19950613_FF_001

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:04
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1995-06-13
Erscheinungsdatum 1995-06-13
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Juni 1995 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 1. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 6. Juni 1995 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Vzbgm. Reinald Wachter, Tschagguns; Vzbgm. Walter Rudigier, St. Gallenkirch, Vzbgm. Adolf Bargehr, Silbertal; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans (ab 15.45 Uhr) Entschuldigt: Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die 1. Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister sowie die in Vertretung der verhinderten Bürgermeister anwesenden Vizebürgermeister recht herzlich und stellt gem. Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Erweiterung der Tagesordnung um einen zusätzlichen Behandlungsgegenstand wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung vom 14. März 1995; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Verkauf von ca. 400 m2 Grund aus der Gp. 754/1 in Vandans an die Vorarlberger Illwerke; 4. Verkauf von ca. 120 m2 Grund aus der Gp. 369/1 in St. Anton an Frau Karin Maier; 5. Vergabe der Möblierung für das Betriebs- und Verwaltungsgebäude in Schruns; 1. Forstfondssitzung: 13. Juni 1995 -2- 6. div. Ansuchen von Güterweggenossenschaften um Mitfinanzierung von Erhaltungsmaßnahmen an Güterweganlagen; 7. Maisäßhaus im Gauertal - weitere Vorgangsweise in Sachen Generalsanierung bzw. Neubau; Erweiterung der Tagesordnung: 8.) Nominierung des Vertreters des Standes Montafon in die örtlichen Jagdausschüsse; 9.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 19. Sitzung der Forstfondsvertretung aus der vorhergehenden Legislaturperiode wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) - Berichte des Vorsitzenden: a) Am 21. Februar wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft die kommissionelle Überprüfung des flächenwirtschaftlichen Projektes St. Gallenkirch-Schattseite mit projektiertem Gesamtkosten von S 84 Mio. vorgenommen. Im Zuge der kommissionellen Verhandlung wurde von der Gemeinde die Erfüllung nachstehender Auflagen gefordert: * einen 15%-igen Interessentenbeitrag zu den Baukosten und den späteren Instandhaltungskosten zu übernehmen; * den für die Verbauung benötigten Grund kostenlos zur Verfügung zu stellen; * die Erklärung abzugeben, daß die Gemeinde, die aus Bundesmitteln gewährten Förderungsbeiträge innerhalb eines Jahres zurückbezahlt, sofern im eigenen oder übertragenen Wirkungskreis Maßnahmen gesetzt werden, die nicht im Einklang mit dem genehmigten Gefahrenzonenplan stehen (Hinderungsgrund); Vom Betriebsleiter wird dazu ergänzend berichtet, daß das flächenwirtschaftliche Projekt im Jahre 1992 ausgearbeitet wurde und der Projektsbereich ca. 300 ha Wald umfaßt, wobei auf einer Fläche von ca. 5 ha technische Maßnahmen vorgesehen sind. Der Projektsbereich umfaßt das Gebiet von der Garfreschabahn bis zur Gemeindegrenze Gaschurn auf der Schattseite und dient zur Erhaltung der Schutzfunktionen und damit z.T. auch zur Sicherung des unterliegenden Siedlungsbereiches. Die Finanzierungszusage seitens des Bundesministeriums für Finanzen für die Übernahme des Bundesanteiles steht jedoch noch aus. -3- b) Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde mit Bescheid vom 8. Mai 1995 die Landschaftsschutzbewilligung und die wasserrechtliche Bewilligung zur Verbauung des Mäßtobels in St. Gallenkirch erteilt. c) Über die Berufung gegen die Versagung der Landschaftsschutzbewilligung für die Forststraße „Muttwald" im Silbertal findet durch die Berufungsbehörde am 20. Juni 1995 eine Begehung statt. Dazu wird vom Betriebsleiter näher ausgeführt, daß bereits im Jahre 1991 der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Bewilligungen für diese Forststraße gestellt wurde und im Zuge des Behördenverfahrens diverse Gutachten, welche nach seiner Meinung z.T. nicht in direktem Zusammenhang mit dem Antrag stehen, eingeholt wurden. Im Vorjahr wurde schließlich die Landschaftsschutzbewilligung auch in Zusammenhang mit der Erledigung des von der Gemeinde Dalaas eingereichten Forststraßenprojektes „Verhau" auf Dalaaser Gemeindegebiet versagt. Aufgrund der weitergehenden Beratungen und Beschlußfassung in der Forstfondsvertretung wurde schließlich gegen den Versagungsbescheid Berufung eingebracht, da sowohl aus fachlichen als auch ökologischen Gründen aus Sicht des Antragstellers keinerlei Gründe zu einer Versagung der Landschaftsschutzbewilligung vorliegen. Vom Betriebsleiter wird dazu weiters ausgeführt, daß im Zuge der Verfassung der Berufungsschrift die Trassierung z.T. angepaßt und teilweise auch auf einen im ursprünglichen Projekt enthaltenen Ast des Forstwegprojektes verzichtet wurde. Zur Information wird von ihm weiters ausgeführt, daß die Arbeiten für den Wirtschaftsplan abgeschlossen sind und unter der Voraussetzung einer erforderlichen Mindesterschließung ein Hiebsatz von 30.000 fm in den Standeswaldungen eingeschlägert werden kann. Aufgrund den in den vergangenen Jahren getätigten Erschließungsmaßnahmen und der in vielen Teilbereichen noch fehlenden Mindesterschließung ist derzeit nachhaltig ein Hiebsatz von 20.000 fm jährlich nutzbar, weshalb in den nächsten Wochen für die kommenden 10 Jahre ein diesbezüglicher Antrag bei der Forstbehörde auf Genehmigung dieses Hiebsatzes eingereicht wird. Vom Betriebsleiter wird klar festgestellt, daß durch die fehlende Erschließung ein nachhaltig vorhandener Zuwachs in Höhe von ca. 10.000 fm jährlich nicht genutzt werden kann und dies schlußendlich auch eine grundsätzliche Entscheidung des Waldeigentümers unter Beachtung von forst- wie auch betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten darstellt. d) Zum Antrag der Forstabteilung der BH Bludenz auf Anordnung einer Freihaltung im Bereich „Kristakopf-Rodund" hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz nach Einholung eines wildökologischen Gutachtens festgestellt, daß eine Freihaltung nicht von vornherein notwendig sei, wenn neben den ohnehin äsungsverbessernden Maßnahmen über die Bestandeseingriffe zusätzlich Gehölze wie Esche, Eberesche, Weide und Erle künstlich eingebracht werden, die einerseits als waldbauliche Blitzableiter andererseits als Füllgehölz für die Wirtschaftsbaumarten dienen. Gleichzeitig wird an die hohe Verantwortung der Jagdausübenden appelliert, wobei beim Auftreten von Problemen z.B. während der Schonzeit um entsprechende Abschußaufträge anzusuchen ist. -4- e) Zum aktuellen Geschehen berichtet der Betriebsleiter, daß im Bereich Rodunderwald in Vandans in den vergangenen Wochen 3 Schlepperwege erstellt wurden, welche gleichzeitig auch Bestandteil des im Einvernehmen mit der Illwerke und der Forstabteilung erstellten Schutzwaldsanierungsprojektes darstellen. Das aufgerüstete Servitutsbrennholz wurde in den vergangenen Wochen zu über 90% bereits den Nutzungsberechtigten zugestellt, wobei z.T. auch Brennholzzukäufe von anderen Forstbetrieben getätigt wurden. Die derzeit herrschende kühle und nasse Witterung wird vom Betriebsleiter für den Wald positiv beurteilt, zumal damit die in den vergangenen Jahren gegebene Gefahr der Vermehrung von Waldschädlingen (Borkenkäfern etc.) nicht gegeben ist. Pkt. 3.) Der Vorsitzende berichtet anhand des vorliegenden Planentwurfes und Vorvertrages über den Verkauf von ca. 400 m2 Grund an die Vorarlberger Illwerke AG, da im Zuge der Umlegung der Zufahrt auf Latschau beim Neubau der Golmerbahn auch Forstfondsgrund beansprucht wird. Durch diesen Grundverkauf kann gleichzeitig eine Arrondierung und Grenzbegradigung zum Vorteil beider Vertragsteile herbeigeführt werden. In den mit den Vertretern der Illwerke geführten Verhandlungen konnte ein Kaufpreis von pauschal von S 50.000, -- für eine Fläche von max. 400 m2 vereinbart werden. Auf Grund des vorgelegten Sachverhaltes wird dem Verkauf von ca. 400 m2 aus der Grundparzelle 754/1 GB 90109 Vandans über Antrag des Vorsitzenden einstimmig zugestimmt, wobei im Sinne des Vorvertrages die mit der Vertragsabwicklung anfallenden Kosten sowie die Vermessungskosten und die Gebühren von der Illwerke zu tragen sind. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert über das Anliegen von Frau Meier Karin aus St. Anton, welche eine Teilfläche von ca. 100-120 m2 zwischen der asphaltierten Gemeindestraße St. Anton und ihrem Grundbesitz erwerben möchte. Ergänzend dazu wird ausgeführt, daß bereits vor einigen Jahren auf dieser Teilfläche mit Zustimmung des Standes Montafon ein Holzschuppen errichtet und die Restfläche von der Antragstellerin genutzt wird. Seitens der Forstbehörde wurde im Zuge eines Feststellungsverfahrens bereits die Zustimmung zur Abtrennung dieser Teilfläche erteilt. Nachdem für den Forstfonds eine sinnvolle Nutzung dieser unbestockten Teilfläche zwischen Straße und Privatbesitz nicht möglich ist, wird über Antrag des Vorsitzenden dem Verkauf der Teilfläche von ca. 120 m2 zu einem Preis von S 700, -- pro m2 die einstimmige Zustimmung erteilt. Die mit der Vermessung und Vertragsabfassung anfallenden Kosten und Gebühren sind von der Antragstellerin zu tragen. -5- Pkt. 5.) Unter Hinweis auf die bereits in der vergangenen Sitzung erfolgte Information zur Vergabe der Möblierung für den Neubau des Betriebs- und Verwaltungsgebäudes wird vom Vorsitzenden über die am 30. Mai stattgefundene Besichtigung von Büromöbeln bei den für eine Gesamtvergabe in Frage kommenden Firmen SVOBODA in Koblach, BEZLER in Hard und BENE in Bregenz berichtet. Auf Grund dieser Besichtigung und der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte und deren Funktionalität wird vom Architekten nach Beurteilung der Ausführungsstandards und unter Berücksichtigung des Preis-Leistungsverhältnisses die gemeinsame Vergabe der Büroeinrichtung und der Bestuhlung an die Fa. BENE als zweitgereihte Bieterin vorgeschlagen. Von Bgm. Dr. Bahl wird auf Grund seiner Teilnahme an der Besichtigung eine Vergabe an die Fa. BENE ebenfalls befürwortet. Auf der der zum von Grund den vorliegenden Ausführungen wird über Antrag des Vorsitzenden Vergabe Lieferung der Möblierung und Bestuhlung an die Fa. BENE aus Bregenz Gesamtangebotspreis S 1.040.506, 20 (8% Rabatt berücksichtigt) einstimmig zugestimmt. Ergänzend dazu wird berichtet, daß nach interner Abklärung in der Verwaltung noch eine Reduktion der Auftragssumme erfolgen wird, da für die Büromöblierung im Betriebsbereich vorhandene Einrichtungen verwendet werden können. Pkt. 6.) Vom Vorsitzenden wird ein kurzer Überblick über die bereits in mehreren Sitzungen in der Vergangenheit geführte Diskussion zur Frage der Leistung von Beiträgen zur Instandhaltung von Weganlagen von Güterweggenossenschaften und sonstigen Interessentschaften erteilt. Konkret werden auch die vorliegenden Ansuchen um Mitbeteiligung des Standes Montafon seitens der Güterweggenossenschaft Ganeu in Vandans, der Güterweggenossenschaft Grappes in St. Gallenkirch, der Güterweggenossenschaft Hennenkopf-Rofer in Bartholomäberg und der Agrargemeinschaft Valscheviel in Gaschurn erwähnt. Grundsätzlich wird berichtet, daß auf Grund den in den vergangenen Jahrzehnten gefaßten Beschlüssen im Zusammenhang mit der Errichtung von Güterweganlagen im Regelfall der benötigte Grund kostenlos zur Verfügung gestellt und der Genossenschaft das anfallende Trassenholz als Baukostenbeitrag überlassen wurde. Als Gegenleistung wurde seitens den Genossenschaften dem Stand Montafon zugesichert, daß eine Beteiligung an den Erhaltungskosten nicht erfolgen muß und andererseits die jederzeitige Abfuhr von Holz durch den Stand Montafon bzw. die Nutzungsberechtigten erfolgen kann. Im Verlaufe der ausführlichen Diskussion wird die allgemeine Meinung vertreten, daß eine talschaftsweit einheitliche Regelung auf Grund den höchst unterschiedlichen Gegebenheiten und auch den unterschiedlichen Beschlußfassungen in der Vergangenheit für nicht möglich beurteilt werden muß, wie dies auch in der Vergangenheit schon wiederholt festgestellt wurde. -6- Es wurde daher das Ansuchen zur Ausarbeitung von neuen bzw. zur Anpassung bestehender Erhaltungskostenschlüssel bei verschiedenen Güterweggenossenschaften noch an den ehemaligen Leiter der Güterwegeabteilung bei der Agrarbezirksbehörde Hofrat Dipl. Ing. Dorner (zwischenzeitlich allerdings im Ruhestand) herangetragen, ohne daß jedoch bis heute diese Arbeiten konkret in Angriff genommen wurden. Bgm. Sandrell schließt sich der Meinung an, daß eine talschaftsweit einheitliche Regelung nicht möglich ist und äußert seine Sorge auch darüber, daß zunehmend Forderungen von Privaten an die öffentliche Hand herangetragen werden. Die Erschließungen in Form von Forststraßen, Güterwegen und auch Baustraßen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung werden in Zukunft zunehmende Kosten auf dem Instandhaltungsbereich verursachen. Bgm. Sandrell spricht sich klar dafür aus, daß durch diese Erschließungen kein zusätzlicher privater Verkehr in die Alpregionen gelenkt werden darf und in erster Linie die Nutzung der Land- und Forstwirtschaft im Vordergrund zu stehen hat. Sofern im Einzugsbereich derartiger Weganlagen auch andere Interessenten wie z.B. Illwerke oderSeilbahngesellschaften etc. liegen, sind diese Institutionen bei der Weginstandhaltung einzubinden. Zum Ansuchen der Agrargemeinschaft Valschaviel berichtet Bgm. Sandrell, daß der Güterweg im Sommer 1994 über mehrere Kilometer durch Vermurungen total zerstört wurde und die Wiederherstellung der Weganlage einschließlich der Bachbetträumung mit ca. 2, 5 Mio. Schilling veranschlagt ist, wovon ca. S 1 Mio. von der Agrargemeinschaft Valscheviel aufzubringen ist. Er vertritt die Meinung, daß im konkreten Fall auf Grund der Naturkatastrophe und der Tatsache, daß diese Weganlage die einzige Erschließung auch für die Standeswaldungen im Valschevieltal mit einem Ausmaß von ca. 200 ha darstellt, die Gewährung einer einmaligen Zahlung zu den Sanierungskosten ohne Schaffung eines Präjudizfalles für künftige Entscheidungen gerechtfertigt ist. Von der Gemeinde wurde bereits ein Beitrag in Höhe von S 300.000, -- gewährt. Von der Illwerke sind gleichfalls Zahlungen zugesichert. Zur Frage der Kostenbeteiligung für Instandhaltungen durch den Stand Montafon sieht sich die Forstfondsvertretung auf Grund den unterschiedlichen Voraussetzungen zu einer einheitlichen talschaftsweiten Regelung nicht in der Lage, weshalb bei der Güterwegeabteilung der Agrarbezirksbehörde in Bregenz ein neuerliches Ansuchen zur Ausarbeitung bzw. Anpassung des Kostenschlüssels bei diversen Güterweggenossenschaften einzubringen ist. Die Forstfondsvertretung ist sich bewußt, daß nur eine schrittweise Lösung dieser Thematik möglich ist und dafür auch ein größerer Zeitraum erforderlich wird. Zum konkreten Ansuchen der Agrargemeinschaft Valscheviel wird in Anbetracht der vorliegenden Notsituation und der Tatsache, daß diese Weganlage die einzige Möglichkeit zur Holzabfuhr aus einem Standeswaldgebiet von ca. 200 ha darstellt, über Antrag des Vorsitzenden einstimmig ein einmaliger Kostenbeitrag in Höhe von S 100.000, -bewilligt. Pkt. 7.) Zur Frage der Generalsanierung bzw. eines allfälligen Neubaues des Maisäßhauses des Standes Montafon im Gauertal wird vom Vorsitzenden neuerlich über die in der Vergangenheit dazu geführte Diskussion und den vorliegenden Sachverhalt berichtet. -7- Vzbgm. Wachter informiert gleichfalls nochmals über das Anliegen der Gemeinde Tschagguns nach einer Erhaltung dieses idyllischen Maisäßhauses und vertritt dazu die Meinung, daß dem Stand Montafon-Forstfonds die Erhaltung dieses Objektes als durchaus zumutbar beurteilt werden muß. Im Zuge der Diskussion wird von mehreren Forstfondsvertretern die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit eines Neubaues des Maisäßhauses und die anschließende Nutzung als Ferienhaus durch den Forstfonds in Frage gestellt, sofern dafür auch zusätzliche Geldmittel aufgewendet werden müssen. Von Bgm. Sandrell wird vorgeschlagen, durch einen Anschlag an den Amtstafeln der Forstfondsgemeinden mögliche Interessenten zu suchen, denen für eine gewisse Zeit die Übergabe des Maisäßhauses zur Generalsanierung und Nutzung angeboten wird, ohne daß dabei dem Forstfonds Ausgaben erwachsen. Dieser Versuch wird von der Forstfondsvertretung grundsätzlich befürwortet. Nachdem mehrere Bürgermeisterkollegen entschuldigt sind, sieht sich der Vorsitzende zur Vornahme einer endgültigen Entscheidung in dieser Angelegenheit in der heutigen Sitzung nicht imstande, weshalb diese auf die kommende Sitzung vertagt wird. Pkt. 8. (Erweiterung der Tagesordnung): Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß auf Grund den Satzungen in den Jagdgenossenschaften der Forstfondsgemeinden im laufenden Jahr die Neuwahl der Jagdausschüsse ansteht und dazu wiederum die Nominierung des Vertreters des Standes Montafon in den örtlichen Jagdausschuß zu diskutieren ist. Vom Vorsitzenden wird vorgeschlagen, grundsätzlich den Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin in den örtlichen Jagdausschluß zu nominieren, wobei lediglich in der Genossenschaftsjagd Bartholomäberg auf Grund der Befangenheit des Betriebsleiters das Betriebsorgan Battlogg Josef als Vertreter des Standes Montafon nominiert werden soll. Im Verhinderungsfalle wird Förster Ing. Bernhard Maier als Ersatz des Standes Montafon sowohl für den Betriebsleiter als auch für das Betriebsorgan Battlogg Josef vorgeschlagen. Der Vorsitzende begründet diese Vorgangsweise damit, daß der Betriebsleiter bzw. Förster und die Betriebsorgane über die örtlichen Gegebenheiten und jagdlichen Angelegenheiten informiert sind und die fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme dieser Aufgabe mitbringen. Diesem Vorschlag wird über Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Zustimmung erteilt und für die Neuwahl der Jagdausschüsse in den Forstfondsgemeinden als Vertreter des Standes Montafon-Forstfonds als Grundbesitzer für die Genossenschaftsjagd Bartholomäberg das Betriebsorgan Battlogg Josef und die übrigen Genossenschaftsjagden der Forstfondsgemeinden der Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin bestellt. Im Verhinderungsfalle wird in allen Genossenschaftsjagden Ing. Bernhard Maier als Ersatz nominiert. Pkt. 9.) Bgm. Sandrell bringt zur Kenntnis, daß vom Sanatorium Dr. Felbermayer das Ersuchen um Gewährung eines Unterstützungsbeitrages für die Konzerte im Sanatorium an die Gemeinde herangetragen wurde. -8- Begründet wird dieses Anliegen mit der Tatsache, daß auf Grund der im Vorjahr getroffenen einvernehmlichen Regelung auch im Sanatorium für die Sommerkonzerte der talschaftsweit gleiche Eintrittspreis von S 100, -- verlangt wird und dadurch in Verbindung mit rückläufigen Besucherzahlen mit dem geplanten Kulturbudget nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann. Im Zuge der kurzen Diskussion wird das Konzertangebot von Dr. Felbermayer im Sanatorium in Gaschurn in Verbindung mit den Montafoner Sommerkonzerten des Standes Montafon als wertvolle Bereicherung angesehen und auf Grund des vorgebrachten Umstandes ein einmaliger Unterstützungsbeitrag in Höhe von S 10.000, -- einstimmig bewilligt. Zur Frage der künftigen Organisation der Montafoner Sommerkonzerte vor allem auch in Hinblick auf die professionelle Vermarktung durch den Tourismusverband soll über Vorschlag des Standessekretärs im kleinen Kreis mit den betroffenen Stellen eine gesonderte Besprechung unter Beiziehung des Tourismusverbandes erfolgen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Mitarbeit um 17.30 Uhr die Sitzung. Schruns, 14. Juni 1995 Schriftführer: Forstfondsvertretung: