19760405_FF_004

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:29
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1976-04-05
Erscheinungsdatum 1976-04-05
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 5. April 1976 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 4. Sitzung der Forstfondvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 25.3.1976 wurde auf heute 8.30 Uhr eine Sitzung anberaumt, zu welcher nachfolgend angeführte Mitglieder der Forstfondvertretung erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton als Vorsitzender, Standesrepr. Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Edouard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Bürgermeister Harald LJekerle aus Schruns, Gebhard Bitschnau aus Vandans, als Obmann der Agrargemeinschaft Vandans und Anton Lorenzin als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 10.2.1976. 2. Ansuchen der Alpverwaltung Vorderkapell in Schruns, um die käufliche Überlassung von Grund und Boden auf den "Rieder" in Schruns. 3. Vorlage des Vorvertrages der Vorarlberger Illwerke AG. in Bregenz, über den beabsichtigten Grunderwerb auf Matschwitz/Tschagguns. 4. Ansuchen der Kristbergbahn in Silbertal, um die Überlassung von Grund und Boden u. Einräumung eines überspannungsrechtes für einen Doppelsessellift. -2- 5. Ansuchen des Baptist Ganahl in Schruns, um die pachtweise Überlassung von 30 m2 Grund und Boden als Holzablageplatz bei seinem Wochenendhaus auf dem "Kropfen" in Schruns. 6. Mitteilung der Jagdgesellschaft Schmalzberg/Valisera in Gargellen, daß der Mitpächter Franz Xaver Gebert aus dem Jagdpachtvertrag ausscheiden will. Klaus Gebert würde dadurch Alleinpächter dieses Jagdgebietes. Berichte: a) über die Genehmigung des Voranschlages 1976 durch die Agrarbezirksbehörde in Bregenz. b) Erdrutsch im Bereich des Gipsabbaugebietes in St. Anton. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 10.2.1976 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Dem Ansuchen der Alpverwaltung Vorderkapell in Schruns, um die käufliche Überlassung von ca. 562 m2 Baugrund aus der Forstfondparzelle 3132/1 in K.G. Schruns für ein Alpgebäude, wird stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 60.- pro m2 festgesetzt, der bei der Unterfertigung des Vertrages zur Zahlung an die Forstfondkassa fällig wird. Die endgültige Abgrenzung des Bauplatzes hat einvernehmlich mit den Vertretern des Forstfondes zu erfolgen. Die Erstellung des Kaufvertrages, die Vermessung des Grundstückes, sowie sämtliche Gebühren und Abgaben, gleich aus welchem Titel sie im Zusammenhange mit diesem Rechtsgeschäft anfallen, gehen zur Gänze zu Lasten der Alpgenoesenschaft Vorderkapell. -3- Zu Pkt. 3): Dem Ansuchen der Kristbergbahn in Silbertal, um die käufliche Überlassung von rd. 400 m2 Grund und Boden aus der Forstfondparzelle 723/1 in der K.G. Silbertal/Kristberg, zur Erstellung einer Sesselbahnbergstation samt Nebenräume, wird stattgegeben; desgleichen auch einer Grundüberspannung auf eine Länge von 90 Meter auf der gleichen Parzelle. Zur Erstellung dieser Anlage wird nur die unbedingt notwendige Fläche abgetreten, und zwar bis höchstens zum beantragten Ausmaß. Der Kaufpreis wird zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt, weil noch verschiedene Erhebungen notwendig sind. In der Zwischenzeit hat die Kristbergbahn eine Beschreibung des Projektes und eine Rentabilitätsberechnung vorzulegen. Der von der Vorarlberger Illwerke AG in Bregenz vorgelegte Vorvertrag 5056 über die käufliche Überlassung von rd. 40 ar Grund und Boden aus der Forstfondparzelle 1003/1 in Tschagguns/ Matschwitz, zum Preis von S 20.- pro m2, wird grundsätzlich stattgegeben. Jedoch wird es als Voraussetzung zu dieser Zustimmung für notwendig erachtet, daß im Vertrag eine Klausel aufscheint, in welcher angeführt wird, daß dieser Grundverkauf zum stark ermässigten Preis nur unter der Berücksichtigung der Zweckwidmung - Erstellung eines Schülerheimes, das den Vorarlberger Schulen zur Verfügung steht - erfolgt ist. Die Anführung dieser Zweckwidmung ist deshalb notwendig, weil bei einer Umwidmung des geplanten Objektes in eine gewerbsmässige Betriebsanlage mit Gewinnabsichten, eine neuerliche Festsetzung des Grundstückpreises nach dem tatsächlichen Verkehrswert für notwendig angesehen wird. Nach Abänderung des Vorvertrages im Sinne des Beschlusses ist der Vorsitzende ermächtigt den Vertrag zu unterfertigen. Zu Pkt. 4): -4- Die Zusage für das vorangeführte Rechtsgeschäft wird mit einer Laufzeit von 5 Jahren begrenzt; zählbar ab 5.4.1976. Nach diesem Zeitpunkt wäre neuerlich ein Ansuchen einzubringen. Zu Pkt. 5): Dem Ansuchen des Baptist Ganahl in Schruns, um die pachtweise Überlassung von ca. 30 m2 Grund und Baden aus der Forstfondparzelle 3132/1 angrenzend an der Ostseite seiner Gp. 3132/6 wird stattgegeben. Der jährliche Pachtbetrag wird mit S 100.- festgesetzt. Dieser Betrag wird gegen eine Abwertung mit dem Lebenshaltungskostenindex (1966 = 100) abgesichert. Die Pachtfläche ist vom Pächter als Holzablageplatz vorgesehen. Es darf auf ihr kein Objekt erstellt oder das bestehende Gebäude vergrößert werden. Die Fläche ist im Einvernehmen mit einem Beauftragten des Forstfondes abzugrenzen. Die Bewilligung gilt bis auf Widerruf. Zu Pkt. 6): Gegen das beantragte Ausscheiden des Mitpächters der Eigenjagd "Schmalzberg": Herrn Franz Xaver Gebert aus Uznach in der Schweiz, wird kein Einwand erhoben. Klaus Gebert, Fabrikant in Rapperswil wird dadurch Alleinpächter dieser Jagd. Pkt. 7): Dem Ansuchen des Bürgermeisters der Gemeinde Silbertal, um die Erlaubnis den über die Forstfondparzelle 723/4 führenden Güterweg Buchen verbreitern zu dürfen, bzw. einen ca. 1, 5 Meter breiten Grundstücksstreifen für diesen Zweck zu beanspruchen, wird stattgegeben. Der Grund wird unentgeltlich beigestellt. Dafür muß es dem Forstfond und den Bezugsberechtigten wie bisher gestattet sein unentgeltlich über diesen Weg ihr Holz abzutranportieren. Das Trassenholz, soweit solches anfällt, ist aufgearbeitet dem Forstfond zur Verfügung zu stellen. Bemerkt wird, daß der Güterweg Buchen im unteren Teil vor einigen Jahren verbreitert wurde. Das jetzige Baulos ist nun die Fortsetzung bis zum Anwesen des Josef Erhard in Buchen. -5- Pkt. 6): Dem Ansuchen der Firma Sparr u. Co. Sägewerk in Ludesch, um die Erlaubnis bei der Holzbringung aus der Privatwaldung Verblei in Bartholomäberg die Forstfondwaldung zu überspannen, wird stattgegeben. Das bei der erforderlichen Schneise anfallende Holz wird der Firma käuflich überlassen. Gleichzeitig ist zu über prüfen, ob nicht im Zuge dieser Holzbringung diese Waldung auch durch Servitutsberechtigte genutzt werden soll. Es sollen Verhandlungen aufgenommen werden, ob nicht mit der vorgesehenen Seilbahn das im Seilbahnbereich der Forstfondwaldung anfallende Servitutsholz befördert werden kann. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß: a) die Agrarbezirksbehörde in Bregenz als Aufsichtsbehörde den Voranschlag des Forstfondes für das Jahr 1976 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. b) am 24. Februar 1976 im Gipsabbaugebiet in St. Anton größere Erdmassen in Bewegung geraten sind und derzeit im Bachbett lagern. Nachdem ein Teil der Ortschaft St. Anton gefährdet ist, hat die Berghauptmannschaft Innsbruck angeordnet, daß in der unterliegenden Forstfondparzelle ein Schutzdamm verlängert und 3 Materialauffangbecken errichtet werden. Die vorstehenden Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne des Vorarlberger Gemeindegesetzes zuerkannt. Beginn der Sitzung: 8.30 Uhr. Ende der Sitzung: 11.45 Uhr. -6- Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: