20010605_FF_008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2001-06-05
Erscheinungsdatum 2001-06-05
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 5. Juni 2001 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 8. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 29. Mai 2001 nehmen an der auf 10.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant, Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Fritz Rudigier, Standesrepräsentant-Stellvertreter, St. Gallenkirch; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn, Bgm. Wilhelm Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm. Rudolf Lerch, St.Anton; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 10.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung vom 10. April 2001; 2. Ansuchen von Netzer Christian, Silbertal um Grundbeistellung für Stallgebäude; 3. Angebot von Sauerwein Paulina, Dalaas zum Verkauf div. Waldparzellen in Silbertal; 4. Berichte; 5. Allfälliges; 8. Forstfondssitzung: 05.06.2001 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 7. Sitzung vom 10. April 2001 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über das mit Schreiben vom 11. April eingebrachte Ansuchen des Landwirtes Netzer Christian aus Silbertal, mit welchem er auf dem Kieslagerplatz beim Schmelzhof in Silbertal um die langfristige pachtweise Überlassung eines entsprechenden Grundstückes zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes für einen Viehbestand von 35 Stück ersucht. Im persönlichen Gespräch wurde von Netzer auch die Hoffnung vorgebracht, dass der Stand Montafon als doch großer Grundeigentümer im Interesse der Erhaltung der Landwirtschaft entsprechendes Entgegenkommen zeigt und ihm die Errichtung des Stallgebäudes am genannten Standort ermöglicht. Bgm. Säly informiert, dass der Antragssteller ca. 11 ha Pachtgrund bewirtschaftet, selbst aber über keinen Eigengrund verfügt. Weiters berichtet er über die in den letzten Jahren unternommenen Bemühungen zur Bereitstellung eines entsprechenden Grundes für ein Stallgebäude im Bereich des Alma-Stalles in Silbertal bzw. auf einem Privatgrundstück von Netzer Ewald, welche nach Abklärung mit der Agrarbezirksbehörde beide als nicht geeignet eingestuft werden mussten. Der Standort Alma-Stall befindet sich in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes, das Grundstück von Netzer Ewald wurde aufgrund seiner Beschaffenheit und der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Waldparzelle handelt, als nicht geeignet beurteilt. In weiterer Folge wurde von der Gemeinde Silbertal im Bereich Wühriboden ein Grundstück angeboten, welches allerdings von der Wildbach- und Lawinenverbauung aufgrund der Nähe zur Litz als ungeeignet eingestuft wurde. Vom Betriebsleiter wird der gewünschte Standort im Bereich Schmelzhof als nicht möglich beurteilt, zumal dort im Vorjahr das Betriebsgebäude errichtet wurde und andererseits der Stand Montafon vor allem aufgrund der Größe der Waldungen in der Gemeinde Silbertal dringend selbst entsprechende Lager- und Manipulationsflächen benötigt. Auch die Tatsache der Nähe zur Litz sowie dass es sich um Wald gemäß Forstgesetz handelt stehen einer Realisierung des geplanten Vorhabens entgegen. Im Zuge der Diskussion sprechen sich die Bürgermeister für eine Unterstützung der Landwirtschaft im größtmöglichen Ausmaß aus, sehen allerdings aufgrund des bestehenden Eigenbedarfes und den angesprochenen Bedenken keine Möglichkeit, dem vorgebrachten Wunsch einer Errichtung des Stallgebäudes beim Schmelzhof stattzugeben, da dem Eigenbedarf der Vorrang einzuräumen ist. Es soll mit Unterstützung des Standes Montafon nochmals versucht werden, durch die Agrarbezirksbehörde Bregenz und eine nochmalige Kontaktnahme mit der Wildbach- und Lawinenverbauung die Möglichkeit der Errichtung des landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Wühriboden (Gemeindegrund) neuerlich zu prüfen. 8. Forstfondssitzung: 05.06.2001 Seite - 2 - Pkt. 3 Der Betriebsleiter informiert über die in den letzten Wochen von Herr Sauerwein Rudolf aus Dalaas unterbreiteten Angebote zum Verkauf von diversen Waldparzellen in der Gemeinde. Silbertal wie folgt: a) Div. Waldparzellen im Bereich Buchen: Hierbei handelt es sich um insgesamt 5 Waldparzellen und 2 Bauparzellen in EZ 388 Silbertal mit einer Gesamtfläche von 22.522 m² im Bereich der Alpe Buchen, welche an den Standesbesitz derzeit nicht angrenzen. Gemäß Beurteilung des Betriebsleiters handelt es sich für den Stand Montafon um ein interessantes Waldangebot, zumal im Zuge der derzeit im Bau befindlichen Erschließung künftig auch die Bewirtschaftung dieser Waldflächen gewährleistet ist. b) Grundparzelle im Bereich Alpe Wasserstuben: Es handelt sich um das Grundstück 1430 in EZ 184 im Bereich der Alpe Wasserstuben mit einer Gesamtfläche von 49.140 m², wovon ca. 3, 7 ha als Alpe ausgewiesen sind. Das Grundstück grenzt zum Teil an den Standeswald an, aber auch an den Grundbesitz der Gemeinde Silbertal und der Alpe Wasserstuben. Informiert wird weiters, dass bei den Waldparzellen Buchen seitens der angrenzenden Privateigentümer bisher kein Interesse an einem Erwerb an diesen Waldungen bekundet wurde. Nach Auskunft des Betriebsleiters kann für die unter a) angeführten Waldparzellen ein Kaufpreis von ca. 10, -- bis maximal 12, -- ATS pro m² und bei dem unter b) angeführten Grundstück von 2, -- bis maximal 3, -- ATS pro m² angeboten werden. In der Diskussion wird von der Forstfondsvertretung das einhellige Bekenntnis abgegeben, die Möglichkeit diesen Erwerb von Waldgrundstücken zu nutzen, sofern von den angrenzenden Privatwaldbesitzern kein Interesse bekundet wird. Es wird darin die Möglichkeit gesehen, teils auch Ersatzflächen für die Bereitstellung diversen Flächen des Standes Montafon in der Vergangenheit für öffentliche Zwecke wie Seilbahnanlagen etc. wahr zu nehmen. Es wird auch der Vorteil gesehen, dass durch den Stand Montafon die Sicherheit gegeben ist, dass die in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke bei Erfordernis für öffentliche Zwecke wie z.B. Verbauungen etc. ohne Probleme zur Verfügung gestellt werden können und andererseits auch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung im Rahmen des Forstbetriebes gesichert ist. Aus den vorgenannten Überlegungen wird der Vorsitzende einstimmig ermächtigt, gemeinsam mit dem Betriebsleiter die weiteren Verhandlungen zum Ankauf dieser Waldparzellen zu den angeführten Konditionen zu führen und den Erwerb vorzunehmen. 8. Forstfondssitzung: 05.06.2001 Seite - 3 - Pkt. 4 – Berichte a) Von der Vorarlberger Illwerke AG wurde der Beitrag für die Waldbewirtschaftung in der Höhe von 1, 1 Mio. Schilling für das laufende Jahr schriftlich zugesichert. Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang an den Vorstand einen ausdrücklichen Dank für das in den letzen Jahren gezeigte Verständnis für die Erfordernisse der Schutzwaldbewirtschaftung aus. Der Betriebsleiter informiert wie folgt: 1) In St. Anton wurde mit der Sanierung eines bestehenden Schlepperweges auf einer Länge von ca. 700 lfm die nötige Voraussetzung für eine Bewirtschaftung dieses Waldteiles gesichert. 2) In der Gemeinde Gaschurn wird derzeit für den Kilknerwald ein Basisweg errichtet, welcher künftig eine wesentliche Voraussetzung für die dringend notwendige Bewirtschaftung dieses extremen Steinschlagschutzwaldes bildet. 3) Für den Bereich Rifnerwald soll in den nächsten Wochen ebenfalls ein entsprechendes Wegeprojekt ausgearbeitet werden. 4) Im Hüttnertobel wurde in den letzten Wochen die Schadholzräumung aus den Mur- und Lawinenereignissen der letzten zwei Jahre erfolgreich abgeschlossen, sodass nun das Gefährdungspotenzial für den unterliegenden Siedlungsbereich aus diesem Tobel wesentlich reduziert werden konnte. Aus öffentlichem Interesse wird zu diesen Maßnahmen auch von der Wildbach- und Lawinenverbauung ein Beitrag gewährt. 5) Nach Beobachtung des Betriebsleiters ist es als sehr auffällig zu beurteilen, dass in zahlreichen Waldteilen des Standeswaldes sehr starke Verbiss- und Schälschäden festzustellen und die Wildschäden im vergangenen Winter zum Teil explodiert sind. Ursache dafür sind teils hohe Wildkonzentrationen und ansteigende Rotwildbestände bzw. der in den letzten Jahren nicht erfüllte Kahlwildabschuss. Aus forstlicher Sicht sind punktuelle Schäden im Bereich von Fütterungsbereichen durchaus tolerierbar, während flächige Schäden aus Sicht der Schutzwaldbewirtschaftung wie sie in mehreren Bereichen des Standeswaldes auftreten als nicht tolerierbar einzustufen sind. In diesen Bereichen werden auch Wildschadensschätzungen vorgenommen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen und fester Überzeugung sind die amtlichen Wildzählungen mit ca. 1.000 Stück Rotwild für das Montafon mit größter Wahrscheinlichkeit falsch und dürften nach Einschätzung des Betriebsleiters bei mindestens 1.500 Stück liegen. Er spricht die besondere Verantwortung des Standes Montafon als größten Waldbesitzer mit seinem extrem hohen Anteil an Schutz- und Bannwaldungen in Richtung tolerierbare Wildschäden und Wildbestände an und apelliert auch an die Bürgermeister als Eigentümervertreter, ihre Verantwortung in diesem Bereich besonders wahrzunehmen. In der ausführlichen Diskussion wird von der Forstfondsvertretung die besondere Verantwortung des Standes Montafon betont und auch die Notwendigkeit gesehen, durch verstärkte Information die Gemeindemandatare und die Bevölkerung über diese Problematik aufzuklären. Der Betriebsleiter spricht deutlich aus, dass von seiner Seite und aus seiner Verantwortung künftig die Gemeinden über diese Problembereiche schriftlich informiert werden und er sich den Vorwurf mangelnder Information bzw. ein Verhindern entsprechender Maßnahmen nicht vorwerfen lassen will. 8. Forstfondssitzung: 05.06.2001 Seite - 4 - Vom Betriebsleiter wird die Tatsache angesprochen, dass künftig eine Verpachtung großer Genossenschaftsjagdgebiete im herkömmlichen Ausmaß immer schwieriger werden wird und hier die Verantwortung der Gemeinden zur Wahrung des öffentlichen Interesses zunehmend an Bedeutung gewinnt. Angesprochen wird auch das derzeitige System der Jagdaufsicht, welches nach Auffassung des Betriebsleiters landesweit durchaus in Diskussion zu stellen ist und eine Lösung ähnlich der Waldaufsicht angestrebt werden muss. Hierbei könnte auch eine Zweckwidmung der Landesjagdabgabe als sinnvolle Maßnahme angesehen werden. Die Bürgermeister nehmen diesen aus Sicht der Schutzwaldbewirtschaftung unerfreulichen Bericht zustimmend zur Kenntnis und betonen einhellig die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen zur Sicherstellung der Verjüngung in den Schutzwaldungen. Grundsätzlich ist unbestritten, dass der langfristigen Erhaltung der Schutzwälder Vorrang vor allen jagdlichen Überlegungen einzuräumen ist. Pkt. 5 – Allfälliges: a) Bgm. Bitschnau spricht neuerlich das Problem der wintersicheren Zufahrt in die Innerfratte an und vertritt dazu die Auffassung, dass ein neuerlicher medialer Vorstoß der Gemeinden Schruns und Tschagguns mit Unterstützung der Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch in Richtung Verbauung der Stiefen-Tobel Lawine zu setzen ist, da damit neben der Erhöhung der Sicherheit für den unterliegenden Siedlungsraum auch eine wesentliche Verbesserung für die Sicherung der wintersicheren Befahrung des Hochmontafons erreicht werden kann. b) Bgm. Wachter informiert über den Beschluss der Gemeindevertretung Vandans über die Ablehnung eines Ansuchens des heimischen Unternehmens Stüttler für einen Lagerplatz im Bereich des Illwerke-Areals am Umschlagplatz in Rodund und vertritt dazu die Meinung, dass vom Stand Montafon als größten Waldeigentümer in diese Richtung entsprechende Überlegungen angestellt und die Unterstützung für dieses Anliegen geboten werden soll. Angesprochen wird von ihm auch die Prazalanzwiese in Lorüns als möglichen Standort. Der Betriebsleiter informiert kurz über die dazu bereits mehrfach angestellten Überlegungen und Prüfungen von Möglichkeiten, welche leider aufgrund der topographischen Gegebenheiten des Besitzes des Stand Montafon bisher zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben. Er weist auch auf die Tatsache hin, dass aus Sicht des Standes Montafon – wie dies von ihm schon wiederholt angesprochen wurde für die Holzlagerung und –manipulation wie z.B. Hackschnitzelerzeugung ect. dringend ein zentral gelegener Lagerplatz benötigt wird. Von Bgm. Bitschnau wird dazu informiert, dass derzeit im Bereich Mauren die Prüfung der Eignungsmöglichkeit einer entsprechenden Fläche im Gange ist. Ende der Sitzung: 11.30 Uhr; Im Anschluss an die Sitzung nehmen die Forstfondsbürgermeister eine Exkursion in das Rellstal vor, bei welcher vor allem die Problematik der Schutzwaldbewirtschaftung und die Zusammenhänge zwischen Waldbewirtschaftung und Wilddichte anhand konkreter Beispiele aufgezeigt wird. Für die Exkursion sind die Bgm. Fritz Rudigier, Bgm. Burkhard Wachter, Bgm. Rudolf Lerch und Bgm. Guntram Bitschnau wegen anderweitiger Verpflichtungen entschuldigt. 8. Forstfondssitzung: 05.06.2001 Seite - 5 - Der Betriebsleiter weist im Verlaufe der Exkursion nachdrücklich auf den kausalen Zusammenhang der Bewirtschaftung der Schutzwaldungen im Rellstal und die Sicherung des unterliegenden Siedlungsraumes im Gemeindegebiet Vandans hin. Die Ereignisse zu Pfingsten 1999 haben das Gefährdungspotenzial und die möglichen Folgen drastisch vor Augen geführt. Für den Bereich zwischen Langer Zug und Gafanttobel wird von ihm festgestellt, dass derzeit nur die Fichte unverbissen durchkommt und die aus Sicht des Schutzwaldes besonders wichtige Baumart Tanne total ausfällt. Ursache für den untragbaren Wildverbiss sind in erster Linie zu hohe Reh- und Gamswildbestände. Der Betriebsleiter zeigt auch die besonderen Schwierigkeiten der Waldbewirtschaftung in den aus geologischen Gründen nicht erschließbaren und stark rutschgefährdeten Waldbereichen im Rellstal auf, welche ohne Bereitstellung öffentlicher Mittel vom Forstbetrieb selbst aus eigenen Erträgen nicht finanziert werden könnte. Die an der Exkursion teilnehmenden Bürgermeister zeigen sich von den Ausführungen des Betriebsleiters beeindruckt und bestätigen einhellig die verstärkte Notwendigkeit, dass der Schutzwalderhaltung Vorrang vor allen anderen Überlegungen auch in jagdlicher Hinsicht einzuräumen ist. Schruns, am 05. Juni 2001 Schriftführer Forstfondsvertretung 8. Forstfondssitzung: 05.06.2001 Seite - 6 -