20200609_FF_037

Dateigröße 91.45 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:08
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2020-06-09
Erscheinungsdatum 2020-06-09
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2020/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. Juni 2020 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 37. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 2. Juni 2020 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Bgm Raimund Schuler, St. Anton Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Mitarbeiterin DI Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 15:47 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Sitzung ist gemäß § 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz über Maßnahmen gegen das zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz 1950 nicht öffentlich. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 37. Forstfondssitzung: 09.06.2020 Seite 2 von 5 Tagesordnung 1.) Grundbenützung für das WLV Projekt „Maurenwald GP2019“ 2.) Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Waldhackgut mit der naturwärmemontafon biomasse-heizkraftwerk GmbH 3.) Wahl einer Nachbesetzung eines ausgeschiedenen Mitgliedes des Prüfungsausschusses gem. § 51 Abs. 4 GG 4.) Entsendung eines Vertreters des Forstfonds des Standes Montafon in die Jagdgenossenschaft Vandans gem. § 50 Abs 1 lit b Z 9 5.) Darlehensaufnahme für die Anschaffung eines KFZ, die Behebung von Katastrophenschäden in Schruns und Silbertal sowie Grunderwerb aus dem Montafoner Talschaftsund Ausgleichfonds 6.) Vermietung des Maisäß Gargellen Hnr. 19 7.) Genehmigung der Niederschrift der 36. Forstfondssitzung vom 12.05.2020 8.) Berichte 9.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende bittet Betriebsleiter Malin um Bericht zum Tagesordnungspunkt 1 „Grundbenützung für das WLV Projekt ‚Maurenwald GP2019‘“. Der Betriebsleiter spricht sich positiv über das WLV Projekt aus. Im unteren Bereich des Maurenwaldes ist zudem künftig eine neue Straße geplant. Wenn diese Straße gebaut wird, wäre das eine wesentliche Verbesserung der Infrastruktur. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Grundbenützung für das WLV Projekt „Maurenwald GP2019“ einstimmig angenommen. Pkt. 2.) Der Vorsitzende bittet den Betriebsleiter um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 2 „Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Waldhackgut mit der naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk GmbH“. Der Vertrag wurde allen Bürgermeistern zugeschickt. Der Betriebsleiter informiert, dass er den Vertrag im Detail durchgegangen ist und auch kleine Änderungen vorschlägt. Besonders der Punkt V „Entgelt und Wertsicherung“ ist für den Forstfonds relevant. Die angesprochenen Punkte müssen am Vertrag noch geändert werden. Bgm Netzer fragt an, ob im Vertrag bei Punkt 10 das zuständige Gericht in Wien beibehalten werden muss. Der Betriebsleiter informiert, dass er diesen Punkt bereits reklamiert hat. Diese Anregung wurde von der naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk GmbH zur Kenntnis genommen. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 37. Forstfondssitzung: 09.06.2020 Seite 3 von 5 Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Vertrag über die Lieferung von Waldhackgut mit der naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk GmbH einstimmig angenommen. Der Wunsch des Forstfonds ist allerdings, dass das zuständige Gericht nicht in Wien, sondern in Bludenz oder Feldkirch ist. Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert zum Tagesordnungspunkt 3 „Wahl einer Nachbesetzung eines ausgeschiedenen Mitgliedes des Prüfungsausschusses gem. § 51 Abs. 4 GG“, dass Bgm Schuler für den Prüfungsausschuss bis zur nächsten Gemeindewahl nominiert ist. Bgm Raimund Schuler ist bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird Bgm Raimund Schuler in Abwesenheit einstimmig als Mitglied des Prüfungsausschusses des Forstfonds des Standes Montafon für die laufende Funktionsperiode gewählt. Pkt. 4.) Der Vorsitzende bittet den Betriebsleiter um Bericht zum Tagesordnungspunkt 4 „Entsendung eines Vertreters des Forstfonds des Standes Montafon in die Jagdgenossenschaft Vandans gem. § 50 Abs 1 lit b Z 9“. Der Betriebsleiter schlägt vor, dass der Standesrepräsentant die Vertretung des Forstfonds bis zur Gemeindewahl im September 2020 übernimmt. Sollte dieser verhindert sein, würde der Betriebsleiter selbst den Forstfonds vertreten. Dieser Vorschlag wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig angenommen. Pkt. 5.) Der Vorsitzende fragt zum Tagesordnungspunkt 5 „Darlehensaufnahme für die Anschaffung eines KFZ, die Behebung von Katastrophenschäden in Schruns und Silbertal sowie Grunderwerb aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichfonds“ an, ob Fragen zum Tagesordnungspunkt bestehen. Er verweist auf die erfolgte Beratung in der eben abgehaltenen Standessitzung (Tagesordnungspunkt 5). Bgm Lechthaler sieht das Darlehen als Abgangsdeckung und würde diesen den Mitgliedsgemeinden vorschreiben. Er stimmt der Entnahme aus dem Talschaftsfonds zu . Da der Darlehensaufnahme jedoch mehrheitlich zugestimmt wird, sieht er die Entnahme aus dem Talschaftsfonds für sinnvoller an, als ein Darlehen von einer Bank aufzunehmen. Die Dauer des Darlehens ist für ihn weniger von Bedeutung. Die Gelder für Elementarschäden sollen gem. dem Beschluss in der Standessitzung nach deren Eingang dem Talschaftsfonds zurückgeführt werden. Bgm Netzer informiert, dass die Abgänge des Forstfonds anhand des Bevölkerungsschlüssels aufzuteilen sind. Er sieht die Finanzierung der Abgangsdeckung aus einem Darlehen als nicht korrekt an. Bgm Netzer weist darauf hin, dass die Verschiebung des Budgets vorgenommen werden muss. Es braucht seiner Meinung nach kein Darlehen für die Abgangsdeckung. Bgm Kuster empfiehlt das Darlehen wie geplant aufzunehmen. Sollte bei der Gebarungskontrolle festgestellt werden, dass die Aufnahme nicht korrekt ist, soll der Beschluss geändert werden. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 37. Forstfondssitzung: 09.06.2020 Seite 4 von 5 Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Darlehensaufnahme aus dem Talschaftsfonds gem. dem Beschluss in der Standessitzung über die Gesamtsumme von 261.000, - € gegliedert in zwei Teilbeträge 131.00, - € (Haushaltsjahr 2019) und 130.000, - € (Haushaltsjahr 2020) mit einer Laufzeit von 8 Jahren (bis 2028) mehrheitlich (zwei Gegenstimmen Bgm Netzer und Bgm Lechthaler) angenommen, wobei die Fördermittel aus dem Katastrophenfonds für die Elementarschäden nach deren Einlagen als Sondertilgung dem Talschaftsfonds zu refundieren sind. Pkt. 6.) Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Bericht zum Tagesordnungspunkt 6 „Vermietung des Maisäß Gargellen Hnr. 19“. Der Standessekretär informiert über die sechs interessierten potenziellen Mieter. Von diesen sind insgesamt vier Angebote eingegangen. Bestbieter ist die Familie Klehenz Mattle vom Hotel Silvretta in St. Gallenkirch, die das Maisäß privat nutzen möchten. Einmal wöchentlich würden sie das Maisäß (tagsüber) mit ihren Hausgästen besuchen. Bgm Netzer bittet darum, dass künftig die Ausschreibung früher gestartet wird, sodass es zu keinem Entgang von Mieteinnahmen kommt. Der Standessekretär berichtet, dass mit den Besichtigungen zugewartet werden musste, bis der Vormieter das Maisäß nicht mehr in Verwendung hatte. Bgm Lechthaler fragt an, ob die Besichtigungen nicht auch während der Zeit, in der das Maisäß vermietet ist, stattfinden können. Es wird festgehalten, dass der Vormieter selbst an einer weiteren Anmietung interessiert war. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Vermietung des Maisäß Gargellen Hnr. 19 bis 30.06.2023 an den Bestbieter einstimmig beschlossen. Pkt. 7.) Die Niederschrift der 37. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 8. – Berichte: Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Das Schadholz wird zurzeit mit drei Arbeitspartien in Gargellen, St. Gallenkirch und Silbertal aufgearbeitet. In Folge von Schnee- und Windwurf kam es heuer zu sehr viel Schadholz. b) Die momentane Witterung bremst die Vermehrung des Borkenkäfers. Wenn die erste Trockenperiode kommt, werden sich die Borkenkäfer jedoch wieder stark vermehren. Pkt. 9. – Allfälliges: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 37. Forstfondssitzung: 09.06.2020 Seite 5 von 5 a) Bgm Lechthaler bittet um mehr Informationen zum Nasslager Valisera. Der Betriebsleiter informiert, dass 80 % der Errichtung des Nasslagers vom Bund gefördert werden. Wenn in den nächsten Jahren vermehrt Schadholz anfällt, ist der Forstfonds bereits gerüstet und kann das angefallene Holz einlagern. In erster Linie wird das Holz gleich verkauft. Das Nasslager bietet aber für rund 3.000 Festmeter Holz eine Lagerfläche. Durch die bewässerte Lagerung verliert das Holz nicht an Wert. Die Entnahme des Wassers würde aus dem Überlauf der Fidelisquelle erfolgen. Pro 1.000 Festmeter braucht man für eine kontinuierliche Bewässerung zirka 2 Sekundenliter Wasser. Sobald die behördlichen Genehmigungen vorliegen, wird das Nasslager errichtet. b) Bgm Vallaster fragt an, ob der Weg über der Schanze in Tschagguns neu gebaut wurde. Der Betriebsleiter berichtet, dass der Weg bereits seit Längerem besteht. Er wurde in Zusammenhang mit dem Schanzenzentrum errichtet. Er wird künftig noch um 200 m verlängert. Dieser Weg dient der Bringung des Holzes in diesem Bereich. Der Transport des Holzes über Seilbahnen ist aufgrund der dichten Verbauung im Tal nur mehr schwer möglich. c) Bgm Vallaster fragt an, ob es Neues zur Angelegenheit von Herrn Grünstein gibt. Der Betriebsleiter informiert, dass Herr Grünstein im Liechtenstein wohnt und daher das liechtensteinische Recht gilt. Ein Schlichter hätte ein Gutachten über die flächenhaften Wildschäden machen müssen. Das Schlichtungsverfahren ist jedoch nur eine Zeitverzögerung. Der vom Forstfonds eingeforderte Wildschadensbetrag wird nicht einbringbar sein. d) Bgm Vallaster regt an, dass der Forstfonds des Standes Montafon von einem externen Berater überprüft wird. Die Ertragslage des Forstfonds wird sich auf absehbare Zeit nicht verbessern. Er ersucht um eine entsprechende Auftragsvergabe in der kommenden Forstfondssitzung. Ende der Sitzung: 16:41 Uhr Schruns, 9. Juni 2020 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at