19961217_FF_008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:47
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1996-12-17
Erscheinungsdatum 1996-12-17
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. Dezember 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 8. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Dezember 1996 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn (StandesrepräsentantStellvertreter); Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.15 Uhr die 8. Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung vom 15.10.1996; 2. Berichte des Vorsitzenden und Betriebsleiters; 3. Festsetzung der Benützungsentgelte für den Sitzungssaal; 4. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1997 samt Dienstpostenplan und Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz; 5. Allfälliges; 8. Forstfondssitzung: 17.12.1996: -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 7. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 15. Oktober 1996, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Für das Schutzwaldsanierungsprojekt „In den Stöcken" in Silbertal wurde mit Erlaß des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 1. Oktober 1996 ein Bundesbeitrag in Höhe von 60% der anerkannten Projektskosten, d.s. höchstens S 2.821.800, -- genehmigt. Das Projekt mit Gesamtkosten von S 4.703.000, -- samt Förderungsantrag wurde im Juli 1993 eingereicht. b) Zur Absicht der Errichtung einer Schiabfahrt von der Bergstation der Freddakopfbahn in das Hintere Silbertal wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen mit Schreiben vom 22. November 1996 mitgeteilt, daß die Abfahrten von der Bergstation von der Freddakopfbahn in das Hintere Silbertal unter das Verbot des Befahrens von Waldflächen gemäß § 33 Abs. 3 Forstgesetz 1975 fallen (im Bereich von Aufstiegshilfen). Das Befahren der bestehenden Güter- und Forstwege von Alpgues über die Forststraße Käferawald zur Unteren Dürrwaldalpe wäre nur dann erlaubt, wenn diese Weganlagen zumindest als Schirouten markiert werden, womit jedoch die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht, insbesondere in Bezug auf Lawinengefahren verbunden ist. Das Befahren von Forststraßen im Rahmen von Variantenschiabfahrten, d.h. einer Abfahrt, die von der Bergstation einer Aufstiegshilfe erreichbar ist, fällt unter das Verbot des § 33 Abs. 3 Forstgesetz, wenn die Forststraße nicht als Schiroute gekennzeichnet ist. Die Zustimmung des Waldeigentümers bzw. des Erhalters der Forststraße genügt dabei nicht. Auch zur jagdrechtlichen Beurteilung bei einer Querung gesetzlich festgelegter jagdlicher Sperrgebiete im Umkreis von 300 m von einer Rotwildfutterung wird eine analoge Rechtsmeinung vertreten, so daß dies auch nach dem Jagdgesetz verboten ist, wenn die Forststraßenbenützung forstrechtlichen Vorschriften widerspricht. Diese Rechtsmeinung der Vlbg. Landesregierung wurde auf Anfrage auch vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft als oberste Forstbehörde bestätigt. Bgm. Säly bedauert diese rechtlichen Schwierigkeiten und würde eine Schiabfahrt von der Freddakopfbahn in das Silbertal aus Sicht des touristischen Angebotes positiv beurteilen, sofern dies machbar ist. c) Von der Landesregierung wurde mit Schreiben vom 22. November über den Entwurf für die Beschilderung von Mountainbikerouten sowie die landesweit bei der Bundesländerversicherung geplante Haftpflichtversicherung informiert. Vom Betriebsleiter wird dazu ausführlich über die in den vergangenen Monaten erfolgten Verhandlungen zur Errichtung von Mountainbikerouten informiert, wobei -3- insbesondere das Gemeindegebiet St. Gallenkirch als Modell näher untersucht wird. Grundsätzlich wird vom Betriebsleiter festgehalten, daß die Diskussion über die Einbindung von Forstwegen in der Regel nicht von besonderer Bedeutung ist, zumal überwiegend Weganlagen von Güterweggenossenschaften bzw. sonstigen Weginteressentschaften für eine Einbindung in ein Mountainbikeroutennetz vorrangig in Frage kommen. d) Förster Ing. Bernhard Maier hat am 10. November 1996 den Hochschullehrgang Geographische Informationssysteme (UNIGIS) mit Auszeichnung bestanden. Seine Projektsarbeit wurde zum Thema „Die Waldweidebelastung in den Montafoner Standeswaldungen" verfaßt und befaßt sich mit den Integrationenanalyse von Waldweiderechten, deren aktuelle Ausübung und die Waldweide-Anmeldung im Rahmen der EUFlächen-Erfassung mittels GIS. Die Gesamtkosten für den Hochschullehrgang betragen mehr als S 50.000, -und wurden von Förster Maier zur Gänze selbst getragen. Die Ergebnisse der Projektsarbeit sollen in der nächsten Forstfondssitzung vorgestellt werden, wobei diese Arbeit und die EDV-mäßige Erfassung für die künftige Verwaltung der Waldweidebelastungen von großem Vorteil ist. Von der Forstfondsvertretung wird dem Mitarbeiter Maier zu seinem erfolgreichen Abschluß des Hochschullehrganges gratuliert und über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, zu den angefallenen Kosten einen Kostenzuschuß in Höhe von S 30.000, -- zu gewähren. e) Von der Landesregierung wurde auf unser Ansuchen mit Beschluß vom 19. November auch für das laufende Jahr der Personalkostenzuschuß in Höhe von S 400.000, -bewilligt. Der Standesrepräsentant ersucht in diesem Zusammenhang die Standesgemeinden, ihren Anteil am Maßnahmenkonzept ohne Gegenforderungen zu übernehmen, da andernfalls die Gefahr einer Einstellung der bisherigen Mitfinanzierung durch die anderen Partner wie VIW und Seilbahngesellschaften bzw. auch durch das Land im Rahmen einer höheren projektsbezogenen Förderung (z.B. Schutzwaldsanierungsprojekt, Forstwegebau etc.) gegeben ist. Zur Verdeutlichung der für den Betrieb wichtigen Mitfinanzierung durch die freiwilligen Partner wie auch durch das Land werden nachstehende Zahlen angeführt: Ordentliche Betriebseinnahmen im Zeitraum 1986 bis 1995 S 186, 84 Mio. davon entfallen auf: Beiträge Forstfondsgemeinden, VIW und Seilbahngesellschaften S 26, 70 Mio. Landesbeiträge, überwiegend aus Fonds zur Rettung des Waldes S 23, 59 Mio. Förderungen Forstwegebauten (Land u. teilw. Bund) S 27, 35 Mio. Förderungen Schutzwaldsanierungsprojekte (Land u. Bund) S Summe S 5, 38 Mio. 83, 02 Mio. Somit entfallen über 44% der Gesamteinnahmen des Betriebes auf Förderungsbeiträge von Bund und Land sowie die freiwilligen Zahlungen der angeführten Partner. -4- Pkt. 3.) Die Miete für die Benützung des Sitzungssaales (z.B. für Vorträge, Jahreshauptversammlungen etc.) wird über Vorschlag des Vorsitzenden wie folgt festgesetzt: Für Talschaftsvereine aus den Standesgemeinden 700, -- S Für auswärtige Vereine Zuschlag für Mitbenützung der Teeküche für Talschaftsvereine Für auswärtige Vereine 1400, -- S 150, -- S 300, -- S Zu den genannten Tarifen ist die Umsatzsteuer in der Höhe von derzeit 20% hinzuzurechnen. Vom veranstaltenden Verein ist ein Verantwortlicher zu nominieren, dem der Schlüssel für den Sitzungssaal und die Nebenräumlichkeiten einschließlich Haupteingang ausgehändigt wird. Mit der Aushändigung des Schlüssels wird gleichzeitig die Verantwortung für das korrekte Auf- und Abschließen der benutzten Räumlichkeiten übernommen. Pkt. 4.) Der Voranschlagsentwurf für das Jahr 1997, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird von Buchhalter Peter Vergud vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen erteilt. Ausgabenseitig sind für Fertigstellungarbeiten für das Maisäßhaus im Gauertal S 800.000, -vorgesehen. Die weitere Errichtung von Forstwegebauten zur Erlangung einer Mindesterschließung in den Standeswaldungen ist mit Gesamtausgaben von S 5.796.000, -- insoweit in den Voranschlagsentwurf aufgenommen, als bereits positive Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorliegen bzw. solche in den nächsten Wochen zu erwarten sind. Für die Realisierung von Schutzwaldsanierungsprojekten sind S 1 Mio. für das Schutzwaldsanierungsprojekt „Außerbacherwald" in Gaschurn sowie S 800.000, -- für das Schutzwaldsanierungsprojekt „In den Stöcken" in Silbertal veranschlagt, da für beide Projekte die Finanzierungszusagen von Bund und Land vorliegen. Für die Aufarbeitung von ca. 10.000 fm durch selbständige Akkordanten mit Seilkrananlagen sind S 4, 7 Mio. veranschlagt. Bedingt durch die dringend erforderliche stärkere Altholznutzung sind aus dem Verkauf von Nutzholz für ca. 8.500 fm S 8, 5 Mio. veranschlagt. Die Beiträge zum Maßnahmenkonzept durch die Vlbg. Illwerke AG, die Seilbahngesellschaften und die Forstfondsgemeinden werden wiederum mit S 2, 6 Mio. erwartet. An Landesbeiträgen sind aufgrund der geplanten Aktivitäten in der Waldbewirtschaftung insgesamt S 6.930.000, -- veranschlagt, während an Bundesbeiträgen zu Schutzwaldsanierungsprojekten S 1, 1 Mio. vorgesehen sind. -5- Zu den Stockgeldern und Abgabepreisen für aufgerüstetes Servitutsholz wird berichtet, daß im Voranschlagskonzept mit einer einzigen Ausnahme keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr geplant sind. Lediglich bei der Zuweisung von Schindelholz am Stock im Bereich von Seilbahntrassen wird vorgeschlagen, eine Erhöhung des Stockgeldes auf S 900, -- vorzunehmen, da durch die Seilkranbringung gegenüber einer sonstigen Stockzuweisung wesentlich günstigere Bringungsvoraussetzungen gegeben sind. Nachdem keine weiteren Anfragen erfolgen, wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 1997 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 20.069.000, S 8.184.000, ______________ Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr S 28.253.000, S 5.744.000, ______________ Gesamtausgaben S 33.997.000, - Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 24.413.000, -S 3.921.000.-_______________ Einnahmen der Haushaltsgebarung Abgang S 28.334.000, -S 5.663.000.-_______________ Gesamteinnahmen S 33.997.000, —- Vor allem bedingt durch den Vortrag des Gebarungsabganges aus dem Vorvorjahr infolge der Errichtung des neuen Standesgebäudes in Höhe von S 5.744.000, -- ist ein Gebarungsabgang in Höhe von S 5.663.000, -- für das Haushaltsjahr 1997 zu erwarten, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz werden in der bisherigen Höhe einstimmig festgesetzt, ebenfalls wird dem Vorschlag der Verwaltung nach Erhöhung des Stockgeldes für Schindelholzzuweisungen im Bereich von Seilbahntrassen auf S 900, -netto die Zustimmung erteilt. Dem Dienstpostenplan, in welchem gegenüber den bisherigen Ansätzen außer den gesetzmäßigen Erhöhungen bzw. Vorrückungen mit einer Ausnahme keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr enthalten sind, wird einstimmig die Zustimmung erteilt. Dem Betriebsorgan Battlogg Josef wird auf Grund seiner fachlich guten Arbeitsleistung und seines Einsatzes auf Vorschlag des Betriebsleiters ab 1.1.1997 eine außerordentliche Vorrückung in die Gehaltsstufe c 1/8 bewilligt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.15 Uhr die Forstfondssitzung und spricht allen Forstfondsvertretern und deren Familien die besten Glückwünsche zu den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel aus. Schruns, 20. Dezember 1996 Schriftführer: Die Forstfondsvertretung