20071016_FF_018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:14
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2007-10-16
Erscheinungsdatum 2007-10-16
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. Oktober 2007 im Maisäßhaus Gauertal des Forstfonds anlässlich der 18. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Oktober nehmen an der auf 14.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 15.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest, da alle Forstfondsvertreter anwesend sind. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 17. Forstfondssitzung vom 25.07. 2007; 2.) Wegerschließungsprojekt Gweil in der Gemeinde St. Gallenkirch; 3.) Angebot von Frau Josefine Kasper zum Verkauf diverser Waldparzellen in der Gemeinde St. Gallenkirch; 4.) Grundüberlassung an Herrn Dozent Prof Dr Franz Rhomberg; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; Vor Eingang in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Tusch-Flatz-Dejaco, auf deren Einladung die Forstfondssitzung im Maisäßhaus des Forstfonds im Gauertal stattfindet. Er bedankt sich für diese 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 1 - Einladung und informiert, dass Dr Ernst Dejaco im Anschluss an die Sitzung die Bürgermeister zum Thema „Mietrecht für Gemeinden“ informiert und damit diese komplexe Rechtsmaterie aus Sicht der Gemeinden näher erläutert. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Vom Standessekretär wird zur Kenntnis gebracht, dass zur 17. Forstfondssitzung keine Niederschrift verfasst wurde, da infolge der fortgeschrittenen Zeit bei der damaligen Sitzung lediglich ein Lokalaugenschein beim Felsabbau in der Gemeinde Silbertal erfolgt ist, an welchem zusätzlich nicht alle Forstfondsbürgermeister teilnehmen konnten. Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang an den Betriebsleiter nochmals einen ausdrücklichen Dank für seine umsichtige Arbeit im Zusammenhang mit dem Gesteinsabbau aus, womit zahlreiche LKW-Transporte durch das Tal für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nach dem Hochwasser vom August 2005 an der Litz vermieden werden konnten und aus einer Abbaufläche von rd 0, 5 ha für den Forstbetrieb beträchtliche Einnahmen verbunden waren. Pkt. 2.) Der Vorsitzende geht nochmals kurz auf die zum Erschließungsprojekt Gweil in den vergangenen Wochen und Monaten gesetzten Aktivitäten bzw auch auf die bereits seit mehreren Jahren erfolgende Diskussion zu diesem von verschiedenen Seiten sehr kritisch beurteilten Erschließungsprojekt ein. Er weist nochmals auf den Beschluss der Forstfondsvertretung vom 19.12. 2006 hin, wonach sich der Forstfonds in Anbetracht der durch den geplanten Wegebau erschlossenen Standeswaldfläche von 5, 5 Hektar Schutzwald ausschließlich mit einem Baukostenbeitrag von maximal 15.000, an diesem Weg-bauprojekt beteiligt und diese Fläche auch bei einem Erhaltungskostenschlüssel vor Beginn der Bauarbeiten zu berücksichtigen ist. In der Diskussion werden auch die teils sehr kritischen Stellungnahmen verschiedener Sachverständiger des Landes Vorarlberg zu diesem Projekt zur Kenntnis gebracht. So spricht der Naturschutzbeauftragte Dipl Natw Rochus Schertler in seiner Stellungnahme vom 19.04. 2007 davon, dass „im gegenständlichen Fall Interessen des Arten- und einer der letzten großen, Vorarlbergs im heute noch aus naturschutzfachlicher Sicht den Biotopschutzes sowie der Erhaltung nicht erschlossenen Gegenden vorhandenen Flächenausmaß das weit 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 2 - größere Gewicht bei zu messen ist, als den unsicher erscheinenden nahezu ausschließlich landschaftsbildlichen Vorteilen dieser geplanten Erschließung. Das Wegebauprojekt stellt einen in absehbaren Zeiträumen nicht wieder gut zu machenden Landschaftseingriff dar, der nicht nur für sich genommen einen gravierenden Schaden darstellt, sondern auf Grund der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Folgen auch eine massive und dauerhafte Beeinträchtigung für einen der letzten nahezu intakten Großraumbiotope des Montafon bedeutet.“ Eine Sanierung der Maisäßobjekte wäre auch ohne Wegebau durchaus möglich. 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 3 - Ebenso spricht der geologische Amtsachverständige Mag Franz Reiter in seinem Gutachten vom 01.08. 2007 davon, dass das Projekt aus geologischer Sicht als machbar erscheint, wenn auch abschnittsweise mit schwierigen geologischen Voraussetzungen gerechnet werden muss. Dieser Sachverhalt wird auch vom Betriebsleiter bestätigt, weshalb von ihm die Ausarbeitung eines Erschließungsprojektes wie auch die Übernahme der Bauaufsicht in seiner Funktion als Forstbetriebsleiter nochmals unmissverständlich abgelehnt wird. Dies auch im Hinblich auf die sehr geringe, erschlossene Standeswaldfläche und das Risiko einer äußerst wahrscheinlichen medialen Berichterstattung im Zuge der Bauausführung, wenn das Projekt behördlich genehmigt wird und der Stand Montafon – Forstfonds für die Bauausführung und Abrechnung zuständig wäre. Vom Vorsitzenden wird informiert, dass auf dringendes Ersuchen verschiedener Stellen wie Maisäßinteressenten, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde St. Gallenkirch etc mit Antrag vom 03. Oktober namens einer zu gründenden Güterweggenossenschaft bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Bewilligungen eingereicht wurde, ohne dass dazu vom Forstfonds ein konkretes Projekt vorgelegt werden konnte. Diesbezüglich ist von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Schreiben vom 8. Oktober gemäß AVG die Aufforderung eingetroffen, den Antrag durch Nachreichung von Projektunterlagen in 5-facher Ausfertigung binnen vier Wochen zu ergänzen. Dem Vernehmen nach wurde die Projektausarbeitung von dritter Seite beim Büro GEOGNOS Bertle ZT GmbH in Auftrag gegeben. Bgm Salzmann weist nochmals auf die schwierige Bewirtschaftungssituation für den Maisäß Gweil und die Alpe Außergweil hin, welche im Jahre 2006 mit 13 Milchkühen, 3 Mutterkühen und 25 Stück Jungvieh bestoßen wurde, wobei vor und nach der Alpung auch der Gweilmaisäß mit ca 25 Stück Jungvieh insgesamt etwa 5 Wochen beweidet wird. Bgm Salzmann weist zusätzlich darauf hin, dass im Falle der Realisierung des Verbauungsprojektes Gweillawine durch die Wildbach- und Lawinenverbauung die Instandhaltung der Weganlage über einen längeren Zeitraum von etwa 15 – 20 Jahren von der Wildbach und Lawinenverbauung gesichert wäre, wobei aber auch diesbezüglich noch keine endgültigen Entscheidungen und schriftliche Zusagen vorliegen. Im Verlaufe der ausführlichen Diskussion wird von der Forstfondsvertretung einhellig nochmals die klare Haltung bekräftigt, dass der Forstfonds in Anbetracht des durch das Projekt erschlossenen Schutzwaldes von etwa 5, 5 Hektar gemäß bereits gefasstem Beschluss vom Dezember 2006 mit einem maximalen Baukostenbeitrag von 15.000 an der künftigen Güterweggenossenschaft beteiligt ist und weder als Antragsteller für das Wegprojekt sowohl im Behördenverfahren 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 4 - als auch im Förderungsverfahren aufscheinen wird und dies ausschließliche Angelegenheit der in Gründung befindlichen Güterweggenossenschaft darstellt. Ebenso wird hinsichtlich der untergeordneten Einbindung des Forstfonds in die geplante Güterweggenossenschaft auch die Übernahme der Verwaltungsagenden für diese Güterweggenossenschaft durch den Forstfonds als nicht möglich beurteilt. Zusätzlich wird nochmals bekräftigt, dass vor einer Inangriffnahme von Bauarbeiten auch die Frage der Erhaltungskostenbeteiligung sowie die Einbindung der vom Forstfonds vor Jahren bereits errichteten Forststraße Rütital im Rahmen der zu bildenden Güterweggenossenschaft bescheidmäßig geregelt sein muss. Der Beitritt zur Güterweggenossenschaft ist nach Vorliegen des von der Agrarbezirksbehörde auszuarbeitenden und mit allen Interessenten abzustimmenden Bau- und Erhaltungskostenschlüssel durch die Forstfondsvertretung zu beraten und zu beschließen. Pkt. 3 Der Betriebsleiter informiert über das von Frau Josefine Kasper unterbreitete Angebot zum Verkauf mehrerer Waldparzellen in St. Gallenkirch wie folgt: a) Waldparzellen 3156, 3157, 3158, 3310/2 und 3312 mit 24.540 m², welche bis auf eine geringe Fläche von 842 m² direkt an den Standeswald angrenzen und im Bereich Roßbündta gelegen sind. Die von der Verkäuferin unterbreiteten Kaufpreisvorstellungen mit 35.000 werden laut Beurteilung des Betriebsleiters in Anbetracht des felsigen und sehr steilen Geländes, der Bestockung und des hohen Laubholzanteils sowie der fehlenden Erschließung als weitaus überhöht angesehen. Nach kurzer Diskussion wird auf Grundlage der Beurteilung des Betriebsleiters dem Standesrepräsentanten gemeinsam mit der Verwaltung einstimmig die Ermächtigung erteilt, die weiteren Kaufgespräche zu führen, wobei als Obergrenze ein Kaufpreis von etwa 35 bis 40 Cent pro m² (somit maximal 9.000) angeboten werden können. Bei positivem Abschluss der weiteren Verhandlungen kann die vertragliche Abwicklung in die Wege geleitet werden. b) Als weitere Grundparzelle wird das GST 4367 mit 22.440 m² (davon 17.170 m² Alpfläche) im Bereich der Sarottlamäder in St. Gallenkirch angeboten, wobei die Kaufpreisvorstellungen mit 15.000 deponiert wurden. In Anlehnung an ähnliche Angebote sowie der Lage der Parzelle an der Waldgrenze in einem steilen Lawinenhang 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 5 - und mehreren Töbeln und der Tatsache, dass etwa ¾ der Fläche als Alpfläche ausgewiesen ist, wird vom Betriebsleiter ein Kaufpreis von 10 Cent pro m², somit ein Maximalbetrag von 2.500, als angemessen beurteilt. Die Parzelle ist zusätzlich durch umfangreiche Weiderechte belastet. Die Vorteile eines Ankaufes liegen in einer Arrondierung und dem Wegfall von Grenzpunkten. Eine wirtschaftliche Nutzung ist nicht möglich. Auf Grundlage der Beurteilung des Betriebsleiters wird von der Forstfondsvertretung der Standesrepräsentant gemeinsam mit der Verwaltung einstimmig ermächtigt, mit der Verkäuferin die weiteren Verhandlungen mit einem Maximalbetrag von 2.500 zu führen und bei positivem Abschluss die vertragliche Abwicklung vorzunehmen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert über das von den Kindern von Dozent Prof Franz Rhomberg deponierte Anliegen, wonach sie ihrem Vater aus Anlass des bevorstehenden achtzigsten Geburtstages den Ankauf einer Baufläche zur Schaffung einer Unterkunftsmöglichkeit ermöglichen möchten. Der Vorsitzende informiert, dass Prof Rhomberg einen besonderen Bezug zum Montafon hat. Er ist im Montafon aufgewachsen, hat hier die Schule besucht und bereits über vierzig Jahre zahlreiche Jagden gepachtet, unter anderem auch die Standeseigenjagd St. Hubertus, und zur vollsten Zufriedenheit bewirtschaftet. Er ist zudem auch im zwischenmenschlichen Bereich zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern des Tales wie auch Alpinteressentschaften in den vergangenen Jahrzehnten äußerst hilfreich entgegengekommen. Als mögliche Standorte werden in der Diskussion der Bereich Rieder-Maisäß in Schruns aber auch im Bereich des Schmelzhofes im Silbertal angesprochen. In der umfassenden Diskussion wird von der Forstfondsvertretung in Anerkennung der Verdienste von Prof Rhomberg grundsätzliches Verständnis für dieses Anliegen geäußert, wenngleich anderseits auch die Gefahr der Schaffung von Präzedenzfällen hinsichtlich weiteren Persönlichkeiten im Tal angesprochen wird. Als Ergebnis der Diskussion werden die Forstfondsbürgermeister im Bereich ihrer Gemeinden weitere Sondierungen über Möglichkeiten in diese Richtung vornehmen, wie auch der Vorsitzende mit den Kindern von Prof Rhomberg zur Sache selbst weitere Gespräche führen wird. Der im Bereich Rieder-Maisäß im Zusammenhang mit einem in Diskussion stehenden Ferienhausprojekt angesprochene mögliche 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 6 - Standort wird von der Forstfondsvertretung bei grundsätzlicher Beurteilung als denkbar angesehen, wobei im Falle einer Realisierbarkeit die weiteren vertraglichen Gestaltungen im Detail fixiert werden müssten. Pkt. 5 – Berichte: Der Betriebsleiter informiert über das aktuelle Geschehen wie folgt: a) Der behördliche genehmigte Holzeinschlag für das Wirtschaftsjahr 2007 ist bereits mit knapp 17.000 des bewilligten Jahreseinschlag von 18.000 fm realisiert und verbucht. Es wurden mit bis zu 6 Seilbahnpartien in den Revieren der Großteil der Nutzungen durchgeführt und bis dato über 30 Seilbahnen im Montafon ausgeführt. Die Nachfrage nach Holz steigt nach Aufarbeitung der Windwurfhölzer in Mitteleuropa wieder, so dass auch mit guten Holzpreisen im Winter 07/08 zu rechnen ist. Aufgrund der Höhenlage und der zahlreichen Schipisten kann der Forstfonds von diesen Holzpreisen alledings nicht profitieren. b) In der Gemeinde Silbertal wurde ein kurzer Stichweg mit 125 lfm ausgehend von der Forststraße Verhau der Gemeinde Dalaas erstellt. Damit kann eine Waldfläche von über 10 ha mit forstlichen Seilbahnen bewirtschaftet werden. Zusätzlich sind auch Liftanlagen der Kristbergbahn mit dieser Weganlage erschlossen. c) In der Gemeinde St. Gallenkirch wurde der erste Bauabschnitt zur Erschließung von Standeswaldflächen ausgehend vom Schindel (Maisäß Grandau) errichtet. 250 lfm Schlepperweg wurden ausgebaut und LKW- befahrbar geschüttet und 480 lfm Forstweg neu errichtet, wobei aufgrund der geologischen Verhältnisse ein besonders erfahrener Baggerführer (Kurt Tschanun – Fa Vonbank) eingesetzt worden ist. Insgesamt sind damit im ersten Bauabschnitt 700 lfm LKW befahrbare Forstweganlage ausbzw neu gebaut worden. d) Die GNJ Silbertal mit einem hohen Anteil von Standeswaldflächen wurde im Frühjahr auf 6 Jahre neu verpachtet. Der neue Jagdpächter, Herr Karl Leibinger aus Freiburg im Breisgau, wurde vom Betriebsleiter auf die Rahmenbedingungen und die besonderen Anforderungen der Wildbewirtschaftung in der GNJ Silbertal hingewiesen. Die Gesprächsbasis und Abschusserfüllung des neuen Pächters bis zum heutigen Tag ist hervorragend. 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 7 - e) Der bisherige Jagdpächter der GNJ Tschagguns–Zelfen und der Standeseigenjagd Holzboden sowie der EJ Tilisuna hat schriftlich mitgeteilt, dass er auf eine Weiterpachtung der EJ Holzboden ab der kommenden Jagdpachtperiode verzichtet. Es muss daher entweder gemeinsam mit der Alpe Tilisuna und der GNJ Tschagguns–Zelfen ein Jagdpächter gesucht werden, wobei in der Jahreshauptversammlung der GNJ der Jagdausschuss ermächtigt worden ist, bis Mitte November mit Interessenten Gespräche zu führen und entsprechend den jagdgesetzlichen Bestimmungen freihändig zu vergeben. Pkt. 6 – Allfälliges: Keine Wortmeldungen; Ende der Sitzung 17.30 Uhr; Schruns, 16. Oktober 2007; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 8 -