19891205_FF_025

Dateigröße 124.72 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1989-12-05
Erscheinungsdatum 1989-12-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 5. Dezember 1989 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 25. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 27. November nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Jonann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung vom 31.10.1989; 2. Berichte; 3. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1990 mit Dienstpostenplan; 4. Beratung zur Erhaltungskostenbeteiligung bei verschiedenen Güterweg- bzw. Interessentschaftsweganlagen; 5. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 24. Sitzung vom 31. Oktober 1989, welche allen Forstfonds Vertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) a) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Vorarlberger Illwerke AG das Ergebnis der Beratungen in der vergangenen Forstfondssitzung betreffend die Fassung der Schwarzbrunnenquellen in Vandans mitgeteilt wurde. Diesbezüglich sind jedoch zwischen Illwerke und Gemeinde Vandans weitere Verhandlungen erforderlich, ehe eine endgültige Vertragsabfassung mit dem Stand Montafon vorgenommen werden kann. b) Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß bezüglich der Anschaffung einer Funkanlage lt. Beschluß in der vorhergehenden Forstfondssitzung entsprechende Angebote eingeholt und die erforderlichen Überprüfungen während den Wintermonaten vorgenommen werden. c) Im Zuge des Schutzwaldsanierungsprojektes Außerbacherwald in der Gemeinde Gaschurn wird derzeit die Erschließung dieses Schutzwaldes mittels einer Forststraße vorgenommen. Dazu berichtet der Vorsitzende, daß erst kürzlich mit dem Landesforstinspektor Dipl.-Ing. Dünser eine Besichtigung stattgefunden hat, anläßlich welcher er sich äußerst lobend über die fachgerechte und bescheidgemäße Ausführung dieser Weganlage geäußert hat. d) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die bereits früher beschlossene Anschaffung einer EDV-Anlage für die Forsteinrichtung installiert wurde, sodaß aufbauend auf den bereits erarbeiteten Unterlagen in den kommenden Monaten die weiteren Eingaben der Ergebnisse aus der Forsteinrichtung erfolgen. Mittels eines von Dipl.-Ing. Oedl im Rahmen einer Diplomarbeit erstellten Anpassung eines AutoCAD-Programmes wurde bereits der gesamte Grundbesitz des Standes Montafon digitalisiert, die Abteilungs- und Unterabteilungsgliederung für den neuen Wirtschaftsplan teils bereits übernommen, sowie weitere Informationen eingegeben, wobei in den kommenden Monaten die weitere Bearbeitung dieses Projektes stattfindet. Anläßlich einer Vorführung und Erläuterung der Möglichkeiten dieses äußerst modernen Forsteinrichtungsprogrammes durch den Landesforstdirektor Dipl.-Ing. Dünser hat sich dieser sehr lobend über die bisherigen -3- Arbeiten und die Ideen des Standes Montafon geäußert, wobei er auch die Aufnahme der PC-Anlage zur Förderung in der Forsteinrichtung zugesagt hat. Von Dipl.-Ing. Dünser wurde auch die Empfehlung ausgesprochen, zum Ausdruck der Forsteinrichtungskarten einen Plotter anzuschaffen, welcher in Lohnarbeit auch für andere Fachbereiche eingesetzt werden könnte. Für die Forsteinrichtung werden in den kommenden Monaten weiters die Auswertungen für die bereits in allen Gemeinden abgeschlossenen Winkelzähl proben vorgenommen. e) Bezüglich der Verpachtung einer Grundfläche beim Gasthaus Kropfen gibt der Vorsitzende bekannt, daß Herr Oberer über die neuerliche Beschlußfassung in der vergangenen Forstfondssitzung in Kenntnis gesetzt wurde, ohne daß hiezu bis heute eine Gegenäußerung eingegangen ist. Sofern das Angebot nicht angenommen wird, ist von der Montafonerbahn AG die Abzäunung der Dachfläche der Trafostation vorzunehmen. Bgm. Rudigier erkundigt sich, weshalb aus der Holzaufarbeitung im Bärenwald an einen Interessenten in St. Gallenkirch nicht eine Menge von ca. 10 fm Nutzholz angegeben wurde, da angeblich nur Partien mit ca. 50-60 fm verkauft würden. Dazu wird vom Betriebsleiter sowie der Verwaltung festgestellt, daß diesbezüglich in der Verwaltung keine Anfrage eingegangen ist, und selbstverständlich kleinere Mengen an private Interessenten verkauft werden. Zur Verwertung des Bärenwaldholzes wird berichtet, daß dies teils als Servitutsholz zugewiesen wurde, teils aber auch an einheimische Sägewerke verkauft wurde. Vom Bärenwaldholz wurden keine Verkäufe außerhalb des Tales vorgenommen. Pkt. 3.) Zum Voranschlag 1990, welcher mit der Sitzungseinladung allen ForstfondsVertretern übermittelt wurde, werden vom Buchhalter Vergud die nötigen Erläuterungen erteilt. Die wichtigsten Ausgabenpositionen entfallen auf: Für die Erweiterung des Standesgebäudes sind S 2 Millionen veranschlagt, damit die Schaffung dringend nötiger Büroräumlichkeiten, eines Sitzungssaales und teils Arbeitsräume für das Forstpersonal sowie die Sanierung des Standesgebäudes (Wärmedämmung, Neueindeckung) in Angriff genommen werden kann. Dazu wird weiters berichtet, daß nach Überprüfung ein Ankauf des von der Hypobank angebotenen "Braunhauses" aus funktionellen und finanziellen Überlegungen nicht mehr weiter verfolgt wird. Hinsichtlich der Gebäudeerweiterung und Sanierung sind von der Verwaltung weitere Überlegungen -4- anzustellen und die nötigen Vorarbeiten zur endgültigen Beschlußfassung zu veranlassen. Für den Bau von Wirtschaftswegen sind insgesamt S 5.650.000 veranschlagt, wobei neben der Fertigstellung verschiedener Wegprojekte auch die Inangriffnahme neuer Projekte vorgesehen ist. Diesbezüglich wird auf den Bericht des Betriebsleiters in der vorhergehenden Forstfondssitzung verwiesen, wo eine detaillierte Aufzählung geplanter Forstwegprojekte erfolgt ist. Für verschiedene Anschaffungen (Fahrzeuge, Funkanlage, Forstgeräte, Büromaschinen, Büromöbel usw.) sind S 490.000 vorgesehen. Für den Zukauf von ca. 700 fm Brennholz sind S 300.000 vorgesehen. Für Aufforstungsmaßnahmen vor allem in Schutzwaldbereichen und teils bei Forstwegprojekten zur Böschungsbegrünung ist der Ankauf von ca. 40.000 Forstpflanzen mit einem Gesamtaufwand von S 250.000 veranschlagt. Für Hilfsmittel zur Aufforstung sowie verschiedenes Verbrauchsmaterial für die Waldbewirtschaftung und Arbeitsgeräte für Forstarbeiter sind S 210.000 veranschlagt. Der Personalaufwand für das Jahr 1990 ist mit nachstehenden Ansätzen ausgewiesen: a) Verwaltung b) Betriebsdienst c) Forstarbeiter S 836.000, -S 2.537.000, -S 3.431.000, -- Die Ansätze sind jeweils einschließlich den Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, wobei zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen weitere S 235.000, -- aufzubringen sind. Der Gesamtinstandhaltungsaufwand für Forstwege ist mit S 191.000 veranschlagt. Für Transportkosten sind S 700.000, -- vorgesehen, wobei darin auch die Zustellung des Servitutsholzes mitinbegriffen ist. Die grundbesitzabhängigen Steuern wie Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage und Abgabe "B" betragen S. 370.000. Dazu wird berichtet, daß aufgrund der neuen Einheitswertbescheide eine Reduktion von ca. 20% eingetreten ist. -5- Für die Erstellung des Waldwirtschaftsplanes sind S 800.000 veranschlagt, wobei diesfalls neben der Auswertung der Winkelzähl proben auch Grenzberichtigungen mit Vermessungen berücksichtigt sind. Für das Schutzwaldsanierungsprojekt "Außerbacherwald" in Gaschurn sind S 1 Million veranschlagt, womit im kommenden Jahr die Verbauungsmaßnahmen zum Schutz des unterliegenden Waldbereiches und die Verjüngung durchzuführen sind. Die Kosten für die Holzaufrüstung von ca. 4.000 fm Holz durch selbständige Akkordanten sind mit S 1, 9 Millionen veranschlagt, wobei auch verschiedene Nutzungen im Bereiche der in den letzten Jahren erschlossenen Schutzwaldungen vorgenommen werden sollen. Für die weitere Ablöse von Schindelholzbezugsrechten sind wiederum S 250.000 vorgesehen, was einer Ablösefläche von ca. 3.100 m2 Dachfläche entspricht. Weiters sind Beiträge zum Bau von Wirtschaftswegen in Höhe von S 500.000, -- veranschlagt, welche an verschiedene Güterweggenossenschaften (z.B. Sanierung Wasserstubenweg in Silbertal) für die Miterschließung von Standeswaldungen zu leisten sind. Die wesentlichsten Einnahmen für das Jahr 1 990 sind wie folgt veranschlagt, wobei beim Servitutsholz keine Änderung der Stockgelder bzw. Abgabepreise für aufgerüstetes Servitutsholz enthalten ist: Holzverkäufe aufgerüstet Holzverkäufe am Stock S 2.833.000 S 190.000 Abgabe Servitutsholz am Stock Abgabe Servitutsholz aufgerüstet S 1.195.000 S 2.070.000 Der Betriebsleiter berichtet, daß der Verkauf von Nutzholz am Stock aus waldbaulichen Überlegungen nur fallweise erfolgen kann, da insbesondere auf die Vermeidung von Bringungsscnäden zu achten ist. Aus der Einräumung von Dienstbarkeiten (Seilbahngesellschaften, Illwerke, private Grundeigentümer) werden S 800.000 erzielt. Die Jagdpachtgelder von Eigenjagden, Genossenschaftsjagden und Jagdeinschlüssen betragen S 1.570.000. Bezüglich der Einbringung von Jagdpachtschillingen aus Jagdeinschlüssen werden die Forstfonds Vertreter ersucht, diesbezüglich gemäß den Bestimmungen des neuen Jagdgesetzes im Rahmen der örtlichen Jagdgenossenschaften auf die Hereinbringung dieser Gelder für Jagdeinschlüsse des Standes Montafon zu achten. -6- Die Beiträge der Gemeinden, der Seilbahngesellschaften und der Vorarlberger Illwerke AG zum Maßnahmenkonzept sind wiederum mit S 3 Millionen ausgewiesen. Die Landesbeiträge aus dem Fonds zur Rettung des Waldes, zum Forstwegebau, und die Beiträge zu Schutzwaldsanierungsprojekten sind mit insgesamt S 6.460.000 veranschlagt. Im Rahmen der Beratung äußert sich Bgm. Sandrell sehr lobend über die Ausführung des Forstweges im Außerbacherwald, welcher für die weitere Durchführung des Schutzwaldsanierungsprojektes benötigt wird. Diesbezüglich ersucht er die Vertreter der Gemeinde St. Gallenkirch um Unterstützung bei den Bemühungen zur Reduktion des Wildbestandes, da angeblich im angrenzenden Gemeindegebiet teils Kirrungen vorgenommen werden. Zur Mitfinanzierung im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes durch die Gemeinde Vandans berichtet Schapler Gottfried, daß in der vergangenen Gemeindevertretungssitzung der Beitrag für das laufende Jahr beschlossen wurde, wobei von der Gemeindevertretung eine Aufstellung über die in den Gemeinden durchgeführten Maßnahmen verlangt wird. Zur Wildschadenssituation in Vandans stellt der Betriebsleiter unter Bezugnahme auf eine kürzlich stattgefundene Begehung mit Vertretern der Behörde und der Jagdseite fest, daß insgesamt eine Verbesserung des Zustandes insbesondere bei den Schälschäden eingetreten ist, daß jedoch nach wie vor insbesondere an Laubgehölzen sehr hohe Verbißschäden festgestellt werden müssen. Aus forstlicher Sicht kann von einem Idealzustand nicht gesprochen werden. Vom Vorsitzenden wird der Dienstpostenplan für das Jahr 1990 erläutert, in welchem ein Gesamtpersonalaufwand von S 7.039.000 einschließlich den Dienstgeberbeiträgen ausgewiesen ist. Zum Dienstpostenplan wird vom Vorsitzenden berichtet, daß im Dienstpostenplan bei den Betriebsorganen Stocker Hermann, Battlogg Richard, Battlogg Josef und Dönz Andreas die Einstufung von der Dienstpostengruppe d 1 in c 1 vorgesehen ist. Diesbezüglich wird bekanntgegeben, daß auch von Landesseite sowohl von der Präsidialabteilung wie auch von der Forstabteilung Überlegungen angestellt werden, die Landeswaldaufseher in c 1 einzustufen. Vom Betriebsleiter wird dazu festgestellt, daß angesichts des Aufgabenumfanges und der ausgezeichneten Dienstleistungen der Betriebsorgane die Einstufung in c 1 als gerechtfertigt beurteilt werden muß. Der diesbezügliche Mehraufwand liegt bei ca. S 60.000, -- pro Jahr für alle Betriebsorgane. Weiters ist im Dienstpostenplan vorgesehen, im Verlaufe des kommenden Jahres ein weiteres Betriebsorgan, wenn möglich ein Förster mit Matura anzustellen und entsprechend der Ausbildung in b 1 einzustufen. -7- Nachdem keine weiteren Anfragen vorgebracht werden, wird der Voranschlag 1990 über Antrag des Vorsitzenden mit den nachstehend angeführten Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung S 15.562.000 Einnahmen der Vermögensgebarung S 3.753.000 Einnahmen der Haushaltsgebarung S 19.315.000 Vortrag Gebarungsüberschuß Vorvorjahr S 4.863.000 Einnahmen der Haushaltsgebarung S 24.378.000 Entnahme aus Kassabeständen S 770.000 GESAMTEINNAHMEN S 24.948.000 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN S 15.208.000 S 9.740.000 S 24.948.000 Der Dienstpostenplan in der vorgelegten Fassung wird über Antrag des Vorsitzenden gleichfalls einstimmig genehmigt, und die Beförderung der Betriebsorgane aufgrund ihres Arbeitseinsatzes von der Dienstpostengruppe d 1 in c 1 einstimmig beschlossen. Die Schaffung eines Dienstpostens in der Gruppe b 1 wird gleichfalls einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft wird mit S 12.069.000, entsprechend 50% der Gesamteinnahmen des Voranschlages 1989 festgestellt. Im Rahmen der Beschlußfassung über den Voranschlag werden die Stockgelder ebenfalls einstimmig in unveränderter Höhe festgesetzt. Pkt. 4.) Zur Frage der Erhaltungskostenregelung bei verschiedenen Güterwegen und Interessentschaftsweganlagen wird vom Sekretär unter Bezugnahme auf die bereits in früheren Beratungen ausgehändigte Aufstellung über diese Weganlagen mit Erschließungen von Standeswaldungen erläutert, daß in der überwiegenden Mehrzahl der früheren Zustimmungen durch die ForstfondsVertretung die Grundinanspruchnahme des Standes Montafon in Form einer kostenlosen Grundbeistellung und Überlassung des Trassenholzes bewilligt wurde, wobei sich der Stand Montafon für sich und die Standesbürger das Recht zur Holzabfuhr ohne eine Beteiligung an den laufenden Erhaltungskosten ausbedungen hat. Bgm. Rudigier stellt grundsätzlich fest, daß aufgrund den heutigen geänderten Verhältnissen und der Errichtung von Forstwegen im Anschluß an bestehende Güterweganlagen nicht einzusehen ist, daß vom Stand Montafon für die verstärkte Beanspruchung keine Erhaltungskosten an die jeweilige Güterweggenossenschaft entrichtet werden. Dies erscheine umso mehr gerechtfertigt, als die Güterweganlagen nur von einem eingeschränkten Personenkreis instandgehalten werden müssen und dabei enorme Kosten anfallen. -8- Unter Hinweis auf die Aufstellung stellt Bgm. Rudigier fest, daß fallweise auch Erhaltungskostenbeteiligungen durch den Stand Montafon eingegangen wurden und daher bei geänderten Verhältnissen in Form des Anschlusses von weiteren Forstwegen an die Güterweganlagen eine sachliche Rechtfertigung für die Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon gegeben sei. Nach Beratungen in den Gemeindegremien und Rücksprache mit Hofrat Dorner von der Agrarbezirksbehörde Bregenz schlägt Bgm. Rudigier als eine mögliche Variante für die Berechnung des Erhaltungskostenbeitrages des Standes Montafon vor, diesen in Form eines Schlüssels in Abhängigkeit vom Holzzuwachs der erschlossenen Standeswaldflächen allenfalls unter Berücksichtigung der Weglängen zu ermitteln. Vom Vorsitzenden wird die Forderung nach einer Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon in jenen Fällen, bei welchen durch den Bau von weiteren Forstwegen eine zusätzliche Beanspruchung der Güterweganlage stattfindet, als grundsätzlich gerechtfertigt beurteilt. Andererseits müssen jedoch auch die seinerzeitigen Beschlußfassungen und die damals zugrundeliegende Situation berücksichtigt werden, weshalb zumindest bei gleichbleibenden Verhältnissen rein rechtlich keine andere Beurteilung heute möglich ist. Die Schaffung einer für das gesamte Tal gültigen einheitlichen Regelung wird vom Vorsitzenden unter Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen Verhältnisse bei jeder Güterweganlage als nicht möglich beurteilt. Im Verlaufe der sehr ausführlichen Beratungen wird auch von den anderen Forstfonds Vertretern auf diesbezügliche Wünsche von Weggenossenschaften in ihren Gemeinden verwiesen, wo ebenfalls immer wieder Forderungen nach einer Erhaltungskostenbeteiligung durch den Stand Montafon erhoben wurden. Es wird auch zur Kenntnis gebracht, daß zumindest bei zwei Weganlagen in Bartholomäberg und in Tschagguns bereits seit vielen Jahren für abtransportiertes Holz ein Mautbeitrag in Höhe von S 10, --/fm im Zuge der Holzzuweisung eingehoben wird. Von Bgm. Rudigier wird weiters darauf verwiesen, daß auch von der Agrarbezirksbehörde Bregenz die Meinung vertreten wird, daß eine Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon im Falle der Errichtung von Forstwegen als gerechtfertigt beurteilt werden. Vom Betriebsleiter wird zur vorgeschlagenen Regelung festgestellt, daß teils auch Waldbereiche erschlossen werden, aus welchen keine Erträge erzielt, sondern in welche zur Sicherung der Schutzfunktionen zusätzliche Geldmittel investiert werden müssen. Er weist auch darauf hin, daß die Wegbeanspruchung durch Holztransporte in Relation durch ein Befahren mittels PKW wesentlich geringer eingestuft werden muß. -9- Bgm. Sandrell vertritt die Meinung, daß bei der Festlegung eines Mautgeldes die Kosten-Nutzenrechnung mitzuberücksichtigen ist, eine einheitliche Lösung in der gesamten Talschaft erachtet er gleichfalls als nicht möglich. Er kann sich gleichfalls nicht vorstellen, daß rückwirkende vertragliche Regelungen aufgehoben werden, zumal diesbezüglich große Probleme aufgeworfen werden. Nachdem die Gemeinden bereits jetzt zur Waldsanierung Beiträge leisten, würde eine zusätzliche Erhaltungskostenbeteiligung über Umwege sicherlich auch die Gemeinden wiederum belasten, weshalb er der Einhebung eines Erhaltungskostenbeitrages in Form einer Holzmaut den Vorzug einräumt. Bei neuen Weganlagen ist eher einzusehen, daß der Stand Montafon in die Erhaltungskostenbeteiligung miteingebunden wird. Im Verlaufe der Beratungen wird die einheitliche Meinung vertreten, daß eine Erhaltungskostenregelung vorerst nur in jenen Fällen vertretbar ist, wo durch den Stand Montafon in den vergangenen Jahren weitere Forstwege im Anschluß an bestehende Güterweganlagen errichtet wurden. Eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse bei jenen Zustimmungen aus früherer Zeit, bei welchen sich bisher keine Änderung ergeben hat, wird einhellig abgelehnt. Für die weitere Beratung soll von der Verwaltung eine Übersicht über die in den vergangenen Jahren bzw. auch künftig geplante Forstwege erstellt werden, in welche auch die erschlossenen Waldflächen und weitere Informationen nach Rücksprache mit den Güterweggenossenschaften enthalten sind. Gleichfalls sollen auch für den von Bgm. Rudigier unterbreiteten Vorschlag eines Schlüssels in Abhängigkeit des Holzzuwachses und der erschlossenen Waldfläche weitere Erhebungen vorgenommen werden. Nach Möglichkeit soll versucht werden, die weiteren Beratungen in den Anfangsmonaten des kommenden Jahres vorzunehmen. Pkt. 5 - Allfälliges: Auf Anfrage von Bgm. Rudigier teilt der Betriebsleiter mit, daß die Astholzräumung im Klehenztobel im Zuge der Bärenwaldnutzung bereits erfolgt ist und die Äste abtransportiert sind. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.00 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Forstfondssitzung. Schruns, 6. Dezember 1989 Schriftführer: DIE FORSTFONDSVERTRETUNG