19890309_FF_022

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:33
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1989-03-09
Erscheinungsdatum 1989-03-09
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. März 1989 im Speisesaal der Hauptschule Schruns-Dorf anläßlich der 22. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 1. März 1989 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Aufgrund der Tatsache, daß Bürgermeister Wachter einige Zuhörer zur Standessitzung mitbringt, wird die Sitzung kurzfristig in den Speisesaal der Hauptschule Schruns-Dorf verlegt. Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Sitzung der Forstfonds Vertretung, begrüßt die Forstfonds Vertreter und die anwesenden Zuhörer und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Aufgrund der Tatsache, daß mit Bürgermeister Wachter einige Zuhörer gekommen sind, wird vom Vorsitzenden der unter Pkt. 3 geplante Bericht über die konstituierende Sitzung der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Vandans und die damit von Bürgermeister Wachter beantragte Sondersitzung vor Eingang in die Tagesordnung behandelt. -2- Der Vorsitzende geht daher nochmals eingehend auf seine Gründe für das Stimmverhalten anläßlich der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Vandans am 29.01.1989 ein und stellt zum Antrag von Bgm. Wachter unter Hinweis auf § 7 des Standesstatutes fest, daß außerplanmäßige Forstfondssitzungen dann einzuberufen sind, wenn dies von mindestens 4 Ausschußmitgliedern verlangt wird. Diesbezüglich wurde Bürgermeister Wachter vom Vorsitzenden bereits informiert, daß über seinen Antrag anläßlich der heutigen Sitzung berichtet wird. Zur Erklärung des von Bürgermeister Wachter kritisierten Verhaltens anläßlich der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Vandans führt der Vorsitzende nachstehende Argumente an: a) Nach fester Überzeugung des Vorsitzenden wird es als unvereinbar beurteilt, gleichzeitig Mitglied des Jagdausschusses bzw. dessen Obmann und Zustellungsbevollmächtigter des Jagdnutzungsberechtigten zu sein, wie dies in Vandans in der Vergangenheit bei Herrn Kommerzialrat Lorünser der Fall war. Der Vorsitzende stellt dazu jedoch ausdrücklich fest, daß diese Kritik nicht auf die Person des Angesprochenen bezogen werden darf und schon gar nicht irgendeine Schmälerung seiner Verdienste bzw. auch keine Kritik mit seiner bisherigen Tätigkeit im Interesse der Gemeinde Vandans abgeleitet werden kann. Der Vorsitzende stellt dazu weiters fest, daß auf diese Unvereinbarkeit auch in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen wurde. Allein der äußere Anschein, daß diese beiden Funktionen unvereinbar sind, rechtfertigt die getroffene Feststellung. Anläßlich der Vollversammlung wurde auf diese Unvereinbarkeit auch von anderen Grundeigentümern hingewiesen. Der Vorsitzende beurteilt es daher als unverständlich, daß aufgrund der bekannten Tatsachen und des Umstandes, daß er 3 Tage vor der Vollversammlung Bürgermeister Wachter vom beabsichtigten Verhalten informiert hat, Kommerzialrat Lorünser von der Gemeindevertretung als Vertreter der Gemeinde in den Jagdausschuß nominiert wurde, wenngleich er sich nicht berufen und schon gar nicht zuständig fühle, die Entscheidung der Gemeindevertretung zu kritisieren. b) Aufgrund den Bestimmungen des Jagdgesetzes war bekannt, daß der Stand Montafon in einzelnen Jagdgenossenschaften teils auf Grund der Größe des Besitzes, teils aber auch auf Grund der Anwesenheit der Grundeigentümer bei den Versammlungen die Stimmenmehrheit besitzen wird. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß dieser Umstand vielfach hätte vermieden werden können, wenn der aus betriebswirtschaftlichen Gründen unbedingt erforderliche und seinerzeit vorgebrachte Wunsch nach Gründung von Eigenjagden von Vertretern der Gemeinde Vandans nicht so vehement abgelehnt worden wäre. -3- In diesem Falle wäre der Stand Montafon auch nur mit einigen wenigen Stimmen in der Vollversammlung vertreten. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf die Eigenjagdbildung in der Gemeinde Tschagguns hin, wo trotz der Bildung von 2 Eigenjagden auch mit der Genossenschaftsjagd bestes Einvernehmen besteht und keinerlei Gründe zur Kritik gegeben sind. c) Gerade die wichtigste Absicht des neuen Jagdgesetzes nach Schutz der angeschlagenen Wälder und in Folge dessen die Schaffung eines dem jeweiligen Waldzustand angepaßten Wildstandes sieht eine verstärkte Mitwirkung des Grundeigentümers in den jeweiligen Jagdgenossenschaften vor. Es wird anerkannt, daß die baldige Lösung dieser Probleme von der Jägerschaft zum Teil große Verhaltens- und Meinungsänderungen erfordert und sicherlich als schwierige Aufgabe beurteilt werden darf. Diesbezüglich wird die Zusammenarbeit mit dem Jagdaufseher von Vandans, Gerhard Stampfer, vom Vorsitzenden sehr lobend erwähnt. d) Der Vorsitzende hält eine allzustarke Einmischung des Standes Montafon in das örtliche Geschehen der jeweiligen Gemeinde als nicht sinnvoll, weshalb neben den Vertretern der Gemeinde Vandans und des Standes Montafon (somit zweier öffentlicher Körperschaften) weitere drei private Grundeigentümer im Jagdausschuß vertreten sind. Bei der seinerzeitigen Forstfondssitzung am 30. November 1988 wurde gewährleistet, daß der Stand Montafon durch den laut Statut bevollmächtigten Repräsentanten bzw. im Verhinderungsfalle durch den Betriebsleiter in den örtlichen Jagdausschüssen vertreten sein soll. Es wurde auch davon ausgegangen, daß im Normalfall der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde in den künftigen Jagdausschuß entsendet werden wird. Der Bürgermeister der Gemeinde Vandans war auch im bisherigen Jagdausschuß weder Obmann noch Mitglied des Jagdausschusses, wie dies nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen war. Die Vorgangsweise der Gemeinde Vandans wirft die Frage auf, ob nicht die Nominierungsmöglichkeiten der kleineren örtlichen Grundeigentümer dadurch umgangen werden sollte, daß der bisherige Obmann des Jagdausschusses von der Gemeindevertretung entsendet wird und der Bürgermeister als weiterer Vertreter der Gemeinde mit den Stimmen des Forstfondsvertreters ebenfalls in dieses Gremium gewählt werden sollte. Abschließend stellt der Vorsitzende nochmals fest, daß seine Äußerungen anläßlich der Vollversammlung in keiner Weise mit persönlichen, sondern ausschließlich mit sachlichen Überlegungen in Zusammenhang gebracht werden können und hofft, daß die angeführten Sachverhalte doch noch auf Verständnis stoßen. -4- Bürgermeister Wachter stellt fest, daß die Ausführungen des Vorsitzenden in vieler Hinsicht nicht den Tatsachen entsprechen. In der Forstfondssitzung vom 30. November 1988 ist eine ganz eindeutige Beschlußfassung erfolgt, wenngleich im Protokoll nur die sinngemäße Beschlußfassung wiedergegeben ist. Bei der erwähnten Sitzung wurde von mehreren Forstfondsvertretern die Befürchtung einer zu starken Einflußnahme des Standes Montafon in das Gemeindegeschehen geäußert, weshalb beschlußgemäß die Vorgangsweise bei der Vollversammlung vorher mit dem örtlichen Bürgermeister abgesprochen werden soll. Er habe 3 Tage vor der Vollversammlung den Vorsitzenden über die Absichten informiert und auch mitgeteilt, daß neben dem Vertreter der Gemeinde in der Person von Kommerzialrat Lorünser der Standesrepräsentant und Ferdinand Schapler, Alfons Bott und er in Vorschlag sein werden. Der Vorsitzende habe ihm auf Befragen diesbezüglich seine ausdrückliche Unterstützung zugesagt, allerdings mit Bedenken gegen die Person von Hermann Lorünser als Zustellungsbevollmächtigten des Jagdnutzungsberechtigten. Diesbezüglich habe er auch zur Kenntnis genommen, daß gegen die Bestellung durch die Gemeindevertretung keine Möglichkeit eines Einwandes besteht. Es wurde daher im guten Glauben an die Zusage des Standesrepräsentanten durch die Gemeindevertretung Kommerzialrat Lorünser als Vertreter der Gemeinde im künftigen Jagdausschuß bestellt. Das Verhalten des Standesrepräsentanten anläßlich der Vollversammlung wird von Bürgermeister Wachter scharf verurteilt und als reine parteipolitische Entscheidung gewertet. Desgleichen hätten sich gegen Kommerzialrat Lorünser nicht mehrere Grundeigentümer ausgesprochen, sondern lediglich der Abgeordnete Vallaster. Die Mehrheit der anwesenden Grundeigentümer waren der Ansicht, daß auch der Bürgermeister im künftigen Jagdausschuß vertreten sein soll, zumal er ja auch bisher stets seine Unterstützung und Mithilfe in jagdlichen Angelegenheiten zum Wohl des Waldes eingebracht habe. Kommerzialrat Lorünser war mehr als 30 Jahre im Jagdausschuß tätig und hat in dieser Eigenschaft große Verdienste für den Wald und die Öffentlichkeit erworben, wenngleich kein Hehl daraus gemacht wird, daß auch gleichzeitig gewisse Jagdambitionen vorliegen. Er hat immer wieder den Konsens mit den Grundbesitzern hergestellt und war ein Verfechter dafür, daß die Abschußpläne gerade in Vandans in den vergangenen Jahren meist zu 100% erfüllt werden konnten. Die Gemeinde Vandans ist eine der wenigen Gemeinden der Talschaft, die eine tatsächliche Wildreduktion in den vergangenen Jahren herbeigeführt habe. Gleichzeitig wurde auf Initiative von Kommerzialrat Lorünser eine Waldpflanzaktion 2000 auf Kosten der Gemeinde ins Leben gerufen. Bürgermeister Wachter stellt fest, daß stichhältige Fakten gegen eine Bestellung von Kommerzialrat Lorünser nicht vorgebracht werden können. -5- Bürgermeist er Wachter stellt weiters fest, daß die Wahrung der Interessen des Waldes durch den Standesrepräsentanten mit seiner Befürwortung einer neuen Straße als unvereinbar beurteilt werden muß. Desgleichen sei es nicht Aufgabe des Standesrepräsentanten, die Sinnhaftigkeit des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans zu interpretieren. Er wiederholt nochmals, daß er ihm 3 Tage vorher über sein Befragen sein Stimmverhalten bestätigt habe, später aber aus parteipolitischen Überlegungen dies nicht eingehalten hat. Bürgermeister Wachter werde seine Mitarbeit im Jagdausschuß weiterhin einbringen, da er für die Anliegen des Waldes großes Verständnis aufbringe. Selbstverständlich werde das Ergebnis der Vollversammlung als demokratische Entscheidung respektiert. Er werde allerdings die Konsequenzen aus der Wahl ziehen, da ein Vertrauensverhältnis zum Vorsitzenden nicht mehr gegeben ist. Er werde daher an den weiteren Sitzungen des Standes Montafon und des Forstfonds bzw. in der Angelegenheit B-188 nicht mehr teilnehmen. Der Vorsitzende weist auf die Bestimmungen des Standesstatutes hin, wonach jede Standesgemeinde einen Vertreter in den Standesausschuß zu entsenden hat. Den Vorwurf einer Einmischung in die Entscheidungen der Gemeindevertretung weist er scharf zurück, auf die Polemik der Unvereinbarkeit als Befürworter einer neuen Straße will er nicht eingehen. Der Vorsitzende weist nochmals auf das Telefonat am 26. Jänner 1989 um ca. 9.30 Uhr hin, wo er gegenüber Bürgermeister Wachter die gröbsten Bedenken gegen eine Nominierung von Kommerzialrat Lorünser in seiner Eigenschaft als Zustellungsbevollmächtigter des Jagdnutzungsberechtigten ausgesprochen habe. Den Vorwurf nach parteipolitischen Überlegungen vorgegangen zu sein, weist der Vorsitzende aufs schärfste zurück. Bürgermeister Wachter habe ihm anläßlich des erwähnten Telefongespräches mitgeteilt, daß er schon dafür Sorge tragen werde, daß mit den privaten Grundeigentümern der Stand Montafon nicht in den Jagdausschuß gewählt werde, sofern er sich nicht wie erwünscht verhalten werde. Bürgermeister Wachter berichtet dazu, daß er notfalls das ausdrückliche "Ja" des Standesrepräsentanten beweisen könne, da er eine Aufzeichnung des erwähnten Telefongespräches besitze. Den Vorwurf eines parteipolitischen Verhaltens weist der Vorsitzende nochmals schärfstens zurück und bestätigt, daß er über die bevorstehende Wahl im Jagdausschuß mit niemandem gesprochen habe, da er noch am selben Tag aus dienstlichen Gründen nach Wien verreisen mußte. -6- Der Vorsitzende stellt fest, daß es ihm leid tut, daß diese Angelegenheit solches Aufsehen erregt und will nicht in Abrede stellen, daß er bei der Vollversammlung möglicherweise Fehler begangen habe und hofft, daß trotzdem weiterhin eine sachliche Zusammenarbeit möglich ist. Bürgermeister Bitschnau äußert die Bitte, daß parteipolitische Überlegungen nicht in den Forstfonds hineingetragen dürfen, da noch große Probleme zur Bewältigung anstehen. Er weist wiederum darauf hin, daß er nach wie vor als Verfechter von Eigenjagden auch für den Forstfonds auftrete und dies in Tschagguns auch mit der Bildung von 2 Eigenjagden durch den Forstfonds vollzogen ist. Einer gemeinsamen Verpachtung mit der Genossenschaftsjagd stehe, wie das Beispiel Tschagguns zeige, trotzdem nichts im Wege. Wäre dem Beispiel von Tschagguns auch in Vandans gefolgt worden, würde der Forstfonds in der Jagdgenossenschaft mit wesentlich geringerem Stimmanteil vertreten sein und die sicherlich unangenehme Situation der Stimmenmehrheit nicht auftreten. Bürgermeister Wachter sieht keinerlei triftige Gründe in der Funktion des Zustellungsbevollmächtigten für eine Ablehnung von Kommerzialrat Lorünser. Der Standesrepräsentant habe ihm seine ausdrückliche Zustimmung zu den anderen Mitgliedern des Jagdausschusses, somit einschließlich seiner Person, zugesichert, wenn die Gemeindevertretung Kommerzialrat Lorünser als Vertreter der Gemeinde in den Jagdausschuß entsendet. Der Standesrepräsentant habe somit den im Standesausschuß gefaßten Beschluß nicht vollzogen. Vom Vorsitzenden wird nochmals die Unvereinbarkeit festgestellt, eine Beeinflussung als Zustellungsbevollmächtigter und gleichzeitig Mitglied des Jagdausschusses könne objektiverweise nicht in Abrede gestellt werden. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß bei der vergangenen freihändigen Jagdvergabe ein um ca. S 20, --/ha niedriger Jagdpachterlös erzielt wurde und stellt dazu fest, daß Mitglieder des ehemaligen Jagdausschusses in einem jagdlichen Naheverhältnis zum Jagdpächter standen. Bürgermeister Wekerle stellt die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Streitgespräches zwischen Standesrepräsentant und Bürgermeister Wachter. Nach dem alten Jagdgesetz war kraft Gesetz der Bürgermeister gleichzeitig Obmann des Jagdausschusses und der Gesetzgeber wollte durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen den politischen Einfluß aus dem Jagdausschuß entziehen und die Jagdangelegenheiten in die Hand der Grundeigentümer legen. Es stelle sich jedoch die Frage, ob so viele Grundeigentümer für eine Mitarbeit überhaupt gewonnen werden können, um im Sinne des Gesetzes die Verwaltung der Jagdgenossenschaft in Eigenregie zu führen. Wenn aber die Gemeinde diese Verwaltung wahrnehmen soll, so ist zweckmäßigerweise auch der Bürgermeister in den Jagdausschuß zu bestellen. -7- Er beurteilt die Funktion als Zustellungsbevollmächtigter und gleichzeitig Mitglied des Jagdausschusses als unglückliche Konstellation, in letzter Konsequenz gehe es sicherlich um die Wahrnehmung eines gewissen Machteinflusses durch die Gemeinde. Das Auftreten von Gewissenskonflikten könne sicherlich nicht ausgeschlossen werden. Bürgermeister Wekerle weist nochmals darauf hin, daß in der Forstfondsvertretung davon gesprochen wurde, daß allenfalls der Bürgermeister mit den Stimmen des Standes Montafon in den Jagdausschuß gewählt werden sollte. Im Verlaufe der weiteren Feststellungen wird von Bürgermeister Wachter darauf hingewiesen, daß die Problematik mit der Bildung von Eigenjagden richtig erkannt wurde und die damalige Entscheidung aus Sicht der Gemeinde Vandans als richtig zu beurteilen ist. Er müsse sich dagegen wehren, kleine Eigenjagden zu bilden und Jagdpächter wie Hermann Gürsch zu erhalten, auch wenn mehr Jagdpacht erzielt werden könnte. Solange der Standesrepräsentant Beschlüsse unterschiedlich interpretiere, sei er nicht mehr zur Mitarbeit bereit. Nachdem im Zuge des Gespräches keine weiteren Erkenntnisse vorgebracht werden, beendet der Vorsitzende die Diskussion mit der abschließenden Bitte um weitere Zusammenarbeit im Interesse der Gemeinde Vandans und der gesamten Talschaft. Er ersucht die Aufkündigung der weiteren Teilnahme an den Beratungen nochmals zu überdenken und bedauert, daß diese Angelegenheit derartige Wogen ausgelöst hat. Bürgermeister Wachter entschuldigt sich um 15.15 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf und verläßt gemeinsam mit den Zuhörern den Sitzungsraum. Rückblickend auf die stattgefundene Diskussion stellt Bürgermeister Wekerle fest, daß die von Bürgermeister Wachter bekanntgegebene Tatsache der Aufzeichnung eines Telefonates unter Bürgermeisterkollegen als grober Vertrauensmißbrauch gewertet werden muß und dies für künftige Telefonate eine besondere Vorsicht erfordere. Allein der Umstand, daß überhaupt die Absicht der Aufzeichnung eines Telefonates ohne vorherige Zustimmung des Gesprächspartners gegeben ist, muß als äußerst verwerflich beurteilt und zurückgewiesen werden. Die zivilrechtliche Zulässigkeit derartiger Methoden wird von den Anwesenden als unzulässig beurteilt. -8- TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung vom 30.11.1988; 2. Genehmigung der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung (Standes- und Forstfonds Vertretung) vom 25.01.1989; 3. Berichte des Vorsitzenden; 4. Grundverkauf an Josef Maier, St. Gallenkirch; 5. Beteiligung an der Bringungsgenossenschaft "Ganatschatobel" in Schruns; 6. Ansuchen von Saler Otto, Silbertal um Genehmigung zur Fassung einer Quelle auf Gp. 1488/1 in Silbertal; 7. Genehmigung der Servitutsholzanmeldungen für 1989; 8. Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften; 9. Erweiterung Standesgebäude; 10. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Aus der bereits ausführlich diskutierten Niederschrift über die 21. Sitzung vom 30. November 1988 wird Pkt. 4 nochmals vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und schlußendlich festgestellt, daß die gefaßten Beschlüsse im wesentlichen Inhalt wiedergegeben sind. Die Niederschrift wird somit einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2) Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung der Standes- und Forstfonds Vertretung vom 25.1.1 989 wird über Antrag des Vorsitzenden ebenfalls einstimmig genehmigt und unterfertigt. Der Vorsitzende berichtet nochmals kurz über die erfolgte Vergabe der Eigenjagden "Schmalzberg und Valisera", wobei aufgrund den vorgenommenen Gesprächen der Zuschlag an die Jagdgesellschaft Hirschbeck-Winkler als Bestbieterin erteilt wurde. Pkt. 3 - Berichte: Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die seinerzeit vom Herrn Landeshauptmann zugesicherte Förderung von S 2.000.000 nunmehr in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten in Höhe von 5 Jahresraten mit S 400.000, -- beschlossen ist. Die Rate für 1989 wird in den nächsten Wochen überwiesen. -9- Der Voranschlag für das Jahr 1989 wurde von der Landesregierung in der Sitzung am 7.2.1989 ohne Einwendungen genehmigt. Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen von Maier Bernhard aus Vandans um die Aufnahme als Forstadjunkt vollinhaltlich zur Kenntnis. Herr Maier Bernhard absolviert heuer die Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck/Mur und will die weitere Berufslaufbahn zur Ausbildung als Förster einschlagen. Hiezu ist die Absolvierung eines 2-jährigen Praktikums als Adjunkt in einem Forstbetrieb erforderlich, weshalb er um die Aufnahme beim Forstfonds bittet. Diesbezüglich wird vom Betriebsleiter berichtet, daß Maier Bernhard zweimal während den Sommermonaten als Ferialpraktikant beschäftigt war und mit den betrieblichen Gegebenheiten bereits ziemlich gut vertraut ist. Die bisherige Tätigkeit während der Ferialbeschäftigung wird vom Betriebsleiter sehr lobend und positiv beurteilt, desgleichen können aufgrund den vorliegenden Zeugnisabschriften ausgezeichnete schulische Erfolge vorgewiesen werden. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß im Voranschlag die Anstellung eines weiteren Waldaufsehers vorgesehen ist, wobei diesbezüglich auf die bereits im Vorjahr vorgenommene erfolglose Ausschreibung hingewiesen werden muß. Die Verwaltung wird somit ermächtigt, Maier Bernhard in Form eines befristeten Dienstverhältnisses für die Dauer von 2 Jahren einzustellen um ihm somit die Möglichkeit zur Erwerbung der nötigen Praxiszeiten für die Ablegung der Staatsprüfung zu bieten. Laut Bewerbungsschreiben ist die Ableistung des Präsenzdienstes nach Ablegung der Staatsprüfung vorgesehen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet unter Hinweis auf die Beratungen in den vergangenen Standessitzungen nochmals auf die in der Zwischenzeit mit Josef Maier stattgefundenen Gespräche bezüglich Grundverkauf für den Kieslagerplatz am Suggadinbach. Trotz mehrmaliger Gespräche wurde von Maier Josef bisher keine definitive Entscheidung über die Annahme der ihm vorgelegten Angebote getroffen. Es zeigt sich, daß Maier Josef nunmehr auch die Gp. 4244/12 (außerhalb des Viaduktes zwischen Gargellenerstraße und Suggadinbach) mit einem Flächenausmaß von 6.204 m2 erwerben möchte. Es wurde von ihm diesbezüglich die Bezahlung eines Kaufpreises für die Gp. 4244/2 (Fläche 3.842 m2 ) und die Gp. 4244/12 (6.204 m2) in Höhe von S 100.000, -- sowie die Überlassung des Bergmahdes Wassertobel mit einer Fläche von ca. 1, 9 ha angeboten. -10- Bürgermeister Rudigier erkundigt sich, ob die Gp. 4244/12 ebenfalls als Kiesdeponiefläche Verwendung finden soll, was vom Vorsitzenden und dem Betriebsleiter verneint wird. Diesbezüglich wird auch festgestellt, daß es sich um Waldgrund handelt und für einen anderen Verwendungszweck ein Rodungsverfahren nach dem Forstgesetz bzw. die erforderlichen Bewilligungen nach dem Landschaftsschutzgesetz einzuholen wären. Im Interesse einer baldigen Regelung der gegenständlichen Angelegenheit wird der Vorsitzende einstimmig ermächtigt, mit Herrn Maier die weiteren Kaufverhandlungen zu führen, wobei als Mindestkaufpreis für die Gp. 4244/2 und 4244/1 2 ein Betrag von S 150.000, -- festgesetzt wird und zugleich das Bergmahd Wassertobel in das Eigentum des Forstfonds übergehen muß. Weiters wird das auf der Gp. 4244/1 2 stockende hiebreife Holz vom Stand Montafon übernommen und geschlägert. Die Kosten der Vertragserstellung und Verbücherung sind vom Käufer zu übernehmen, die Vertragsabwicklung ist nach Abschluß der Verhandlungen unverzüglich zu veranlassen. Abschließend wird festgestellt, daß in dieser Angelegenheit die Forstfondsvertretung keine weitere Beschlußfassung mehr vornehmen wird und im Falle einer Nichteinigung eine entsprechende Mitteilung an die Behörde zu erstatten ist. Pkt. 5.) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Bringungsgenossenschaft "Ganatschatobel" zur Kenntnis, worin das Ersuchen um eine Beteiligung des Standes mit 2/3 der im weiteren Einzugsbereich der Weganlage gelegenen Flächen gebeten wird, wozu ein Beitrag von ca. S 24.000, -- geleistet werden müßte. Diesbezüglich wird bekanntgegeben, daß bei der seinerzeitigen Zustimmungserklärung die Standeswaldungen mit einem Flächenanteil von ca. 2 ha und somit einem Kostenbeitrag von S 6.439, -- einbezogen wurden. Der Betriebsleiter berichtet dazu, daß die Gesamtfläche der im weiteren Einzugsbereich des geplanten Weges gelegenen Waldungen ca. 13 ha beträgt, wovon jedoch als Obergrenze maximal 5 ha für eine Berücksichtigung im Kostenschlüssel herangezogen werden können. Die restlichen Flächen müssen als unproduktiv beurteilt werden, auf welchen nur erhaltende Eingriffe zur Erhaltung der Schutz- und Bannfunktionen für die unterliegenden Waldungen vorgenommen werden müssen. Eine Nutzung der Waldungen wird als sehr schwierig beurteilt und eine Zuweisung von Servitutsholz aufgrund der durchschnittlichen Bringungsdistanz von ca. 700 m als nicht zumutbar angesehen, zumal die Bringung durch die unterliegenden Privatwaldungen vorgenommen werden müßte. -11- Da gerade in den Standeswaldungen auf eine möglichste Vermeidung von Bringungsschäden geachtet wird, muß andererseits auch auf eine möglichste Vermeidung von Bringungsschäden in den PrivatWaldungen geachtet werden. Der Betriebsleiter weist weiters auf die Feststellungen im alten Wirtschaftsplan hin, wo im gegenständlichen Waldbereich lediglich die Nutzung der wertvollsten Sortimente (Schindelholz) mit einer Aufarbeitung an Ort und Stelle als vertretbar beurteilt wurde. Bereits damals wurde eine Lieferung durch die unterliegenden Waldungen als negativ beurteilt. Als weitere Alternative stellt der Betriebsleiter die Möglichkeit einer Nichtbeteiligung durch den Stand Montafon dar, wobei im Falle einer allenfalls nötigen Mitbenützung der Weganlage die Entrichtung einer Mautgebühr denkbar ist. Angesichts der vorliegenden Tatsachen wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, einer Mitbeteiligung an der Bringungsgenossenschaft mit einem Flächenanteil von 5 ha, somit entsprechend einem Kostenanteil von ca. S 16.000, -- zuzustimmen, wobei aufgrund den Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß diese Beteiligung als Entgegenkommen des Standes Montafon zu werten ist. Pkt. 6.) Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen von Sahler Otto, Silbertal zur Kenntnis, worin um die Fassung einer Quelle im Einschnitt des "Bargehratobels" in einer Seehöhe von ca. 1500 m auf der Forstfondsparzelle Gp. 1488/1 in Silbertal zur Versorgung von Wohnhäusern in der Parzelle Gantlätsch ersucht wird. Anhand des Lageplanes erläutert der Betriebsleiter den Standort der Quelle, welche sich oberhalb des sogenannten "Ruch-Bärtle" direkt am unterliegenden Privatbesitz auf der Standesparzelle 1488/1 befindet. Die Ableitung der Quelle erfolgt ausschließlich über Privatgrund mit einer Länge von ca. 1000 m, wobei zum Teil sehr steiles und geologisch schwieriges Gelände zu überwinden ist. Vom Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang auch weiters darauf hingewiesen, daß aufgrund der vorliegenden Grobplanung für das Wegenetz in diesem Bereich ca. 100 m oberhalb der Quelle in späterer Folge die Errichtung eines Forstweges beabsichtigt ist, wobei er diesbezüglich auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen im Zuge des Wegebaues hinweist. Die verschiedenen Probleme werden auch an konkreten Beispielen im Zuge von Forstwegebauten im Bereich Kropfen-Kapell aufgezeigt, wobei für die Sanierung von beschädigten Wasserleitungen für den Forstfonds zusätzliche Kosten erwachsen. -12- In diesem Zusammenhang berichtet der Vorsitzende über eine Rücksprache mit Dr. Gorbach beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, wonach durch Abschluß eines privatrechtlichen Übereinkommens mit ausdrücklicher Anführung der beabsichtigten Forstwegprojekte eine allfällige spätere Haftung des Standes Montafon für die Quelle bezüglich deren Qualität und Schüttung ausgeschlossen werden kann. Bürgermeister Säly bestätigt die im Ansuchen vorgebrachten Angaben, daß in den nächsten Jahren die Errichtung von 2 oder 3 Wohnhäuser in der Parzelle "Gantlätsch" denkbar ist. Er äußert allerdings angesichts des schwierigen Geländes Bedenken bezüglich der Finanzierbarkeit der geplanten Wasserversorgungsanlage. Andererseits ist der Einzugsbereich des "Bargehratobels" als sehr rutschgefährdet zu beurteilen, weshalb eine Ableitung von Wasser aus diesem Gebiet auch von der Wildbachverbauung befürwortet wird. Nach eingehender Beratung wird der Fassung der Quelle auf der Gp. 1488/1 am Einschnitt des Bargehratobels unter nachstehenden Bedingungen einstimmig zugestimmt: a) Von der Wasserinteressentschaft ist durch privatrechtliches Übereinkommen ausdrücklich auszuschließen, daß im Falle der Errichtung eines Forstweges und damit möglicherweise gegebenen Beeinträchtigungen der Quellanlage sowohl in qualitätsmäßiger Hinsicht bzw. auch bezüglich deren Schüttung irgendwelche Schadenersatzansprüche gestellt werden. b) Es ist weiters jede Haftung für Beschädigungen der Quellfassung und deren Ableitung, die durch die Waldbewirtschaftung hervorgerufen werden könnten, von der künftigen Wasserinteressentschaft auszuschließen. c) Über die Situierung der Quellfassung und Ableitung sind dem Forstfonds genaue Planunterlagen zur Verfügung zu stellen. Allfällige im Zuge von Forstwegebauten erforderliche Verlegungen sind auf Kosten der zu gründenden Wasserinteressentschaft vorzunehmen. d) Dem Stand Montafon muß es gestattet sein, in Hinkunft für den Eigenbedarf das erforderliche Wasser kostenlos aus der Wasserversorgungsanlage beziehen zu können. e) Als Dienstbarkeitsentgelt für die Quellfassung und Ableitung ist pro angeschlossener Wohnung ein jährlicher Betrag von S 100, -- zu entrichten, wobei das Dienstbarkeitsentgelt gegen Abwertung gemäß dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex wertgesichert wird. -13- f) Die Zustimmung zur Quellfassung wird vorerst befristet auf die Dauer von 5 Jahren erteilt und erlischt somit, sofern nicht innerhalb dieser Frist die vorgesehenen Arbeiten vorgenommen werden. Pkt. 7.) Den Anwesenden wird eine Übersicht über die Servitutsholzanmeldungen für das Jahr 1989 in den einzelnen Forstfondsgemeinden übergeben. Die Gesamtsumme mit 7.940 fm liegt um 919 fm gegenüber der Anmeldung des Vorjahres. Der tatsächliche Servitutsholzbezug des Vorjahres beträgt 7.214 fm. Vom Betriebsleiter wird darauf hingewiesen, daß seit dem Jahre 1983 mit einem Servitutsholzbezug von 11.400 fm durch die vom Betriebsdienst vorgenommenen Kontrollen der Bedarfsanmeldungen und der Servitutsholzverwendung eine Reduktion der Servitutsholzbezüge mit den erwähnten 7.200 fm im Jahre 1988 erzielt werden konnte. Weiters wird berichtet, daß der Hiebsatzantrag mit 12.000 fm bei der Behörde eingebracht wurde, wobei lediglich in der Marktgemeinde Schruns aufgrund der vorgenommenen Erschließung und des hohen Vornutzungsanteiles eine Erhöhung um 500 fm erfolgt ist. Bezüglich den Kontrollen der Servitutsholzanmeldüngen wird berichtet, daß diese durch die Betriebsorgane großteils abgeschlossen sind und im Falle einer Änderung gegenüber der Bedarfsanmeldung die Bezugsberechtigten schriftlich informiert werden. Somit werden über Antrag des Vorsitzenden die Bedarfsanmeldungen für das Jahr 1989 mit einem Gesamtausmaß von 7.914 fm (davon 5.820 fm Brennholz) einstimmig genehmigt. Pkt. 8.) Den Anwesenden wird eine Übersicht über die von Dipl. Ing. Tschann ermittelten Nutzungsentgänge bei den einzelnen Seilbahngesellschaften übergeben. Daraus ist ersichtlich, daß bei einer gesamten beanspruchten Grundfläche von ca. 43 ha eine jährliche Entschädigung von ca. S 160.000, -(jeweils ohne Vorarlberger Illwerke AG) anfällt. Vom Betriebsleiter wird darauf hingewiesen, daß die vorliegenden Entschädigungswerte in keinem Verhältnis zu Entschädigungen privater Grundbesitzer stehen. Bei der Beurteilung der Entschädigungswerte ist zu berücksichtigen, daß es sich bei den beanspruchten Grundflächen um gewerblich genutzte Grundstücke handelt und somit nicht ausschließlich die forstwirtschaftlichen Nutzungsentgänge herangezogen werden können. -14- Der Betriebsleiter befürchtet auch öffentliche Kritik, wenn ausschließlich auf Basis der vorliegenden Gutachten die ausstehenden Verträge abgeschlossen würden. Von der Forstfondsvertretung wird im Zuge der Beratungen wiederum auf das vom Forstfonds in früheren Jahren, wie auch sicherlich in Zukunft, zu berücksichtigende öffentliche Interesse hingewiesen, zumal der Fremdenverkehr für die Talschaft unbestritten ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor darstellt. Bezüglich den bisherigen Entschädigungszahlungen wird berichtet, erst seit dem Jahre 1985 aufgrund den vorliegenden Gutachten Zahlungen vorgeschrieben wurden, welche mit Ausnahme der Hochjochbahnen zur Gänze bezahlt wurden. Für die Hoch jochbahnen wird jedoch festgestellt, daß diese Gesellschaft bereits seit dem Jahre 1971 auf Grundlage einer vorläufigen Berechnung jährliche Entschädigungszahlungen geleistet hat. Desgleichen wird auch von der Vorarlberger Illwerke AG aufgrund bestehender Verträge für alle Anlagen das vereinbarte jährliche Entgelt bezahlt. Ebenso konnte im Verhandlungswege erreicht werden, daß die Seilbahngesellschaften über den Schipaß-Pool erstmals für das Jahr 1987 zur Sanierung der Standeswaldungen einen Beitrag von S 1.000.000 eingebracht haben. Marlin Ernst stellt unter Hinweis auf seine früheren Aussagen wiederum fest, daß es angesichts der Tatsache des Abschlusses von Verträgen mit der Vorarlberger Illwerke AG ohne Umsatzbeteiligung schwer sein wird, bei den anderen Gesellschaften abweichende Vertragsabschlüsse zu erreichen. Im Zuge der ausführlichen Beratung wird einhellig die Verpflichtung des Standes Montafon zur Berücksichtigung des öffentlichen Interesses bekundet, wobei jedoch andererseits die Entschädigungen auch in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Umsatz bzw. Ertrag der einzelnen Gesellschaften stehen müssen. Die vorliegenden Entschädigungswerte auf Basis des forstwirtschaftlichen Nutzungsentganges lt. Gutachten Dipl. Ing. Tschann stellen eine objektive Grundlage nach Maßgabe der beanspruchten Grundflächen dar, auf deren Abgeltung sicherlich nicht verzichtet werden kann. Weiters wird der bereits geleistete Betrag von S 1.000.000 jährlich einstimmig als zusätzliche Mindestentschädigung beurteilt, wobei diesbezüglich eine Aufbringung auf umsatzbezogener Basis für möglich erachtet wird, da damit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften zum Teil Berücksichtigung findet. Es wird daher der Vorsitzende beauftragt, die weiteren Verhandlungen mit den Seilbahngesellschaffen dahingehend aufzunehmen, daß neben den von Dipl. Ing. Tschann ermittelten Entschädigungswerten eine weitere Mindestentschädigung von S 1.000.000 jährlich vertraglich abzusichern ist. -15- Marlin Ernst entschuldigt sich um 17.25 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. Pkt. 9.) Zum Umbau des Standesgebäudes zur Schaffung dringend notwendiger Räumlichkeiten für den Betriebsdienst wie auch für die Standessitzungen wird vom Vorsitzenden eine vorläufige Umbauplanung anhand eines Vorentwurfes erläutert. Im Anschluß daran erfolgt noch eine Besichtigung an Ort und Stelle. Der vorliegende Vorentwurf wird aus ortsbildgestalterischen Überlegungen teils kritisch beurteilt, desgleichen wird auch die Absicht zur Aufstockung des bestehenden Garagentraktes als nicht zielführend beurteilt. Nachdem die Notwendigkeit zur Schaffung entsprechender Räumlichkeiten von der Forstfonds Vertretung grundsätzlich anerkannt wird, wird der Vorsitzende beauftragt, vorerst weitere Gespräche mit den Grundnachbarn betreffend Bauabstandsnachsicht zu führen. Sofern diese Gespräche zu einem positiven Abschluß geführt werden können, sind weitere Umbauplanungen und Kostenermittlungen für die weiteren Entscheidungen einzuholen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 18.00 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme die heutige Forstfondssitzung. Schruns, 10. März 1989 Schriftführer: Forstfondsvertretung