Schruns, um die Erlaubnis die Forstfondparzellen 3132/1 und 3132/2 in der K.G. Schruns, mittels einer Einseilumlaufbahn, die von der Parzelle Gamprätz auf das Kapell führen soll, zu überspannen und auf diesen Parzellen 7 Seilbahnstützen zu erstellen, gibt der Forstfondausschuß wie folgt statt: a) Das anfallende Trassenholz ist unentgeltlich an die Seilbahnstation Gamprätz zu stellen. Die Ausformung des Holzes hat nach den Wünschen der Forstverwaltung zu erfolgen. b) Die Montafoner Hochjochbahnen GmbH, ist verpflichtet, sobald die Forstverwaltung die nötigen Vorbereitungen getroffen hat, mit dem Forstfond einen Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen, in welchem die jährliche Entschädigung für die Grundbeanspruchung, den Zuwachs- und Nutzungsentgang und die Wirtschaftserschwernisse geregelt werden. Diese Entschädigungen sind gegen eine Abwertung abzusichern. Die Verträge sind, wenn möglich noch dieses Jahr abzuschließen. c) Seitens des Forstfondes besteht die Absicht die laufenden Entschädigungen zur gegebenen Zeit in eine Umsatzbeteiligung umzuwandeln. Die Montafoner Hochjochbahnen GmbH, hat sich zu verpflichten, in diesem Falle auch die schon bestehenden Übereinkommen (Kabinenbahn, Sessellifte und Schiabfahrten) in diese Umwandlung einzubeziehen zu lassen. Dem Ansuchen der Montafoner Kapellbahn GmbH, in Gründung (vorgelegt durch die Montafoner Hochjochbahnen GmbH, in Schruns), um die Erlaubnis die Forstfondparzelle 1484 in der K.G. Silbertal, mittels der vorgesehenen Kapellbahn, die von Silbertal auf das Kapell führen soll, überspannen zur dürfen, und auf dieser Parzelle 8 Seilbahnstützen zu -4- erstellen, gibt der Forstfondausschuß wie folgt statt: a) Das anfallende Trassenholz ist unentgeltlich an die Seilbahntalstation zu stellen. Die Ausformung hat nach den Wünschen der Forstverwaltung zu erfolgen. b) Die Seilbahngesellschaft ist verpflichtet, sobald seitens der Forstverwaltung die nötigen Voraussetzungen geschaffen sind, mit dem Forstfond einen Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen, in welchem die jährliche Entschädigung für die Grundbeanspruchung, den Zuwachs- und Nutzungsentgang und wie Wirtschaftserschwernisse geregelt werden. Diese Entschädigung ist gegen eine Abwertung abzusichern. Der Vertrag ist, wenn möglich noch in diesem Jahre abzuschließen. Auch hier ist mit der Zeit die Umwandlung auf eine Umsatzbeteiligung vorzusehen. c) Der für die Bergstation erforderliche Grund und Boden im Ausmaße von ca. 600 m2 wird der Seilbahngesellschaft käuflich überlassen, der Kaufpreis ist mit S 50.- pro m2 zu verrechnen. Die Vertragskosten und die damit verbundenen Abgaben und Gebühren haben zu Lasten der Seilbahngesellschaft zu gehen. C) Im Zuge der Beratung der vorangeführten Dienstbarkeitseinräumungen wird beschlossen, daß beim Abschluß von Verträgen für bereits vor längerer Zeit eingeräumter Dienstbarkeiten für die Seilbahngesellschaften, die zurückliegenden Jahre mit einer Pauschale, soferne eine solche nicht bereits geleistet wurde, abgegolten werden sollen. Ab Vertragszeitpunkt ist eine laufende Entschädigung festzusetzen, wobei auch eine Wertsicherung zu erfolgen hat. Die unter A) bis einschließlich C) abgeführten Beschlüsse erfolgten einstimmig. -5- Zu Pkt. 5.: Dem Ansuchen des Kurt Keßler in St. Gallenkirch HNr. 277a, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von der Bp. 593/1 Gasthaus "Adler" HNr. 7, auf das an den Stall der Bp. 1427 angebaute Wohnhaus (beides K.G. St. Gallenkirch), wird stattgegeben. Die Einforstung erfolgt in dem Umfange wie der Hausteil derzeit besteht. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen angesehen. Die Einforstung gilt solange das Doppelobjekt der Landwirtschaft dient. Durch diese Übertragung wird der mit 10.2.1981 ausgesprochene Verfall des Holzbezugsrechtes aufgehoben (Beschluß mit einer Stimmenthaltung). Zu Pkt. 6: Dem Ansuchen der Maria Wachter in Gortipohl HNr. 55, um die Übertragung des 1/3-tel Anteiles am Holzbezugsrecht der BauParzelle 680/46, Maisäßhütte samt Stall auf Garfresch (HNr. 383) auf das auf der Gp. 2706 neuzuerstellen vorgesehenen Maisäßhaus wird nicht stattgegeben, weil die teilweise Einforstung eines Objektes immer wieder zu Problemen bei der Servitutsholzzuweisung führt. Der Forstfondausschuß ist bereit, dieses Holzbezugsrecht mit einer Abgabe von 20 fm Bauholz am Stock abzulösen (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 7: Dem Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch (im Auftrag der Montafoner Silvretta Bergbahnen GmbH.), um die Erlaubnis den vom Galgenul in Richtung Grandau vorgesehenen Schiweg auch über Forstfondgrund führen zu dürfen, wird zu den auf der Erklärung abgegebenen Bedingungen stattgegeben (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 8: Dem Ansuchen des Aßmann Johann in Schruns HNr. 1038, um die Zuteilung von Servitutsholz zur Erstellung eines Maisäßhäuschens - 6 - mit Stallteil auf der Bp. 740/6, wird in der Weise stattgegeben, daß einmalig 20 fm Servitutsholz zum normalen Stockgeldpreis abgegeben werden. In Zukunft wird das Objekt jedoch nicht als eingeforstet angesehen und können hiefür keinerlei Bezüge getätigt werden (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 9: Dem Ansuchen der Agrargemeinschaft Mittelmaisäß in Gaschurn, vorgetragen von Bgm. Heinrich Sandrell, um einen Kostenbeitrag für den geplanten Güterweg, mit dem gleichzeitig auch ca. 40 ha Forstfondwald direkt und ca. 13 ha Wald indirekt erschlossen werden, wird stattgegeben. Es wird einmalig ein Beitrag in Höhe von S 270.000.- je nach Baufortschritt geleistet. Zur Bedingung wird gestellt, daß der Weg, der an verschiedenen Waldteilen in nächster Nähe vorbeiführt, bis an die Forstfondsgrenze herangeführt wird. An den Erhaltungskosten beteiligt sich der Forstfond nicht, Dem Stand Montafon und den Bezugsberechtigten muß es gestattet sein ihr Holz unentgeltlich über diesen Weg abzuführen. Die Festsetzung einer Straßenbenützungsgebühr (Maut) für die Bezugsberechtigten kann zum gegebenen Zeitpunkt (allgemeine Einführung im Montafon) nur im Einvernehmen mit dem Forstfond erfolgen(einstimmige Beschlußfassung). Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß die neuen Einheitswerte für den Forstfondbesitz eingetroffen sind. Es wurde festgestellt, daß trotz großzügiger Berücksichtigung der Schutzwälder und der ertraglosen Flächen, durch die Anhebung des Hektarsatzes eine Erhöhung der Steuern erfolgen wird. Den Forstfondvertretern wird eine Übersicht dieser Entwicklung mit der Niederschrift dieser Sitzung übermittelt. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 12.15 Uhr! Der Schriftführer Der Forstfondausschuß