20010911_FF_011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:16
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2001-09-11
Erscheinungsdatum 2001-09-11
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. September 2001 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 11. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 04. September nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Entschuldigt: Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 15.15 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung vom 17.07.2001; 2. Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg/Entschädigung für Festlegung eines Quellschutzgebietes; 3. Grundtausch mit der Gemeinde Vandans für Abfallsammelstelle auf Gp. 58 Vandans – Festsetzung des Baurechtzinses; 4. Ansuchen der GWG Neuberg auf Kostenbeteiligung für Sanierung der Weganlage; 5. Ansuchen von Josef Braunger (Obwaldhütte) zur Beleuchtung der Schipiste Schnapfenwald; 6. Berichte; 7. Allfälliges; 11. Forstfondssitzung: 11.09.2001 Seite -1- Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 10. Sitzung vom 17. Juli 2001 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Zur Festlegung eines Quellschutzgebietes für die Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg bringt der Vorsitzende unter Hinweis auf die in dieser Angelegenheit bereits erfolgten Beratungen nochmals die Eckdaten wie folgt zur Kenntnis: 57 Mitglieder + 6 Nichtmitglieder mit 68 ½ Anteilen Beantragtes Schutzgebiet II: Für Brunnenquellen I und II mit ca. 16 ha Für Brunnenquelle III mit ca. 6 ha Gesamtes Einzugsgebiet der Brunnenquellen liegt auf Standesgrund 1959 wurde Fassung und Ableitung kostenlos gestattet; 1995 wurde für Brunnenquelle III die Schutzzone I mit ca. 100 m² verordnet, wofür der Stand Montafon jährlich eine Entschädigung von 540, 00 ATS erhält; mittlere Schüttung aller 3 Quellen ca. 4, 0 l/sec = ca. 345 m³ in 24 Stunden waldwirtschaftliche Eckdaten lt. Betriebsleiter: Zuwachs ca. 4, 5 fm/ha Topograhie und die günstigen geologischen Verhältnisse erlauben eine leichte Erschließung zu vernünftigen Kosten damit wäre künftige Bewirtschaftung mit Bodenzug bzw. mit Pferden leicht möglich nur für Teilfläche von ca. 5 ha wäre nach Realisierung einer Erschließung Seilkranbringung erforderlich auf Grundlage des einfachen Geländes und mit optimaler Erschließung sind die Bringungskosten mit max. 250, -- ATS/fm zu veranschlagen bei Verzicht auf Erschließung ist mit Bringungskosten mit SKR von 600 – 750 ATS /fm zu kalkulieren Mehraufwand: 22 ha x 4, 5 fm x 0, 80 = rd. 79 Erntefestmeter Nutzung/Jahr somit Mehraufwand von 79 fm x 450 oder ca. 35.500 ATS/Jahr gegenüber optimaler Erschließung Mehraufwendungen für Aufforstungen, laufende Pflege, Bestandeskontrolle bez. Schadholz ist mit ca. 150 ATS /fm bzw. mind. 7.500 / Jahr zu bewerten Ohne Berücksichtigung des Wertes der Quellen somit ca. 43.000 ATS Mehraufwendungen bzw. Mindererträge einer Schutzwaldbewirtschaftung auf Grund Vorschreibungen für eine Schutzzone II - dies entspricht 0, 19-- ATS/m²/Jahr. 11. Forstfondssitzung: 11.09.2001 Seite -2- Die fachtechnische Beurteilung von Dipl. Ing. Josef Maier, Zivilingenieur für Forst und Holzwirtschaft und gerichtlich beeideter Sachverständiger im Oberfucha bei Göttweig hat ergeben, dass die Berechnungen für die Mehraufwendungen durch den Betriebsleiter korrekt und plausibel sind. Nach der gutachtlichen Stellungnahme des Sachverständigen geht der vermögensrechtliche Schaden über den reinen Mehraufwand hinaus, wobei nach einschlägiger Fachliteratur für die Duldung der Einräumung dieser Dienstbarkeitseintragung eine einmalige Entschädigung in der Größenordnung von 3 bis 5 ATS /m² als angemessen und üblich zu beurteilen ist. Bgm. Säly weist auf die hohen Investitionsaufwendungen für die Genossenschaft hin und auf die Tatsache, dass gegenüber der Gemeinde bereits auch die Übergabe der Wasserversorgungsanlage angesprochen wurde und damit in Zukunft die anstehenden Investitionen und Probleme bei der Gemeinde liegen könnten. Der Vorsitzende beurteilt die eingeschlagene Vorgangsweise vor allem auch im Hinblick auf Erfahrungen bei ähnlichen Fällen mit privaten Grundeigentümern als durchaus den Interessen der Wassergenossenschaft entgegenkommend. Bgm. Wachter spricht sich bei weiteren derartigen Dienstbarkeitsrechtseinräumungen für eine gleiche Vorgangsweise mit Einschaltung eines externen Gutachters aus, wobei dieser auch aus dem Nahraum akquiriert werden kann. In der Diskussion spricht sich die Forstfondsvertretung einhellig für eine Vereinbarung mit einer angemessenen Entschädigung aus, zumal der Forstfonds langfristig auch die Verpflichtung zur Sicherstellung der Schutzwaldbewirtschaftung hat und dazu über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen muss. Auf Grundlage der vorliegenden Berechnungen des Betriebsleiters und der fachtechnischen Beurteilung von Dipl. Ing. Maier werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig nachstehende Entschädigungssätze festgelegt: für die Abgeltung der Mehraufwendungen in Anlehnung an das vorliegende Gutachten für die künftige Waldbewirtschaftung 0, 15 Groschen /m² netto lt. tatsächlicher Dienstbarkeitsfläche (laut Flächenberechnung) jährlich wertgesichert; für die Überlassung des Wassers 0, 25 Groschen netto pro Kubikmeter für die lt. Messung tatsächlich bezogene Wassermenge (in Anlehnung an die Beschlussfassung Sarottlaquelle) jährlich wertgesichert; eine einmalige Entschädigung für die Einräumung der Dienstbarkeit mit Eintragung in das Wasserbuch in Höhe von 4, -- Schilling/m² tatsächlich beanspruchter Dienstbarkeitsfläche; Bürgermeister Säly nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil, da die Gemeinde Silbertal ebenfalls Mitglied der Wassergenossenschaft ist. 11. Forstfondssitzung: 11.09.2001 Seite -3- Pkt. 3 Der Vorsitzende informiert über das am Sitzungstage von Ing. Markus Burtscher übergebene Gutachten zur Festsetzung eines angemessenen Baurechtszinses für eine Teilfläche für die Einräumung eines Baurechtes zur Errichtung der zentralen Altstoffsammelstelle auf dem Grundstück Nr. 58 durch die Gemeinde Vandans. Gemäß Berechnung des Gutachters wird auf Grundlage einer Bewertung der benötigten Grundfläche für die Altstoffsammelfläche mit einem Quadratmeterpreis von 100, -- ATS und von 10, -- ATS für die angrenzenden Dammflächen ein jährlicher Baurechtszins in Höhe von 18.000, -- ATS netto und wertgesichert als angemessen angegeben. Auf Grundlage des erwähnten Schätzungsgutachtens wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden einstimmig ein Baurecht zur Umsetzung des Vorhabens zur Errichtung einer Altstoffsammenstelle auf der Teilfläche des Grundstückes 58 gemäß vorliegendem Gutachten zum Preis von 18.000, -- netto wertgesichert genehmigt. Die dazu notwendige vertragliche Vereinbarung wird von der Gemeinde Vandans erstellt und zur Unterfertigung vorgelegt. Pkt. 4 Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen der Güterweggenossenschaften Neuberg in St. Gallenkirch, welche aus Anlass der erfolgten Generalsanierung der Güterweganlage einen höheren Kostenbeitrag des Standes Montafon erwartet. Dazu wird informiert, dass diese Genossenschaft im Jahre 1960 gegründet wurde und damals der Stand Montafon mit 1/6 als Interessent an der Errichtung der Weganlage beteiligt war, auf Grund der damaligen Beschlussfassung allerdings keine Erhaltungskosten übernommen hat. Im Jahre 1997 ist der Ausbau der Güterwegeanlage gemäß Projekt der Agrarbezirksbehörde erfolgt, wozu im Vorfeld von der Güterwegeabteilung der Agrarbezirksbehörde der Wegkataster den aktuellen Verhältnissen angepasst und neu berechnet wurde. Der Stand Montafon ist nun im neuen Bau- und Erhaltungskostenschlüssel mit einem Anteil von 2, 52% Mitglied der Genossenschaft. Nach Ansicht des Genossenschaftsmitgliedes Josef Maier stellen jedoch die durchgeführten Wegsanierungsmaßnahmen keine Erhaltungsarbeiten, sondern reine Errichtungsarbeiten dar, weshalb der Stand Montafon einen Anteil gemäß ursprünglichen Bescheid in Höhe von 1/6 der Restkosten übernehmen sollte. Der Betriebsleiter informiert in diesem Zusammenhang zusätzlich, dass auf Grundlage einer kürzlich erfolgten Begehung mit Dipl. Ing. Wolfgang Burtscher von der Agrarbezirksbehörde zusätzliche Waldflächen von rd. 9 ha, also insgesamt nunmehr ca. 17, 5 ha in die Berechnung des Schlüssels aufgenommen werden sollen und damit sich der Anteil von derzeit 2, 52% in etwa verdoppeln wird. Auf Grund der Tatsache, dass die Weganlage mit einem Asphaltbelag versehen ist, sind zumindest in den nächsten 10 Jahren keine oder nur minimale Instandhaltungskosten zu erwarten. 11. Forstfondssitzung: 11.09.2001 Seite -4- Informiert wird weiters, dass laut Abrechnung der Agrarbezirksbehörde die Sanierungskosten bei 2.175.000, -- ATS liegen, wozu eine Förderung von 80 % gewährt wird. Von den verbleibenden Restkosten übernimmt die Gemeinde St. Gallenkirch einen Interessentenbeitrag von 80 %, so dass noch ein Restbetrag von ca. 103.000, -- von den derzeit 12 Interessenten aufzubringen ist. Von der Forstfondsvertretung wird die Erhöhung des Anteiles an der Genossenschaft im Sinne der vom Betriebsleiters vorgelegten Information einstimmig genehmigt, wobei in der künftigen Wegordnung die Mitbenützung der Weganlage für Mountainbikezwecke erwartet wird. Dieses Anliegen soll auch in Hinblick auf die hohe Kostenbeteiligung der Gemeinde St. Gallenkirch bei Bürgermeister Rudigier deponiert werden. Pkt. 5 Im Auftrag von Josef Braunger, Betreiber der Obwaldhütte in Gargellen, wurde von Rechtsanwalt Dr. C. Achammer als Rechtsvertreter für Braunger das Ansuchen um die Gestattung der Anbringung von 9 Halogenscheinwerfern auf Bäumen entlang des Pistenrandes der Schnapfenwaldpiste vorgebracht. Die Beleuchtung selbst wurde bereits vor zwei Jahren ohne Rücksprache und Zustimmung des Standes Montafon als Grundeigentümer angebracht. Vom Standessekretär wird dazu über ein Telefonat mit Bezirkshauptmann Dr. Walser informiert, wonach von der Behörde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angeordnet wurde, da die Anbringung dieser Scheinwerfer illegal erfolgt ist. Nach Aussage des Bezirkshauptmannes ist im Falle einer Antragstellung eine Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung durch die Behörde nicht zu erwarten. Ebenfalls negativ dagegen ausgesprochen haben sich die Vertreter der Alpe Valzifenz. In der Diskussion zu diesem Ansuchen wird aus der Sicht des Standes Montafon als betroffener Grundeigentümer grundsätzlich keine besondere Problematik gesehen. Auch aus Talschaftssicht sind Aktivitäten im touristischem Bereich – im konkreten Fall im Bereich des Schigebietes Gargellen – zu begrüßen. Durch die geplante Beleuchtung dieses Pistenbereiches von der Obwaldhütte bis zum Talboden für einige Stunden nach Betriebsschluss der Seilbahnanlagen werden keine besonderen Probleme gesehen. Über Antrag des Vorsitzenden wird schließlich der Anbringung von 9 Halogenscheinwerfern die Zustimmung erteilt, sofern von der Behörde die erforderlichen Bewilligungen erlangt werden. Für die Einräumung dieses Rechtes ist dem Stand Montafon ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt in Höhe von 4.500, -- ATS wertgesichert zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten. Pkt. 6 – Berichte; a) Der Vorsitzende informiert kurz über das mit Jagdpächter Thomi geführte Gespräch zur neuen jagdlichen Situation in Tschagguns, wonach er künftig nur mehr einen Teil der Jagd Tschagguns (Gauertalseite mit Eigenjagd Vollspora) pachten möchte und in diesem Zusammenhang auch diverse Bereinigungen von Jagdgrenzen erfolgen sollten. 11. Forstfondssitzung: 11.09.2001 Seite -5- Dazu wird weiters informiert, dass laut Mitteilung von Alpmeister Georg Brugger von der Alpe Tilisuna Gespräche mit Herrn König von der Fa. König KG GmbH (Kolbenkönig) in Rankweil stattfinden und dieser im Falle einer Pachtung der Eigenjagd Tilisuna auch Interesse an der Standeseigenjagd Holzboda zeigt. König verlangt allerdings als Voraussetzung für eine Pachtung auch die Möglichkeit der Errichtung einer Jagdhütte im Jagdgebiet. Bgm. Bitschnau informiert dazu, dass die Teilung des Gemeindegebietes in 2 jagdliche Großregionen nach einer ersten Stellungnahme des Betriebsleiters und des wildbiologischen Sachverständigen Dipl. Ing. Schatz sinnvoll und möglich ist. Aus Sicht der Gemeinde Tschagguns muss allerdings danach getrachtet werden, dass auch der zweite Teil des Jagdgebietes aus jagdlichen Überlegungen als Gesamtes verpachtet werden kann. Nach Aussage von Bgm. Bitschnau können diverse Bedingungen von König voraussichtlich nicht erfüllt werden. Über die mit weiteren Interessenten für den zweiten Teil im Gange befindlichen Gespräche soll in den nächsten Tagen eine definitive Entscheidung vorliegen, so dass anschließend unverzüglich die weiteren Beratungen im Jagdausschuss erfolgen können. b) Der Betriebsleiter informiert über aktuelle Bewirtschaftsungsmaßnahmen in den Standeswaldungen wie folgt: Der Hiebsatz ist mit einem Einschlag von derzeit ca. 13.000 fm etwa zu 2/3 erfüllt; Bisher wurden insgesamt 45 forstliche Seilbahnanlagen erstellt; Rd. 2.000 fm Brennholz liegen derzeit auf div. Lagern im Montafon; Rd. 1.500 srm Hackschnitzel sind auf der ARA Montafon bereitgestellt; Die FS Kilknerwald und Bonawinkel in Gaschurn sind mit 730 lfm errichtet; Bannwald im Gebiet Tanafreida mit Wegen im Umfang von 900 lfm erschlossen; Borkenkäfernester sind wie in den Vorjahren auch in Hochlagen aufgetreten; Pkt. 7 – Allfälliges; a) Bgm. Wachter erkundigt sich, ob zwischenzeitlich für den heimischen Frächter Stüttler Wernfried Möglichkeiten für einen Lagerplatz gefunden werden konnten. Vom Betriebsleiter wird dazu neuerlich informiert, dass im Bereich der Standeswaldungen in der Talsohle leider keine geeigneten Lagerflächen zur Verfügung stehen und für die in St. Anton beantragte Rodung für diesen Zweck von der Wildbach und Lawinenverbauung eine positive Stellungnahme nicht erreicht werden kann. In Anbetracht der unfassbaren Terroranschläge in New York und Washington wird um 16.15 Uhr die Forstfondssitzung beendet. Die Bürgermeister verfolgen die aktuelle FernsehBerichterstattung dazu. Schruns, 12. September 2001 Schriftführer 11. Forstfondssitzung: 11.09.2001 Forstfondsvertretung Seite -6-