19820504_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:03
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1982-05-04
Erscheinungsdatum 1982-05-04
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Inhalt des Dokuments

-1- aufgenommen am 4. Mai 1982 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 10. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 28.4.1982 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Wallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Heinrich Sandrell aus Gaschurn, Siegmund Stemer aus St. Anton, Harald Wekerle aus Schruns, Ernst Marlin aus St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Gottfried Schapler aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 9 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 19.2.1982. 2. Vorlage des Rechnungsabschlusses 1981. 3. Vorlage der Servitutsholz-Bedarfsanmeldung 1982. 4. Verbauung der Wildbäche in Vandans - Grundinanspruchnahme durch die Vorarlberger Illwerke A.G. im Auftrag der Wildbachverbauung. 5. Dienstbarkeitsvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. bezüglich der Hüttenkopfbahn. 6. Ansuchen des Waldaufsehers Emil Fleisch in Silbertal, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 7. Offerte für die Ölheizung im Verwaltungsgebäude. Die Tagesordnung wird um folgenden Punkt erweitert: -2- 8) Ansuchen der Herta Erhard in Silbertal 298, um die Erlaubnis auf dem Maisäß Ree eine Wasserleitung über Forstfondgrund verlegen zu dürfen. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 19.2.1982 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Vorsitzende legt die Jahresrechnung 1981 des Forstfondes vor. Jedem Forstfondausschußmitglied wurde 1 Exemplar der Jahresrechnung mit der Einladung zur Sitzung bereits übermittelt. Auf Anfrage werden die einzelnen Haushaltsstellen vom Sachbearbeiter Mag. Johann Vallaster vorgetragen und vom Vorsitzenden erläutert. Die Jahresrechnung 1981 weist aus: Einnahmen in Höhe von S 5.751.531.16 Ausgaben .............. S 2.805.805.16 ______________ Ergibt einen Überschuß von S 2.945.726.-============== Der Bericht des Gebarungsüberprüfungsausschusses wird von Bgm. Harald Wekerle zur Kenntnis gebracht und die Entlastung der Buchhaltung und Verwaltung beantragt. Nach eingehender Debatte wird die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß für das Jahr 1981 einstimmig genehmigt. Im Verlaufe der Debatte wurde vom Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch bemängelt, daß die Verzinsung der Darlehen an den STAND MONTAFON mit 6% bzw. 6, 5% zu nieder sei. Dem hält Bgm. Harald Wekerle gegenüber, daß es nicht mehr als angebracht war, daß der Forstfond die Sanierung des Erdgeschosses beim Bezirksgericht, wo schließlich auch das Grundbuch untergebracht ist, wenigsten durch einen mäßigen Zinssatz für das gewährte Darlehen unterstützt hat. Zu Pkt. 3): Die Servitutsholz-Bedarfsanmeldelisten 1982 werden dem Forstfondausschuß vorgelegt. Die beantragten Mengen von Servitutsholz betragen: Gemeinde: Nutzholz: fm Brennholz: Zusammen: fm fm Schruns Tschagguns Vandans St. Anton Bartholomäberg Silbertal St. Gallenkirch Gaschurn 554, 75 1.395.-1.949, 75 347, 25 1.084, 50 1.431, 75 303.-918.-1.221.-48.-306.-354.-1.005.-1.080, 75 2.085, 90 439, 25 704, 25 1.114, 50 618, 52 1.752, 75 2.371, 27 563.-877, 50 1.440, 40 ________________________________________ 3.878, 92 8.118, 75 11.997, 67 ======================================== Durch eine Entscheidung der Agrarbezirksbehörde Bregenz erhöht sich der Bedarf für Tschagguns (Martha Steckler) um 16 fm. Die Anmeldung von St. Gallenkirch erhöht sich um 35 fm (Fitsch Manfred). Der Bedarf für Gaschurn erhöht sich um 15 fm (Barbisch). Schöpf Maria hat zuerst eine Holzliste vorzulegen. Bei den angeführten Holzmengen handelt es sich Üm Nutzholz. Somit beträgt der Gesamtbedarf .... 12.094 fm. Die erforderliche Schlägerungsbewilligung ist einzuholen (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 4): Im Zusammenhang mit dem Walgaukraftwerk wurden die Vorarlberger Illwerke durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, Vorkehrungen zur Regulierung des Geschiebehaushaltes bei den Vandanser Wildbächen zu treffen. Dabei wird Forstfondgrund beansprucht. Dem Bauvorhaben RELLSBACH und MUSTRIGIEL wird im Sinne der Zuschrift vom 4.2.1982 Zl. 21.06.16 vollinhaltlich zugestimmt. Eine Entschädigung wird nicht verlangt. -4- Dem Bauvorhaben VENSERTOBEL kann für die geplante Verbauung des Unterlaufes (große Dammschüttung) derzeit keine Zustimmung gegeben werden. Es ist notwendig, daß die Vorarlberger Illwerke den Verlauf des Dammes aussteckt. Anschließend ist eine Begehung durchzuführen, an der außer den Forstfondvertretern auch die Vertreter der Vorarlberger Illwerke und der Wildbachverbauung anwesend sein sollten. Die Vorarlberger Illwerke sind in diesem Sinne zu verständigen. Es wäre bedauerlich, wenn durch diese Dammschüttung die vor Jahren mit einem großen Kostenaufwand durchgeführte Aufforstung durch diese Bauvorhaben gefährdet würde (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 5): Entfällt - wurde bereits in der Sitzung vom 10.2.1981 beschlossen. Zu Pkt. 7): Dem Ansuchen des Emil Fleisch, Waldaufseher in Silbertal HNr. 70, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 127, Wohnhaus Nr. 71, auf das auf der Grundparzelle 449/3 neu zu bauen vorgesehene Wohnhaus (beides K.G. Silbertal) wird aufgrund der vorliegenden Verzichterklärungen der Vorbesitzer Karl Erhard in Silbertal HNr. 70 und Maria Erhard in Silbertal HNr. 26, stattgegeben. Durch diese Übertragung wird die Bauparzelle 127 für immer ausgeforstet, das heißt: hat für die Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. An dessen Stelle wird das auf der Gp. neuzuerstellen vorgesehene Wohnhaus mit einem Gesamtholzbedarf von 30 fm für den Neubau, Aufbau nach einem Brand oder nach einem berechtigten Abbruch eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird für verfallen erklärt und wird daher nicht übertragen. Der zur Instandsetzung (Behebung von Schäden) erforderliche Holzbedarf, kann im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes bei der -5- jeweiligen Forstproduktenanmeldung geltend gemacht werden (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 7): Die Umstellung der Koksheizung im Verwaltungsgebäude auf Öl, ist aufgrund der vorliegenden Offerte an die Firma WILU in Schruns zu vergeben (Billigstbieter). Zu Pkt. 8): Dem Ansuchen der Herta Erhard in Silbertal HNr. 298, um die Erlaubnis über die Forstfondparzelle 1415 in der K.B. Silbertal eine Wasserleitung verlegen zu dürfen (Kunststoffröhre) wird stattgegeben. Die Kunststoffrohrleitung ersetzt die frühere Holzkennelleitung (einstimmiger Beschluß). Ende der Sitzung: 12.15 Uhr Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: