20010313_FF_006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2001-03-13
Erscheinungsdatum 2001-03-13
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. März 2001 anlässlich der 6. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 08. März nehmen an der auf ca. 15.00 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen mit der Gerichtsvorsteherin und dem neuen Richter des BG Montafon um 15.00 Uhr im Hotel Krone in Schruns die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1) Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung vom 13.02.2001; 2) Antrag der Wassergenossenschaft Kristberg auf Zustimmung zur Einrichtung eines Quellschutzgebietes für die Kristbergquellen; 3) Antrag der Gemeinde Vandans auf Grundtausch zur Errichtung einer AltstoffSammelstelle; 4) Einbringung eines Antrages bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Bildung einer Strassengenossenschaft Matschwitzerweg in Tschagguns; 5) Berichte; 6) Allfälliges; 6. Forstfondssitzung 13.03. 2001 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 5. Sitzung vom 13.02.2001 wird ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über den Antrag der Wassergenossenschaft Kristberg zur Einrichtung eines Quellschutzgebietes für die Brunnenriedquellen und weist auf die Beratungen in der Forstfondssitzung am 20. Dezember 1999 hin. Bgm. Säly informiert dazu weiters, dass die inzwischen vorgenommenen weiteren Erhebungen bezüglich der Wünsche in Richtung eines neuen Sesselliftes im Schigebiet Kristberg diesbezüglich keine negativen Auswirkungen auf das geplante Quellschutzgebiet ergeben haben und daher von der Gemeinde für die Verordnung des Quellschutzgebietes grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Zur Vorgeschichte wird informiert, dass auf Grund eines Ansuchens der Gemeinde Silbertal im Jahre 1959 mit Beschluss der Forstfondsvertretung vom 03. Juni 1959 der Gemeinde Silbertal die Bewilligung erteilt wurde, die 3 auf der Standesparzelle 723/1 entspringenden Quellen fassen und in die Gemeindewasserversorgungsanlage Silbertal/Kristberg – Innertal ohne Entrichtung einer Entschädigung einleiten zu dürfen. Der Forstverwaltung muss es allerdings jederzeit gestattet sein, bei Bedarf aus diesen 3 Quellen Wasser zur Versorgung standeseigener Objekte ohne Gegenleistung zu entnehmen. Diese Auflage ist auch im Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 11.06.1960 enthalten. In weiterer Folge wurde im Jahre 1995 aus Anlass der Verordnung eines Quellschutzgebietes – Zone 1 für die Brunnenquelle 3 im Ausmaß vom 100 m² ein jährliches wertgesichertes Entgelt in Höhe von ATS 500, -- vereinbart. Weitere Zahlungen erfolgen durch die Wassergenossenschaft Kristberg bisher nicht. Der Betriebsleiter informiert ausführlich über die mit der Verordnung der Schutzzone 2 verbundenen Folgen auf die Waldbewirtschaftung wie Verzicht auf Kahlschläge, Verbot des Neubaues von Erschließungswegen bzw. besondere Vorschriften bei Seilkrannutzungen. Damit sind für den Grundeigentümer in der künftigen Waldbewirtschaftung gegenüber einer Erschließung Mehraufwendungen verbunden. Gemäß Ergebnis der Forsteinrichtung beträgt der Zuwachs auf der geplanten Quellschutzzone mit einer Fläche von ca. 22 Hektar etwa 60 Vorratsfestmeter pro Jahr. Damit errechnet sich unter Berücksichtigung der aktuellen Aufarbeitungs- und Erlöswerte eine jährliche Entschädigungssumme von ca. 29.000, -- ATS für Mehraufwände bzw. Mindererträge in der Schutzwaldbewirtschaftung. Zur Entschädigungsfrage insgesamt entwickelt sich eine sehr ausführliche Diskussion, wobei in diesem Zusammenhang auch nochmals die Entscheidung im Zusammenhang mit der Nutzung der Sarottlaquellen angesprochen wird. Nach dieser Entscheidung enthält der Stand Montafon für die Überlassung des Wassers aus den Sarottlaquellen eine jährliche Entschädigung wertgesichert in Höhe von 0, 25 ATS pro Kubikmeter, während mit dem Ausschlag Sarottla eine vertragliche Vereinbarung über eine Mindestentschädigung von 30.000, -- ATS pro Jahr bzw. von 0, 80 ATS pro Kubikmeter abgeschlossen ist. 6. Forstfondssitzung 13.03. 2001 Seite - 2 - Die Forstfondsvertretung bringt in der ausführlichen Diskussion klar zum Ausdruck, dass auch der Forstfonds als Verwalter von öffentlichem Vermögen die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen aus Nebennutzungen ausschöpfen muss, zumal diese Einnahmen dringend für die im öffentlichen Interesse gelegene Schutzwaldbewirtschaftung benötigt werden. Es wird aber auch die klare Meinung geäußert, dass bei der Festlegung der Höhe der Entschädigungen auch auf die Bedürfnisse der Forstfondsgemeinden als Mitgliedsgemeinden des Standes Montafon-Forstfonds Rücksicht zu nehmen ist. Insgesamt wird eine in der Talschaft einheitliche Vorgangsweise bei der Abgeltung von Entschädigungen von Quellnutzungen bzw. für die Festlegung von Quellschutzgebieten für notwendig erachtet. Zur endgültigen Entscheidungsfindung wird einstimmig beschlossen, für die weiteren Verhandlungen mit der Wassergenossenschaft Kristberg einen unabhängigen Gutachter mit der Bewertung der Entschädigungsfrage für das geplante Quellschutzgebiet zu beauftragen. Weiters soll in der kommenden Sitzung eine Gesamtübersicht über die in allen Forstfondsgemeinden vorhandenen Wasserversorgungsanlagen auf Forstfondsgrund zur Diskussion und Festlegung der weiteren Vorgangsweise in der Entschädigungsfrage vorgelegt werden. Pkt. 3 Bgm. Wachter informiert über die Absicht der Gemeinde Vandans, auf der bestehenden Bauaushub- und Bauabbruchmaterialdeponie eine definitive Altstoff-Sammelstelle mit den erforderlichen Nebeneinrichtungen zur errichten. Auf Grund von Vorschreibungen des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung soll die Situierung derselben mehr oder weniger auf dem Grundstück GST-NR 58 des Forstfonds erfolgen, für welches bereits ein Mietvertrag für den Betrieb der genannten Deponie mit der Gemeinde Vandans im Jahre 1994 abgeschlossen wurde. Gemäß Mietvertrag wird eine Fläche von ca. 3.000 m2 für den genannten Zweck zur Verfügung gestellt. Von der Gemeinde Vandans wird nun das Ansuchen vorgebracht, diese Fläche im Tauschwege für den genannten Zweck zu überlassen, wobei von der Gemeinde Vandans angeboten wird, eine Tauschfläche unmittelbar angrenzend an die Liegenschaften des Standes Montafon als Tauschobjekt zur Verfügung zu stellen. Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen wird vom Betriebsleiter darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung der erforderlichen Fläche im Rahmen des bestehenden Mietvertrages bzw. eines Baurechtes für den Betrieb vorteilhafter wäre als ein Grundtausch. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Antrag der Gemeinde Vandans einstimmig stattgegeben und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Abklärungen für einen Grundtausch mit der Gemeinde Vandans vorzunehmen. Festgestellt wird, dass die mit dem Tausch der Grundstücke verbundenen Kosten von der Gemeinde Vandans getragen werden. Dem Stand Montafon ist weiterhin das erforderliche Fahrrecht auf der bestehenden Zufahrtsstraße für die Bewirtschaftung der Standeswaldungen einzuräumen. Pkt. 4 Bgm. Bitschnau informiert über die Bemühungen der Gemeinde Tschagguns zur Bildung einer Straßengenossenschaft für den Matschwitzerweg, da die in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte zur Gründung einer Güterweggenossenschaft auf Grund von Widerständen einzelner Grundeigentümer bisher leider nicht umgesetzt werden konnten. 6. Forstfondssitzung 13.03. 2001 Seite - 3 - Einem Antrag auf Bewilligung einer Strassengenossenschaft haben sich bereits die Vorarlberger Illwerke AG, Tagwerker Richard, die Alpe Golm sowie die Sektion Tübingen angeschlossen, so dass die nach Gesetz erforderliche Mehrheit zur Bewilligung einer Strassengenossenschaft nach dem Straßengesetz (nach Einheitswert der zum Genossenschaftsgebiet gehörenden Grundstücke) erreicht ist. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass die Behörde die Einbeziehung weiterer im Einzugsbereich der Weganlage liegender Grundstücke zwangsweise vornehmen kann. Im Zuge der Diskussion wird von der Forstfondsvertretung der Einbringung eines Antrages auf Bildung einer Strassengenossenschaft für die miterschlossenen Waldungen des Standes Montafon einstimmig stattgegeben, wobei bei der Ermittlung des Erhaltungskostenschlüssels die Wertigkeit der Schutzwaldungen im Zuge der weiteren Abklärungen mit der Güterwegeabteilung der Agrarbezirksbehörde Bregenz erhoben werden soll. Pkt. 5 – Berichte a) Der Vorsitzende informiert, dass die Jagdpachtverträge gemäß Beratung in der vergangenen Forstfondssitzung für die Eigenjagd Schmalzberg in Gargellen und St. Hubertus in Silbertal unterfertigt und in der vorgelegten Fassung von der Jagdbehörde bereits genehmigt sind. b) Vom Eigentümer der Freizeitunterkunft Valzifenz liegt nun die schriftliche Zusage vor, dass er gegen eine Ablösezahlung von 30.000, -- ATS zur Abtretung der Hütte an den Stand Montafon bereit ist. Dieses Angebot wird angenommen, sodass die Voraussetzungen für weitere Verhandlungen mit der Alpe Valzifenz für die künftige Nutzung der Hütte als Jagdunterkunft gegeben sind. Pkt. 6 – Allfälliges Keine Wortmeldungen; Ende der Sitzung 16.45 Schruns, 13. März 2001 Schriftführer 6. Forstfondssitzung 13.03. 2001 Forstfondsvertretung Seite - 4 -