19670310_FF_018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1967-03-10
Erscheinungsdatum 1967-03-10
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Freitag, den 10. März 1967, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 18. Sitzung des Forstfondausschusses in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 27. Februar 1967 wurde auf heute 9 Uhr eine Sitzung des Forstfondausschusses anberaumt, zu welcher nachfolgend angeführte Ausschußmitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm P. Wachter, Gaschurn als Vorsitzender, " Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton, Bürgermeister Alfons Bitschnau aus Vandans, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Hermann Mangard aus St. Gallenkirch, als Beauftragter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Bürgermeister Erwin Vallaster in Bartholomäberg, Gemeinderat Peter Bitschnau aus Tschagguns, in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Martin Both und Gemeindevertreter Ludwig Erhard in Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Der Vorsitzende eröffnet um 9.05 Uhr die Sitzung und begrüßt den vollzählig erschienen-Forstfondausschuß. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Anschließend wird zur Erledigung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: Pkt. 1) Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 2.2.1967. Pkt. 2) Ansuchen des Franz Xaver Gebert in Uznach (Schweiz), Pächter der Eigenjagd "Schmalzberg", um die Erlaubnis, seinen Bruder Klaus Gebert, Fabrikant in Rapperswil als Mitpächter aufnehmen zu dürfen. Pkt. 3) Ansuchen des Pidel Battlogg in Bartholomäberg, um eine Servitutsrechtsübertragung. Pkt. 4) Ansuchen der Rosa Schwarzhans-Dönz in Silbertal 18, um eine Servitutsrechtsübertragung. Pkt. 5) Ansuchen der Berta Küng in Vandans, um die Abtretung eines Holzbezugsrechtes in St. Anton, gegen eine Entschädigung. Pkt. 6) Abschluß einer Rechtsschutzversicherung für den Pkw. Bericht: Über die Genehmigung des Voranschlages 1967 durch die Agrarbezirksbehörde in Bregenz. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 2.2.1967 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 2) Dem Ansuchen des Ing. Franz Xaver Gebert in Uznach (Schweiz), Pächter der Eigenjagd "Schmalzberg", um die Erlaubnis seinen Bruder Klaus Gebert, Fabrikant in Rapperswil, als Mitpächter aufnehmen zu dürfen wird stattgegeben. [-2-] Zu Pkt. 3) Dem Ansuchen des Fidel Battlogg in Bartholomäberg 177, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgetragenen Wohnhaus Nr. 177, Bp. 306 auf das auf Gp. 1290 neuerbaute Wohnhaus, von dem aus die Landwirtschaft betrieben wird, wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Gleichzeitig wird das Holzbezugsrecht vom abgetragenen Wohnhaus Nr. 176, Bp. 308 auf weitere 5 Jahre, d.i. bis einschließlich 31.3.1972, verlängert. Die zum Wiederaufbau vorgesehene Holzmenge wird mit 35 fm begrenzt. Diese Holzmenge kann beantragt werden sobald mit dem Bau begonnen wird. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen der Prau Rosa Schwarzhans-Dönz in Silbertal HNr. 18, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Wohnhaus Nr. 18, Bp. 37, auf das auf Gp. 117/1 neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Das alte Objekt ist abzutragen. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines eingeforsteten Objektes für dieselbe Besitzerin. Zu Pkt. 5) Dem Ansuchen der Prau Berta Küng in Vandans HNr. 45, um eine einmalige Ablöse für das Holzbezugsrecht vom Wohnhaus Nr. 22, Bp. 9 in St. Anton (das Objekt ist bereits abgetragen; wird stattgegeben. Der Partei werden als letztmaliger Bezug 40 fm Nutzholz am Stock zum normalen Stockgeldpreis zugewiesen. Prau Küng kann über dieses Holz frei verfügen d.h. das Holz ist nicht wie Servitutsholz zweckgebunden. Zu Pkt. 6) Pur den Dienstwagen des Forstfondes und für den Pahrer ist eine RechtSchutzversicherung abzuschliessen. In Erweiterung der Tagesordnung: Pkt. 7) In der Sitzung vom 15.12.1966, wurde unter Pkt. 2, der Beschluß über die Aufnahme eines Credites in Höhe von S 300.000.- für Forstaufschließungsvorhaben gefasst. Dieser Beschluß wird wie folgt abgeändert: Zur Bestreitung des Forstfondhaushaltes ist bei der Hypothekenbank für das Land Vorarlberg oder bei einen anderen Geldinstitut ein Credit in Höhe von S 300.000.- aufzunehmen. Pkt. 8) Dem kath. Pfarramt in Tschagguns werden für die Bestuhlung der neuen Kirche auf Latschau 15 fm Nutzholz aus der Skitrassenschlägerung Latschau - Vandans im aufgerüsteten Zustande, jedoch unentrindet als Spende überlassen. [-3-] Bericht: Der Vorsitzende berichtet, daß der Haushaltplan des Forstfondes für das Rechnungsjahr 1967 von der Agrarbezirksbehörde in Bregenz genehmigt wurde. Ende der Sitzung: 10.30 Uhr Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß