19990413_FF_021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:07
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1999-04-13
Erscheinungsdatum 1999-04-13
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. April 1999 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der im Anschluß an die Standessitzung kurzfristig einberufenen 21. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. An der Sitzung nehmen teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Rudolf Leren, St. Anton; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Martin Vallaster, B-Berg; Bgm. Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Entschuldigt: Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung um 16.50 Uhr die Forstfondssitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vom Vorsitzenden wird um Verständnis für die kurzfristige Einberufung der Forstfondssitzung ersucht, welches in einer raschen Entscheidung über ein Ansuchen der Gargellner Seilbahn Gesellschaft begründet ist. Einleitend wird über das Ansuchen der Gargellener-Seilbahnen GmbH mit dem Antrag die Zustimmung und Genehmigung zur Grundinanspruchnahme für die Errichtung einer 8-er Einseilumlaufbahn zu erteilen, da in Anbetracht der Lawinenereignisse des vergangenen Winters raschestmöglich die nötigen Entscheidungen für die weiteren Projektierungsschritte zu Herstellung der Liftanlagen vorzunehmen sind und dazu auch die Frage der Grundinanspruchnahme mit den betroffenen Grundeigentümern abzuklären ist. Es wird dazu berichtet, dass eine Erneuerung der Zubringerbahn auf das Schafbergplateau ausgehend vom jetzigen Standort der Talstation nicht mehr möglich ist, da diese mehrfach in der roten Zone liegt und daher eine Genehmigung für den weiteren Betrieb durch die Behörden nicht zu erreichen ist. Gemäß Antrag der Seilbahngesellschaft soll ausgehend vom Tennisplatz in Gargellen eine durchgehende 8-er EUB zur jetzigen Bergstation auf dem Schafberg errichtet werden, wozu der Standeswald im Bereich der Waldparzellen 4599 und 4598 auf einer Länge von ungefähr 670 lfm zu überspannen ist, während die bisherige Überspannungslänge der 2-er Sesselbahn ca. 494 m beträgt. Gemäß Ansuchen wird beantragt, die Bedingungen des bereits bestehenden Dienstbarkeitsvertrages für den Sessellift analog auf die geplante Einseilumlaufbahn zu übertragen. -1- Der Vorsitzende informiert dazu weiters, dass gemäß bestehendem Vertrag laut Entschädigungsberechnung von Dipl. Ing. Tschann aus dem Jahre 1985 bei einer durchschnittlichen Breite der Sessellifttrasse von 15 Metern der jährliche Entschädigungsbetrag damals 1.816 Schilling betragen hat und unter Berücksichtigung der Indexaufwertung zum heutigen Zeitpunkt bei ca. 2.350 Schilling liegt. In der Beratung wird von der Forstfondsvertretung der Grundinanspruchnahme über Antrag des Vorsitzenden einstimmig zugestimmt, wobei jedoch hinsichtlich der Entschädigungsregelung eine analoge Übertragung der Berechnungsmethode für das Dienstbarkeitsentgeld gemäß Gutachten Dipl. Ing. Tschann auch in Anbetracht den für private Grundeigentümer und Alpgenossenschaften bestehenden Entschädigungsregelungen nicht mehr für vertretbar beurteilt wird. Der Vorsitzende wird ermächtigt, in den weiteren Verhandlungen mit der Seilbahngesellschaft vorerst befristet für die Dauer von 10 Jahren eine Entschädigungsregelung in der Größenordnung von pauschal 15.000, -- bis 20.000, -- Schilling für die neue Bahn zu vereinbaren, während nach Ablauf dieser Frist in weiteren Verhandlungen ebenfalls für den Stand Montafon eine umsatzbezogene Entschädigungsregelung für die Grundinanspruchnahmen in Bereich des Schigebietes herbeizuführen ist. Ende der Sitzung: 17.20 Uhr Schruns, am 14. April 1999 Schriftführer: 21. Forstfondssitzung: 13. April 1999 Forstfondsvertretung: