19880419_FF_018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 14:53
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1988-04-19
Erscheinungsdatum 1988-04-19
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. April 1988 anläßlich der 18. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 8. April nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Behandlung des Punktes 3 vorgezogen, da der Betriebsleiter aus familiären Gründen die Sitzung früher verlassen muß. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, dem Antrag des Vorsitzenden 3 weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung vom 15. Dezember 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Genehmigung der Servitutsbezüge 1988 mit grundsätzlicher Beratung verschiedener, nicht eindeutig statutenkonformen Bedarfsanmeldungen; -2- 4. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1987; Erweiterung der Tagesordnung: 5. Ansuchen von Oberer Karl, Schruns, um Zustimmung zur Terrassenerweiterung beim Gasthaus Kropfen; 6. Vorarlberger Illwerke AG: Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages zur Verlegung verschiedener Kabel im Bereich der Gp. 754/1 Vandans; 7. Ausschreibung für die Anstellung eines weiteren Betriebsorganes; 8. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Vor Eingang in die TO bringt Bürgermeister Wekerle den Wunsch der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns mündlich zu Kenntnis, daß in Hinkunft wie im Standesstatut verankert die Standessitzungen (für Forstfonds und Stand Montafon) öffentlich abgehalten werden. Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 17. Forstfondssitzung vom 15. Dezember 1987, welche allen Forstfondsvertretern seit längerer Zeit zugegangen sind, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) - Berichte des Vorsitzenden: Für den Außerbacherwald in der Gemeinde Gaschurn wurde ein Schutzwaldsanierungsprojekt erstellt und der Behörde zur Genehmigung vorgelegt. Gleichzeitig ist geplant, in den nächsten Tagen den betroffenen Unterliegern eine detaillierte Information zum Schutzwaldsanierungsprojekt und dessen Zielsetzungen zu übermitteln. Für ein geplantes Schutzwaldsanierungsprojekt Gortniel in der Gemeinde St. Gallenkirch wurde ebenfalls die Zustimmung zur Inanspruchnahmen von Waldflächen des Standes Montafon erteilt. Bei den bereits stattgefundenen Abschußplanbesprechungen wurden vom Betriebsleiter die Stellungnahmen des Standes Montafon abgegeben, als Maßstab für einen tragbaren Wildstand hat der Zustand des Waldes in der jeweiligen Gemeinde zu dienen. -3- Für den Güterweg Schrinawald in Bartholomäberg wurden aufgrund des Einspruches zweier Parteien durch den Stand Montafon zusätzlich 1, 10% Erhaltungskosten übernommen, da andernfalls eine weitere Verzögerung dieses dringend erforderlichen Lawinenverbauungsprojektes erfolgen würde. Zur Forderung nach Öffentlichkeit der Standessitzungen stellt der Vorsitzende fest, daß dies selbstverständlich im Standesstatut verankert ist und die Verwaltung bestrebt sein wird, diesem Ersuchen nachzukommen. Anscheinend wurde in den vergangenen Jahrzehnten dieses Begehren nie an den Stand Montafon herangetragen. Dazu berichtet der Vorsitzende, daß derzeit Untersuchungen für eine Erweiterung des Standesgebäudes erfolgen, wobei neben der Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Verwaltungsräumlichkeiten unter anderem auch eine Erweiterung des Sitzungsraumes in Hinblick auf die Öffentlichkeit der Standessitzungen geprüft wird. Der Vorsitzende berichtet über eine am 5. Februar bei der Landesregierung stattgefundene Besprechung in Sache WaldWeidetrennung und gibt bekannt, daß vom Stand Montafon vorerst 9 Gebiete bekanntgegeben wurden, für welche in den kommenden Jahren Verfahren zur Wald- und Weidetrennung vorgenommen werden sollten. Es sind dies Allmein und Alpe Latons-Wetterböden in Bartholomäberg, Alpen Salonien und Tschöpa in Vandans, Alpe Hora, Spora-Lärchenzug und Alpe Golm - Wachters Dieja in Tschagguns, Schnapfenwald in St. Gallenkirch und Alpe Dürrwald in Silbertal. Hinsichtlich den mit den Seilbahngesellschaften abzuschließenden Dienstbarkeitsverträgen wird derzeit von Dr. Cinglar die Endfassung ausgearbeitet, sodaß diese Verträge in Bälde zur Genehmigung vorgelegt werden können. Unter Hinweis auf einen erst kürzlich veröffentlichten Leserbrief weist der Vorsitzende die Schuld an der weiteren Verzögerung des Rechtsstreites betreffend die Eigentumsverhältnisse an den Standeswaldungen zurück. Er gibt bekannt, daß aufgrund eines Devolutionsantrages des Proponentenkommitees die bereits anberaumte Verhandlung des Landesagrarsenates abgesetzt wurde und die Sache wiederum beim obersten Agrarsenat zur Entscheidung liegt. Den Anträgen auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde von den Höchstgerichten nicht stattgegeben. In diesem Zusammenhang richtet der Vorsitzende erneut die Bitte an das Proponentenkommitee, weiterhin eine gemeinsame Lösung in der Talschaft zu suchen, da die Gefahr des Verlustes der Nutzungsrechte durch einen Spruch der Höchstgerichte nicht ausgeschlossen werden könne. Bürgermeister Rudigier schlägt zur Sanierung der ehemaligen Materialentnahmestelle beim "Kalkofenrank11 in St. Gallenkirch einen neuerlichen Lokalaugenschein mit Vertretern der Behörde vor, dies auch in Hinblick, daß von Gargellen eine provisorische Straßenverlegung aus Gründen des Lawinenschutzes gefordert wird. -4- Bürgermeister Rudigier berichtet über den Beschluß der Gemeinde, die bestehende Schattenortbrücke durch eine Stahlbetonbrücke zu ersetzen, die Kosten hiefür werden mit ca. 1, 5 Mio. geschätzt. Da über diese Brücke seit dem Bau des Forstweges Schattenort-Bleiwald auch Holztransporte erfolgen, ersucht er den Stand Montafon um die Übernahme eines Kostenbeitrages. Vom Vorsitzenden wird dieses Ansuchen vorerst eher ablehnend beurteilt, eine endgültige Beschlußfassung soll in der kommenden Sitzung vorgenommen werden. Bezüglich der ebenfalls bereits mehrmals besichtigten Möglichkeit zur Erschließung der Gweiler Maiensäße, wodurch auch die Möglichkeit zur Weitererschließung des Bärenwaldes gegeben wäre, soll im Frühjahr ein neuerlicher Lokalaugenschein der Wildbach- und Lawinenverbauung stattfinden. Infolge verschiedener Geländeabsetzungen könnten allenfalls Sofortmaßnahmen der Wildbachverbauung erforderlich sein, wobei in diesem Zuge die Errichtung der Erschließungsstraße geklärt werden muß. Pkt. 3.) Die Servitutsholzanmeldungen für das Jahr 1988 betragen insgesamt 8.833 fm, wovon allein 6.484 fm auf das Servitutsbrennholz entfallen. Eine Übersicht über die in den einzelnen Gemeinden erfolgten Bedarfsanmeldungen wird den Anwesenden ausgehändigt. Dazu berichtet der Vorsitzende, daß im Zuge der Überprüfung der Bedarfsanmeldungen durch die Betriebsorgane immer wieder verschiedene Grenzfälle auftreten, für welche eine eindeutige und klare Vorgangsweise festgelegt werden sollte. Diesbezüglich berichtet er auch über die erst kürzlich im Standesbürgerbeirat stattgefundenen Beratungen. Der Vorsitzende bringt nachstehende Fälle zur Kenntnis. a) Brennholzanmeldungen mit eigenem Herd, aber keine Haushaltsmeldung bei der Gemeinde; b) Maisäßlöser: Liegenschaft wird zwar bewirtschaftet, das anfallende Heu jedoch abgezogen und das Maisäßhaus gleichzeitig vermietet; c) Nutzholzeingaben für Ställe, deren dazugehörige landwirtschaftliche Flächen derzeit verpachtet sind und die Gebäude für die Bewirtschaftung momentan nicht benötigt werden; d) Nutzholzeingaben für Ställe und Häuser, die wegen Verkauf bzw. Erbteilung keinen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen; Im Zuge der Beratung wird folgende Vorgangsweise festgelegt: zu a) Im Zweifelsfalle sind die tatsächlichen Verhältnisse nach Rücksprache mit der Wohnsitzgemeinde zu erheben, die Eintragungen in der Haushaltsliste sind ebenfalls als Kriterium heranzuziehen. -5- zu b) Für Maisäßliegenschaften, die vom Besitzer im Sinne der ursprünglichen Regulierungsurkunden mit Viehauftrieb bewirtschaftet werden, ist der Anspruch auf Zuweisung des in der Regulierungsurkunde festgelegten Brennholzes gegeben, auch wenn gleichzeitig eine teilweise Vermietung des Maisäßhauses erfolgt. Bei einer ausschließlichen Vermietung der Maisäßgebäude wird kein Brennholz zugewiesen. In den übrigen Fällen, in welchen die Maisäßliegenschaft zwar bewirtschaftet und das anfallende Heu jedoch abgezogen wird, wird auf den Beschluß aus dem Jahre 1981 verwiesen und somit nur alle 4 Jahre 1 Maisäß-Brennholzlos zugewiesen. zu c) Für die laufende Instandhaltung von Ställen, deren zugehörige Landwirtschaftsflächen derzeit verpachtet sind, wird nach den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes das erforderliche Nutzholz zugewiesen. Voraussetzung ist jedoch, daß das Stallgebäude jederzeit wiederum als Stall Verwendung finden kann, d.h. daß im Falle von Widmungsänderungen bzw. erheblichen Umbauten kein Anspruch mehr gegeben ist. zu d) Für Stallgebäude ohne entsprechende Landwirtschaftsgründe wird kein Servitutsholz mehr zugewiesen, da die landwirtschaftliche Zweckwidmung nicht mehr gegeben ist. Abschließend wird festgehalten, daß eine generelle Regelung nicht alle Möglichkeiten umfassen kann und auch in Zukunft fallweise gesonderte Entscheidungen zu treffen sein werden. Über Antrag des Vorsitzenden wird der mit 8.833 fm vorliegenden Servitutsholzanmeldung für das Jahr 1988 die Zustimmung erteilt, womit bei der Behörde der Antrag auf Bewilligung des bisherigen Hiebsatzes gestellt werden kann. Pkt. 4.) Der Rechnungsabschluß für 1987, welcher mit der Sitzungseinladung bereits übermittelt wurde, wird vom Sachbearbeiter Vergud kurz erläutert. Der Vorsitzende teilt weiters mit, daß zum Rechnungsabschluß ein ausführlicher Bericht erstellt wurde, welcher in den kommenden Tagen neben den Forstfondsgemeinden auch allen Förderungsgebern zur Kenntnisnahme übermittelt werden wird. - 6 - Der Rechnungsabschluß 1987 weist nachstehende Gesamtsummen auf: Einnahmen der Erfolgsgebarung 10.684.925, 40 Einnahmen der Vermögensgebarung 1.766.316, 00 _____________ Einnahmen der Haushaltsgebarung 12.451.240, 40 Vortrag Gebarungsüberschuß 43.503, 71 _____________ Einnahmen der Haushaltsgebarung 12.494.744, 11 Entnahme aus Kassabeständen (Abgang) 1.915.624, 55 _____________ GESAMTEINNAHMEN 14.410.368, 66 ============= Ausgaben der Erfolgsgebarung 8.109.398, 81 Ausgaben der Vermögensgebarung 6.300.969, 85 _____________ GESAMTAUSGABEN 14.410.368, 66 ============= Bürgermeister Bitschnau bringt den Bericht des Überprüfungsausschusses über die am 17. März 1988 vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung zur Kenntnis. Die vom Überprüfungsausschuß angeregte Verwendung von biologisch abbaubaren Motorsägenkettenöl bei den betriebseigenen Forstarbeitern wird vom Standesausschuß einhellig zustimmend zur Kenntnis genommen und diesbezüglich festgehalten, daß in Zukunft nur mehr biologisch abbaubares Motorsägenkettenöl auf Pflanzenölbasis Verwendung finden darf. Dieser Beitrag zum Umweltschutz ist vor allem auch dadurch gerechtfertigt, daß durch die eigenen Forstarbeiter auch Schadholzaufarbeitungen im Einzugsbereich von Quellgebieten erfolgen und durch den beim Einsatz von Motorsägen naturgemäß verbundenen Verlust von Schmieröl Gewässerverunreinigungen bzw. sonstige Umweltschäden nicht ausgeschlossen werden können. Vom Betriebsleiter wird gleichfalls vorgeschlagen, auch über die Gemeinden auf die Nutzungsberechtigten zur Verwendung von biologisch abbaubarem Motorsägenkettenöl einzuwirken, da gerade auch bei Holzaufarbeitungen durch die Nutzungsberechtigten diesbezüglich ein zusätzlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden könnte. Hinsichtlich des Einsatzes von Akkordanten wird der Betriebsleiter ebenfalls die Verwendung von Bio-Öl ausdrücklich vorschreiben. Der Vorsitzende wird einhellig beauftragt, bei den zuständigen Regierungsreferenten dahingehend einzuwirken, daß die Verwendung von biologisch abbaubarem Motorsägenkettenöl landesweit in Erwägung gezogen wird und die diesbezüglichen rechtlichen Voraussetzungen geprüft bzw. ausgeschöpft werden sollen. -7- Über die endgültige Nutzung des Maisäßgebäudes "Hoha" wird nach Abschluß der Sanierungsarbeiten gesondert entschieden. Bei der Ermittlung von Wildschäden soll in Zukunft der Einsatz von gerichtlich beeideten Sachverständigen nur bei Schäden größeren Ausmaßes vorgenommen werden, bei kleineren Wildschäden soll zuerst der Versuch einer einvernehmlichen Regelung mit dem jeweiligen Jagdpächter unternommen werden. Nachdem keine weiteren Anfragen vorgebracht werden, wird der Rechnungsabschluß 1987 mit den eingangs erwähnten Gesamtsummen über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und der Verwaltung die Entlastung erteilt und der Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Pkt. 5.) Der Vorsitzende berichtet über ein Ansuchen von Herrn Oberer Karl, Gasthaus Kropfen in Schruns, um Zustimmung zur Erweiterung der Terrassenfläche. Bekanntlich wird direkt an der Grundgrenze auf der Standesparzelle 3132/1 durch die Montafoner-Bahn AG eine Trafostation errichtet. Herr Oberer beabsichtigt nun, die Terrasse des Gasthauses Kropfen über die Trafostation sowie bergseits bis zum bestehenden Zugangsweg mit einem Ausmaß von ca. insgesamt 20 m2 zu erweitern. Bürgermeister Wekerle unterstützt dieses Vorhaben, da dadurch auch eine landschaftsangepaßte Integrierung der Trafostation ermöglicht wird. Über Antrag des Vorsitzenden wird der beantragten Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes zur Erweiterung der Terrassenfläche im beschriebenen Ausmaß unter nachstehenden Bedingungen zugestimmt: a) Für die Dienstbarkeitseinräumung ist ein jährliches Entgelt von S 1.500, -- zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten, das Dienstbarkeitsentgelt ist wertgesichert. b) Das Dienstbarkeitsrecht wird ausdrücklich nur gegen jederzeitigen Widerruf eingeräumt, längstens jedoch auf die Dauer des Bestandes der Trafostation. c) Sämtliche mit der Erweiterung der Terrassenfläche anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zur Gänze zu tragen. d) Allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen sind vom Antragsteller selbst einzuholen. e) Für allfällige mit dem Bau und dem Betrieb der Terrasse auf der Dienstbarkeitsflache zusammenhängende Schadenersatzforderungen wird keinerlei Haftung übernommen. -8- Pkt. 6.) Die Vorarlberger Illwerke AG beabsichtigen zwischen dem Lünerseewerk und dem Rodundwerk ein 2 0-kV sowie 4 Fernmeldekabel in einen gemeinsamen Graben zu verlegen, weiters auch die beiden 20-KV-Kabel zwischen Kabelmast in Landschisott und dem Lünerseewerk zu erneuern. Da es sich bei diesen Kabeln um betriebswichtige Verbindungen zwischen den beiden Kraftwerken handelt, ist die Illwerke bestrebt, für diese Anlagen ein Dienstbarkeitsrecht zu erwerben. Es wurde diesbezüglich ein Dienstbarkeitsvertrag vorgelegt, worin für diese Rechtseinräumung eine einmalige Entschädigung von S 17.800, netto angeboten wird. Die Verlegung würde im Bereich der Seilbahntrasse Vandans-Latschau bzw. im Bereich der bestehenden Schiabfahrt und Rodelbahn erfolgen. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Verlegung von drei 20-kV-Kabeln sowie 4 Fernmelde- und Fernsteuerkabeln auf der Gp. 754/1 KG Vandans grundsätzlich die Zustimmung erteilt und der Antrag auf Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages gleichfalls grundsätzlich genehmigt. Der Vorsitzende wird beauftragt, mit den Vorarlberger Illwerken im Verhandlungswege zu versuchen, daß anstelle der einmalig angebotenen Entschädigung eine jährliche Entschädigung bezahlt wird. Pkt. 7) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß zum weiteren Ausbau des Betriebsdienstes ein zusätzliches Betriebsorgan im laufenden Jahr eingestellt werden muß und die diesbezügliche Ausschreibung erfolgen sollte. Er weist auch darauf hin, daß mit Jahresende Waldaufseher Dich Hubert aus Partenen in den Ruhestand treten wird und somit auch für das Revier Gaschurn-Partenen der Betriebsdienst durch den Stand Montafon abzuwickeln sein wird. Diesbezüglich bringt er ebenfalls zur Kenntnis, daß von Betriebsorgan Dich Paul im Falle der Ausschreibung der freiwerdenden Waldaufseherstelle durch das Land ebenfalls seine Bewerbung angekündigt wurde. Zur Frage der gänzlichen Trennung von Waldaufsicht und Betriebsdienst entwickelt sich eine sehr rege Diskussion, zumal der eigene Betriebsdienst sehr beträchtliche finanzielle Mittel erfordert. Bürgermeister Wekerle entschuldigt sich um 16.00 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen. Insbesondere Bürgermeister Sandrell vertritt die Auffassung, daß eine Mitbetreuung der Privatwaldungen durch die Betriebsorgane des Standes Montafon gegen Kostenersatz durch das Land durchaus möglich sein müßte. -9- Vom Betriebsleiter wird diese Vorstellung grundsätzlich ebenfalls unterstützt, da die Bezirksforstbehörde personell wesentlich besser besetzt ist und damit die erforderlichen Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Betriebsorganen ohne weiteres durchführbar sein müßten. Damit wäre gleichzeitig auch der Vorteil verbunden, daß die Betriebsorgane über den Zustand in den jeweiligen Privatwaldungen wesentlich besser informiert wären und die Nutzungsberechtigten bei entsprechendem Schadholzanfall in ihren Eigenwaldungen zur Bedarfsdeckung auch dahin verwiesen werden könnten. Der Vorsitzende wird somit einstimmig beauftragt, beim Land einen diesbezüglichen Vorstoß zur Änderung bzw. Novellierung des Landesforstgesetzes zu unternehmen. Diese Maßnahme würde neben den vorhin aufgezeigten Vorteilen gleichzeitig auch dem Land eine Personalkostenersparnis bringen. Der Ausschreibung zur Anstellung eines weiteren Betriebsorganes wird von der Forstfondsvertretung einhellig die Zustimmung erteilt. Pkt. 8. - Allfälliges: Ein von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz übermitteltes Schreiben mit der Ankündigung der verstärkten Überwachung von Fällungs- und Bringungsschäden durch die Forstbehörde wird den Forstfondsvertretern mit der Sitzungsniederschrift übermittelt. Darin wird insbesondere angewiesen, daß Nutzungen durch Nutzungsberechtigte nur dort erfolgen dürfen, wo kein Schaden bei Fällung und Rückung entstehen kann. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit um 17.15 Uhr die 18. Forstfondssitzung. Schruns, 20. April 1988 Schriftführer: Forstfondsvertretung: