19900706_FF_001

Dateigröße 141.65 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1990-07-06
Erscheinungsdatum 1990-07-06
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. Juli 1990 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 1. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 26. Juni 1990 nehmen an der auf heute 14.15 Uhr einberufenen Sitzung der Forstfondsvertretung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag, Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Elmar Galehr, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.20 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung vom 22.03.1990; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Ansuchen von Bitschnau Erich, St. Anton um Verkauf einer Teilfläche von ca. 180 m2 aus der Gp. 369/36 KG St. Anton i.M.; 4. Grundankauf für künftiges Verwaltungs- und Betriebsgebäude; 5. Kaufangebot von Netzer Jakob für Gp. 1764 KG St. Gallenkirch; -2- 6. Zustimmung zur Errichtung von Seilsperren durch die VKW zur Sicherung der Druckrohrleitung des Gampadelswerkes; 7. Kostenübernahme für Waldabzäunung durch die Voralpe Tschöppa in Vandans; 8. Ansuchen des Pfarrkirchenrates Vandans um Holzbeistellung zur Sanierung der alten Pfarrkirche; 9. Kostenbeteiligung an Sanierung der Güterweganlage "Grappes" in St. Gallenkirch (Felsabtrag); 10. Ansuchen um weitere Wasserabgabe an die Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg; 11. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 26. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 22. März 1990, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände von den Mitgliedern der alten Forstfondsvertretung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Von der Vorarlberger Illwerke AG wurden die Kosten für die Herstellung des Stromanschlusses, der Demontage, Mieten für Kabel und Baustromkasten sowie der anfallende Strom für das Jahr 1990 für den Betrieb der Pumpenanlage zur Naßlagerung von Windwurfholz auf dem Umschlagplatz der Vorarlberger Illwerke AG im Rodund im Wert von ca. S 50.000, -- übernommen. Dieses Entgegenkommen der Vorarlberger Illwerke AG wird von der Forstfondsvertretung dankend zur Kenntnis genommen. b) Der Vorsitzende berichtet über ein Ersuchen von Herrn Werner Reichart als Vertreter des Bienenzuchtvereines der Gemeinden Schruns, Tschagguns, Bartholomäberg und Silbertal, mit welchem er unter Hinweis auf die dem Verein zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ersucht, den zwischenzeitlich über S 300, -- angewachsenen Anerkennungszins für die Reinzuchtbelegstelle auf dem Standesgrund im Bereich "Moos" in Silbertal zu ermäßigen. Es wird auch darauf verwiesen, daß der Verein mit dem Betrieb seiner Reinzuchtbelegstelle im Interesse der heimischen Landwirtschaft und des Obstbaues tätig ist. -3- In Würdigung der Tätigkeit des Bienenzuchtvereines wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den Anerkennungszins für die Reinzuchtbelegstelle "Moos" in Silbertal auf S 100, -- einschließlich Wertsicherung zu reduzieren. c) Der Vorsitzende teilt weiters mit, daß zwischenzeitlich die Genehmigung zum Betrieb einer Funkanlage erteilt wurde und die Funkanlage bei der Fa. Allcatell in Lustenau im Sinne des in der Sitzung am 31.10.1989 gefaßten Beschlusses zum Preis von ca. S 151.000, -- als Billigstbieterin bestellt wurde. Bericht des Betriebsleiters: Vom Betriebsleiter wird bekanntgegeben, daß aufgrund des bisher vorliegenden Überblickes in Übereinstimmung mit seinen früheren Schätzungen mindestens 12.000 fm Windwurfholz in den Standeswaldungen angefallen sind, wovon bis jetzt ca. 7.000 fm aufgearbeitet wurden. Die Aufarbeitung wurde von zwei Akkordantenpartien (z.B. in Silbertal 7 Seilbahnen, Platzis und Gauertal je 1 Seilbahn) durch eigene Forstarbeiter und auch durch Landwirte im Rahmen von Werkverträgen über den Maschinenring durchgeführt. Insbesondere in nichterschlossenen Waldbereichen mußten die negativen Aspekte fehlender Erschließung wiederholt beobachtet werden, wobei sich dies auch in äußerst teuren Aufarbeitungskosten niederschlägt. Auf dem Umschlagplatz in Rodund wurde mit großzügiger Unterstützung der Vorarlberger Illwerke AG ein Naßlager eingerichtet, auf welchem derzeit ca. 1.500 fm deponiert sind. Das Überangebot an Nutzholz hat bereits bisher zu einem Preisrückgang auf dem Holzmarkt gegenüber dem Vorjahr von ca. 20% geführt. Im Bereich Schmalzberg in Gargellen konnte nach intensiven Verhandlungen und mehreren Lokalaugenscheinen erreicht werden, daß die Bewilligung zur Errichtung einer Forststraße erteilt wurde. In diesem Bereich sind bereits ca. 500 fm Windwurfholz aufgearbeitet worden, welches ohne Erschließung nur äußerst schwer und kostenintensiv abtransportiert werden könnte. Gleichfalls konnte nun die Bewilligung zur Errichtung eines verkleinerten Wegprojektes im Bereich "Trura" in Silbertal erreicht werden, wobei mit den Wegarbeiten ebenfalls begonnen wurde. In den vergangenen Wochen wurden nachstehende Verhandlungen zur Errichtung von Wegprojekten durchgeführt: 1. Forststraße "Grüt III" in Tschagguns, durch welche mit einer Länge von 500 m die Verbindung von "Grüt II" zur Forststraße "Sanüel" und damit auch eine Verbindung ins Gauertal hergestellt werden kann; -4- 2. Sanierung des Wasserstubenweges vom Kristberg bis in die Alpe Wasserstube auf einer Länge von ca. 6 km; 3. Errichtung einer Forststraße "Starkaegga" in Silbertal mit einer Gesamtlänge von 1, 4 km; 4. Errichtung der Forststraße "Gritsch" in Silbertal; 5. Forststraße "Lattenwald" in Gaschurn mit einer Länge von ca. 150 m; 6. Gleichfalls wurde das restliche Teilstück der Forststraße" Tanafreida" mit einer Länge von 150 m in den vergangenen Wochen erstellt; 7. Hinsichtlich der Forststraße "Harzawald" in Gaschurn liegen die erforderlichen Zustimmungen der betroffenen Grundeigentümer noch nicht vor; das Projekt befindet sich nach wie vor auf der Gemeinde; Beim Schutzwaldsanierungsprojekt "Außerbacherwald" wurde der für das laufende Jahr vorgesehene Kostenrahmen bereits für ca. 90% ausgenützt, gleichfalls wurden die restlichen Arbeiten zur Errichtung der Forststraße "Außerbacherwald" vorgenommen. Im Rahmen von Waldbauübungen durch Studenten der Universität für Bodenkultur in Wien wurden in verschiedenen Bereichen der Standeswaldungen die Probleme der Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung erörtert. Gleichfalls wurde das von Universitätsassistent Dr. Alfred Pitterle erarbeitete Hochlagenaufforstungsprojekt kartenmäßig fertiggestellt und dem Stand Montafon ein Plansatz hierüber übergeben. Die Fertigstellung und Vorstellung des Projektes durch die Forstabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung ist für den Herbst d.J. vorgesehen. Im Anschluß an dieses Projekt soll eine geomorphologische Kartierung des Montafons vorgenommen werden, über deren Finanzierung demnächst weitere Gespräche mit dem Land vorgesehen sind. Die Forstfondsvertretung spricht dem Betriebsleiter wie auch den Betriebsorganen einen ausdrücklichen Dank für die Koordination und die Bemühungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Windwurfholzes aus. In Zusammenhang mit der Erschließung der Standeswaldungen spricht sich die Forstfondsvertretung trotz Kritik von verschiedenen Seiten (Alpenschutzvrein, Naturschutzorganisationen) einhellig für die zielstrebige Weiterführung einer Mindesterschließung der Standeswaldungen aus, da gerade die heurige WindwurfSituation die Vorteile und die Notwendigkeit der Erschließung der Standeswaldungen klar aufgezeigt hat. -5- Bgm. Wachter berichtet in diesem Zusammenhang, daß der nun fertiggestellte Güterweg "Mazut" in Vandans der Presse und den Vertretern der Naturschutzvereine vorgestellt werden soll, da mit entsprechender vorsichtiger Bauweise ein schonender Wegebau auch heute noch möglich sein muß. Pkt. 3.) Der Vorsitzende berichtet über ein Ansuchen von Bitschnau Erich aus St. Anton i.M., welcher im Zusammenhang mit der Aufstockung der Garage zur Unterbringung einer Wohnung bei seinem Eigenheim in St. Anton i.M. ca. 180 m2 Grund aus der Standesparzelle 369/36 für die Zufahrt erwerben möchte. Da es sich bei der genannten Parzelle um Waldgrund handelt, wurde bereits eine Besichtigung mit der Forstabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorgenommen. Nachdem die erwähnte Kauffläche nicht bestockt ist, wurde von der Bezirkshauptmannschaft die Durchführung eines Feststellungsverfahrens nach dem Forstgesetz grundsätzlich positiv beurteilt. Im Verlaufe der ausführlichen Beratung wird mehrheitlich ein Kaufpreis zwischen S 700, -- und S 800, --, jedenfalls nicht unter S 600, -- für gerechtfertigt erachtet, da es sich für den Antragsteller um Baugrund handelt. Vom Vorsitzenden wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie den in der Gemeinde St. Anton i.M. üblichen Baulandpreisen der vorgeschlagene Verkaufspreis für stark überhöht beurteilt. Nach längerer Diskussion wird die Entscheidung über Antrag des Vorsitzenden stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen) zur Vornahme eines Lokalaugenscheines vertagt. Pkt. 4.) Zur Thematik zur Schaffung entsprechender Verwaltungs- und Betriebsräumlichkeiten für den Stand Montafon verweist der Vorsitzende auf die bereits in früheren Sitzungen geführten Gespräche und Beratungen. Nach reiflicher Überlegung muß man zum Entschluß gelangen, daß beim jetzigen Standort sowohl aus raumplanerischen als auch aus funktionellen Überlegungen eine insbesondere für den Forstbetrieb befriedigende Lösung nicht möglich ist und daher bereits wiederholte Überlegungen zum Erwerb eines geeigneten Grundstückes angestellt wurden. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß sich nach langwierigen Verhandlungen durch Zufall in den vergangenen Wochen der Erwerb entsprechend geeigneter Grundstücke von der Vorarlberger Illwerke AG neben der Materialprüfanstalt an der Umfahrung Schruns angeboten hat. Die Vorarlberger Illwerke AG wäre grundsätzlich bereit, die kürzlich von der Erbengemeinschaft Juen erworbenen Grundparzellen 1026 und 1028/2 mit einer Gesamtfläche von 2365 m2 sowie eine -6- Teilfläche von ca. 380 m2 aus der ihr gehörigen Grundparzelle 3250/8 für den genannten Zweck zur Verfügung zu stellen. Vom Vorstand der Vorarlberger Illwerke wurde bereits grundsätzlich die Zustimmung hiezu erteilt, wobei allerdings eine Abtretung der erwähnten Flächen aus Gründen der vorhandenen Verträge nur im Tauschwege möglich ist. Diesbezüglich könnten vom Stand Montafon Flächen im Bereiche der Kraftwerksanlagen im Rodund bzw. im Bereich Golm angeboten werden. Die Illwerke sind weiters bereit, allfällige Vermessungskosten im Zuge der Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes zu übernehmen. Vom Vorsitzenden wird in Berücksichtigung einer langfristigen Lösung der anstehenden Probleme bei der Entwicklung des Standes Montafon diese Chance des Grunderwerbes als einmalige Gelegenheit gewertet, welche unter allen Umstände wahrgenommen werden muß. Dieser Auffassung schließt sich die Forstfondsvertretung ebenfalls einstimmig an. Bgm. Wekerle berichtet hiezu, daß der Erwerb der Grundstücke von der Erbengemeinschaft Juen durch die Vorarlberger Illwerke AG von der Grundverkehrsortskommission negativ beurteilt wurde, wobei allerdings zu diesem Zeitpunkt das Vorhaben des Standes Montafon noch nicht bekannt war. Gleichfalls wurde vom Raumordnungsausschuß der Marktgemeinde Schruns im Rahmen einer vorläufigen Stellungnahme eine Umwidmung dieser Freihaltefläche Landwirtschaft vorerst mehrheitlich negativ beurteilt. Bgm. Wekerle erklärt, daß seitens der Marktgemeinde Schruns selbstverständlich größtes Interesse besteht, daß die Standesverwaltung auch weiterhin in der Marktgemeinde Schruns bleibt. Als Ersatzgrundstücke würden von der Marktgemeinde Schruns die Gp. 1083 und 1096, ebenfalls an der Umfahrungsstraße, mit einer Gesamtfläche von ca. 1.800 m2 angeboten. Im Verlaufe der ausführlichen Beratungen wird vom Betriebsleiter die von der Vorarlberger Illwerke AG angebotenen Grundfläche im Ausmaß von ca. 2.800 m2 als sicherlich unterste Grenze für die Schaffung entsprechender Betriebsräumlichkeiten und Lagerflächen für den Forstbetrieb beurteilt. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile wird das von der Vorarlberger Illwerke vorliegende Angebot als wesentlich günstiger gegenüber der von der Marktgemeinde Schruns angebotene Alternative eingestuft. Nach sehr ausführlicher Beratung wird einstimmig beschlossen, in Anbetracht der gegebenen Notwendigkeiten alle Möglichkeiten zum Erwerb der von der Vorarlberger Illwerke im Tauschwege angebotenen Grundflächen auszuschöpfen. Der Vorsitzende wird einstimmig beauftragt, die weiteren Verhandlungen zu führen und den Abschluß der damit zusammenhängenden Verträge vorzunehmen, wobei die -7- Grundflächen der Vorarlberger Illwerke zum Quadratmeterpreis von ca. S 450, -- weitergegeben werden. Gleichfalls ist auch die Frage der Umwidmung mit der Raumplanungsstelle abzuklären, da es sich bei den geplanten Gebäulichkeiten in erster Linie um Verwaltungs- und Betriebsgebäude für einen forstwirtschaftlichen Betrieb handelt, weshalb unter Umständen eine Umwidmung der Landwirtschaftsfläche nicht erforderlich ist. Pkt. 5.) Von Netzer Jakob wurde der Verkauf der Gp. 1764 (Bergmahd mit einer Fläche von 3.320 m2 ) , welches von der Waldparzelle 1794 zur Gänze umschlossen ist, zum Preis von S 7.000, -- zum Kauf angeboten. Dazu wird weiters auch berichtet, daß direkt angrenzend eine weitere Gp. 1763 mit einer Fläche von 3.446 m2 , im Eigentum von Frau Agnes Lorenzin aus Gortipohl, ebenfalls direkt vom Standeswald umschlossen ist. Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, zur Arrondierung des Grundbesitzes die von Netzer Jakob angebotene Grundparzelle 1764 zum Pauschalpreis von S 7.000, -- zu erwerben. Sofern die im Eigentum von Frau Agnes Lorenzin befindliche Gp. 1763 zu ähnlichen Bedingungen verkauft würde, wird diesem Ankauf gleichfalls die Zustimmung erteilt. Pkt. 6.) Der Betriebsleiter berichtet über eine Begehung mit Vertretern der Vorarlberger Kraftwerke AG, welche zur Sicherung der Druckrohrleitung des Gampadelswerkes die Errichtung von zwei Seilsperren auf der Standesparzelle 2328/1 in Tschagguns beabsichtigt. Aufgrund den Ausführungen des Betriebsleiters ergibt sich gegenüber dem bisherigen Zustand eine Verbesserung in der Bewirtschaftung der angrenzenden Standeswaldungen, da hinkünftig das Risiko von Beschädigungen der Druckrohrleitung im Zuge der Waldbewirtschaftung nicht mehr vom Stand Montafon zu tragen ist. Über Antrag des Vorsitzenden wird daher der Errichtung der Seilsperren aufgrund den vorgenommenen Verhandlungen einstimmig zugestimmt und die von der Vorarlberger Kraftwerke AG vorliegenden schriftlichen Bedingungen wie folgt einstimmig genehmigt: a) Der Errichtung von zwei Seilsperren lt. Lageplan wird zugestimmt, wobei diese Seilsperren solange bestehen bleiben, wie dies zum Schutz der VKW-Kraftwerksanlagen erforderlich ist. -8- b) Im Bereich der Gp. 2328/1, von dem eine Gefährdung der Anlagen ausgeht, werden hinkünftig die erforderlichen Holzarbeiten durch die VKW auf ihre Kosten durchgeführt. Holz, welches nicht abtransportiert werden kann, wird von der VKW zum Stockpreis übernommen, ansonsten ist das Holz dem Stand Montafon frei Straße zur Verfügung zu stellen. c) Der Gefährungsbereich, in dem die Holzarbeiten durch die VKW durchgeführt wird, wird einvernehmlich unter Beiziehung des Geologen DDr. Bertle festgelegt. d) Die VKW erklären sich weiters als Eigentümerin der Gp. 2328/3 (Druckrohrtrasse) bereit, daß diese in der Mitte von einem geplanten Forstweg überquert wird. Diesbezüglich ist vor Baubeginn rechtzeitig mit der VKW das Einvernehmen herzustellen. Pkt. 7.) Der Betriebsleiter berichtet über verschiedene Begehungen mit Vertretern der Voralpe Tschöppen, welche sich freiwillig zur Erstellung verschiedener Weidezäunungen zum Schutz der Standeswaldungen vor Waldweide bereiterklärt haben. Diesbezüglich sollen ca. 2.400 lfm Zaun mit einem Kostenaufwand von ca. S 250.000, -- erstellt werden, sodaß hinkünftig der angrenzende Standeswald von der Waldweide geschont bleibt. Vom Betriebsleiter wird das Verständnis der Vertreter der Voralpe Tschöppa ausdrücklich sehr lobend hervorgehoben. Neben der Förderung aus dem Fonds zur Rettung des Waldes hat sich auch die Gemeinde Vandans zur Übernahme eines Kostenanteiles von 20% bereiterklärt, gleichfalls wird das Ersuchen an den Stand Montafon zur Übernahme von ebenfalls 20% gerichtet. Zum Schutz der Standeswaldungen in diesem Bereich wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, dem Ansuchen der Voralpe Tschöppen zur Übernahme eines 20%igen Kostenanteiles entsprechend einem Betrag von S ca 50.000, -zuzustimmen, wobei sich die Voralpe Tschöppa zur Erhaltung des Weidezaunes für die nächsten 15 Jahre zu verpflichten hat. Pkt. 8.) Der Vorsitzende berichtet nochmals über das vom Pfarrkirchenrat Vandans eingebrachte Ansuchen um Holzbeistellung zur Sanierung der alten Pfarrkirche in Vandans. Wie allgemein bekannt ist, ist die Entscheidung zur Erhaltung dieses Kulturgutes nun gefallen, mit den Sanierungsarbeiten wurde bereits begonnen. -9- Bgm. Wachter ersucht die Forstfondsvertretung, dem Antrag zu entsprechen, wobei er jedoch zu überlegen gibt, ob nicht die angesprochene Holzmenge von ca. 80 - 100 fm in Form eines Förderungsbeitrages im Interesse der Erhaltung dieses Kulturgutes gewährt werden soll. Von der Forstfondsvertretung wird die Unterstützung der Sanierung dieses Kulturgutes im Interesse seiner Erhaltung aus Talschaftssicht grundsätzlich befürwortet, wobei teils jedoch auch ablehnende Meinungen mit dem Hinweis des eigenen Verschuldens des Verfalls vertreten werden. Nach sehr eingehender Beratung wird schließlich einstimmig beschlossen, für die Sanierung der Pfarrkirche Vandans 60 fm Servitutsnutzholz zum Stockpreis zuzuweisen sowie einen Förderungsbeitrag in Höhe von S 50.000, -- zu gewähren. Pkt. 9.) Der Betriebsleiter berichtet über die bisherigen Besprechungen im Zusammenhang mit der Sanierung der akuten Felssturzgefahr bei der Güterweganlage "Manigg-Sasarscha-Grappes" im Bereich des Hütner-Tobels, weshalb im Frühjahr d.J. die Weganlage auch gesperrt werden mußte. Nach einer vorliegenden Kostenschätzung werden die Sanierungskosten mit ca. S 750.000, -- veranschlagt, wozu auch vom Stand Montafon ein Kostenbeitrag in Höhe von 10% erwartet wird. Vom Betriebsleiter wird in diesem Zusammenhang auch auf die bisherigen Aktivitäten in Zusammenhang mit der Benützung dieser Güterweganlage und die in den vergangenen Jahren errichteten weiteren Forststraßen in diesem Bereich hingewiesen, wobei auch auf den seinerzeitigen Beschluß zur Grundinanspruchnahme verwiesen wird. Die Frage der Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon wurde bereits mehrmals erörtert, wobei im konkreten Fall anläßlich einer im heurigen Frühjahr stattgefundenen Besprechung vom Betriebsleiter der Vorschlag vorgebracht wurde, daß ein Kostenschlüssel unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Baukostenbeiträge der Interessenten von der Agrarbezirksbehörde Bregenz erstellt werden soll, zumal diese Behörde sowohl über einen Sachverständigen für Güterwegebau als auch über einen forsttechnischen Amtssachverständigen verfügt. Bei diesem Kostenschlüssel müßten auch die Funktionen des Standeswaldes als Schutzwälder entsprechend Mitberücksichtigung finden. -10- Bgm. Sandrell berichtet in diesem Zusammenhang derzeit mit der Wildbach- und Lawinenverbauung bezüglich der Verbauung der Goldevor-Lawine in stattfinden, wozu gleichfalls zur Erschließung weiters, daß Gespräche Gaschurn der Verbauungsgebietes diese Weganlage benützt werden muß. Somit wird die Instandhaltung der Weganlage für die kommenden 10 Jahre im Rahmen des Lawinenverbauungsprojektes vorgenommen, gleichfalls kann unter Umständen auch die Sanierung des Felssturzgebietes in diesem Projekt untergebracht werden. Von der Forstfondsvertretung wird aufgrund der dringenden Notwendigkeit zur Sanierung des Abbruchgebietes einstimmig der Übernahme eines 10%-igen Kostenbeitrages, entsprechend einem Höchstbetrag von S 75.000, -- zugestimmt, wobei selbstverständlich alle Möglichkeiten zur Übernahme der Sanierungskosten in das Projekt der Goldevor-Lawine auszuschöpfen sind. Einer Verknüpfung der Kostenbeteiligung mit der Regelung der Erhaltungskostenfrage wird nicht zugestimmt. Gleichfalls wird die klare Forderung erhoben, daß bis zur Klärung der Erhaltungskostenregelung auch weitere Forstwege zur Erschließung der Standeswaldungen errichtet werden dürfen. Zur Frage der Erhaltungskostenbeteiligung bei verschiedenen Güterweg- und Interessentschaftsanlagen wird die grundsätzliche Meinung vertreten, daß diesbezüglich sicherlich entsprechende Regelungen zu erarbeiten sind, wobei jedoch die Möglichkeit zur Erarbeitung einer einheitlichen talschaftsweiten Vorgangsweise als eher nicht durchführbar beurteilt wird, weil die einzelnen Sachverhalte viel zu unterschiedlich sind.. Pkt. 10.) Vom Vorsitzenden wird ein Schreiben der Wasserinteressentschaft Silbertal-Kristberg zur Kenntnis gebracht, mit welchem sie um die Genehmigung zur Fassung der "VogelhusQuellen" auf der Gp. 723/1 unter Hinweis auf den mit Schreiben vom 28.02.1962 mitgeteilten Beschluß ersuchen. Über das Versorgungsgebiet der Genossenschaft und die vorliegenden Verhältnisse wird vom Vorsitzenden unter Hinweis auf den vorgenommenen Lokalaugenschein ausführlich berichtet. Von der Forstfondsvertretung wird das Ansinnen nach Fassung weiterer Quellen vorerst negativ beurteilt, zumal durch eine bessere Nutzung der bisher gefaßten Quellen durch Bau eines größeren Hochbehälters nach übereinstimmender Meinung für die kommenden Jahre das Auslangen für eine problemlose Wasserversorgung des Einzugsbereiches gefunden werden kann. -11- Nach einhelliger Meinung der Forstfondsvertretung gilt die im Jahre 1962 erteilte Bewilligung zur Fassung von weiteren Quellen als verjährt, zumal diese bisher nicht in Anspruch genommen wurde. Grundsätzlich wird die Meinung vertreten, daß gerade die vielfach im Standeswald entspringenden Quellen in Zukunft wesentlich an Bedeutung und Wert gewinnen werden, weshalb weitere Bewilligungen zu Quellfassungen sehr eingehend zu prüfen sind. Eine Fassung weiterer Quellen wird daher vorerst nicht bewilligt, sondern die Genossenschaft hat zur Lösung der Versorgungsengpässe einen größeren Hochbehälter zu errichten, wobei diesbezüglich auch die Bildung einer Genossenschaft im gesamten Kristberggebiet gefordert wird, da damit Versorgungsprobleme auch weiterer Abnehmer gelöst werden können. Der Vorsitzende wird beauftragt, im Sinne der aufgezeigten Vorgangsweise mit den Organen der Wassergenossenschaft Verhandlungen zu führen, wobei der zusätzlichen Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines größeren Hochbehälters (derzeit 20 m3) unter den genannten Bedingungen die Zustimmung erteilt wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.25 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme die Sitzung der Forstfondsvertretung. Schruns, am 9. Juli 1990 Schriftführer: FORSTFONDSVERTRETUNG: