20050920_FF_003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:52
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2005-09-20
Erscheinungsdatum 2005-09-20
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON - FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. September 2005 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 3. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. September nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca 11.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant – Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig stattgegeben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 19.07. 2005; 2. Ankauf der Grundstücke 1330 u.a. von Frau Loretz Rosmarie in Silbertal; 3. Zustimmung zu dem von mehreren Unterliegern beantragten Bannlegungs-verfahren für den Bereich Mottatobel und Kilkawald in Gaschurn; 4. Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes im Rellstal (Erweiterung der Tagesordnung); 5. Berichte; ___________________________________________________________________________ _______________ 3. Forstfondssitzung: 20.09. 2005 Seite - 1 - 6. Allfälliges; ___________________________________________________________________________ _______________ 3. Forstfondssitzung: 20.09. 2005 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 19. Juli 2005 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Zur Fixierung des Wärmepreises von 2, 5 Cent pro KWh für das geplante Biomasseheizwerk der Gemeinde Silbertal ist lt Meinung von Bgm Netzer eine definitive Zusage dieses Wärmepreises nicht erfolgt. In der kurzen Diskussion dazu wird von den zum Zeitpunkt der Beratung noch anwesenden Forstfondsvertretern festgestellt, dass Bgm Netzer bei der abschließenden Meinungsbildung in Folge anderweitiger Verpflichtungen nicht mehr anwesend war und dieser Wärmepreis auch aus wirtschaftlichen Überlegungen aus Sicht des Forstbetriebes akzeptabel ist und für die weiteren Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Projekt zugesichert wurde. Es handelt sich um eine grundsätzliche Stellungnahme des Standes und nicht um einen Vertragsabschluss. Pkt. 2 Der Betriebsleiter informiert über das Angebot von Frau Loretz Rosmarie aus Bartholomäberg zum Verkauf der in ihrem Alleineigentum stehenden Waldparzelle 1330 in Silbertal mit einer Gesamtfläche von 5, 686 ha. Die Waldfläche befindet sich im Bereich vor dem Gasthaus Fellimännle und ist vom Waldbesitz des Forstfonds fast zur Gänze umschlossen, so dass ein Erwerb aus Gründen der Arrondierung sinnvoll beurteilt wird. In Anlehnung an Kaufpreise in ähnlich gelagerten Fällen wird über Antrag des Vorsitzenden der Erwerb der Waldparzelle 1330 (allenfalls auch die darauf befindliche Bauparzelle 403/4) zum Quadratmeterpreis von 55 bis maximal 60 Cent einstimmig beschlossen und der Vorsitzende ermächtigt, die weiteren Verhandlungen sowie den Abschluss eines Kaufvertrages vorzunehmen. Pkt. 3 Ergänzend zu den mit der Sitzungseinladung übermittelten umfangreichen Unterlagen betreffend die bisherigen Verfahrensschritte zu dem von mehreren Unterliegern im Bereich des Mottatobels und Kilkawaldes in Gaschurn gelegenen Standeswaldes eingebrachten Bannlegungsantrages informiert der Betriebsleiter noch zusätzlich über die Notwendigkeit der ___________________________________________________________________________ _______________ 3. Forstfondssitzung: 20.09. 2005 Seite - 3 - Waldbewirtschaftung insbesondere die Verjüngung dieses Schutzund Bannwaldes. In der Sache selbst erfolgt am 21. September im Schulsaal Gaschurn mit den betroffenen Unterliegern eine weitere Informationsveranstaltung, bei welcher vom Betriebsleiter wie von Vertretern der Wilbach- und Lawinenverbauung und der Forstbehörde die Sachlage nochmals im Detail erörtert wird. ___________________________________________________________________________ _______________ 3. Forstfondssitzung: 20.09. 2005 Seite - 4 - Basierend auf dem von den Unterliegern eingebrachten Bannlegungsantrag wurden von der Behörde bereits mehrere Termine für Begehungen mit den Unterliegern festgelegt, die Teilnahme durch diese musste allerdings als äußerst dürftig beurteilt werden. Vom Betriebsleiter wird dezidiert festgehalten, dass von ihm der Behörde gegenüber bereits wiederholt Erklärungen dahingehend abgegeben wurden, dass aus Sicht des Forstfonds als Grundeigentümer gegen die Durchführung des beantragten Bannlegungsverfahrens keinerlei Bedenken bzw Einwändungen erhoben werden. Die im Wege eines Rechtsanwaltes von Alwin Hammer und Helmut Stocker erhobene Forderung nach Erstellung eines geologischen Gutachtens durch den Waldeigentümer bzw auch die Androhung der Einleitung gerichtlicher Schritte gegen die bereits erteilte Fällungsbewilligng löst unabhängig von der fehlenden Parteistellung insgesamt Unverständnis aus, da bisher sämtliche Maßnahmen zur geplanten Nutzung im Einvernehmen mit der Forstbehörde sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgt sind. Von der Forstfondsvertretung werden die Ausführungen des Betriebsleiters zustimmend zur Kenntnis genommen und ausdrücklich festgehalten, dass gegen die beantragte Durchführung eines Bannlegungsverfahrens auch im Sinne der bisher abgegebenen Erklärungen des Betriebsleiters keinerlei Bedenken bestehen bzw dagegen Einwände erhoben werden. Pkt. 4 (Erweiterung der Tagesordnung): Vom Standessekretär wird über die von Josef Battlogg einerseits und DI Peter Matt sowie Ing Markus Burtscher andererseits vorgelegten Ansuchen um Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für die geplante Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes im Rellstal informiert. Beide Interessenten beabsichtigten die Fassung des Rellsbaches auf einer Höhe von ca 1.420 Metern und die Ableitung in das auf einer Seehöhe von ca 1.320 m projektierte Kraftwerk zur Gewinnung von elektrischer Energie. Gemäß dem Projekt ist ein Teil der Druckrohrleitung sowie das Kraftwerk auf Forstfondsgrund geplant. Von den Interessenten DI Matt und Ing Burtscher wurde bei der Behörde bereits ein wasserrechtliches Vorprüfungsverfahren beantragt. Von der Forstfondsvertretung wird zur beantragten Grundinanspruchnahme grundsätzliche Zustimmung erteilt, ohne dass jedoch für eines der beiden Projekte eine definitive Entscheidung getroffen wird. Vielmehr werden weitere Verhandlungen mit jenen Projektbetreibern in Richtung Abschluss eines privatrechtlichen Übereinkommens erfolgen, welche dem Stand Montafon als erste eine wasserrechtliche ___________________________________________________________________________ _______________ 3. Forstfondssitzung: 20.09. 2005 Seite - 5 - Bewilligung bzw positive Äußerungen der Wasserrechtsbehörde vorlegen. Hinsichtlich der Entscheidung ob eine Umsatzbeteiligung bzw ein fester indexgesicherter Kilowattpreis anzustreben ist, sind nach Projektausarbeitung dem Stand Montafon detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Gesamtprojekt vorzulegen. Verwiesen wird auch darauf, dass lt Aussage der Antragsteller allenfalls eine gemeinsame Projektpartnerschaft zur Umsetzung des Projektes möglich ist. In der Diskussion wird auch die Variante einer Beteiligung des Forstfonds am Kraftwerksprojekt angesprochen. ___________________________________________________________________________ _______________ 3. Forstfondssitzung: 20.09. 2005 Seite - 6 - Pkt. 5 – Berichte: a) Der Betriebsleiter informiert über die in den Standeswaldungen nach dem Hochwasserereignis vom 22./23. August eingetretenen Schäden an div Weganlagen, welche sich glücklicherweise in Grenzen halten. Die starken Vermurungen durch den Suggadinbach im Gargellental haben allerdings auch den Forstfonds als Grundeigentümer stark betroffen. Gemeinsam mit dem betriebseigenen Forstpersonal und Akkordanten wurde mit der Bachräumung und Schadholzaufarbeitung im Einvernehmen mit der Waldbach- und Lawinenverbauung unverzüglich begonnen. Pkt 6 – Allfälliges: keine Wortmeldungen Ende der Sitzung 12.15 Uhr, Schruns, 21. September 2005 Schriftführer: Forstfondsvertretung: ___________________________________________________________________________ _______________ 3. Forstfondssitzung: 20.09. 2005 Seite - 7 -