20080212_FF_020

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2008-02-12
Erscheinungsdatum 2008-02-12
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. Februar 2008 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 20. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 05. Februar nehmen an der auf ca 11.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; VizeBgm Dr Günther Flatz, St. Anton; VizeBgm Michael Zimmermann, Vandans; Entschuldigt: Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Hubert Malin; Mitarbeiter Betriebsleiter DI Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.15 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 19. Forstfondssitzung vom 18.12.2007; 2.) Antrag der Agrargemeinschaft Alpe Garnera zum Verkauf diverser Waldparzellen im Garneratal; 3.) Zusammenarbeit/Kooperation des Forstfonds mit Naturwärme Montafon bzw mit anderen kommunalen Biomasse-Heizwerken (Antrag Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer); 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -1- 4.) Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Silbertal betreffend Standort für Kleinwasserkraftwerk; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 19. Forstfonds-sitzung vom 18.12. 2007 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über ein Ansuchen der Agrargemeinschaft Garnera, mit welchem sie um den Verkauf der Waldparzellen des Forstfonds wie folgt ersucht: 3286 12.267 m² 3288 19.474 m² 3290 26.151 m² 3291 38.612 m² 1157 5.076 m² Gesamtfläche 101.580 m² Der Antrag wird mit dem Argument einer sinnvollen Abrundung der Alp- und Weideflächen begründet. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die bereits vor mehreren Jahren mit dem Betriebsleiter ebenfalls in dieser Angelegenheit geführten Gespräche mit den Alpvertretern und die bereits zu diesem Zeitpunkt ablehnende Haltung aus Sicht des Forstfonds. Vom Standessekretär wird zusätzlich informiert, dass die Waldparzellen 3291, 3288, 3286 und 1157 laut Servitutenregulierungsurkunden vom 10.09. 1877 mit der Waldweide für ca 200 Stück Alpvieh und ca 600 bis 700 Stück Schafe belastet sind, wobei diese Waldweiderechte ein ausschließliches Schneefluchtrecht darstellen. Zusätzlich ist auf der Gp 3291 das Servitutsrecht des Schindelholzbezuges für die Eindeckung von 6 aus Stein erbauten Hirtenhütten derart eingetragen, dass bei Bedarf jedes zweite Jahr für die Eindeckung ein Fichtenstamm mit 0, 30 Meter Durchmesser am dicken Ende und 6, 3 Meter Länge bezogen werden kann. Bgm Netzer kann sich in der Diskussion den Verkauf der Parzellen 3290 und 3291 unter der Auflage vorstellen, dass seitens der Agrargemeinschaft Garnera auch entsprechende Gegenleistungen im Zusammenhang mit der Benützung von Weganlagen für Mountainbikezwecke und Wanderbusse bzw auch im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Tübinger Hütte und 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -2- den in deren Einzugsbereich allenfalls geplanten Infrastruktureinrichtungen wie zB Klettergarten etc zugesichert werden. In der ausführlichen Diskussion erfolgt schließlich eine einhellige Meinungsbildung der Forstfondsvertretung dahingehend, dass dem Ansinnen nach Verkauf der genannten Waldparzellen nicht stattgeben wird, zumal der Forstfonds bereits seit 175 Jahren Eigentümer dieser Waldparzellen ist und durch diesen Besitz neben den forstlichen Nutzungsmöglichkeiten auch entsprechende Mitgestaltungsmöglichkeiten im Garneratal besitzt. Was das angesprochene Servitutsrecht der Schneefluchtweide betrifft wird zudem auf die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten recht großzügige Handhabung hingewiesen, wonach bislang auf eine Abzäunung der Waldparzellen für die Ausübung des eingetragenen Schneeflucht-Weiderechtes verzichtet wurde, zumal dieses Weiderecht in der Vergangenheit nicht nur im Sinne der Bestimmungen der Servitutenregulierungsurkunde ausgeübt worden ist. Pkt. 3.) Der Vorsitzende berichtet über den von Bürgermeisterkollegen und Standesrepräsentant-Stellvertreter Martin Netzer eingebrachten Antrag, wonach er als Vertreter des Forstfonds in der Naturwärme Montafon GmbH in diesem Gremium die Meinung geäußert hat, dass sowohl bezüglich Holzlogistik für die Naturwärme Montafon als auch für die Menge des vom Forstfonds bereit zu stellenden Brennstoffes klare Regelungen zu treffen sind. Nach Beurteilung von Bgm Netzer ist für allenfalls weitere kommunale Biomasseheizwerke in der Talschaft ebenfalls vom Forstfonds Brennholz zur Verfügung zu stellen. Aus dieser Überlegung kann an die Naturwärme Montafon nicht eine Lieferzusage in einem Ausmaß vorgenommen werden, welche für weitere Biomasseheizwerke keinen Spielraum mehr offen lässt. In der Diskussion werden vom Betriebsleiter und vom Standessekretär über die bereits bestehenden vertraglichen Lieferverpflichtungen für diverse private Hackschnitzelanlagen wie auch diverse mittlere Hackschnitzelanlagen von Betrieben informiert. Vom Betriebsleiter wird klar festgehalten, dass der von der Behörde mit 18.000 fm festgesetzte Hiebsatz in den Standeswaldungen auch das Kriterium für die mögliche Bereitstellung von Brennholz in der Talschaft ist. Für das Projekt Naturwärme Montafon sind unter Berücksichtigung der Förderungskriterien 15.000 Srm Waldhackgut vertraglich für eine Frist von 15 Jahren sicher zu stellen, welche laut Konzept des Betriebsleiters in Form von 2.000 fm durch den Forstfonds, weitere 2.000 fm von privaten Waldbesitzern bzw Interessentschaften des Montafons sowie 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -3- weitere 2.000 fm im Wege des Waldbesitzerverbandes aufgebracht werden sollen. Zur Diskussion der Übernahme der gesamten Holzlogistik für die Naturwärme Montafon bringt Bgm Netzer die vom Geschäftsführer der Naturwärme Montafon, Karl Resch, wiederholt getroffenen Aussagen zur Kenntnis, wonach nach dessen Überzeugung die gesamte Holzlogistik vom Forstfonds wahrgenommen werde. Zu dieser Ansicht wird in der Diskussion festgestellt, dass vom Forstfonds keine Zusage zur Übernahme der kompletten Holzlogistik vorliegt und dies auch nicht machbar ist, wobei jedoch der Betriebsleiter für die ersten drei Jahre gegen Vergütung unterstützend bei der Holzlogistik zur Verfügung stehen und seine Erfahrungen und Kontakte einbringen wird. Vom Vorsitzenden wird insbesondere auch unter Hinweis auf die für das Biomasseheizwerk Gaschurn in den vergangenen 8 Betriebsjahren gelieferten Hackschnitzelmengen die Meinung vertreten, dass der vom Betriebsleiter angesetzte Ansatz einer Brennholzmenge von 2.000 fm in Anbetracht der Tatsache, dass 3 Gemeinden (Bartholomäberg, Schruns, Tschagguns + Forstfonds) an der Naturwärme Montafon beteiligt sind, mehr als nur gerechtfertigt anzusehen ist. Dies umso mehr, als auch für das Biomasseheizwerk Gaschurn seit Bestehen desselben jährlich über 1.800 fm Brennholz geliefert wurden und dies zudem im Sinne einer Starthilfe zu einem äußerst günstigen Preis, was neben der einmaligen Investitionsförderung von € 218.000 bis heute eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von mindestens € 430.000 bedeutet. In der umfassenden Diskussion wird vom Betriebsleiter klar festgehalten, dass der aus der Nutzung des von der Behörde genehmigten Hiebsatzes von maximal 18.000 fm anfallende Brennholzanteil auch künftig der limitierende Faktor für die Bereitstellung von Hackschnitzeln durch den Forstfonds darstellen wird. Der Betriebsleiter weist zusätzlich darauf hin, dass auch in Zukunft - wie dies bereits in der Vergangenheit gehandhabt wurde - vom Forstfonds bei Nutzungen durch private Waldbesitzer das anfallende Brennholz möglichst übernommen wird. In der Diskussion wird zusätzlich auf die in der Gemeinde Gaschurn bekannten forstlichen Probleme in der Waldbewirtschaftung im Zusammenhang mit Diskussionen um eine Naturgefahrenkommission verwiesen, welche die Bereitstellung von Brennholz auch für das Biomasseheizwerk Gaschurn alles eher als erleichtern. Zusammenfassend wird einstimmig festgehalten, dass der Forstfonds für das Projekt Naturwärme Montafon im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen ebenfalls 2.000 fm Brennholz zur Verfügung stellen wird, wobei künftig auch vom Forstfonds vorrangig der in der Talschaft bestehende Bedarf abgedeckt 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -4- wird und daher derzeit bestehende vertragliche Verpflichtungen außerhalb des Tales kontinuierlich zurück gefahren werden. Einstimmig wird festgehalten, dass der Forstfonds für die Logistik für das Naturwärmeprojekt Montafon nicht zuständig ist, der Betriebsleiter aber für die ca ersten 3 Anlaufjahre gegen Vergütung unterstützend behilflich ist, wie dies gegenüber der Geschäftsführung der Naturwärme Montafon auch zugesichert wurde. Pkt. 4.) Der Vorsitzende begrüßt Herrn DI (FH) Dieter Breuß, welcher das Projekt der Trink- und Löschwasserversorgung Buchen mit integriertem Kleinwasserkraftwerk in der Gemeinde Silbertal anhand einer Planunterlage im Detail vorstellt. Das Projekt selbst wurde bereits vor längerer Zeit von der Montafonerbahn AG betrieben, wozu damals bereits eine Beschlussfassung durch die Forstfondsvertretung betreffend Grundinanspruchnahme erfolgt ist. Nun soll dieses Projekt von der Gemeinde Silbertal selbst im Zusammenhang mit der Trink- und Löschwasserversorgung realisiert werden, wobei bei einer durchschnittlichen Quellschüttung im Jahresschnitt von 15 l/sec mit einer elektrischen Leistung von 93, 8 kW eine Stromerzeugung von ca 487.000 kWh erfolgen soll. Die Quellen selbst liegen auf der im Eigentum der Landwirtschaftkammer befindlichen Stieralpe Buchen und wurden bereits gefasst. Geplant ist auch die Errichtung eines Löschwasserbehälters von 80 m³ in der Parzelle Buchen sowie in weiterer Folge nach Ableitung des Trink- und Löschwassers die Herstellung einer Verbindungsleitung zur bestehenden Ortswasserversorgung Kirchdorf, womit die Versorgungssicherheit sowohl im Trinkwasserbereich als auch bei Brandfällen für Löschzwecke wesentlich erhöht werden kann. Von Bgm Säly wie vom Projektanten wird darauf hingewiesen, dass eine Realisierung des Trinkwasserkraftwerkes ausschließlich im Zusammenhang mit der Errichtung der Trinkund Löschwasserversorgung unter Ausnützung aller zugesicherten öffentlichen Förderungsmittel überhaupt machbar ist und bei isolierter Betrachtung des Trinkwasserkraftwerkes allein eine Realisierung nicht zur Diskussion stehen würde. Auf Basis der Vorgespräche wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, in Anbetracht der speziellen Situation und der Tatsache, dass sich die Quellen selbst nicht auf Forstfondsgrund befinden, für die erforderliche Grundinanspruchnahme für das Trinkwasserkraftwerk samt nötiger Leitungsführung eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 3 % nach Amortisation des Kraftwerkes zu verlangen, wobei die Errichtung des Kraftwerkes selbst im Zuge der Errichtung der geplanten Hackschnitzelhalle 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -5- Schmelzhof auf Kosten der Gemeinde Silbertal als Kraftwerksbebtreiberin vorstellbar ist. Vom Betriebsleiter wird in der Diskussion auf den Umstand hingewiesen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit gemäß Wasserrechtsgesetz auch entsprechende Quellschutzgebiete 1 und 2 von der Behörde vorgeschrieben werden, wobei ein Quellschutzgebiet 2 einen Einzugsbereich für eine Verweildauer des Wassers von etwa 60 Tagen betrifft und damit nach Beurteilung des Betriebsleiters ca 30 bis 40 ha Standeswald betroffen sind, für welchen besondere Bewirtschaftsauflagen im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens für die Verordnung des Quellschutzgebietes von der Behörde zu erwarten sind. Unter diesem Aspekt wird vom Betriebsleiter eine Anhebung des Umsatzentgeltes als gerechtfertigt beurteilt. Von DI Breuß wird bekannt gegeben, dass das Gesamtprojekt für die Trink- und Löschwasserversorgung mit € 800.000 veranschlagt ist, wozu von der Gemeinde Silbertal € 300.000 einzubringen sind. Die Kosten für das Kraftwerk selbst werden ohne Leitungskosten mit € 380.000 beziffert, für welche auf Basis des derzeitigen Einspeisetarifs eine Amortisation in einem Zeitraum von etwa 15 bis 20 Jahren möglich erscheint. Nach umfassender Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden der erforderlichen Grundinanspruchnahme einstimmig zugestimmt, wobei an den Forstfonds nach Amortisation des Kraftwerkes eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 3 % basierend auf der eingespeisten Strommenge mal Einspeisetarif jährlich zu vergüten ist. Dem Forstfonds ist ein kurzer jährlicher Bericht über das wirtschaftliche Ergebnis des Kraftwerkes vorzulegen. Zusätzlich wird klar gestellt, dass für den Fall der Verordnung von Quellschutzgebieten die Frage der Entschädigung des Forstfonds in gesonderten Verhandlungen mit der Gemeinde zu regeln ist. Pkt. 5 – Berichte: a) Für die Hackschnitzellagerhalle in Silbertal wurde von der Landesregierung zu maximalen Baukosten von € 175.000 eine Förderung von 40 % zugesichert. b) Zu den Richtlinien für die Biomasseförderung des Forstfonds in Form von kostenloser Bereitstellung von Hackschnitzeln für die erstmalige Errichtung einer Hackschnitzelheizung bzw von Brennholz bei Einbau eines Holzvergaserkessels wird nach kurzer Diskussion nochmals klar gestellt, dass Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung der Nachweis über den Erhalt einer Bundes- oder Landesförderung ist und diese Förderung nur dann zur Verfügung gestellt wird, wenn die Hackschnitzelheizung bzw der Holzvergaserkessel die 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -6- ausschließliche Wärmeversorgung für das Objekt darstellt. Der Betrieb von Biomasseanlagen gemeinsam mit Ölheizungen wird somit nicht gefördert. Ptk. 6 – Allfälliges: VizeBgm Zimmermann berichtet, dass das aus der Nutzung an der Ill angefallene Astmaterial großteils liegengelassen wurde und dies auch aus optischen Gründen für den direkt an der Ill verlaufenden Wanderweg keine Bereicherung darstellt. Zudem wird von ihm darauf verwiesen, dass bei Hochwasser eine Gefahr von Verklausungen gegeben ist. Zur Überlegung der Übernahme dieses Astmaterials durch den Forstfonds für eine Hackschnitzelverwertung wird vom Betriebsleiter darauf verwiesen, dass dieses Astmaterial wahrscheinlich geschreddert werden müsste und damit Gefahr besteht, dass in den Hackschnitzeln auch Fremdstoffe wie Steine etc enthalten sind. Daher kann das Astmaterial aus betrieblichen Überlegungen voraussichtlich nicht übernommen werden. Vom Betriebsdienst wird jedoch vor Ort noch eine Abklärung vorgenommen. Ende der Sitzung, 12.30 Uhr; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -7-