19900322_FF_026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1999-03-22
Erscheinungsdatum 1999-03-22
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 22. März 1990 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 26. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. März 1990 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.15 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung vom 5.12.1989; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Bericht des Betriebsleiters zur Windwurfsituation mit Beratung hiezu; 4. Beitritt zur geplanten Güterweganlage "Voppa" in St. Gallenkirch 5. Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung 1989; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 25. Forstfondssitzung vom 5. Dezember 1989, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.- Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende berichtet, daß die Richtlinien zur Förderung aus dem Fonds zur Rettung des Waldes aufgrund der Windwurfkatastrophe der vergangenen Wochen dahingehend abgeändert wurden, daß eine Förderung bereits bei Aufarbeitungskosten ab S 300, -- und einer Mindestschadholzmenge von 10 fm beantragt werden kann. Hiezu wird auch zur Kenntnis gebracht, daß beispielsweise der Förderungsantrag über die Bannwaldbewirtschaftung im "Bärenwald" in der Gemeinde St. Gallenkirch mit sämtlichen Unterlagen bereits am 15. Februar 1990 dem zuständigen Waldaufseher Wittwer zur Bestätigung und Weiterleitung an die Forstabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz übermittelt wurde. Aufgrund einer in den letzten Tagen erfolgten Rücksprache bei der Forstabteilung mußte festgestellt werden, daß dieser Antrag vom zuständigen Waldaufseher noch nicht weitergeleitet wurde. Über Urgenz von der Forstabteilung soll der Antrag jedoch in den nächsten Tagen weitergeleitet werden. Diesbezüglich wird von der Forstfondsvertretung ihr Unbehagen über die schleppende Weiterleitung solcher Förderungsanträge durch Waldaufseher Wittwer geäußert, zumal damit auch eine verzögerte Auszahlung der anteiligen Förderungsmittel verbunden ist. Grundsätzlich wird von der Forstfondsvertretung die Frage aufgeworfen, wozu beispielsweise Waldaufseher Wittwer überhaupt beim Land beschäftigt ist, wenn nicht einmal eine fristgerechte Weiterleitung von Förderungsanträgen erfolgt, geschweige denn die Mitarbeit bei der Erhebung der Windwurfschaden. b) Zur Thematik der Wald-Weide-Trennung berichtet der Vorsitzende, daß zur Frage der Zaunerhaltung bei der Landesregierung eine Arbeitsgruppe installiert wurde. Diesbezüglich sollen Möglichkeiten zur Gewährung von Förderungsmitteln an die zur Zaunerhaltung Verpflichteten erarbeitet werden. Nur beispielhaft wird diesbezüglich auf das Wald-Weide-Trennungsverfahren auf der Allmein in Bartholomäberg verwiesen, wo nach vorliegenden Erhebungen ca. 20 km Zaun zu erstellen sind. Die Übernahme der Zaunerhaltungskosten kann ohne entsprechende Förderungsmittel sowohl vom Grundeigentümer als auch vom belasteten Waldeigentümer nicht erfolgen. -3- Gleichfalls wird wiederum auf das aus dem Jahre 1921 stammende Servituten-Ablösungsgesetz verwiesen, wonach eine Aufhebung von Wald-Weide-Rechten nur durch Abtretung von Grund und Boden bzw. durch Bezahlung entsprechender Entschädigungszahlungen möglich ist. In vielen Fällen muß dieses Gesetz angesichts den heutigen Verhältnissen als sicherlich veraltet und nicht mehr zeitentsprechend beurteilt werden. Pkt. 3. ) Den Anwesenden wird ein vom Betriebsleiter erstellter ausführlicher Situationsbericht über die Windwurfschaden in den Standeswaldungen übergeben, in welchem auf die damit verbundenen vielfältigen Probleme hingewiesen und die Folgewirkungen für den Forstbetrieb aufgezeigt werden. Eine Ausfertigung dieses Berichtes liegt dem Protokoll als Anlage bei. Nach dem derzeitigen Gesamtüberblick bewegt sich der Rahmen des geworfenen und gebrochenen Holzes zwischen 10.000 und 11.000 fm, der sich allerdings ohne weiteres um mehrere Tausend Festmeter erhöhen kann, da große Waldbereiche aufgrund der Schneelage und auch aus Zeitmangel noch nicht begangen werden konnten. Die Entwicklung von Folgeschäden, verbunden mit weiteren Schadholzanfällen infolge Käferbefall wird sehr stark vom künftigen Witterungsverlauf mitgeprägt sein. Im Verlaufe der ausführlichen Diskussion des vorliegenden Situationsberichtes wird vom Betriebsleiter auch auf das Windwurfholz im Umfang von ca. 500 fm im Bereich der Heimspitze in Gargellen verwiesen, für dessen Aufarbeitung die Errichtung einer Forststraße unbedingt erforderlich ist. Diesbezüglich sind bereits Gespräche mit dem Ausschuß des Gargellner Ausschlages aufgenommen. Gleichfalls soll mit der Vorarlberger Illwerke AG Kontakt aufgenommen werden, da ihrerseits auch Interesse zur Erschließung der Trafostation in diesem Bereich gegeben ist. Von der Forstfondsvertretung wird die Errichtung dieser Forststraße ausdrücklich befürwortet und der Vorsitzende bzw. der Betriebsleiter beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen raschestens weiterzuführen, die Anträge bei der Behörde einzubringen und unverzüglich die Baumaßnahmen einzuleiten. Zur Losholzzuteilung berichtet der Betriebsleiter, daß aufgrund der gegebenen Katastrophensituation keine Stockzuweisungen vorgenommen werden und im Interesse einer raschen Schadholzaufarbeitung nach Möglichkeit bereits Servitutsholzbezüge für das kommende Jahr zugewiesen werden müssen. Insgesamt soll in Anbetracht der Situation eine großzügige Servitutsholzzuweisung, auch wenn bei Brennholzlösern entsprechende Nutzholzanteile enthalten sind, vorgenommen werden. Diesbezüglich erfolgt auch durch die Medien in den nächsten Tagen eine entsprechende Information der Nutzungsberechtigten. -4- Für die Schlagräumungen in verschiedenen Schadgebieten und die anschließende Aufforstung ersucht der Betriebsleiter die Forstfondsvertreter, in ihren Gemeinden auch die Vereine für diese Arbeiten anzuwerben, da mit dem eigenen Personal alle Arbeiten nicht bewältigt werden können. Diesbezüglich wird von den Forstfondsvertretern eine entsprechende Unterstützung zugesichert, wobei vom Betriebsleiter zeitgerecht mit den Gemeinden Kontakt aufgenommen und der entsprechende Personalbedarf für Schlagräumungen und Aufforstungen bekanntgegeben wird. Vom Betriebsleiter wird weiters bekanntgegeben, daß nach Rücksprache mit dem Herrn Landesforstdirektor sich gleichfalls die Waldaufseher Dich Paul für Gaschurn-Partenen und Waldaufseher Battlogg Paul für Schruns bereit erklärt haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Servitutsholzauszeige und Schadholzzuweisung mitzuwirken. In Anbetracht der vorliegenden Katastrophensituation sowie der Tatsache, daß aufgrund den am 1. April stattfindenden Gemeindevertretungswahlen die neue Forstfondsvertretung frühestens Mitte Mai zur ersten konstituierenden Sitzung zusammentreten kann, wird der Vorsitzende einhellig ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter die nötigen Entscheidungen zu treffen und die erforderlichen Anschaffungen (z.B. Gerätschaften und Arbeitsgeräte, gebrauchtes Fahrzeug, Funkanlage u.a.) vorzunehmen. Pkt. 4.) Vom Betriebsleiter wird ein Bericht über die erst kürzlich erfolgte weitere Begehung zur Erschließung des Bereiches "Voppa" (Galgenul rechts vor Gweiltobel) erteilt. Bekanntlich bestehen bereits seit vielen Jahren Bestrebungen, den Bereich der Alpe Außergweil durch eine Güterweganlage zu erschließen, wobei allerdings aufgrund den geologischen Verhältnissen und den damit bedingten Kosten bisher kein endgültiges Projekt zustandegekommen ist. Nunmehr soll als erste Etappe eine Güterweganlage bis zum obersten ganzjährig bewohnten Anwesen mit einer Gesamtlänge von ca. 2 km und Gesamtkosten von ca. S 4 - 5 Mio. errichtet werden. Diese Güterweganlage würde bis an den Standeswald herangeführt, wodurch ca. 35 ha Wald insoweit besser bewirtschaftet werden könnten, als später teils durch Stichwege eine weitere Erschließung möglich ist sowie eine vorteilhaftere Nutzung mit Seilkrananlagen ermöglicht würde. Vom Betriebsleiter wird eine Mitbeteiligung an der geplanten Güterweggenossenschaft aus diesen Überlegungen ausdrücklich befürwortet, zumal dadurch künftige Seilkranlagen um ca. 1 km kürzer errichtet werden könnten. Bgm. Rudigier bestätigt die Ausführungen des Betriebsleiters und weist gleichfalls auf eine Hangsackung im Bereich der Gweiler Maisäße, welche eine enorme Gefahrenquelle für die unterliegenden Objekte bedeuten, hin. Diesbezüglich sind bereits Vermessungsarbeiten und Entwässerungsarbeiten vorgesehen, Gespräche mit der Wildbach- u. Lawinenverbauung über Verbauungsmaßnahmen sind ebenfalls im Gange. -5- Bgm. Rudigier kündigt an, daß demnächst mit Hofrat Dorner eine weitere Begehung zur Trassierung dieser Weganlage stattfinden wird. Derzeit ist eine Förderung von 75%, möglicherweise evt. 80% zu erreichen. Seitens der Gemeinde St. Gallenkirch werden für dieses Projekt gleichfalls erhebliche Förderungsmittel notwendig sein, wobei Bgm. Rudigier für die Interessentenbeiträge die gleiche Höhe der Förderung wie Land und Bund durch die Gemeinde in Aussicht stellt. Unter Hinweis auf die Ausführungen des Betriebsleiters ersucht er gleichfalls die Forstfondsvertretung, einen Grundsatzbeschluß zur Mitbeteiligung zu fassen. Unter Berücksichtigung der für die Waldbewirtschaftung damit erzielbaren Vorteile wird über Antrag des Vorsitzenden der einstimmige Grundsatzbeschluß gefaßt, daß sich der Stand Montafon an den Baukosten der geplanten Güterweganlage beteiligt, wobei vorbehaltlich des von Hofrat Dorner noch zu erstellenden Kostenschlüssels eine Beteiligung von 20% - 25% für möglich erachtet wird. Voraussetzung für die Mitbeteiligung des Standes Montafon ist ferner, daß eine spätere Weiterführung der Weganlage bzw. die Erstellung von Stichwegen, ausgehend von dieser Weganlage, möglich ist und von den betroffenen Grundeigentümern die diesbezügliche Grundsatzzustimmung erteilt wird. Pkt. 5.) Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1989, welcher mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Peter Vergud nochmals kurz erläutert und verschiedene Anfragen der Forstfondsvertretung hiezu beantwortet. Für den weiteren Bau von Forstwegen einschließlich der Leistung von Baukostenbeiträgen an verschiedene Güterweginteressentschaften sind S 4.460.293, 56 aufgelaufen. Für verschiedene Anschaffungen wie Fahrzeuge, Forstgeräte, Büromöbel und EDV-Anlage wurden S 528.560, 77 ausgegeben, wobei für die PC-Anlage für die Forsteinrichtung im Rahmen der Wirtschaftsplanerstellung vom Land wiederum 50% als Förderungsbeiträge refundiert wurden. Die Anschaffung verschiedener geringwertiger Wirtschaftsgüter und Verbrauchsmaterialien (Werkzeuge, Treibstoffe u.a.) für die Waldbewirtschaftung verursachte Gesamtausgaben in Höhe von S 275.586, 79. Für Holzzukaufe wurden S 176.440, 51 (ca. 600 fm) und für den Ankauf von Forstpflanzen S 154.420, -- ausgegeben. Der Personalaufwand einschließlich den Dienstgeberbeiträgen und Reisespesen beträgt: a) für Verwaltung S 769.357, 71 b) für Betriebsdienst S 2.303.430, 32 c) für Forstarbeiter S 2.420.411, 59 -6- Die Instandhaltung von Forstwegen verursachte Gesamtkosten in Höhe von S 87.201, 13. Gleichfalls sind für verschiedene Instandhaltungsaufwendungen an Gebäuden, Forstgeräten, Kraftfahrzeuge und Büromaschinen S 129.060, 23 angefallen. Die Transportkosten für die Zustellung von Servitutsholz wie auch verschiedene anderweitige Holztransporte (Vorführen im Zuge von Wegebauten u.a.) betragen S 807.246, 69. Der Versicherungsaufwand ist mit S 112.147, 80 ausgewiesen, worin auch die Betriebshaftpflicht inbegriffen ist. Für grundbesitzabhängige Steuern wie Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage und Abgabe "B" mußten S 343.106, -- aufgebracht werden. Der Aufwand für die Entschädigung des Verwaltungsausschusses und Standesrepräsentant ist mit S 106.027, 40 ausgewiesen. Für die Weiterführung der Arbeiten zur Erstellung des Waldwirtschaftsplanes sind S 452.889, 97 angefallen. Im Rahmen des Schutzwaldsanierungsprojektes "Außerbacherwald" in Gaschurn wurden Gesamtkosten in Höhe von S 1.563.015, 90 aufgewendet, worin auch die Erstellung der Basiserschließung durch eine Forststraße inkludiert ist. Zu diesen Kosten werden Förderungsmittel von Bund und Land in Höhe von 100% zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Aufrüstung von Holz durch selbständige Akkordanten betragen S 2.231.756, 86 und sind großteils für Holzaufarbeitungen mit Seilkranbringung bedingt. Für die Ablöse von Servitutsrechten (Schindelholzbezugsrechte) wurden S 303.248, -- aufgewendet. Die Einnahmen aus Holzverkäufen (3.372, 02 fm) betragen insgesamt S 3.982.657, 46, während aus der Abgabe von Servitutsholz (7.400, 81 fm) S 3.342.259, 05 erzielt wurden. Die Einnahmen aus Einräumung von Dienstbarkeiten und Vermietungen betragen S 710.343, 75. Aus Jagdpachtanteilen von Genossenschaftsjagden und Verpachtung von Eigenjagden konnten S 1.032.132, 61 erzielt werden. Gleichfalls sind wiederum die Beiträge zum Maßnahmenkonzept von den Forstfondsgemeinden, den Seilbahngesellschaften und der Vorarlberger Illwerke AG mit insgesamt S 3 Mio. eingegangen. An Landesbeiträgen zur Schadholzaufarbeitung, zum Wirtschaftsplan, zum Bau von Forstwegen, zum Personalaufwand u.a. konnten insgesamt S 5.850.103, -- vereinnahmt werden. -7- Nachdem verschiedene Anfragen erläutert wurden, wird von Bgm. Bitschnau der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 5. März 1990 stattgefundene Überprüfung des Rechnungsabschlusses 1989 zur Kenntnis gebracht. Aufgrund des vorliegenden Prüfungsberichtes wird über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluß 1989 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung S 15.314.122, 48 Einnahmen der Vermögensgebarung S 4.111.865, -Einnahmen der Haushaltsgebarung S 19.425.987, 48 Gebarungsabgang S 914.939, 08 Haushaltsumsatz S 20.340.926, 56 =============== Ausgaben der Erfolgsgebarung S 13.558.758, 28 Ausgaben der Vermögensgebarung S 4.866.543, 73 Ausgaben der Haushaltsgebarung 1989 S 18.425.302, 01 Vortrag Gebarungsabgang Vorvorjahr S 1.915.624, 55 Haushaltsumsatz S 20.340.926, 56 =============== Abschließend spricht der Vorsitzende dem Betriebsleiter und den Betriebsorganen wie auch der Verwaltung den Dank für den Einsatz im abgelaufenen Jahr aus. Vom Betriebsleiter werden weiters noch verschiedene Tabellen zum Holzeinschlag, zu den Servitutsholzbezügen und zur Entwicklung dieser Zahlen seit dem Jahre 1967 erläutert und anhand von einigen Grafiken dargestellt. Pkt. 6. - Allfälliges: Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.15 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit die Forstfondssitzung. Aus Anlaß der letzten Sitzung in der laufenden Legislaturperiode lädt der Vorsitzende die Forstfondsvertretung zu einer Jause in das Hotel Alpenrose ein. Hiezu wurden weiters auch die Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr und Otto Ladner, Lorüns eingeladen. Im Rahmen der anschließenden Jause bedankt sich der Vorsitzende bei den Kollegen Bürgermeistern und den Mitarbeitern der Verwaltung und Betriebsleitung für die sachliche und konstruktive Mitarbeit während der abgelaufenen Legislaturperiode und überreicht den beiden Bürgermeistern Schwärzler und Ladner, welche der künftigen Standesvertretung nicht mehr angehören werden, ein kleines Präsent. -8- Der Standesrepräsentant bedankt sich insbesonders bei Bürgermeister Ladner (24 Jahre Mitglied der Standesvertretung) und bei Altbürgermeister Schwärzler (12 Jahre Mitglied der Standesvertretung) für ihre sachliche und sehr kollegiale Zusammenarbeit im Standesausschuß. Außerdem nimmt der Standesrepräsentant die Gelegenheit wahr, dem Kollegen Harald Wekerle für seine langjährige und verdienstvolle Tätigkeit im Aufsichtsrat der Montafonerbahn AG zu danken und überreicht ihm aus diesem Anlaß ebenfalls ein Anerkennungsgeschenk. Dir. Gottfried Schapler schließt sich namens des Vorstandes der Montafonerbahn AG den anerkennenden Worten des Vorsitzenden an und bedankt sich gleichfalls bei Bürgermeister Wekerle für seinen langjährigen Einsatz zum Wohle des Unternehmens. Schruns, 23. März 1990 Schriftführer: FORSTFONDSVERTRETUNG: