19840904_FF_026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:07
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1984-09-04
Erscheinungsdatum 1984-09-04
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 4. September 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 26. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 30. August nehmen an der auf heute 8.30 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn Schriftführer: Sekr. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 8.45 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Dem neugewählten Bürgermeister Wühlern Säly von Silbertal gratuliert der Vorsitzende im Namen der Forstfondsvertretung zu seiner Wahl als Bürgermeister und heißt ihn recht herzlich im Kreise der Forstfondsvertretung willkommen. Gleichzeitig spricht der Vorsitzende dem ausgeschiedenen Altbürgermeister von Silbertal Georg Ammann im Namen der Forstfondsvertretung für seine 11-jährige Mitarbeit in diesem Gremium Dank und Anerkennung aus. Zur Behandlung steht folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 25. Sitzung vom 31. Juli 1984; 2. Beratung über die weitere Vorgangsweise zum Aufbau eines eigenen Betriebsdienstes; 3. Ansuchen von Otto Ainhauser, Tschagguns um Verkauf eines Bauplatzes auf der Gp. 1590/1 Tschagguns (Blümentin); 4. Ansuchen der Eheleute Pfeifer, Gaschurn um Nachlaß des Stockgeldes für Servitutsholz zur Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden "Lukas-Tschofen Hauses"; 5. Ansuchen von Bitschnau Erich, St. Anton um Verpachtung bzw. Verkauf von Grund aus der Gp. 369/36 St. Anton zur Errichtung eines Holzschopfes; 6. Ansuchen der Jagdgesellschaft Wasserstuben um Verlegung der Rotwildfütterung auf Standesgrund; 7. Ansuchen von Josef Neyer, Bartholomäberg um Übertragung des Holzbezugsrechtes des Atzungsstalles Bp. 382 auf Lutt; 8. Berichte - Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 25. Sitzung vom 31. Juli 1984 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß der seit 4. Juni beschäftigte Förster Roland Erne sein Dienstverhältnis mit 10. September gekündigt hat, da er aufgrund einer früheren Bewerbung eine Dienststelle beim Land (BH Bregenz) angeboten bekommen hat. Somit ergibt sich für den Stand Montafon wiederum die Frage zu klären, nach welchen Grundsätzen der Aufbau des eigenen Betriebsdienstes vorzunehmen ist. Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung ist ein Heranziehen der im Landesdienst stehenden Waldaufseher für den Betriebsdienst beim Stand Montafon nur mehr während einer Übergangsphase möglich. Die Forstfondsvertretung ist sich bewußt, daß der Aufbau des eigenen Betriebsdienstes zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen wird. Insgesamt werden erhebliche Bedenken gegen die Durchführung des Betriebsdienstes mit eigenem Personal vorgebracht, da neben den finanziellen Mehrbelastungen auch die Aufblähung des Büroapparates und die vorhersehbare Doppelgeleisigkeit befürchtet werden, da die amtliche Waldaufsicht nach dem Forstgesetz weiterhin von landeseigenen Waldaufsehern durchgeführt wird. In der Diskussion wird die Möglichkeit erörtert, ob nicht wie in den vergangenen Jahren eine Möglichkeit zur Durchführung des Betriebsdienstes durch die Waldaufseher besteht, wobei die Zuständigkeit zur Personalhoheit beim Betriebsdienst ausschließlich beim Stand Montafon liegen müßte. Bei der Beschäftigung von ausschließlich eigenen Betriebsorganen entsteht weiter das Problem der Beschäftigung während den Wintermonaten, wobei hier die Ansicht vertreten wird, daß eine Lösung dieses Problems in Zusammenarbeit mit den Seilbahngesellschaften möglich sein muß. Für die kurzfristige Weiterführung des Betriebsdienstes wird einstimmig beschlossen, daß die Ausschreibung von Betriebsorganen mit mindestens abgeschlossener Ausbildung als Waldaufseher vorzunehmen ist. An den Gesetzgeber ist heranzutreten, daß wiederum eine Änderung des Forstgesetzes dahingehend beantragt wird, daß Waldaufsicht und Betriebsdienst in einer Person vereint sind, wobei die Aufsicht über den Betriebsdienst ausschließlich beim Stand Montafon als Dienstgeber liegen muß. Über Antrag des Vorsitzenden wird weiters einstimmig beschlossen, daß den Waldaufsehern für die Benützung des Privatfahrzeuges zur Erfüllung des Betriebsdienstes ab 1984 das amtliche Kilometergeld vergütet wird. Der Nachweis ist durch Führung eines Fahrtenbuches zu erbringen. Für die zurückliegenden drei Jahre ist die Vergütung gegen Nachweis in einer Pauschalsumme vorzunehmen. -3- Pkt. 3.) Das Ansuchen von Otto Ainhauser, Tschagguns 892 um Verkauf eines Bauplatzes aus der standeseigenen Grundparzelle Gp. 1590/1 Tschagguns (Blümentin) wird mehrheitlich abgelehnt, da von der Flächenwidmung nach dem Raumplanungsgesetz die erforderlichen Voraussetzungen für eine Bauführung nicht gegeben sind. Pkt. 4.) Das Ansuchen der Eheleute Pfeifer, Gaschurn um Nachlaß des Stockgeldes für das zur Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden "Lucas-Tschofen Hauses" in Gaschurn erforderlichen Servitutsholzes wird einstimmig abgelehnt. Die Forstfondsvertretung begrüßt die Erhaltung alter Bausubstanz, aus grundsätzlichen Überlegungen und in Befürchtung der Schaffung eines Päjudizfalles kann jedoch einem Nachlaß des Stockgeldes nicht stattgegeben werden. Nach Maßgabe des Holzbezugsstatutes kann der zur Instandsetzung erforderliche Servitutsbedarf bei der Bedarfsanmeldung geltend gemacht werden, wobei eine Zuweisung in gut bringbarer Lage nach forstlichen Möglichkeiten geprüft wird. Nach dem vorliegenden Kostenvoranschlag! stellt das Stockgeld für das Servitutsholz nur den geringsten Teil der Kostenbelastung dar, sodaß aus dieser Sicht die Instandhaltung des Gebäudes auch bei Bezahlung des Stockgeldes nicht gefährdet ist. Pkt. 5.) Das Ansuchen von Bitschnau Erich, St. Anton um die Verpachtung bzw. den Verkauf von Grund aus der Gp. 369/36 St. Anton zur Errichtung eines Holzschopfes bei seinem Eigenheim wird zur weiteren Vornahme von Erhebungen vertagt. Durch den Bürgermeister und den Betriebsleiter soll in dieser Angelegenheit eine Besichtigung an Ort und Stelle vorgenommen werden, um die Wünsche des Bewerbers näher zu erörtern. Nachdem auf der vorgesehenen Fläche keine Bestückung vorhanden ist, steht die Forstfondsvertretung einer Grundbenützung grundsätzlich positiv gegenüber. Pkt. 6.) Dem Ansuchen der Jagdgesellschaft Wasserstuben zur Verlegung der Rotwildfütterung auf die Gp. 14 34 gegenüber dem Stafel der Alpe Wasserstuben wird einstimmig nicht stattgegeben, da dadurch im Standeswald wiederum eine neue Wildfütterung eingerichtet würde und der angrenzende Waldbestand einer zusätzlichen Gefährdung durch das Wild ausgesetzt ist. Der Stand Montafon hat in erster Linie auf die Bewirtschaftung der Waldungen und ein Aufkommen der Naturverjüngung Bedacht zu nehmen, weshalb aus forstwirtschaftlichen Überlegungen die Herstellung einer natürlichen Wilddichte anzustreben ist und nicht die Errichtung zusätzlicher Wildfütterungen im Standeswald. -3- Pkt. 3.) Das Ansuchen von Otto Ainhauser, Tschagguns 892 um Verkauf eines Bauplatzes aus der standeseigenen Grundparzelle Gp. 1590/1 Tschagguns (Blümentin) wird mehrheitlich abgelehnt, da von der Flächenwidmung nach dem Raumplanungsgesetz die erforderlichen Voraussetzungen für eine Bauführung nicht gegeben sind. Pkt. 4.) Das Ansuchen der Eheleute Pfeifer, Gaschurn um Nachlaß des Stockgeldes für das zur Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden "Lucas-Tschofen Hauses" in Gaschurn erforderlichen Servitutsholzes wird einstimmig abgelehnt. Die Forstfondsvertretung begrüßt die Erhaltung alter Bausubstanz, aus grundsätzlichen Überlegungen und in Befürchtung der Schaffung eines Päjudizfalles kann jedoch einem Nachlaß des Stockgeldes nicht stattgegeben werden. Nach Maßgabe des Holzbezugsstatutes kann der zur Instandsetzung erforderliche Servitutsbedarf bei der Bedarfsanmeldung geltend gemacht werden, wobei eine Zuweisung in gut bringbarer Lage nach forstlichen Möglichkeiten geprüft wird. Nach dem vorliegenden Kostenvoranschlag stellt das Stockgeld für das Servitutsholz nur den geringsten Teil der Kostenbelastung dar, sodaß aus dieser Sicht die Instandhaltung des Gebäudes auch bei Bezahlung des :!Stockgeldes nicht gefährdet ist. Pkt. 5.) Das Ansuchen von Bitschnau Erich, St. Anton um die Verpachtung bzw. den Verkauf von Grund aus der Gp. 369/36 St. Anton zur Errichtung eines Holzschopfes bei seinem Eigenheim wird zur weiteren Vornahme von Erhebungen vertagt. Durch den Bürgermeister und den Betriebsleiter soll in dieser Angelegenheit eine Besichtigung an Ort und Stelle vorgenommen werden, um die Wünsche des Bewerbers näher zu erörtern. Nachdem auf der vorgesehenen Fläche keine Bestückung vorhanden ist, steht die Forstfondsvertretung einer Grundbenützung grundsätzlich positiv gegenüber. Pkt. 6.) Dem Ansuchen der Jagdgesellschaft Wasserstuben zur Verlegung der Rotwildfütterung auf die Gp. 14 34 gegenüber dem Stafel der Alpe Wasserstuben wird einstimmig nicht stattgegeben, da dadurch im Standeswald wiederum eine neue Wildfütterung eingerichtet würde und der angrenzende Waldbestand einer zusätzlichen Gefährdung durch das Wild ausgesetzt ist. Der Stand Montafon hat in erster Linie auf die Bewirtschaftung der Waldungen und ein Aufkommen der Naturverjüngung Bedacht zu nehmen, weshalb aus forstwirtschaftlichen Überlegungen die Herstellung einer natürlichen Wilddichte anzustreben ist und nicht die Errichtung zusätzlicher Wildfütterungen im Standeswald. -4- Pkt. 7.) Dem Ansuchen von Josef Neyer, Bartholomäberg um die Übertragung des Holzbezugsrechtes des Atzungsstalles Bp. 382 auf Lutt wird einstimmig stattgegeben. Neyer beabsichtigt den Atzungsstall wegen Baufälligkeit abzubrechen und an dessen Stelle im Bereich der landwirtschaftlichen Gebäude seines Anwesens einen Zubau zu errichten. Das Holzbezugsrecht wird im Umfang der derzeitigen Einforstung übertragen, das Schindelholzbezugsrecht wird für verfallen erklärt. Der Umfang der Einforstung ist durch den Betriebsleiter an Ort und Stelle zu erheben. Da durch den Abbruch des Gebäudes das Abbruchholz als Brennholz verwertet werden kann, wird für das Jahr des Abbruches der Anspruch auf ein Brennholzlos aberkannt. Pkt. 8.) Der Betriebsleiter berichtet über die Bringung des Lawinenholzes im Gweilbach und das weitere Schadholz im Bärenwald. Es sind derzeit Verhandlungen mit Akkordanten zur Errichtung einer Seilkrankanlage im Gange. Der Betriebsleiter macht die Forstfondsvertretung darauf aufmerksam, daß im Falle der Nutzung dieser Waldungen das Wildproblem einer Lösung zugeführt werden muß. Es muß sichergestellt sein, daß die durch die Nutzung entstehenden Blößen in den kommenden Jahren unverzüglich wiederum aufgeforstet werden können (Naturverjüngung verbunden mit künstlicher Aufforstung), damit die Schutzfunktion des Waldes sichergestellt ist. Gemeindevertreter Marlin berichtet hiezu, daß insgesamt im Gemeindegebiet St. Gallenkirch nur mehr ein Wildstand von 3-4 Rotwildeinheiten/ ha vorhanden ist und zudem durch den Jagdausschuß der Abschuß für die Genossenschaftsjagd um 10% gegenüber dem von der Behörde festgelegten Abschuß erhöht wurde. Die Forstfondsvertretung vertritt hiezu die Auffassung, daß die Gemeinde St. Gallenkirch alles daransetzen möge, um eine möglichste Wildreduktion in den angeführten Waldungen vorzunehmen. Bgm. Säly berichtet, daß Erhard Hermann in Silbertal "Gstee" von seinem Grundbesitz über die Gpn. 826, 827/3 und 827/1 einen Forstweg errichten will. Da neben der Erschließung der Privatwaldungen in diesem Bereich auch die Standeswaldungen Gp. 723/4 teilweise miterschlossen wird, ersuchen sie um einen finanzielle Beteiligung durch den Stand Montafon. Nach den vorliegenden Angaben betragen die Kosten des Weges bei einer Gesamtlänge von ca. 170 m S 60.000, —. In weiterer Folge besteht die Möglichkeit zur Weiterführung des Weges zur Erschließung der dahinterliegenden Standeswaldungen. Durch die Forstfondsvertretung wird die Freigabe eines Kostenbeitrages grundsätzlich befürwortet, wenn für den Stand Montafon die Mitbenützung des Weges sichergestellt ist und die Erlaubnis zur Weiterführung eingeräumt wird. Durch den Betriebsleiter soll die Trassenführung mit den Beteiligten an Ort und Stelle besichtigt werden, es sollen auch Gespräche über die finanzielle Beteiligung aufgenommen werden. -5- Bericht über Holzverkäufe: 1. Fa. Engstler Kurt, Tschagguns: 24, 77 fm Nutzholz aus Verlegung Vensertobel, Vandans zu S 1.100, — aufgerüstet; 2. Stocker Anton, Schruns: 6, 35 fm Nutzholz aus Käferawald, Silbertal zu S 800, — am Stock; 3. Mathies Peter, Bartholomäberg: 46, 30 fm Lawinenholz Gafluna zu S 750, —; 4. Stecher Richard, Bludenz: 29, 14 fm Lawinenholz Gafluna zu S 750, —; 5. Erhard Norbert, Silbertal: 15, 44 fm Schadholz Wühritobel Silbertal zu S 650, —; 6. Dönz Franz, Silbertal: 7, 98 fm Zirbenholz zu S 3.000, — und 6, 37 fm Zirbenholz zu S 2.000, — aus Lawine Fresch; 7. Netzer Heinrich, Gortipohl: 9, 73 fm Lawinenholz aus Gaschurn /Kornellamaisäß zu S 400, —; 8. Feuerstein Ernst, Tschagguns: 22, 49 fm Abgangholz unterhalb Alpweg Alpila zu S 400, —; 9. Hepperger Wernfried, Vandans: 74, 82 fm Windwurfholz unterhalb Tschöppaweg zu S 600, —; 10. Wachter Alwin, Gaschurn: 20, 15 Abgangholz vom Ballottestobel zu S 250, —; 11. Tschofen Heinrich, Partenen: 51, 51 fm Nutzholz von Stichweg Sasarscha, St. Gallenkirch zu S 950, —; 12. Kofler Anton, Vandans: 4, 82 fm Nutzholz aus Zaluandi zu S 700, —; 13. Stampfer Gerhard, Vandans: 81, 49 fm Abgang- und Windwurfholz in schwer bringbarer Lage zu S 170, —; 14. Sägewerk Bitschnau, Silbertal: 4, 99 fm Nutzholz aus Gafluna zu S 1.400, — aufgerüstet; Um 12.00 Uhr schließt der Vorsitzende die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für die Teilnahme. Schruns, 7.9.1984 Schrittführer: Forstfondsvertretung: