19840731_FF_025

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1984-07-31
Erscheinungsdatum 1984-07-31
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/ FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 31. Juli 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 25. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 23. Juli 1984 nehmen an der auf heute 8.30 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Vizebürgermeister Franz Fleisch, Silbertal; Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch; Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Schriftführer: Sekr. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 8.50 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Beratung steht folgende TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 24. Sitzung vom 27. Juni 1984; Bericht des Betriebsleiters Dipl. Ing. Scheier; Grundbeistellung für die Güterweggenossenschaft Vandans-Mazutt; Errichtung von Lawinenschutzbauten (Schutzdämme) auf den Gpn. 3050/2 und 3050/3 KG Gaschurn im Zuge der Verbauung der Mittelries-Kirchdorf-Lawine in Partenen; Ansuchen von Bitschnau Erich, St. Anton um pachtweise Grundüberlassung zur Erstellung eines Holzschopfes; Antrag der Bundesländerversicherung auf Erhöhung der Waldbrandversicherung; Ansuchen von Schöpf Maria, Partenen um Zuerkennung des Holzbezugsrechtes zur Erstellung eines Stallgebäudes; Ansuchen von Lothar Dona, Schruns und Ewald Netzer, Silbertal um pachtweise Grundüberlassung zur Errichtung eines Kioskes im Bereich der Seebliga-Schlepplifte; Berichte - Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 24. Sitzung vom 27. Juni 1984 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Zur Anführung der an der Sitzung teilgenommenen Forstfondsvertreter teilt der Standessekretär mit, daß Bürgermeister Raimund Wachter von St. Gallenkirch telefonisch um Richtigstellung hinsichtlich seiner Nichtteilnahme an der Sitzung ersucht hat. Bürgermeister Wachter erklärt, daß auf Grund eines Beschlußes der Gemeindevertretung St. Gallenkirch der Gemeindevertreter Ernst Marlin als Vertreter der Gemeinde St. Gallenkirch im Forstfondsausschuß bestellt wurde, und er daher gar nicht berechtigt ist, an diesen Sitzungen teilzunehmen. Pkt. 2.) Durch den nunmehr seit 5 Monaten beim Stand Montafon tätigen Betriebsleiter Dipl. Ing. Scheier wird ein ausführlicher Bericht über seine bisherigen Erfahrungen und seine Vorschläge erstattet. Nachfolgend wird dieser Bericht des Betriebsleiters wiedergegeben: "Bei den Begehungen der Wälder in den Gemeinden St. Gallenkirch, St. Anton, Silbertal und Bartholomäberg ergab sich immer wieder folgendes Bild. Dort wo die Bestände gut erschlossen sind, wo die Nutzung relativ problemlos ist, dort sind die Wälder stark aufgelichtet durch eine starke Überschlägerung. Betrachtet man die Wälder von außen, dann erscheinen sie noch ziemlich dicht, erst wenn man im Bestand steht, kann man die weiten Baumabstände und den stark aufgelichteten Zustand erkennen. Meiner Meinung nach sind diese Bestände regelrecht geplündert worden. Von einem normalen Plenterbetrieb kann nicht mehr die Rede sein, weil ein entsprechender Altersklassenaufbau und eine entsprechende Schichtung fehlt. So findet man nur noch die letzte Altersklasse, d.h. die Bestände befinden sich in der Terminalphase und beginnen abzusterben. Das große Problem ist die fehlende Verjüngung. Sollte dies nicht geändert werden können, so müssen in den nächsten 20 - 50 Jahren mit Lawinen und Murabgängen an Stellen gerechnet worden, wo bisher derartige Ereignisse nie eingetreten sind. Es gibt mehrere Ursachen für diesen Zustand: Die Bewirtschaftung beschränkt sich hauptsächlich auf die leicht erreichbaren Revierteile. Die restlichen Flächen befinden sich fast noch im Urzustand. Durch den Plenterbetrieb werden immer wieder die stärksten Individuen entfernt. Auf die Verjüngung wurde aber nicht das erforderliche Augenmerk geschenkt. Besonders das Wild hat diesen Zustand verschärft. So wird die ankommende Naturverjüngung zum Großteil verbissen, einmal gesicherte Jugend gefegt und Stangenhölzer oft und gerne geschält. Auch die Schifahrer tragen ihren Anteil an den Schäden bei. Man darf aber auch den Einfluß der Waldweide nicht unerwähnt lassen. Durch den Viehtritt werden immer wieder die Wurzeln verletzt. An diesen Stellen können dann Rotfäuleerreger in die Pflanzen eindringen und die Bäume zum Absterben bringen. Auch die Art der Nutzung -3- führt immer wieder zu Schäden. Meistens werden die Bäume talwärts gefällt, weil dann das Holz bekanntlich schon 30 - 50 m näher an die Straße zu liegen kommt. Als Folge dieser Fällmethode treten häufig Wipfelbrüche bei talseitig stehenden Nachbarn auf. Bei der Lieferung werden dann noch die Bäume in der Rückegasse sehr oft durch die Bodenrückung beschädigt. Sehr oft werden ganze Bäume angeschlagen bzw. große Rindenpartien von den Stämmen gerissen. Will man diese negative Situation in den Griff bekommen, sind mehrere Forderungen an die zukünftige Art der Bewirtschaftung zu stellen: 1. Eine rigorose Reduktion der Wildbestände ist oberstes Gebot. Die Wilddichte muß auf das natürliche Ausmaß reduziert werden. Kann dies mit den Abschüssen nicht erreicht werden, sollte möglichst bald mit den Winterfütterungen aufgehört werden. Man darf nicht vergessen, daß das Wild heute der größte Schädling im Wald ist, was die fehlende Verjüngung anbelangt. Daß man die Alpen und viele öffentliche Einrichtungen der Gemeinden über den Jagdpacht auf Kosten des Waldes erhalten will, muß endlich aufhören! 2. Auch das Vieh ist sehr schädlich für den Wald und hat dort eigentlich nichts zu suchen. 3. Der Hiebsatz ist für die übernutzten Flächen viel zu hoch. Er sollte ebenfalls stark revidiert werden, bis sich die Wälder wieder erholt haben werden. 4. Die Statuten müssen maximal ausgeschöpft bzw. geändert werden. 5. Die Erschließung der Wälder muß weiterhin stark erweitert werden. Folgende Lösungsvorschläge möchte ich vorbringen: 1. Die Wildreduktion muß mit allen Mitteln durchgesetzt werden. Es sollten möglichst viele EigenJagden gebildet werden, wobei das Ziel eine natürliche Wilddichte darstellen soll. Verluste bei den Jagdpachteinnahmen müssen in Kauf genommen werden. 2. Bei der Bewirtschaftung sollte man von der Plenterung allmählich wegkommen, dafür sollte man wieder mehr und mehr zu Femelschlag und Saumfemelschlag übergehen. Bei dieser Art könnten dann auch öfters Seilkrananlagen wirtschaftlich eingesetzt werden. 3. Die Schutzwälder müssen möglichst durch spezielle Schutzwaldbewirtschaftungsmaßnahmen saniert werden. 4. Die Statuten sollten überarbeitet werden. Es ist einfach nicht mehr vertretbar, daß viele Bezieher Holz zugeteilt bekommen, obwohl für sie ein Bedarf im ursprünglichen Sinne nicht mehr vorhanden ist (Landwirtschaft). 5. Zusätzliche Einnahmequellen müssen erschlossen werden z.B. Schotterverkauf, Steinbrüche, Grundstücksverpachtungen usw. Anhebung der Stockgelder bis zum Marktpreis abzüglich der Aufarbeitungs- und Vorrückekosten. -4- Der Waldzustand muß oberstes Gebot sein, ehe es zu spät ist. Die kommenden Generationen sollten auch noch in der Lage sein, im Montafon leben zu können. Will man dies erreichen, müssen alle zu Opfern bereit sein, um an der Verwirklichung dieses Zieles mitzuwirken." Zum vorgelegten Bericht entwickelt sich eine rege Diskussion. Der Vorsitzende berichtet weiters über verschiedene Begehungen in Silbertal und St. Gallenkirch, wo sich immer wieder zeigt, daß große Bestände von Schadholz vorhanden sind, welche keiner Nutzung zugeführt werden, obwohl teils eine Zuweisung als Servitutsholz durchaus noch zumutbar erachtet wird. Wenn auch der Hiebsatz gesamthaft in der Talschaft nicht überschritten wurde, so ist teilweise zu beachten, daß in einzelnen Revieren (St. Gallenkirch, Vandans) in den vergangenen Jahren immer wieder Überschreitungen erfolgt sind. Hinsichtlich der Verhinderung einer natürlichen Verjüngung durch zu hohe Wildbestände wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, daß durch die nunmehr geltende Abschußplanverordnung eine wesentliche Reduzierung der Wildbestände eintreten wird und somit ein Aufkommen der Naturverjüngung ermöglicht wird. Es wird auch Kritik an der Führung des Landesforstgartens geführt, da gerade im heurigen Jahr die durch die Waldaufseher bestellten Fichten für Aufforstungen mehrfach nicht geliefert werden konnten. Aus diesem Grunde, aber auch in Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit der Jungpflanzen wird wiederum die Anlegung eines eigenen Forstgartens überlegt. Im Verlaufe der Debatte werden auch verschiedene Erschließungsprojekte in den einzelnen Standeswaldungen erörtert, da langfristig eine schonende Waldbewirtschaftung nur möglich ist, wenn auch entsprechende Forststraßen vorhanden sind. Es soll an die Gemeinden herangetreten werden, ihre diesbezüglichen Erschließungswünsche bekanntzugeben, um dann über dieses Konzept zu beraten und einen Dringlichkeitskatalog festlegen zu können. Dadurch könnte auch eine längerfristige Planung und Durchführung der behördlichen Verfahren vorgenommen werden. Eine ausführliche Debatte entwickelt sich auch zum Problem des Lawinenholzes im Gweiltobel bzw. den im ganzen Bärenwald vorhandenen Schadholzbeständen, deren Ausmaß mit ca. 600 fm geschätzt wird. Infolge des Fehlens einer entsprechenden Bringungsmöglichkeit über Forststraßen ist in den letzten Jahren eine Bewirtschaftung und Aufarbeitung der Schadholzbestände unterblieben. Der Forstfondsvertreter Marlin berichtet insbesonders zum Lawinenholz im Gweiltobel, daß sich der Gemeindevorstand St. Gallenkirch mit dieser Frage befaßt und hiezu den Beschluß gefaßt hat, daß dieses Holz unbedingt einer Nutzung zugeführt werden muß. Wenn auch der Abtransport mittels Hubschrauber sehr kostenintensiv ist, so muß anderseits doch beachtet werden, daß mit diesem Holz ein Teil des gegebenen Brennholzbedarfes abgedeckt werden kann und dafür anderweitige Nutzholzbestände nicht als Brennholzlose den Servitutsberechtigten zugewiesen werden müssen. Die Prüfung der Möglichkeit eines Abtransportes des Lawinenholzes mittels Heereshubschrauber ist negativ verlaufen. -5- Langfristig sollte für den Bärenwald eine Erschließung durch eine Forststraße angestrebt werden, da nur dadurch eine kontinuierliche Nutzung dieser Bestände ermöglicht wird. Da der Abtransport des Schadholzes durch Hubschrauber sehr kostenintensiv ist (ca. S 810, —/fm) soll durch den Betriebsleiter eine nochmalige Prüfung der Transportmöglichkeiten mit Seilkrananlage vorgenommen werden. Um sich an Ort und Stelle mit der gegebenen Situation vertraut zu machen, wird eine Besichtigung des Bärenwaldes durch die Forstfondsvertretung für kommenden Dienstag, den 7. August vorgesehen. Pkt. 3.) Aufgrund des Ansuchens mehrerer Grundeigentümer der in der Parzelle Mazutt in Vandans gelegenen landwirtschaftlichen Liegenschaften um die Genehmigung zum Bau eines landwirtschaftlichen Güterweges mit Einräumung des hiezu erforderlichen Bringungsrechtes wurde durch die Agrarbezirksbehörde Bregenz am 27.1.1984 die kommissionelle Verhandlung durchgeführt. Die geplante Güterweganlage zweigt von der Rellstalstraße ab und führt zunächst nach Norden über die Gp. 1015/3 der Agrargemeinschaft Vandans, anschließend über die Standesparzelle Gp. 1014/1 und erreicht dann die zu erschließenden landwirtschaftlichen Liegenschaften von Wachter Anna, Maier Hugo und Hepperger Baptist auf Mazutt. Anläßlich der Verhandlung wurde durch Bgm. Vonier in Vertretung des Standes Montafon erklärt, daß gegen die vorgesehene Trassenführung über Standesgrund grundsätzlich kein Einwand besteht, über eine allfällige Beteiligung des Standes Montafon an der Güterweggenossenschaft ist allerdings eine Beschlußfassung durch die Forstfondsvertretung notwendig. Wie nunmehr im Bescheid vom 3. Juli 1984 festgehalten wird, ist der Stand Montafon mit einem Interessentenanteil von 3, 82% an den Bau-und Erhaltungskosten in die Güterweggenossenschaft miteinbezogen. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Berufung eingelegt, da durch jetzige Trassenführung für die Bewirtschaftung der Gp. 1014/1 keine zusätzliche Erschließung erreicht wird, da durch diese Grundparzelle bereits die Rellstalstraße führt. Die Güterweganlage ist für die Standeswaldungen nur dann von Bedeutung, wenn eine Verlängerung derselben bis zum Bleischtobel zur Aufschließung der dortigen Waldungen erfolgt. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes wird der Grundbeistellung für die Trassenführung über die Gp. 1014/1 einstimmig stattgegeben, einer Beteiligung an der Güterweggenossenschaft wird jedoch derzeit nicht zugestimmt. Es wird gleichzeitig gefordert, daß bei einer allfälligen Weiterführung der Weganlage in Richtung Bleischtobel die Bewilligung zur Benützung der geplanten Güterwegganlage erteilt wird. Eine Beteiligung des Standes Montafon an der Güterweggenossenschaft kann erst zum Zeitpunkt der Weiterführung der Weganlage vorgenommen werden. Eine Benützung der Güterweganlage im Bereich des die Grundparzelle 1014/1 querenden Trassenstückes muß jedoch dem Stand Montafon gestattet werden. (einstimmiger Beschuß) -6- Pkt. 4.) Bgm. Sandrell erläutert das Projekt zur Verbauung der Mittelries-Kirchdorf-Lawine in Partenen. Im Zuge der Verbauung dieser Lawine sollen auf den Waldparzellen Gp. 3050/2 und 3050/3 KG Gaschurn zwei Auffangdämme errichtet werden, wobei durch diese Dämme auch die darunterliegenden Waldungen vor Lawinenabgängen geschützt werden. Nach dem vorliegenden Projekt der Wildbach- und Lawinenverbauung werden für die vorgesehenen Schutzdämme ca. 45 a Grundfläche benötigt. Die Erschließung der Baustelle ist durch eine MaterialSeilbahn vorgesehen. Die beantragte Grundbeistellung zur Errichtung der Auffangdämme nach dem vorliegenden Projekt auf den Gpn. 3050/2 und 3050/3 wird einstimmig genehmigt. Die in der Zustimmung enthaltene Erklärung, daß auch die Berechtigung zur Entnahme von Erdmaterial für Hinterfüllung erteilt wird, kann in der vorgesehenen unbestimmten Form nicht erteilt werden, da dadurch eine Blankoermächtigung für Materialentnahmen im umliegenden Bereich erteilt würde. Eventuell erforderliche: Materialentnahmen außerhalb des Bereiches der Auffangdämme sind vorher im Einvernehmen mit dem Stand Montafon festzulegen. Der Betriebsleiter soll sich diesbezüglich mit der Wildbachverbauung in Verbindung setzen und eine Besichtigung an Ort und Stelle vornehmen. Das anfallende Holz ist der Forstverwaltung abfuhrbereit in Partenen zur Verfügung zu stellen, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 5.) Die Behandlung des TO. 5 wird vertagt, da der zuständige Bürgermeister entschuldigt ist. Pkt. 6.) Der Sekretär berichtet, daß Frau Schöpf wiederholt um Zuerkennung des für erloschen erklärten Holzbezugsrechtes des Stalles auf der Bp. 56 in Partenen vorgesprochen hat, da sie nunmehr im Besitz der Baubewilligung für die Errichtung eines neuen Stalles auf der Bp. 56 in Partenen ist. Zum Sachverhalt wird festgestellt, daß die ehemaligen Besitzer Maria und Hubert Schöpf bereits im Jahre 1977 aufgefordert wurden, das gegenständliche Objekt bis spätestens Ende des Jahres 1978 instandzusetzen bzw. mit neuer Bedachung zu versehen, da andernfalls nach den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes das Servitutsrecht als erloschen gilt. Da eine Instandsetzung nicht erfolgt ist, gilt die Bp. 56 als ausgeforstet. Die Antragstellerin besitzt zudem noch einen zweiten Stall in Partenen. Zur Bewirtschaftung ihrer Grundflächen und zur Schweinehaltung will Frau Schöpf nunmehr das bereits abgetragene Stallgebäude wieder neu erstellen und beantragt hiefür die Zuweisung von ca 32 fm Servituts-Nutzholz. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden dem vorgebrachten Antrag auf Neuzuerkennung des Servitutsrechtes aus grundsätzlichen Überlegungen nicht stattgegeben, da dadurch Folgewirkungen in ähnlich gelagerten Fällen zu befürchten sind und auch den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes entgegenstehen würde. In Würdigung der gegebenen Umstände kann ein Teil der beantragten Holzmenge zu einem ermäßigten Preis abgegeben werden, (einstimmiger Beschluß) -7- Pkt. 7.) Die Bundesländerversicherung hat mit Schreiben vom 25.5.1984 mitgeteilt, daß die für den Stand Montafon geltenden Versicherungssummen für die Waldbrandversicherung nicht mehr den gegebenen Werten entsprechen und daher eine Erhöhung der Deckungssumme vorzunehmen wäre. Eine Überprüfung durch die Anstalt hat gezeigt, daß beim Stand Montafon die niedrigsten Summen für Kulturkosten und Bodenbruttowert von Vorarlberg versichert sind. Es wird daher unter Anwendung einer landesüblichen Versicherungskombination vorgeschlagen, als neue Summen für Kulturkosten S 22.000, —/ha und Bodenbruttowert S 5.500, —/ha (bisher S 16.000, — bzw. 4.000, —) zu versichern. Die neue Jahresprämie beträgt somit S 56.278, 30 (bisher S 40.336, 90) wobei von den angeführten Beträgen im Falle der Schadensfreiheit ein Bonus von 25% der angeführten Beträge in Abzug gebracht wird. Der nach Forstgesetz gewährte Bundeszuschuß zur Waldbrandversicherung in Höhe von 2 5% ist bereits berücksichtigt. Die tatsächliche Mehrprämie beträgt ca. S 12.000 bei Zugrundelegung der neuen Versicherungssummen. Die Versicherungssumme beträgt somit S 200.6 79.500, —, für Aufräum- und Feuerlöschkosten sind 5% der Versicherungssumme somit ca. 10 Mio S miteingeschlossen. Der beantragten Erhöhung der Waldbrandversicherung im dargestellten Umfange wird einstimmig stattgegeben. Pkt. 8.) Das Ansuchen von Lothar Dona, Silbertal um Grundverpachtung zur Erstellung eines Kioskes im Bereich der Talstation der Seebliga-Schlepplifte wurde bei der letzten Sitzung zur Einholung erforderlicher Unterlagen vertagt. In der Zwischenzeit ist ein weiteres Ansuchen von Ewald Netzer, Silbertal ebenfalls um Grundverpachtung zur Erstellung eines Kioskes im erwähnten Bereich eingegangen. Erhebungen haben nun ergeben, daß durch die Montafoner Hochjochbahn GmbH zum Zeitpunkt der Errichtung der Seebliga-Schlepplifte ein geologisches Gutachten zur Klärung der Frage einer Versickerung der Abwässer eingeholt wurde. Darin wird in diesem Bereich bis in die Hinterkapellalpe jegliche Versickerung von Abwässern wegen Gefährdung der darunterliegenden privaten und öffentlichen Wasserversorgungsanlagen abgelehnt. Für die geplanten gewerblichen Betriebe ist weiters die Wasserversorgung derselben nicht gesichert, zudem ist nach den Bestimmungen des Forstgesetzes die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verboten bzw. ist Waldboden als solcher zu erhalten. Vizebürgermeister Fleisch berichtet, daß die Gemeinde Silbertal eine Errichtung des geplanten Kisokes begrüßen würde und aus Sicht der Gemeinde keine Einwände gegen einen Kiosk im Bereich der Bergstation der Kapellbahn erhoben werden. Nachdem wesentliche Voraussetzungen (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung) für eine Errichtung eines Kioskes nicht gegeben sind und zudem eine Beeinträchtigung des angrenzenden Waldbestandes zu befürchten ist, wird die beantragte Grundverpachtung mehrheitlich abgelehnt. -8- Pkt. 9. Berichte - Allfälliges: Der Vorsitzende berichtet, daß am 18. Juli die mündliche Verhandlung über das Ansuchen zur Erteilung der Errichtungs- und Landschaftsschutzbewilligung für die Forststraße "Bomatschis" in Bartholomäberg stattgefunden hat. Durch den Landschaftsschutzanwalt wie auch den Amtsachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz wird die vorgesehene Trassenführung abgelehnt. Es werden Überlegungen angestellt, ob nicht ein Ausbau des bestehenden Fußweges zur Erschließung der gegenständlichen Waldungen wirtschaftlicher ist als die Errichtung der beantragten Forststraße. Vorerst soll die gegenständliche Verhandlungsniederschrift der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgewartet werden. Schruns, 6. August 1984 Schriftführer: Forstfondsverwaltung: [-9-] [Anhang] Aktenvermerk: Anruf von Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch: Zur Niederschrift der Forstfondssitzung vom 27. Juni 1984 teilt Bgm. Wachter telefonisch mit, daß er deshalb nicht zur Sitzung erscheint, weil Gemeindevertreter Ernst Marlin als Vertreter der Gemeinde St. Gallenkirch in den Forstfondsausschuß delegiert ist und dort die Belange der Gemeinde St. Gallenkirch wahrnimmt. Er sei somit gar nicht berechtigt, an den Sitzungen der Forstfondsvertretung teilzunehmen. Meinerseits wurde die Richtigstellung der Niederschrift im erklärten Sinne zugesagt. Schruns, 24. Juli 1984 [Unterschrift:] J. Vallaster