20100914_FF_003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:32
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2010-09-14
Erscheinungsdatum 2010-09-14
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. September 2010 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 3. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 7. September nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 16.00 Uhr die Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt nach Begrüßung gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der „Silvretta Montafon Bergbahnen AG“ für die Verbindungsbahn „Valisera - Grasjoch“; 2.) Zustimmung zur Nutzung der Sarottlaquellen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerkes durch die Gemeinde St. Gallenkirch; 3.) Antrag der Gemeinde Gaschurn auf Einleitung von Forstfondsquellen im Bereich Zerfall in die Wasserversorgung Gundalatscherberg mit möglicher energetischer Nutzung; 4.) Genehmigung der Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 13.07. 2010; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 1 von 5 Erledigung der Tagesordnung Bgm Netzer beantragt die Behandlung des Tagesordnungspunktes 3 vorzuziehen, da er wegen anderweitigen terminlichen Verpflichtungen die Sitzung vorzeitig verlassen müsse. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Pkt. 3.) Der Vorsitzende begrüßt zu Behandlung den von Bgm Netzer eingeladenen Mitarbeiter des Ingenieurbüros Breuß & Mähr, Herr Markus Mähr, bei der Sitzung. Einleitend informiert Bgm Netzer über die Absichten der Gemeinde Gaschurn, wonach im Zuge von Überlegungen zur Verbesserung bzw. teilweisen Erneuerung der Wasserversorgung in Gaschurn/Partenen auch die Einleitung von Quellen im Bereich Zerfall aus dem Standeswald mit möglicher Nutzung zur Stromgewinnung geprüft werden soll. Herr Markus Mähr erläutert im Detail anhand einer Skizze das Gesamtkonzept der Wasserversorgungsanlage, gemäß welchem neben den bereits gefassten Quellen im Bereich Mittelmaisäß auch die angesprochenen Zerfallquellen gefasst und in einen gemeinsamen Hochbehälter mit Trink- und Löschwasserfunktion eingeleitet und in weiterer Folge in eine Druckreduzierstation mit geplantem Kleinwasserkraftwerk abgeleitet werden. Zwischen Hochbehälter und Druckreduzierstation erfolgt zusätzlich die Versorgung des Bereiches Mittelmaisäß. Von der Druckreduzierstation erfolgt die Weiterleitung über den Gundalatscherberg bis schließlich in den Dorfbereich Gaschurn. Herr Mähr stellt grundsätzlich fest, dass unter der Voraussetzung einer ausreichenden Quellschüttung das Wasser der Zerfallquelle maximal zur Abdeckung der Wasserversorgung nur für Verbrauchsspitzen genutzt werden soll, da mit den bestehenden Quellen ein ausreichendes Wasserdargebot für die Wasserversorgung gegeben ist. Ein Heranziehen der Schüttung aus den Zerfallquellen zur Spitzenabdeckung ist nach derzeitigen Prognoseplanungen voraussichtlich erst in ca. 20 Jahren nötig. Allerdings soll das Wasser der Zerfallquellen gemeinsam mit den weiteren Quellschüttungen auch zur Energiegewinnung genutzt werden. Bgm Netzer deponiert nochmals seine bereits wiederholt vertretene Ansicht, dass vom Forstfonds kein Entgelt für die Wasserüberlassung verrechnet werden darf, da sich dieser nicht an den Investitionen beteilige und die Gemeinden aus der Wasserversorgung auch keine Gewinne erzielen. Nach Interpretation von Bgm Netzer verkauft die Gemeinde nicht das Wasser an die Anschlussnehmer, sondern hebt lediglich eine Gebühr zur Deckung der Kosten zur Sicherstellung der Wasserversorgung und der damit verbundenen Investitionen ein. Eine definitive Beurteilung der Einbeziehung der Zerfallquellen ist erst nach Vorliegen von aussagekräftigen Schüttungsmessungen möglich, weshalb um eine möglichst rasche Zustimmung des Forstfonds mit Definierung der Bedingungen für die Wasserüberlassung ersucht wird. Bgm Netzer weist zudem darauf hin, dass - wie bereits vom Planungsbüro ausgeführt - eine Nutzung der Zerfallquellen für Zwecke der Trinkwasserversorgung derzeit nicht nötig ist und dies maximal in etwa 20 Jahren und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nur für Spitzenabdeckungen der Fall sein werde. Die energetische Mitnutzung wird auch unter dem Aspekt der Nutzung der heimischen und umweltfreundlichen Wasserressourcen und der Diskussion über die Energieautarkie als sinnvoll beurteilt. 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 2 von 5 In der umfassenden Diskussion widersprechen mehrere Forstfondsvertreter der Ansicht von Bürgermeisterkollege Netzer nach einer kostenlosen Überlassung von Wasser des Forstfonds an die Gemeinden, da auch der Forstfonds als eigenwirtschaftlicher Betrieb Einnahmemöglichkeiten im eigenen Wirkungsbereich auszuschöpfen hat und – wie schon wiederholt in der Vergangenheit angesprochen – auch die Überlassung von Wasser ganz allgemein ein entschädigungspflichtiges Gut darstellt, wie dies auch von zahlreichen privaten bzw. öffentlichen Quelleigentümern gehandhabt wird. Bgm Wachter wie auch weitere Forstfondsvertreter bringen die klare Meinung zum Ausdruck, dass im Sinne der bereits mehrfach geführten Diskussionen zu dieser Thematik und den dazu gefassten Beschlüssen auch von der Gemeinde Gaschurn für die Überlassung von Wasser für Trinkwasserzwecke eine Entschädigung von 5, 8 Cent pro m³ (indexiert) sowie für die energetische Nutzung eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 4 % des Nettoerlöses zu vergüten ist. Bürgermeister Netzer verlässt wegen anderweitigen Verpflichtungen um 16.30 Uhr die Sitzung. Zusammenfassend wird über Antrag des Vorsitzenden dem Antrag der Gemeinde Gaschurn zur Fassung und Messung der Zerfallquellen unter der Auflage einstimmig stattgegeben, dass für sämtliche Wasserbezüge vom Forstfonds entsprechende Vereinbarungen im Sinne der bestehenden Beschlüsse abzuschließen sind und auch für die Wasserentnahme aus den Zerfallquellen für Trinkwasserzwecke ein Entgelt von 5, 80 Cent/m³ indexiert und für Nutzungen zur Stromgewinnung ein Entgelt von 4% der Einspeisevergütungen zu entrichten ist. Pkt. 1.) Vom Betriebsleiter wird nochmals kurz der Inhalt des bereits vor längerer Zeit übermittelten Entwurfes eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Silvretta Montafon Bergbahnen AG für die Verbindungsbahn Valisera-Grasjoch erläutert. Der Betriebsleiter informiert zudem über die weiteren Gespräche mit den Vertretern der Silvretta Montafon Bergbahnen AG zur Mitbenützung von bestehenden Forstweganlagen im Zuge der Errichtung und der späteren Instandhaltung der Verbindungsbahn, worüber ebenfalls eine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Abschluss des vorliegenden Dienstbarkeitsvertrages mit der darin festgelegten Entschädigungsregelung sowie dem Abschluss des vorgestellten Übereinkommens zur Mitbenützung von Forstwegen einstimmig stattgegeben. Pkt. 2.) Bgm Tschanhenz informiert über die Absicht der Gemeinde St. Gallenkirch zur Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes mit einer Leistung von 48 kW im Bereich des Druckunterbrechungsschachtes auf dem Grundstück des Maisäß Auschlag Rüti, welches in die Ableitung der Sarottlaquellen eingebaut werden soll. Zusätzlich wird informiert, dass mit dem Ausschlag Sarottla als Miteigentümer dieser Quelle ebenfalls bereits eine einvernehmliche Regelung erzielt werden konnte. 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 3 von 5 Vom Betriebsleiter wird nochmals über die zum Zeitpunkt der Fassungen und Ableitung dieser Quellen geführten zahlreichen Gespräche und Untersuchungen verwiesen, wonach damals auf Basis vorliegender Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu seinem Leidwesen die energetische Nutzung nicht mehr weiter verfolgt wurde und damit auch keine optimale Dimensionierung der Ableitung gegeben ist. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Nutzung dieser Quelle für die Energiegewinnung im Sinne der bisherigen Grundsatzbeschlüsse gegen Gewährung eines Dienstbarkeitsentgeltes in Höhe von 4 % der erzielten Einspeisevergütungen einstimmig stattgegeben. Pkt. 4.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 13.07. 2010 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 5 – Berichte: Berichte des Vorsitzenden: a) Von der Silvretta Montafon Bergbahnen AG wurde das Ansuchen um Grundbenützung zur Errichtung einer Druckerhöhungsstation mit den Ausmaßen von ca. 13 x 8 m im Bereich Kropfen im Zuge der Erweiterung der Beschneiungsanlage eingebracht. Bgm Zudrell informiert dazu, dass die Verhandlungen zum Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages für die Hochalpilabahn (im Grasjochgebiet) im Großen und Ganzen abgeschlossen sind und einer Unterzeichnung des Dienstbarkeitsvertrages grundsätzlich nichts mehr im Wege steht. Hinsichtlich einer Mitfinanzierung der Beschneiung durch die Gemeinde Silbertal sind laut Aussage von Bgm Zudrell allerdings noch keine konkreten Beschlüsse gefasst und deren Mitfinanzierung durch die Gemeinde bislang nicht geklärt. Zur Grundinanspruchnahme für die Druckerhöhungsstation wird die Einräumung eines Baurechtes auf Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung gegen angemessene Vergütung für möglich erachtet. Weitere Verhandlungen dazu sollen demnächst aufgenommen werden. Berichte des Betriebsleiters: a) Bis zum Sitzungstag ist der Einschlag für das laufende Jahr mit ca. 14.000 fm abgerechnet, aufgearbeitet sind ca. 16.000 fm. Im Besonderen wird die im laufenden Jahr brisante Käfersituation angesprochen, welche eine rasche Aufarbeitung des Schadholzes erfordert. Die extrem warmen Monate April mit dem 1. Flug des Buchdruckers und Juli mit dem 2. Flug haben in Kombination mit der Schwächung von hochgelegenen Fichtenbeständen durch den Fichtennadelblasenrost eine Massenvermehrung begünstigt. Besonders in Gaschurn (Mottatobel, Harzawald – Garner Ries, Bleibischola etc. und in St. Gallenkirch sind größer Schadholznester zu verzeichnen 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 4 von 5 In Zusammenarbeit mit den Landeswaldaufsehern wird auch die Käfersituation in den Privatwaldungen beobachtet. Der Betriebsleiter ersucht um Information der Waldbesitzer im Wege der Gemeinden, damit auch diese das Schadholz (Windwurf- und Schneebruchholz sowie Käferholz) rasch aufarbeiten und entrinden. b) Die nach den Unwetterschäden und Hangrutschungen 2005 in Angriff genommene, aufwändige Sanierung der Forststraße Tschöppa durch den Brunnenritt über den Golmerbach und Schattseite Rellstal in der Gemeinde Vandans konnte fertig gestellt werden und wird in den nächsten Wochen abgerechnet. c) Mit dem Bau der Forststraße „I da Ganda“ in Gaschurn, welche einen extremen Bannwald erschließt, wurde kürzlich begonnen. Durch die Errichtung der FS „Gufel“ und dem Anschluss der Weganlage durch den Rifawald mit einer privatrechtlichen Vereinbarung mit Herr Walter Netzer kann jetzt ein weiterer Bannwaldbereich erschlossen werden. Die Weglänge beträgt abzweigend von der WLV–Baustraße auf dem Hohen Bühel rund 230 lfm. Die Bauausführung erfolgt durch die Fa. Tschofen Heinrich. d) Bedingt durch Starkniederschläge bei Unwettern in den vergangenen Sommermonaten wurden auch bei mehreren Forstwegen (FS Gritsch, FS Schattwald in Bartholomäberg, FS Ausserbacherwald II in Gaschurn, FS Wäschtobel in Tschagguns etc.) Schäden verursacht. In Zusammenarbeit mit der Agrarbezirksbehörde und der Gemeinde St. Gallenkirch soll auch eine Neuanbindung die Straße in das Valzifenztal erfolgen, durch welche die Standeswaldungen im Bereich Schnapfenwald mit erschlossen sind. e) Die Kunstprojekte aus Anlass des 175–Jahr-Jubiläums des Forstfonds sind zwischenzeitlich fertig gestellt und sollen nochmals medial beworben werden. f) Mitarbeiter Bakk. techn. Thomas Lerch wird im Verlaufe Oktober aus dem Dienstverhältnis ausscheiden und eine neue Aufgabe als Geschäftsführer der Gargellner Seilbahnen annehmen. Für die notwendige Personalnachbesetzung werden die weiteren Abklärungen möglichst rasch erfolgen. g) Die Forstfondsbürgermeister werden in ihrer Funktion als Mitglieder der örtlichen Jagdausschüsse dringend ersucht, ebenfalls die Bemühungen zur Reduzierung des untragbaren Rotwildbestandes in praktisch allen Jagdrevieren der Forstfondsgemeinden zu unterstützen. Der momentane Rotwildbestand im Montafon ist aus Sicht der Schutzwalderhaltung dezidiert nicht tragbar. Maßnahmen zu einer Reduktion des zu hohen Rotwildbestandes sind unumgänglich. Bei Wildschäden im Standeswald werden auch vermehrt Schadensschätzungen erfolgen. Pkt. 6. – Allfälliges: keine Wortmeldungen Im Anschluss an die Sitzung nehmen auf Einladung von Bgm Vallaster einige Bürgermeister an der Besichtigung des sanierten und kürzlich wieder eröffneten „St. Anna- Stollens“ in Bartholomäberg teil. Ende der Sitzung 17.45 Uhr; Schruns, 16. September 2010; Schriftführer: 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Forstfondsvertretung: Seite 5 von 5