20190514_FF_028

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:02
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2019-05-14
Erscheinungsdatum 2019-05-14
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2019 NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Mai 2018 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 28. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 7. Mai 2019 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch (bis 18:15 Uhr) Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Mitarbeiterin Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 18:01 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 28. Forstfondssitzung: 14.05.2019 Seite 2 von 5 Tagesordnung 1.) Ansuchen um Bauabstandsnachsicht für das Maisäß auf Gst. Nr. 2717/3 (KG Schruns) 2.) Ansuchen um Grundbenützung für Technik-Gebäude und Kabelgraben auf Gst. 371/3 (KG St. Anton i.M.) 3.) Aufnahme von Forstfondsflächen im Gemeindegebiet von Vandans in das Einzugsgebiet der Straßengenossenschaft Matschwitz 4.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon 5.) Genehmigung der Niederschrift der 27. Forstfondssitzung vom 9.4.2019 6.) Berichte 7.) Verordnung zur Leistungsprämie lt. GAG 2005 (in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 GG) 8.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende bittet Betriebsleiter Hubert Malin um Erläuterung des ersten Tagesordnungspunktes. Im Zuge eines Umbauansuchens des Maisäß auf Gst. Nr. 2717/3 (KG Schruns) zeigte sich, dass es für das Gebäude keine Bauabstandsnachsicht des Forstfonds gibt. Das Gebäude besteht schon seit zirka 50 Jahren und wird heute als Ferienhaus genutzt. Die Umbaumaßnahmen beziehen sich auf das Innere des Gebäudes. Jetzt ersucht der Besitzer des Objektes um eine nachträgliche Abstandsnachsicht. Bgm Vallaster sieht es grundsätzlich sehr kritisch, eine solche nachträgliche Abstandsnachsicht ohne weiteres zu gewähren. Nach eingehender Diskussion schlägt Bgm Lechthaler vor, dem Besitzer dieses Gebäudes die Abstandsnachsicht unter Bedingungen zu gewähren, da das Objekt schon sehr lange besteht. Als Bedingungen nennt er, dass die Abstandsnachsicht auf Gegenseitigkeit beruht und die raumplanerischen Vorgaben eingehalten werden. Bgm Wachter schlägt weiters vor, einen Rechtsmittelverzicht zu vereinbaren, sollte der Forstfonds zukünftig die Zustimmung des Antragstellers als Nachbar benötigen. Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wird vertagt. Erst muss geklärt werden, welche konkreten Umbaumaßnahmen der Besitzer plant. Pkt. 2.) Der Vorsitzende hält fest, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt befangen ist. Der Standessekretär berichtet, dass es um das Grundstück 371/3 bei der Alma-Kreuzung geht. Es gibt dort bereits ein bestehendes Objekt, das von der Montafoner Bahn für die Bahntechnik verwendet wird. Die Montafoner Bahn möchte nun auf diesem Grundstück einen Kabelgraben anlegen. Bei der Prüfung dieses Ansuchens stellte sich heraus, dass es auch für das Gebäude keine geregelte Grundbenützung gibt. Die Montafoner Bahn hat beim Stand Montafon um die GrundStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 28. Forstfondssitzung: 14.05.2019 Seite 3 von 5 benützung für das Technik-Gebäude und einen Kabelgraben auf Gst. 371/3 in der KG St. Anton im Montafon angesucht. Die vorgelegte Vereinbarung zur Grundbenützung wird auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich (1 Enthaltung auf Grund von Befangenheit, 1 Gegenstimme) angenommen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende bittet den Betriebsleiter um Erläuterung. Der Betriebsleiter berichtet, dass die Straßengenossenschaft Matschwitz vor 16 Jahren nach langen Verhandlungen gegründet wurde. 60 % dieser Straßengenossenschaft gehören den Vorarlberger Illwerken, 10 % der Gemeinde Tschagguns, die restlichen 30 % sind auf sehr viele private Interessenten aufgeteilt, zu denen auch der Forstfonds des Standes Montafon zählt. Der Anteil des Forstfonds liegt bei 11, 85 %. Bei der Gründung der Straßengenossenschaft wurden auch die einbezogenen Grundstücke genau definiert. Insgesamt acht Grundstücke betreffen den Forstfonds. Die Straße wurde für die Abfuhr von Holz benutzt, welches von Grundstücken auf Vandans Gemeindegebiet stammt. Diese Grundstücke sind im Wegkataster nicht als berechtigte Grundstücke angeführt. Aus diesem Grund wir seitens der Straßengenossenschaft entweder eine Holzmaut oder die nachträgliche Einbeziehung dieser Grundstücke gefordert. Der Betriebsleiter bittet darum, dass ein Antrag um Aufnahme und Erweiterung in diese Straßengenossenschaft gestellt wird. Auf Dauer sind die Kosten so geringer und der Forstfonds wäre rechtlich abgesichert. Zudem soll der Kostenschlüssel für die einzelnen Mitglieder der Straßengenossenschaft angepasst werden. Dazu sollen Verhandlungsgespräche mit den Vorarlberger Illwerken und anderen Mitgliedern der Straßengenossenschaft geführt werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird ein Grundsatzbeschluss für Verhandlungsgespräche einstimmig beschlossen. Die geänderten Satzungen werden danach zur Beschlussfassung vorgelegt. Pkt. 4.) Der Standessekretär hält fest, dass die Angebote für die Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon die gleichen sind wie die vom politischen Stand Montafon. Die Sparkasse Bludenz ging aus diesem Vergleich als Bestbieter hervor. Auf Antrag des Vorsitzenden wurde dieses Angebot einstimmig angenommen. Pkt. 5.) Die Niederschriften der 27. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 28. Forstfondssitzung: 14.05.2019 Seite 4 von 5 Pkt. 6. – Berichte: Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Im Silbertal, in Gaschurn und in St. Gallenkirch wurde mit Unternehmern begonnen, das angefallene Schadholz aufzuarbeiten. Sobald der Schnee weg ist, werden weitere Flächen aufgearbeitet. Diese oder nächste Woche werden die Arbeiten in Vandans und in Schruns in Angriff genommen. Hier wird ein geringerer Schadholz-Anfall erwartet. Mit der Aufarbeitung des Holzes soll der Borkenkäfer-Befall verhindert werden. b) Die Holzpreise liegen momentan bei 69 Euro ab Forststraße. Dieser niedrige Preis ist ein gravierender Einbruch gegenüber den erzielten Erlösen der vergangenen Jahre. c) Im Naturschutzgesetz gibt es eine Änderung. Die Aarhus-Konvention wird eingearbeitet. Er bittet die Gemeinden dazu kritisch Stellung zu nehmen. d) Auch das Jagdgesetz wird novelliert. Der Betriebsleiter wird sich diese Novellierung anschauen und dazu berichten. e) Einige Katastrophenfonds-Anträge im Silbertal und Vandans sind eingegangen. Er wird sich die Fälle vor Ort mit den jeweiligen Bürgermeistern anschauen gehen. f) Die Vorarlberger Kraftwerke haben einen Antrag an den Forstfonds gestellt. Der Abbau von der Freileitung und die Verkabelung auf die Vallüla sind geplant. Grundsätzlich ist dieses Vorhaben zu befürworten, da Freileitungen ein Hindernis darstellen. Es gibt pauschale Sätze für solche Vorhaben. Der Betriebsleiter schaut sich Situation aber auch vor Ort noch an. g) Am Donnerstag, 16.05.2019, findet eine Besprechung mit Landesrat Gantner und dem Betriebsleiter statt. Die Fördersätze des Waldfonds wurden seit über 20 Jahren nicht mehr indexiert. Die Wertbeiträge sinken; dies hat negative Auswirkungen auf Waldbesitzer wie den Forstfonds. Die Schadholzmengen sind dieses Jahr sehr groß. Den Waldbesitzern sollen Instrumente an die Hand gegeben werden, damit sie die Aufarbeitung selbst ohne finanzielle Einbußen durchführen können. h) In den nächsten paar Wochen wird sich der Betriebsleiter die Verbiss- und Wildschäden ansehen und bei größeren Wildschäden diese auch bewerten, allenfalls aufnehmen und finanziell einfordern. Wenn das nicht gemacht wird, scheint es so, als ob das Wild keine Schäden am Wald anrichten würde. i) Es ist ein Antrag der Gemeinde Bartholomäberg für die Deponie auf der Allmein eingetroffen. Für die Wiederverfüllung und Sanierung der Schuttentnahmestelle wird um Zustimmung gebeten. Grundsätzlich ist diese Wiederverfüllung im Interesse des Forstfonds und der Gemeinde Bartholomäberg. Der Betriebsleiter wird sich Stelle vor Ort anschauen. Pkt. 7.) (in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 GG) Der Vorsitzende berichtet, dass die Verordnung zur Leistungsprämie lt. GAG 2005 pauschal abgeordnet werden soll. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Verordnung einstimmig angenommen. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 28. Forstfondssitzung: 14.05.2019 Seite 5 von 5 Pkt. 8. – Allfälliges: a) Bgm Zudrell fragt den Betriebsleiter an, ob es vom Landesverband oder vom Volksanwalt bezüglich der von Wachter Helmut kritisierten Mindestsätze für Wildschäden noch einen Bericht gegeben hat. Der Betriebsleiter berichtet, dass der Volksanwalt zwei diesbezügliche Schreiben an den Forstfonds gerichtet hat, welche von ihm beantwortet wurden. Seines Wissens sind keine weiteren Meldungen dazu gekommen. Diese empfohlenen Mindestsätze sind auch für kleine private Waldbesitzer keine schlechten Sätze. b) Bgm Vallaster bemerkt, dass er vor einigen Wochen vom Schreiben des Liechtensteiner Anwalts Hepp an den Betriebsleiter Kenntnis erlangte. Der Betriebsleiter hat dieses Schreiben beantwortet. Der Forstfonds wird ein Schlichtungsverfahren beantragen. Es geht um Wildschäden auf einer großen Fläche, die sich der Betriebsleiter auch vor Ort angesehen hat. c) Bgm Zudrell hat vergangene Woche den von Rechtsanwalt Mennel ausgearbeiteten Kauf- und Tausvertrag der Forstfondsvertretung zur Kenntnis gebracht. Herr Mennel empfiehlt eine Schätzung der Wälder mit Hilfe eines Sachverständigens vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Schätzung kann der Kaufpreis eruiert werden. Mit der Wildbach- und Lawinenverbauung wird noch über die Risiken des Steinschlags geredet. Aus raumplanerischer Sicht würde es gehen. Ende der Sitzung: 18:45 Uhr Schruns, 14. Mai 2019 Schriftführer: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at