19770128_FF_008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:31
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1977-01-28
Erscheinungsdatum 1977-01-28
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am Freitag, den 28. Jänner 1977 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 8. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 20.1.1977 sind zu der auf heute anberaumten Sitzung nachfolgend angeführte Mitglieder des Forstfondausschusses erschienen: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Eduard Bitschnau aus Tschagguns, LAbg. Ignaz Battlogg aus St. Anton, Harald Wekerle aus Schruns, Anton Larenzin aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Anton Wachter aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus St. Gallenkirch, hat sich wegen anderweitiger Verpflichtungen entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet um 10.40 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 14.12.1977. 2. Vorlage des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 1977. 3. Frau Irma Konzett in Schruns, Ansuchen um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 4. Ansuchen der Trachtengruppe Partenen, um die unentgeltliche Überlassung von 8 - 10 fm Fichtenholz am Stock. -2- Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 14.12.1976 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Voranschlag für das Jahr 1977 wird vom Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen und vom Vorsitzenden die einzelnen Haushaltsstellen erläutert. Der Voranschlag weist Einnahmen von............. S 2.699.000.-und Ausgaben von................................ S 3.045.000.-auf. Der Abgang in Höhe von ......................... S 346.000.-- wird aus Kassabeständen abgedeckt. Der Voranschlag wird einstimmig genehmigt. Im Zuge der Haushaltsberatung wird beschlossen das Stockgeld für das Servitutsholz wie folgt zu erhöhen: a) Servitutenutzholz ............. S 180.- pro fm o. MWSt. b) Servitutsbrennholz ............ S 60.- pro fm o. MWSt. Die übrigen Bedingungen zur Ausgabe von Servitutsholz bleiben weiterhin aufrecht. Die Erhöhung gilt ab 1.1.1977. Bemerkt wird, daß die im Voranschlag vorgesehenen Nutzholzverkäufe am Stock, teilweise in der Standeswaldung Silbertal/Dürrwäldli (ausser der Platte) und teilweise im Gargellental/Valisera vorgenommen werden. Ausserdem werden in den übrigen Forstfondwaldungen Holzabgaben an Bauwerber erfolgen, wobei in erster Linie an Schadholz gedacht wird. Die in Valisera vorgesehene Schlägerungsfläche wurde bereits im Herbst begannen - während die Schlägerungsfläche in Silbertal lediglich von der Forstbehörde besichtigt wurde. -3- Zu Pkt. 3): Dem Ansuchen der Frau Irma Konzett in Schruns HNr. 282, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 197, Bp. 435 in Schruns/Gamprätz, auf das auf der Liegenschaft HNr. 282 (Hofweg) neuerbaute Wohnhaus wird nicht stattgegeben. Wie h.a. bekannt ist, hat der inzwischen verstorbene Besitzer des Wohnhauses Nr. 197, seinerzeit im Einvernehmen mit dem Forstfond Servitutsholz für ein neues Wohnhaus bezogen, weil das alte Objekt baufällig war. Das neue Wohnhaus wurde gebaut - aber das Holzrecht noch nicht übertragen. Aus familiären Gründen hat der Sohn des Verstorbenen: Erwin Stofleth, das neue Wohnhaus übernommen. Ihm ist auch bei der inzwischen durchgeführten Erbteilung die zum Wohnhaus Nr. 197 gehörende restl. Landwirtschaft zugefallen. Das alte Wohnhaus Nr. 197, das Irma Konzett, eine Tochter des Verstorbenen, geerbt hat und ohne Holzbezugsrecht inzwischen verkaufte, dient nicht mehr als Wohnhaus zur Bewirtschaftung der Landwirtschaft. Im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes und der Vorgeschichte (bereits getätigter Holzbezug für einen Neubau usw.) ist in Zukunft das neuerbaute Wohnhaus Nr. 802, das im Besitze des Erwin Stofleth ist und von dem aus die Landwirtschaft bewirtschaftet wird, als eingeforstet anzusehen. Zu Pkt. 4): Dem Ansuchen der Trachtengruppe Partenen, um die Überlassung von 8 - 10 fm Fichtenholz am Stock, wird mit der Begründung abgelehnt, daß es in letzter Zeit aus Präjudizgründen üblich ist vom Forstfond nur solche Einrichtungen zu unterstützen, welche die Talschaft umfassen - also nicht mehr einzelne Vereine. -4- Pkt. 4): Dem Stand Montafon wird gegen Zinsvergütung ein laufender Kredit bis zu einer Höhe von 200.000.-- Schilling eingeräumt Pkt. 5): Das von Karl Richtsfeld in Bregenz, angebotene Waldgrundstück in St. Gallenkirch, ist mit dem Forstfondbesitz nicht arrondierbar. Ausserdem entspricht seine Lage nicht ganz den Vorstellungen des Forstfondausschusses. Das Angebot wird daher abgelehnt. Pkt. 7): Das Kopiergerät RX 660, das bisher von der Firma Rank Xerox gemietet wurde, ist käuflich zu erwerben. Das Angebot der Firma sieht einen Kaufpreis von S 44.452.-- vor; sowie einen Service-Vertrag für die Dauer von 5 Jahren zum Preis von S 320.pro Monat. Der Vorsitzende wird ermächtigt die KaufVerhandlungen zu führen. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß die Vorarlberger Illwerke A.G. beabsichtigt die 20 kV Freileitung, die derzeit durch die Aufforstung in Vandans/Böschis führt, unter die Venserstraße zu verlegen. Nachdem diese Verlegung einen wirtschaftlichen Vorteil für den Forstfond bedeutet, wurde die grundsätzliche Zustimmung für die Vorarbeiten (Einleitung der komm. Verhandlung usw.) bereits erteilt. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen und der Vorsitzende ermächtigt die weiteren Verhandlungen zu führen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne des Vorarlberger Gemeindegesetzes zuerkannt. -5- Der Vorsitzende schließt um 12.15 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Mitglieder des Forstfondausschusses für die rege Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: