19930504_FF_011

Dateigröße 183.85 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:08
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1993-05-04
Erscheinungsdatum 1993-05-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 4. Mai 1993 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 11. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 22. April 1993 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Dir. Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter Agrargemeinschaft Vandans; Weiters nehmen zu TOP 3. an der Sitzung teil: Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, dem Antrag auf Vorziehung des TOP 3. wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung vom 24.11.1992; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; -2- 3. Neubau Betriebs- und Verwaltungsgebäude - Beschlußfassung; 4. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1992; 5. Anstellung eines weiteren Betriebsorganes; 6. Ansuchen um Übertragung von Holzbezugsrechten: a) Kraft Herbert, Tschagguns Nr. 270 für Wohnhaus Bp. 775 b) Neher Berta, Vandans Nr. 71 für Wohnhaus Bp. 129 7. Antrag von Rudigier Josef, Schruns um Ablöse des Holzbezugsrechtes für Wohnhaus Bp. 774/1, Silbertalerstraße 32 in Schruns; 8. Ansuchen von Helga Hepberger, Lustenau auf Bewilligung von Schindelholz für denkmalgeschütztes Wohnhaus Nr. 100, Bp. 63 in Vandans; 9. Ansuchen von Gotthard Sandrell, Tschagguns um Gewährung einer Unterstützung durch Holzbeistellung für die Sanierung des denkmalgeschützten Wohnhauses Nr. 216/217 (Bpn. 599 / 600) in Tschagguns; 10. Übernahme eines Interessentenbeitrages für das Flächenwirtschaftliche Projekt "Schattwald-Dunkelwald" in der Gemeinde Silbertal; 11. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 3.) Der Vorsitzende erläutert in kurzen Worten die bisherigen Beratungen und Besprechungen zur Errichtung eines neuen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes des Standes Montafon und stellt nochmals das mit dem 1. Preis versehene Projekt von Architektin Frau Dipl. Ing. Ingrid Schwärzler-Ganahl und Mitarbeitern vor. Der Vorsitzende bringt weiters die Entscheidungsfindung in der Jury, welcher neben dem Vorsitzenden, Bgm. Wekerle und Bgm. Sandrell als weitere Mitglieder Dipl. Ing. Bernd Angerer, Stadtbaumeister der Stadt Bludenz, Dipl. Ing. Georg Bohle, Bregenz und Architekt Mag. Hans Purin aus Bregenz als Fachpreisrichter angehört haben. Der Vorsitzende möchte eine baldige Grundsatzentscheidung zur Realisierung dieses dringend benötigten Projektes in den zuständigen Gremien des Standes Montafon herbeiführen, damit die weiteren Planungsarbeiten in Auftrag gegeben und die nötigen Entscheidungsunterlagen hinsichtlich Finanzierung und rechtlicher Konstruktion betreffend die Einbindung von Montafon-Tourismus, Stand Montafon und Abwasserverband Montafon erarbeitet werden können. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß nach Rücksprache mit Fachleuten als zweckmäßigste Vorgangsweise eine Realisierung des Bauvorhabens durch den Stand Montafon-Forstfonds allein schon aus Gründen des Vorsteuerabzuges angestrebt -2- werden sollte. Andererseits sollen mit dem Stand Montafon der 10 Gemeinden, dem Abwasserverband Montafon und dem Montafon Tourismus für den ihnen zugewiesenen Bereich entsprechende Mietverträge abgeschlossen werden, wobei genaue Unterlagen über die Höhe des Mietentgeltes und die rechtliche Konstruktion dieser Verträge noch zu erarbeiten sind. Bgm. Wachter erkundigt sich nach den geschätzten Baukosten des Projektes, dessen Finanzierung und die interne Aufteilung zwischen den genannten Körperschaften wie auch zur Frage, ob diese Entscheidung den Gemeindevertretungen vorgelegt bzw. nur allein im Stand Montafon gefällt werden soll. Vom Vorsitzenden wird bei der im April stattgefundenen Erfahrungswerten eine Baukostensumme von 23 4.100 bzw. S 4.200) genannt dazu berichtet, daß von Frau Dipl. Ing. Schwärzler Besprechung auf Grund von vorliegenden - 23, 5 Mio. Schilling (5.600 m3 umbauter Raum x S wurde. Zur Finanzierung des Projektes wird berichtet, daß ca. 50% der Bausumme aus Eigenmitteln durch den Forstfonds aufgebracht werden können, während die restlichen Baukosten abzüglich allfälliger Förderungen sowie Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln über Fremdmittel finanziert werden müssen. Das bestehende Verwaltungsgebäude des Standes Montafon, welches im Eigentum der 10 Gemeinden steht, soll entweder vermietet bzw. allenfalls auch veräußert werden. Die dabei erzielten Erlöse sollen zur Abdeckung des Mietanteiles der 10 Gemeinden Verwendung finden, sodaß auf die Gemeinden im Wege der Standesumlage keine größeren Baukostenanteile verumlagt werden müssen. Hinsichtlich der inneren rechtlichen Abwicklung wird auf die bereits erwähnten Ausführungen betreffend den Abschluß von entsprechenden Mietverträgen mit den einzelnen Körperschaften verwiesen. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß nach Vorliegen detaillierter Planunterlagen, einer genauen Kostenermittlung und des definitiven Finanzierungsplanes die Unterlagen selbstverständlich auch den Gemeindevertretungen der Standesgemeinden zur Kenntnis gebracht werden sollen. Im Verlaufe der sehr ausführlichen und sachlichen Diskussion wird von allen Standesvertretern die Notwendigkeit zur Errichtung dieses Gebäudes ausnahmslos bestätigt. Teilweise werden Bedenken hinsichtlich der Fassadengestaltung vor allem an der Nordost- bzw. an der Wetterseite geäußert, worüber von den Projektanten noch weitere Überlegungen anzustellen sind. Die behindertengerechte Ausführung des Gebäudes mit Einbau eines Liftes wird von der Standesvertretung allein schon in Hinblick auf die Situierung des Sitzungssaales im Obergeschoß als unumgänglich beurteilt. Die vorliegende Dachkonstruktion wird von Bgm. Wachter kritisch beurteilt, während Bgm. Bitschnau diese als prägendes Element für das Objekt beurteilt und nach seiner Meinung ein Verzicht darauf als nachteilig für das Gesamtobjekt bewertet werden müßte. -3- Von den Standesvertretern wird auch im Sinne der Empfehlung der Jury das Projekt am gegebenen Standort an der Umfahrungsstraße unter Berücksichtigung der vorhandenen Objekte wie auch der taleinwärts bereits erfolgten Widmung von weiterem Betriebsgebiet als die optimalste Lösung beurteilt. Das vorliegende Konzept besticht auch durch die vorhandene Funktionalität und die Raumeinteilung. Bezüglich der künftigen Verwertung des bestehenden Standesgebäudes wird von den Standesvertretern derzeit noch keine definitive Entscheidung getroffen, sondern nach Sondierung der Verwertungsmöglichkeiten die weitere Vorgangsweise bezüglich Verkauf oder Vermietung festgelegt. Marlin Ernst ersucht in seiner Eigenschaft als Forstfondsvertreter, bei der Festlegung der Mietsätze für die anderen Körperschaften eine entsprechende Höhe festzulegen. Dies wird vom Vorsitzenden dahingehend kommentiert, daß nach Vorliegen der Kostenschätzung und schließlich der definitiven Baukostensumme die Ermittlung eines angemessenen Mietzinses möglich ist, welcher bei den künftigen Beratungen mit Sicherheit als Grundlage heranzuziehen sein wird. Vom Betriebsleiter wird das vorliegende Konzept auch aus Sicht des Personals sowie in Hinblick auf die Funktionalität positiv beurteilt und auch als eine wesentliche langfristige, infrastrukturelle Maßnahme für die künftige Waldbewirtschaftung bewertet. Abschließend wird über Antrag des Vorsitzenden das einstimmige Bekenntnis zum vorliegenden Projekt und dessen Umsetzung ausgesprochen. Dazu wird der Vorsitzende beauftragt, mit Frau Dipl. Ing. Ingrid Schwärzler-Ganahl die weiteren Gespräche zur Erstellung der Einreichplanung zu veranlassen und die nötigen Unterlagen betreffend Finanzierung und die Einbindung der einzelnen Körperschaften in dieses Projekt zur Vorlage an die Gemeindevertretungen zu erarbeiten. Der Vorsitzende bringt abschließend zur Kenntnis, daß vom Architektenehepaar Schwärzler bei der vergangenen Besprechung im Falle einer Auftragserteilung die Gewährung eines Nachlasses von 20% auf das lt. GOA zustehende Honorar zugesagt wurde. Der Vorsitzende bedankt sich abschließend bei allen Standesvertretern für diese wichtige und zukunftsweisende Entscheidung. Die Bürgermeister Ladner und Luger nehmen ab 15.00 Uhr an der weiteren Forstfondssitzung nicht mehr teil. Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 10. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 24. November 1992, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. -4- Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: -51. Am 3.12.1992 hat über Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung die Verhandlung zur Verbauung des Gafaduratobels in Vandans stattgefunden, die wasserrechtliche Bewilligung und die Landschaftsschutzbewilligung für dieses Bauvorhaben wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Bescheid vom 12. Jänner 1993 erteilt. Lt. Mitteilung von Bgm. Wachter sind die Bauarbeiten bereits abgeschlossen. 2. Der Verfassungsgerichtshof hat am 15. Dezember 1992 die Stellungnahme des Obersten Agrarsenates zur Beschwerde des Proponentenkomittees zur Kenntnisnahme übermittelt. In der Stellungnahme des Obersten Agrarsenates wird beantragt, die Beschwerde als unbegründet abzulehnen, da nach Ansicht des OAS die Beschwerdeführer in keinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt ist. Vom OAS wird es abgelehnt, zu den im Zusammenhang mit einem "unfairen Verfahren vorgebrachten ausgesprochen unsachlichen und polemischen Unterstellungen" eine Äußerung abzugeben. 3. Bezüglich der Schafalpung auf der Almein in Bartholomäberg sind im Zusammenhang mit dem laufenden Wald-Weide-Trennungsverfahren bereits mehrere Besprechungen erfolgt. In diesem Zusammenhang hat die Agrarbezirksbehörde Bregenz insgesamt zur Frage der Schafhaltung bzw. Schafalpung im Montafon die Abhaltung einer gemeinsamen Besprechung zwischen Stand Montafon und den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn zur Festlegung einer gemeinsamen Vorgangsweise angekündigt. Es soll insbesondere über Betreiben der Wildbach- und Lawinenverbauung im Montafon eine gemeinsame Schafalpung in dazu geeigneten Alpen überlegt werden, da vielfach Aufforstungen in WLVProjekten (z.B. Montjolalawine, Strangnertobellawine, Grappeslawine, Gandedaura-Gättertobellawine etc.) durch die Schafweide beeinträchtigt werden. Dazu wird vom Betriebsleiter berichtet, daß mehrere Alpen (z.B. Garnera, Ibau, Vallüla, Gafluna, Piatina etc.) für eine Schafalpung grundsätzlich geeignet wären, wobei diese Schafhaltung jedoch unter Aufsicht eines Hirten nur bei einer Mindestanzahl von ca. 1.000 Stück wirtschaftlich durchführbar ist. 4. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 16. Dezember 1993 mitgeteilt, daß gegen den Voranschlag 1993 gem. § 74 GG in Verbindung mit § 8 Gemeindeverbandsverordnung keine Einwendungen erhoben werden. 5. Zur Frage des Bergradfahrens haben in den vergangenen Monaten mehrere Besprechungen stattgefunden, wobei insbesondere bei der Besprechung am 2. März 1993 im Landhaus in Bregenz zur Festlegung von geeigneten Routen eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, deren Ergebnis z.T. bereits vorliegt bzw. den Gemeinden in den nächsten Tagen übermittelt wird. Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurden bereits bestehende bzw. für das Bergradfahren aus behördlicher Sicht geeignete Routenvorschläge erarbeitet, welche den Gemeinden in Bälde bekanntgegeben werden. Von der Landwirtschaftskammer und der Agrarbezirksbehörde werden weiters Vertragsmuster für den Abschluß von Verträgen -6- über die Straßenbenützung ausgearbeitet, welche durch die Gemeinden bzw. auch Verkehrsvereine mit den jeweiligen Weggenossenschaften bzw. Straßenerhaltern abzuschließen wären. Hinsichtlich einer einheitlichen Beschilderung werden von der Behörde ebenfalls entsprechende Vorschläge ausgearbeitet und den Gemeinden unterbreitet. Der Vorsitzende vertritt dazu die Meinung, daß damit die insgesamt unterstützenswerte Sportart in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann. Der Betriebsleiter berichtet dazu weiters, daß erst kürzlich mit der Güterweggenossenschaft Kropfen-Kapell eine grundsätzliche Einigung über die Freigabe dieser sehr anspruchsvollen Strecke bis zum Kapellrestaurant am Hochjoch erzielt werden konnte. Es ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Schruns und der Landwirtschaftskammer dieses Modell der Öffentlichkeit vorzustellen, wobei insbesondere auch die Medien zur Unterstützung dieses positiven Beispiels informiert werden sollen. 6. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat über Antrag den Hiebsatz für das Jahr 1993 mit 12.000 fm festgesetzt, wobei wieder diverse Auflagen zur Aufarbeitung und Bringung in die Schlägerungsbewilligung aufgenommen wurden. Der Betriebseiter bringt dazu weiters zur Kenntnis, daß die Auflagen der Schlägerungsbewilligung den Nutzungsberechtigten bei der Zuweisung von Stockbezügen zur Beachtung ausgehändigt werden. 7. Der Vorsitzende bringt ein kürzlich eingelangtes Ansuchen des Pfarramtes Silbertal zur Kenntnis, mit welchem durch Pfarrer Dr. Bitschnau um eine Förderung zu den Sanierungskosten für die St. Agatha-Kirche auf dem Kristberg gebeten wird. Die Kosten für die weiteren Renovierungsarbeiten, insbesondere Abtragen des bergseitigen Geländes bis auf Fußbodenhöhe des Innenraumes und Abschlagen des Zementputzes mit Auftragen eines Kalkmörtelputzes an den Außen- und Innenwänden sowie eine bessere Durchlüftung des Innenraumes und des Fußbodenunterbaues verursachen weitere Kosten von ca. 500.000, —Schilling, von welchen nach Abzug der in Aussicht gestellten Förderungen von der Pfarre ca. S 250.000, — aufgebracht werden müssen. Unter Berücksichtigung des kulturhistorischen Wertes dieser Kirche wird von der Standesvertretung ein Förderungsbeitrag von S 20.000, — einstimmig bewilligt. Der Betriebsleiter erteilt nachstehende Berichte: a) Bisher wurden bereits ca. 1.000 fm Servitutsbrennholz aufgerüstet den Standesbürgern zugestellt. In den Standeswaldungen muß im Vergleich zum Vorjahr bis zum heutigen Zeitpunkt bereits ein ungefähr doppelt so hoher Anfall von Käferholz festgestellt werden. Die Entwicklung ist im Vergleich zu Forstbetrieben des Unterlandes noch nicht besorgniserregend, eine weiterhin warme und trockene Witterung läßt jedoch auch in den Standes Waldungen eine weitere Zunahme von Käferholz befürchten. Die laufende Kontrolle insbesondere in kritischen Bereichen (z.B. Außerbacherwald) ist daher dringend erforderlich und vom Betriebsleiter auch veranlaßt. -7- Der hohe Schadholzanfall in ganz Vorarlberg wirkt sich äußerst negativ auf die Preisentwicklung auf dem Nutzholzsektor aus, weshalb bei den Nutzungen eher zurückhaltend vorgegangen wird. b) Der Betriebsleiter weist nochmals kurz auf die stattgefundenen Abschußplanbesprechungen, an welchen auch die Bürgermeister als Obmänner der örtlichen Jagdausschüsse teilgenommen haben und somit über diese Ergebnisse informiert sind, hin. In einigen Teilbereichen der Standeswaldungen müssen leider verstärkte Wildschäden festgestellt werden, welche im Falle eines größeren Ausmaßes durch Sachverständige aufgenommen werden. Bei Schäden geringeren Ausmaßes wird direkt mit dem zuständigen Jagdpächter eine Regelung über die Abgeltung getroffen. Insgesamt wird vom Betriebsleiter die Wildreduktion und damit verbunden auch die Wildschadenssituation in mehreren Bereichen der Standeswaldungen als unbefriedigend eingestuft, konkrete Informationen werden von ihm dem jeweils zuständigen Bürgermeister übergeben. c) Der Schwerpunkt der Trassierung für die Errichtung von Forstwegen wird im laufenden Jahr in den Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch liegen, da auf Grund des Projektes der Vorarlberger Illwerke AG zur Errichtung des Tromenierstollens ca. 25.000 m3 Ausbruchmaterial für Zwecke der Schüttung von Forstwegen zur Verfügung stehen. d) Der Betriebsleiter berichtet nochmals ausführlich über die "Brunnenrittrutschung" in Vandans und gibt dazu bekannt, daß vom Geologen DDr. Bertle in Zusammenarbeit mit der Wildbach- und Lawinenverbauung ein Gutachten zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erstellt wurde. Lt. Aussage des Gebietsbauleiters Dipl. Ing. Aschauer stehen noch Geldmittel aus dem Projekt "Rellsbachverbauung" für diese Rutschung zur Verfügung. Der Betriebsleiter weist nochmals ausdrücklich daraufhin, daß die Forststraße "Tschöppa" nicht als Ursache für die Rutschung zu sehen ist, sondern insgesamt die geologische Situation im gesamten Bereich "Tschöppa" dafür ausschlaggebend ist. Es wird jedoch nicht bestritten, daß der Forstweg "Tschöppa" an einer äußerst ungünstigen Stelle errichtet wurde, wofür jedoch den Betriebsleiter keine Verantwortung trifft. Der Betriebsleiter weist darauf hin, daß auf Grund den nun vorgenommenen Untersuchungen sowohl im Zuge der geomorphologischen Erhebungen und Begehungen durch die Universität Amsterdam unter Beiziehung der zuständigen Stellen (Wildbach, Illwerke, Bezirkshauptmannschaft) und dem nun vorliegenden Gutachten von DDr. Bertle dringend Maßnahmen unverzüglich gesetzt werden müssen. Der Betriebsleiter stimmt den Ausführungen von Bgm. Wachter dahingehend zu, daß im Zuge dieses Gemeinschaftsprojektes auch der Stand Montafon hinsichtlich der Forststraße "Tschöppa" Sanierungsmaßnahmen zu setzen hat. Eine Sanierung der Forststraße unmittelbar nach dem Rutschungsereignis wäre jedoch nutzlos gewesen und hätte lediglich enorme und zudem nicht zweckmäßig ausgegebene Kosten verursacht, da ohne Inangriffnahme einer Generalsanierung des rutschgefährdeten Gebietes weitere Sanierungen ausschließlich an der Weganlage als nutzlos eingestuft werden müssen. -8- Insgesamt wird vom Betriebsleiter für die gesamte Schattseite des Rellstales in Vandans in den nächsten Jahren eine verstärkte Beobachtung für notwendig erachtet und die Ausarbeitung eines Flächenwirtschaftlichen Projektes für dringend beurteilt. Pkt. 4.) Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1992, welcher mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Peter Vergud vorgetragen und die wesentlichsten Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen erteilt bzw. Abweichungen zum Voranschlag begründet. Für den Bau von Forstwegen und Beiträge an Interessentschaften zum Bau von Bringungsanlagen wurden insgesamt S 7.986.510, 75 aufgewendet. Für die Holzaufarbeitung durch selbständige Akkordanten wurden insgesamt S 1.409.228, 32 aufgewendet, die Transportkosten für Holztransporte (Zustellung von Servitutsholz bzw. sonstige Holztransporte im Zuge von Forstwegprojekten) sind mit S 1.090.679, 40 angefallen. Einnahmenseitig sind neben den Erlösen aus Holzverkäufen und von Servitutsholz in Höhe von insgesamt S 5.735.970, 19 die Beiträge der Forstfondsgemeinden, der Vorarlberger Illwerke AG und der Seilbahngesellschaften insgesamt S 3 Mio. sowie die Beiträge des Landes aus dem Fonds zur Rettung und zum Bau von Forstwegen mit gesamt S 7.633.398, -- als wesentliche enthalten. der Abgabe mit des Waldes Einnahmen Von Bgm. Bitschnau wird der Bericht über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 1992 durch den Prüfungsausschuß am 16. März 1993 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Dem darin enthaltenen Vorschlag zur Erstellung einer Obersicht über die Einnahmen aus Jagdpachterlösen und der sich daraus ergebenden Hektarsätze wird von der Verwaltung entsprochen und die gewünschte Übersicht zur Vorlage bei der kommenden Sitzung erstellt. Nachdem keine weiteren Anfragen gestellt werden, wird über Antrag des Vorsitzenden auf Grund des vorliegenden Prüfungsberichtes der Rechnungsabschluß 1992 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung GES AMTEINNAHMEN 1992 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN 1992 S 17.240.757, 03 S 4.539.873, -S 21.780.630, 03 S 13.029.140, 03 S 8.751.490, — S 21.780.630, 03 Der sich aus der Gebarung ergebende Abgang in Höhe von S 697.800, 23 wurde aus der Haushaltsausgleichsrücklage entnommen und ist einnahmenseitig bereits enthalten. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Verwaltung und Betriebsleitung für ihre im abgelaufenen Jahr erbrachte Arbeit. -9- Pkt. 5.) Der Vorsitzende berichtet, daß gemäß Dienstpostenplan und den früheren Beratungen die Anstellung eines weiteren Betriebsorganes in den Vorarlberger Nachrichten und im Anzeiger für den Bezirk Bludenz und Montafon ausgeschrieben wurde. Auf Grund dieser Ausschreibung ist lediglich die Bewerbung von Wachter Reinhard, geb. 29.03.1971, aus Tschagguns eingelangt, welcher im Jahre 1990/91 den Waldaufseherkurs in Rotholz mit Erfolg abgeschlossen hat. Der Betriebsleiter berichtet dazu, daß Wachter Reinhard bereits im Vorjahr als Forstarbeiter beschäftigt war und während dieser Zeit großteils auch Aufgaben des Betriebsdienstes in der Gemeinde Gaschurn wahrgenommen hat. Sein bisheriger Arbeitseinsatz sowie die von ihm erbrachten Leistungen werden vom Betriebsleiter sehr positiv bewertet, weshalb von ihm eine Anstellung als Betriebsorgan befürwortet wird. Über Antrag des Vorsitzenden wird somit Wachter Reinhard aus Tschagguns ab 1. Mai 1993 als Betriebsorgan für das Revier Gaschurn eingestellt. Es soll geprüft werden, ob während den Wintermonaten eine Beschäftigungsmöglichkeit bei einer Seilbahngesellschaft gegeben ist. Der Betriebsleiter erläutert den jetzigen Aufbau des Betriebsdienstes und stellt auf Anfrage fest, daß mit dem jetzigen Betriebspersonal das Auslangen gefunden werden kann. Er weist jedoch besonders darauf hin, daß gerade die Abdeckung der Servitutsholzansprüche der Nutzungsberechtigten im Vergleich zu anderen Forstbetrieben einen erhöhten Personaleinsatz erforderlich macht. Andererseits erfordert jedoch auch die kleinflächige Bewirtschaftung in den Standeswaldungen, welche vielfach durch die Lage und Beschaffenheit derselben bedingt ist, mehr Betriebspersonal. Pkt. 6.) a) Von Kraft Herbert in Tschagguns Nr. 270 wurde um die Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Wohnhaus auf Bp. 775 angesucht, welches sowohl aus Gründen der Baufälligkeit als auch bedingt durch Baumaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung (Dammschüttung) am jetzigen Standort abgetragen und neu errichtet werden muß. Das neue Wohnhaus bleibt weiterhin Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes mit einer Gesamtfläche von ca. 12 ha. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden der Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Wohnhaus Nr. 270 auf Bp. 775 auf den auf der Gp. 2834/2 erstellten Neubau einstimmig stattgegeben und die Einforstung im Ausmaß des bestehenden Neubaues festgesetzt. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mitübertragen. Die Übertragung wird nach Abbruch des alten Wohnhauses rechtswirksam. -10- b) Von Frau Neher Berta in Vandans Nr. 71 wurde um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Wohnhaus Nr. 71 auf Bp. 129 auf den auf der Grundparzelle 262 bereits erstellten Neubau angesucht. Nachdem ursprünglich geplant war, das alte und baufällige Wohnhaus zu sanieren, mußte im Zuge der Überprüfungen festgestellt werden, daß eine Sanierung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist, weshalb der Neubau unmittelbar neben dem Altbau errichtet wurde. Das dazu erforderliche Holz wurde bis auf eine Restmenge von ca. 25 fm aus dem Eigenwald entnommen, das Objekt bildet auch weiterhin Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes wird auf Antrag des Vorsitzenden die Übertragung des Holzbezugsrechtes auf den auf der Gp. 262 erstellten Neubau im Umfang des bereits erstellten Neubaues einstimmig bewilligt und die Zuweisung von 25 fm Servitutsholz zur Rückgabe genehmigt. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mitübertragen. Die Übertragung wird jedoch erst nach Abbruch des alten Objektes rechtskräftig. Pkt. 7.) Dem Ansuchen von Rudigier Josef aus Schruns, Silbertalerstr. 32, auf Ablöse des Holzbezugsrechtes für das baufällige Wohnhaus Bp. 774/1 KG Schruns wird dahingehend stattgegeben, daß als einmalige Ablöse des Holzbezugsrechtes die kostenlose Zuweisung von 30 fm Nutzholz am Stock einstimmig bewilligt wird. Das Schindelholzbezugsrecht für das Wohnhaus wurde bereits im Jahre 1989 abgelöst. Vom Antragsteller kann das für die Errichtung des Wohnhauses erforderliche Holz aus dem Eigenwald entnommen werden. Bei Annahme des Angebotes durch den Antragsteller sind hinkünftig für dieses Wohnhaus keine Servitutsholzbezüge mehr möglich. Pkt. 8.) Vom Standessekretär wird über das Ansuchen von Frau Hepberger Helga aus Vandans berichtet, welche außerhalb der Bedarfsanmeldung um die Bewilligung von Schindelholz zur Eindeckung des Wohnhauses Nr. 100 in Vandans angesucht hat. Das Wohnhaus stellt ein typisches Montafoner Heimathaus dar, welches in der alten gemischten Stein-Holz-Bauweise errichtet ist. Auf Grund der Erhaltungswürdigkeit wurde das Wohnhaus mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes aus dem Jahre 1982 unter Denkmalschutz gestellt und dabei gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung dieses Wohnhauses im öffentlichen Interesse gelegen ist. Bgm. Wachter berichtet dazu weiters, daß das Wohnhaus künftig vom Ehepaar Cofalka-Hepberger bewohnt wird. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden die Bewilligung des erforderlichen Schindelholzes für eine Dachhälfte im Ausmaß von ca. 60 m2 zum Servitutsholzpreis einstimmig genehmigt. -11- Pkt. 9.) Von Sandrell Gotthard aus Tschagguns wurde das Ansuchen auf kostenlose Beistellung des für die Sanierung des ebenfalls denkmalgeschützten Wohnhauses Nr. 216/217 in Tschagguns vorgebracht. Das Wohnhaus stammt aus dem 16. Jhdt. und steht unter Denkmalschutz. Die Erhaltungswürdigkeit dieses rätoromanischen Wohnhauses, welches in seiner Bausubstanz zu den wenigen noch vorhandenen Objekten dieser Art in der Talschaft zählt, wird auch von Bgm.Bitschnau ausdrücklich bestätigt. Es werden deshalb auch von der Gemeinde Tschagguns Förderungsbeiträge für die Sanierung geleistet. Lt. vorgelegter Holzliste werden für die Sanierung 43 fm Nutzholz und 18 fm Schindelholz benötigt. Zur Frage der kostenlosen Überlassung des Servitutsholzes bzw. einer Förderung an private Interessenten zur Sanierung denkmalgeschützter Objekte ergibt sich eine ausführliche Diskussion, wobei von der Mehrheit der Standesvertreter die Meinung geäußert wird, daß aus präjudiziellen Überlegungen eine Förderung durch den Forstfonds nicht möglich erscheint. Es wird darauf hingewiesen, daß auf Grund den vielfachen Servitutsrechten, welche durch den Forstfonds abzudecken sind, eine Möglichkeit für die Unterstützung privater Personen nicht gegeben ist. Gegen die Bewilligung des benötigten Servitutsholzes zum gültigen Stockgeldtarif wird mehrheitlich mit Gegenstimme von Bgm. Bitschnau kein Einwand erhoben. Vom Vorsitzenden wird in dieser Angelegenheit zugesichert, daß bezüglich Förderungsmöglichkeiten durch das Land in Anbetracht der unbestritten zu befürwortenden Erhaltung dieses schützenswerten Montafonerhauses bei den zuständigen Landesstellen eine nochmalige Vorsprache erfolgt. Pkt. 10.) Vom Betriebsleiter wird das Flächenwirtschaftliche Projekt "Schattwald-Dunkelwald" in der Gemeinde Silbertal vorgestellt, welches in den vergangenen Monaten vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung in Zusammenarbeit mit dem Stand Montafon erstellt wurde. Insbesondere ein überalterter Baumbestand im Bereich Schattwald-Dunkelwald hat in den vergangenen Jahren zu Windwurfschäden und einem Vordringen der Lawinenbahnen bis in den Waldbereich geführt. Ein Verlust der Schutzfunktion bei Abnahme der Bewaldungsdichte würde großen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen, da der darunter liegende Dauersiedlungsraum nur mit großem technischen Verbauungsaufwand zu erhalten wäre, weshalb aus landeskulturellen und volkswirtschaftlichen Gründen eine Waldsanierung dringend erforderlich ist. -12- Im Rahmen dieses Projektes sind nachstehende Maßnahmen beabsichtigt: 1. Flächenwirtschaftliche Maßnahmen im engeren Sinne mit Aufforstungen, Pflegemaßnahmen, Femelhieben mit Querfällungen und Durchforstungen S 20.035.100 2. Ergänzende technische Maßnahmen mit Erstellung von Schneebrücken und Druckhügeln S 22.206.900 3. Wald-Weide-Trennung S 500.000 4. Hilfsmaßnahmen, wie Forststraßenbau, Seilkranerstellung etc 15.500.000 S 5. Unvorhergesehenes und Wiederherstellung der Katastergrenzen 6.758.000 ____________ S GESAMTKOSTEN S 65.000.000 Das Projekt ist auf einen Zeitraum von 30 Jahren ausgelegt. Das gesamte Projektsgebiet ist rechtsverbindlich auf unbestimmte Zeit weidefrei zu stellen und bestehende Weiderechte sind aus dem Projekt rechtswirksam abzulösen. Zur Sicherung der Verjüngung wurde für das Projektsgebiet von der Behörde für Garns- und Rehwild mit Verordnung ein Freihaltegebiet festgelegt, wobei Rotwild bereits im Rahmen des bestehenden Abschußplanes schwerpunktmäßig bejagt wird. Die Finanzierung der Maßnahmen ist wie folgt vorgesehen: Bund Land Vorarlberg Landesstraßenverwaltung Gemeinde Silbertal 68% 20% 4% 8% Vom Land Vorarlberg wurde mit Beschluß der Landesregierung vom 13. April 1993 der Finanzierungsanteil von 20% bereits bewilligt. Lt. Verhandlungsergebnis vom 3. März 1993 wird die örtliche Interessentschaft von der Gemeinde Silbertal vertreten, wobei sich die im Projektsgebiet vorgegebenen Grundbesitzer insbesondere der Stand Montafon sowie die Montafoner Hochjochbahnen an der Aufbringung des Interessentenanteiles der Gemeinde Silbertal in interner Abmachung zu beteiligen haben. Von der Hochjochbahn wurde dazu bereits die Übernahme eines Interessentenbeitrages von 1% zugesichert. Vom Vorsitzenden wird dazu berichtet, daß nach Rücksprache mit der Finanzabteilung des Landes die Gemeinde Silbertal eine "Herabt-Stützung" ihres Interessentenbeitrages auf 5% erwarten darf. Vom Betriebsleiter wird die Übernahme eines Interessentenbeitrages durch den Stand Montafon ausdrücklich befürwortet, da wichtige Maßnahmen zur Bewirtschaftung und Erhaltung dieses Bannwaldes auch im Interesse des Standes Montafon als Grundeigentümer -12- gelegen sind. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß über 90% der Projektsumme durch öffentliche Mittel aufgebracht werden können. Nach sehr ausführlicher Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, innerhalb des Interessentenbeitrages der Gemeinde Silbertal einen Anteil in Höhe von 2% der Gesamtkosten, entsprechend einem Anteil von 50% des der Gemeinde Silbertal verbleibenden Interessentenanteiles, zu übernehmen. In diesem Zusammenhang ist sich die Standesvertretung bewußt, daß künftig weitere derartige Flächenwirtschaftliche Projekte im Bereich der Standeswaldungen erstellt werden und diesbezüglich auch durch den Stand Montafon Interessentenbeiträge zu leisten sein werden. Insbesondere für das bereits beim Ministerium vorgelegte Flächenwirtschaftliche Projekt für den Bereich "Schattseite" in der Gemeinde St. Gallenkirch soll in Bälde die kommissionelle Amtshandlung des Ministeriums erfolgen. Diesbezüglich werden durch den Betriebsleiter nochmalige Rücksprachen beim zuständigen Ministerialrat Dipl. Ing. Rachoy in Wien erfolgen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.10 Uhr mit dem Dank für die sachliche Mitarbeit die Sitzung. Schruns, 5. Mai 1993 Schriftführer: Forstfondsvertretung [Beilage] [-1-] Gemeindeamt Vandans 6773 Vandans Telefon 05556 - 2720 _________________________________ Vandans, am 12. Mai 1993 MONTAFON - VORARLBERG An den Stand Montafon/Forstfonds Gerichtsweg 8 6780 SCHRUNS [Eingangsstampliage: "STAND MONTAFON Eingel. 13. Mai 1993 Zahl ........... "] Betrifft: Niederschrift über die 11. Sitzung vom 4. Mai 1993; Korrektur Sehr geehrte Herren, die Niederschrift über die 11. Sitzung der Forstfondsvertretung enthält auf Seite -3- unter anderem folgende Protokollierung: "Abschließend wird über Antrag des Vorsitzenden das einstimmige Bekenntnis zum vorliegenden Projekt und dessen Umsetzung ausgesprochen." Diese Darstellung ist nicht zutreffend. Richtig ist, daß ich mich mit allen übrigen Kollegen für die Neuerstellung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes ausgesprochen habe. Das vorliegende Projekt, insbesondere die beabsichtigte Dachausbildung, entspricht jedoch in keiner Art und Weise meinen Vorstellungen. Eine Umsetzung des vorliegenden Projektes ist von mir aus präjudiziellen Gründen abgelehnt worden. Ich bitte Sie daher um eine diesbezügliche Berichtigung der gegenständlichen Niederschrift. Mit freundlichen Grüßen Wachter, Bgm.