19951010_FF_003

Dateigröße 63.97 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1995-10-10
Erscheinungsdatum 1995-10-10
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. Oktober 1995 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 3. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 3. Oktober nehmen an der auf heute, im Anschluß an die Standessitzung einberufenen Sitzung der Forstfondsvertretung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton, Bürgermeister Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal, Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Mit Zustimmung der Bürgermeisterkollegen wird die Erledigung der Tagesordnung noch vor dem Eintreffen des Bezirkshauptmannes zur Teilnahme an der Standessitzung vorgenommen. Vom Vorsitzenden wird die Beschlußfähigkeit gemäß Standesstatut festgestellt. Zur Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung vom 19. September 1995; 2.) Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3.) Abschluß von Serviceverträgen für den Waren- und Personenaufzug im Neubau; 4.) Ansuchen der Familie Salzgeber um Verlegung einer Druckrohrleitung auf Gp. 4599 in St. Gallenkirch (Gargellen) für ein Kleinkraftwerk; 5.) Allfälliges; 3. Forstfondssitzung: 10. Oktober 1995 -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 2. Sitzung vom 19. September 1995, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit zur Erledigung der restlichen Tagesordnung wird auf die Berichterstattung verzichtet. Pkt. 3.) Vom Standessekretär wird informiert, daß nach den Bestimmungen der Österreichischen Aufzugsverordnung sowie nach den Betriebs- und Wartungsvorschriften lt. ÖNORM B 2451 die regelmäßige Wartung von Aufzuganlagen zur Sicherstellung der steten Betriebssicherheit vorgeschrieben sind. Nach Rückfrage bei der Fa. Doppelmayr wurde bestätigt, daß eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluß von Revisionsverträgen nicht gegeben ist, von der Behörde allerdings die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft wird. Nach den vorliegenden Informationen werden über 90% der von der Fa. Doppelmayr installierten Aufzugsanlagen im Rahmen von Serviceverträgen gewartet, da damit die jederzeitige Betriebssicherheit und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften gewährleistet sind. Nach den allgemeinen Erfahrungen kann bei einer Beauftragung der Lieferfirma zur Behebung von Störungen bzw. Vornahme von Wartungen auf Anordnung der Behörde und die damit verbundene Abrechnung der Wartungskosten nach Regiestundensätzen nicht billiger erledigt werden als im Rahmen eines Servicevertrages. Aufgrund den vorliegenden Ausführungen wird über Antrag des Vorsitzenden dem Abschluß eines Aufzug-Revisionsvertrages für den Warenaufzug zu einem Jahrespauschalkostenschatz von S 6.700, -- sowie für den Personenaufzug zu einem Jahrespauschalkostenschatz von S 6.950, -- (jeweils ohne Ust.) einstimmig stattgegeben. Im Rahmen dieses Vertrages werden die Anlagen 2-mal jährlich gründlich revidiert, wobei die Überprüfung der Anlage, insbesondere deren Sicherheitsvorrichtungen auf ihre richtige Funktion, sowie das Reinigen und Schmieren einschließlich den dazu erforderlichen Schmiermittel mit dem Pauschalpreis abgegolten sind. Pkt. 4.) Von der Fam. Salzgeber (Pension Arnika) in Gargellen wurde mit Schreiben vom 20.09.1995 um die Bewilligung zur Verlegung einer Druckrohrleitung über einen Teil der Waldparzelle 4599 (direkt am Ronggbach) für den Betrieb eines Kleinkraftwerkes ersucht. Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Kleinkraftwerkes am Ronggbach, nachdem das Wasserrecht für das alte Kraftwerk, welches von Christian Neier aus Bludenz erbaut wurde, abgelaufen ist. -3- Aufgrund des vorgebrachten Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden der Verlegung der Druckrohrleitung lt. vorliegendem Lageplan über die Waldparzelle 4599 einstimmig bewilligt, wobei für die Einräumung der gegenständlichen Dienstbarkeit ein jährliches Entgelt in Höhe von netto S 500, -- zu entrichten ist. Das Dienstbarkeitsentgelt wird gemäß den Veränderungen des Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (1986=100) oder einen an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes erfolgt auf die Dauer der von der Wasserrechtsbehörde verliehenen Konzession. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird die Forstfondssitzung um 10.00 Uhr vor dem Eintreffen des Bezirkshauptmannes beendet. Schruns, 10. Oktober 1995 Schriftführer: Forstfondsvertretung: