19901206_FF_002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:35
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1990-12-06
Erscheinungsdatum 1990-12-06
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. Dezember 1990 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 2. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 23. November 1990 sowie der Verständigung von 24. November 1990 über die erforderliche Sitzungsverschiebung nehmen an der auf 8.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Entschuldigt: Dir. Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung über die Niederschrift über die 1. Sitzung vom 6.7.1990; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Planung Betriebsgebäude; 4. Beschlußfassung Voranschlag 1991 mit Dienstpostenplan und Festsetzung der Stockgeldtarife; 5.Beratung eines Projektes "Integrales Wald-Wild-Management im Montafon"; -2- 6. Grundverkauf an Erich Bitschnau aus der Gp. 369/36, KG St. Anton i.M.; 7. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 1. Forstfondssitzung vom 6. Juli 1990, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: a) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß in der Sache Abschluß der Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften in den vergangenen Monaten mit den Betriebsleitern der einzelnen Gesellschaften weitere Gespräche und Verhandlungen stattgefunden haben, wobei sich eine für den Stand Montafon akzeptable Möglichkeit des Abschlusses dieser Dienstbarkeitsverträge abzeichnet. Abschließende Besprechungen sind in den kommenden Wochen noch erforderlich. b) Der Vorsitzende bringt weiters zur Kenntnis, daß mit der Vorarlberger Illwerke AG aufgrund der Beschlußfassung in der 1. Sitzung vom 6. Juli 1990 bereits ein Vorvertrag über den Erwerb des zum Bau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes erforderlichen Grundes abgeschlossen ist. Die Ansuchen an die Gemeinden Tschagguns, Vandans und Schruns zur Erlangung der Genehmigungen nach dem Grundverkehrsgesetz sind von der Vorarlberger Illwerke AG bereits gestellt, weiters wurde bei der Marktgemeinde Schruns auch der Antrag auf Umwidmung nach dem Raumplanungsgesetz eingebracht. Von den Bürgermeistern Wachter und Bitschnau wird dazu berichtet, daß die Behandlung in den Grundverkehrsortskommissionen bereits erfolgt ist und jeweils positive Stellungnahmen an die Grundverkehrslandeskommission weitergeleitet wurden. c) Zur Erstellung einer geomorphologischen Kartierung für das Montafon wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht, daß aufgrund den bisherigen Besprechungen vom Bund eine Förderung in Höhe von 75% in Aussicht gestellt wurde. Diesbezüglich sollen in den nächsten Tagen durch LR Türtscher weitere Gespräche mit den zuständigen Bundesstellen in Wien erfolgen. Die Finanzierung des Restes soll durch Landesbeiträge sowie durch Unterstützungsbeiträge der Vorarlberger -3- Illwerke AG, andererseits aber auch durch Beiträge des Standes Montafon erfolgen. Vom Betriebsleiter werden nochmals die wesentlichsten Zielsetzungen und die Vorteile für die Gemeinden, Wildbachverbauung und den Stand Montafon durch die Erarbeitung einer geomorphologischen Kartierung aufgezeigt. d) Der Betriebsleiter erteilt einen groben Überblick über die im zu Ende gehenden Jahr erfolgten Aktivitäten, insbesondere auch in Hinblick auf die Aufarbeitung des Windwurfholzes. Grundsätzlich wird festgestellt, daß die bereits zu Jahresbeginn erfolgten Schätzungen über die Windwurfmenge mit ca. 12.000 fm aufgrund des gewonnenen Überblickes zu gering sind. Unter Berücksichtigung der vielen Einzelwürfe in allen Standeswaldbereichen muß mit einem Anfall von ca. zusätzlich 5.000 fm Windwurfholz gerechnet werden, welches im kommenden Jahr soweit, bringungstechnisch möglich als Servitutsholz zugewiesen werden soll. Zur Entwicklung der Preissituation auf dem Holzmarkt kann festgestellt werden, daß durch die Windwurfkatastrophe ein Preisverfall von ca. S 200, —/fm verzeichnet werden muß, andererseits aber für den Stand Montafon aufgrund der vorgenommenen Naßlagerung von ca. 2.500 fm im großen und ganzen trotzdem halbwegs befriedigende Verkaufspreise erzielt werden konnten. Im kommenden Jahr wird der Schwerpunkt bei den Wiederaufforstungen auch in den Windwurfflächen liegen, wobei diesbezüglich ebenfalls mit erhöhten Aufforstungs- und Pflegekosten gerechnet werden muß. Nach derzeitigem Abrechnungsüberblick sind ca. 7.000 fm Windwurfholz förderungstechnisch abgerechnet, wobei sich die durchschnittlichen Aufarbeitungskosten bei ca. S 700, -bewegen. Diesbezüglich werden vom Betriebsleiter wiederum die Vorteile einer unbedingt erforderlichen Mindesterschließung und die daraus resultierenden kostenmäßigen Auswirkungen auf die Aufarbeitung aufgezeigt. Vom Betriebsleiter werden weiters die im laufenden Jahr getätigten Investitionen im Bereich des Forstwegebaues aufgezeigt und erläutert. Pkt. 3.) Unter Hinweis auf den in der vergangenen Sitzung der Forstfondsvertretung gefaßten Grundsatzbeschluß zum Erwerb der für das künftige Betriebs- und Verwaltungsgebäude erforderlichen Grundflächen bringt der Vorsitzende nochmals zur Kenntnis, daß die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Vorarlberger Illwerken positiv abgeschlossen werden konnten und ein Vorvertrag bereits unterfertigt ist. -4- Damit sind nach Vorliegen der noch ausstehenden Bewilligungen nach dem Grundverkehrsgesetz und dem Raumplanungsgesetz die nötigen Voraussetzungen zur Weiterplanung gegeben. Somit sind die Fragen der Zuordnung der Grund- und Baukosten mit Verumlagung auf die betroffenen Körperschaften Forstfonds, Stand Montafon und Abwasserverband weiter zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Zur Abwicklung der Planungsphase schlägt der Vorsitzende vor, daß nach Erarbeitung des im künftigen Betriebs- und Verwaltungsgebäude benötigten Raum- und Funktionskonzeptes nach Möglichkeit die Ausschreibung eines Wettbewerbes für die Planung veranlaßt werden sollte, um aus mehreren Vorschlägen die optimalste Variante auswählen zu können. Diesbezüglich kann sich die Forstfondsvertretung grundsätzlich die Bereitstellung eines Betrages von ca. S 100.000, — vorstellen. In weiterer Phase sollen die Fragen der Ausnützung von Förderungen des Betriebsgebäudes, wie auch die Fragen in Zusammenhang mit der Unterbringung einer Betriebswohnung und die damit gegebene Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmitteln näher untersucht werden. Im Verlaufe der sehr ausführlichen Diskussion werden die Vor- und Nachteile der Durchführung eines Wettbewerbes aufgezeigt. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich beim geplanten Objekt um ein öffentliches Gebäude handelt, welches sicherlich allgemein auch verstärkter Kritik ausgesetzt ist, wird die Durchführung eines Wettbewerbes befürwortet. Der Vorsitzende wird von der Forstfondsvertretung einhellig beauftragt, die aufgezeigten Schritte, insbesondere die Erarbeitung des Raum- und Funktionskonzeptes weiter zu betreiben und die diesbezüglichen Entscheidungsgrundlagen zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen. Pkt. 4.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Voranschlagsentwurf, welcher mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde, erläutert und die nötigen Auskünfte zu den einzelnen Voranschlagspositionen erteilt. Für die Weiterführung der Erschließung sind zum Bau von ForstStraßen S 8.460.000, — vorgesehen, wobei vom Betriebsleiter die im kommenden Jahr beabsichtigten Projekte in den einzelnen Gemeinden näher erläutert werden. Für den Bau des künftigen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes sind für die Planungsphase und den Beginn der Bauarbeiten S 2, 5 Mio. veranschlagt. -5- Die Anschaffung von Fahrzeugen, Forstgeräten, Erweiterung der Funkanlage sowie von Büromaschinen sind mit S 390.000, -- ausgewiesen. Zu dem im Voranschlag ausgewiesenen Personalaufwand wird vom Vorsitzenden der Dienstpostenplan vorgelegt und erläutert, wobei im Bereich der Forstarbeiter mit einem Stand von ca. 16 Forstarbeitern gerechnet wurde. Zur Entlohnung des Betriebsleiters berichtet der Vorsitzende über Erkundigungen hinsichtlich der Entlohnung von Forstakademikern im Landesdienst. Aufgrund der dem Betriebsleiter übertragenen Verantwortung wird vom Vorsitzenden der Antrag gestellt, dem Betriebsleiter eine Verwendungszulage in der Höhe von 10% des Grundbezuges zuzuerkennen. In Würdigung des Einsatzes und der Verantwortung des Betriebsleiters wird diesem Antrag einstimmig stattgegeben und die Gewährung einer Verwendungszulage in der Höhe von 10% ab 1.1.1991 für Dipl. Ing. Hubert Malin als Forstbetriebsleiter bewilligt. Aufgrund der von der Landesregierung erlassenen Verordnung über die Gewährung einer Teuerungsabgeltung in Höhe von 5% mit zusätzlichem Sockelbereich in den unteren Gehaltsstufen ab Beginn des kommenden Jahres sind die im Voranschlag ausgewiesenen Ansätze für Personalkosten noch zu überarbeiten, da im vorliegenden Voranschlagsentwurf lediglich 3, 5% berücksichtigt sind. Für die Arbeiten zur Erstellung der geomorphologischen Kartierung sind für das Jahr 1991 S 1, 6 Mio. veranschlagt, wobei einnahmenseitig 90% als Förderungsbeiträge wieder ausgewiesen sind. Für die Aufarbeitung von Holz durch selbständige Akkordanten wird mit Ausgaben von S 2, 2 Mio. gerechnet. Einnahmenseitig werden aus Holzverkäufen Einnahmen in Höhe von S 3.375. 000, — erwartet, während für die Abgabe von Servitutsholz insgesamt S 3.080.000, — veranschlagt sind. Zu den Stockgeldtarifen wird festgestellt, daß diesbezüglich keine Änderung der Abgabepreise für Servitutsholz geplant sind und im vorliegenden Voranschlag daher die geltenden Tarife eingesetzt wurden. Die Einnahmen aus Jagdpachtgeldern betragen insgesamt S 1.585.000, --. Weiters sind die Beiträge zum Maßnahmenkonzept durch die Gemeinden, die Vorarlberger Illwerke AG und die Seilbahngesellschaft mit S 3 Mio. ausgewiesen, während an Landesbeiträgen aus verschiedenen Förderungen insgesamt S 8.230.000, — erwartet werden. An Förderungsbeiträge für die geomorphologische Kartierung sind weitere S 1, 4 Mio. veranschlagt. -6- Im Zuge der Voranschlagsberatung wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht, daß aufgrund des bisherigen Überblickes das Wirtschaftsjahr 1990 voraussichtlich mit einem Überschuß in Höhe von ca. S 3 Mio. abschließen wird, weshalb die Zuführung an eine Rücklage für den Bau des künftigen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes geplant ist. Somit ergibt sich für das Jahr 1991 die Möglichkeit, die im Voranschlag ausgewiesenen Baukosten in Höhe von S 2, 5 Mio. durch Entnahmen aus Rücklagen abzudecken. Diese Vorgangsweise wird von der Forstfondsvertretung einhellig befürwortet. Nach sehr ausführlicher Beratung mit Beantwortung verschiedener Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 1991 unter Berücksichtigung der erfolgten Änderungen einstimmig mit nachstehenden Gesamtsummen genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung S 17.343.000, -Ausgaben der Vermögensgebarung S 11.702.000, -Ausgaben der Haushaltsgebarung 1991 S 29.045.000, -Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr S 915.000, -Gesamtausgaben 1991 S 29.960.000, -Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 1991 s 19.389.000, -s 6.470.000, -s 25.859.000, -- Somit ergibt sich ein Abgang in Höhe von S 4.101.000 welcher durch Entnahmen aus Kassabeständen abgedeckt wird. Die Stockgelder für Servitutsholz und Abgabepreise für aufgerüstetes Servitutsholz werden im bisherigen Ausmaß festgesetzt und betragen somit für das Jahr 1991: Brennholz am Stock Nutzholz am Stock Schindelholz am Stock S S S 110, --/fm 380, --/fm 600, --/fm Brennholz aufgerüstet Nutzholz aufgerüstet Schindelholz aufgerüstet S 480, --/fm S 880, --/fm S 1.500, --/fm In den Tarifen für aufgerüstetes Servitutsholz ist die Zustellung bereits enthalten. Zu den angeführten Tarifen ist die Umsatzsteuer in Höhe von 10 % hinzuzurechnen. Die Finanzkraft wird mit 50% der Einnahmen des Vorjahres, somit entsprechend einem Betrag von S 12.089.000, -- festgestellt. Der Dienstpostenplan wird in der vorgelegten Fassung mit Berücksichtigung der erforderlichen Änderungen aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen Teuerungsabgeltung sowie der dem Betriebsleiter zuerkannten Verwendungszulage gleichfalls einstimmig genehmigt. -7- Pkt. 5.) Der Betriebsleiter erläutert die näheren Zielsetzungen des geplanten Projektes "Integrales Wald-Wild-Management im Montafon"', welches vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Veterinärmedizinischen Universität in Wien erarbeitet werden soll. Vom Betriebsleiter wird die Erarbeitung eines solchen Projektes insbesondere auch in Hinblick auf die seit dem novellierten Jagdgesetz geänderten gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Jagdbewirtschaftung für erforderlich erachtet, um möglichst klare Zielvorgaben für die künftige Wildbewirtschaftung unter Berücksichtigung anderer Aspekte wie Tourismus, Interessen von Gemeinden, Wildbach- und Lawinenverbauung etc. zu erlangen. Vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde sollen durch dieses Projekt auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, wobei insbesondere aufgrund den bereits zum Teil vorhandenen Informationsunterlagen die Entwicklung eines GIS- und IR-luftbildgestützten Planungsinstrumentariums zur Wildbewirtschaftung im Schutzwaldbereich (z.B. Wildschadensvermeidung, Schutzwaldsanierung, Landnutzungsprioritäten) möglich wären. (GIS = geographisches Informationssystem) (IR = infrarot- luftbildgestütztes ....) Vom Betriebsleiter werden Projektziele, Projektablauf, Grundlagen und Kostenkalkulation aufgrund des vorliegenden Angebotes des Institutes für Wildtierkunde näher erläutert. Eine Kopie der Projektbeschreibung wird den Forstfondsvertretern mit der Sitzungsniederschrift übermittelt. Insgesamt wird mit Projektkosten von ca. S 2 Mio. gerechnet, wobei hinsichtlich der Finanzierung noch weitere Gespräche mit Vertretern des Bundes und des Landes, gleichfalls aber auch mit den Jagdverpächtern und den Jagdnutzungsberechtigten über die Wintermonate erfolgen sollen. Der Bericht des Betriebsleiters wird grundsätzlich zur Kenntnis genommen, wobei teilweise auch Bedenken im Hinblick auf den Vollzug derartiger Projektstudien in der Realität geäußert werden. Pkt. 6.) Zu dem von Herrn Bitschnau Erich aus St. Anton i.M. vorgebrachten Ansuchen um Erwerb einer Teilfläche von ca. 180 m2 aus der Standesparzelle 369/36 in St. Anton i.M., welche er zur Erstellung der Zufahrt zu seinem Wohnhaus erwerben möchte, wird auf die bereits in der Forstfondssitzung am 6. Juli 1990 erfolgte Beratung verwiesen. Von der Forstfondsvertretung wird auch in Übereinstimmung mit dem Betriebsleiter die Ansicht vertreten, daß es sich beim geplanten Erwerbszweck für den Käufer eindeutig um Baugrund handelt, weshalb ein Verkauf unter Anwendung -8- eines Preises für Wald nicht in Frage kommt. Unter Berücksichtigung der Preissituation auf dem Baulandbereich wird einhellig als unterster Verkaufspreis ein Betrag von S 600, —/m2 für möglich erachtet. Nach ausführlicher Beratung wird über Antrag von Bgm. Sandrell als Stellvertreter des Standesrepräsentanten dem beantragten Verkauf von ca. 180 m2 einstimmig stattgegeben, wobei als Kaufpreis S 600, —/m2 festgesetzt wird. Die Kosten der Vermessung, der Vermarkung und Verbücherung gehen zu Lasten des Käufers. Der Standesrepräsentant nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Pkt. 7.) Bgm. Rudigier bringt die Problematik der Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon bei verschiedenen Güterweg- bzw. Interessentschaftsweganlagen zur Diskussion. Diesbezüglich wird vom Betriebsleiter berichtet, daß gerade in Hinblick auf die Güterweganlage Grappes wie auch Tanafreida-Zamang das Ersuchen an die Agrarbezirksbehörde zur Erarbeitung eines Kostenschlüssels gestellt und in dieser Angelegenheit wiederholt urgiert wurde. Insgesamt wird die Regelung dieser Frage unter Berücksichtigung der früheren Beschlußfassungen und der gegebenen Vielschichtigkeit bei den verschiedenen Anlagen als sehr schwierig beurteilt. Eine für das gesamte Tal geltende einheitliche Regelung wird als unmöglich beurteilt. Der Vorsitzende sichert in dieser Angelegenheit die weitere Intervention bei der Agrarbezirksbehörde in Bregenz zu, damit die diesbezüglichen Unterlagen erarbeitet werden. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 10.45 Uhr die Forstfondssitzung und bedankt sich bei den Kollegen Bürgermeistern für die rege Mitarbeit. Schruns, 6. Dezember 1990 Schriftführer: DIE FORSTFONDSVERTRETUNG