20000323_FF_029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:38
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2000-03-23
Erscheinungsdatum 2000-03-23
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON -FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 23. März 2000 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 29. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. März 2000 nehmen an der auf 10.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant, Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Heinrich Sandrell, Gaschurn (ab 11.00 Uhr); Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm. Willy Säly, Silbertal (ab 10.50 Uhr); Bgm. Burkard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 10.30 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Nach Umfrage wird gegen die vorliegende Tagesordnung kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung vom 8.02.2000; 2. Ansuchen der Agrargemeinschaft Garnera auf Abtretung der Zollwachhütte Garnera; 3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1999; 4. Vorlage der Bedarfsanmeldung Servitutsholz für 2000; 5. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 6. Allfälliges; 29. Forstfondssitzung: 23. März 2000 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 28. Forstfondssitzung vom 8. Februar 2000 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über das mit 2. März schriftlich eingebrachte Ansuchen der Agrargemeinschaft Garnera, wonach sie um die Überlassung der Zollwachhütte im Garneratal (am Garnerasee) ersucht. Diese Hütte wird zwischenzeitlich von der Zollwache nicht mehr benötigt und soll nun über Ersuchen der Alpe Garnera als Hirtenunterkunft genutzt werden, da sich die Hirten im Frühjahr und Herbst mit dem Vieh vom Maisäß Ganeu und der Alpe Garnera längere Zeit zur Weide aufhalten. Ersucht wird weiters, in diesem Bereich einen Grundabtausch vorzunehmen, da sich die Hütte unmittelbar an der Grundgrenze zum Grundbesitz der Agrargemeinschaft Garnera befindet. Vom Standessekretär wird dazu über ein Telefonat mit Dr. Hofer von der Finanzlandesdirektion Feldkirch informiert, wonach seitens der FLD aus rechtlichen Gründen die Übergabe nur an den Stand Montafon als Grundeigentümer im Sinne des Dienstbarkeitsvertrages aus dem Jahr 1943 möglich ist, zumal das Objekt als Superädifikat auf der GP 3288 errichtet ist. Von der FLD wird ein Kaufpreis von 3.000 ATS vorgeschlagen. Von der Forstfondsvertretung wird dieser Vorgangsweise und dem Ankauf der Zollwachhütte von der FLD um den Betrag von 3.000 ATS einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende wird weiters ermächtigt, mit den Vertretern der Agrargemeinschaft Garnera die weiteren Gespräche zur Nutzungsüberlassung der Hütte zu führen. Einem Verkauf an die Agrargemeinschaft Garnera wird aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zugestimmt, zumal auch in Hinblick auf unzählige Holzbezugs- und Weiderechte auf der Standeswaldparzelle 3288 ein Verkauf nicht so ohne weiteres möglich ist. Pkt. 3 Buchhalter Peter Vergud erläutert den Rechnungsabschluss 1999 und erteilt die nötigen Informationen zu den einzelnen Haushaltsstellen. Für den Forstwegebau wurden insgesamt 4.652.738, 00 ATS aufgewendet, für die Instandhaltung von Forstwegen sowie Instandhaltungsbeiträge an diverse Weginteressentschaften und Güterweggenossenschaften wurden insgesamt 2.973.615, 83 ATS benötigt. Dazu wird festgehalten, dass der Großteil dieser Ausgaben durch die Sanierung von Schäden nach den Katastrofenereignissen zu Pfingsten 1999 bedingt sind. Aus den Lawinen- und Murenkatastrofen im vergangenen Jahr wurden bisher Abrechnungen beim Katastrofenfonds mit einem Betrag von insgesamt 3.452.248, 38 ATS vorgelegt, wozu bisher Beiträge aus dem Katastrofenfonds von insgesamt 334.746, 00 ATS eingegangen sind. Demnach sind je nach Förderungshöhe noch Beiträge in der Größenordnung zwischen 1, 40 bis 1, 80 Mio. ATS offen. 29. Forstfondssitzung: 23. März 2000 Seite - 2 - Für die Holzaufarbeitung durch Akkordanten - großteils Schadholz aus den Lawinenabgängen im Februar 1999 - wurden insgesamt 6.528.737, 48 ATS ausgegeben. Der gesamte Personalaufwand für das Verwaltungs-, Betriebs- und Forstpersonal einschließlich DGB beträgt insgesamt 9.603.610, 70 ATS. Für Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, LKU, Abgabe B) wurde ein Betrag von insgesamt 425.780, 00 ATS ausgegeben. Die Gesamtausgaben für die Umsetzung von Schutzwaldsanierungsprojekten liegen bei 2.071.758, 87 ATS. Aus dem Holzverkauf und der Abgabe von Servitutsholz wurden insgesamt 11.860.044, 71 ATS vereinnahmt, weitere Einnahmen von 216.674, 10 ATS wurden aus dem Verkauf von Hackschnitzeln erzielt. An Förderungsbeiträgen von Bund und Land für den Forstwegebau, zur Umsetzung von Schutzwaldsanierungsprojekten sowie aus dem Fonds zur Rettung des Waldes konnten insgesamt 11.488.431, 30 ATS eingenommen werden. Die Beiträge der Forstfondsgemeinden, der Seilbahngesellschaften und der Vorarlberger Illwerke AG zur Waldbewirtschaftung gemäß dem vom Betriebsleiter ausgearbeiteten Bewirtschaftungskonzept betragen weitere 2, 6 Mio. ATS. Zusammenfassend wird bekannt gegeben, dass das operative Ergebnis des Wirtschaftsjahres 1999 einen Abgang von 3.670.902, 26 ATS aufweist, wovon durch Auflösung der bestehenden Haushaltsrücklage ein Teilbetrag von 2.342.806, 86 ATS abgedeckt werden kann. Von Bgm. Bitschnau wird der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 21. März 2000 stattgefundene Prüfung des Rechnungsabschlusses 1999 zur Kenntnis gebracht und der Standesverwaltung für die Arbeit im abgelaufenen Jahr und insbesondere dem Buchhalter für die korrekte und saubere Führung der Buchhaltung der Dank ausgesprochen. Über Antrag des Vorsitzenden wird schließlich der Rechnungsabschluss 1999 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung 1999 Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr Ausgaben der Haushaltsgebarung Haushaltsumsatz 28.504.299, 42 7.542.677, 96 36.046.977, 38 3.212.145, 40 39.259.122, 78 39.259.122, 78 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung 1999 Einnahmen der Haushaltsgebarung Gebarungsabgang Haushaltsumsatz 31.157.249, 98 3.561.632, 00 34.718.881, 98 34.718.881, 98 4.540.240, 80 39.259.122, 78 29. Forstfondssitzung: 23. März 2000 Seite - 3 - Durch den Vortrag des Gebarungsabgangs der Vorvorjahres in Höhe von 3.212.145, 40 ATS ergibt sich ein gesamter Gebarungsabgang des Rechnungsjahres 1999 in Höhe von 4.540.240, 80 ATS, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird Pkt. 4 Den Forstfondsbürgermeistern wird eine Aufstellung über die Anmeldung der Servitutsholzbezüge durch die Nutzungsberechtigten für das laufende Jahr mit einer Gesamtsumme von 2.596 fm - davon Anteil Brennholz 2.026 fm - übergeben. Es wird dazu angemerkt, dass diese Summe die absolut niedrigste seit vielen Jahren darstellt und in den vergangenen Jahren insgesamt ein Rückgang der Brennholzbezüge festzustellen ist. Unter diesem Gesichtspunkt wird auch in mehreren Wortmeldungen die Meinung vertreten, in Zukunft bei der Anhebung der Tarife für Brennholz eine zurückhaltende Vorgangsweise zu wählen. Pkt. 5 - Berichte a) Von Mangeng Gerhard als Vertreter der Alpe Fratte wurde eine grundsätzliche Anfrage hinsichtlich eines Ankaufs des Jagdeinschlusses an der Eigenjagd Fratte vorgebracht. In der Eigenjagd Fratte ist aus den Forstfondsparzellen 2049 und 2050 eine Gesamtfläche von 14, 3284 ha als Jagdeinschluss enthalten, für welchen jährliche Jagdpachteinnahmen in der Größe von ca. 12.000, 00 ATS erzielt werden. Nach kurzer Diskussion wird von der Forstfondsvertretung aus präjudiziellen Überlegungen einstimmig festgestellt, dass weitere Überlegungen hinsichtlich eines Verkaufs dieser Grundparzellen nicht angestellt werden können. b) Für die beiden Standeseigenjagden Schmalzberg und Valisera wird für das letzte Jagdjahr der laufenden Jagdpachtperiode mit Frau Ulrike Weiss aus Wattens ein Jagdpachtvertrag abgeschlossen, da der bisherige Jagdpächter Häeberlin aus gesundheitlichen Gründen die Jagd nicht mehr ausüben kann und von ihm eine diesbezügliche Verzichtserklärung zum Ausstieg aus den Verträgen vorliegt. Die neuen Jagdpachtinhaber haben die Jagd bereits im vergangenen Jagdjahr im Rahmen einer Abschussvereinbarung bewirtschaftet. c) Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bescheid der Landesregierung vom 17.07.1997 über die Ablehnung der Bewillung der Forststraße Mutt im Silbertal wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, wobei der VwGH folgendes feststellt: Die Feststellung der belangten Behörde, durch die beantragte Forststraße würden Interessen des Landschaftsschutzes in ästethischer wie auch ökoligischer Hinsicht (Beunruhigung und Zurückdrängung der Tierwelt wie des Auherhuhns) verletzt, beruht somit nicht auf einem mängelfreien Verfahren. Die aufgezeigten Verfahrensmängel sind auch relevant im Sinne des § 42 Abs. 2 Z. 3 VwGG, weil nicht auszuschließen ist, dass die belangte Behörde bei deren Vermeidung zum Ergebnis gelangt wäre, eine Verletzung von Interessen des Landschaftsschutzes im Sinne des § 10 Abs. 1 Landschaftsschutzgesetz sei durch die beantragte Forststraße nicht oder jedenfalls nicht im angenommenen Ausmaß zu erwarten und weiters, weil ohne ausreichende Feststellung über das Gewicht der Landschaftseingriffe (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 6. Mai 1996), eine Abwägung mit kokurrierenden anderen öffentlichen Interessen im 29. Forstfondssitzung: 23. März 2000 Seite - 4 - Sinne des § 10 Abs. 2 Landschaftsschutzgesetz unmöglich ist. Das Land Vorarlberg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von ATS 15.000 binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Von Dr. Beer von der Abteilung Ve der Landesregierung wurde der Stand Montafon mit Schreiben vom 21. März aufgefordert, binnen 8 Wochen die Ansicht über die Vorteile für das Gemeinwohl bzw. insbesondere die volkswirtschaftlichen Aspekte am vollständigen Ausbau der Forststraße Muttwald darzulegen und dies mit geeigneten Beweismitteln zu belegen. Der Betriebsleiter stellt dazu grundsätzlich fest, dass diese Aufforderung in rechtlicher Würdigung äußerst mangelhaft und unklar ist und für die Abgabe der angeforderten Stellungnahme Rücksprache mit dem beauftragten Rechtsanwalt erfolgen sollte. Diese Vorgangsweise wird von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. d) Die Güterweggenossenschaft Tschagguns – Gauertal mit insgesamt 84 Genossenschaftsmitgliedern wurde mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 29. 02. 2000 anerkannt. Der Stand Montafon ist mit einem Anteil von 5, 49 % an der Genossenschaft beteiligt, durch welche der gesamte Standeswald im Gauertal direkt oder indirekt mit einem Flächenausmaß von ca. 500 ha miterschlossen ist. e) Der Betriebsleiter informiert über Verkaufsgespräche mit der Firma Pfeifer in Tirol, welche für den Ankauf von Nutzholz 2a/2b einen Preis von 760, 00 ATS netto angeboten hat. Insgesamt wird informiert, dass als Folge der Sturmschäden nach dem Windwurf im schweizer und süddeutschen Raum ein Preisverfall bei Starkholz von 100, 00 – 150, 00 ATS und bei Schwachholz in der Grössenordnung von 300, 00 350, 00 ATS pro fm eingetreten ist. Der Betriebsleiter weist nochmals auf seine Informationen anlässlich der vergangenen Forstfondssitzung hin, wonach vorerst normale Nutzungen auf das Mindestmaß zurückgefahren werden. Der Betzriebsleiter erwartet im Spätherbst dieses Jahres spätestens jedoch im kommenden Jahr eine Normalisierung der Lage und ein Anziehen der Holzpreise. Pkt. 6 - Allfälliges a) Bgm. Sandrell spricht nochmals auf die für die Sanierung der Zufahrtsstraße zum Außerbacherwald angefallenen Sanierungskosten in Höhe von 245.000, 00 ATS an, welche in hohem Ausmaße durch die umfangreichen Transporte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schutzwaldsanierungsprojektes Ausserbacherwald und die dabei erfolgte Erschließung bedingt sind. Er ersucht um Übernahme eines größeren Interessentenbeitrages im Rahmen der Umsetzung des Schutzwaldsanierungsprojektes. Diesbezüglich wird vom Betriebsleiter zugesichert, die nötigen Abklärungen mit der Landesregierung vorzunehmen, da bei Projektüberschreitungen auch die Zustimmung des zuständigen Ministeriums erforderlich ist. b) Im Zusammenhang mit dem erwähnten Preisrückgang bei den Holzverkäufen wird in mehreren Wortmeldungen der Forstfondsbürgermeister die Meinung vertreten, dass trotzdem das Stammpersonal nicht abgebaut werden sollte. 29. Forstfondssitzung: 23. März 2000 Seite - 5 - Der Betriebsleiter informiert dazu, dass neben der Sanierung noch nicht erledigter Katastrofenschäden der Schwerpunkt bei der Umsetzung von Schutzwaldsanierungsprojekten, die aus dem Fonds zur Rettung des Waldes gefördert werden können, liegen wird und diverse Rutschgebiete zu sanieren sind. Von Bgm. Rudigier wird in diesem Zusammenhang auch das Rutschgebiet im Fleischentobel angesprochen, bei welchem laut Information des Betriebsleiters weitere Freistellungen erfolgen werden, damit im Falle von Nachrutschungen die Gefahr von Verklausungen reduziert werden kann. c) Bgm. Rudigier urgiert neuerlich die Schaffung von Regelungen für die Instandhaltung diverser Güterweggenossenschaften, an welchen der Stand Montafon beteiligt ist. Der Vorsitzende informiert diesbezüglich, dass bereits mehrere Schreiben an die Agrarbezirksbehörde mit dem Ersuchen um Hilfestellung ergangen ist. Bgm. Rudigier schlägt zur weiteren Vorgangsweise vor, die Frage im Rahmen von Vollversammlungen der jeweiligen Güterweggenossenschaften anzusprechen und dazu die Vertreter der Agrarbezirksbehörde-Güterwegeabteilung einzuladen und neuerlich konkrete Anträge an die Agrarbezirksbehörde um Ausarbeitung eines aktuellen Erhaltungskostenschlüssels für die jeweilige Güterweggenossenschaft zu stellen. Ende der Sitzung 11.45 Uhr, Schruns 25. März 2000. Schriftführer 29. Forstfondssitzung: 23. März 2000 Forstfondsvertretung Seite - 6 -