20060418_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2006-04-18
Erscheinungsdatum 2006-04-18
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. April im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 7. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. April 2006 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondsitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer – Standesreprästentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Weitere Teilnehmer: Schriftführer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 15.00 Uhr die 7. Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der 6. Forstfondsitzung am 13.12. 2005; 2. Grundverkauf an Frau Barbara Meier aus GST 369/1 in St. Anton; 3. Grundverkauf an die Pfarre St. Anton aus GST 369/1 in St. Anton zwecks Grundtausch mit der Gemeinde Vandans; 4. Antrag der AG Alpe Spora auf Nachlass des Jagdpachtes für den Jagdeinschluss; 5. Ansuchen der Gebr Wachter in Vandans auf Zustimmung für Quellfassung und Durchleitung für geplantes Kleinwasserkraftwerk; 6. Zustimmung zur Übernahme des Teilabschnittes „Maisäß Fitsch bis Kropfen“ in die Güterweggenossenschaft Schruns–Kropfen– Kapell; 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 1 - 7. Verumlagung der allgemeinen Kosten für GISDienstleistungen; 8. Berichte; 9. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 6. Forstfondssitzung vom 13.12. 2005 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über das von Dir Ludwig Meier für seine Tochter Barbara Meier vorgebrachte Ansuchen um Verkauf der zwischen Zufahrtsstraße und Baugrundstück liegenden Teilfläche von ca 185 m² aus dem GST 368/1 in St. Anton. Informiert wird dazu zusätzlich, dass im Jahre 1996 an Frau Karin Meier direkt angrenzend bereits eine Teilfläche von 213 m² verkauft wurde und der heutige Verkaufspreis mit Indexanpassung bei ca 60 EUR/m² liegen würde. Im Zuge der Diskussion wird auch aus betrieblicher Sicht grundsätzlich Verständnis für dieses Anliegen aufgebracht, zumal der Forstfonds die zwischen der Straße und den Baugrundstücken liegende Teilfläche betrieblich nur eingeschränkt nutzen kann. Andererseits wird jedoch klar ausgesprochen, dass für die angrenzenden Grundstücke diese Teilfläche als Bauland einzustufen ist und sich dementsprechend auch die Festsetzung des Kaufpreises daran zu orientieren hat. Nach Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden dem Verkauf dieser Teilfläche von ca 185 m² aus der GST 368/1 zu nachstehenden Konditionen einstimmig zugestimmt: a) b) c) Der Kaufpreis wird mit 15.000 EUR pauschal festgesetzt; Sämtliche Kosten für Vermessung, Vertragserrichtung, Abgaben und Gebühren sind von der Käuferseite zu tragen; Die von der Forstfondsvertretung in früheren Beschlüssen eingeräumten Dienstbarkeitsrechte der Zufahrt zu den Baugrundstücken 147/2 und 147/3 sind vertraglich abzusichern und grundbücherlich sicher zu stellen. Pkt. 3.) 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 2 - Der Vorsitzende informiert über ein von Dir Ludwig Meier und Dr Günther Flatz in ihrer Funktion als Vertreter der Pfarre St. Anton vorgebrachtes Ansuchen zu einem Grundabtausch mit der Gemeinde Vandans im Bereich der Pfarrgrundstücke an der Ill auf den Gemeindegebieten Vandans und St. Anton, in dessen Rahmen die Tauschflächen von der Gemeinde Vandans vom Forstfonds erworben werden und wieder an die Pfarre St. Anton zurück gegeben werden sollen. Bgm Wachter informiert im Detail über die bereits seit mehreren Jahren anhängigen Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern unter anderem auch der Pfarre St. Anton, welche ebenfalls Grundflächen auf dem Gemeindegebiet Vandans an der Ill besitzt. Diese sollen nun im Zuge des anhängigen Verfahrens zwischen Gemeinde, Pfarre St. Anton und mehreren privaten Grundeigentümern im Wege eines Tausches wieder an die Pfarre St. Anton zurückgegeben werden. Von der Verwaltung wird ein Vorschlag für eine mögliche Tauschfläche mit einem Flächenausmaß von ca 4.000 m² talauswärts an das GST .147/2, ebenfalls zwischen Zufahrtsstraße und Siedlungsbereich liegend, präsentiert. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird darauf hingewiesen, dass bereits vor mehreren Jahren für diesen Bereich mit der Gemeinde St. Anton Gespräche in Richtung Widmung als Bauland erfolgt sind, diese damals allerdings mangels Zustimmung der Wildbach- und Lawinenverbauung nicht weiter verfolgt wurden. In der Diskussion wird von Bgm Wachter angeboten, dem Forstfonds im Gemeindegebiet Vandans im Eigentum der Gemeinde befindliche Waldparzellen als Ersatzflächen im Tauschwege anzubieten. Eine Entscheidung wird zur Vornahme weiterer Abklärungen sowohl hinsichtlich Wildbach- und Lawinenverbauung wie auch im Hinblick auf die Ersatzflächen mit der Ge-meinde Vandans vertagt. In der Diskussion wird jedoch klar ausgesprochen, dass im Falle des Zustandekommens eines Tauschvertrages mit den angesprochenen Ersatzflächen im Falle einer künftigen Wertsteigerung derselben vertraglich sicher gestellt werden muss, dass der Forstfonds an der Wertsteigerung angemessen zu beteiligen ist. Falls von der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Forstbehörde eine Zustimmung zur Nutzung der genannten direkt an den Siedlungsbereich angrenzenden Grundstücksfläche erreicht werden kann, wird von Bgm Lerch ebenfalls neuerlich Interesse an einem Erwerb durch die Gemeinde St. Anton bekundet. Weiteres spricht Bgm Lerch die Anregung aus, die bestehende und nicht ausparzellierte Zufahrtsstraße bis zur Schranke in diesem Zuge allenfalls durch die Gemeinde zu übernehmen. 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 3 - Pkt. 4.) Der Vorsitzende erläutert kurz das mit der Sitzungsunterlagen bereits übermittelte Ansuchen der Agrargemeinschaft Alpgemeinschaft Spora in Tschagguns um Nachlass des anteiligen Jagdpachtes für den Jagdeinschluss des Forstfonds an der Eigenjagd Spora im Umfang von ca 1, 68 % (entsprechend einer Fläche von ca 20 ha) für die zurückliegenden 4 Jagdjahre mit einem Gesamtbetrag von 2.122, 00 EUR. Von der Alpe wird im Antrag auf die hohen Aufwändungen für Instandhaltungsarbeiten für die Alpgebäude sowie auf die Tatsache verwiesen, dass die Alpe außer den Einnahmen aus dem Jagdpacht keinerlei Nebeneinnahmen besitzt und damit auch eine angespannte finanzielle Situation gegeben ist. In der ausführlichen Diskussion wird bei allem Verständnis für die vorgebrachten Argumente aus präjudiziellen Überlegungen ein Verzicht auf den anteiligen Jagdpacht als nicht machbar beurteilt, zumal damit auch Folgewirkungen bei zahlreichen Jagdeinschlüssen für den Forstfonds bei anderen Eigenjagden in der Talschaft zu erwarten sind und vom Forstfonds auch die Einnahmen aus dem Jagdpacht für die Schutzwaldbewirtschaftung dringend benötigt werden. In der Diskussion wird auch darauf verwiesen, dass der Alpe Spora in den vergangenen Jahren für die Eindeckung der Alpgebäude wiederholt Förderungen aus dem Schindelholzfonds bereit gestellt werden konnten. Pkt. 5.) Von den Gebr Edwin und Walter Wachter aus Vandans liegt ein Ansuchen um Zustimmung vor, gemeinsam mit der Verlegung eines Mittelspannungskabels der VKW von Außergolm zur Trafostation Ganeu auch eine Wasserleitung vom Quellschacht der Alpe Tschöppen bis zum Hochbehälter Ganeu auf Fortfondsgrund mit verlegen zu dürfen, um in weiterer Folge dieses Wasser für ein Kleinwasserkraftwerk nutzen zu können. Da die Schüttung der genannten Quellen der Alpe Tschöppen gerade in den Wintermonaten für den Betrieb eines Kleinwasserkraftwerkes fallweise zu gering ist, wird beim Forstfonds die Zustimmung zur Fassung einer unterhalb der Alpe entspringenden Quelle mit einer Schüttung von ca 1 Liter/sec beantragt. Laut Wassermessungen liegt die durchschnittliche Schüttung der Quellen der Alpe Tschöppen bei ca 5 Liter/sec. In der Diskussion wird mit Hinweis auf Beratungen in früheren Sitzungen eine Zustimmung zu Grundinanspruchnahmen zur Errichtung von Kleinwasserkraftwerken durch Private in mehreren Wortmeldungen sehr zurückhaltend beurteilt. 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 4 - Bgm Wachter spricht im Besonderen die Tatsache an, dass die Alpe Tschöppen selbst keine Stromversorgung besitzt und daher mit den Verantwortlichen der Alpe vorerst weitere Überlegungen in Richtung Nutzung des Wassers für ein Kleinwasserkraftwerk für Zwecke der Alpbewirtschaftung angestellt werden sollten. Dieser Argumentation schließt sich die Forstfondsvertretung ebenfalls an, weshalb Bgm Wachter mit den Alpvertretern weitere Gespräche in diese Richtung vornehmen wird. Eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag wird somit bis zum Vorliegen der weiteren Abklärungen vertagt. Pkt. 6.) Der Vorsitzende informiert über die in den vergangenen Monaten stattgefundenen Gespräche zum Sachverhalt des Beginnes der Güterweganlage Schruns–Kropfen–Gamplaschg bzw Schruns–Kropfen– Kapell, welche insbesondere im Zusammenhang mit der Zufahrt zum Gasthaus Kropfen während der Wintermonate in Diskussion steht. Gemäß Mitteilung des Vorsitzenden wurde der Teilabschnitt des Güterweges vom „Maisäß Fitsch“ (Abzweigung Gafall) bis Kropfen seit Gründung der Güterweggenossenschaft Kropfen–Kapell dieser Güterweggenossenschaft zugeordnet und auch von der Genossenschaft erhalten. Zur Schaffung rechtlich einwandfreier Verhältnisse wird daher vorgeschlagen, den Teilabschnitt des Güterweges Maisäß Fitsch bis Kropfen offiziell durch die Güterweggenossenschaft Kropfen-Kapell zu übernehmen und damit auch für die künftige Erhaltung und Benützung der Weganlage (wie dies in den vergangenen Jahren praktiziert wurde) zuständig zu sein. Was die Benützung durch den Stand Montafon betrifft ist auf Grund alter bestehender Regelungen für die Holznutzung aus dem Standeswald eine vom Stand Montafon Forstfonds zu entrichtende einvernehmlich festzulegende Holzmaut einzuheben, während der Rest der Erhaltungskosten von den Hochjochbahnen und der Marktgemeinde Schruns zu je 40 %, von der Alpe Innerkapell zu 6 % und von der Alpe Vorderkapell zu 14 % aufzubringen sind. 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 5 - Der Einbeziehung des Teilabschnittes vom Maisäß Fitsch bis Kropfen in die Güterweggenossenschaft Kropfen-Kapell wird einstimmig zugestimmt. Was den Vorschlag eines vom Stand Montafon zu übernehmenden Fixkostenanteiles an den Erhaltungskoten betrifft, sind weitere Gespräche auch unter Berücksichtung der seinerzeit im Zuge der Erstellung der Güterweganlage vom Forstfonds erbrachten Leistungen vor allem in Richtung Grundüberlassung und Trassenholzbeistellung zu führen. Mehr als 5 km der Güterweganlage führen über Forstfondsgrund, wobei die Montafoner Hochjochbahnen denselben Wegerrichtungskostenanteil (ca 15 000 Euro) wie der Forstfonds getragen haben. Ptk. 7 .) Zur Verumlagung der Kosten für GIS-Dienstleistungen informiert der Standessekretär, dass der nicht eindeutig einer Gemeinde zuordenbare Anteil für allgemeine GIS-Dienstleistungen lt Aufzeichnungen beim Mitarbeiter Jung ca 45 % und bei Ing Meier ca 5 % der Gesamtjahresarbeitszeit beträgt. Diese Zeit ist für die allgemeine Datenaufbereitung etc notwendig. Eine Aufteilung dieser Allgemeinzeiten sollte lt Ansicht der Verwaltung und Betriebsleitung nach dem Zeitaufwand für die Durchführung von zuordenbaren GIS-Dienstleistungen bzw nach dem bei Aufnahme der GIS-Dienstleistungen beschlossenen Verumlagungsschlüssel erfolgen. In der Diskussion wird von Forstfondsvertretung grundsätzlich Verständnis für eine Verumlagung der Personalkosten für allgemeine GIS-Dienstleistungen gezeigt. Zu dem von Mitarbeiter Jung ausgewiesenen relativ hohen Anteil von 45 % sind jedoch in der kommenden Sitzung durch den Mitarbeiter selbst nähere Informationen zu erteilen und Fragen zu beantworten. Pkt. 8 – Berichte des Vorsitzenden: a) Von der Landesregierung wird im Zuge der Zustimmung zum Voranschlag 2006 zu dem darin enthaltenen Vortrag des Gebarungsabganges 2004, welcher wiederum als Abgang 2006 ausgewiesen ist, festgestellt, dass der Voranschlag so zu erstellen ist, dass kein vortragspflichtiges Gebarungsergebnis ausgewiesen wird. Es wird daher empfohlen für das Haushaltsjahr 2006 eine Standesumlage (Beitrag Waldbewirtschaftung) in einer Höhe einzuheben, dass der Rechnungsabschluss 2006 ausgeglichen abgeschlossen werden kann. 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 6 - b) Vom Vorsitzenden wird informiert, dass der Forstfonds basierend auf vollstreckbaren Forderungen für die Wegbenützung einem gegen Marent Siegfried auf Betreiben eines Bankinstitutes anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren beigetreten ist. Im Rahmen dieser Zwangsversteigerung ist auch die Maisäßliegenschaft Sarottla Gegenstand des Verfahrens. Diese Maisäßliegenschaft wurde vom Schätzer mit 45.000 EUR geschätzt. Sofern vom Gericht ein Zwangsversteigerungstermin auch für diese Liegenschaft festgesetzt wird, wird ein grundsätzliches Interesse des Forstfonds als direkter Anrainer zum Erwerb bekundet, eine konkrete Beschlussfassung hätte allerdings noch gesondert zu erfolgen. c) Der Vorsitzende informiert über ein Gespräch mit dem Vertreter des Landeswasserbauamtes Martin Netzer, der Gemeinde Silbertal und dem Forstfonds über Möglichkeit einer weiteren Gewinnung von Flussbausteinen für das Verbauungsprojekt Litz in der Gemeinde Silbertal. Soweit möglich sollen für dieses Projekt im Bereich des Standeswaldes Silbertal weitere Flussbausteine zu einem für den Forstfonds vertretbaren Preis gewonnen werden, sofern dazu mit der Behörde die gesetzlichen Voraussetzungen abgeklärt sind. Bgm Säly informiert in diesem Zusammenhang über eine Flussbereisung durch das Ministerium, bei welcher der Gemeinde Silbertal mitgeteilt wurde, dass für das laufende Jahr ein Betrag von 1, 2 Mio Förderungsmittel durch die Gemeinde vorzufinanzieren ist. Da die Gemeinde an den Baukosten mit einem Anteil von 10% beteiligt ist besteht auch aus Sicht der Gemeinde Silbertal neben einer möglichst raschen Umsetzung des Projektes auch aus finanziellen Überlegungen großes Interesse, dass die benötigten Flussbausteine zumindest zum Teil möglichst in der näheren Umgebung gewonnen werden können. Die weiteren Abklärungen werden vom Betriebsleiter mit der auftragnehmenden ARGE, der Gemeinde Silbertal und der Behörde vorgenommen. d) Vom Vorsitzenden wird informiert, dass im kommenden Jahr vor 175 Jahren (12.4. 1832) der Standeswald vom Ärar erworben wurde und aus diesem Anlass verschiedene Aktivitäten geplant sind, deren Details in nächster Zeit konkretisiert werden sollen. Berichte des Betriebsleiters: 1.) Der Betriebsleiter informiert über die Gespräche mit Bezirksforsttechniker DI Studer bezüglich der 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 7 - Fällungsbewilligung für das laufende Wirtschaftsjahr. Es ist mit der Fortbehörde vereinbart, eine grobe Anmeldung für alle in diesem Jahr geplanten Seilkrannutzungen vorzunehmen. Von der Forstbehörde wird dafür eine pauschale Fällungsbewilligung ausgestellt. In sensiblen Objektschutzwaldbereichen ist - wie schon bisher - bei der Auszeige auch die Forstbehörde eingebunden. Diese Anmeldung der geplanten Seilkrannutzungen wird den Forstfondsbürgermeistern auf Wunsch zur Information zur Kenntnis gebracht. Generell ist lt Bericht des Betriebsleiters auf Grund der witterungsbedingt leeren Holzlager bei den großen Sägewerken eine starke Nachfrage nach Nutzholz und Schnittholz festzustellen. Vom Betriebsleiter werden auch die in Domat/Ems im Bündner Rheintal und die im Süddeutschen Raum geplanten neuen großen Sägewerke angesprochen, durch welche der Wettbewerbsdruck auf die kleinstrukturierten Sägewerksbetriebe in Vorarlberg stark zunehmen wird. So wird in Domat/Ems in der Nähe von Chur von der österr Firma Stallinger Holzbau AG das größte Sägewerk der Schweiz mit einer jährlichen Einschnittkapazität von über 600.000 fm errichtet und in ca 1 Jahr den Betrieb aufnehmen. 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 8 - Auf Grund der gestiegenen Nachfrage konnte auch in den Verhandlungen mit den Holzabnehmern ein etwas höherer Verkaufspreis für Nutzholz erzielt werden. Der Betriebsleiter informiert zusätzlich über die Gespräche mit den heimischen Sägewerksbetrieben, von welchen in Anbetracht der gesteigerten Nachfrage ebenfalls ein angemessener Verkaufspreis im Verhandlungswege erreicht werden sollte. 2.) Als besonders problematisch wird vom Betriebsleiter die Wildschadenssituationen in mehreren Standeswaldbereichen wie zB in Gaschurn (Bereich Blendelagg) aber auch in der Gemeinde Silbertal angesprochen. Zahlreiche Revierteile auch in den anderen Gemeinden konnten auf Grund der Schneesituation und des noch andauernden Fütterungsbetriebes bislang noch nicht begangen werden. Generell wird eine starke Rotwildreduktion als dringend erforderlich beurteilt, welche sich nicht nach dem gezählten oder geschätzten Wildbestand sondern am Waldzustand zu orientieren hat. Leider ist festzustellen, dass die schon seit mehreren Jahren bestehenden Bemühungen in Richtung eines an den Waldzustand angepassten Wildbestandes teilweise in einer Sackgasse enden und gerade im vergangenen Winter teils massive Schäden festzustellen sind. Vom Betriebsleiter wird deutlich festgehalten, dass eine jagdlich interessante „Rotwildbewirtschaftung“ grundsätzlich immer mit einem höheren Schadensrisiko für den Wald verbunden ist und in den letzten Jahren dieses Risiko durch die zunehmenden menschlichen Störungen in den Einstandsgebieten und an den Wildfütterungen durch Schiund Snowboardfahrer sowie in jüngster Zeit durch „Winterwanderer“ deutlich zugenommen hat. Leider muss wiederholt beobachtet werden, dass alle Hinweistafeln ignoriert werden. Überlegungen des Betriebsleiters für eine definitive Festlegung von Einstandsgebieten in der Nähe der Fütterungen mit Abgeltung durch die Jagdnutzungsberechtigten und Jagdverfügungsberechtigten der Hegegemeinschaften sind auch im Rahmen der Jagdgesetzevaluierung besprochen worden, was sowohl im Interesse der direkt betroffenen Waldeigentümer aber auch aller Eigenjagdbesitzer gelegen ist. Konkret ist es erforderlich, die Einstandsgebiete im Winter verlässlich zu beruhigen. Die jetzige 300 m Sperrzone um die Fütterungen herum ist nicht überall sinnvoll und praxisorientiert und soll dem genutzten Einstand angepasst werden. Zusammenfassend wird vom Betriebsleiter der jetzige Zustand aus forstlicher Sicht aber auch aus Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung als nicht tragbar beurteilt, wobei Grundsatzfragen wie die Überwinterung von Rotwild und die 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 9 - in vielen Lebensraum- und Waldbereichen bestehenden Beunruhigungen dringend einer Lösung zugeführt werden müssen. Pkt. 9 – Allfälliges: a) Bgm Wachter erkundigt sich nach Möglichkeiten einer Sanierung der vor Jahren abgerutschten Forststraße im Bereich Gaißegg – Brunnenried in Vandans, da von der Wildbachverbauung in den letzten Jahren umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen im Einzugsbereich dieser Forststraße bzw der Rutschung gesetzt wurden. Vom Betriebsleiter wird berichtet, dass im laufenden Jahr unter Beiziehung von Geologen mit Einbindung der Gemeinde Vandans die nötigen Prüfungen in Richtung Sanierung dieser Forststraße geplant sind, da diese auch eine wichtige Voraussetzung für die Bewirtschaftung der Schutzwälder im Einzugsgebiet darstellt. b) Zu einer vom Motocrossverein Montafon vorgebrachten Anfrage um pachtweise Überlassung eines Lagerplatzes im Bereich der Rodelbahn Latschau – Vandans, welcher sich im Eigentum des Forstfonds und der Vorarlberger Illwerke AG befindet, werden von den beiden Bürgermeistern Wachter und Bitschnau vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Lärmbelästigungen Bedenken geäußert. Vom Betriebsleiter wird zusätzlich informiert, dass auch die Bereitstellung des im Eigentum der Vorarlberger Illwerke stehenden Teiles der Grundfläche aus Gründen des Anrainerschutzes aber auch aus haftungsrechtlichen Überlegungen nicht möglich ist. Die Vertreter des Motocrossvereines Montafon sind daher über die ablehnende Haltung des Forstfonds als Grundeigentümer zu informieren. Ende der Sitzung: 17.00 Uhr; Schruns, 20. April 2006 Schriftführer: Forstfondsvertretung: 7. Forstfondssitzung: 18.04. 2006 Seite - 10 -