19921124_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:32
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1992-11-24
Erscheinungsdatum 1992-11-24
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. November 1992 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 10. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 12. November 1992 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; GR Gottfried Schapler, Vandans in Vertretung von Bgm. Wachter; Ernst Marlin, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung vom 29. September 1992; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Ankauf der Gp. 1107 KG Schruns für das geplante Betriebs- und Verwaltungsgebäude; 4. Vorlage des Voranschlages 1993: a) Beschlußfassung des Dienstpostenplanes; b) Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz für das Jahr 1993; c) Festsetzung des Entgeltes für die Ablöse von Schindelholzbezugsrechten; d) Beschlußfassung des Voranschlages 1993; 5. Vornahme eines Grundtausches mit den Alpen Zamang in St. Gallenkirch und Sanüel in Tschagguns; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 9. Sitzung vom 29. September 1992 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Zu Pkt. 3) wird die Niederschrift zu Absatz 2 dahingehend ergänzt, daß bei der gegen den Bescheid des Obersten Agrarsenates eingebrachten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof das richtige Datum auf 6.11.1991 abgeändert wird. Pkt. 2. ) 1. Berichte des Vorsitzenden: a) Am 22.9.1992 hat über Einladung des Montafon-Tourismus mit den Gemeinden und Bezirkshauptmann Dr. Walser eine weitere Besprechung zum Thema " Mountainbiking" stattgefunden, bei welcher diese neu aufkommende Sportart unter vertretbaren Rahmenbedingungen positiv zur Kenntnis genommen und die im Einvernehmen mit den Gemeinden stattfinden weiteren Abklärungen unterstützt werden. Durch diese Bemühungen kann eine vertretbare und notwendige "Kanalisierung" der Mountainbiker auf bestimmte Routen erreicht werden, wobei diese Bemühungen auch im Bezug auf die Abklärung von Haftungsfragen und Weginstandhaltung fortgesetzt werden. Dazu wird weiters zur Kenntnis gebracht, daß von der Vorarlberger Landwirtschaftskammer der Entwurf eines Übereinkommens zur Regelung der Benützung von Güter- und Forststraßen und der damit zusammenhängenden weiteren Rechtsfragen ausgearbeitet wurde. Festgestellt wird auch, daß die Entscheidungen für die Freigabe zur Benützung von Güterwegen bei Genossenschaften in die alleinige Kompetenz der jeweiligen Güterweggenossenschaft fallen. b) Von Landesrat Dr. Lins wurde mit Schreiben vom 20. Oktober 1992 mitgeteilt, daß für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung für das Gemeindegut als Termin das Frühjahr 1993 in Aussicht genommen ist. Zu dieser Regelung wurden von Dr. Müller von der Landesregierung bereits Vorarbeiten vorgenommen. Die im Zusammenhang mit der Bildung des EWR nötige Rechtsanpassung von Landesgesetzen führt jedoch bei der Novellierung des Gemeindegesetzes bzw. Schaffung einer Gemeindegutsregelung zu Verzögerungen. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß diese Informationen von ihm auch an DDr. Bertle weitergegeben wurden und beim Vorliegen entsprechender Entwürfe auch das Proponentenkomitee zur Stellungnahme und Mitarbeit eingebunden werden soll. Der Vorsitzende bekräftigt nochmals das bereits wiederholt gemachte Angebot an das Proponentenkomitee, bei Schaffung einer neuen Regelung hinkünftig auch Vertreter der Nutzungsberechtigten in das Entscheidungsgremium aufzunehmen. -3- 2. Berichte des Betriebsleiters: a) Der Betriebsleiter erteilt einen kurzen Überblick über die im abgelaufenen Jahr durchgeführten Forstwegebauten. b) Am 9. September 1992 hat eine Verhandlung auf der Almein in Bartholomäberg zur Errichtung von 2 Schlepperwegen stattgefunden, wobei der Schlepperweg "Roßböda" mit ca. 700 lfm zur Erschließung der Standeswaldungen vom Stand Montafon erstellt werden soll. Bezüglich der Grundinanspruchnahme sind mit der Agrargemeinschaft Almein noch weitere Verhandlungen zu führen. c) Am 3. September 1992 hat über Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung eine Verhandlung zur Errichtung von Verbauungen im Gampadelsbach und der dazu erforderlichen Baustraße stattgefunden. Auf Anfrage von Bgm. Bitschnau erklärt der Betriebsleiter, daß mit dem Bau der Forststraße "Manuef" nach Erstellung der Baustraße bzw. den Querungen des Gampadelsbaches durch die Wildbach- und Lawinenverbauung begonnen werden soll. Dadurch kann eine optimale Anbindung der Forststraße "Manuef" im Bereich des Gampadelsbaches erreicht werden, gleichzeitig sind auch Kosteneinsparungen möglich. d) Zur Schaffung einer Regelung für die Waldweidetrennung auf der Almein in Bartholomäberg haben weitere Besprechungen und Abklärungen betreffend die Grenzfestlegung mit Vertretern der Agrarbezirksbehörde, der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Almein stattgefunden. e) Mit Urteil vom 2.11.1992 des Bezirksgerichtes Montafon wurde der Jagdpächter Gürsch verpflichtet, den Wildschaden für Bartholomäberg und St. Anton für das Jagd jähr 1990/91 in der lt. Ergebnis des Schlichtungsverfahrens ermittelten Höhe von S 89.500, — zuzüglich der Kosten von S 49.111, 16 zu bezahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. f) Der Dienstbarkeitsvertrag für die Hoch Jochbahnengesellschaft ist zwischenzeitlich verbüchert, die Dienstbarkeitsverträge für die Seilbahn Gargellen und die Silvretta Nova Bahnen sind ebenfalls unterschriftsreif erstellt und die erforderlichen Abklärungen mit den Gesellschaften abgeschlossen. g) Mehrere Besichtigungen (auch mit Fachleuten) beim Maisäßhaus "Schura" im Gauertal haben ergeben, daß eine Sanierung des Objektes mit vertretbaren Kosten nicht mehr durchführbar ist. Bürgermeister Bitschnau deponiert nochmals den Wunsch nach Erhaltung dieses architektonischen Kleinodes im Gauertal, wobei im Falle einer Neuerstellung die bisherigen Proportionen und Ausmaße des Objektes unbedingt beibehalten werden müssen. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird die Frage der Höhe der Sanierungskosten, wie auch die im Zuge der weiteren Vermietung zu erwartenden Erlöse diskutiert. Zur weiteren Entscheidungsfindung und Beschlußfassung über die Sanierung wird der Vorsitzende beauftragt, die nötigen Erhebungen unter Beiziehung von Fachleuten zu veranlassen und eine Kostenschätzung zu erstellen. -4- h) Im Rahmen der Integralpilotstudie Montafon sind derzeit durch die Wildbach- und Lawinenverbauung die Ausschreibungen für die einen Bestandteil des Projektes bildenden wildbiologischen Untersuchungen im Gange. Die Ziele dieser Untersuchung liegen im Erzielen und Erhalten eines schutzoptimalen, standortsangepaßten Waldbestandes im Montafon, wozu die erforderlichen und möglichen Wildbewirtschaftungsmaßnahmen sowie Biotopgestaltungsmaßnahmen untersucht werden. Im Rahmen dieser Untersuchung werden u.a. durchgeführt: Kartographische Darstellung von Wildbiotopen mit Wanderbewegungen des Wildes; Beurteilung und Analyse der Wildschadenssituation; Beurteilung und Analyse des Jagdsystems und Jagdbetriebes mit Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlagen; Ausarbeitung eines kartographischen Schwerpunktbejagungskonzeptes; Analyse der Wildfütterungen (Standortwahl, Fütterungspraxis, Auswirkungen) mit Aufzeigen von Alternativen; Behandlung der Waldgamsproblematik; Erhebung der biotopbeeinträchtigenden Ausmaße der touristischen Raumnutzung; i) Vor kurzem hat eine Besprechung über die Bildung eines jagdlichen Sperrgebietes im Bereich "Ronawald" in Tschagguns stattgefunden, um im Zusammenhang mit der geplanten Schiroute eine Ruhezone für den Wildbestand zu schaffen. Dazu wird vom Betriebsleiter die Meinung geäußert, daß diesbezüglich durch gezielte Information der Bevölkerung das Verständnis für derartige Maßnahmen geschaffen werden sollte. Der Betriebsleiter bekundet seine Bereitschaft, zu forstlichen Fragen über Wunsch auch in den Gemeindevertretungen zur Auskunftserteilung und Information zur Verfügung zu stehen. Dieses Angebot wird von den Anwesenden zustimmend zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Bitschnau entschuldigt sich wegen anderweitigen Verpflichtungen um 14.45 Uhr für den weiteren Sitzungsverlauf. Pkt. 3. ) Vom Vorsitzenden wird über Gespräche mit den Eheleuten Erika und Bertram Schuchter aus Tschagguns betreffend den Erwerb der an das Baugrundstück des Standes Montafon direkt angrenzenden Grundparzelle 1107 mit einer Gesamtfläche von 203 m2 berichtet. Von den Eheleuten Schuchter wurde die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Verkauf dieser Parzelle an den Stand Montafon bekundet. Die Grundparzelle wäre im Zusammenhang mit dem Bau des geplanten Betriebs- und Verwaltungsgebäude sehr wertvoll. Von der Forstfonds Vertretung wird die aufgezeigte Möglichkeit einhellig befürwortet und der Vorsitzende beauftragt, mit den Eheleuten Schuchter die weiteren Verkaufsgespräche zu führen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, nach Abklärung der Vorfragen einen Verkaufsabschluß durchzuführen, wobei als Preisobergrenze ein Betrag von S 1.500, — pro m2 festgesetzt wird. -5- In diesem Zusammenhang berichtet der Vorsitzende über die in den vergangenen Tagen erfolgten Interventionen seitens der Ingenieurkammer der Architekten in Zusammenhang mit der bereits durchgeführten Ausschreibung zur Erlangung von Entwürfen für ein Betriebs- und Verwaltungsgebäude. Nach Auffassung der Vertreter der Ingenieurkammer sei der Stand Montafon bei Einladung von Architekten an die von der Architektenkammer herausgegebene Wettbewerbsordnung für Architekten gebunden und habe sich an die darin niedergeschriebenen Bedingungen zu halten. Insbesondere werde die Zusammensetzung der Jury bemängelt. Vom Vorsitzenden wird der Kreis der eingeladenen Planer bekanntgegeben, vom Standessekretär wird weiters über die am 23. November stattgefundene Besichtigung des Baugrundstückes berichtet. Entgegen der ursprünglichen Ausschreibung wurde zwischenzeitlich auch der Abgabetermin mit Ende Jänner 1993 festgesetzt, gleichzeitig wurde eine Vermessung des Baugrundstückes veranlaßt. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß eingeholte Erkundigungen im Zusammenhang mit den Feststellungen der Architektenkammer die eindeutige Bestätigung erbracht haben, daß der Stand Montafon als ausschreibende Stelle grundsätzlich an keine Vorbedingungen gebunden ist und planende Baumeister nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zur Teilnahme ebenfalls berechtigt sind. Von der Forstfondsvertretung wird die von der Verwaltung durchgeführte Ausschreibung zur Erlangung von Entwürfen einstimmig befürwortet. Die Zusammensetzung der Jury wird dahingehend abgeändert, daß neben Dipl. Ing. Bernd Angerer noch zwei zusätzliche Fachleute aufgenommen werden, andererseits werden als Vertreter des Standes Montafon Standesrepräsentant Mag. Stemer, Bürgermeister Wekerle als Standortbürgermeister und ein Vertreter der Innerfratte in die Jury nominiert. Von der Forstfondsvertretung wird die grundsätzliche Absicht bekundet, daß im Sinne der durchgeführten Ausschreibung im Zuge der weiteren Beratungen auch eine Vergabe der weiteren Planungen an den erstgereihten Entwurf beabsichtigt ist. Der Vorsitzende wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung der Ausschreibung zu veranlassen sowie die noch ausstehenden Abklärungen mit der Bundesstraßenverwaltung betreffend den Bauabstand gegenüber der Bundesstraße B-188 abzuklären. Pkt. 4.) Der Voranschlag für das Jahr 1993, welcher allen Forstfondsvertretern mit der Einladung übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Vergud vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen erteilt. Für die dringend erforderliche Neueindeckung des Standesgebäudes sind S 300.000, — veranschlagt. Dazu wird der Vorsitzende ermächtigt, im Einvernehmen mit der Baubehörde der Marktgemeinde Schruns die weiteren Abklärungen für eine bessere architektonische Gestaltung des Dachstuhles und insbesondere des Eingangsbereiches vorzunehmen -6- wozu auch die Beiziehung von Fachleuten bewilligt wird. Als Ansatz für die Errichtung des neuen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes, für welches ein Baubeginn im Herbst 1993 als möglich erachtet wird, sind S 3 Mio. veranschlagt. Für den weiteren Ausbau der Erschließung in den Standeswaldungen ist für bereits begonnene Forstwegprojekte bzw. z.T. auch den Neubeginn von bereits bewilligten Projekten ein Ausgabenansatz in Höhe von S 6.853.000, — vorgesehen. Für die Tilgung von Agrarinvestitionskrediten zum Bau von Wirtschaftswegen sind S 147.000, — vorgesehen. Auf Grund den nun vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unterzeichneten Förderungsverträgen für die Forststraßen "Schattwald" in Bartholomäberg und "Starkaegg" in Silbertal sind die Aufnahme von AI-Krediten in Höhe von 20% zu den veranschlagten Baukosten bewilligt. Der Aufnahme eines AI-Kredites für die FS "Schattwald" in Höhe von S 560.000 und für die FS "Starkaegg" in Silbertal in Höhe von S 500.000 wird einstimmig bewilligt. Dazu wird vom Landwirtschaftsministerium ein Zinszuschuß in Höhe von 36% gewährt. Zur Finanzierung der Betriebsausgaben sind neben den Verkaufserlösen und Einnahmen aus der Abgabe von Servitutsholz, der Einräumung von Dienstbarkeiten und Einnahmen aus Jagdpachterlösen sowie den Förderungsbeiträgen des Landes aus dem Fonds zur Rettung des Waldes und zum Bau von Wirtschaftswegen die Beiträge zum Maßnahmenkonzept der Gemeinden mit wiederum S 1 Mio. und der Seilbahnen mit S 500.000, — sowie der Vorarlberger Illwerke AG mit S 1 Mio. aufgenommen. Zu den Beiträgen zum Maßnahmenkonzept bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß von der Vorarlberger Illwerke AG über den ursprünglich ins Auge gefaßten Zeitraum von 5 Jahren auch für das laufende Jahr eine Zahlung von S 1 Mio. bewilligt ist. Auch von den Seilbahngesellschaften wurde im Zusammenhang mit den Verhandlungen für den Abschluß der Dienstbarkeitsverträge grundsätzlich in Aussicht gestellt, nach Ablauf dieses Zeitraumes weiterhin freiwillig einen Betrag von S 500.000, — zur Verfügung zu stellen. Die 2. Hälfte der bisherigen Zahlung von ebenfalls S 500.000, — ist flächenbezogen in die Dienstbarkeitsverträge aufgenommen, wobei dieser Betrag wertgesichert ist. Der Vorsitzende ersucht die Kollegen Bürgermeister um die weitere Unterstützung in der Zukunft, da die in den vergangenen Jahren gesetzten und in die Wege geleiteten Bewirtschaftungsmaßnahmen allein aus den Eigeneinnahmen des Betriebes nicht finanziert werden können. Er bedankt sich dabei auch für die für das laufende Jahr von den meisten Forstfondsgemeinden bereits vorliegenden positiven Beschlüsse zur Übernahme des Beitrages lt. Vorschreibung für das Jahr 1992. Der Vorsitzende kündigt an, daß in den kommenden Wochen durch den Betriebsleiter ein ausführlicher Bericht über die bisher getätigten Maßnahmen und die in Zukunft noch notwendigen Schwerpunkte erstellt wird, welcher den Gemeinden und Förderungsgebern zur Verfügung gestellt werden soll. Nach ausführlicher Beratung und Beantwortung verschiedener Anfragen werden über Antrag des Vorsitzenden jeweils einstimmig nachstehende Beschlüsse gefaßt: -7- a) Der Dienstpostenplan für das Jahr 1993 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt. Die für das Revier Gaschurn-Partenen geplante Anstellung eines Betriebsorganes ab 1.4.1993 ist auszuschreiben; b) Die Stockgelder für Servitutsholz und Abgabepreise für aufgerüstetes Servitutsholz für das Jahr 1993 werden ohne Änderungen in der bisherigen Höhe festgesetzt; c) Die Abgeltung für die Ablöse von Schindelholzbezugsrechten wird von derzeit S 80, — ab 1.1.1993 der Geldentwertung angepaßt und auf S 100, — erhöht; d) Der Voranschlag 1993 wird mit nachstehenden Gesamtsumme einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung GESAMTEINNAHMEN Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN S 21.191.000, — S 5.159.000, — S 26.350.000, — S 15.454.000, — S 10.896.000, — S 26.350.000, — Der Abgang des Voranschlages 1993 in Höhe von S 6.469.000, — kann durch Entnahmen aus der Haushaltsausgleichsrücklage abgedeckt werden. Die Finanzkraft wird mit 50% der Einnahmen des Voranschlages des Vorjahres, somit entsprechend einer Höhe von S 14.854.000, — festgestellt. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei der Verwaltung für die frühzeitige Erstellung des Voranschlages. Bgm. Sandrell entschuldigt sich um 16.05 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. Pkt. 5. ) Der Betriebsleiter berichtet über bereits stattgefundene Gespräche mit Vertretern der Alpe Zamang in St. Gallenkirch und der Alpe Sanüel in Tschagguns mit der Absicht, einen für beide Teile vorteilhaften Abtausch von Grundflächen und Grenzbereinigungen vorzunehmen. Vom Betriebsleiter werden die diesbezüglichen Möglichkeiten anhand von Planunterlagen ausführlich erläutert. Dazu wird berichtet, daß grundsätzlich von beiden Alpvertretungen die Bereitschaft zu diesbezüglichen Verhandlungen gegeben ist. Marlin Ernst als Mitglied des Alpausschusses der Alpe Zamang erklärt dazu weiters, daß vom Ausschuß möglichst eine generelle Grenzbereinigung gewünscht wird, wobei diesbezüglich noch weitere Abklärungen und schlußendlich eine Beschlußfassung durch die Vollversammlung erforderlich ist. -8- Von der Forstfondsvertretung werden die bekanntgegebenen Absichten grundsätzlich begrüßt und die Verwaltung ermächtigt, die weiteren Verhandlungen und Abklärungen in diese Richtung vorzunehmen. Insbesondere ist auch eine konkrete flächenmäßige Erfassung der Tauschflächen mit Bewertung derselben erforderlich. Zur Durchführung soll auch mit der Agrarbezirksbehörde Kontakt aufgenommen werden. Pkt. 6. ) Vom Betriebsleiter wird noch berichtet, daß bezüglich der "Brunnenritt-Rutschung" in Vandans vom Geologen DDr. Bertle ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet wird und diese großflächige Hangrutschung auch im Zusammenhang mit der Integralpilotstudie Montafon von mehreren Geologen begutachtet wurde. Nach übereinstimmenden Aussagen aller Fachleute sind geologische Gegebenheiten für die Hangrutschung ausschlaggebend, wodurch auch die Forststraße" Tschöppa" in Mitleidenschaft gezogen ist. Der Wegebau selbst wird nicht als ursächlich mit den Hangrutschungen in Zusammenhang gebracht. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.30 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Sitzung. Schruns, 25.11.1992 Schriftführer: Forstfondsvertretung