20010410_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:10
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2001-04-10
Erscheinungsdatum 2001-04-10
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. April 2001 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der im Anschluss an die Standessitzung abgehaltenen 7. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 03. April 2001 nehmen in der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant, Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn, Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Antrag des Vorsitzenden um Behandlung eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig bewilligt. Zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung vom 13. März 2001; 2. Straßenkinderprojekt Casa Montafon – Unterstützung; 3. Montafoner Hochjochbahnen GmbH – Grundbeistellung für geplante Sesselbahn Seebliga; 4. Berichte; 5. Allfälliges; 7. Forstfondssitzung 10.04. 2001 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 6. Sitzung vom 13. März 2001 wird nach Umfrage einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der vergangenes Jahr verstorbene Dipl. Ing. Kurt Bitschnau - langjähriger Geschäftsführer der Silvretta Nova Bergbahnen AG und besonderer Förderer des Tales – hat sich mit Pater Georg Sporschill eng für das Sozialprojekt für die Straßenkinder in Bukarest eingesetzt, weshalb kürzlich von der Familie und Freunden eine Wohltätigkeitsveranstaltung für das von ihm geplante Projekt CASA MONTAFON zur Unterbringung von Straßenkindern in Bukarest veranstaltet wurde. In Würdigung der Verdienste von Kurt Bitschnau wird für das geplante Projekt zur der von der Firma Holzbau Berlinger GmbH aus Alberschwende vorgelegten Holzliste mit einem Gesamtumfang von ca. 370 fm Rundholz eine Rundholzmenge im Ausmaß von 150 fm zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung dieser Unterstützung erfolgt derart, dass vom Forstfonds an den Stand Montafon lediglich die Aufarbeitungskosten in Höhe von 500, -- ATS zuzüglich USt. verrechnet werden, während der Forstfonds auf die Erziehlung eines Holzerlöses verzichtet. Dieser Vorgangsweise wird von den Bürgermeistern einstimmig zugestimmt, wobei zu dieser Abwicklung auch Bgm. Ladner in seiner Eigenschaft als Standesvertreter des politischen Standes Montafon ebenfalls seine Zustimmung erteilt. Pkt. 3. Erweiterung der Tagesordnung) Der Vorsitzende informiert, dass in der Aufsichtsratsitzung der Montafoner Hochjochbahnen GmbH am 11. April die Entscheidung zum Bau einer neuen Sesselbahn Seebliga (6-er oder 8-er Sesselbahn) gefällt werden soll. Für die Realisierung dieses Projektes ist nach derzeit vorliegenden Projektunterlagen auch eine Rodung aus der Waldparzelle 1484/1 des Standes Montafon im Ausmaß von ca. 2.800 m2 erforderlich. Aus diesem Anlass sollen mit der Montafoner Hochjochbahn ebenfalls konkrete Gespräche in Richtung Anpassung der bestehenden Dienstbarkeitsverträge geführt werden, wie dies auch mit anderen Seilbahngesellschaften (Gargellen, Silvretta Nova) in der Vergangenheit erfolgt ist. Angestrebt wird eine Aufstockung der bestehenden Dienstbarkeitsentgelte sowie die Umsetzung einer vertraglichen Vereinbarung möglichst mit Wertsicherung für die freiwilligen Zahlungen der Montafoner Bergbahnen im Rahmen des Skipools Montafon. 7. Forstfondssitzung 10.04. 2001 Seite - 2 - In der Diskussion wird auf die bekannte Tatsache verwiesen, dass in den bestehenden Dienstbarkeitsverträgen auf Basis der damaligen Gutachten von Dipl. Ing. Tschann eine Entschädigung auf Grundlage des Nutzungsentganges vereinbart wurde und in den Verträgen keine Unterscheidung zwischen Zubringerbahnen und Schiflächen gegeben ist. Angesprochen wird weiters auch die bekannte Tatsache, dass mit privaten Grundstückseigentümern aber auch mit Alpen und Maisäßinteresentschaften vielfach Verträge auf Basis einer Umsatzbeteiligung abgeschlossen sind und diese Grundeigentümer wesentlich höhere Dienstbarkeitsentgelte erzielen. Aus Sicht des Forstfonds wird darauf verwiesen, dass sowohl in den bisherigen Verhandlungen aber auch bei künftigen Grundinanspruchnahmen das öffentliche Interesse gegenüber den Seilbahngesellschaften und die Bedeutung von attraktiven Bahnen für die Tourismuswirtschaft in der Talschaft zu berücksichtigen ist, so dass auch in Richtung Dienstbarkeitsentgelte diese Fakten wesentlich mehr Niederschlag finden als dies bei privaten Grundeigentümern der Fall ist. Die Forstfondsvertretern bringen in mehreren Wortmeldung ihre Meinung dahingehend zum Ausdruck, dass eine Anpassung der Dienstbarkeitsverträge in die Richtung wie angesprochen sicher angebracht und vertretbar ist und mit den Geschäftsführern der Seilbahngesellschaften weitere Gespräche zu führen sind. Für eine