19700818_FF_002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:05
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1970-08-18
Erscheinungsdatum 1970-08-18
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Dienstag, den 18.8.1970, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 2. Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG in der neuen Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 11.8.1970, wurde auf heute 8.30 Uhr eine Sitzung der Forstfondvertretung anberaumt, zu welcher folgende Mitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton als Vorsitzender, Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn, Bürgermeister Martin Both aus Bürgermeister Hermann Brugger Bürgermeister Erwin Vallaster Anton Lorenzin aus Gortipohl, St. Gallenkirch, Tschagguns, aus Silbertal, aus Bartholomäberg als Obmann der Agrargemeinschaft Neher Oskar aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans und Gemeinderat Ludwig Erhard aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 18.6.1970 2. Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch, um die Duldung eines Müllablagerungsplatzes auf der Forstfondparzelle 4488/2. 3. Ansuchen der Gargellner Seilbahngesellschaft, um die Erlaubnis der Trassenverbreiterung für den geplanten Doppelsessellift. 4. Sepp Maier in St. Gallenkirch, Ansuchen um Grundtausch. 5. Marent Erich in St. Gallenkirch, Ansuchen um Grundtausch. 6. Ansuchen der Serafine Wittwer in Schruns, um die Erlaubnis, sich der Wassergenossenschaft anschliessen zu dürfen. 7. Ansuchen der Edeltraud Rudigier in Gaschurn, um die Erlaubnis Servitutsholz verkaufen zu dürfen. 8. Ansuchen der Wildfütterungsgemeinschaft St. Gallenkirch, wagen Erstellung eines Zufahrtsweges zur Wildfütterung Kobel. 9. Ansuchen der Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal, um die Erlaubnis auf dem Wildried eine Wildfütterung aufstellen zu dürfen. 10. Ansuchen des Fleisch Adolf in Schruns, wegen Ablöse des Altbaues. 11. Ansuchen des Robert Rhomberg in Gargellen, um die käufliche Überlassung von Holz. 12. Ansuchen des Gustav Sähly in Silbertal, um die käufliche Überlassung von Schindelholz. [-2-] 13. Ankauf eines Photokopiergerätes. Berichte: Verschiedene Abgangholzverkäufe! Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 18.6.970 wird in vorliegender Passung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Der Gemeinde St. Gallenkirch wird es gestattet, im äusseren Teil der Gp. 4448/2, unterhalb der Gargellnerstraße Mull ablagern zu dürfen. Diese Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn durch diese Mullablagerung für den Forstfond oder nähere Umgebung irgendwelche Nachteile entstehen. Die Mullablagerung ist von Zeit zu Zeit zu überschütten, damit eine Geruchsbelästigung unterbunden wird. Auch ist alles zu unternehmen, um eine Rattenplage zu unterbinden und wenn notwendig eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Die Rechteinräumung erfolgt unentgeltlich. Beim Auflassen der Mullablagerung ist das ganze Areal mit Humus zu überschütten. Zu Pkt. 3) Der Gargellener Seilbahngesellschaft wird es gestattet, die Seilbahntrasse Gargellen - Gargellneralpe, die über die Forstfondparzelle 4599 führt, so zu verbreitern, daß ein Doppelsessellift geführt werden kann. Wie die Erhebungen ergeben haben, müssen 19 Fichten mit zsm. 15 fm Holz gefällt werden. Das aufgearbeitete Holz ist der Forstverwaltung unentgeltlich an der Abfuhrstraße zur Verfügung zu stellen. Über die gesamte Rechtseinräumung ist zu gegebener Zeit ein Übereinkommen abzuschliessen. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen des Sepp Maier in St. Gallenkirch/ Neuberg, um die tauschweise Überlassung der Forstfondparzelle 4244/2 (vom Aquädukt aufwärts, unterhalb der Gargellenerstraße) gegen das Bermahd Wassertobel im Reutetal, das von der Forstfondwaldung zur Gänze umschlossen ist, wird stattgegeben. Dagegen wird der Abtausch der Forstfondparzelle 4244/10 (ob der Gargellenerstraße) abgelehnt. Zu Pkt. 5) Das Ansuchen des Waldaufsehers Erich Marent in St. Gallenkirch, das auf Grund der Vorsprache vom 14.8.1970 auch auf Waldaufseher Hugo Mangard in St. Gallenkirch ausgeweitet wurde, beinhaltet den Wunsch um die Überlassung von zwei Bauplätzen oberhalb vom Kalkofenrank (Forstfondgrund an der Gargellenerstraße). Marent und Mangard beabsichtigen auf diesem Grund je ein Wochenendhaus, das für die Dauer der Dienstzeit als Waldaufseher als zeitweilige Waldaufseherunterkunft dienen würde, zu bauen. Als Tauschfläche würde das Zweifache der erforderlichen Fläche auf der sog. Spattla zur Verfügung gestellt. Das Ansuchen wurde aus Präjudizgründen abgelehnt. [-3-] Zu Pkt. 6) Wittwer Serafine in Schruns HNr. 131, beabsichtigt in ihrem Maisäß ein Wochenendhaus zu bauen. Um dieses Objekt mit Wasser versorgen zu können, hat sie bei der Wassergenossenschaft Kropfen/ Latang um eine Anschlußbewilligung angesucht. Diese Bewilligung wurde ihr am 29.11.1969, vorbehaltlich der Bewilligung durch den Forstfond (Grundeigentümer), erteilt. Da durch diese Anschlußbewilligung der Wasseranteil des Forstfond geschmälert wird, wird der Partei gegen die Entrichtung einer einmaligen Gebühr in Höhe von S 2000.- das Recht eingeräumt über die Wassergenossenschaft Kropfen Latang Wasser aus der Quellfassung zu entnehmen, um das zu erstellen geplante Objekt mit Trinkwasser zu versorgen. Zu Pkt. 7) Edeltraud Rudigier in Gaschurn HNr. 162 wird es gestattet, das für den abgebrannten Stall bezogene Servitutsholz im Ausmaße von rd. 78 fm frei zu veräussern. Wegen der ungünstigen Schneelage im Frühjahr, war Rudigier Edeltraud nicht in der Lage das für den Neubau des abgebrannten Stalles erforderliche Servitutsholz zeitgerecht auf die Säge zu bringen, sodaß sie das erforderliche Schnittholz käuflich erwerben mußte. Zu Pkt. 8) Der Wildfütterungsgemeinschaft St. Gallenkirch wird die Erlaubnis erteilt, beim Bau eines Zubringerweges zur Wildfütterungsstelle Kobl, die Wegtrasse ca 100 m über Forstfondgrund führen zu dürfen. Für diese Rechteinräumung muß es dem Forstfond und den Bezugsberechtigten gestattet sein, den Weg unentgeltlich zur Holzabfuhr oder zum Tranport von Aufforstungsmaterial usw. benützen zu dürfen.Die Erhaltungskosten gehen zur Gänze zu Lasten der Wildfütterungsgemeinschaft. Zu Pkt. 9) Der Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal wird es gestattet in der Forstfondwaldung Wildried in Silbertal eine Wildfütterungsstelle errichten zu dürfen. Diese Bewilligung gilt bis auf Wiederruf. Gleichzeitig wird die Bewilligung erteilt, daß das erforderliche Holz, gegen Bezahlung des ortsüblichen Kaufpreises, aus der Standeswaldung entnommen werden kann. Zu Pkt. 10) In Abänderung des Beschlusses vom 18.6.1970, wird Adolf Fleisch in Schruns HNr. 240 als einmalige Ablöse des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 240, das wegen Baufälligkeit neu erbaut werden muß, S 11.000.- in bar ausbezahlt. Mit der Auszahlung dieses betrag gilt das Objekt für immer als ausgeforstet. [-4-] Zu Pkt. 11) Robert Rhomberg in Gargellen, werden 4 Schindelstämme käuflich zur Eindeckung eines nichteingeforsteten Stalles überlassen, Die Abgabe erfolgt zum Preis von S 600.- pro fm der anfallenden Holzmenge. Die Zuweisung hat aus der Schmalzbergwaldung zu erfolgen. Zu Pkt. 12) Gustav Sähly in Silbertal, können aus der Standeswaldung Silbertal ca. 15 - 20 fm Schindelholz zum Kaufpreis überlassen werden. Nachdem die Örtlichkeit noch nicht bekannt ist, soll der Kaufpreis, nach Rücksprache mit dem Waldaufseher, durch den Standesrepräsentanten festgesetzt werden. Zu Pkt. 13) Für die Forstverwaltung wird ein Trockenfotokopiergerät Marke 3M Model 251 gekauft. Pkt. 14) In der neuerlichen Eingabe der Alpverwaltung Altschätz in Tschagguns, wegen der Trassenführung durch die Forstfondwaldung Rona in Tschagguns, wird auf den diesbezüglichen Beschluß vom 11.8.1968 verwiesen, in welchem die Grundbeanspruchung geregelt wurde. Hinsichtlich der teilweisen Abtretung anfallenden Trassenholzes kann erst entschieden werden, wenn die voraussichtliche Menge bekannt ist. Es ist daher notwendig, daß die Alpverwaltung die endgültige Wegtrasse verpflockt, damit im Zuge der Auszeige die Holzmenge ermittelt werden kann. Pkt. 15) Zur Einrichtung eines Vermessungsstützpunktes auf Grandau in St. Gallenkirch, ist das Maisaß Objekt des Anton Rudigier in St. Gallenkirch pachtweise auf 10 Jahre zu übernehmen und dem Bundesamt für Vermessungswesen in Wien zur Verfügung zu stellen. Der jährliche Pacht wird vom Bundesamt für Eich und Vermessungswesen bezahlt, desgleichen auch die Verwaltung und die Beaufsichtigung der Hütte. Dagegen hat der Forstfond Sorge zu tragen, daß ein Trockenklosett, Waschraum ausgebaut und das Objekt ausgetäfelt wird. Pkt. 16) Waldaufseher Josef Maier in Vandans, hat im August 1969 und Waldaufseher Hugo Mangard in St. Gllk. im August 1970 25 Dienstjahre als Waldaufseher des Forstfondes vollendet. In Anerkennung dieser verantwortungsvollen und umfangreichen Tätigkeit ist den Jubilaren je einen Monatsbruttoverdienst (ohne Kom. Pauschale) zur Auszahlung zu bringen. Pkt. 17) Die Verkaufsschlägerung Dürrwald in Silbertal ist zum Verkaufe am Stock auszuschreiben. Die zur Schlägerung vorgesehene Holzmenge beträgt 290 fm stehenden Holz und ca, 50 fm Lawinenholz an der Waldgrenze gegen die Alpe Oberdürrwald. [-5-] Pkt. 18) Nachfolgenden Parteien wird Abgangholz zugewiesen: a) Salzgeber Robert in St. Gallenkirch HNr. 113, ca. 25 fm Abgangholz (Lawinenholz) im Alptobel/Zamang zum Preise von S 200.- pro fm der anfallenden Holzmenge. b) Margit Schlötter in Vandans 191 rd. 40 fm und Raimund Platz in Vandans 185 rd 30 fm Abgangholz im Platziserzipfel. Der Preis hat der Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festzulegen. Pkt. 19) Folgende Ansuchen können nicht berücksichtigt werden und müssen daher abgelehnt werden: a) Zech Elmar in Bürs, Ansuchen um 20 fm Bauholz b) Platzer Ernst in Vandans 330, Ansuchen um ca. 12 -15 fm Bauholz. Die Ansuchen der übrigen Aufsichtsgebiete werden zurückgestellt, da noch keine endgültige Meldung über vorhandenes Abgangholz, das nicht als Servitutsholz benötigt wird, eingebracht wurde. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: A) daß an folgende Parteien Abgangholz aus Lawinenholzbeständen, wegen zu erwartender Borkenkäfergefahr beschleunigt ausgegeben wurde; a) Edwin Wachter und Erich Valasek in Vandans zusammen 30 fm Lawinenholz, das auf der sogenannten Bürserwiese lag und im Zuge der Wiesenräumung entfernt werden mußte, zum Preise von S 200.- pro fm. b) Franz Konzett in Schruns HNr. 181, ca. 25 fm Lawinenholz in einem Rüfetobel im äusseren Bereich der Schnapfenwaldung, zum Preise von 330.- S pro fm der anfallenden Holzmenge. c) Sepp Winkler in Gargellen, ca. 20 fm Lawinenholz im Bereiche des mittleren Sarottlatobels, zum Preise von S 200.- pro fm der anfallenden Holzmenge. B) daß mit Ausschreibung vom 5.8.1970 80 fm Lawinenholz, das gegenüber dem Alpstafel Gafluna angefallen ist und 75, 5 fm Trassenholz bei der vorgesehenen Verlängerung des Dürrwalderweges, zum Verkaufe ausgeschrieben wurden. Die Offerteingabefrist mußte wegen ungünstiger Witterung (Gislamure) verschoben werden, Bis zum neu festgesetzten Termin ist 1 Offert eingelaufen das nun vorgelegt wird. Der angebotene Kaufpreis entspricht den Erwartungen, sodaß das Holz dem Offertsteller Fa. Tschabrun u. Co. Sägewerk in Bludenz zugeschlagen werden kann. [-6-] C) daß am 6.8.1970 im Verwaltungsgebäude des Standes Montafon eine Aussprache mit den Vertretern der Agrarbezirksbehörde stattgefunden hat. Dabei wurden folgende Absprachen geführt: a) die Agrarbezirksbehörde hat gegen die Auszahlung der restl. Grundablöse in Höhe von S 162.089, 14 durch die Vorarlberger Illwerke A.G. nichts einzuwenden. b) in Auslegung des § 3 des Standesstatutes hat die Agrarbezirksbehörde nichts einzuwenden, wenn der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns (Nichtbürger; an den Sitzungen und Beratungen des 10 gliedrigen Standesausschusses teilnimmt. c) in nächster Zeit bei der Agrarbezirksbehörde die Vorarbeiten für ein vorläufiges Verwaltungsstatut für den Stand Montafon und ein eigenes, vorläufiges Statut für den Forstfond aufgenommen werden. D) daß die Montafoner Hochjochbahn in Schruns, im Bereiche des Seebligaliftes auf Forstfondgrund verschiedene Geländeverschiebungen vornimmt, um Skiabfahrten zu verbessern, sowie einen neuen Schlepplift paralell dem früheren einzubringen. Das Gelände wurde durch den Vorsitzenden, im Zuge der Besichtigung der Gesamtanlagen, besichtigt. Die Montafoner Hochjochbahn ist bereit nach Abschluß der Arbeiten ein Übereinkommen mit dem Forstfond abzuschließen. E) daß in nächster Zeit eine Eingabe der Vorarlberger Illwerke A.G. zu erwarten ist, die ein Konzept über die Ausweitung der Schleppliftanlagen und Skiabfahrten im Gebiet Golm/Tschagguns darstellt. Die unter A) bis E) angeführten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne der Vorarlberger Gemeindeordnung zu zuerkannt. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: