20040720_FF_030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2004-07-20
Erscheinungsdatum 2004-07-20
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Juli 2004 im Sitzungssaal des Gesundheitsund Sozialzentrums Montafon anlässlich der 30. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. Juli 2004 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Teilnehmer: Schriftführer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die vollzählig anwesenden Forstfondsvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme von 2 weiteren Tagesordnungspunkten wird einstimmig stattgegeben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung vom 15.06.2004; 2. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2003; 3. WLV Projekt Verbauung Tafamuntlawine in Partenen – Zustimmung zur Grundinanspruchnahme; 4. Ankauf der Maisäßliegenschaft Lifinar von Josef Hoch in St. Gallenkirch; 5. Darlehensaufnahme für Finanzierung Bauvorhaben Hackschnitzelhalle ARA Vandans; 6. Berichte; 7. Allfälliges; 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 29. Sitzung vom 15.06. 2004 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den Rechnungsabschluss 2003, welcher mit einem Abgang in Höhe von 124.012, 52 EUR abschließt. Hauptursache für den Abgang ist die Tatsache des Unterschreitens des Hiebsatzes und der damit verbundenen niedrigeren Erlöse aus Nutzholzverkäufen sowie eine im Jahr 2003 erforderliche Korrektur von doppelt erfassten Nutzholzverkäufen in der Buchhaltung. Besonders hingewiesen wird auf die einnahmenseitig enthaltenen Beiträge zum Maßnahmenkonzept mit 167.172, 83 EUR, in welchem der von der Vorarlberger Illwerke AG gewährte Beitrag mit dem erhöhten Beitrag in Höhe 94.500 EUR enthalten ist. Im laufenden Jahr konnte der Beitrag der Illwerke neuerlich angehoben werden, so dass von der Vorarlberger Illwerke AG in den letzten zwei Jahren eine Aufstockung des Bewirtschaftungsbeitrages um insgesamt ca 29.000, -- EUR auf nunmehr einen Gesamtbeitrag von 109.000, -- EUR erreicht werden konnte. Der Erlös aus dem Verkauf von Hackschnitzel mit 143.049, 22 EUR konnte gegenüber dem prognostizierten Wert im Voranschlag von 90.000, -- EUR erfreulich gesteigert werden. Nach Beantwortung diverser Anfragen wird von Bgm Bitschnau als Mitglied des Prüfungsausschusses der Bericht über die am 16. Juli vorgenommen Überprüfung der Jahresrechnung 2003 zur Kenntnis gebracht. Zu der im Prüfungsbericht von den Rechnungsprüfern geäußerten Ansicht, dass angesichts der Notwendigkeit der langfristigen Erhaltung der Schutzfunktionen in den Standeswaldungen die Nutzungen trotz einer nicht immer zufriedenstellenden Erlössituation nach Maßgabe des Hiebsatzes konsequent getätigt werden müsse, vertritt Bgm Bitschnau eine etwas differenziertere Haltung zu diesem Thema. Bgm Bitschnau ist viel mehr der Meinung, dass die Natur sich selbst überlassen werden kann und menschliche Eingriffe in die Waldbewirtschaftung von vornherein grundsätzlich nicht notwendig sind. In seiner ausführlichen Stellungnahme informiert der Betriebsleiter, dass der derzeitige Hiebsatz deutlich unter dem laufenden jährlichen Zuwachs in den Standeswaldungen liegt und insbesondere in Wäldern mit Objektschutzcharakter und der 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 2 - damit verbundenen hohen Schutzfunktion eingegriffen werden muss, um langfristig die Verjüngungsfähigkeit zu erhalten. Besonders hervorgehoben wird von ihm weiteres die Tatsache, dass auf Grund aktueller Erkenntnisse aus der Wiederholungsinventur für den Standeswald der Vorrat pro Hektar seit der letzten Inventur nochmals leicht zugenommen hat und dies ein weiteres Indiz für die momentane Unternutzung und die zunehmende Überalterung des Standeswaldes in weiten Bereichen ist. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema werden nach Abschluss der Auswertungen der im Jahr 2002 durchgeführten Waldinventur im Spätherbst dieses Jahres erfolgen. Bgm Bitschnau spricht im Zuge dieser Diskussion auch die WaldWild-Problematik an, wie auch die Tatsache, dass in zahlreichen Bereichen des Tales ehemalige landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden und zuwachsen. Damit sei eine zunehmende Eintönigkeit des Landschaftsbildes verbunden. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Rechnungsabschluss 2003 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig beschlossen: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben 1.812.358, 51 173.637, 52 1.985.996, 03 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Entnahme aus Kassa Beständen (Abgang) Gesamteinnahmen 1.661.983, 51 200.000, 00 1.861.983, 51 124.012, 52 1.985.996, 03 Abschließend spricht der Vorsitzende namens der Forstfondsvertretung an das Betriebs- und Verwaltungspersonal einen Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr aus. Pkt. 3 Bgm Blaas informiert in wesentlichen Zügen über das von der Wildbach- und Lawinenverbauung ausgearbeitete Verbauungsprojekt für die Tafamuntlawinen, welches zum Schutz des unterliegenden Siedlungsraumes mit technischen und forstlich – biologischen Maßnahmen im obersten Anbruchgebiet und in der Sturzbahn mit projektierten Gesamtkosten von 8, 5 Mio EUR in den nächsten 20 Jahren umgesetzt werden soll. Der überarbeitete Gefahrenzonenplan zeigt die Notwendigkeit zur Durchführung von Verbauungsmaßnahmen deutlich auf. Vom Betriebsleiter wird zusätzlich informiert, dass vom Stand Montafon im Jahr 2001 in einem Teilbereich des gegenständlichen Verbauungsgebietes bereits das Schutzwald30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 3 - sanierungsprojekt „Partenerberg“ mit einer geschätzten Projektsumme von 1, 4 Mio beantragt und in den vergangenen Jahren zum großen Teil bereits umgesetzt wurde. So wurden umfangreiche Verbauungsmaßnahmen (Holzwerke, Aufforstungen) und ein Basiserschließungsweg errichtet. Diesbezüglich wird berichtet, dass die im Zuge der Umsetzung des Schutzwaldsanierungsprojektes getätigten technischen Verbauungsmaßnahmen in weiterer Folge bei Umsetzung des WLV– Projektes in die Betreuung der Wildbach- und Lawinenverbauung übergehen sollen. Zum konkreten Verbauungsprojekt Tafamuntlawinen informiert der Betriebsleiter, dass es sich bei den zu schützenden Waldungen um ausgesprochene Lawinen- und Steinschlagschutzwälder handelt, bei welchen die Nutzfunktion für den Stand Montafon gleich null ist und in diese Waldungen im Interesse der Sicherheit der Unterlieger auch künftig nur zu investieren sein wird. Ganz generell stellt er fest, dass der Forstbetrieb dieses Service in allen Forstfondsgemeinden in zahlreichen Waldbereichen der Talschaft erbringt und leider oft auch von den zuständigen örtlichen Gemeindemandataren wenig Verständnis für diese Leistung des Forstbetriebes gegeben ist. Im Zusammenhang mit der Zustimmung zur Grundinanspruchnahme wird vom Vorsitzenden ohne Verknüpfung mit dem konkreten Antrag grundsätzlich festgehalten, dass auch von der Gemeinde Gaschurn in manchen Angelegenheiten wie konkret die Bildung des Gemeindeverbandes Forstfonds gemäß Gemeindegutgesetz, aber auch zB hinsichtlich der Frage der Wasserversorgung aus Quellen des Standeswaldes mehr Zusammenarbeit und Eingehen auf die gegenseitigen Anliegen erwartet werden könnte. Was die im Jahre 1996 erteilte Zustimmung zur Grundbenützung für die Gemeindewasserversorgungsanlage Goldevor betrifft, wird vom Betriebsleiter informiert, dass auf Grund zwischenzeitlich vorgenommener Grenzbegehungen eindeutig klar ist, dass sich die Quellfassungen auf Standesgrund und nicht wie damals von der Gemeinde Gaschurn angenommen auf öffentlichem Gut befinden. In der Diskussion wird daher im Sinne des abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages vom Vorsitzenden festgestellt, dass auch mit der Gemeinde Gaschurn eine entsprechende privatrechtliche Vereinbarung für die auf Standesgrund befindliche Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Gaschurn wie dies auch in anderen Forstfondsgemeinden der Fall ist – abzuschließen ist. Über Antrag des Vorsitzenden wird schließlich der Grundinanspruchnahme zur Umsetzung des Verbauungsprojektes Tafamuntlawinen einstimmig stattgegeben. Vom Betriebsleiter wird ergänzend dazu noch festgehalten, dass bei forstlich relevanten Maßnahmen die Wildbach- und Lawinenverbauung das Einvernehmen mit der Forstverwaltung 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 4 - herzustellen hat und das im Zuge von forstlichen Maßnahmen anfallende Holz dem Grundeigentümer frei Abfuhrstraße zur Verfügung zu stellen ist. Pkt. 4 (Erweiterung der Tagesordnung) Der Vorsitzende informiert über das von Herrn Josef Hoch aus St. Gallenkirch unterbreitete Angebot zum Verkauf seiner Maisäßliegenschaft Lifinar in St. Gallenkirch mit einem Gesamtausmaß von 4, 9709 Hektar laut Kataster. Die angebotenen Flächen sind mit „Wald“ bestockt. Laut Information des Betriebsleiters grenzen die Grundstücke oberhalb und taleinwärts direkt an den Standeswald an. Es handelt sich bei den Waldflächen im Einhang zum Alptobel um ausgesprochene Schutz- und Bannwälder. Aus diesem Waldkauf sind bei den derzeitigen Holzmarktverhältnissen keine „Erlöse“ zu erwarten. Im öffentlichen Interesse ist eine ordnungsgemäße Schutzwaldbewirtschaftung praktisch nur durch den Forstfonds möglich. Nachdem durch den Erwerb dieser Maisäßliegenschaft eine Arrondierung des Grundbesitzes des Forstfonds möglich ist, wird über Antrag des Vorsitzenden dem Ankauf dieser Fläche zum angebotenen Kaufpreis von 22.000, -- EUR einstimmig zugestimmt. Die mit der Vertragserrichtung verbundenen Abgaben und Gebühren sind vom Stand Montafon als Käufer zu tragen. 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 5 - Pkt. 5 (Erweiterung der Tagesordnung) Vom Standessekretär wird berichtet, dass im Zuge des Bewilligungsverfahrens zur Genehmigung der Darlehensaufnahme für die Finanzierung der Hackschnitzelhalle von der Kontrollabteilung die Forderung erhoben wurde, dass gemäß den vorliegenden Richtlinien und Absprachen aus Sicht der Aufsichtsbehörde eine Zustimmung zur Finanzierung in Fremdwährung CHF nur im Umfang von 50% des aufzunehmenden Darlehens möglich ist. Nach kurzer Diskussion wird der in der 28. Forstfondssitzung gefasste Beschluss zur Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Hackschnitzelhalle über Antrag des Vorsitzenden stimmenmehrheitlich (Gegenstimme durch Bgm Lerch) dahingehend abgeändert, dass vom aufzunehmenden Darlehen lediglich 50% des Darlehensvolumen in Schweizer Franken konvertiert werden. Bgm Lerch begründet seine Gegenstimme mit dem Umstand, dass diese Einschränkung seitens der Aufsichtsbehörde für den Forstbetrieb mit zusätzlichen Zinsbelastungen verbunden ist und von ihm daher mangels rechtlicher Grundlage für diese Auflage keine Zustimmung gegeben wird. Pkt. 6 – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert, dass die Baumeisterarbeiten für die Errichtung der Hackschnitzelhalle auf dem Gelände der Abwasserreinigungsanlage in Vandans durch die Fa Gabriel abgeschlossen sind und derzeit die Holzkonstruktion durch die Fa Holzbau Kieber errichtet wird. Berichte des Betriebsleiters: a) Der Betriebsleiter informiert über eine Besprechung zur Herstellung einer neuen und lawinensicheren Anbindung des Ortsteiles Bova in Gaschurn durch einen von der ABB Bregenz geplanten Güterweg, bei welcher von ihm eine Beteiligung des Forstfonds im Umfang von ca 10% in Aussicht gestellt wurde. 1 % Interessentenbeitrag kosten ca 120 Euro. Durch diese Wegerschließung können Standeswaldflächen im unteren Harzawald miterschlossen werden. In Anbetracht der damit verbundenen Erschließungswirkung wird dieser Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen. 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 6 - b) Gaschurn: Ab August sind Seillinien oberhalb Blendilak/Tich und Mottner Wald mit der Fa Lau Walter geplant. Tschagguns und Vandans: Einschlag bisher ca 350 Efm. Im Porzalenger Wald wurde Schadholz mit Pferdebringung zur Forststraße gerückt. Im Waldort „Bischga“ wurden Querfällungen (Trockenschäden 2003 und Borkenkäfer 2004) durchgeführt. Holzakkordant Gottselig Silvan ist mit der Aufarbeitung und Seilrückung von Windwurfholz auf der Voralpe Tschöppa (Lehnabuabsböda) beschäftigt. 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 7 - Gegenwärtig erfolgen Nutzungen mit Pferderückung (Wesely Franz) auf der Hora und eine Langbahn über das Mitteleck im Sanüel durch die Fa Bär Florian. Silbertal: Einschlag bisher 1.400 Efm, davon waren ca 100 fm nicht bringbar; Gegenwärtig arbeitet die Fa Bär Florian im Bereich der FS Trura. BL Hubert Malin weist auf die Notwendigkeit einer besonders guten Arbeitsausführung, Rücksicht auf die vorhandene Naturverjüngung und bei der Auszeige auf Naturschutzaspekte hin. Weitere Arbeitseinsätze zur Jungwuchsfreistellung sind im Bereich Putzkammera und Käferawald geplant. Schruns, Bartholomäberg und St. Anton: Einschlag bisher ca 700 Efm. Im Waldbereich Goritschang wurden 2 Linien in einer WLV – Projektfläche (Luttlawine 1954) ausgeführt und schöne Verjüngungen zwischen Verbauungswerken freigestellt. Derzeit sind Nutzungen mit dem Seil zur Weißtannenfreistellung im Schattawald nach dem Brüggilitobel bzw über das Gaiseck ausgehend vom Alpweg Latons bis zur FS Schattawald in Bearbeitung. St. Gallenkirch, Gargellen: Der bisherige Einschlag beträgt ca 1300 Efm. Eine lange und technisch anspruchsvolle Seilbahn wurde ausgehend vom Kohlplatz oberhalb vom Valiseramaisäß trassiert. Diese Seilbahn muss im Juli und August ausgeführt werden, da rund 250 fm Windwurfholz im Wald verstreut liegen, das mit Borkenkäfern befallen ist. Aus Sicherheitsgründen muss während der Aufarbeitung und Bringung mit Ausnahme der Wochenenden der Alpweg Valisera für Fußgänger gesperrt werden. c) Einschlag, Holzverkauf und weitere Nutzungsplanung: Der Betriebsleiter stellt fest, dass vom Hiebsatz 2004 in der Höhe von 18.000 fm bis dato etwa 6.500 fm eingeschlagen sind. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr trotz mässiger Holzpreise den gesamten Einschlag zu realisieren. Der Betriebsleiter weist in diesem Zusammenhang auf den Bericht der Rechnungsprüfer hin, die sich einerseits für die Erfüllung des behördlich genehmigten Hiebsatzes aussprechen und andererseits vielfach von verschiedenen Seiten (Gemeinden, Tourismus etc) gefordert wird, dass Wanderwege in der Sommersaison nicht gesperrt werden sollten. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen lassen sich derartige Sperren oft nicht verhindern, da der Einschlag auf der Fläche getätigt werden und aus Sicherheitsgründen immer wieder ein Wanderweg gesperrt werden muss, da die „Holzaufarbeitungssaison“ ebenfalls kurz ist und die schneefreie Zeit bestmöglich auszunützen ist. 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 8 - Hinzu kommt noch, dass bei den großen Sägewerken tradtitionell eine Liefersperre von 16. Juli bis 5. August gegeben ist und sich der Betrieb auch danach orientieren muss. d) Schadholz 2004 – Borkenkäfer: Das kühle Wetter der letzten Wochen hat die Borkenkäferentwicklung sicherlich gebremst, dennoch ist Vorsicht und Wachsamkeit geboten. 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 9 - Vor allem das im Oktober 2003 nach dem ersten größeren Schneefall und starken Windböen im Standeswald angefallene Windwurfholz stellt nach wie vor ein großes Risiko dar, da dieses Holz für Borkenkäfer bruttauglich ist. Weiteres sind die Waldbestände vom letzten extrem trockenen Sommer geschwächt. e) Wald – Wild: Im Zuge der Jagdgesetzevaluierung werden alle großen Rotwildfütterungs-standorte in Vorarlberg von einem Mitarbeiter der beauftragten Universitäts-professoren (Univ-Prof DI Dr Reimoser und Waldbau Univ-Prof DI Spörk) untersucht. Vom Betriebsleiter wurde in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, dass die Hegegemeinschaften, in denen zukünftig auch die Grundeigentümer besser vertreten sein sollten, mit den betroffenen Grundeigentümern Verträge abschließen. Geregelt werden sollen in diesen Verträgen nicht nur die für den Betrieb erforderlichen Bauwerke und Zufahrten, sondern auch eine Entschädigung für in der Natur definierte Einstandsgebiete. Waldeigentümer, die ihren Wald für alle (Jagdpächter und Jagdverpächter) zur Verfügung stellen, sollen für die Nachteile (Verbiss, Fege- und Schlagschäden ....) und für den notwendigen Verzicht auf Holznutzungen in den engeren Einstandsgebieten finanziell abgegolten werden. Ein „Modell“ mit Berücksichtigung dieser Punkte würde für alle Beteiligten Vorteile bieten. Die Kosten sollen dabei analog der Aufteilung der Fütterungskosten auf den behördlichen Mindestabschussplan auf die einzelnen Reviere umgelegt werden, wobei auch die Verpächter sich an diesen beteiligen sollten. Derzeit haben Jagdgebiete mit Rotwildfütterungen abgesehen von wenigen Ausnahmen in Vorarlberg geringere Jagdpachterträge und mehr Ärger mit von Wildschäden betroffenen Grundeigentümern. Pkt. 7 – Allfälliges: Keine Wortmeldungen Ende der Sitzung 15.15 Uhr; Schruns, 21. Juli 2004 Schriftführer Forstfondsvertretung 30. Forstfondssitzung: 20.07. 2004 Seite - 10 -