endgültige Entscheidung auch im Zusammenhang mit anderen Zustimmungen für die Einräumung von Dienstbarkeiten wie z.B. für Wasserbezüge, Wegbenützungen etc. soll die bereits in Aussicht gestellte Gesamtübersicht möglichst bis zur nächsten Forstfondssitzung als Diskussionsgrundlage vorgelegt werden. Dem konkreten Anliegen der Montafoner Hochjochbahnen GmbH um Zustimmung für die benötigte Grundinanspruchnahme für die geplante neue Seilbahnanlage wird unter den vorangeführten Grundprämissen die Zustimmung erteilt, worüber die Geschäftsführung der Montafoner Hochbahnen zu informieren ist. Bgm. Wachter entschuldigt sich um 16.40 Uhr für den weiteren Sitzungsverlauf Pkt. 4 – Berichte Der Betriebsleiter informiert wie folgt: Bedingt durch die milde Witterung im Winter konnten die großen Sägewerke in Tirol und Vorarlberg ihre Holzeinkäufe aus tiefer gelegenen Waldrevieren zu einen großen Anteil bereits tätigen, so dass im Moment die Nachfrage nach Frischholz eher gering ist. Der Betriebsleiter ist zuversichtlich, dass bis zum Herbst die Nachfrage nach Frischholz wieder steigen wird. Im Bereich Gavanttobel auf der Sonnseite oberhalb der VIW – Rellstalstraße in Vandans wird mit einer Seilkrannutzung für die dringend notwendige Schutzwaldverjüngung nach Ostern begonnen. Das dort stockende Holz ist überstark und überständig mit teilweise schon größeren Qualitätseinbußen. Unter dem Altbestand ist auf Grund der Höhenlage und des Licht- und Wärmemangels keine Waldverjüngung möglich. Diese Arbeiten müssen spätestens bis Mitte Juni beendet sein, da dann eine totale Sperre der Rellstalstraße bedingt durch Schlägerungs- und Holzbringungsarbeiten nicht mehr möglich ist. 7. Forstfondssitzung 10.04. 2001 Seite - 3 - Für die Seilkrannutzung Gavanttobel konnte ein Verkaufpreis von 1.100, -- Schilling ab LKW befahrbarer Straße vereinbart werden, für C–Ware erfolgt ein Abschlag von 25 %, für Cx von 50 %, Tanne erzielt einen Preis von 800, -- ATS pro fm. Die Kosten für Schlägerung und Bringung betragen auf Grund der schwierigen Geländeverhältnisse 520, -- ATS/fm. Insgesamt ist über das Jahr geplant, mindestens 80 % des Einschlages in jeder Gemeinde zu tätigen, sofern auch eine entsprechende Nachfrage auf dem Holzmarkt gegeben ist und das Nutzholz zu vertretbaren Preisen abgesetzt werden kann. Im Bereich Hüttnertobel in St. Gallenkirch werden die Räumungsarbeiten nach den Lawinenabgängen bzw. Murabgängen fortgesetzt. Im Tobel liegen derzeit noch rd. 75 fm Schadholz aus dem Lawinenabgang Februar 1999, das erst im Spätherbst 2000 ausgeapert ist. Im Bereich Alptobel in St. Gallenkirch ist am vorletzten Samstag eine Rutschung im Ausmaß von ca. 70.000 m³ in das Tobel abgegangen. Auf Grund einer Begehung im Spätherbst des vergangenen Jahres konnten die Hangbewegungen bereits festgestellt werden, so dass vorsichtshalber das dort stockende Holz im Umfang von ca. 200 fm rechtzeitig aufgearbeitet und mit Hubschrauber abtransportiert werden konnte. Durch die Rutschung ist der Weg zu den Lifinarmaisäßen unterbrochen und kann in diesem Bereich auch mit Sicherheit keine Zufahrtsstraße mehr errichtet werden. In den nächsten Wochen muss entlang der Abbruchränder mit Seilkran und Helikopter das dort stockende starke Holz im Einvernehmen mit der WLV entfernt werden. Die Arbeiten werden Ende April und im Mai ausgeführt werden. Bis zum Sitzungstag liegen für nachstehend beantragte Wegprojekte behördliche Bewilligungen vor, die wie folgt im Verlaufe des Jahres umgesetzt werden soll: Projekt Gemeinde Länge erschlossene Waldfläche Kostenschätzung Kilknerwald Gaschurn 450 lfm 20 ha 750.000 ATS Dreispitz Silbertal 250 lfm 6 ha 250.000 ATS Gebhartatafla 1 Silbertal 350 lfm 8 ha 350.000 ATS Mäßtanna-Stichweg Silbertal 550 lfm 15 ha 660.000 ATS Alptobel St. Gallenkirch 350 lfm 20 ha 350.000 ATS Blendolma St. Gallenkirch 300 lfm 20 ha 300.000 ATS Brentawald-Alptobel St. Gallenkirch 150 lfm 20 ha 250.000 ATS Kohltobel St. Gallenkirch 160 lfm 7 ha 150.000 ATS Lendes St. Gallenkirch 500 lfm 30 ha 500.000 ATS Streit St. Gallenkirch 300 lfm 10 ha 500.000 ATS Ried Schruns 175 lfm 6 ha 250.000 ATS 7. Forstfondssitzung 10.04. 2001 Seite - 4 - Pkt. 5 - Allfälliges Vom Betriebsleiter wird angeregt, anlässlich der nächsten Forstfondssitzung eine Begehung in das Rellstal vorzunehmen, um vor Ort die Notwendigkeit der Schutzwaldbewirtschaftung an Hand konkreter Standorte aufzuzeigen und die Forstfondsbürgermeister über das Ausmaß der unwetterbedingten Schäden vom Mai 1999 (Pfingsten) zu informieren. Dieser Vorschlag wird zustimmend zu Kenntnis genommen und als Sitzungstermin entweder der 15. oder der 22. Mai ins Auge gefasst. Ende der Sitzung, 17.10 Uhr; Schruns, am 11. April 2001 Schriftführer: 7. Forstfondssitzung 10.04. 2001 Forstfondsvertretung: Seite - 5 -