19651109_FF_Berghauptmannschaft

Dateigröße 82.14 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:02
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1965-11-09
Erscheinungsdatum 1965-11-09
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] Abschrift NIEDERSCHRIFT der Berghauptmannschaft Innsbruck, aufgenommen am 9.11.1965 im Gemeindehaus Vandans. Gegenstand: Örtliche Erhebung und Verhandlung wegen Verleihung von 8 Grubenmassen auf den Parzellen 2156, 2158 und 2159 Kat. Gmd. Vandans an die Schottwiener Gipswerke m.b.H. Antrag auf Verleihung der Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. vom 29.9.1965. Freifahrungsedikt Zl. 2844 vom 6.10.1965. Anwesend: Berghauptmann Dipl. Ing. Dr. iur. Otto Merlin von der BGH Innsbruck als Verhandlungsleiter. Dipl. Ing. Josef Gambs von der BH. Bludenz, Forstabteilung Johann Kaufmann von der BH. Bludenz, Jagd und Naturschutz; die beiden Zuletztgenannten wurden zur Teilnahme an der Verhandlung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung delegiert. Bürgermeister Alfons Bitschnau von der Gemeinde Vandans Gemeinderat Oskar Neher Gemeinderat Hermann Lorünser | Gemeindesekretär Oskar Vonier | von der Gemeinde Vandans | Revierinspektor Karl Berger als Postenkommandant des Gendarmeriepostens Vandans über Auftrag der BH Bludenz Revierjäger Reinhard Neher für die Jagdgesellschaft Vandans Bürgermeister Peter Wachter von der Gemeinde Gaschurn als Standesrepräsentant für den Stand Montafon-Forstfond Waldaufseher Josef Maier vom Stand Montafon-Forstfond Für die Alpinteressentschaft Vilifau: Obmann Emil Galehr Alois Amann Josef Koch Agrargemeinschaft Lün-Lünersee: Obmann Meinrad Wachter Josef Schoder Für die Vorarlberger Illwerke A.G.: Dr. iur. Walter Peter Dipl. Ing. Hugo Kuhn, Betriebsleiter des Lünerseewerkes Willi Maier Dipl. Ing. Guntram Innerhofer Mayer a. D. und Bürgermeister i.R. Franz Marent, Vertreter des ÖAV Sektion Vorarlberg Gipswerkunternehmer Artur Breuss, St. Anton i.M., dessen Wirtschaftsberater und Treuhänder Dr. Kurt Fragner in Rankweil Für den Konsenswerber Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. Geschäftsführer Dr. Peter Eltz Bergdirektor Dipl. Ing. Dr. mont. Karl Renner Ziv. Ing. für Bergwesen und Markscheider Dipl. Ing. Hans Wurzinger als Verfasser der vom Konsenswerber eingereichten Lagerungskarten und Berechnungen. [-2-] Der die und bei Vertreter der Gemeinde Vandans überreicht dem Erhebungsleiter 2 übersandten Kundmachungen samt dem erforderlichen Anschlag Abnahmevermerk, sowie die gegenständliche Langerungskarte, die der Gemeinde zur Einsichtnahme aufgelegt ist. Am Tage vor der Befahrung des Freifahrungsgeländes durch die Kommission wurde die zur Herstellung der Lagerungskarte erforderliche Vermessung vom Erhebungsleiter überprüft, wobei an mehreren Punkten das Vermessungsinstrument aufgestellt wurde und stichprobenweise Überprüfungsmessungen von Winkeln durchgeführt wurden. Hiebei wurde ein Theodolit, Erz. Neuhöfer mit 360 Grad Teilung Nr. 1113 verwendet. Bei diesen Vermessungen sowie bei Durchsicht des eingereichten Vermessungselaborates wurden Fehler nicht festgestellt. Alle an der Freifahrung Beteiligten wurden eingangs mit den einschlägigen Bestimmungen des Berggesetzes BGBl. Nr. 73/1954 vertraut gemacht. Der Gegenstand der Verhandlung wurde dargelegt und hierauf das für die Freifahrung mit Betracht kommende Gelände begangen. Hiebei ergab sich nachstehender Befund: Die Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. in Schottwien NÖ. hat durch ihren Bergbaubevollmächtigten Bergdirektor Dipl. Ing. Dr. mont. Karl Renner gemäß § 31 ff des Berggesetzes BGBl. Nr. 73/1954 mit Eingabe vom 21.9.1965 um die Verleihung von 8 Grubenmassen auf Gips auf den Parzellen Nr. 2156, 2158 und 2159 Kat. Gemeinde Vandans ausgesucht. Die beiden zuletztgenannten Parzellen stehen im Eigentume der Agrargemeinschaft Lün-Lünersee in Vandans während die Parzelle Nr. 2156 im Eigentume der Alpinteressentschaft Vilivau in Vandans steht. Die Grenze zwischen den beiden Grundbesitzungen bildet der Vilifauerbach, wie die Bevölkerung diesen Wasserlauf nennt. In der Katastralkarte Vandans Blatter 13 wird dieser Wasserlauf als Almustrik-Bach bezeichnet, welcher Namen auch in der eingereichten Massenlagerungskarten benutzt wurde. Die beantragten 8 Grubenmasse sollen das Grubenfeld "Gipsgrätli" bilden. Auf der geologischen Karte des Rhätikon, herausgegeben von der Geologischen Bundesanstalt in Wien, wurden zwischen Lünersee und Zimba von Dr. Oskar Schmidegg, Innsbruck, große Gipsvorkommen kartiert und auf 500 Millionen to. geschätzt, wovon 40 Millionen auf das Grubenfeld "Gipsgrätli" entfallen. Eine Angabe darüber, wieviel to von diesem Lagerstätteninhalt abbauwürdig sind, liegt von Seiten des genannten Geologen nicht vor. Das gesamte in Frage stehenden Gebiet wurde von den Schottwiener Gipswerken in den Jahren 1958 und 1965 durch Freischürfe abgedeckt. Das Gipsvorkommen wurde in der Veröffentlichung von Dr. Schmidegg aus dem Jahre 1955, Verlag der Geologischen Bundesanstalt Wien III beschrieben. Danach liegt das Gipsvorkommen in den Raiblerschichten der oberen Trias. Der Gips liegt vielfach frei zutage und wurde außerdem noch durch Schurfarbeiten nachgewiesen. Eine Anzahl von Gipsdolinen gibt über die weitere Erstreckung der Gipslagerstätte Aufschluß, sodaß mit Sicherheit angenommen werden kann, daß sich das Gipsvorkommen über die 8 zu verleihenden Grubenmaße erstreckt. [-3-] Der Aufschlagpunkt A IV für diese 8 Grubenmaße liegt im Grubenmaß 1 auf Parzelle 2159 K.G. Vandans und ist durch ein Eisenrohr bezeichnet, welches in der Lagerstätte eingeschlagen wurde und das Zeichen "Schlegal und Eisen" trägt. Der Aufschlagpunkt A IV hat die Koordinaten y = 41, 874, 64, X - 5 214.664, 47. Der Aufschlagspunkt ist von der nordöstlichen Ecke der neu errichtenden Trafostation der Vorarlberger Illwerke nach Richtung 320.960 gast. Meridian auf 295, 58 m ebensählig entfernt. Seine Entfernung vom Dachfrist an der nordöstlichen Gibelwand des Almgebäudes Bauperzelle 734 beträgt 238, 12m, ebenhöhlig in Richtung 335, 094 g AM. Bezüglich der genauen Beschreibung der Lage der 8 Grubenmaße, die auf die Ausschlagspunkt A IV verliehen werden sollen, wird auf die Eingabe des Konsenswerbers vom 29.9.1965 verwiesen. Das Grubenfeld "Gipsgrätli" soll im Bergbuch des Bezirksgerichtes Innsbruck unter der Entitätenbezeichnung "Gipsbergbau Vandans" der neu zu entrichtenden Bergbucheinlage der Schottwiener Gipswerke G.m.b.H. zugeschrieben werden. Die erforderlichen Mittel, bis zur Aufnahme des ordnungsgemäßen Gewinnungsbetriebes sind durch den Erlös der übrigen Werke der Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. zugeschrieben werden. Als Wert der zu verleihenden Grubenmassen wird pro Grubenmaß ein Durchschnittsbetrag von S 2000, 00 festgelegt. Ältere Bergbauberechtigungen stehen der Verleihung nicht entgegen. Äußerung der Vertreter des Verleihungsgewerbes: Es wird der Antrag gestellt, das Verfahren wegen Verleihung der Grubenmasse befristet auf 6 Montate auszusetzen. Die Aussetzung wird deshalb beantragt, weil ein Einspruch von Seiten des Montafoner Gipswerkes Artur Breuß, St. Anton i. M. vorliegt. Es wird von Seiten der Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. versucht werden, mit vorgenanntem Unternehmen zu einem Übereinkommen zu gelangen. Hiezu bedarf es dieser Befristung, da der Geschäftsführer der Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. diesbezüglich Rücksprache mit den Gesellschaftern halten muß. Sobald ein Ergebnis über diese Verhandlungen vorliegt, würden die Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. um Fortsetzung des Verleihungsverfahrens ansuchen. Die Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. will innerhalb der beantragten Frist auch noch mit den übrigen Beteiligten am heutigen Verfahren nach Möglichkeit eine gütliche Regelung im Verhandlungswege herbeiführen. Äußerung des Bürgermeisters Vandans: Im Sinne des Beschlusses der Gemeindevertretung von Vandans aus der Sitzung vom 5.11.1965 gibt der Bürgermeister der Gemeinde Vandans folgende Erklärung ab: [-4-] Der durch die Schottwiener Gipswerke beabsichtigte Abbau von Gips in Rells bereitet dem Gemeinderat im Hinblick auf die zu erwartende Beunruhigung des Gemeindegebietes als Fremdenverkehrsgemeinde größte Sorge. Es wurde daher im Verhandlungsverfahren vom 8. und 9.11.1965 zum Freifahrungsedikt folgende mündliche Stellungnahme abgegeben: Auf der Rellsstraße bzw. der gleichnamigen Gemeindestraße im Siedlungsbereich darf nur der notwendige Werksverkehr stattfinden. Der Abtransport von Gips darf nur im rohen, ungemahlenen Zustand und nur mittels Seilbahn erfolgen. Der Errichtung einer Brecher- oder Aufbereitungsanlage in Rells oder gar der Erstellung einer Fabriksanlage kann im ganzen Gemeindebereiche niemals zugestimmt werden. Der Bürgermeister von Vandans hat vorstehende Stellungnahme durch mündliche Erläuterungen weiter ausgeführt. Die übrigen Verhandlungsteilnehmer verzichten im Hinblick auf den Vertagungsantrag des Verleihungswerbers darauf, heute eine Äußerung abzugeben und wollen dies erst tun, wenn nach Wiederaufnahme des Verfahrens neuerlich ein Verhandlungstermin anberaumt wurde. Auf Grund des vom Verleihungswerbers gestellten Antrages auf vertagung der heutigen Verhandlung wird das beantragte Verleihungsverfahren unterbrochen und innerhalb der Frist von 6 Monaten fortgesetzt werden. Abschriften der Niederschrift wurden ausgefolgt an: BH Bludenz Gemeindeamt Vandans Standesrepräsentant für Stand Montafon-Forstfond Vorarlberger Illwerke Gipswerkunternehmer Breuss Artur Schottwiener Gipswerke Ges.m.b.H. Zur Vergebührung der Niederschrift werden dem Erhebungsleiter S 34.-- in bar ausgefolgt. Nach einer gebührenpflichtigen Erhebungsdauer von 10 halben Stunden geschlossen und gefertigt. Auf eine Verlesung der Niederschrift wird verzichtet, da dieselbe laut diktiert wurde. Gez. Dr. Merlin, Johann Kaufmann, Bürgermeister Bitschnau, Gemeinderat Neher, Gemeinderat Lorünser, Revierjäger Neher, Standesrepräsentant Wachter, Obmann Galehr, Peter Amann, Alois Amann, Obmann Wachter, Josef Schoder, Dr. Peter, Mayor a. D. Marent, Gipswerkunternehmer Breuss, Dr. Fragner, Dr. Eltz, Dr. Renner, Dipl. Ing. Wurzinger. Die nichtunterfertigten, jedoch eingangs als anwesend angeführten Personen entfernten sich vor Beendigung der Niederschrift im Einvernehmen mit dem Erhebungsleiter. A.W.