19681031_FF_030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:35
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1968-10-31
Erscheinungsdatum 1968-10-31
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 31. Oktober 1968, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 30. Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG in dieser Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 24. Okt. 1968, wurde auf heute 8.30 Uhr eine Sitzung der Forstfondvertretung anberaumt, zu welcher nachfolgende Herren erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. P. Wachter, Gaschurn, Vorsitzender, 11 Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St .Anton, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Vallaster Erwin aus Bartholomäberg, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Oskar Neher in Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans und Gemeindevertreter Ludwig Erhard in Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Der Vorsitzende eröffnet um 8. 30 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 29. Aug. 1968. 2. Ansuchen des Walter Hetzer in St. Gallenkirch HNr. 204, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes und um die Bewilligung von 60 fm Bauholz für einen Wohnhausbau. 3. Ansuchen des Karl Dietrich in Vandans, als Vormund der Sofie Stemer in Vandans, um die nochmalige Verlängerung eines Holzbezugsrechtes. 4. Ansuchen des Xaver Erhard in Silbertal HNr. 69 um die Vorausschlägerungsbewilligung für Servitutsholz. 5. Ansuchen der Alpe Altschätz in Tschagguns, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund durch den Ronawald einen Wirtschaftsweg bauen zu dürfen. 6. Ansuchen des Gmeiner Lorenz in Tschagguns HNr. 500, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund eine Quellfassung erstellen zu dürfen. 7. Ansuchen des Brändle Helmut in Gaschurn HNr. 173a, um, die käufliche Überlassung von ca. 35 fm Bauholz. 8. Ansuchen des Helmut Reiter in Vandans, um die käufliche Überlassung von ca. 3 fm Nutzholz aus der Rodelbahntrasse. 9. Kreditverlängerung bei der Spar- und Darlehenskassa für Montafon in Schruns. [-2-] Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 29. Aug. 1968 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Dem Ansuchen des ?/alter Ketzer in St. Gallenkirch HNr. 204a, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrannten Wohnhaus Nr. 283, Bp. 672/1 auf das auf Gp. 1177 zu erstellen geplante Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird die Bp. 672/1 für immer ausgeforstet und an dessen Stelle das auf Gp. 1177 neuerbaute Wohnhaus im vollen Umfange eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Das Wohnhaus Nr. 283 ist am 28.8.1968 wegen Blitzschlag vollständig abgebrannt. Aus wirtschaftlichen Gründen wird das Wohnhaus nicht mehr an der gleichen Stelle aufgebaut. Es bleibt jedoch mit der vorhandenen Landwirtschaft verbunden. Es handelt sich bei dieser Übertragung lediglich um die Standortverlegung eines eingeforsteten Objektes für denselben Besitzer. Zu Pkt. 3) Dem Ansuchen des Kail Dietrich in Vandans, als Vormund der Sofie Stemer in Vandans, um die nochmalige Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das abgetragene Wohnhaus Hr. 42 in Vandans, wird stattgegeben. Jedoch gilt diese Verlängerung nur unter der Voraussetzung, daß das Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren, vom Tage dieser Beschlußfassung an gerechnet, zur Bewirtschaftung des vorhandenen landwirtschaftlichen Anwesens erstellt wird. Andernfalls erlischt das Holzbezugsrecht für immer. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen des Erhard Xaver in Silbertal HNr. 69, um die Vorausschlägerungsbewilligung für Bauholz zum Neubau des Hausstalles im Rahmen des "Grünen Planes" (Umstellaktion) wird grundsätzlich stattgegeben. Es ist jedoch zur Bedarfsüberprüfung eine Holzliste vorzulegen. Zu Pkt. 5) Dem Ansuchen der Alpverwaltung Altschätz in Tschagguns, um die Erlaubnis durch die sog. Ronawaldung einen Wirtschaftsweg bauen zu dürfen, um die Alpe zur vorteilhafteren Bewirtschaftung für Kraftfahrzeuge zu erschließen, wird grundsätzlich zugestimmt. Jedoch müssen der Forstfond und die Bezugsberechtigten berechtigt sein über diesen Wirtschaftsweg jederzeit Holz abführen zu dürfen ohne sich in irgend einer Form an den Bau- oder Erhaltungskosten zu beteiligen. Als einmaliger Kostenanteil wird seitens des Forstfondes eine bestimmte Menge Trassenholz der Alpverwaltung überlassen. Über das Ausmaß der Menge wird erst nach Begehung der Trasse durch den Standesrepräsentanten unter Beiziehung der Forstbehörde und des Alpmeisters entschieden. [-3-] Zu Pkt. 6) Das Ansuchen des Lorenz Gemeiner in Tschagguns HNr. 500, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund (Vollspora) ein Quellfassung erstellen zu dürfen, wird zwecks weiteren Erhebungen bis auf weiteres vertagt. Zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Helmut Brändle in Gaschurn HNr. 173a, um die käufliche Überlassung von ca. 35 fm Bauholz kann nur teilweise entsprochen werden. Der Partei werden aus der Standeswaldung Difilatsches ca. 25 fm Bauholz zum Kaufpreis abgetreten. Der Kaufpreis hat der Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festzusetzen, sobald die genaue Örtlichkeit bekannt ist. Zu Pkt. 8) Dem Ansuchen des Reiter Helmut in Vandans, um die käufliche Überlassung von 3 fm Nutzholz aus der Rodelbahntrasse in Form einer Selbstschlägerung kann nicht stattgegeben werden. Der Partei wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt nach durchgeführter Trassenschlägerung vom Trassenholz die beantragte Menge käuflich zu erwerben. Zu Pkt. 9) Der bei der Spar- und Darlehenskassa für Montafon in Schruns fällig gewordene Kredit in Hohe von S 400.000.- ist um weitere 10 Jahre zu verlängern. In Erweiterung der Tagesordnung: Pkt. 10) Dem Ansuchen der Alpverwaltung Spora in Tschagguns, um die Erlaubnis im Zuge der Elektrifizierung der Alpe Spora Forstfondgrund überspannen zu dürfen, wird stattgegeben. Die vorgesehene Trasse führt von der Trafostation im "Hoffmanns Maisäß" über die "Böden" auf die untere Sporalpe und von dort zum sogenannten "Alprösler" auf den bei der Lindauer Hütte geplanten Trafo. Die Trasse ist so anzulegen, daß eine größere Schlägerung vermieden wird, das anfallende Holz ist abfuhrbereit am Abfuhrweg der Forstverwaltung zur Verfügung zu stellen. Dabei ist das anfallende Nutzholz zu entrinden. Der Forstverwaltung dürfen durch diese Schlägerung und Bringung keinerlei Kosten entstehen. Die Berechnung eines Zuwachsenganges usw. wird vorbehalten. Pkt. 11) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag Nr. 91. 85-22.86, betreifend das Fernmeldekabel zum Weiterhaus Kops, wird in vorliegender Fassung genehmigt. Pkt. 12) Die Waldbrandversicherung wird um weitere 10 Jahre verlängert. [-4-] Ende der Sitzung: 13.30 Uhr Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß