20030311_FF_021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2003-03-11
Erscheinungsdatum 2003-03-11
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. März 2003 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 21. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 03. März nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Willi Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 16.30 Uhr die Forstsfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung vom 17.12.2002; 2. Grundablöse für L188, Baulos Umfahrung Lorüns; 3. Beitritt zur Straßengenossenschaft Matschwitz in Tschagguns; 4. Beitritt zur GWG Montiel-Netzen-Manigg/Sasarscha-Grappes in St. Gallenkirch; 5. Gemeinde Gaschurn – Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für Gemeindewasserversorgung Goldavor; 6. Berichte; 7. Allfälliges; 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 20. Sitzung vom 17. Dezember 2002 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen und Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Auf Grundlage des aktuellen Grundeinlösungsplanes für das Umfahrungsprojekt Lorüns informiert der Vorsitzende über das von Günter Konzett von der Abteilung Straßenbau der Landesregierung mit dem Standessekretär geführte Gespräch bezüglich der Grundablöseverhandlungen und die Behördenverfahren für die Realisierung des Umfahrungsprojektes. Nach derzeitigem Planungsstadium soll nach Abwicklung der Grundablöseverhandlungen und Behördenverfahren im kommenden Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden. Vom Stand Montafon werden gemäß aktueller Planung aus den Grundstücken 370, 369/36, 369/37 und 369/1 nachstehende Flächen benötigt : dauernde Flächen für die neue Straße 5.870 m² vorübergehend benötigt während Bauphase 3.862 m² Der Ablösebetrag für den Forstfonds beträgt somit 12.914, -- EUR (Waldflächen bestockt mit 2, 20 €/m²). Zusätzlich wird informiert, dass bereits im Jahre 1984 auf Basis der damaligen Projektsplanung eine Ablösevereinbarung mit der Bundesstraßenverwaltung für eine Fläche von 11.744 m² mit einem Ablösebetrag von 21.336, 74 € abgeschlossen und darauf im Dezember 1984 eine Akontozahlung in Höhe von 19.203, 07 € ausbezahlt wurde. Die Überzahlung beträgt somit 6.286, -- €, welche auf Grundlage der vereinbarten Vertragsklausel mit einer Verzinsung von 5% auf einen heutigen Betrag von ca. 16.400, -- EUR angewachsen und dem Land zu refundieren ist. Vom Sachbearbeiter Konzett wird angeboten, die Böschungen mit 2/3 etwas steiler als im jetzigen Projekt geplant auszubilden, damit auf Basis der größeren Ablösefläche keine oder nur geringere Rückzahlungen aus der seinerzeitigen Ablösevereinbarung vorzunehmen sind. Optisch sowie aus Gründung der Bewirtschaftung würde Konzett aus Sicht des Grundeigentümers allerdings zu flacheren Böschungen, welche im Eigentum des Grundeigentümers verbleiben, tendieren. Im Zuge der Diskussion wird vom Betriebsleiter auf die Tatsache verwiesen, dass die Zuwachsverhältnisse auf dem Schuttkegel des Tränenbaches im gegenständlichen Bereich nicht optimal sind und eine Bestockung bis an den Muldengraben im unmittelbar angrenzenden Bereich an den Straßenkörper auch aus Bewirtschaftungsüberlegungen nicht anzustreben ist. Auf Grund dieser Tatsachen spricht sich die Forstfondsvertretung einstimmig für die Annahme der angebotenen Variante zur steileren Ausformung der Böschungen und damit einer Ablöse durch die Landesstraßenverwaltung aus. Pkt. 3 Der Betriebsleiter informiert über die nun schon seit mehreren Jahren andauernden Bemühungen der Gemeinde Tschagguns zur rechtlichen Regelung für die Weganlage von Latschau auf Matschwitz, für welche trotz mehrfachen Anläufen bisher die Bildung einer Güterweggenossenschaft mangels Zustimmung diverser Grundeigentümer nicht erreicht werden konnte. 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 Seite - 2 - Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Vorarlberger Illwerke AG im Schigebiet Golm wurde die Weganlage mit Gesamtbaukosten vom 258.637, -- EUR generalsaniert und ausgebaut, wozu die Illwerke gemäß Schlüssel von 49, 76 % und einer Übernahme des Anteiles der vom Weg betroffenen Grundbesitzer talwärts Matschwitz von 8, 14%, somit einen Gesamtbetrag von 149.751, -- EUR zu tragen hat, so dass ein Interessentenanteil in Höhe von 108.886, -- EUR verbleibt. Auf Grund der Tatsache dass eine öffentliche Förderung nicht gewährt wurde wird dieser Betrag in Höhe von 60% je zu Hälfte von der Vorarlberger Illwerke AG und von der Gemeinde Tschagguns übernommen, so dass ein echter Interessentenanteil in Höhe von 43.554, -- EUR zur Aufbringung auf die beteiligten Grundeigentümer übrig bleibt. Der Anteil des Standes Montafon ist mit 7, 22% oder 3.144, 60 € ermittelt. Geplant ist nun die Gründung einer Straßengenossenschaft nach dem Straßengesetz, welche der Bezirkshauptmann Bludenz als Aufsichtsbehörde unterstellt ist. Die laufenden Instandhaltungskosten sollen auf Grundlage des von der Agrarbezirksbehörde ausgearbeiteten Schlüssels aufgebracht werden, in welchem der Stand Montafon mit 3, 25% beteiligt ist. Zusammen mit den weiteren größeren Grundeigentümern ergibt dies insgesamt 89, 27%, so dass lt. Vorschlag der Rest von den Kleingrundbesitzern (Anteil unter 1%) wie folgt aufgebracht werden soll: direkt zum Weg Betroffene 20, -- EUR je Interessent (ca. 15 Interessenten) nicht direkt vom Weg Betroffene je 40, -- EUR je Interessent (ca. 40 Interessenten). Laut Empfehlung von Bezirkshauptmann Dr Walser sollen auch die anderen Grundbesitzer in den Vertrag einbezogen werden, um damit ein Mitspracherecht in der Genossenschaft zu sichern. Nicht vom Weg betroffene Grundeigentümer können von der Behörde nicht zu einem Beitritt gezwungen werden, andererseits besteht jedoch ein Anspruch auf Aufnahme sofern dies gewünscht wird. Die definitive Festlegung der Benützung der Weganlage durch Nichtmitglieder obliegt nach Gründung der Straßengenossenschaft den zuständigen Organen der Genossenschaft. Aus Sicht des Forstfonds als Grundeigentümer informiert der Betriebsleiter, dass durch die Weganlage ca. 76 ha Grundflächen mit einer durchschnittlichen jährlichen Nutzung von ca. 80 efm (3 LKW-Fuhren) erschlossen sind. Große Teile der erschlossenen Wälder sind ausgesprochene Schutz- und Bannwälder bzw. Feuchtbiotope, aus denen keinerlei Nutzungen zu erzielen sind. Nach Ansicht des Betriebsleiters ist die Frage der privaten Nutzung von Maisäßobjekten für Ferienzwecke im Einzugsbereich der Weganlage nochmals zu diskutieren, da nach seiner Überzeugung der Vorschlag der Pauschalierung mit 20, -- bzw. 40, -- € jährlich nicht der tatsächlichen Nutzung der Weganlage durch diesen Benutzerkreis entspricht. In der Diskussion wird auch die Frage der Gewichtung der Stimmrechte für Kleingrundbesitzer mit Anteilen von unter 1% mit einer Stimme mehrfach sehr kritisch hinterfragt. In mehreren Wortmeldungen der Forstfondsbürgermeister werden die teils schlechten Erfahrungen bei anderen Güterweggenossenschaften aufgezeigt. Auch der in einem früheren Entwurf der Satzungen enthaltene Vorschlag einer Gewichtung der Stimmrechte pro 100 m² wird als in der Praxis nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten umsetzbar beurteilt. Als weiteres wichtiges Kriterium wird vom Betriebsleiter die Frage der Gewichtsbeschränkung auf der Weganlage angesprochen, da nach seiner Erfahrung und Überzeugung der Abtransport von Holz mit heute üblichen Transportgeräten möglich sein muss. In der ausführlichen Diskussion wird von den Fortfondsbürgermeistern einstimmig der Grundtenor ausgesprochen, dass sich in der Stimmrechtsverteilung auch die finanzielle Beteiligung an der Wegerhaltung der einzelnen Interessenten wiederspiegeln muss. 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 Seite - 3 - Zusammenfassend wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden der Beitritt zur Straßengenossenschaft und die Übernahme des vorgeschlagenen Baukostenanteiles von 7, 22% einstimmig genehmigt, allerdings unter der Auflage dass die Stimmrechtsverteilung in etwa auch der finanziellen Beteiligung der einzelnen Weginteressenten entsprechen muss. Nach einer Rücksprache mit dem Gemeindesekretär der Gemeinde Tschagguns konnte abgeklärt werden, dass im aktuellen Vorschlag für die Satzungen die Gewichtung der Stimmrechte in Übereinstimmung mit dem Beteiligungsverhältnis überlegt wird. Pkt. 4 Der Betriebsleiter informiert ausführlich über die in den vergangenen Jahrzehnten erfolgten Schritte im Zusammenhang mit der Grundinanspruchnahme und die Errichtung der Güterweganlage der GWG Montiel –Netzen–Manigg/Sasarscha–Grappes in St. Gallenkirch wie folgt: Im September 1973 wurde von der Gemeinde St. Gallenkirch der Antrag um Zustimmung zum Wegebau und die Beistellung von Trassenholz eingebracht. Mit Beschluss vom 25. 09. 1973 wurde von der Forstfondsvertretung die Zustimmung für die Grundinanspruchnahme und die Beistellung des Trassenholzes als Baukostenbeitrag erteilt, allerdings unter der Auflage, dass für den Stand Montafon künftig keine Bau- und Erhaltungskosten anfallen und die jederzeitige Benützung der Weganlage für Holztransporte durch den Stand Montafon und die Nutzungsberechtigten gestattet sein muss. Die Baukosten für den Wegabschnitt 1 mit einer Länge von ca. 4 km bis zum Maisäß Sasarscha wurden zu 50% von der Wildbach- und Lawinenverbauung, zu 3% von der Agrarbezirksbehörde mit einer Förderung von maximal 640.000, -- ATS aufgebracht. Vom Stand Montafon wurden 893 fm mit einem damaligen Wert von ca 520.000, -- ATS zur Verfügung gestellt, während die Agrargemeinschaften und die Gemeinde St. Gallenkirch insgesamt maximal 150.000, -- dazu beigetragen haben. Der Bauabschnitt 2 mit einer Streckenlänge von ca. 4 km wurde zur Gänze von der Wildbachund Lawinenverbauung finanziert. Während der Tätigkeit der Wildbachverbauung bei den Baufeldern der Grappeslawine in St. Gallenkirch und Goldavorlawine in Gaschurn wurden die Erhaltungskosten bisher zur Gänze von der Wildbach- und Lawinenverbauung getragen. Gemäß dem nach wie vor rechtskräftigen Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom 30. 12 1975 sind die Bau- und Erhaltungskosten wie folgt aufzubringen. Maisäß Montiel Maisäß Netzen Alpe Netzen Maisäß Manigg – Sasarscha diverse Privat Gemeinde St. Gallenkirch 12, 50 % 6, 25 % 6, 25 % 12, 50 % 12, 50 % 50, 00 % Im Jahre 1976 wurde vom Maisäß Montiel ein Stichweg abzweigend von der Güterweganlage erstellt, wozu vom Stand Montafon ebenfalls das Trassenholz als Baukostenbeitrag zur Verfügung gestellt wurde. 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 Seite - 4 - In der im Juni 1978 beschlossenen Wegordnung ist eine Gewichtsbeschränkung von 14 to enthalten, weiteres kann die Einführung einer Holzmaut nur über Beschluss des Forstfonds erfolgen, für Maisäßobjekte mit Vermietung ist ein jährlicher Beitrag von 1.000, -- ATS zu entrichten. Im Februar 1987 wurde von der Forstfondsvertretung der Bau der Forststraße Seggeswald mit einer Länge von ca. 2, 0 km beschlossen, welche nach einer Strecke von ca. 1, 5 km von der Güterweganlage abzweigt. Weitere Stichwege im Ausmaß von ca. 1, 25 km wurden im Bereich Latsches errichtet. Im Mai 1990 wurde vom Stand Montafon für die Sanierung nach einem Felssturz am Beginn der Weganlage ein Baukostenbeitrag in Höhe von 10 % übernommen. Der Betriebsleiter stellt fest, dass auf Grund der vom Stand Montafon erfolgten Erschließungen eine vermehrte Nutzung der Güterweganlage durch die Abfuhrmöglichkeit von Holz westlich des Fleischentobels gegeben ist und daher von ihm bereits im Jahre 1990 der Vorschlag zur Ausarbeitung eines Erhaltungskostenschlüssels durch die Agrarbezirksbehörde gemacht wurde. In weiterer Folge wurde dann von damaligen Leiter der Güterwegeabteilung DI Dorner bei der Ermittlung des Schlüssels die Berücksichtigung des Ertragswertes des Waldes vorgeschlagen. In diversen Eingaben an die Agrarbezirksbehörde hat der Stand Montafon die grundsätzliche Bereitschaft zur Anerkennung eines auf fachlichen Kriterien beruhenden Erhaltungskostenschlüssels deponiert. Gemäß den allgemein anerkannten Bewertungskriterien wurde von den Fachleuten der Agrarbezirksbehörde bei der Schlüsselermittlung bisher der Grund mit 40% und Gebäude mit 60% berücksichtigt. In einem im Juni 2001 ausgearbeiteten Erhaltungskostenschlüssel ist der Stand Montafon mit 7, 65% enthalten, während z.B. die Alpe Netza mit 21, 29% aufgenommen ist. Dieser Prozentsatz wird auch vom Betriebsleiter in Anbetracht der gegebenen Situation als nicht gerechtfertigt beurteilt. In weiterer Folge wurden dann in zahlreichen Sitzungen diverse Überlegungen angestellt, wobei vom Betriebsleiter für den Stand Montafon ein maximaler Anteil in Höhe von 15% an den Erhaltungskosten als annehmbar beurteilt wurde. Der nun auf Grund der letzten Sitzung mit Schreiben vom 11. 02. 2003 übermittelte Vorschlag sieht wie folgt aus: Gemeinde St. Gallenkirch Gemeinde Gaschurn Stand Montafon Maisäß Montiel Maisäß Netzen Maisäß Obernetzen Maisäß Manigg-Sasarscha Alpe Netzen Almein Hüttnerberg 11 % 5% 21 % 15 % 8% 10 % 20 % 9% 1% Bgm Rudigier bestätigt in seiner Wortmeldung im Wesentlichen die Ausführungen des Betriebsleiters und ersucht um Zustimmung zu dem nun vorliegenden Entwurf, damit diese Frage nach jahrzehntelanger Diskussion endlich einer Lösung zugeführt werden kann. Aus Sicht der Gemeinde St. Gallenkirch beurteilt Bgm Rudigier die damalige Einbindung der Gemeinde St. Gallenkirch mit 50% an den Erhaltungskosten im 1. Wegabschnitt und 100% im 2. Wegabschnitt als unverständlich und stellt dazu weiteres fest, dass in Anbetracht der hohen Aufwendungen der Gemeinde für Wildbach- und Lawinenverbauungsprojekte in St. Gallenkirch diese Höhe der Beteiligung auch bei anderen Güterweggenossenschaften nicht verkraftbar wäre. 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 Seite - 5 - Er weist darauf hin, dass auf Grund der geänderten Förderungsrichtlinien eine 100%-ige Beteiligung der Wildbach- und Lawinenverbauung bei ähnlichen Projekten in Zukunft vermutlich nicht mehr möglich sein wird. Vom Betriebsleiter wird in seiner weiteren Wortmeldung nochmals auf die Bedeutung der Schutzwaldbewirtschaftung in den erschlossenen Waldbereichen verwiesen, zumal es sich dabei fast ausschließlich um extreme Schutz- und Bannwälder bzw. vielfach auch um unproduktive Waldflächen außer Ertrag handelt, deren Verjüngung das oberste Ziel der Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Schutzfunktion für künftige Generationen darstellt. In zahlreichen Diskussionen im Kreise der Genossenschaftsmitglieder musste er in den vergangenen Jahren leider wiederholt den Eindruck gewinnen, dass von einzelnen Vertretern der Maisäßinteressentschaften nur die Erzielung der Einnahmen durch den Stand Montafon durch die Nutzungen gesehen und dem übergeordneten Ziel der Schutzwaldbewirtschaftung in der Diskussion praktisch keine Bedeutung beigemessen werde. Leider wurde ein bereits früher ausverhandelter Schlüssel, in welchem der Stand Montafon