19960716_FF_006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:17
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1996-07-16
Erscheinungsdatum 1996-07-16
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. Juli 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 6. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 4. Juli 1996 nehmen an der im Anschluß an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bürgermeister Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Betriebsleiter DI Hubert Malin Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Burkhard Wachter sowie Vbgm. Franz Egele, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung nach dem gemeinsamen Mittagessen um 13.15 Uhr die 6. Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung vom 16. April 1996; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Bereitstellung von Grundflächen zur Errichtung einer Beschneiungsanlage durch die Silvretta Nova Bergbahnen AG; 4. Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung 1995; 5. Grundbeistellung für die Erweiterung der Schiflächen durch die Montafoner Kristbergbahn GmbH; 6. Grundinanspruchnahme für Kleinkraftwerk von Kraft Andreas, St. Gallenkirch; 7. Erweiterung der Tagesordnung: Einräumung einer Dienstbarkeit für Zufahrt zum Landwirtschaftsanwesen von Gebhard Schrottenbaum in Lorüns sowie Fassung und Ableitung einer Quelle zum Anwesen; 8. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 5. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 16. April 1996, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters: a) Von der Landesregierung wurde mit Schreiben vom 17. April 1996 der Gemeinde Silbertal der Entwurf einer Verordnung für ein geplantes Naturschutzgebiet Verwall mit der Bitte um Erhebung und Information der betroffenen Grundeigentümer übermittelt. Im Naturschutzgebiet wäre u.a. auch der gesamte Standeswald ab dem Gieslabach taleinwärts eingeschlossen. Über diese geplante Absicht findet am kommenden Donnerstag mit Landesrat Schwärzler und den Sachverständigen sowie mit den betroffenen Grundeigentümern eine erste Aussprache statt. Aus Sicht des Betriebsleiters des Standes Montafon sind nach Ansicht vor allem im Hinblick auf die Waldbewirtschaftung im Naturschutzgebiet die geplanten Bestrebungen vorsichtig zu beurteilen. Im vorliegenden Entwurf sind noch einige Fragen abzuklären. b) Die Vorarlberger Illwerke AG hat über Ersuchen die Patenschaft für ein Naturwaldreservat „Bomatschis" in Bartholomäberg mit einer Fläche von 18, 86 ha übernommen, wofür sie vorerst auf die Dauer von 5 Jahren eine Abgeltung für den Nutzungsentgang in Höhe von 15.000, -- Schilling bezahlt. Der Bomatschiswald ist eine hochmontane-tiefsubalpine Gipsdolinenlandschaft mit einer ausgeprägten Rottenstruktur und in seiner landschaftlichen Schönheit sicher weitum einzigartig. Die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes erfolgt durch Univ. Prof. Dr. Gabherr im Rahmen einer Diplomarbeit, für welche in den kommenden Wochen die erforderlichen Aufnahmen durch die Studentin Bitschnau Margot aus Nüziders erfolgen werden. Informiert wird weiters dazu, daß im Jahre 1984 für diesen Waldbereich ein Erschließungsprojekt ausgearbeitet und bei der Behörde eingereicht wurde, welches schließlich aufgrund der Einzigartigkeit dieses Gebietes durch den damaligen Standesrepräsentanten und den Betriebsleiter im Jahre 1986 zurückgezogen wurde. c) Vom Bundesministerium für Land- u. Forstwirtschaft wurde mit Schreiben vom 22. Jänner 1996 mitgeteilt, daß das flächenwirtschaftliche Projekt Schattwald-Dunkelwald in Silbertal aufgrund der am 3. März 1993 erfolgten kommissionellen Überprüfung genehmigend zur Kenntnis genommen wurde. Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu dem mit 65 Mio. Schilling veranschlagten Erfordernis einen 68%igen Bundesbeitrag bewilligt, die definitive Finanzierungszusage seitens des Finanzministeriums steht allerdings noch aus. d) Mit Bescheid der BH Bludenz vom 11. März 1996 wurde die beantragte Bannlegung eines Teiles der Rodunderwaldes in Vandans bewilligt. -3- Grundlage dieses Bescheides bildet das im Einvernehmen mit der Vorarlberger Illwerke AG ausgearbeitete Schutzwaldsanierungsprojekt, zu welchem von der VIW 70% der nach Abzug der Förderungsmittel verbleibenden Restkosten übernommen werden. e) Der Betriebsleiter hat in den vergangenen Monaten an mehreren Besprechungen in Sachen Bergradfahren teilgenommen. Es wurde dabei vereinbart, aufbauend auf einer Vertragslösung bis Ende Juli 1996 4 Regionen in Vorarlberg zu bearbeiten, wo dann auch entsprechende Routen markiert und zur Verfügung gestellt werden sollen. Für das Montafon wurde dafür das Gemeindegebiet St. Gallenkirch nominiert, für welches die weiteren Gespräche und Verhandlungen im Rahmen der Projektgruppe im Gange sind. Der Betriebsleiter weist in diesem Zusammenhang daraufhin, daß bereits im Jahre 1991 ein MTB-Routenkonzept ausgearbeitet wurde, das eine Gesamtlänge von ca. 200 km befahrbare Wege umfaßt. f) Im Zuge des Berufungsverfahrens für die Erteilung der beantragten Bewilligungen zur Errichtung der Forststraße "Muttwald" in Silbertal wurde vom forsttechnischen Sachverständigen DI Andreas Zambanini in Ergänzung zum forsttechnischen Gutachten festgehalten, daß der geplante Forstweg mit Abstand die wirtschaftlichste Variante darstellt. Es ergibt sich zusätzlich der Vorteil der flächenhaften Erschließung und die jederzeitige Benutzungsmöglichkeit für notwendige Forstarbeiten und Waldpflege. Der Wegebau führt etwa zu einer Halbierung der Seilbringungskosten, da mit Kippmastseilkränen gearbeitet werden kann. In Weiterführung des Berufungsverfahrens findet am kommenden Donnerstag mit LR Schwärzler, Bezirkshauptmann Dr. Walser und den Sachverständigen sowie mit Vertretern des Natur- und Landschaftsschutzes ein Lokalaugenschein statt. g) Aufgrund des mit der Forstabteilung der BH Bludenz abgesprochenen Antrages wurde die Schlägerungsbewilligung mit Bescheid vom 22. Mai 1996 mit einem Gesamteinschlag in Höhe von 17.950 fm für das Jahr 1996 bewilligt. h) Im Mai 1996 wurden im Zuge von Murenabgängen im Bereich Schmalzberg mehrere tausend Kubikmeter Murmaterial durch die Forststraße Schmalzberg aufgefangen, welche ansonsten zusätzlich bis in den Siedlungsbereich abgegangen wären. In der Folge wurde durch die Wildbach- u. Lawinenverbauung ein Schutzdamm geschüttet. Die Gesamtkosten für die Schadensbehebung durch den Stand Montafon werden mit ca. S 190.000 geschätzt, ein Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zur Behebung von Elementarschäden wurde bei der Agrarbezirksbehörde eingebracht. i) Am 22. Mai haben über Anordnung der BH Bludenz unter Teilnahme der Sachverständigen Ortsaugenscheine für die Bauschutt- und Aushubmaterialdeponien in Vandans, Gaschurn, St. Anton und Bartholomäberg stattgefunden, wobei diverse Auflagen für den Weiterbetrieb dieser Bauschutt- und Aushubmaterialdeponien von den Sachverständigen vorgeschlagen wurden. Sämtliche Bauschuttdeponien befinden sich auf Standesgrund. Der Betriebsleiter stellt dazu fest, daß in diesem Zusammenhang die Haftungsfrage des Grundeigentümers wie auch die grundsätzliche Frage der Grundbeistellungen durch den Forstfonds einer Klärung zugeführt werden sollte. -4- Der Betriebsleiter berichtet wie folgt: a) Bedingt durch den extrem schneearmen Winter - keine Bedeckung der kleinen Forstpflanzen mit Schnee über mehrere Monate - ist die Wildschadenssituation örtlich als kritisch zu bezeichnen und sind in einigen Waldgebieten untragbare Wildschäden aufgetreten. Entsprechende Wildschadensaufnahmen und Schätzungen werden veranlaßt. Die Abschußplanbesprechungen sind aufgrund der vorangegangenen Gespräche mit den Grundbesitzervertretern und der Behörde ruhig verlaufen. In manchen Gebieten ist eine starke Wildstandsreduktion notwendig. Die Abschußplanvorschreibungen liegen durchwegs über dem Zuwachs. b) Die Bedarfsanmeldung liegt mit 4.745 fm unter dem langjährigen Durchschnitt. Es wird weiters festgestellt, daß die Stockabgabe rückläufig ist und Servitutsberechtigte Löser zunehmend zurückweisen. Grund dafür ist auch die schlechte Erschließung in den Standeswäldern der Innerfratte. c) Der Holzverkauf und vor allem die Erzielung halbwegs annehmbarer Preise wird auf Grund von Importen (zB Importe von Schnittholz aus den GUS-Staaten um 2.000, -/m3 nach Bludenz) und die momentane wirtschaftliche Lage immer schwieriger. d) Vom Betriebsleiter wurden schon im Herbst mehrere Forstwegprojekte bei der Behörde eingereicht. Da von Bezirkshauptmann Dr. Walser erstmals „Vorprüfungen" angeordnet wurden, kann dies nur als weitere Stufe der Verzögerungstaktik gewertet werden (zB FS Schattseite Ganeu - Rells, Rütital, Zimmerwald, Muttwald Silbertal). Für die FS-Projekte Grüt und Lochnerwald in Gaschurn, StarkaeggZusammenschluß in Silbertal und Rütital in St. Gallenkirch haben in den vergangenen Wochen die kommissionellen Verhandlungen stattgefunden. Das generelle Erschließungskonzept 1987 für die Standeswaldungen wurde in den Wintermonaten überarbeitet und liegt seit Anfang März auch bei der Bezirkshauptmannschaft zur weiteren Diskussion auf. Der Betriebsleiter erachtet es für notwendig, daß darüber die Gemeindevertretungen informiert wurden und fordert zur Bewußtseinsbildung auch Begehungen mit den Forstfondsbürgermeistern und dem Bezirkshauptmann in einigen kritischen Bereichen wie Zimmerwald und Seggeswald in St. Gallenkirch, Harzawald in Gaschurn etc. Er schlägt auch eine Exkursion zur Gemeinde Dalaas oder Agrargemeinschaft Bürs zur Besichtigung der dortigen Erschließung vor, die in dieses Forstbetrieben eine wesentlich höhere Erschließungsdichte als in den Standeswaldungen vorliegt. Der Betriebsleiter macht neuerlich auf die Auswirkungen bei Nichterschließung auf die gesamte Schutz- und Bannwaldpflege, den Hiebsatz und damit auch auf die Kosten- und Ertragssituation für den Forstbetrieb aufmerksam. Auch für die Servitutsberechtigten sind damit vermehrte Aufwände verbunden, vielfach muß Holz im Wald liegen bleiben (z.B. Jahr 1995: 1.069 fm nicht bringbares Schadholz aufgearbeitet) bzw. ganze Waldbereiche sind wirtschaftlich praktisch nicht existent. Angesprochen wird weiters die durch die Waldbewirtschaftung verbundene Wertschöpfung in der Talschaft, womit auch Auswirkungen auf Arbeitsplätze beim Stand Montafon und den Baufirmen verbunden sind, wenn dringend notwendige Maßnahmen nicht realisiert werden können. -5- Pkt. 3.) Der Standessekretär informiert über das von der Silvretta Nova Bergbahnen AG geplante Vorhaben zur Errichtung einer Beschneiungsanlage auf Grandau, mit welcher die Schiflächen auf Garfrescha sowie der Schiweg Gandawald zur Talstation der Valiserabahn beschneit werden sollen. Der für die Schneeanlage Garfrescha benötigte Speicherteich Grandau liegt in einer Geländemulde südöstlich der Bergstation der Vierersesselbahn Grandau am oberen/südlichen Ende der Schiabfahrt Grandau (Piste Nr. 12) und befindet sich großteils auf der Waldparzelle 2314 des Standes Montafon. Nach den vorliegenden Projektsunterlagen ist eine befristete Rodung für eine Fläche von 720 m2 sowie eine unbefristete Rodung für eine Fläche von 5.020 m2 erforderlich. Aufgrund des mit der Silvretta Nova Bergbahnen AG abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages für die Grundinanspruchnahme für Schipisten und Aufstiegshilfen beträgt die aktuelle Entschädigung 1, 53 Schilling netto pro m2 (Werte lt. Vorschreibung 1996). Vom Geschäftsführer DI Bitschnau wurde im Zuge der Verhandlungen eine Aufstockung dieses Entschädigungsbetrages um S 1, -- pro m2 zugesichert. Der erforderlichen Grundinanspruchnahme für die Errichtung der Schneeanlage Garfrescha mit Erstellung des Speicherteiches Grandau wird über Antrag des Vorsitzenden unter Einhaltung nachstehender Auflagen einstimmig zugestimmt: a) Für die Grundinanspruchnahme ist nach endgültiger Vermessung eine laufende Entschädigung von S 2, 53 pro m2 netto wertgesichert in Ergänzung der bestehenden Dienstbarkeitsverträge zu entrichten. b) Weiters ist eine einmalige Entschädigung auf Basis des bestehenden Dienstbarkeitsvertrages in Höhe von S 1, 32 pro m2 für die tatsächlich beanspruchte Grundfläche (lt. Vermessung) zu entrichten. c) Die Dienstbarkeitsrechte werden auf die Dauer des Bestandes der Anlagen eingeräumt. d) Das im Zuge der Bauarbeiten anfallende Holz ist dem Stand Montafon aufgearbeitet und abfuhrbereit zur Verfügung zu stellen. e) Die Vermessungsunterlagen über die Einmessung des Speicherteiches sind dem Stand Montafon zur Einarbeitung in die Forsteinrichtung zu übergeben. f) Da durch die Errichtung des Speicherteiches Garfrescha keine Holzbringungsmöglichkeit aus dem Waldbereich hinter dem Speicher mehr gegeben ist, muß eine Bringungsmöglichkeit in Form einer Weganlage am nördlichen Rand und in weiterer Folge in südlicher Richtung im Zuge der Bauarbeiten miterrichtet werden. Die Gesamtlänge dieser Weganlage beträgt ca. 200 m und ist im Einvernehmen mit dem Stand Montafon zu erstellen. g) Gegen die Verlegung der für die Beschneiungsanlage notwendigen Anlagen entlang der Forststraße "Gandawald" wird ebenfalls kein Einwand erhoben, es wird jedoch keine Haftung für Schäden an der Beschneiungsanlage durch Holzbringungsarbeiten aus diesen Waldparzellen übernommen. -6- Im Zuge der Bauarbeiten ist an einer Geländeverflachung im Bereich der Forststraße Gandawald ein Umkehrplatz zu errichten. Pkt. 4.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Rechnungsabschluß 1995 vorgetragen und die wesentlichsten Abweichungen zum Voranschlag erläutert. Für die Errichtung des neuen Standesgebäudes sind Gesamtausgaben in Höhe von S 19.242.552, 43 angefallen. Dazu wird informiert, daß die Gesamtendabrechnung noch nicht vorliegt, da einzelne Leistungen noch nicht zur Gänze abgerechnet und damit auch die Schlußhonorarnote des Architekturbüros noch nicht vorliegt. Für die Errichtung des Betriebsgebäudes in St. Gallenkirch wurden S 1.152.448, -- ausgegeben. Für den Forstwegebau wurden S 2.735.034, 01 sowie für Beiträge zum Bau von Wirtschaftswegen weitere S 1.168.895, 42 ausgegeben, Für Holzzukäufe wurden lediglich S 189.852, -- (Voranschlag S 600.000, --) ausgegeben, da der Großteil des Servitutsholzbedarfes an Brennholz aus den Standeswaldungen abgedeckt werden konnte. Der Gesamtpersonalaufwand für Betriebsdienst, Verwaltung und Forstpersonal einschließlich den Dienstgeberbeiträgen beträgt insgesamt S 8. 096.718, 03. Für die laufende Instandhaltung von Forstwegen sowie von Instandhaltungsbeiträgen an Güterweganlagen wurden insgesamt S 563.808, 13 aufgewendet. Aufgrund des großteils überalterten Kraftfahrzeugbestandes für das Forstpersonal mußten S 116.146, 01 für die Instandhaltung von Kraftfahrzeugen aufgewendet werden. Für die Transportkosten für Holztransporte und die Zustellung von Servitutsholz wurden insgesamt S 860.271, -- ausgegeben. Die Holzaufarbeitung durch selbständige Akkordanten schlägt sich mit S 2.396.286, 14 zu Buche. Für Holzverkäufe wurden insgesamt S 3.574.015, 81 sowie für die Abgabe von Servitutsholz S 2.691.391, 97 eingenommen. Die Einnahmen aus Genossenschaftsjagden sowie aus Jagdeinschlüssen und die Verpachtung von Eigenjagden betragen insgesamt S 2.304.126, 77. Weiters sind einnahmenseitig die Beiträge der Gemeinden, der Vorarlberger Illwerke AG und den Montafoner Seilbahngesellschaften zum Maßnahmenkonzept in Höhe von insgesamt S 2.745.667, -- enthalten. An Landesbeiträge zum Forstwegebau sowie aus dem Fonds zur Rettung des Waldes sind insgesamt S 4.521.499, -- eingelangt. Die Bundesbeiträge zum Bau von Wirtschaftswegen und zu Schutzwaldsanierungsprojekten betragen S 797.700, --. -7- Der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 6. Mai 1996 stattgefundene Überprüfung der Jahresrechnung mit dem Antrag auf Entlastung wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Über Antrag des Standesrepräsentanten wird somit die Jahresrechnung 1995 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 16.748.648, 62 S 23.790.398.01 _______________ S 40.539.036, 63 Gesamteinnahmen S 27.938.688.99 S 6.856.100, -_______________ S 34.794.788.99 Gebarungsabgang Haushaltsumsatz S 5.744.247, 64 S 40.539.036, 63 Der ausgewiesene Gebarungsabgang konnte durch Entnahmen aus Kassenbeständen abgedeckt werden. Weiters sind in den Einnahmen Darlehensaufnahmen für das neue Standesgebäude in Höhe von S 4.139.000 enthalten. Pkt. 5.) Vom Standessekretär wird informiert, daß von der Kristbergbahn zum Zwecke der Pistenkorrektur entlang der Langried-Abfahrt eine zusätzliche Rodung und Verbesserung für eine Fläche von 1.640 m2 vorgesehen ist, wozu bereits mehrfache Begehungen mit Sachverständigen und die Einholung eines Gutachtens des schitechnischen Amtssachverständigen erfolgt ist. Dieser zusätzlichen Grundinanspruchnahme wird die einstimmige Zustimmung erteilt, wobei dafür eine laufende jährliche Entschädigung im Ausmaß der im bestehenden Dienstbarkeitsvertrag verankerten Entschädigung von derzeit von S 1, 67 netto zu entrichten ist. Die einmalige Entschädigung lt. Dienstbarkeitsvertrag beträgt zusätzlich S 1, 42 pro m2. Pkt. 6.) Der Standessekretär informiert über das Verfahren zur Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für ein Kleinkraftwerk am Ronggbach in Gargellen wie folgt: Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde im Jahre 1929 an Christian Neyer die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Kleinkraftwerkes am Ronggbach mit einer Konsenswassermenge von 35 1/sec bis zum Jahre 1991 befristet erteilt, wobei später die Konsenswassermenge auf 50 1/sec erhöht wurde. Im Jahre 1980 haben in der Folge Ing. Egon und Melitta Drexel um die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung angesucht, worüber im Jahre 1985 die mündliche Wasserrechtsverhandlung durchgeführt wurde, im Zuge welcher von den Grundeigentümern Salzgeber Einwendungen dahingehend erhoben wurden, daß entgegen dem eingereichten Projekt die Wasserfassung nicht im Bereich des Grundstückes 4599 im Eigentum des Standes Montafon sondern in ihrem Privateigentum stehe. -8- Zwischenzeitlich wurde die Kleinkraftwerksanlage von Andreas Kraft aus St. Gallenkirch von der Familie Drexel im Kaufwege erworben. Kraft Andreas hat nun um die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung, der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung sowie der Landschaftsschutzbewilligung zum Betrieb des Kleinkraftwerkes angesucht. Im Zuge der weiteren Planung wurde festgestellt, daß entgegen dem eingereichten Projekt die Wasserfassung im Bereich des Grundstückes des Standes Montafon und nicht im Bereich der Privatgrundstücke Salzgeber liegt. Gleichzeitig wurde auch von der Familie Salzgeber um die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zum Betrieb einer Kleinwasserkraftwerkes am Ronggbach angesucht. Aufgrund den vorliegenden Verträgen und der von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz im Zuge der Verfahren vorgenommenen Überprüfungen und Interessensabwägung ist nun vorgesehen, daß die wasserrechtliche Bewilligung an Andreas Kraft erteilt wird, wobei im Wasserrechtsbescheid die aufschiebende Bedingung aufgenommen wird, daß mit dem Stand Montafon betreffend die Inanspruchnahme des Grundstückes 4599 vor Beginn der Baumaßnahmen (Neubau des Entsanderbauwerkes sowie Sanierungsmaßnahmen bei der gesamten Anlage, wie z.B. Wasserfassung) von Seiten des Bewilligungsinhabers ein privatrechtliches Übereinkommen abzuschließen und der Wasserrechtsbehörde vorzulegen ist. Mit dieser Vorgangsweise hat sich Andreas Kraft gegenüber der BH Bludenz einverstanden erklärt. Von der Familie Salzgeber wurde zwischenzeitlich dem Stand Montafon schriftlich mitgeteilt, daß sie an der Erteilung der Wasserrechtsbewilligung sehr interessiert sind und daher dem Stand Montafon eine einmalige Abgeltung in Höhe von S 100.000, -- sowie einen Abtausch des für die Anlagen benötigten Grundes des Standes Montafon anbieten. Aus der dem Einreichprojekt beiliegenden Ertragsrechnung ist ersichtlich, daß bei einer Leistung von ca. 52 kW und Investitionskosten von ca. S 1, 26 Mio. nach Abzug der jährlichen Betriebskosten ein Nettoertrag von ca. S 190.000 pro Jahr erwartet wird. Aufgrund der vorliegenden Anträgen, vor allem aber auch aufgrund der Tatsache, daß von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung an Andreas Kraft erfolgen wird, wird der Einräumung der nötigen Dienstbarkeit für die erforderliche Grundinanspruchnahmen an Andreas Kraft unter nachstehenden Auflagen einstimmig zugestimmt: 1. Für die Einräumung der Dienstbarkeit zur Grundinanspruchnahme für Baumaßnahmen an der Wasserfassung und am Entsanderbauwerk ist ein jährliches Entgelt in Höhe von S 6.000, --, zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer mit Wertsicherung nach dem Vlbg. Lebenshaltungskostenindex (jeweils Jahresdurchschnitt) an den Stand Montafon zu entrichten. 2. Sofern im Zuge der Bauarbeiten Grenzsteine betroffen sind, sind diese vor Beginn der Baumaßnahmen zu versichern und nach Abschluß wieder herzustellen. 3. Der Stand Montafon übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen an den Kraftwerksanlagen, die aus der Bewirtschaftung des angrenzenden Waldbestandes stammen. 4. Sämtliche mit der Errichtung des Dienstbarkeitsvertrages anfallenden Abgaben und Gebühren sind vom Antragsteller zu tragen. -9- 5. Die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme wird auf die Dauer der von der Wasserrechtsbehörde erteilten Bewilligung befristet. Auf Grund der vorliegenden Situation wird eine Unterfertigung des privatrechtlichen Übereinkommens mit dem Stand Montafon erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Wasserrechtsbescheides vorgenommen. Pkt. 7. - Erweiterung der TO: a.) Herrn Schrottenbaum Gebhart beabsichtigt auf der Gp. 302 KG Lorüns (Prazalanzwiese) einen Siedlungshof zu errichten, da mit dem Verkauf des Gutshofes Gauenstein durch das Kloster Illanz für ihn die Benützungsmöglichkeit der Wirtschaftsgebäude nicht mehr gegeben ist. Bereits im Vorjahr wurde die Bewilligung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes erteilt, wozu im Mai 1995 im Rahmen eines privatrechtlichen Übereinkommens das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht auf dem bereits vor Jahrzehnten auf der Waldparzelle 369/1 in St. Anton errichteten Forstweg, abzweigend von der Bundesstraße B 188 bis zur Abzweigung auf die Grundstücke des Antragstellers in der Gemeinde Lorüns, zum ausschließlichen Zwecke der Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung der im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundstücke eingeräumt wurde. Aufgrund der nun vorliegenden Absicht zur Errichtung eines Siedlungshofes wurde der Antrag gestellt, dieses Dienstbarkeitsrecht auf die generelle Zufahrt zum Anwesen auszuweiten. Diesem Antrag wird unter den bereits im privatrechtlichen Übereinkommen aus dem Vorjahr enthaltenen Bedingungen einstimmig zugestimmt. b.) Weiters wurde das Ansuchen vorgebracht, die im Bereich Lehmbühel auf der Gp. 368/1 des Standes Montafon entspringende Quelle zu fassen und zum Anwesen ableiten zu dürfen. Nach den Beobachtungen in den vergangenen Jahren dürfte sich die Quellschüttung im Durchschnitt bei ca. 1 Liter pro Minute bewegen, gleichfalls ist die Genußtauglichkeit aufgrund einer von Schrottenbaum privat in Auftrag gegebenen Analyse festgestellt. Der Fassung und der Ableitung der genannten Quelle im Bereich Lehmbüchel auf Gp. 368/1 wird unter Einhaltung nachstehender Auflagen einstimmig stattgegeben: 1. Herr Schrottenbaum erhält für die Versorgung seines landwirtschaftl. Anwesens die Hälfte der Quellschüttung zur uneingeschränkten Nutzung. Die 2. Hälfte des Quellangebotes verbleibt zur freien Verfügung beim Stand Montafon. Die Quellfassung und die nötigen technischen Vorkehrungen zur Trennung des Wasseraufkommens sind vom Antragsteller auf seine Kosten im Einvernehmen mit dem Stand Montafon zu erstellen. 2. Für die Einräumung der Dienstbarkeit zur Nutzung und Ableitung des Quellwassers zum Anwesen ist ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt in Höhe von S 500, -zu entrichten. Das Dienstbarkeitsentgelt wird gegen Abwertung gem. den Veränderungen des Vlbg. Lebenshaltungskostenindex (1986 = 100), jeweils Jahresdurchschnittswerte, wertgesichert. -10- 3. Der Stand Montafon übernimmt keine Haftung für die Qualität und die Menge der Quellschüttung. 4. Allenfalls von der Behörde verlangte Vorschreibungen zum Schutz der Quelle und zu Sicherung der Qualität des Wasser wie z.B. Festlegung eines Wasserschutzgebietes und die damit zusammenhängenden Maßnahmen sind vom Antragsteller auf seine Kosten zu erfüllen. Pkt. 8. - Allfälliges: a) Bgm. Säly informiert über die Absicht einiger privater Interessenten aus Silbertal, welche in der Alpe Dürrwald aus Anlaß der Schadholzaufarbeitung im Jahr 1992 die Errichtung einer Kapelle planen. Von der Alpe Dürrwald als Grundeigentümerin wird der erforderlichen Grundinanspruchnahme unentgeltlich zugestimmt, weiters wird das Bauvorhaben von der Gemeinde Schellenberg finanziell unterstützt. Als offizieller Bauherr sollte der Stand Montafon auftreten, womit für den Stand Montafon außer der Holzbeistellung keine weiteren Kosten verbunden sind, a die Arbeiten zur Gänze von freiwilligen Helfern aus der Gemeinde Silbertal mit Unterstützung verschiedener Firmen abgewickelt werden sollen. Hinsichtlich der Zuständigkeit wird von Bgm. Säly weiters informiert, daß nach Rücksprache mit Bezirkshauptmann Dr. Walser die Zuständigkeit für die weitere Verfahrensabwicklung bei der BH Bludenz gelegen ist. Von Architekt Begle aus Bludenz wurde auf Kosten der Gemeinde Schellenberg bereits ein Planentwurf ausgearbeitet. Diese Vorgangsweise wird von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Zur Anfrage hinsichtlich der Möglichkeiten zum Bezug von Hackschnitzeln beim Stand Montafon wird informiert, daß der Standes Montafon am Verkauf in der Talschaft bzw. im Bezirk interessiert ist. Der Stand Montafon ist bereits in der von der Landwirtschaftskammer herausgegeben Energieholzbörse als Hackschnitzellieferant angerührt. In diesem Zusammenhang wird auch über die derzeit stattfindenden Überlegungen im Zusammenhang mit überschüssiger Wärme bei der Abwasserreinigungsanlage Vandans berichtet, diese Wärme zur Hackschnitzeltrocknung zu verwenden, womit eine gleichbleibende und sehr gute Qualität der Hackschnitzel gewährleistet werden könnte. Voraussetzung dafür ist u.a. auch die Anbringung einer Beschichtung an der Unterseite der Blecheindeckung beim Dach des Schlammdepots auf der ARA zur Vermeidung von Kondenswasserbildung. Die Einholung diesbezüglicher Angebote ist im Moment im Gange. Diese Absichten werden von der Forstfondsvertretung positiv zur Kenntnis genommen. Um 14.30 Uhr schließt der Vorsitzende die Forstfondssitzung und bedankt sich für die Teilnahme und lädt alle Forstfondsbürgermeister zur anschließenden Exkursion nach St. Gallenkirch ein. -11- Im Anschluß an die Sitzung findet eine Begehung des Zimmer- und Bärenwaldes in St. Gallenkirch statt, bei welcher vom Betriebsleiter die Problematik der Erschließung, der Käfersituation sowie generell der Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung an Ort und Stelle erläutert werden. An der Exkursion nehmen Bezirkshauptmann Dr. Walser sowie die Forstfondsvertreter Bgm. Dr. Erwin Bahl, Bgm. Guntram Bitschnau, Bgm. Mag. Siegmund Stemer, Bgm. Martin Vallaster und Bgm. Fritz Rudigier teil. Im Zuge des Lokalaugenscheines wird vom Betriebsleiter auf die für den Forstbetrieb völlig unbefriedigende Situation der Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung in diesem bereits bedenklich geschädigten Waldbereich aufgrund der nicht vorhandenen Erschließung hingewiesen, wobei von ihm insbesondere auf die besorgniserregende Entwicklung hinsichtlich der weiteren Schutzwirksamkeit dieses Waldbereiches für den unterliegenden Siedlungsbereich aufmerksam gemacht wird. Der Betriebsleiter stellt aus seiner Sicht unmißverständlich fest, daß von ihm die Verantwortung für die künftige Entwicklung nicht übernommen wird, solange die nötigen infrastrukturellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung nicht geschaffen werden können. Er weist weiters auf die infolge der fehlenden Erschließung nicht gegebene Bewirtschaftungsmöglichkeit und die damit für den Forstbetrieb verbundenen Verluste hin, welche allein im Bereich des von der Forstfondsvertretung besichtigten Schlages im Bärenwald mit einer aufgearbeiteten Schadholzmenge von ca. 350 fm trotz öffentlichen Förderungen bei ca. S 200.000, -liegen. Auch die Tatsache, daß äußerst wertvolles Holz und ein umweltfreundlicher Rohstoff infolge fehlender Erschließung keiner Verwertung zugeführt werden kann, ist aus Sicht des Forstbetriebes als völlig unbefriedigend einzustufen. Schruns, am 17. Juli 1996 Schriftführer: Forstfondsvertretung