20180123_FF_018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:38
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2018-01-23
Erscheinungsdatum 2018-01-23
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2018/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 23. Jänner 2018 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 18. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. Jänner 2018 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns (bis 17:18 Uhr) Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 15:20 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Beitritt zur Straßengenossenschaft Gaschurn Innerbofa 2.) Grundinanspruchnahme zur Verlegung einer Pumpleitung auf Gst. 868 (KG Vandans) 18. Forstfondssitzung: 23.01.2018 Seite 2 von 7 3.) Grundinanspruchnahme für den Flyliner oder einer vergleichbaren schienengebunden Rollbahn durch die Silvretta Montafon GmbH 4.) Gemeinschaftliche Wassernutzung der Kalkofenquellen auf Gst. 2173/1 (GB Vandans) 5.) Sanierung Maisäßhaus Manuaf Nr. 5 - Baueingabe 6.) Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 7.) Genehmigung der Niederschrift der 17. Forstfondssitzung vom 12.12.2017 8.) Berichte 9.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende ersucht den Betriebsleiter, die geplante Gründung der Straßengenossenschaft Innerbova und der damit vorgesehene Beitritt des Forstfonds zu erläutern. Der Betriebsleiter informiert, dass diese Gründung auf Wunsch der Eigntümer und Anrainer seit vielen Jahren verfolgt wird. Im Jahre 2016 wurde nun ein Aufteilungsschlüssel unter Einbeziehung aller Grundeigentümer im Einzugsbereich der Straßenanlage erarbeitet. Der Forstfonds ist mit Waldflächen im Bereich der FS Grüt und auch im derzeit noch unerschlossenen Harzawald beteiligt. Es ist immer eine Frage der Gewichtung des Waldes. Derzeit entsprechen zwei Hektar Wald einem Anteil im Aufteilungsschlüssel. Bgm Netzer ergänzt, dass alle privaten Grundeigentümer die Satzungen zur Gründung unterfertigt haben. Der Forstfonds und die Vorarlberger Illwerke fehlen noch. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf € 600.000, -, wobei mit einer Förderung von 70% gerechnet wird. Auf den Forstfonds entfallen € 25.000, - als Baukostenbeitrag. Bgm Wachter weist darauf hin, dass es sich hier um eine Erschließung im Dauersiedlungsbereich handelt und eine allfällige Beteiligung des Forstfonds Präjudizwirkung haben könnte. Er tut sich aus diesem Grund eher schwer mit einem Beitritt zu dieser Straßengenossenschaft. Bgm Lechthaler erkundigt sich nochmals nach den Gesamtkosten. Weiters möchte er wissen, wie es mit der allenfalls erforderlichen Grundinanspruchnahme für die Erschließung des Harzawaldes aussieht. Der Betriebleiter hält hierzu fest, dass es keine Rechtssicherheit gibt und nicht gesagt ist, dass der Ausschlag Bofa einer forstlichen Erschließung des Harzawaldes in Zukunft zustimmen wird. Laut Betriebsleiter Malin ist der Wald zu hoch bewertet. Er stellt zur Diskussion, ob die Gemeinde bis zum Zeitpunkt der Harzawald-Erschließung den Anteil des Forstfonds für diese Walfläche übernimmt. Bgm Netzer meint, dass der Forstfonds nur unter der Voraussetzung zustimmen könnte, dass der Harzawald erschlossen werden kann. Bgm Kuster weist darauf hin, dass es durchaus üblich ist, zu einem späteren Zeitpunkt einer Genossenschaft beizutreten und erst dann der Beitrag fällig wird. Der Betriebsleiter meint, dass es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Forstfonds und Gemeinde geben müsste. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 18. Forstfondssitzung: 23.01.2018 Seite 3 von 7 Bgm Vallaster schlägt vor, jenen Waldteil, der noch nicht erschlossen ist und ca. 2/3 der berücksichtigten Fläche ausmacht, vom Forstfonds herauszunehmen und von der Gemeinde zu übernehmen. Diesem Vorschlag schließen sich Bgm Lechthaler, Bgm Kuster, Bgm Schuler und Bgm Wachter an. Nach kurzer Diskussion wird vereinbart, dass der Forstfonds der Übernahme der im Aufteilungsschlüssel ausgewiesenen Anteile des Forstfonds zustimmt und den vorliegendem Entwurf (Version 16.03.2017) über die Satzungen zur Gründung der StrG Gaschurn-Innerbofa und dem Vertrag über die Gründung der Straßengenossenschaft Gaschurn-Innerbofa (Version 16.03.2017) zustimmt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird diesem Beitritt zur Straßengenossenschaft Gaschurn-Innerbofa die einstimmige Zustimmung erteilt. Zudem wird vereinbart, dass in einem zusätzlichen Vertrag im Innenverhältnis zwischen Forstfonds und Gemeinde Gaschurn festgelegt wird, dass die Bau- und Erhaltungskostenanteile für jene Waldfläche (in berechneten Anteilen), welche derzeit noch nicht durch die geplante Forststraße Harzawald erschlossen ist, von der Gemeinde Gaschurn übernommen werden. Sollte die Forststraße Harzawald realisiert werden, refundiert der Forstfonds diese Kostenanteile wiederum an die Gemeinde Gaschurn. Hierzu wird ein separater Vertrag ausgefertigt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dieser zusätzlichen Regelung zur temporären Kostenübernahme die einstimmige Zustimmung erteilt. Pkt. 3.) (vorgezogen) Der Vorsitzende dankt DI Martin Oberhammer von der Silvretta Montafon für das Kommen und für die konstruktiven Verhandlungen in den letzten Tagen zum Dienstbarkeitsvertrag zur Grundinanspruchnahme für einen Flyliner oder einer vergleichbaren schienengebundenen Rollbahn im Bereich Kapell in Schruns. Folgende Punkte werden im Zuge der Diskussion konkretisiert: • • • Der Begriff „Erneuerung“ wird ersatzlos überall gestrichen Für die Berechnung der Umsatzbeteiligung gibt es einen Deckel nach unten, wonach der Mindestpreis von € 8, - pro Fahrt als Bewertungsgrundlage für die Umsatzbeteiligung nicht unterschritten werden darf. Die € 8, - verstehen sich als wertgesichert nach dem VPI. Liegt der tatsächliche Umsatz höher als das Produkt aus Anzahl Fahrten mit wertgesichertem Mindestpreis (Ausgangsbasis € 8, - pro Fahrt), wird der tatsächliche Umsatz als Berechnungsgrundlage für die Umsatzbeteiligung herangezogen. Der Sockelbetrag errechnet sich aus der tatsächlich benötigten Fläche in m² multipliziert mit € 0, 20. Es wird von einer rechnerischen Fläche in Höhe von 36.000 m² ausgegangen, wobei die endgültige Fläche nach Errichtung der Anlage geodätisch ermittelt wird. Jedenfalls kann die zur Berechnung des Sockelbeitrages herangezogene tatsächliche Fläche nicht weniger als 28800 m² und nicht mehr als 43.200 m² betragen (36.000 m² +- 20%). Der Dienstbarkeitsvertrag wird noch auf die Erfüllung dieser vereinbarten Punkte geprüft und allenfalls abgeändert. Die restlichen Passagen sind unumstritten. In einem kleinen Exkurs erläutert Herr Oberhammer die korrigierte Flächenberechnung bei der Talstation der Panoramabahn. Demgemäß wurden nunmehr die geschütteten Bereiche mit Zufahrt etc. im Orthophoto analyisert und die Fläche neu berechnet. Diese beträgt nach der Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 18. Forstfondssitzung: 23.01.2018 Seite 4 von 7 neuen Berechnung 1383 m² anstatt 1095, 83 m². Künftig wird diese neu berechnete Fläche jährlichen Abrechnung des Dienstbarkeitsentgeltes zu Grunde gelegt. Herr Oberhammer kommt in seinen Ausführungen zurück zum Projekt Flyliner und merkt an, dass dieses Projekt mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko verbunden ist. Da der Forstfonds einen hohen Sockelbeitrag verhandelt hat, gelangt das Projekt erst zur Umsetzung, wenn die Wirtschaftlichkeit belegbar ist. Weiters hält er fest, dass das Flyliner-System bereits an mehreren Orten umgesetzt wurde und ein Auslaufmodell sein könnte. Deshalb wird derzeit noch die Errichtung eines sog. Rollgliders geprüft, mit welchem sich doppelt so schnell gefahren werden kann. Die damit verbundenen höheren Kräfte können nur durch die Errichtung von künstlichen Stützen abgefangen werden. Bgm Wachter erinnert an die verschiedenen Forstfonds-Sitzungen, in welchen immer wieder betont wurde, wie wichtig es ist, entsprechende Einnahmen zu erzielen. Es liegt nun ein Bewertungs-Gutachten vor, nach welchem die marktüblichen Entschädigungssätze um die Hälfte höher sind, als diejenigen, welche nun in diesem vorliegenden Vertrag festgeschrieben sind. Er sieht deshalb in diesem Vertrag einen weitreichenden Grundsatzbeschluss, welcher auch für andere Vorhaben wegweisend sein wird. Er fragt sich, ob sich der Forstfonds das auch wirklich leisten kann und will. Der Vorsitzende hält fest, dass hier gut verhandelt wurde und auch abgesicherte Mindesteinnahmen gewährleistet sind. Auch für Bgm Kuster und Bgm Netzer ist das Verhandlungsergebnis sehr gut vertretbar. Bgm Zudrell verweist auf das Verhandlungsteam, welches diesen Vertrag ausgehandelt hat und stimmt diesem Ergebnis zu. Eine solche Anlage kommt seiner Meinung nach allen zu Gute. Der Betriebsleiter verweist darauf, dass mit diesem Verhandlungs-Ergebnis deutlich geringere als sonst übliche Entschädigungs-Sätze zur Anwendung kommen. Er hält dieses Projekt für ein Projekt am falschen Ort, da es eine Beeinträchtigung für Natur und Landschaft und insbesondere für die Vogelwelt im Kronenbereich der Bäume darstellt. Bgm Wachter schließt sich dem Beschluss an. Entgelte sind letztlich eine politische Entscheidung. Er gibt sich überzeugt, dass der Forstfonds in Zukunft den Gemeinden mehr Geld kosten wird. Die allfälligen Abgänge sind durch die Mitgliedsgemeinden zu tragen. Bgm Netzer erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag mit den weiter oben definierten modifizierten Entgelt-Bestimmungen die einstimmige Zustimmung erteilt. Pkt. 2.) Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert der Standessekretär das Ansuchen der Vorarlberger Illwerke AG, für die Beschneiung des Bereiches Außergolm auf den Grundstücken Nr. 868 (GB Vandans) und Gst. 3276/1 (GB Tschagguns) im Bereich des bestehenden Alp- und Güterweges, welcher im Winter gleichzeitig als Skipiste dient, eine Pumpleitung zu verlegen. Diese Feldleitung DN 125, PN64 wird auf einer Länge von ca. 170 lfm auf der Straße über die Grundstücke des Forstfonds verlegt. Zur Verdeutlichung erläutert er den Leitungsverlauf anhand eines Lageplanes mit Orthophoto. Im aufrechten Dienstbarkeitsvertrag zur Hüttenkopfbahn ist die Grundbenützung für Beschneiungsanlagen enthalten. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundinanspruchnahme die einstimmige Zustimmung erteilt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 18. Forstfondssitzung: 23.01.2018 Seite 5 von 7 Pkt. 5.) wird vorgezogen Der Vorsitzende begrüßt Architekt DI Thomas Mennel und Mitarbeiterin DI Nikola Kern. Er informiert, dass wie bereits mehrfach berichtet, die regionaltypische Sanierung des Maisäß des Forstfonds Manuaf Nr. 5 als Umsetzungsbeispiel im EU-Leader Projekt „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ dient. Er ersucht Herrn Mennel um die Vorstellung der Baueinreichung. Herr Mennel informiert, dass das Gebäude im gegenwärtigen Zustand zumindest 100-120 Jahre alt ist. Die Kelleranlage und andere Gebäudeteile stammen vermutlich von einem Vorgängerbau, der damals abgebrannt und in etwas modifizierter Form wieder aufgebaut wurde. Ofen und Herdanlagen lassen auf frühere Bauphasen bzw. auf den erwähnten Vorgängerbau schließen. Das Dach wurde im Jahr 2015 im Zuge von Substanzerhaltungsmaßnahmen mit neuen Sparren und einer neuen Schindeldeckung versehen. Vorbereitend wurde die bergseitige Stützmauer aus Natursteinen - mörtelloses Lesesteinmauerwerk - durch eine neue Betonfundierung und Stützwand ersetzt. Das Bauwerk blieb bei diesen Maßnahmen in seinen Außenabmessungen unverändert. Auch bei den neuen Adaptierungsmaßnahmen werden in den Grundabmessungen keine Veränderungen vorgenommen. Im hangseitig bestehenden (ehemaligen Kleinviehstall und Holzschopf) soll ein Sanitärraum neu eingerichtet werden. Der Herdraum mit Spüle und eine einzelne Geschossdecke mit temporärer Aufenthaltsmöglichkeit sind vorgesehen. Das Kamin muss erneuert werden. Die Warmwasserbereitung erfolgt mittels Badeofen. Für die Abwasserbeseitigung ist vorerst ein geschlossenes Behältnis vorgesehen. Seitens der Gemeinde Tschagguns wurde ein Abwasser-Plan für den gesamten Maisäß Manuaf in Auftrag gegeben. Sollte sich hier eine gemeinschaftliche Anlage als geeignet und kostengünstiger darstellen, kann der Bauantrag im Nachhinein noch abgeändert werden. Die Sanierungsmaßnahmen werden anhand der Einreichpläne vorgestellt. Der Dachraum bleibt offen und belüftet. Auf Nachfragen von Bgm Vallaster informiert Herr Mennel, dass das Schindeldach durch die Luft-Zügigkeit länger haltbar ist. Bgm Netzer befürwortet das. Er spricht sich für richtige Maisäß-Fenster und wassersparende Armaturen und Einrichtungen aus. Mitarbeiterin Nikola Kern stellt die verschiedenen Vermietungs-Varianten mit den zu erwartenden Einnahmen dar. Diese Kalkulations-Vorschläge verstehen sich als erste Überlegungen und werden im Zuge des Projektes weiter verfeinert werden. Der Standessekretär ergänzt, dass die von Herrn Mennel veranschlagten Baukosten netto € 95.000, - inkl. Innenausbau und Aussenanlagen und Abwasserentsorgung betragen. Die Umsetzung ist für 2018 und 2019 geplant. Auf Nachfrage informiert der Standessekretär, dass für dieses Maisäß eine Anzeige als Ferienwohnung gem. Art. II Abs. 2 und 3 des Gesetzes über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes LGBl. 27/1993 vorliegt. Nach kurzer Diskussion wird das Vorhaben als sehr positiv beurteilt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Umsetzung dieser Sanierung samt Freigabe des dafür erforderlichen Budgets die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Einreichung des Bauantrages soll jedoch erst nach Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 18. Forstfondssitzung: 23.01.2018 Seite 6 von 7 Klärung der raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen bzw. der allenfalls erforderlichen Ausweisung als Maisäßgebiet durch die Gemeinde Tschagguns erfolgen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert, dass im Rellstal eine neue Wasserversorgung errichtet werden soll, welche die Nutzung zweier Quellen auf Forstfonds-Grundstücken im Zaluanda-Tal vorsieht. Die Gemeinde Vandans hat angefragt, ob diese beiden Quellen genutzt und wenn ja zu welchen Konditionen verwendet werden dürfen. Dieses Vorhaben wurde bereits einmal in einer Forstfondssitzung behandelt, wobei die Bewertung durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vereinbart wurde. Dieses Sachverständigungen-Bewertungsgutachten von DI Fussenegger Bruno liegt nun vor und wurde mit der Sitzungseinladung zugestellt. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches und gut erläutertes, schlüssiges Gutachten, welchem seitens des Forstfonds nichts hinzuzufügen ist. Es sieht vor, die die Höhe der Entschädigung für das genutzte Quellwasser pauschal mit 10% der erforderlichen Investitionskosten festzulegen. Der Gutachter hat hiefür eine Wasserbedarfsplanung und Investitionsplanung vorgelegt und einen jährlichen Entschädigungs-Betrag in Höhe von € 1.175, - exkl. UST vorgeschlagen. Diese jährliche Entschädigungszahlung ist entsprechend mit dem Lebenshaltungskostenindex wertzusichern. Nach kurzer Diskussion wird dieser Vorschlag gutgeheißen. Bgm Wachter erklärt sich für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Quellnutzung in dem vorgeschlagenen Ausmaß des Wasserbedarfes und dem dafür errechneten jährlichen Entschädigungsbetrag in Höhe von € 1.175, - exkl. UST wertgesichert nach dem VPI die einhellige Zustimmung erteilt. Pkt. 6.) Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert der Betriebsleiter die vorgeschlagenen Abgabepreise für Servitutsholz im Jahr 2018. Der Entwurf der Preisliste wurde mit der Sitzungseinladung versandt. Während die Holzpreise am Stock gleich belassen werden sollen, sieht der Vorschlag eine Erhöhung bei den aufgerüsteten Brenn- und Nutzholzpreisen vor, da während der letzten zwei Jahre keine Erhöhung vorgenommen wurde. Er hält fest, dass die vorgeschlagenen Preise auch inkl. UST. immer noch unter den marktüblichen Preisen liegen. Es wird vorgeschlagen, die Ablöse für das Bezugsrecht gleich zu belassen. Auf Antrag des Vorsitzenden werden die vorgeschlagenen Abgabepreise für Servitutsholz 2018 einstimmig genehmigt. Pkt. 7.) Die Niederschrift der 17. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 8. – Berichte: a) Der Betriebsleiter berichtet, dass der Sturm Burglind auch das Montafon getroffen hat. Der Sturm hatte keine flächigen aber zahlreiche Einzelwürfe zur Folge. Er schätzt den Gesamtanfall an Windwurf-Holz im Standeswald auf 5000-6000 Festmeter. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 18. Forstfondssitzung: 23.01.2018 Seite 7 von 7 b) In der WR 2.1 hat die Behörde nun reagiert und er erwartet, dass die Schonzeit aufgehoben wird. Auch in der EJ Hubertus müssen die vorgeschriebenen Abschüsse erfüllt werden. c) Bgm Vallaster informiert über zwei TBC-Verdachtsfälle und zwei Betriebssperren in Bartholomäberg. Der Betriebsleiter meint, dass TBC im Montafon noch ein paar weitere Jahr präsent sein wird. Aus seiner Sicht gibt es viele Waldbereiche, in welchen die Wilddichte in keiner Weise dem Lebensraum angepasst ist. Pkt. 9. – Allfälliges: a) Bgm Netzer spricht die Schindelholzförderung aus dem Kulturlandschaftsfonds anhand eines konkreten Förderfalles an. Er regt an, diesen Fonds zu evaluieren. Es könne nicht sein, dass der Stand gar keine Förderung gewährt. Der Vorsitzende hält fest, dass in gegenständlichen Fall gem. den im Stand beschlossenen Förderrichtlinien entschieden wurde. Der Standessekretär ergänzt die Hintergründe der Förderrichtlinien und erwähnt, dass der Fonds und die Ausschüttungen im Zuge der Baukultur-Verleihung und auch im Regionalbericht vorgestellt wurden. Ende der Sitzung: 17:45 Uhr Schruns, 12. Februar 2018 Schriftführer: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659