mit 15% Prozent eingebunden gewesen wäre, von der Maisäßinteressentschaft Montiel nicht anerkannt, so dass die Diskussion wieder von vorne beginnen musste. In mehreren Wortmeldungen wird der vorliegende Vorschlag für die Beteiligung des Standes Montafon mit 21% als nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend beurteilt, teils wird aber auch in Anbetracht der vorhandenen Situationen der jahrelangen Diskussion eine Zustimmung zu diesem Anteil als gerechtfertigt angesehen, allerdings unter der Auflage dass künftig eine wirtschaftliche Bringung von Holztransporten mit den heute gängigen Transportgeräten möglich und gesichert sein muss. Teils werden aber auch Bedenken dahin geäußert, dass bei einer derart großen Abweichung von dem von der Agrarbezirksbehörde ermittelten Erhaltungskostenschlüssel ein Präjudiz für Verhandlungen für weitere Erhaltungskostenschlüssel bei anderen Güterweggenossenschaften in der Talschaft geschaffen werde, an denen der Stand Montafon beteiligt ist. Es wird der Vorschlag des Betriebsleiters mit einer Beteiligung von 16% an den Erhaltungskosten grundsätzlich angenommen. Nach ausführlicher Diskussion wird schließlich Bgm Rudigier ersucht, der Gemeindevertretung einen Vorschlag mit einer Beteiligung der Gemeinde St. Gallenkirch von 16% und des Standes Montafon ebenfalls mit 16 % zu unterbreiten. Die Beschlussfassung über die Beteiligung des Standes Montafon wird bis zum Vorliegen der Entscheidung der Gemeindevertretung St. Gallenkirch vertagt. Pkt. 5 Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen der Gemeinde Gaschurn um Zustimmung zur Verlegung der Quellableitung der Goldavorquellen der Gemeindewasserversorgung Gaschurn (Trink- und Löschwasserleitung) auf einem Teilbereich des Grundstückes 1904/1 in Gaschurn. Er weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass hinsichtlich diverser Quellnutzungen für die Gemeindewasserversorgung Gaschurn wie z.B. Klusertobelquellen, Tschambreuquellen, Imperlochquellen, Goldavorquellen, Gundalatscherbergquelle, Tafamuntquellen etc. in den letzten Jahren wohl wiederholt darüber gesprochen wurde, konkrete Schritte zur Herbeiführung einer Regelung für die finanzielle Abgeltung allerdings bisher nicht unternommen wurden. Gemäß den seinerzeitigen Beschlüssen wurden in den vorgenannten Fällen aber auch in anderen Fällen der Forstfondsgemeinden die Nutzung und Ableitung von Quellen auf Fortfondsgrund kostenlos gestattet mit der Auflage, dass der Forstfonds für den Eigenbedarf jederzeit Wasser entnehmen kann. 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 Seite - 6 - Der Vorsitzende weist zusätzlich auf den am 14. 07. 1998 im Zusammenhang mit der Zustimmung zur Ableitung der Sarottlaquellen in St. Gallenkirch gefassten Grundsatzbeschluss hin, wonach für die Überlassung von Wasser für Gemeindewasserversorgungsanlagen ein Entgelt in Höhe von 0, 25 ATS (+ Ust) wertgesichert dem Stand Montafon zu vergüten ist und diese Regelung nun auch für die Gemeindewasserversorgung Gaschurn umgesetzt werden soll. Bgm Blaas weist darauf hin, dass die Goldavorquellen nun laut vorliegenden Katastergrenzen und Vermessungsunterlagen eindeutig ausschließlich auf der Gp. 2873 im Eigentum der Gemeinde Gaschurn entspringen. Der Betriebsleiter informiert, dass wie bei zahlreichen anderen Standesparzellen die Naturgrenze mit der Katastergrenze nicht übereinstimmt und auf Grund der Bestockungsverhältnisse und Markenbriefe von einem anderen Grenzverlauf in der Natur auszugehen ist. Die Naturgrenze lt. gültigem Markenbrief soll sofort nach der Ausaperung bestimmt werden. Vom Standessekretär wird informiert, dass gemäß dem seinerzeitigen Ansuchen im Jahre 1963 um die Erlaubnis zur Fassung der Quellen auf Gp. 2872 angesucht wurde, wobei darin die Rede ist dass diese Quellen zum Teil auf Standesgrund liegen. In den Aktenunterlagen ist auch davon die Rede dass zum Teil Quellen auf der im Eigentum des Standes Montafon befindlichen Gp. 2872 gefasst werden sollen. Nach eingehender Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden die Zustimmung zum vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag für die Quellableitung mehrheitlich mit Stimmenthaltung durch Bgm Blaas erteilt. Dies allerdings unter der Auflage, dass im Sinne des Grundsatzbeschlusses von 1998 hinsichtlich der Quellableitungen auf Forstsfondsgrund auch eine entsprechende Regelung bezüglich Vergütung mit der Gemeinde Gaschurn herbei geführt wird. Insbesondere wird auch noch auf die Tatsache verwiesen, dass künftig der Forstfonds vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung von Quellschutzgebieten gemäß geltenden Verordnungen wieder als Grundeigentümer betroffen sein wird. Pkt. 6 – Berichte: a) Am 14. März wird im Gemeindeamt Vandans das Nutzungskonzept im Bereich Lende/Biag/Laferdes/Banella/Mansaura/Grubes/Ganeu (rechtsufrig im Bereich Rellsbach zwischen Golmerbach und Auenlatschbach) vorgestellt. Dieses Nutzungskonzept wurde von der Forstabteilung der BH Bludenz im Hinblick auf die Notwendigkeit flächig gut strukturierte und stabile Schutzwaldbestände mit standortangepasster Baumartmischung zur erhalten, erstellt. Im Jahr 2000 bzw. im laufenden Jahr wurde vom Stand Montafon auch die Zustimmung zur Verbauung des Rellsbaches gemäß Wasserrechtsprojekt 2000 bzw. 2003 erteilt. Der Betriebsleiter berichtet wie folgt: b) Im März wurden von der Landesregierung und der Behörde Besprechungen für die Verordnung der Rotwildmindestabschüsse für das Jagdjahr 2003/04 durchgeführt. Im letzten Jagdjahr wurden im Montafon insgesamt 680 Stück Rotwild erlegt. Die Mindestabschussplanvorgaben für das nächste Jagdjahr betragen: Wildregion 3.1 Gaschurn Wildregion 3.2 St. Gallenkirch Wildregion 3.3 Vandans-Tschagguns Wildregion 2.1.Bartholomäberg – Silbertal Montafon gesamt 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 90 Stk Rotwild 290 Stk Rotwild 105 Stk Rotwild 240 Stk Rotwild 725 Stk Rotwild Seite - 7 - In der Gemeinde Gaschurn wurde der Mindestabschuss beim Rotwild um 20 Stück reduziert, in St. Gallenkirch um 10 Stück auf 290 Stück erhöht. Ebenso wurde in der Wildregion 3.3. der Mindestabschuss um 10 Stück Rotwild erhöht. Die Abschussplanerfüllung war im letzten Jahr in der Wildregion 2.1 mir 250 Stk erlegtem Rotwild überdurchschnittlich gut. In der Wildregion 3.2 wurde ebenfalls eine gute Abschussplanerfüllung mit 268 Stück Rotwild getätigt. Schlecht erfüllt wurde in der Wildregion 3.1. mit nur 78 Stück von 110 sowie in der Wildregion 3.3. mit 84 von 95 Stück im Mindestabschuss. Grundsätzlich sind die Wildbestände im Montafon bei den gegebenen Verjüngungsverhältnissen noch zu hoch und müssen reduziert werden. Die Abschussplanerfüllung gestaltet sich jedoch bei den gegebenen Beunruhigungen des Lebensraumes durch diverse Freizeitaktivitäten immer schwieriger. c) Holzmarktsituation: Auf Grund der Windwurfereignisse im November in der Obersteiermark und in Salzburg mit einem Anfall von rd. 4 Mio Festmeter Schadholz sowie der schlechten Wirtschaftslage in Deutschland kommen die Rundholzpreise bei den großen Abnehmern in Tirol zunehmend unter Druck. Die aktuellen Angebote liegen rund 10 % unter den Herbstpreisen. Aus betrieblicher Sicht ist es daher sinnvoller, im Frühjahr die Holznutzungen zu reduzieren und im Herbst bei hoffentlich besseren Preisen verstärkt einzuschlagen. Pkt. 7 – Allfälliges: Keine Wortmeldungen Ende der Sitzung 18.30 Uhr, Schruns, 12. März 2003 Schriftführer: 21. Forstfondssitzung: 11.03.2003 Forstfondsvertretung: Seite - 8 -