19871029_FF_016

Dateigröße 195.77 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1987-10-29
Erscheinungsdatum 1987-10-29
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 29. Oktober 1987 anläßlich der 16. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 15. Oktober sowie der Verständigung vom 19. Oktober über die erforderliche Verschiebung der Sitzung auf den heutigen Tage nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; GR Christian Bitschnau, Silbertal in Vertretung des dienstlich verhinderten Bürgermeisters Wilhelm Säly; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkich; Entschuldigt: Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns wie auch GR Werner Netzer Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch (wegen Verhandlung Verbauung Tramosalawine); Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die heutige Forstfondssitzung, begrüßt die anwesenden Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, dem Antrag des Vorsitzenden, zwei weitere Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Somit steht zur Behandlung nachstehende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschriften: a) über die 14. Sitzung vom 20. August 1987 b) über die 15. Sitzung vom 28. August 1987 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Eigenjagdanmeldung in Vandans; -2- 4. Anschaffung einer eigenen EDV-Anlage auf PC-Basis; 5. Abschluß eines Übereinkommens mit Sepp Maier, St. Gallenkirch betreffend die Kiesabbauanlage; 6. Anschaffung einer Kunststoffriese (Log-Line); 7. Schlepperweg Hoha, Schruns - Kostenbeteiligung durch Ortner und Tschofen; 8. Verschiedene Ansuchen um Servitutsholzzuweisungen; Erweiterung der Tagesordnung: 9. Weitere Vermietung des Maisäßhauses Manuef in Tschagguns; 10. Ansuchen von Frau Luise Fiel, St. Gallenkirch auf Mitbenützung der Forststraße Seggeswald in St. Gallenkirch; 11. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) a) Die Niederschrift über die 14. Forstfondssitzung vom 20. August 1987, welche vor längerer Zeit allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. b) Die Niederschrift über die 15. Forstfondssitzung vom 28. August 1987, welche ebenfalls vor längerer Zeit allen Vertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Zur 15. Sitzung stellt Ernst Marlin fest, daß er die Ladung zu dieser Sitzung nicht erhalten habe. Er bestätigt zwar, daß er aufgrund der 14. Sitzung über den Sitzungstermin informiert war, er hätte jedoch sehr wahrscheinlich auch bei Einlangen der Ladung an der Sitzung nicht teilgenommen. Vom Standessekretär wird hiezu festgestellt, daß die Sitzungseinladung für Herrn Marlin mit Sicherheit von der Standesverwaltung zur Post gegeben wurde. Wo das Verschulden des Nichteinlangens zu suchen ist, kann von der Standesverwaltung nicht beurteilt werden. -3- Pkt. 2.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß vom Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerden des Standes Montafon Forstfonds gegen den Bescheid des Obersten Agrarsenates das Vorverfahren eingeleitet wurde. Der belangten Behörde wurde aufgetragen, binnen einer Frist von 8 Wochen die Verwaltungsakten aller beteiligten Instanzen vorzulegen. Der Vorsitzende bringt ein Schreiben des Herrn Landesrates Konrad Blank vollinhaltlich zur Kenntnis, worin dem Stand Montafon bei den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes nachstehende Förderungsmöglichkeiten zugesagt werden: a) Forstwegebau: Förderung von 60% der Baukosten gegenüber bisher 50%; b) Forsteinrichtung: Förderung von 50% der Einrichtungskosten; c) Schutzwaldsanierung: Übernahme jenes Teils der Projektkosten durch das Land, der durch die zur Verfügung gestellten Bundesmittel nicht gedeckt ist. Damit ist die Finanzierung von Schutzwaldsanierungsprojekten zur Gänze durch öffentliche Mittel möglich. Diese Förderungszusage ist mit der ausdrücklichen Verpflichtung verbunden, daß der Stand Montafon sowohl in seinen Eigenjagden als auch in den Genossenschaftsjagden, an denen er beteiligt ist, alle jagdrechtlichen Möglichkeiten zur Herbeiführung eines tragbaren Schalenwildbestandes ausschöpft. Die vorliegende Förderungszusage wird seitens der Forstfondsvertretung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, gleichzeitig wird dem Herrn Landesrat Blank für seine Unterstützung und seine Bemühungen der Dank ausgesprochen. Der Vorsitzende berichtet über ein Ansuchen der Gemeinde Silbertal nach Errichtung eines Fitness-Parcours auf der Gp. 1488/1 und 1117 KG Silbertal, welcher ausgehend von der Abschrankung der Bauschuttdeponie zuerst linksufrig des Litzbaches ca. 350 m taleinwärts führt und dann nach Querung des Litzbaches nach ca. 150 m talauswärts an der Fellimännlestraße endet. Vom Betriebsleiter wird dazu festgestellt, daß nach Besichtigung der vorgesehenen Parcourstrecke festgestellt werden kann, daß damit keinerlei Beeinträchtigung für die forstliche Bewirtschaftung des Standeswaldes herbeigeführt wird, da die Strecke großteils unmittelbar im Uferbereich der Litz verläuft. Seitens des Standes Montafon werden daher gegen diese Parcour-Strecke keine Einwände erhoben, es wird jedoch keinerlei Haftung für die Benutzer übernommen. Gleichfalls können an den Stand Montafon keine Ansprüche für die jederzeitige Benützbarkeit des Parcours gestellt werden. -4- Der Vorsitzende bringt weiters zur Kenntnis, daß zum Abschluß der ausstehenden Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften mit der Montafoner Hochjochbahn eine weitere Aussprache stattgefunden hat. Es wurde der vorliegende Entwurf des Dienstbarkeitsvertrages in einigen Punkten abgeändert, welcher nunmehr von Rechtsanwalt Dr. Cinglar neu erstellt und als Mustervertrag allen Seilbahngesellschaften zur Verfügung gestellt wird. Die Anfrage von Bürgermeister Wachter, ob die Vorarlberger Illwerke im Rahmen Ihrer Seilbahngesellschaft ebenfalls an der Mitfinanzierung des Maßnahmenpaketes beteiligt sind, wird vom Vorsitzenden abschlägig beantwortet. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß der Vorstand der Vorarlberger Illwerke davon ausgeht, daß das Unternehmen durch die Aufbringung einer Million nicht mehr gesondert im Rahmen ihres Seilbahnunternehmens herangezogen werden kann. Der Betriebsleiter erstattet einen kurzen Bericht über die bisherige Servitutsholzzuweisung, welche als abgeschlossen bezeichnet werden kann. Er berichtet, daß teils auch Brennholzzukäufe von der Agrargemeinschaft Bürs erfolgt sind (300 fm), dies insbesondere auch durch den Umstand bedingt, daß witterungsbedingt mit der Eigenaufarbeitung erst relativ spät begonnen werden konnte. Das bei verschiedenen Forstwegprojekten teils noch anfallende Brennholz wird über den Winter auf Lager gelegt, damit mit den Servitutsholzzuweisungen 1989 frühzeitig begonnen werden kann. Hinsichtlich den Servitutsholzzuweisungen bringt der Betriebsleiter den Vorschlag vor, die Anmeldungen im Frühsommer mit anschließender Vornahme der erforderlichen Kontrollen abzuwickeln, damit ab ca. 15. Oktober die Ausgabe des Servitutsholzes erfolgen kann. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, daß die Bringung auch im Winter bei Schneelage vorgenommen werden kann, womit eine wesentliche Reduzierung von Bringungsschäden möglich wäre. Die Aufarbeitung müßte dann je nach Witterung bis Ende Mai bzw. Ende Juni abgeschlossen sein. Damit wäre für die Standesbürger der Vorteil verbunden, daß das zugewiesene Servitutsholz bis zur Verwendung im Winter entsprechend austrocknen kann. Über diesen Vorschlag soll zu gegebener Zeit noch näher beraten werden. Der Betriebsleiter gibt weiters einen detaillierten Überblick über den Stand des Baues verschiedener Forstwege, sowie der in den vergangenen Monaten bei der Behörde eingereichten Forstwegprojekte. Insgesamt sind ca. 25 km Forstwege verhandelt, teils auch behördlich schon bewilligt. Ca. 7 - 8 km wurden im laufenden Jahr gebaut. Der Betriebsleiter stellt weiters fest, daß er im kommenden Jahre schwerpunktmäßig die Planung von Forstwegen in den Gemeinden Vandans und Gaschurn beabsichtige. -5- Mit Hinweis auf die in den vergangenen Monaten teils geführte öffentliche Kritik an den Forstwegebauten stellt der Vorsitzende fest, daß es sich bei den eingetretenen Rutschungen um witterungsbedingte kleinere Abrutschungen gehandelt hat, welche bei aller vorsichtigen Bauweise bei einem Forstwegebau einfach nicht ausgeschlossen werden können. Die Abrutschung beim Forstweg Grabs-Sanül wurde zwischenzeitlich vorbildlich saniert, ebenfalls wurde von den Silvretta Nova Bahnen die Abrutschung im Bereich des Weges Lifinar (Mittelstation Versettlabahn) behoben. Von den zuständigen Bürgermeistern wird die ordentliche Sanierung bestätigt. Der Betriebsleiter gibt bekannt, daß beim Föhnsturm am 10. Oktober im Bereich der Standeswaldungen Vandans-Rellstal ca. 350 fm Windwurfholz angefallen sind. Leider mußte festgestellt werden, daß aufgrund früherer Bringungsschäden der Großteil dieses Windwurfholzes stockrot gefallen ist. Es wird wieder klar deutlich, daß aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten erfolgten Bewirtschaftung starke Bringungsschäden aufgetreten sind, welche für den Forstbetrieb auch wirtschaftliche Verluste bei der Verwertung des Holzes verursachen. Pkt. 3.) Unter Hinweis auf die Beratungen in der 10. und in der 15. Forstfondssitzung bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß das Edikt betreffend die Anmeldung zur Ausübung des Eigenjagdrechtes in der Gemeinde Vandans am 5. Oktober 1987 an der Amtstafel angeschlagen wurde, womit eine allfällige Eigenjagdanmeldung bis spätestens 16. November zu erfolgen hätte. Durch den Antrag der Agrargemeinschaft Bürs auf Zuerkennung von Jagdeinschlüssen im Standeswaldbereich wird seitens der Genossenschaftsjagd Vandans befürchtet, daß das Genossenschaftsjagdgebiet eine erhebliche Entwertung erfährt. Wie bereits früher ausgeführt, wurde daher in Erwägung gezogen, daß möglicherweise eine Eigenjagd durch den Stand Montafon angemeldet werden könnte. Bürgermeister Wachter berichtet dazu, daß seitens der Agrargemeinschaft Bürs der Antrag auf Zuerkennung von Jagdeinschlüssen im Ausmaß von ca. 100 ha gestellt wurde. In früheren Beratungen in der Gemeinde Vandans wurde daher im Einvernehmen mit dem Standesrepräsentanten die Ansicht vertreten, daß durch den Stand Montafon die Anmeldung einer Eigenjagd in diesem Bereich vorgenommen wird, sofern mit der Agrargemeinschaft Bürs keine Einigung erzielt werden kann. Bürgermeister Wachter bringt nun zur Kenntnis, daß im Zuge der bisher stattgefundenen Verhandlungen mit den Vertretern der Agrargemeinschaft Bürs erreicht werden konnte, daß sie ihren Antrag auf Jagdeinschlüsse mit Ausnahme der Gp. 2172/1 im Ausmaß von ca. 33 ha ("Walzelun") zurückzieht. - 6 - Diesbezüglich verzichten ebenfalls die Alpen Lün und Vilifau zugunsten der Eigenjagd Salonien auf die Anmeldung eines Jagdeinschlusses. Weiters wurde zwischen den Jagdpächtern der Genossenschaftsjagd Vandans und der Eigenjagd Salonien vereinbart, daß eine Bejagung im Bereich Schafberg nur im Einvernehmen zwischen den Jagdpächtern stattfinden wird. Bürgermeister Wachter bringt daher nochmals die Bitte vor, analog den seinerzeitigen Beratungen im Falle einer Eigenjagdanmeldung in Gaschurn auch in Vandans von einer Eigenjagdanmeldung im Interesse des Genossenschaftsjagdgebietes Abstand zu nehmen. Er berichtet, daß aufgrund den Beratungen im Jagdausschuß die Bereitschaft bekundet wird, die vom Stand Montafon vorgelegten Bedingungen zur Aufnahme in die künftigen Jagdpachtverträge großteils anzunehmen. Lediglich bei einzelnen Formulierungen ist die Zustimmung des Jagdausschusses nicht zur Gänze gegeben, weshalb er vorschlägt und ersucht, daß der Betriebsleiter an der kommenden Sitzung des Jagdausschusses teilnimmt. Weiters sichert Bürgermeister Wachter verbindlich zu, daß, so wie in den vergangenen Jahren, auch in der kommenden Jagdpachtperiode von der gesetzlich noch gegebenen Möglichkeiten zur Einbehaltung des Jagdpachtes für 3 Jahre nicht Gebrauch gemacht wird. Bürgermeister Bitschnau weist wiederum auf das Recht des Grundeigentümers zur Anmeldung von EigenJagden hin, wobei selbstverständlich ähnlich wie in Tschagguns auch in Vandans die Möglichkeit gegeben wäre, daß diese EigenJagden auch vom Pächter der Genossenschaftsjagd unter noch zu vereinbarenden Bedingungen gepachtet wird. Im Zuge der ausführlichen Beratung wird auf die Vor- und Nachteile einer Eigenjagdanmeldung sehr eingehend eingegangen. Vom Vorsitzenden wird nochmals darauf hingewiesen, daß im Falle einer Abstandnahme von der Eigenjagdanmeldung die Gewähr gegeben sein muß, daß ein Einbehalt des Jagdpachtes nicht stattfindet. Weiters muß auch gesichert sein, daß die Bedingungen des Standes Montafon in den Jagdpachtvertrag aufgenommen werden und damit für den Grundeigentümer die Möglichkeit gegeben ist, auf die Erfüllung dieser Auflagen erforderlichenfalls zu drängen. Der Vorsitzende bestätigt gleichfalls, daß in der Genossenschaftsjagd Vandans der Abschluß in der vergangenen Jagdpachtperiode zur Gänze erfüllt wurde und gerade vom Jagdaufseher sehr großes Verständnis für die Anliegen des Waldes und damit für das Aufkommen der Naturverjüngung entgegengebracht wird. Auch in Hinblick auf das für die weiteren Bewirtschaftungsmaßnahmen in den kommenden Jahren erforderliche gute Einvernehmen mit den Gemeinden beurteilt der Vorsitzende eine Eigenjagdanmeldung gegen den Willen der Gemeinde unter den bereits vorhin angeführten Bedingungen als nicht zweckmäßig. -7- Nach weiterer Beratung stellt Bürgermeister Wachter den Antrag, unter Hinweis auf die von ihm eingangs gemachten Zusagen von einer Eigenjagdanmeldung durch den Stand Montafon Abstand zu nehmen. Diesem Antrag wird stimmenmehrheitlich (Gegenstimme durch Bürgermeister Bitschnau) stattgegeben, wobei vor Ablauf der Ediktalfrist seitens der Gemeinde Vandans die schriftliche Zusage zur Aufnahme der Bedingungen in den Jagdpachtvertrag sowie die Zusage auf Verzicht des Einbehaltes des Jagdpachtvertrages vorliegen muß. Hinsichtlich verschiedener Formulierungen (insbesondere in Hinblick auf die Einzäunung) wird der Betriebsleiter bei der kommenden Jagdausschußsitzung zur Mitberatung anwesend sein. Pkt. 4.) Vom Standessekretär werden die grundsätzlichen Überlegungen zum Ausstieg aus der Datenverarbeitungsregion Schruns und zur Anschaffung einer eigenen PC-Anlage erörtert. Wie bereits früher ausgeführt, wird nochmals darauf hingewiesen, daß bei der derzeitigen EDV-Lösung vor allem die Programme auf die Gemeindebedürfnisse abgestimmt sind und somit für den Stand Montafon großteils nicht optimal eingesetzt werden können. Aus diesen Überlegungen wurden mit verschiedenen Fachleuten die Möglichkeiten eines Einsatzes von PC's durchbesprochen. Es ist nun geplant, für die Verwaltung und für den Betriebsleiter je eine eigene PC-Anlage anzuschaffen. Im Verwaltungssektor sollen dabei die Buchhaltungen (für Stand Montafon, Forstfonds, Abwasserverband) sowie die Fakturierung und in weiterer Folge die Erfassung der Standesbürger mit Bezugsevidenthaltung abgewickelt werden. Der Betriebsleiter benötigt die PC-Anlage für die Berechnungen und Evidenthaltung der Forsteinrichtung. Diesbezüglich wird jedoch im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter vorgeschlagen, mit der Anschaffung noch einige Monate zuzuwarten, bis die erforderlichen Daten aus der Aufnahme für den Waldwirtschaftsplan zur Bearbeitung vorliegen. Dies dürfte im Verlaufe des Sommers bis Spätherbstes des kommenden Jahres der Fall sein. Bezüglich der erforderlichen Programme wird berichtet, daß ebenfalls Gespräche sowohl mit dem Gemeinderechenzentrum als auch mit der Firma Feuerstein aus Andelsbuch stattgefunden haben. Nachdem die Verhandlungen des Gemeinderechenzentrums mit der Firma Feuerstein zur Übernahme bzw. zum Ankauf der Buchhaltungsprogramme gescheitert sind, besteht nunmehr die Möglichkeit, direkt mit der Firma Feuerstein in Verhandlungen zu treten. -8- Diesbezüglich liegt das Angebot vor, daß das Buchhaltungsprogramm (abgestimmt auf die VRV-Richtlinien) zum Preis von S 20.000, -- angekauft werden kann. Die weiteren Gemeindeprogramme (Einwohnermeldewesen und Steuern/Abgaben) werden nicht benötigt. Das gesamte Programmpaket wird von der Firma Feuerstein zum Preis von S 52.000, -- angeboten, der Preis für die Buchhaltung allein in Höhe von S 20.000, — wird auch vom Gemeinderechenzentrum als angemessen beurteilt. Die Kosten für die Programmwartung betragen jährlich S 1.200, --, womit sämtliche Kosten für gesetzliche bzw. technisch notwendige Programmänderungen abgedeckt sind. Es wird weiters dazu berichtet, daß diese Buchhaltungsprogramme bereits ohne Probleme im Einsatz sind. Weiters ist die Anschaffung eines rechnenden Textverarbeitungsprogrammes geplant, mit welchem in der Übergangsphase auch die Fakturierung abgewickelt werden könnte. In späterer Folge sollte in Zusammenarbeit mit der Firma Feuerstein ein auf die Bedürfnisse des Standes Montafon abgestimmtes Fakturierprogramm mit Datenüberleitung auf das zu erstellende Evidenthaltungsprogramm (für Standesbürger und eingeforstete Objekte) erarbeitet werden. Nach einer vorläufigen groben Kostenschätzung ist mit Ausgaben von S 20.000, -- zu rechnen. Für die PC-Anlage des Betriebsleiters ist mit Kosten von ca. S 80.000, -- zu rechnen, bezüglich der erforderlichen Programme ist eine Zusammenarbeit mit Dr. Sonderegger von der Agrargemeinschaft Nenzing vorgesehen. Im Endausbau ist somit für die eigene PC-Anlage einschließlich der erforderlichen Software ein Gesamtaufwand von S 200.000, — zu erwarten, wobei andererseits die Betriebskosten von derzeit S 60.000, -- pro Jahr zum Großteil entfallen. Gleichzeitig kann die vorhandene Hardware (Drucker, Bildschirm, 2 Modems, Schnittstellenverstärker) zum Preis von ca. S 30.000, — über das Gemeinderechenzentrum verkauft werden. Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, daß diese Anlagenteile nicht mehr dem neuesten technischen Standard entsprechen und bei neuen Anlagen nur mehr mit einem beachtlichen Umbauaufwand eingesetzt werden könnten. Hinsichtlich des Ablöseanteiles aus der Zentrale sind noch weitere Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden erforderlich, die Ablösevorstellungen liegen zwischen dem Angebot der Marktgemeinde Schruns von S 35.000, -- als Untergrenze und einem vom Gemeinderechenzentrum genannten Betrag von S 100.000, —. Für die PC-Anlage für die Verwaltung liegen nachstehende vergleichbare Kostenangebote vor: 1. Firma Gantner Electronik, Schruns: 2. Firma Feuerstein, Andelsbuch: S 63.000, -- netto S 72.000, — netto 3. Firma Steko Data, Dornbirn: S 97.000, — netto (allerdings größere Festplatte, ohne Drucker) -9- Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die Anschaffung der PC-Anlagen samt erforderlichen Programmen im Gesamtumfang von ca. S 200.000, — vorzunehmen, wovon die Einnahmen aus dem Verkauf der vorhandenen Hardware und dem Ablösebetrag aus dem Gemeindeverband in Abzug zu bringen sind. Als erster Schritt wird die PC-Anlage für die Verwaltung mit 640 KB RAM, 1, 2 MB Floppylaufwerk, 20 MB Festplatte, Monochromgraphikmonotor, Matrixdrucker A3 Querformat mit Einzelblattzuführung und Betriebssystem MS DOS 3.2 zum Gesamtpreis von S 63.000, -- angekauft zuzüglich des Buchhaltungsprogrammes von S 20.000, — sowie eines rechnenden Textverarbeitungsprogrammes mit ca. S 8.000, —. Pkt. 5.) Die Firma Sepp Maier betreibt ca. seit dem Jahre 1970 auf der Forstfondsparzelle 4244/2 in St. Gallenkirch (an der Gargellner Straße) eine Kiesabbauanlage. Bereits im Jahre 1970 wurde von der damaligen Forstfondsvertretung einem Tauschvorschlag mit Übernahme der erwähnten Forstfondsparzellen durch Sepp Maier und Abtretung des Bergmades Wassertobel im Reutetal grundsätzlich stattgegeben. Allerdings wurde damals der weitere Antrag von Sepp Maier nach Abtretung der Gp. 4244/10 (oberhalb der Gargellner Straße) als weiteres Tauschgrundstück abgelehnt. Seit diesem Zeitpunkt wurden die erforderlichen Verträge von Herrn Maier nicht vorgelegt und nicht abgeschlossen. Aufgrund einer im Sommer dieses Jahres erfolgten Überprüfung der Kiesabbauanlage durch die Behörde wurde unter anderem auch der Abschluß eines entsprechenden Übereinkommens mit dem Stand Montafon verlangt. Der Vorsitzende berichtet dazu, daß mit Herrn Maier bereits mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit stattgefunden haben, wobei jedoch von Herrn Maier vorwiegend auf dem seinerzeitigen Beschluß beharrt wird. Zum angebotenen Bergmahd berichtet der Betriebsleiter, daß es sich hiebei zum Teil um einen Lawinenstrich teils um Jungwald handelt. Im Vergleich zu anderen Forstbetrieben werden für derartige Grundbeanspruchungen m2-Preise von S 4 bis S 6 vereinnahmt. Aus Sicht des Standes Montafon ist die gegenständliche Parzelle als Gewerbegrund zu beurteilen und kann nach Ansicht des Betriebsleiters nicht als gewöhnlicher Waldgrund bewertet werden. Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, daß auch mit Hinblick auf die Feststellungen des Betriebsleiters ein Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen ist. Bei Anwendung der angeführten m2-Preise würde sich ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt von ca. S 13.000, — netto ergeben. -10- Im Zuge der Beratung wird teils die Meinung vertreten, daß der im Jahre 1970 gefaßte Beschluß auch heute noch Gültigkeit hätte und daher der angebotene Tausch abzuschließen wäre. Es kann jedoch nicht mit Sicherheit beurteilt werden, welche juristischen Auslegungen dieses Beschlusses möglich sind, zumal damals dem vorgebrachten Begehren von Herrn Maier nicht zur Gänze stattgegeben wurde. Es wird daher einstimmig beschlossen, vor der weiteren Beratung eine juristische Prüfung dieses Beschlusses vorzunehmen. Pkt. 6.) Zur Frage der Anschaffung einer Kunststoffriese (Log-Line) berichtet der Betriebsleiter, daß eine solche Kunststoffriese insbesondere für die Bringung von Durchforstungsholz sehr gut geeignet ist. Eine derartige Kunststoffriese besteht aus Halbschalen aus Polyäthylen, welche mit Keilverschlüssen zusammengehängt und problemlos im Wald montiert bzw. verlegt werden können. Dadurch ist eine schadlose Bringung von Holz mit einem Durchmesser von bis zu 35 cm möglich. Der Betriebsleiter gibt bekannt, daß derzeit die im Besitz der Stadt Hohenems befindliche Log-Line im Bereich Kapell leihweise im Einsatz ist. Aufgrund eines vorliegenden Angebotes der Firma Merkator aus Wiener Neudorf betragen die Kosten für eine derartige Log-Line ca. S 1.000, --/lfm. Der Betriebsleiter könnte sich vorstellen, daß in Zukunft bestimmte Waldgebiete systematisch durch die Nutzungsberechtigten durchforstet werden und vom Stand Montafon zur Bringung dieses Holzes eine derartige Riese aufgestellt wird. Der Betriebsleiter schlägt allerdings vor, vorerst einen derartigen Versuch mit der Holzriese der Stadt Hohenems zu unternehmen, um die organisatorischen Möglichkeiten eines Einsatzes zu prüfen. Die Idee wird vom Forstfondsausschuß grundsätzlich positiv und zustimmend zur Kenntnis genommen, bis zum Vorliegen entsprechender Erfahrungen wird jedoch mit der Anschaffung einer eigenen Kunststoffriese noch zugewartet. Pkt. 7.) Vom Betriebsleiter wird zur Kenntnis gebracht, daß zur Erschließung der Standeswaldungen im Bereich des Maisäßes "Hoha" in Schruns die Errichtung eines Schlepperweges mit einer Gesamtlänge von ca. 1000 m geplant ist. -11- Durch diesen Schlepperweg können auch die Privatwaldungen von Herrn Ortner und Herrn Tschofen erschlossen werden, weshalb mit ihnen Gespräche bezüglich einer Kostenbeteiligung stattgefunden haben. Die Baukosten werden vom Betriebsleiter mit höchstens S 320.000, — geschätzt, wovon 50% Förderungsmittel aus dem Fond zur Rettung des Waldes in Anspruch genommen werden. Aufgrund der erschlossenen Waldfläche und des Vorteiles wird vom Betriebsleiter folgender Vorschlag einer Beteiligung an den Bau- und Erhaltungskosten vorgelegt: Bau Stand Montafon Ortner Ludwig Tschofen Ernst Erhaltung 40% 25% 35% 40% 20% 40% Dieser Vorschlag wurde mit den beiderwähnten Parteien bereits durchdiskutiert und von ihnen grundsätzlich anerkannt. Nach Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden dem vorliegenden Bau- und Erhaltungskostenvorschlag des Betriebsleiters einstimmig die Zustimmung erteilt. Pkt. 8.) Vom Standessekretär werden nachstehende Ansuchen betreffend Servitutsholzzuweisungen vorgebracht: a) Hilbrand Bruno, Gaschurn Nr. 98: Herr Hilbrand hat für die erforderliche Dachstuhlerneuerung sowie für den Zubau bei seinem Wohnhaus Nr. 98 in Gaschurn laut vorliegender Holzliste ca. 35 fm Nutzholz von einem Sägewerk ausgeliehen. Laut Erhebung durch den Betriebsdienst ist die Notwendigkeit zur Sanierung gegeben, allerdings wurden die Umbaumaßnahmen sowie die Ausleihe des Holzes vom Sägewerk ohne vorherige Zustimmung des Standes Montafon vorgenommen. Dazu wird weiters festgestellt, daß das Wohnhaus ehemals Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens war, welches allerdings aufgrund von verschiedenen Verkäufen und Abschreibungen der vergangenen Jahre nunmehr aufgelöst ist. Vom Standessekretär wird dazu festgestellt, daß bei strenger Auslegung des Holzbezugsstatutes somit die Voraussetzungen zum Bezug von Servitutsholz nicht mehr gegeben wären, da die Deckung des landwirtschaftlichen Haus- und Gutsbedarfes nicht mehr vorliegt. -12- Unter Berücksichtigung des vorliegenden Sachverhaltes wird somit einstimmig beschlossen, für die Sanierung des Dachstuhles 25 fm Servitutsholz letztmalig zuzuweisen, aufgrund des Fehlens der Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes wird das Holzbezugsrecht für die Zukunft nicht mehr zuerkannt. b) Tschofen Ulrike, Bregenz: Frau Tschofen hat den Antrag vorgelegt, für das Maisäß "Reute" 164 für die erforderliche Eindeckung des Hausdaches für 80 m2 Schindelholz zuzuweisen, sowie verschiedenes Dachkennelholz. Auch hiezu wird berichtet, daß aufgrund der vorgenommenen Überprüfung durch den Betriebsdienst die Notwendigkeit zur Eindeckung festgestellt wurde, für ca. 20 m2 ist noch Schindelholz vorhanden. Vom Standessekretär wird diesbzüglich auf die Servitutenregulierungsurkunde hingewiesen, wonach die Maisäßinteressenten Reute als berechtigt erkannt werden, nur zur Deckung des Maisäßholzbedarfes das erforderliche Servitutsholz zu beziehen. Da im vorliegenden Fall eine Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Anwesen und somit ein Maisäßbedarf im eigentlichen Sinne der Servitutenregulierungsurkunde nicht mehr vorliegt, muß das Recht zum Bezüge von Servitutsholz als ruhend angesehen werden. Marlin Ernst stellt dazu fest, daß seitens der Holzkommission St. Gallenkirch ebenfalls bereits in früheren Jahren vorliegende Anträge auf Zuweisung von Servitutsholz abgewiesen wurden. Infolge Fehlen der Voraussetzungen der Servitutenregulierungsurkunde wird die beantragte Zuweisung von Servitutsholz einstimmig abgelehnt. c) Klocker Paul, Dornbirn: Herr Klocker hat für die restliche Eindeckung des Stalldaches seines Maisäßes auf Gampading Nr. 289 die Zuweisung von 2 Schindelstämmen beantragt. Das landwirtschaftliche Anwesen ist ebenfalls verpachtet, der Antragsteller betreibt gleichfalls keine Landwirtschaft. Es wird allerdings vermutet, daß das Stallgebäude zur Unterbringung von Vieh noch benötigt wird. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Sachverhaltes wird einstimmig beschlossen, daß die Zuweisung des beantragten Servitutsholzes vorgenommen wird, sofern die landwirtschaftliche Verwendung des Gebäudes gegeben ist. Diesbezüglich sind weitere Erkundigungen einzuholen. -13- d) Mangeng Elke, Vandans Nr. 151: Frau Mangeng hat für die erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit Dachstuhlerneuerung die Zuweisung des benötigten Servitutsholzes beantragt. Vom Standessekretär wird dazu berichtet, daß aufgrund den Erhebungen des Betriebsdienstes die Notwendigkeit zur Sanierung festgestellt werden konnte. Es wird aber auch diesbezüglich bekanntgegeben, daß die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ohne vorherige Rücksprache mit dem Stand Montafon vorgenommen und das bisher benötigte Holz im Ausmaß von ca. 12 fm von einem Sägewerk ausgeliehen wurde. Vom Standessekretär wird dazu weiters bekanntgegeben, daß das Wohnhaus Nr. 151 ebenfalls ehemals Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens war, welches nunmehr im Rahmen eines Schenkungs-, Teilungs- und Wohnungseigentumsvertrages zur Gänze aufgelöst wurde. Gleichfalls wurden von den früheren Besitzern in den Vorjahren 35 fm Servitutsholz bezogen, deren Verwendung nicht zur Gänze nachgewiesen werden kann. Da im gegenständlichen Falle ebenfalls die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes nicht mehr gegeben sind, wird einstimmig die letztmalige Zuweisung von 20 fm Servitutsholz bewilligt, das Holzbezugsrecht wird jedoch für die Zukunft aberkannt. e) Viktoria Serbèe, Köln: Frau Serbee hat die zum Wohnhaus Nr. 184 in Schruns gehörige Waschküche (Bp. 416) ebenfalls ohne vorherige Zustimmung des Standes Montafon abgebrochen und dafür ein neues Objekt erstellt. Sie beantragt nun die Zuweisung des Servitutsholzes im Ausmaß von 6 fm sowie die Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes. Dazu wird von der Verwaltung festgestellt, daß der Abbruch des Objektes gleichfalls ohne Zustimmung des Standes Montafon erfolgt ist. Da die Bestimmungen des Holzbezugsstatutes ebenfalls nicht eingehalten wurden, wird die Zuweisung von 5 fm Servitutsholz letztmalig bewilligt, das Holzbezugsrecht wird für die Zukunft aberkannt. Die Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes wird aus diesen Gründen ebenfalls abgelehnt (einstimmiger Beschluß). f) Lentsch Waltraud, St. Gallenkirch 39 a: Unter Hinweis auf die Beratungen in der Forstfondssitzung vom 20. August 1987 wird zum vorliegenden Fall nochmals festgestellt, daß die Maisäßobjekte Wohnhaus 311 sowie die zugehörigen Ställe auf Lifinar in St. Gallenkirch bereits seit Jahrzehnten verfallen sind. - 14 - Die Antragstellerin selbst betreibt ebenfalls keine Landwirtschaft, die landwirtschaftliche Fläche der Maisäßliegenschaft beträgt ca. 74 a. Da aufgrund des Verfalls der Gebäude das Holzbezugsrecht bereits längst erloschen ist und weiters die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes für eine mögliche Zuerkennung nicht gegeben sind, wird der Antrag auf weitere Zuerkennung des Holzbezugsrechtes für die Maisäßobjekte einstimmig abgelehnt. g) Tschabrun Aloisia, Vandans 95: Unter Hinweis auf die Beratungen in der Sitzung vom 20. August 1987 wird hiezu bekanntgegeben, daß der vorliegende Antrag um Übertragung des Holzbezugsrechtes des Nebenstalles (ohne Bauparzelle) bereits in der Sitzung vom 10. April 1979 abgelehnt wurde. Es wird dazu weiters mitgeteilt, daß bereits im Jahre 1980 der Übertragung des Holzbezugsrechtes des Stalles Bp. 87 auf einen Neubau zugestimmt wurde, welcher allerdings bis heute noch nicht erstellt ist. Da sich am vorliegenden Sachverhalt seit den damaligen Entscheidungen nichts Wesentliches geändert hat, wird dem Antrag auf Übertragung des Holzbezugsrechtes bzw. auf Zuweisung von 30 fm Nutzholz als einmalige Ablöse einstimmig nicht stattgegeben. Pkt. 9.) Es wird zur Kenntnis gebracht, daß der mit Herrn Bahl Franz aus Tschagguns 649 vor 10 Jahren abgeschlossene Mietvertrag für die Maisäßhütte Manuef Nr. 412 mit Jahresende 1987 ausläuft. Dazu wird berichtet, daß Frau Bahl Interesse an einer weiteren Miete des Objektes für 5 Jahre bekundet hat, allerdings aufgrund der fehlenden Erschließung nur unter den bisherigen Bedingungen. Der jährliche Mietzins einschließlich Wertsicherung beträgt für das Jahr 1987 S 1.492, — netto. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, daß sich das Objekt in einem relativ guten Allgemeinzustand befindet, allerdings wären bergseits verschiedene Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Über Antrag des Vorsitzenden wird somit einstimmig beschlossen, der weiteren Vermietung des Maisäßhauses auf 5 Jahre stattzugeben. Der jährliche Mietzins wird mit S 1.500, — wertgesichert festgesetzt, von den Mietern sind weiters die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten auf ihre Kosten nach Anweisung des Standes Montafon vorzunehmen. -15- Pkt. 10.) Frau Fiel Luise aus St. Gallenkirch hat den Antrag vorgebracht, zur Erschließung ihrer Maisäßliegenschaften in Blasblei die derzeit in Bau befindliche Forststraße Seggeswald mitbenutzen zu dürfen. Die Maisäßliegenschaft kann anderweitig nicht bzw. nur mit einem enormen Kostenaufwand erschlossen werden. Laut Aussage ist an eine Vermietung der Maisäßobjekte unter keinen Umständen gedacht. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die beantragte Mitbenützung der Forststraße Seggeswald unter nachstehenden Bedingungen zu bewilligen: a) Die Einräumung des erforderlichen Geh- und Fahrrechtes erfolgt ausschließlich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Maisäßliegenschaften. b) Von der Antragstellerin ist ein jährlicher minimaler Erhaltungskostenbeitrag von S 500, -- wertgesichert zu entrichten. Pkt. 11. Allfälliges) Bürgermeister Wachter erkundigt sich, ob der mit der Seilbahn Vandans ausstehende Dienstbarkeitsvertrag mit den Vorarlberger Illwerken bereits abgestimmt wurde. Vom Vorsitzenden wird dazu mitgeteilt, daß er lediglich anläßlich eines Gespräches in Bregenz kurz darauf angesprochen wurde, konkrete Verhandlungen diesbezüglich aber noch nicht stattgefunden haben. Bürgermeister Wachter bringt weiters vor, daß die Gemeinde Vandans die Verlegung eines Stromkabels zur Beleuchtung der Rodelbahn von Latschau nach Vandans beabsichtige. Das Erdkabel wird direkt in der Rodelbahn verlegt, weshalb er um die Zustimmung zu dieser Maßnahme bittet. Dazu wird vereinbart, daß in der kommenden Woche eine Besichtigung durch den Betriebsleiter stattfinden wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 18.00 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Forstfondssitzung. Schruns, am 30. Oktober 1987 Schriftführer: Forstfondsvertretung: