20110315_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:07
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2011-03-15
Erscheinungsdatum 2011-03-15
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STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen 15. März 2011 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 9. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 8. März nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 16.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 16.15 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter sowie die Zuhörer und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag von Bgm Zudrell um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig stattgegeben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1) Vorlage und Genehmigung des 1. Nachtragsvoranschlages; 2) Darlehensaufnahme für Finanzierung Ankauf GST 1118/2 Schruns; 3) Zustimmung zu Errichtung einer Tourenabfahrt im Bereich „Golmerbach“; 4) Zustimmung zur Änderung der Bau- und Erhaltungsanteile an der Güterweggenossenschaft Tanafreida – Zamang in St. Gallenkirch; 5) Genehmigung der Niederschrift der 8. Forstfondssitzung vom 08.02. 2011; 6) Beratung zur Errichtung einer Single-Trail-Route Innerkapell – Schattwald in Silbertal (Erweiterung der Tagesordnung); 7) Berichte; 8) Allfälliges; 09. Forstfondssitzung: 15.03. 2011 Seite 1 von 5 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Zum 1. Nachtragsvoranschlag informiert der Standessekretär, dass ausgabenseitig für den Erwerb des direkt an das Standesgebäude angrenzenden Grundstückes der Kaufpreis samt Nebenkosten in Höhe von EUR 193.000 sowie anteilige Schuldzinsen für das laufende Jahr in Höhe EUR 3.000 budgetiert sind. Weiteres wurde der Ansatz für Anschaffung von Fahrzeugen um EUR 25.000 aufgestockt, da auf Basis zwischenzeitlich vorgenommener Überprüfungen die Notwendigkeit der Anschaffung weiterer Betriebsfahrzeuge für das Forstpersonal als notwendig einzustufen ist. Einnahmenseitig ist zur Finanzierung des Grunderwerbes eine Darlehensaufnahme in Höhe von EUR 193.000 sowie zusätzlich für die Finanzierung der angesprochenen Ausgaben und zur Abdeckung des Vortrages des Gebarungsabganges aus dem Rechnungsabschluss 2009 in Höhe von EUR 88.600 eine Darlehensaufnahme zur Abgangsdeckung in Höhe von EUR 116.600 veranschlagt. Auf Basis der vorliegenden Informationen wird über Antrag des Vorsitzenden der 1. Nachtragsvoranschlag mit Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes von je EUR 309.600 mit Bedeckung durch Darlehensaufnahmen einstimmig genehmigt. Die Gesamtsumme des Voranschlages 2011 inklusive Nachtrag beträgt somit EUR 3.681.200. Pkt. 2.) Vom Standessekretär wird das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von EUR 193.000 für die Finanzierung des Grundankaufes GST 1118/2 präsentiert, wozu sämtliche einheimischen Bankinstitute zur Angebotslegung eingeladen wurden und von sämtlichen Instituten ein Angebot vorliegt. Auf Basis des vorliegenden Angebotsergebnisses wird über Antrag des Vorsitzenden die Darlehensaufnahme mit einem Volumen von EUR 193.000 und einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren mit einem Aufschlag von 0, 58 auf den 6-Monats-Euribor einstimmig bei der Raiffeisen Bank im Montafon in Schruns als Bestbieterin beschlossen. Pkt. 3.) Bgm Wachter informiert im Detail über die Absichten zur Errichtung einer Tourenabfahrt im Bereich Golmerbach in Vandans, da im Zusammenhang mit der Realisierung des Verbauungsprojektes Tschöppa seit dem Jahre 1999 in diesem Bereich umfangreiche Verbauungsund Aufforstungsmaßnahmen getätigt wurden und damit die dort verlaufende Tourenabfahrt aufgelassen werden musste. Bgm Wachter weist zusätzlich darauf hin, dass neben der angesprochenen Route in Vandans noch eine weitere Tourenabfahrt über Schandang - Ganeu existiert und für beide Tourenabfahrten die Gemeinde selbst Bewilligungsinhaberin ist. Durch die zunehmende Attraktivität des Variantenschifahrens werden von der Gemeinde Überlegungen angestellt, als Alternative zur angesprochenen und aufgelassenen Tourenabfahrt über die Voralpe Tschöppa die Bewilligung zur Errichtung einer neuen Tourenabfahrt im Bereich Golmerbach zu erwirken. Diese Tourenabfahrt würde neben Grundstücken der Agrargemeinschaften Alpe Platzes und Voralpe Tschöppa auch Grundstücke des Forstfonds 09. Forstfondssitzung: 15.03. 2011 Seite 2 von 5 benötigen, wobei laut Aussage von Bgm Wachter keine Rodungen in größerem Umfange nötig werden. Um die weiteren Abklärungen mit der Behörde und den betroffenen Sachverständigen sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung vornehmen zu können, ersucht die Gemeinde um eine grundsätzliche Zustimmung zur Grundinanspruchnahme, falls die weiteren Verfahrensschritte positiv abgeschlossen werden können. Vom Betriebsleiter wird darauf hingewiesen, dass die von Bgm Wachter angesprochene alte Abfahrt aus forstlicher Sicht keine Probleme bereitet hat. Aaus Sicht des Betriebsleiters wird die angesprochene, neue Variante - sofern sie aus Behördensicht genehmigungsfähig ist – ebenfalls grundsätzlich vorstellbar beurteilt. Der Betriebsleiter spricht allerdings den Bereich der „Brunnenritt-Rutschung“ als nicht unkritischen geologischen Bereich wie auch im Hinblick als Einstandsgebiet von Auer-und Birkwild an. Konkret angesprochen wird vom Betriebsleiter zusätzlich die Frage der Kontrolle in Richtung der Variantenschifahrer abseits der markierten Route, wozu nach seiner Beurteilung ebenfalls eine klare Regelung zu treffen ist. Nach Ansicht des Betriebsleiters wäre es zweckmäßiger gewesen, im Bereich der alten Abfahrtstrasse im Zusammenhang mit den gesetzten Sanierungsmaßnahmen einen Bereich für das weitere Angebot der Tourenabfahrt frei zu lassen. Die im Zuge der Diskussion angesprochene Alternativroute über Schandang wird aus Sicht der Gemeinde als nicht interessante und weiter verfolgenswerte Alternative beurteilt. Zusammenfassend wird auf Basis der vorliegenden Informationen für den Fall eines positiven Ergebnisses der Vorprüfungen mit den zuständigen Vertretern der Behörde und der Wildbach- und Lawinenverbauung die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme erteilt. Pkt. 4.) Anhand einer tabellarischen Aufstellung erläutert der Betriebsleiter im Detail die Entwicklung der Beteiligung der einzelnen Interessenten an den Wegabschnitten der Güterweganlage Tanafreida bis Zamang in St. Gallenkirch mit einer Gesamtlänge von ca. 8 km. Auf Grundlage der Beschlüsse der Forstfondsvertretung in den Jahren 1964 und 1965 hat der Forstfonds durch die Überlassung des anfallenden Trassenholzes und die Übernahme eines zusätzlichen Baukostenbeitrages von 5 % ca. 75 % der nach Abzug der Förderung verbleibenden Baukosten finanziert, wobei dem Forstfonds das Recht einer jederzeitigen Benützung ohne eine künftige Erhaltungskostenbeteiligung eingeräumt wurde. Im Zusammenhang mit der Aufnahme von weiteren Interessenten und der in diesem Zuge erfolgten Ausarbeitung eines neuen Erhaltungskostenschlüssels wurde vom Forstfonds im Jahre 2008 ein Erhaltungskostenanteil von 14 % übernommen. Auf Basis von weiteren Gesprächen im Zusammenhang mit der Gründung der Güterweggenossenschaft Lifinar und deren Beitritt zur Güterweggenossenschaft Tanafreida-Zamang sowie die Erschließung der Alpe Platina durch die Gemeinde Silbertal wurden dann weitere Gespräche mit den Interessenten geführt, wobei der Anteil des Forstfonds schlussendlich auf ein Ausmaß von 10, 50 % reduziert wurde. Vom Betriebsleiter wird die Thematik angesprochen, dass an den Wegabschnitten 2 und 3 bisher eine ausschließliche Erhaltungsregelung in Höhe von 60 % durch die Alpe Zamang und in Höhe von 40 % durch die ehemalige Hochjochbahn (jetzt Silvretta Nova Bergbahnen AG) bestanden hat. Die Regelung dieser Erhaltungskostenbeteiligung für den Wegabschnitt 3 war den Verhandlungspartnern bis zum 1. März 2010 nicht bekannt, da erst bei dieser Sitzung ein diesbezügliches Aufsichtsratsprotokoll der ehemaligen Hochjochbahn Gesellschaft vorgelegt wurde. 09. Forstfondssitzung: 15.03. 2011 Seite 3 von 5 Vom Betriebsleiter wird die Vorgangsweise des Vertreters der Silvretta Montafon Bergbahnen gegenüber jenen Mitgliedern, welche eine kostenlose Grundbenützung eingeräumt haben, als unangemessen beurteilt , da Daten und Fakten aus der Vergangenheit einfach nicht zur Kenntnis genommen werden. In der Diskussion wird grundsätzlich festgehalten, dass die Beschlussfassung in den Gremien der Genossenschaft mit einem nunmehrigen Anteil des Forstfonds von 10, 5 % an den Erhaltungskosten zur Kenntnis zu nehmen ist. Vom Vorsitzenden wird allerdings auch die Verpflichtung des Forstfonds als öffentlicher Betrieb zur Finanzierung der Schutzwaldbewirtschaftung angesprochen, für welche der nach Abzug von Eigeneinnahmen und Förderungen verbleibende Finanzierungsfehlbetrag von den Gemeinden als Eigentümer der Standeswaldungen aufzubringen sind. In mehreren Wortmeldungen wird das einseitige Verhalten bzw. das fehlende Verständnis und Entgegenkommen des Vertreters der Silvretta Montafon Bergbahnen an einer konstruktiven Zusammenarbeit auf Talschaftsebene als nicht besonders förderlich eingestuft. Pkt. 5.) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 8. Forstfondssitzung vom 8.02. 2011 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 6.) Bgm Zudrell bringt die in der Arbeitsgruppe Mountainbike angesprochene Idee der Schaffung einer Single-Trail-Route von Innerkapell durch den Schattwald in Richtung Silbertal zur Diskussion, da dieses Freizeitangebot zunehmend gefragt ist. Vom Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang das fehlende talschaftsweite Gesamtkonzept angesprochen, wie von ihm auch auf die im Bereich des Gassarieß im Schattwald in Silbertal bestehende geologisch kritische Geländesituation hingewiesen wird. Zudem spricht er die im oberen Bereich des Schattwaldes lebenden und schützenswerten Tierarten wie beispielsweise Haselwild und Auerwild an. Als weiteren zu berücksichtigenden Aspekt wird vom Betriebsleiter die Eigenjagden der Alpen Vorderkapell und Innerkapell hingewiesen, für welche in der Zukunft auch höchste Anforderungen zur Abschussplanerfüllung vorliegen werden. Bgm Wachter entschuldigt sich um 17.30 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen. Von Bgm Netzer wird in der Diskussion auf die von Seiten der Vorarlberger Illwerke AG vorliegende Anfrage zur Errichtung einer Downhillstrecke im Bereich Gaschurn hingewiesen. Nach Beurteilung von Bgm Netzer sind bei gesamttalschaftlicher Betrachtung zur Abdeckung des angesprochenen Angebotes mindestens drei Routen anzubieten, um damit eine unkoordinierte Ausübung dieser Sportart in der Talschaft möglichst zu vermeiden. Eine Prüfung des Anliegens zur Errichtung einer Single-Trail-Strecke im Schattwald in Silbertal bis Ende März wird als nicht umsetzbar beurteilt, weshalb weitere Überlegungen in der Arbeitsgruppe Mountainbike unter Beiziehung der involvierten Behördenstellen und Grundeigentümer angestellt werden sollen. 09. Forstfondssitzung: 15.03. 2011 Seite 4 von 5 Vom Betriebsleiter wird generell festgehalten, dass auch im Bereich der Freizeitnutzung in der Naturlandschaft Limits zu setzen sind, wobei von ihm ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die z.B. durch STT geführten Wanderungen keinerlei Probleme darstellen. Pkt. 7. – Berichte: a) Der OGH hat die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Innsbruck in Sachen Vorkaufsrecht für die Zollwachehütte Gauertal als unzulässig zurückgewiesen, da nach Ansicht des OGH der Beklagte insgesamt keinen tauglichen Zulassungsgrund aufzeigt. Die Verzichtserklärung zur Löschung des Vorkaufsrechtes wird somit demnächst unterfertigt. Von der Gegenpartei ist die Geltendmachung eines Nutzungsentganges angedroht, da die Verbücherung des Eigentumsrechtes angeblich über Monate hinweg rechtswidrig verhindert worden sei. Diese Rechtsansicht löst allerdings Unverständnis aus, zumal in einer Demokratie die Einbringung von Rechtsmitteln ein Grundrecht darstellt. Dazu sollen weitere rechtliche Erkundigungen eingeholt werden. b) Am 16. Februar 2011 wurde der Bescheid über die Erteilung der naturschutzrechtlichen, forstrechtlichen und wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung der Güterweganlage St. Gallenkirch – Lifinar zugestellt. Die Baukosten für den Hauptweg dieses Projektes sind mit EUR 289.700 veranschlagt. Gegen den Bescheid ist zwischenzeitlich allerdings eine Berufung bei der Behörde eingegangen c) Die Prüfung der Lohnabgaben (L, DB + Zuschlag zum DB) für die Jahre 2006 bis 2009 hat zu keinen Feststellungen und Nachzahlungen geführt. d) Die Verhandlung zur Erteilung der Baugenehmigung und der Rodungsbewilligung für die EUB Grasjochbahn wurde vom BMVIT für den 30. März ausgeschrieben. Pkt. 8. – Allfälliges: keine Wortmeldungen Ende der Sitzung, 17.45 Uhr; Schruns, 16. Februar 2011; Schriftführer: 09. Forstfondssitzung: 15.03. 2011 Forstfondsvertretung: Seite 5 von 5