19951205_FF_004

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:48
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1995-12-05
Erscheinungsdatum 1995-12-05
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 5. Dezember 1995 im Hotel Silbertal anläßlich der 4. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Nachdem im Anschluß an die vormittags einberufene Standessitzung die Bürgermeisterkollegen aus Anlaß der letzten Sitzung im zu Ende gehenden Jahr zum gemeinsamen Mittagessen in das Hotel Silbertal eingeladen sind, wird die Sitzung der Forstfondsvertretung im Anschluß daran im Hotel Silbertal in Silbertal abgehalten. Aufgrund der Einladung vom 27. November nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Aufgrund der Anwesenheit aller acht Forstfondsbürgermeister wird vom Vorsitzenden die Beschlußfähigkeit gem. Standesstatut festgestellt. Zur Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung vom 10. Oktober 1995; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Vermietung der Wohnung im Standesgebäude; 4. Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen vom Maisäß im Gauertal; 5. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1996 samt Dienstpostenplan und Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die Niederschrift über die 3. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 10. Oktober 1995, welche allen Forstfondsbürgermeistern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: a) Der Vorsitzende informiert, daß von der Vorarlberger Illwerke für das laufende Jahr über Ersuchen wiederum ein Beitrag in Höhe von S 1, 1 Mio. netto zur Sanierung der Standeswaldungen im Sinne des vom Betriebsleiter ausgearbeiteten Maßnahmenkonzeptes zugesichert und bereits überwiesen wurde. In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende weiters, daß in der ehemaligen Materialprüfanstalt der Vorarlberger Illwerke (nur wenige Meter talauswärts vom neuen Standesgebäude) zwei einheimische Betriebe angesiedelt werden konnten (die Betriebe Gantner Electronic und Tschann Edgar mit seiner Gesellschaft MECO) und damit ca. 30 Arbeitsplätze in der Materialprüfanstalt untergebracht sind. b) Von der Vorarlberger Landesregierung wurde über Ersuchen für die Fertigstellung des Standesgebäudes für den Betriebsteil ein weiterer Beitrag in Höhe von S 500.000, -- aus dem Fonds zur Rettung des Waldes bewilligt und ebenfalls bereits überwiesen. c) Der Vorsitzende weist nochmals auf das allen Forstfondsbürgermeistern sowie an weitere Behördenvertretern ergangene umfangreiche Schreiben des Betriebsleiters in Sachen "Borkenkäfersituation" und "Behördensituation" hin. Insbesondere die in vielen Waldbereichen mangelnde Mindesterschließung und damit zusammenhängende wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen für den Forstbetrieb sowie das zunehmend restriktivere Verhalten des Bezirkshauptmannes bei der Genehmigung von Erschließungsprojekten werden von den Forstfondsbürgermeistern kritisch beurteilt. Der Betriebsleiter weist neuerlich auf die noch in vielen Bereichen fehlende Mindesterschließung hin, durch welche vielfach eine ordentliche Bewirtschaftung der großteils überalterten Standeswälder nicht möglich wird. Er ersucht in diesem Zusammenhang neuerlich, die Bürgermeister der Forstfondsgemeinden um Unterstützung und unterbreitet nochmals sein wiederholtes Angebot, die Gesamtproblematik der Erschließung der Standeswaldungen in den jeweiligen Gemeinden mit den Bürgermeistern und Mitgliedern der Gemeindevertretungen vor Ort zu diskutieren und zu erläutern. d) Vom Betriebsleiter wird weiters ein kurzer Bericht über Organisation des Christbaumverkaufes in den einzelnen Gemeinden erteilt, bei welchem in mehreren Gemeinden so wie in den vergangenen Jahren - auch die Betriebsorgane des Standes Montafon eingebunden sind. -3- Pkt. 3.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß vom Betriebsleiter und seiner Familie Interesse an einer Miete der im 2. Obergeschoß im Zuge der Errichtung des neuen Standesgebäudes erstellten Mietwohnung gegeben ist. Hingewiesen wird weiters, daß für die Errichtung dieser Mietwohnung eine Landeswohnbauförderung in Form eines Darlehens in Höhe von 462.000, Schilling für eine Nutzfläche von 109, 93 m2 zugesichert und im Zuge der Bauausführung gemäß den Auszahlungsrichtlinien teilweise bereits in Anspruch genommen wurde. Der Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, daß nach interner Absprache mit dem Verwaltungs- bzw. Betriebspersonal die Auffassung gereift ist, daß für eine Wahrnehmung von Hausmeisteraufgaben eine ausgesprochene Hauswartwohnung nicht erforderlich ist. Nach den Wohnbauförderungsrichtlinien darf derzeit eine Obergrenze des Mietentgelts in Höhe von S 79, --/m2 zuzügl. USt. (jedoch ohne Betriebskosten) nicht überschritten werden, desgleichen hat die Vermietung an einen im Sinne der Wohnbauförderungsrichtlinien förderungswürdigen Personenkreis zu erfolgen. Im Zuge der Diskussion wird von der Forstfondsvertretung die Überlassung der Mietwohnung an den Betriebsleiter und seine Familie für zweckmäßig und auch als für den Forstbetrieb vorteilhaft beurteilt, weshalb eine Überlassung der Mietwohnung ab sofort an den Betriebsleiter einstimmig bewilligt wird. In Anerkennung der Leistungen des Betriebsleiters und seines Einsatzes für die Bewirtschaftung der Standeswaldungen wird das Mietentgelt mit S 60, -- zuzügl. USt. pro m2 festgesetzt, welches künftig gemäß den Veränderungen des Vlbg. Lebenshaltungskostenindexes (1986=100) wertgesichert wird. Vor allem auch in Hinblick auf Bedenken hinsichtlich eines Erwachsens von Mieterschutzrechten wird die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich rechtliche Abklärungen mit einem Rechtsanwalt vorzunehmen. Seitens der Forstfondsvertretung wird die klare Vorgabe erteilt, daß die Überlassung der Wohnung ausschließlich im Zusammenhang mit dem bestehenden Dienstverhältnis des Betriebsleiters beim Forstbetrieb zu sehen ist und im Falle eines in Zukunft gegebenen Ausscheidens auch eine Aufkündigung der Dienstwohnung erfolgen kann. Hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung wird informiert, daß sowohl bezüglich Strom als auch hinsichtlich Wasser und Abwassergebühren durch den bereits im Zuge der Neubauerrichtung erfolgten Einbau von entsprechenden Meßeinrichtungen eine gesonderte Erfassung möglich ist. Hinsichtlich der Heizkostenabrechnung ist eine genaue Regelung im Zusammenhang der Betriebskostenaufteilung analog den Verumlagungen innerhalb den weiteren Körperschaften des Standes Montafon vorzunehmen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert nochmals kurz über die bereits in den vergangenen Jahren wiederholt erfolgten Diskussionen über einen möglichen Neubau bzw. eine Vermietung des dem Stand Montafon im Gauertal gehörigen Maisäßhauses (Maklotta-KrestlisMaisäß), wobei im Sinne der Beratungen bei der vergangenen Forstfondssitzung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen eine Schätzung der landwirtschaftlichen Flächen samt Maisäßhaus vorgenommen wurde. -4- Nach dem Gutachten des Sachverständigen werden die landwirtschaftlichen Flächen mit einem Gesamtausmaß von 1, 1635 ha pauschal mit S 70.000, — bewertet, wobei der Wert des Maisäßhauses aufgrund seines schlechten Gebäudezustandes mit Null angesetzt ist. Vom Standessekretär wird dazu noch informiert, daß unter Anwendung des Kaufpreises aus dem Jahre 1966 und Berücksichtigung der in der Zwischenzeit eingetretenen Wertsteigerung analog den Lebenshaltungskosten ein heutiger Veräußerungserlös von ca. S 160.000, — erzielt werden müßte. Vom Standessekretär werden weiters die von Altwaldaufseher Albert Ganahl im Falle einer Veräußerung dahingehend geäußerten Bedenken vorgebracht, daß bei der künftigen Bewirtschaftung des obliegenden Standeswaldes Probleme eintreten könnten. Gleichzeitig wird von ihm auf die Tatsache verwiesen, daß der jetzige Standort des Maisäßhauses lawinengefährdet bzw. weiter taleinwärts auch Gefährdungen durch Muren gegeben sind. In Anbetracht eines mit ziemlicher Sicherheit unter Zugrundelegung von landwirtschaftlichen Ansätzen nicht zu hohen Veräußerungserlöses wird von ihm eine Veräußerung als eher unzweckmäßig beurteilt. Im Zuge der sehr ausführlichen Beratungen dazu werden die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten wie Verkauf, Sanierung durch den Stand Montafon und langfristige Vermietung, Eigennutzung z.T. auch in Verbindung mit künftiger jagdlicher Verwendung etc. sehr eingehend erläutert, wie dies in verschiedenen Vorberatungen bereits wiederholt geschehen ist Bgm. Bitschnau erläutert nochmals die aus landschafts- und ortsbildnerischen Überlegungen gegebene Erhaltungswürdigkeit dieses einzigartigen Maisäßobjektes im Gauertal und ersucht die Kollegen Bürgermeister eindringlich um eine Lösung dahingehend, daß dieses Maisäßhaus auch für die Zukunft erhalten bleiben kann. Ein Abbruch des Objektes ohne Neuerrichtung in der bisherigen Form könnte nach seiner Auffassung auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht verantwortet werden. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird ein Verkauf zu dem im Gutachten genannten Verkaufspreis als nicht vorstellbar beurteilt. Sofern eine Sanierung durch den Stand Montafon selbst erfolgt, sind im Wege der künftigen Nutzung des Maisäßhauses die für die Sanierung anfallenden Kosten wieder hereinzubringen, so daß zumindest für den Forstbetrieb kein Verlust daraus erwächst. Eine künftige Nutzung als Ferienhaus ist auch im Sinne der im Zuge der Änderung des Raumplanungsgesetzes abgegebenen Erklärung bei der Gemeinde Tschagguns möglich. Bürgermeister Martin Vallaster äußert sich kritisch dahingehend, daß eine Neuerrichtung von Ferienhäusern nicht Aufgabe des Forstfonds ist. Nach ausführlicher Beratung wird schließlich einvernehmlich folgende weitere Vorgangsweise beschlossen: a) Der Forstfonds bleibt weiterhin Eigentümer der Liegenschaft und des Objektes und nimmt im kommenden Jahr die Generalsanierung in Form einer Neuerrichtung des Maisäßhauses einige Meter taleinwärts des jetzigen Standortes vor. b) Im Voranschlag 1996 ist für die Wiedererrichtung ein Betrag in Höhe von S 1 Mio. vorzusehen, wobei die im Voranschlag geplante Sondertilgung von Darlehen aus dem Veräußerungserlös des Standesgebäudes um S 1 Mio. reduziert wird. -5- c) Eine künftige Vermietung des Objektes hat unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kriterien für den Forstbetrieb und der Bewirtschaftung des obliegenden Standeswaldes zu erfolgen. d) Bis spätestens Ende Februar ist durch den Stand Montafon die Baueingabe bei der Gemeinde Tschagguns vorzunehmen. e) Die erforderlichen Abklärungen im Zuge des Bauverfahrens (Wildbachverbauung, Landeswasserbauamt, Raumplanung etc.) werden durch Bgm. Bitschnau, soweit dies nicht bereits schon erfolgt ist, als Baubehörde vorgenommen. Pkt. 5.) Der Voranschlagsentwurf 1996, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Peter Vergud vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen erteilt. Für die Fertigstellung des Standesgebäudes sind Restkosten (Honorare, Schlußabrechnungen etc.) von S 500.000, -- veranschlagt, während für die Fertigstellung des Betriebsgebäudes in St. Gallenkirch S 200.000, -- an Restkosten vorgesehen sind. Für den Forstwegebau sind für die Fortführung begonnener Projekte bzw. für den Beginn neuer Projekte insgesamt S 3.046.000, -- veranschlagt. Im Sinne der unter Punkt 4 erfolgten Beschlußfassung ist für die Errichtung des Maisäßhauses im Gauertal S 1 Mio. vorzusehen, wobei andererseits die außerordentliche Darlehenstilgung um S 1 Mio. auf insgesamt S 2 Mio. zurückzunehmen ist. Der Personalaufwand für das Verwaltungs-, Betriebs- und Forstpersonal einschließlich den Dienstgeberbeiträgen und lohnabhängigen Abgaben ist mit insgesamt S 8.604.000, -- (lt. Beilage zum Voranschlag) veranschlagt. Die Einnahmen aus Holzverkäufen sind mit S 5.297.000, -- vorgesehen, aus der Abgabe von Servitutsholz an die Nutzungsberechtigten werden insgesamt S 3.669.000, -erzielt. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind mit insgesamt S 500.000, -- vorgesehen, wobei darin neben der Miete aus der Wohnung auch die Mieteinnahmen vom Skipool und dem Montafon Tourismus sowie des politischen Standes Montafon und des Abwasserverbandes enthalten sind. Diesbezüglich wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mietverträge unter Beiziehung eines Rechtsanwaltes auszuarbeiten und die nötigen Verhandlungen mit den Mietern zum Abschluß der Mietverträge vorzunehmen. Hinsichtlich der Einbindung des politischen Standes Montafon der 10 Gemeinden in die künftige Gebäudenutzung des grundbücherlich dem Forstfonds gehörigen Neubaues sind ebenfalls die nötigen Überlegungen anzustellen und entsprechende Vorschläge zur Beschlußfassung in einer der kommenden Sitzungen vorzulegen. -6- Aus Jagdpachterlösen von Eigenjagden, Genossenschaftsjagden und Jagdeinschlüssen sind insgesamt S 2.190.000, — veranschlagt. Die Beiträge zum Maßnahmenkonzept durch die Vorarlberger Illwerke, die Seilbahngesellschaften und die Forstfondsgemeinden sind wiederum mit S 2, 6 Mio. in den Voranschlag 1996 aufgenommen. An Landesbeiträgen zum Forstwegebau bzw. Förderungsbeiträgen aus dem Fonds zur Rettung des Waldes sind insgesamt S 5.043.000, — veranschlagt. An Bundesbeiträgen zum Bau von Wirtschaftswegen bzw. zum Schutzwaldsanierungsprojekt werden auf Basis vorliegender Förderungszusagen insgesamt S 1.360.000, — erwartet. Hinsichtlich der Festsetzung der Stockgelder für Servitutsholz bzw. der Abgabepreise für aufgerüstetes Servitutsholz wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, sämtliche Tarife wie im Vorjahr festzusetzen, ausgenommen den Abgabepreis für Brennholz aufgerüstet. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, eine Reduktion von S 500, — auf S 480, — vorzunehmen. Begründet wird diese Maßnahme damit, daß in den vergangenen Jahren der Brennholzanfall insgesamt aus Schadholzbeständen stark zugenommen hat und andererseits gerade die Verwendung von Brennholz als umweltfreundlicher und CO2-neutraler Brennstoff verstärkt gefördert werden soll. Vom Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang über das Ergebnis der Forsteinrichtung dahingehend informiert, daß der Gesamtzuwachs im Standeswald jährlich 40.000 fm beträgt und somit ein Vorrat von 465 fm/ha (=180 fm über dem ÖsterreichDurchschnitt) gegeben ist. Dieser hohe Vorratswert ist zu einem äußerst großen Anteil durch die Überalterung der Bestände in den Standeswaldungen bedingt, welche dringend einer Verjüngung zugeführt werden müssen. Dies bedeutet konsequenterweise eine stärkere Nutzung der Altholzbestände, wobei vom Betriebsleiter andererseits auf die Problematik der Vermarktung zusätzlicher Nutzholzmengen verwiesen wird. Neben der Abdeckung der Ansprüche der Nutzungsberechtigten und den Wünschen der einheimischen Sägewerke wird in Zukunft auch eine verstärkte Vermarktung außerhalb der Talschaft erforderlich sein, wobei kontinuierlich ein entsprechender Absatzmarkt aufgebaut werden muß. Insgesamt wird vom Betriebsleiter auch auf die unbefriedigende Situation auf dem Holzpreismarkt verwiesen, wobei in den vergangenen fünf Jahren ein Preisverfall von ca. 250 S / pro fm zu verzeichnen war. Von der Forstfondsvertretung werden die Ausführungen des Betriebsleiters zustimmend zur Kenntnis genommen und insbesondere auch hinsichtlich der Holzvermarktung im aufgezeigten Sinne die Zustimmung erteilt. Zur Anfrage über eine künftige Abdeckung des Hackschnitzelbedarfes in der Talschaft durch den Stand Montafon wird vom Betriebsleiter festgehalten, daß diesbezüglich eine stärkere Einbindung des Forstfonds durchaus möglich ist und auch die erforderlichen Holzkapazitäten vorhanden sind. Insbesondere Bürgermeister Sandrell informiert auf das in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Illwerke geplante Projekt einer Biomassenutzung in Partenen, in späterer Folge allenfalls auch in Gaschurn, in welches auch der Stand Montafon als Lieferant von Schadholz und Durchforstungsholz zur Abdeckung des nötigen Hackschnitzelbedarfes eingebunden werden soll. Diese Idee wird vom Betriebsleiter positiv bewertet, da auch aus Sicht des Forstbetriebes gerade in den Sommermonaten aus Überlegungen des Forstschutzes ein kontinuierlicher Absatz von Brennholz positiv bewertet werden muß. Es wird vereinbart, daß der Betriebsleiter in diesbezügliche weitere Überlegungen eingebunden wird. -7- Zum Vorschlag von Bürgermeister Bitschnau, unter Berücksichtigung des Zuwachses auch bei der Bewilligung von Schindelholz eine weniger restriktive Vorgangsweise anzuwenden, wird vom Betriebsleiter nochmals auf die forstwirtschaftlichen Überlegungen verwiesen. Er zeigt insbesondere die Gefahr auf, daß bei einer zu großzügigen Handhabung der Schindelholzbewilligung das nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Schindelholz künftig für die Eindeckung von wirklich schützenswerten und erhaltungswürdigen alten Objekten nicht mehr in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Grundsätzlich wird dazu festgehalten, daß in Zweifelsfällen eine Entscheidung unter Einbindung des zuständigen Bürgermeisters herbeigeführt werden soll bzw. allenfalls auch die Forstfondsvertretung damit zu befassen ist. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 1996 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN 18.908.000, -- S 8.039.000, -- S 26.947.000, -- S Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung 22.871.000, -- S 2.696.000, -- S GESAMTEINNAHMEN 25.567.000, - S Der Abgang in Höhe von S 1.380.000, -- wird durch Entnahme aus Kassabeständen abgedeckt. Dem Dienstpostenplan wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorgelegten Fassung ebenfalls die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Abgabepreise der Stockgelder für Servitutsholz werden in der bisherigen Form einstimmig bewilligt, lediglich beim Servitutsbrennholz aufgerüstet mit Zustellung wird der Preis um 20, — Schilling auf nun S 480, — netto reduziert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 18.20 Uhr mit den besten Glückwünschen zu den bevorstehenden Feiertagen die Forstfondssitzung und bedankt sich für die Teilnahme und Mitarbeit. Schruns, 7. Dezember 1995 Schriftführer: Die Forstfondsvertretung: