19940913_FF_016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:04
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1994-09-13
Erscheinungsdatum 1994-09-13
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. September 1994 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 16. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 5. September nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg (ab 14.20 Uhr); Entschuldigt: Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Dir. Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Ernst Marlin als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster, Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die 16. Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt mit dem Eintreffen von Bgm. Vallaster um 14.20 Uhr gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Erweiterung des TOP 3 sowie um Aufnahme eines weiteren Punktes in die Tagesordnung wird einstimmig stattgegeben. Zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung vom 3. Mai 1994; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Betriebs- und Verwaltungsgebäude: a) Berichte aus dem Bauausschuß b) Darlehensaufnahmen c) Abschluß der Gebäudeversicherungen d) Vergabe der Elektroinstallationen e) Vergabe der EDV-Vernetzung (Erweiterung der TO) f) Vergabe der Zimmermannsarbeiten (Erweiterung der TO) -2- 4. Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Vorarlberger Illwerke AG für Bau und Betrieb einer Einseilumlaufbahn von Vandans auf Golm; 5. Abschluß eines Mietvertrages mit der Gemeinde Vandans für den Betrieb einer Bauaushubund Bauabbruchmaterialdeponie auf einer Teilfläche der Gp. 58 KG Vandans; 6. Ansuchen von Helmut und Manuela Jordan um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes (Erweiterung der TO); 7. Allfälliges; ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 15. Sitzung vom 13. Mai 1994, welche den Forstfondsvertretern bereits seit längerer Zeit zugesandt wurde, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters: a) Am 18. Mai hat in Vandans die Verhandlung zur Erteilung der abfallrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bauaushub- und Bauschuttdeponie auf Gp. 58 und 1211 in Vandans stattgefunden. Dazu wird auf die weitere Beratung unter TOP 5 verwiesen. b) Von der Agrarbezirksbehörde Bregenz wurde mit Schreiben vom 9. Juni mitgeteilt, daß die Agrargemeinschaft Garnera dem Verhandlungsergebnis zur Bildung einer Güterweggenossenschaft in der Vollversammlung vom 13.4. 1994 nicht zugestimmt hat, da von ihr eine nochmalige Änderung des Erhaltungskostenschlüssels gewünscht wird. Vom Stand Montafon wurden in der vergangenen Sitzung 2 von 105 Anteilen an den Erhaltungskosten übernommen. c) Am 6. Juni hat über Maßnahmen zur Verbesserung der Schadenssitution im Außerbacherwald in Anwesenheit von Vertretern der Forst- und Jagdbehörde, der Gemeinde und der Jagdpächter eine weitere Besprechung stattgefunden. Es wurde dabei folgende Vorgangsweise vereinbart: 1. Durch Dipl.-Ing. Schatz soll ein neutrales Gutachten mit "empfehlendem Charakter" erstellt werden; 2. Mit Jagdaufseher Adolf Pachole soll ein Arbeitsvertrag zur konkreten Definierung des Betreuungsbereiches abgeschlossen werden; 3. Hinsichtlich den gesetzlichen Grundlagen betreffend Ausstellung von Jagdberechtigungskarten soll mit dem Land eine Abklärung vorgenommen werden; Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde zwischenzeitlich dazu mitgeteilt, daß aus terminlichen Gründen derzeit die Erstellung eines Gutachtens durch den wildbiologischen Sachverständigen nicht möglich sei. -3- Nach Aktendurchsicht wurde nochmals festgestellt, daß die behördlich angeordnete Freihaltung als gerechtfertigt einzustufen ist und ein dringender Handlungsbedarf zur Durchsetzung derselben gegeben sei. Notfalls müßte die Bejagung zwangsweise durchgesetzt werden. Dazu wurde der Stand Montafon vor wenigen Tagen von der Landesregierung über Auftrag des BMfLuF aufgefordert, unter Hinweis auf das übermittelte geologische Gutachten und die Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung Auskunft dahingehend zu erteilen, ob eine Revidierung der seinerzeitigen Kostenkalkulation vorgenommen werden muß. Weiters wird um Kommentierung der Punktes 5 der Stellungnahme der WLV (Hinweis auf Wildschäden mit der Aufforderung, noch vor Beginn der weiteren Sanierungsmaßnahmen für Ordnung zu sorgen) bezüglich Beeinträchtigung durch Wild und Weidevieh ersucht, da nach Ansicht des BMfLuF diese beiden angeführten Punkte die Erfolgsaussichten der Projektsmaßnahmen zu minimieren scheinen. Vom Betriebsleiter wird dazu ausgeführt, daß auf Grund den vom Geologen vorgeschlagenen Maßnahmen mit Sicherheit eine Kostenerhöhung notwendig ist. Der Betriebsleiter vertritt die Ansicht, daß auf Grund den umfangreichen Auflagen mit technischen Verbauungen (z.B. Steinschlagschutzdamm etc.) eine Realisierung im Rahmen eines Schutzwaldsanierungskonzeptes ernsthaft zu hinterfragen und nicht vielmehr die Zuständigkeit der Wildbach- und Lawinenverbauung gegeben ist. Selbstverständlich können auch weiterhin waldbauliche Maßnahmen durch den Stand Montafon gesetzt werden. d) Am 29. Juni hat mit Vertretern der Voralpe Tschöppa und der Agrarbezirksbehörde eine weitere Begehung in Sachen "Brunnenritt-Rutschung" in Vandans stattgefunden. Dazu informiert Bgm. Wachter, daß derzeit die näheren Bedingungen zur Durchführung der projektierten Entwässerungsmaßnahmen sowie von Aufforstungen auf einer vorläufigen Teilfläche von ca. 2, 50 ha im beiderseitigen Einvernehmen ausgehandelt werden. Gleichzeitig hat die Gemeinde Vandans mit den Vorarbeiten für die behördlichen Bewilligungen und die Zustimmungen der Grundeigentümer für einen Wegebau von Schandang bis in den Bereich der Hirtenunterkunft auf Tschöppa zu beginnen. Lt. Information durch den Betriebsleiter wird vom Geologen DDr. Bertle ein rasche Umsetzung des Projektes für erforderlich beurteilt, wozu auch die vorgeschlagene Erschließung für notwendig erachtet wird. e) Am 22. Juni hat mit dem Jagdausschuß in Vandans eine Begehung betreffend Freihaltegebiet "Mutt-Mazutt" stattgefunden. Die Vertreter der Forstbehörde und der Wildbachverbauung zeigten sich über den Zustand zufrieden, so daß lt. Mitteilung von Bgm. Wachter zwischenzeitlich der bestehende Hinderungsgrund aufgehoben wurde. Die Freihaltung wurde auf die nächste Jagdpachtperiode verlängert. f) Am 9. Juni hat über das Projekt der Wildbachverbauung zur Stabilisierung der Rutschung "Gweiler-Maisäß" die kommissioneile Verhandlung stattgefunden. Lt. Projekt ist die Ableitung von Quellwasser und die Errichtung eines Steinschlagschutzdammes mit Kosten von S 3 Mio. geplant. Die Entwässerungen sind auf Alpflächen des Gweiler Maisäß vorgesehen, für den Steinschlagschutzdamm muß auch Standesgrund (nicht bestockt, da Ablagerungsbereich eines Felssturzes) benützt werden. Mit Bescheid vom 29.6. 1994 wurden die Arbeiten behördlich bewilligt, welche derzeit bereits ausgeführt werden. -4- g) Am 13. Juni hat die mündliche Verhandlung zur Errichtung von 4 Stichwegen abzweigend von der Rodelbahn in Vandans zur Erschließung des Rodunderwaldes ohne besondere Einwendungen seitens der Sachverständigen stattgefunden. Für den Bereich des Rodunderwaldes wird derzeit ein Schutzwaldsanierungsprojekt ausgearbeitet, dessen Projektierungskosten über Ersuchen von der Vorarlberger Illwerke übernommen werden. h) Zur Festlegung eines Quellschutzgebietes für die Kristbergquellen der Wassergenossenschaft Silbertal auf der Standesparzelle Gp. 723/1 hat am 7. Juli eine Verhandlung stattgefunden; Bezüglich Nutzungsentgang für die der Nutzung entzogenen Grundflächen ist mit dem Stand Montafon ein privatrechtliches Übereinkommen abzuschließen. i) Vom OAS wurde in Sachen Beschwerde des Proponentenkomitees eine Stellungnahme an den VwGH abgegeben. Darin wehrt sich der OAS aufs schärfste gegen Unterstellungen in der Beschwerde des Proponentenkomitees. Unter anderem wird darin ausgeführt: "Die von den Beschwerdeführern aufgeworfenen polemischen Unterstellungen, die im Endeffekt auf den (unbegründeten) Verdacht des Amtsmißbrauches hinauslaufen, stellen eine für den OAS beleidigende Schreibweise dar, sodaß die Anzeige an die Disziplinarbehörde (der Rechtsanwälte) gemäß § 62 Abs. 1 VwGG i.V.m. § 34 Abs. 4 AVG durch den Verwaltungsgerichtshof angeregt wird." (wörtliches Zitat aus der Gegenschrift des OAS); j) Dem Mitarbeiter Maier Bernhard wurde vom BMfLuF mit Urkunde vom 22. Juli 1994 das Recht zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur zuerkannt. Aus diesem Anlaß wurde dem Mitarbeiter eine Prämie übergeben. Die Forstfondsvertreter zeigen sich über diese Anerkennung erfreut und sprechen die Glückwünsche dazu aus. k) Von der Vorarlberger Illwerke wurde über Ersuchen für Maßnahmen zur Sanierung der Standeswaldungen auch für das laufende Jahr ein Beitrag zugesichert und dieser auf 1, 10 Mio. Schilling + Ust. aufgestockt. Von den Montafoner Seilbahngesellschaften wurde der Beitrag von S 500.000, — + Ust. für das laufende Jahr ebenfalls bereits zur Verfügung gestellt; Pkt. 3.) a) Berichte aus dem Bauausschuß: Eingangs wird vom Vorsitzenden informiert, daß nach Rücksprache mit der Kontrollabteilung der Landesregierung eine Ermächtigung des Bauausschusses zu Beschlußfassungen im Zuge der Abwicklung des Bauvorhabens nach den einschlägigen Bestimmungen des Gemeindegesetzes in Verbindung mit der Gemeindeverbandsverordnung gesetzlich nicht gedeckt ist. Dies bedeutet, daß Vergaben über Aufträge bzw. auch Darlehensaufnahmen durch den Standesausschuß bzw. den Forstfondsausschuß vorzunehmen sind. Dem Bauausschuß kommt lediglich eine beratende Funktion zu bzw. können von diesem die Entscheidungen der Standesvertretung vorbereitet werden. -5- Berichte des Vorsitzenden: 1. Mit Schreiben vom 14. Juni hat die Landesregierung für den förderbaren Anteil des Bauvorhabens (Basis Nutzflächenschlüssel) in Anlehnung an die Förderungsrichtlinien für Gemeindeamtsgebäude besondere Bedarfszuweisungen in Höhe von S 1 Mio. zugesichert. 2. Mit Schreiben vom 27. Juli wurde von der Landesregierung für den Forstbereich des Betriebsgebäudes eine einmalige Förderung von S 1 Mio. aus dem Fonds zur Rettung des Waldes zugesichert. 3. Ein Ansuchen an das BMfLuF um Gewährung eines zinsgestützten AIKredites wurde trotz zweimaliger Eingabe, u.a. an Bundesminister Fischler persönlich, mit dem Hinweis auf die einschlägigen Richtlinien abgelehnt. Die Frage soll nun über Empfehlung von LR Schwärzler durch den Betriebsleiter in der Arbeitsgruppe Forstwirtschaft neuerlich zur Prüfung dahingehend vorgetragen werden, ob nach einem EU-Beitritt eine Mitfinanzierung durch ein EU-Programm möglich ist. 4. Zum Baufortschritt ist zu berichten, daß die Baumeisterarbeiten mit einer kleinen Verzögerung im Terminplan liegen und bis zum Wintereinbruch die Dacheindeckung angebracht werden kann. In der laufenden Woche wird die Kellerdecke betoniert. 5. Aus architektonischen Überlegungen wurde von Architekt DI Schwärzler vorgeschlagen, auf die im ursprünglichen Projekt enthaltenen Abstrebungen der Leimbinder zu verzichten, zumal dies nach den nun vorliegenden statischen Berechnungen nicht mehr erforderlich ist. Dadurch gewinnt das Dachgeschoß zusätzlich an Bedeutung, womit auch die gesamte Holzkonstruktion wesentlich besser zum Vorschein kommt. Weiters sind geringfügige Veränderungen an der Fenstersituierung, vor allem im Bereich des Sitzungssaales, erfolgt. Änderungen ergeben sich auch beim Glasvorbau hinsichtlich der im Projekt enthaltenen schrägen Dachgestaltung aus architektonischen Überlegungen wie auch aus Gründen der künftigen Wartungskosten (Reinigung). Diese Änderungen wurden im Bauausschuß beraten und denselben auf Grund den von Architekt Schwärzler überzeugend vorgebrachten Argumenten zugestimmt Bgm. Bitschnau äußert in Hinblick auf den Entfall der Abstrebungen Bedenken dahingehend, daß dadurch das ursprüngliche Konzept an Qualität verlieren könnte. 6. Seit dem gestrigen Tage sind nachstehende Leistungen öffentlich ausgeschrieben: a) b) c) d) e) f) Holzfenster und Holzpaneele Holz-ALU-Fenster ALU-Fassadenkonstruktion Spenglerarbeiten (Kupferdach) Feuchtigkeitsisolierung Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlage Die Entscheidung über die Farbgestaltung für die Fensterpaneele wird vom Bauausschuß nach Vorlage von Farbmustern vorgenommen. -6- Hinsichtlich Hackschnitzelheizung ist nach Vornahme von Prüflingen nun vorgesehen, anstelle des früheren Planungsvorschlages zum Einbau einer kleineren Ölheizung für Übergangszeiten bzw. auch Störfalle lediglich einen zusätzlichen Festbrennstoffkessel für Holz zu installieren; 7. Hinsichtlich der Wahl des Ausschreibungsverfahrens für den Personenund Lastenlift wird von der Landesregierung nach Rückfrage die Meinung vertreten, daß auch diese Lieferungen und Leistungen entsprechend den Vergaberichtlinien (ÖNORM A 2050) öffentlich auszuschreiben sind, wobei jedoch bezüglich Wartung und Störungsbehebungen die erforderlichen Auflagen als Bestbieterkriterien in die Ausschreibung aufgenommen werden können. b) Darlehensaufnahmen: Vom Standessekretär wird das Ergebnis der Ausschreibung über eine Darlehensaufnahme in Höhe von 8 Mio. Schilling (lt. Voranschlag 1994) zur Kenntnis gebracht. Insgesamt wurden 5 Bankinstitute zur Anbotlegung eingeladen. Auf Grund den Beratungen und der Empfehlung des Bauausschusses wird über Antrag des Vorsitzenden nachstehenden Darlehensaufnahmen einstimmig zugestimmt: Aufnahme eines Einmalkredites in Höhe von je 4 Mio. Schilling bei der Hypothekenbank Vorarlberg und der Raiffeisenbank Montafon in Schruns jeweils mit einer Laufzeit von 15 Jahren zu nachstehenden Konditionen: a) Fixzinssatz bis 31.12. 1995: 5, 375% b) anschließend Fixzinssatz bis 31.12. 1998: 6, 625% c) anschließend Fixzinssatz bis 31.12. 2001: 7, 000% d) ab 1.1.2002 bis zum Ende der Laufzeit erfolgt Anpassung an SMR lt. Tabelle 5.4 der Österreichischen Nationalbank mit einem Aufschlag von 0, 25%. Für die ersten 6 Monate der Darlehensaufnahme wird von beiden Instituten ein Zinssatz von 5% berechnet. c) Abschluß der Gebäudeversicherungen: Vom Standessekretär wird das Ergebnis der Ausschreibung für die Gebäudeversicherungen für die Sparten Feuer, Sturmschaden, Leitungswasser und Glasbruch sowie allgemeine Haftplicht für Grund- und Hausbesitz, zu welcher 7 Versicherungsinstitute eingeladen wurden, zur Kenntnis gebracht. Gleichfalls wurden Prämienangebote für den Abschluß einer Bauherrenhaftpflicht eingeholt. Auf Grund der vorliegenden Prämienangebote werden über Antrag des Vorsitzenden die Gebäudeversicherungen einstimmig an die Vorarlberger Landesversicherung zu nachstehenden Konditionen vergeben: Bündelversicherung (Feuer, Sturmschaden, Leitungswasser u. Haftpflicht: S 10.625, -Glasbruchversicherung: S 2.373, 50 (jeweils Jahresprämien incl. aller Steuern und Abgaben) -7- Für die Dauer der Bauführung wird eine prämienfreie Rohbaudeckung gewährt. Nach Vorliegen der Abrechnungssummen für das Bauvorhaben sind die Versicherungssummen den tatsächlichen Werten anzupassen. Der Abschluß einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wird für nicht erforderlich beurteilt, zumal die Aushubarbeiten ohne Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke und Objekte abgeschlossen sind. d) Vergabe der Elektroinstallationen: Für die Elektroinstallationen wurden auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung insgesamt 6 Angebote eingereicht, wobei nachstehende, vom Elektroplanungsbüro Ing. Wilhelm Brugger überprüfte Nettoanbotssummen vorliegen: Montafonerbahn AG, Schruns Peter Karl, Schruns Fa. Rist, Wolfurt Kraft Andreas, St. Gallenkirch Fa. Wilu, Schruns Fa. Rein, Dornbirn 1.385.660, 88 S 1.484.880, 77 S 1.511.739, 00 S 1.521.099, 15 S 1.585.160, 82 S 1.655.735, 29 S Auf Grund des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses werden die Elektroinstallationen über Antrag des Vorsitzenden einstimmig an die Montafonerbahn AG zur Nettoanbotssumme von 1.385.660, 88 vergeben. Bei Zahlung binnen 8 Tagen nach Freigabe durch die Bauaufsicht werden 2% Skonto gewährt. e) Vergabe der EDV-Vernetzung: Vom Standessekretär wird dazu informiert, daß von der Fa. S & S Elektronic + Computer Technic aus Tulln (Außenstelle in Innsbruck) ein hersteller- und netzwerkunabhängiges Verkabelungssystem (AT&T-PDS-Systimax) angeboten wird. Für diese Verkabelung wird ein eigens entwickeltes Hochleistungskabel verwendet, über welches wahlweise Telefon, ISDN Dienste, Video, Netzwerksysteme wie Ethernet, 10BAseT, RS 232 oder Token Ring etc. übertragen werden können. Durch die Verwendung eines einheitlichen Steckdosentyps kann jedes Endgerät an jede beliebige Steckdose angeschlossen werden, wobei lediglich im Hauptverteiler die erforderlichen Steckkontakte verbunden werden müssen. Dieses System wurde österreichweit bereits wiederholt installiert, zuletzt bei der Generalsanierung des neuen Bankgebäudes der Raiffeisenbank in Schruns. Die dazu von der Fa. S&S zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (Verteilerfeld, Kabeltrog, Montage) wurden zum Nettopreis von S 42.022, -- angeboten. Die technische und sachliche Abklärung ist mit dem Elektroplanungsbüro erfolgt. Zum Preis selbst wurde anläßlich eines persönlichen Gespräches mit dem Vertreter der Fa. S&S festgestellt, daß dieses System gegenüber den auf dem Markt erhältlichen herstellerabhängigen Kabeltypen für EDV-Netzwerke wesentlich günstiger ist und zudem weitaus größere Nutzungsmöglichkeiten bietet. Die dazu erforderlichen Kabel sind bereits in den Elektroinstallationen mitenthalten. -8- Auf Grund des vorgebrachten Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden einer Auftragserteilung für die EDV-Vernetzung an die Fa. S&S Elektronic + Computer Technik Handelsgesellschaft m.b.H. zum Preis von S 42.022, -- netto einstimmig zugestimmt. f) Vergabe der Zimmermannsarbeiten: Auf Grund der öffentlichen Ausschreibung wurden für die Zimmermannsarbeiten fristgerecht 2 Angebote eingereicht, wobei nachstehende Anbotssummen lt. Prüfung durch das Architekturbüro vorliegen: 1. Fa. Helmut Neyer + Sohn Ges.m.H. u. CoKG, Bludenz 853.142, -S 2. Bietergemeinschaft Holzbau Fritz - Richard Kieber, Schruns 970.470, -- S Zum Angebot der Bietergemeinschaft Fritz - Kieber wird vom Architekturbüro im Prüfprotokoll festgestellt, daß dieses infolge Abweichung vom Ausschreibungstext bezüglich der Holzbeistellung für die Leimbinderlieferung gemäß Pkt. 4.5. der Önorm A 2050 auszuscheiden ist. Zusätzlich sind in den Einheitspreisen die Kosten für den Einschnitt des vom Stand Montafon bereitgestellten Holzes nicht einkalkuliert. Trotz der von der Bietergemeinschaft Fritz - Kieber im Zuge der Anbotsprüfung dem Architekturbüro bekanntgegebenen Preisminderung für die Holzbeistellung für die Leimbinder mit einem Betrag von S 87.500, — liegt die Anbotssumme über jener der Fa. Helmut Neyer. Berichtet wird weiters, daß von der Fa. August Neyer GmbH aus Bludenz nach Abschluß der Angebotsöffnung am 9. September ein Angebot eingereicht wurde, welches infolge verspäteter Abgabe bei der weiteren Anbotsprüfung nicht berücksichtigt werden konnte. Das Angebot liegt bis zum Abschluß des Vergabeverfahrens ungeöffnet bei der Standesverwaltung. Auf Grund des vorliegenden Prüfungsergebnisses werden die Zimmermannsarbeiten über Antrag des Vorsitzenden einstimmig an die Fa. Helmut Neyer + Sohn Ges.m.b.H. u. CoKG in Bludenz zum Anbotspreis von S 853.142, — netto vergeben. Das erforderliche Holz wird ausschreibungsgemäß vom Stand Montafon zur Verfügung gestellt. Bei Zahlung binnen 14 Tagen nach Freigabe durch die Bauleitung kann ein Skonto von 3% abgezogen werden. Pkt. 4.) Über das Projekt der Vorarlberger Illwerke AG zur Errichtung einer Einseilumlaufbahn von Vandans auf Golm als Ersatz der bestehenden 4 Anlagen (2 Sessellifte und 2 Sektionen Schrägaufzug) sind die Bürgermeister bereits eingehend informiert, da dieses durch die Illwerke bereits vor einigen Wochen vorgestellt wurde. Zwischenzeitlich wurden mit dem Stand Montafon/Forstfonds weitere Gespräche über den Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages für die durch die neue Einseilumlaufbahn zusätzlich benötigten Grundflächen geführt. Durch das Projekt werden zusätzlich 3.400 m2 Waldgrund aus der Parzelle 3276/1 KG Tschagguns in Anspruch genommen. Unter Zugrundelegung der bereits im Dienstbarkeitsvertrag für die 4-er SB Matschwitz enthaltenen Entschädigungswerte und unter Berücksichtigung der Wertsicherung errechnet sich für -9- die einmalige Entschädigung ein Betrag von S 84.000, — (S 24, — Im2) und für die laufende Entschädigung ein Betrag von S 10.000, - (ca. 2, 88/m2) jährlich. Inhaltlich ist der vorliegende Entwurf des Dienstbarkeitsvertrages identisch mit den bereits in anderen Verträgen enthaltenen Formulierungen. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag unter Zugrundelegung der genannten Entschädigungswerte die einstimmige Zustimmung erteilt. Von der Forstfondsvertretung wird das mit den Vorarlberger Illwerken bestehende gute Verhältnis der Zusammenarbeit und die in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen gewährten finanziellen Unterstützungen für die Talschaft ausdrücklich hervorgehoben. Der Vorsitzende informiert weiters, daß auch mit der Alpe Golm bereits ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen wurde. Pkt. 5.) Von der Gemeinde Vandans wurden die erforderlichen Bewilligungen für den Betrieb einer Bauaushub- und Bauabbruchmaterialdeponie beantragt, welche zwischenzeitlich mit Bescheid der BH Bludenz vom 29.6. 1994 erteilt wurden. Durch die Mitverwendung einer Teilfläche von ca. 3.000 m2 aus der Standesparzelle Gp. 58 kann das Deponievolumen um ca. 10.000 m3 auf insgesamt 45.000 m3 erhöht werden. Dies wurde im Zuge des Verfahrens von den Sachverständigen für zweckmäßig beurteilt. Über die Grundinanspruchnahme wurde in Anlehnung an einen von der Gemeinde Vandans bereits abgeschlossenen Mietvertrag ebenfalls eine vertragliche Vereinbarung formuliert, welche vom Vorsitzenden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird. Als Entschädigung für die Grundbenützung wird für die Dauer des Deponiebetriebes bis zum 31. 12. 2002 ein jährlicher Bestandszins in Höhe von S 4.000, — wertgesichert zuzüglich Umsatzsteuer vorgeschlagen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der den Gemeinden auf dem Gebiet der Schaffung von Deponieraum für Bauaushub bzw. Bauabbruchmaterial übertragenen Aufgaben wird dem Abschluß des vorliegenden Mietvertrages über Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Zustimmung erteilt. Bgm. Wekerle äußert die Erwartung, daß die vorliegende Regelung künftig in ähnlich gelagerten Fällen in anderen Forstfondsgemeinden ebenfalls anzuwenden ist. Pkt. 6 - Erweiterung der Tagesordnung: Der Vorsitzende erläutert an Hand eines Lageplanes die Erschließungsmöglichkeiten für den geplanten Eigenheimbau der Eheleute Helmut und Manuela Jordan in St. Anton. Auf Grund von Lokalaugenscheinen ist die örtliche Situation bereits mehreren Forstfondsvertretern bekannt. In Anbetracht den derzeit bestehenden Schwierigkeiten zur Erschließung des Baugrundstückes vom Siedlungsraum St. Anton aus wird der Mitbenützung der bereits bestehenden Zufahrt zum Wohnhaus der Familie Gabi Erich durch die Eheleute Jordan unter folgenden Bedingungen einstimmig zugestimmt: -10- a) Die Bewilligung zur Mitbenützung wird lediglich bis zu jenem Zeitpunkt zugesichert, bis eine Erschließung des Baugrundstückes vom Siedlungsbereich aus geschaffen werden kann. b) Für die Mitbenützung ist ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt in Höhe von S 300, — wertgesichert zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten. c) Der Stand Montafon übernimmt keinerlei Kosten für die Instandhaltung sowie Schneeräumung für die Zufahrtsstraße. d) Vom Stand Montafon wird keinerlei Haftung für den Wegzustand bzw. für Schäden, die durch den angrenzenden Waldbestand bedingt sind, übernommen. Von den Antragstellern ist die ausdrückliche Erklärung abzugeben, daß diesbezüglich gegenüber dem Stand Montafon keinerlei Regreßansprüche gestellt werden. Pkt. 7 - Anfälliges: a) Der den Bürgermeistern vor Sitzungsbeginn in Sachen Steuerreform und Härteausgleich übergebene Entwurf einer Eingabe an Finanzminister Dkfm. Lacina und an Staatssekretär Dr. Ditz wird einhellig befürwortet. Eine persönliche Aussprache zur Erörterung der für die Gemeinden verbundenen finanziellen Folgen durch den Wegfall der Gewerbesteuerzahlungen durch die Illwerke wird von den Anwesenden in Anbetracht der finanziellen Auswirkungen für besonders wichtig erachtet. Der Vorsitzende wird ersucht, in dieser Angelegenheit weitere Schritte zu unternehmen. b) Das von Bgm. Sandrell übergebene Ansuchen um Unterstützung der Arbeit von Mag. Andreas Rudigier aus Gaschurn, welcher sich gemeinsam mit Mag. Peter Strasser mit der Herausgabe einer Broschüre zur Talgeschichte befaßt, wird grundsätzlich befürwortet und soll auf der kommenden Standessitzung behandelt werden. Die Broschüre wird Frau Eleonore Schönborn aus Anlaß des 75. Geburtstages im kommenden Jahr gewidmet. c) Das Anliegen von Bgm. Sandrell um RückÜbertragung von Restflächen der ehemaligen Konkurrenzstraße Bludenz - Parthenen soll nach Vornahme eines Lokalaugenscheines in der kommenden Standessitzung weiter behandelt werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Mitarbeit um 16.00 Uhr die Sitzung. Schruns, am 14. September 1994 Schriftführer: Forstfondsvertretung