19870616_FF_012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 15:44
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1987-06-16
Erscheinungsdatum 1987-06-16
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/ FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. Juni 1987 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 12. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 27. Mai sowie der Verständigung vom 3. Juni über die Verschiebung der Sitzung auf den heutigen Tage nehmen teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Nicht erschienen: Ernst Marlin, St. Gallenkirch, Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Sitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, dem Antrag des Vorsitzenden einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung vom 3. April 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Genehmigung der Servitutsbezüge 1987 und Entscheidung über verschiedene Einsprüche; 4. Beratung des vom Betriebsleiter erstellten Maßnahmenkataloges zur Sanierung der Standeswaldungen; 5. Einstellung eines weiteren Betriebsorganes; -2- 6. Antrag der Alpen Käfera und Alpgues um Mitbenützung des Forstweges Käfera zur Alperschließung; 7. Ansuchen von Frau Irma Hechenberger, St. Gallenkirch auf Grundverkauf aus der Gp. 1111/7 St. Gallenkirch; 8. Stellungnahme zur weiteren Vorgangsweise betreffend Kiesabbau am Mustrigielbach in Vandans; Erweiterung der Tagesordnung: 9. Ansuchen von Flatz Herbert, St. Anton um Mitbenützung der Zufahrtsstraße über die Standesparzelle Gp. 368/1 zum Einfamilienwohnhaus auf der Gp. 147/2 St. Anton; 10. Allfälliges; ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 11. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 3. April 1987, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: Über den Kiesabbau auf der Forstfondsparzelle 1231/1 am Mustrigielbach in Vandans hat am 30. April eine weitere Besichtigung stattgefunden. Es wird auf die Behandlung unter Punkt 8 der Tagesordnung verwiesen. Über den Kiesabbau aus dem Suggadinbach mit Aufbereitung und Deponie des Materials auf Forstfondsgrund (Gp. 4244/2) hat am 27. Mai ebenfalls ein Augenschein mit Vertretern der Behörde stattgefunden, über die Inanspruchnahme von Forstfondsgrund sind in nächster Zeit Verhandlungen mit Herrn Maier vorgesehen. Ein Grundverkauf wird nach interner Beratung in der Verwaltung eher ablehnend beurteilt und von der Forstfondsvertretung grundsätzlich zur Kenntnis genommen. Vom Betriebsleiter wird ein kurzer Überblick über den Forstwegebau erstattet. Demnach sind folgende Bauführungen geplant: Seggeswald, St. Gallenkirch: Fertigstellung ca. 1.000 m; Graps-Sanüel, Tschagguns: Restarbeiten und Sanierung der Abrutschung infolge Wassereinbruch im Frühjahr; Käferawald, Silbertal: Baubeginn des Weges mit ca. 1.800 m, die Bescheiderlassung ist von der Behörde angekündigt; -3- Bargawald, Schruns: Verhandlung des Projektes mit ca. 1.200 m ist für die kommende Woche angekündigt; nach Vorliegen der Bewilligung soll mit den Bauarbeiten begonnen werden; Bleiwald, St. Gallenkirch: die mündliche Verhandlung für die Errichtung des ca. 600m langen Forstweges hat bereits stattgefunden, mit den Bauarbeiten soll gleichfalls nach Vorliegen der Bewilligung begonnen werden; Schrinawaldweg, Bartholomäberg: im Zuge des Lawinenverbauungsprojektes ist die Errichtung dieses Erschließungsweges allenfalls noch im heurigen Jahr durch die Wildbachverbauung geplant; Böschis, Vandans: im Zuge der durchgeführten Durchforstung, bei welcher eine Fläche von ca. 6 ha gelichtet wurde, ist ein Schlepperweg mit einer Länge von 130 m errichtet worden; Der Betriebsleiter berichtet weiters, daß je nach zeitlichen Möglichkeiten noch weitere Forstwegprojekte erarbeitet und zur Erlangung der nötigen Bewilligungen bei der Behörde eingereicht werden sollen. Er führt u.a. die Projekte Basiserschließung des Schattwaldes in Silbertal, Verlängerung Gsteirterwald in Silbertal, Harzawald in Gaschurn, Hüttenkopfbahn-Matschwitz in Tschagguns etc. an. Gleichfalls hat bereits eine mündliche Verhandlung für die Errichtung der Güterweganlage Tanafreida - Lifinar in St. Gallenkirch stattgefunden, in dessen Verlängerung die Erschließung der Standeswaldungen oberhalb von Gortniel bis zum Frattetobel geplant ist. In Vandans findet am 25. Juni die mündliche Verhandlung zur Errichtung des Erschließungsweges zur Rellsbachfassung durch die Vorarlberger Illwerke AG statt. Der Betriebsleiter berichtet über die in den letzten Wochen vorgenommenen Aufforstungen in den einzelnen Standeswaldrevieren, wobei teils durch Aushilfen, großteils jedoch durch die betriebseigenen Organe folgende Aufforstungen vorgenommen wurden: Bartholomäberg: 2.700 Fichten 1.000 Tannen Schruns: (Aufforstungsaktion durch den ÖAAB, Schruns) 600 Fichten St. Anton: 500 Lärchen Tschagguns: 6.000 Fichten Vandans: 14.000 Fichten Silbertal: 5.000 Fichten 1.500 Tannen Aufforstungsaktion durch VN: St. Gallenkirch: 900 Lärchen 1.000 Fichten 7.400 Fichten 500 Tannen Gaschurn: 2.600 Fichten -4- Der Vorsitzende berichtet über eine Aussprache mit Marent Werner, welcher den ehemaligen Landesforstgarten in Bartholomäberg in Eigenregie wieder aktiviert. Das Vorhaben wird vom Stand Montafon sehr begrüßt, die Unterstützung des Standes Montafon wurde, soweit dies möglich ist, zugesichert. Der Betriebsleiter hat an allen Abschußplanbesprechungen in den einzelnen Revieren teilgenommen und dabei die Vorstellungen des Standes Montafon in Bezug auf die erforderlichen Abschüsse zur Schaffung eines tragbaren Wildstandes deponiert. Sehr kritisch werden vom Betriebsleiter die teils überhöhten Wildstände beurteilt, was auch durch Wildzählungen vielfach leider wieder bestätigt wurde. Er regt wiederum eine revierüberschreitende Jagdbewirtschaftung an, in welche auch die vielen Eigenjagden einbezogen werden müssen. Dem Institut für Waldbau an der Universität für Bodenkultur wurde von der Landesregierung der Auftrag erteilt, eine Pilotstudie Montafon über die Hochlagenentwicklungs-, Hochlagenauf forstungs- und Schutzwaldsanierungsplanung zu erstellen. Der Betriebsleiter stellt dazu fest, daß durch diese Studie wertvolle Informationen und Planungsunterlagen für die Talschaft erwartet werden können. Der zuständige Universitätsassistent Dr. Pitterle wird in den kommenden Wochen mit dem Betriebsleiter verschiedene Besichtigungen vornehmen. Vom Land werden im Montafon gleichfalls Bodenuntersuchungen durchgeführt, wozu bereits am 19. Juni mit dem Landesforstinspektor und Universitätsprofessoren Begehungen stattfinden, um die Untersuchungsflächen festzulegen. Der Betriebsleiter berichtet, daß beispielsweise bei bereits durchgeführten Bodenuntersuchungen im Bereich Muttwald in Silbertal pH-Werte von unter 3 (= Essigsäure entsprechend) festgestellt werden mußten, wobei die Normalwerte zwischen 5 und 6 liegen müßten. Durch den über den Niederschlag erfolgten Schadstoffeintrag in die Böden müssen langfristige Schädigungen des Feinwurzelsystems der Wälder und damit verbunden weitere Schädigungen befürchtet werden. Der Betriebsleiter berichtet hiezu noch, daß beispielsweise bei Untersuchungen in Eichenberg Aluminiumkonzentrationen festgestellt wurden, die das 70-fache des Normalwertes überschreiten, ohne daß bereits Schädigungen am Pflanzensystem augenscheinlich wären. Über die Verbauung der Schrinawaldlawine und der damit notwendigen Wald-Weidetrennung hat eine weitere Besprechung stattgefunden, gleichfalls fand bei der Bezirkshauptmannschaft unter Mitwirkung der Agrarbezirksbehörde eine Besprechung zum Problemkreis Wald-Weidetrennung in der Talschaft statt. Der Betriebsleiter gibt bekannt, daß zur Problematik Wald-Weide-Immissionen im Bereich der Standeswaldungen Bartholomäberg über die Universität für Bodenkultur unter Prof. DDr. Mayer eine Diplomarbeit verfaßt wird. -5- Im Bereich Böschis in Vandans wurde auf einer Fläche von ca. 6 ha eine Durchforstung durchgeführt, wobei das angefallene Durchforstungsholz an verschiedene Parteien und Servitutsberechtigte zur Aufarbeitung zugewiesen wurde. Der Betriebsleiter berichtet, daß im Zuge der Durchforstung praktisch am gesamten Fichtenrestbestand Verbißschäden aus Vorjahren festgestellt werden mußten. Vom Betriebsleiter werden die Durchforstungsrückstände in den Standeswaldungen mit einigen 100 Hektar beziffert. Er weist darauf hin, daß zur Schaffung von stabilen Beständen in Zukunft solche Durchforstungen in vielen Bereichen dringend notwendig sein werden. Durch den Betriebsleiter wird bekanntgegeben, daß in allen Standesgemeinden Wildschadensschätzungen durch die ger. beeideten Sachverständigen Dipl. Ing. Tschann aus Dornbirn und Dipl. Ing. Dr. Sonderegger aus Nenzing vorgenommen werden. Schäden kleineren Ausmaßes werden zusätzlich durch die Waldaufseher bzw. Betriebsorgane aufgenommen. Zur Anfrage von Bgm. Rudigier nach der Schadholzaufarbeitung im Bärenwald teilt der Vorsitzende mit, daß trotz mehrmaliger Urgenzen bei der Behörde und auch Zusagen der erforderliche Bescheid über die Einräumung des beantragten Bringungsrechtes bis heute noch nicht ergangen ist. Die Forstfondsvertretung stellt einhellig fest, daß bei der Behörde mit Nachdruck auf die Situation hinzuweisen ist. Bgm. Rudigier berichtet über die mit den Obmännern der Wildfütterungsgemeinschaften sowie der Jagd- und Forstbehörde stattgefundene Aussprache. Die Schonzeit für Schmaltiere wurde bereits mit 1. Juni aufgehoben, gleichzeitig wurde eine Schonung der Kronenhirsche ab voraussichtlich Mitte November vereinbart. Bgm. Rudigier vertritt hiezu die Meinung, daß Trophäenträger in Schadgebieten auch trotz Schonung zu erlegen sind, wofür er sich gegebenenfalls auch entsprechend einsetzen werde. Die Forstfondsvertretung schließt sich dieser Auffassung einhellig an. Pkt. 3.) Den für mit Auf Anwesenden wird eine Übersicht über die Bedarfsanmeldung das Jahr 1987 ausgehändigt. Die Gesamtanmeldung liegt 8.426 fm um 766 fm unter der Vorjahresanmeldung. die einzelnen Gemeinden entfallen folgende Servitutsbezüge: Nutzholz Brennholz Gesamt St. Anton Vandans Tschagguns Schruns Bartholomäberg Silbertal St. Gallenkirch Gaschurn 18 fm 188 fm 206 fm 278 fm 556 fm 834 fm 342 fm 756 fm 1098 fm 276 fm 920 fm 1196 fm 434 fm 996 fm 1430 fm 342 fm 580 fm 922 fm 595 fm 1104 fm 1699 fm 265 fm 776 fm 1041 fm _______________________________________ SUMME 2550 fm 5876 fm 8426 fm ======================================= -6- Die Unterschreitung der Vorjahresanmeldung wird auf die verstärkte Kontrolltätigkeit des Betriebsdienstes und eine restriktivere Handhabung der Holzbezugsstatuten zurückgeführt. Von der Behörde wurde über Antrag nachstehender Hiebsatz in den einzelnen Standeswaldrevieren bewilligt: St. Anton Vandans 100 fm 1.300 fm Tschagguns 1.500 fm Schruns 700 fm Bartholomäberg 300 fm Silbertal 3.300 fm St. Gallenkirch 2.800 fm Gaschurn 1.500 fm ________ Gesamthiebsatz 11.500 fm ========= Der Betriebsleiter weist besonders auf die im Bewilligungsbescheid enthaltenen Auflagen und deren Auswirkungen auf die Bewirtschaftung hin. Hervorgehoben wird die Auflage zu einer auf die Steilheit des Geländes angepaßten Stockung mit der Pflicht zur Entrindung der Stöcke, die Entrindung von in der Saftzeit gefällten Holzes sowie einer schonungsvollen Bringung, damit Bringungsschäden am Bestand vermieden werden können. Zur Abwicklung der Bedarfsanmeldung wird berichtet, daß sämtliche Nutzholzbezüge durch die Betriebsorgane auf ihre Anspruchsberechtigung überprüft wurden, wobei den jeweiligen Parteien im Falle einer Streichung die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Die Forstfondsvertretung vertritt hiezu die Auffassung, daß in Zukunft auch der zuständige Bürgermeister über vorgenommene Streichungen in Kenntnis gesetzt werden soll. Grundsätzlich wird die Abwicklung der Bedarfsanmeldungen durch den Betriebsdienst zustimmend zur Kenntnis genommen und gleichzeitig vermerkt, daß trotz der probeweisen Ausschaltung der örtlichen Holzkommissionen eigentlich nur vereinzelte kritische Stimmen festgestellt werden konnten. Die eingegangenen Einsprüche werden nachfolgend durch die Verwaltung auf Grund den vorliegenden Informationen und Erhebungsergebnisse der Betriebsorgane eingehend beraten und darüber wie folgt entschieden: 1. Mangeng Franz, Bartholomäberg 48: Die für eine Dachreparatur beim Hausstall Bp. 889 (Anbringung einer Dachschalung) beantragten 2 Sagstämme werden unter Berücksichtigung der auf das Objekt getätigten Bezüge, sowie der Tatsache, daß er Antragsteller hauptberuflich eine Landwirtschaft betreibt, einstimmig genehmigt. -7- 2. Fritz Helmut, Bartholomäberg 81: Vom Antrag auf Zuweisung von 60 fm Nutzholz für die Sanierung des Dachstuhles für das Wohnhaus Nr. 81, Bp. 213 wurden 13 fm bewilligt, da eine Besichtigung ergeben hat, daß der allgemeine Bauzustand des Objektes als nicht baufällig beurteilt werden muß. Die Dachstuhlerneuerung ist durch einen Anbau bedingt, seit 1977 wurden weiters 15, 60 fm Nutzholz für laufende Reparaturen bezogen. Dem Einspruch wird einstimmig nicht stattgegeben und die bewilligte Servitutsholzmenge mit 13 fm bestätigt. 3. Vallaster Herbert, Bartholomäberg 66: Die für Dielen und Gebälk sowie Fenstereinbau beantragten 2 Sagstämme für das Wohnhaus Nr. 66, Bp. 857 wird auf Grund des in den Vorjahren bezogenen Nutzholzes in Höhe von 87 fm einstimmig nicht bewilligt. 4. Battlogg Alois, St. Anton 4: Der beantragte Sagstamm für Außentäfel für Scharm Bp. 64 wird einstimmig nicht bewilligt, da keine Verwendung im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes erfolgt. Die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes sind nicht mehr gegeben, der Scharm wird derzeit von der Funkenzunft St. Anton als Depot benützt. 5. Battlogg Egon, St. Anton 21: Dem Antrag auf Zuweisung von 4 Schindelstämmen für die Eindeckung des Maisäßstalles Bp. 141/1 in Bartholomäberg wird einstimmig stattgegeben, da derzeit keine Anhaltspunkte für eine anderweitige Verwendung des Objektes gegeben sind. Sofern der Stall in den kommenden Jahren nicht im Rahmen der Maisäßbewirtschaftung Verwendung finden sollte, ist für das Schindelholz der ortsübliche Kaufpreis nachzuentrichten. 6. Fleisch Walter, Auweg 9, Schruns: Der beantragte Sagstamm für die Instandhaltung des Stalles Bp. 633 wird einstimmig nicht bewilligt, da das Objekt im Rahmen der Landwirtschaft keine Verwendung findet. Wie festgestellt wurde, ist beim Objekt ein Kaminanbau erfolgt, desgleichen findet dasselbe auch für Zwecke des Fremdenverkehrs Verwendung. 7. Brugger Franz, Gamplaschgerweg 21, Schruns: Der beantragte Sagstamm und Schindelstamm für die Stallinstandhaltung Bp. 1016 wird auf Grund den Vorbezügen und dem hiezu nicht zu erbringenden Verwendungsnachweis nicht bewilligt. Auf Grund des bisherigen Einforstungsumfanges war für die Eindeckung des Vanillanbaues lediglich die Verwendung eines Schindelstammes notwendig. Zur Regelung der künftigen Einforstung wird einstimmig beschlossen, das Holzbezugsrecht des abgetragenen Stalles Bp. 689 auf den im Jahre 1937 erbauten Stall Bp. 1016 zu übertragen. Die Höhe des Einforstungsumfanges ist durch den Betriebsleiter auf Grund einer Besichtigung festzulegen. 8. Fitsch Emil, Silbertalerstraße 353, Schruns: Der beantragte Sagstamm für die Reparatur des Wohnhauses Bp. 771 wird einstimmig genehmigt. Es wurde festgestellt, daß sich das Wohnhaus in einem schlechten Bauzustand befindet, lt. Angabe wird das für die Sanierung des Dachstuhles notwendige Holz aus dem Eigenwald bezogen. -8- 9. Maier Hugo, Vandans 65: Der Antrag auf Zuweisung von 2 Sagstämmen für Fenstereinbau beim Maisäßhaus Nr. 228, Bp. 703 im Rellstal wird einstimmig abgelehnt, da das Objekt als Ferienhaus Verwendung findet. Zudem wurden im Jahre 1985 bereits 31 fm Nutzholz zugewiesen. 10. De Klark Anna, Vandans 61: Dem Antrag auf Zuweisung von 14 Sagstämmen für den Neubau des Stalles Bp. 121/3 wird einstimmig nicht stattgegeben, da das Objekt für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht benötigt wird und zudem infolge der Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht das Objekt dem Verfall preisgegeben wurde. 11. Juen Cacilia, St. Gallenkirch 5: Das beantragte Brennholzlos wird bewilligt, da lt. Auskunft des Gemeindeamtes ein eigener Haushalt gemeldet ist. 12. Hager Katharina, St. Gallenkirch 178: Das beantragte Brennholzlos wird unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände einstimmig bewilligt. Frau Hager ist infolge ihrer Pflegebedürftigkeit während den Wintermonaten bei ihrer Tochter in Bludenz, ab dem Frühjahr und während des Sommers wohnt sie jedoch in St. Gallenkirch und benötigt das beantragte Brennholz. 13. Mathies Wilhelm, St. Gallenkirch 32: Der beantragte Sagstamm wird einstimmig nicht bewilligt, da für die Reparatur der Böden im Wohnhaus Nr. 32, Bp. 658 bereits im Vorjahr der beantragte Bedarf zugewiesen wurde. Es ist bereits bei der Bedarfsanmeldung der benötigte Verwendungszweck anzuführen, und es kann nicht im Falle einer Ablehnung des angemeldeten Bedarfes im Zuge des Einspruches ein anderer Verwendungszweck geltend gemacht werden. 14. Sander Erich, Gortipohl 25: Der beantragte Sagstamm für Brügeneinbau im Stall Bp. 1128 wird einstimmig genehmigt, in den letzten Jahren sind nur geringe Bezüge erfolgt. 15. Tschofen Erna, St. Gallenkirch 95: Das beantragte Brennholzlos wird einstimmig genehmigt, da lt. Auskunft des Gemeindeamtes ein Haushalt gemeldet ist. 16. Biermeier Friedrich, St. Gallenkirch 253: Der für die Instandhaltung des Stalles Bp. 365 beantragte Sagstamm wird auf Grund den in den Vorjahren erfolgten Bezügen (181 fm in 30 Jahren) einstimmig nicht bewilligt. Zudem sind in den vergangenen Jahren laufend Erweiterungen vorgenommen worden, welche als nicht eingeforstet zu beurteilen sind. -9- 17. Maier Luise, St. Gallenkirch 133: Das zur Errichtung einer bereits verfallenen Wachküche beantragte Nutzholz im Umfang von 13 fm sowie 6 fm Schindelholz und eines weiteren Sagstammes für Stallbrügen wird einstimmig nicht bewilligt, da in den Jahren 1985 und 1986 50 fm Nutzholz und 14 fm Schindelholz für eine Dachstuhlsanierung zugewiesen wurde, welches bis heute für den beantragten Verwendungszweck noch nicht verwendet wurde. Im Zuge der Überprüfung wurde weiters festgestellt, daß das Schindelholzbezugsrecht für eine Dachhälfte des Wohnhauses früher bereits abgelöst wurde, weshalb für das anteilige Schindelholz der ortsübliche Kaufpreis nachzuentrichten ist. 18. Ursula von Cranach, Montjolastraße 35, Schruns: Die für die Stalldachreparatur beantragte Holzmenge von 2 Sagstämmen und 5 Schindelstämmen wird einstimmig nicht bewilligt, da das Objekt nicht mehr Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens ist und für die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr benötigt wird. Die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes sind nicht mehr gegeben. ENTSCHEIDUNG ÜBER SERVITUTSHOLZANMELDUNGEN: 1. Wachter Paul, St. Gallenkirch 276: Bei der Bedarfsanmeldung wurde für den Neubau des Wohnhauses Bp. 379 die Zuweisung von 102 fm Nutzholz beantragt. Wie die Erhebungen zeigen, ist das Objekt in einem sehr schlechten und baufälligen Zustand, sodaß ein Neubau nötig erscheint. Der schlechte Bauzustand ist vorwiegend auf eine Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht zurückzuführen. Laut Erhebung sollen im Neubau auch Ferienwohnungen untergebracht werden, das Objekt ist gleichfalls nicht Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens. Die Forstfondsvertretung genehmigt grundsätzlich die Zuweisung von Servitutsholz, die genaue Menge ist jedoch durch den Betriebsleiter nach Einsichtnahme in die Planunterlagen festzulegen, wobei eine Menge von höchstens 50 bis 60 fm als angemessen erachtet wird. 2. Netzer Karl und Otwin, St. Gallenkirch: Dem Antrag auf Zuweisung von 42 fm Nutzholz und 9 fm Schindelholz für die Neurstellung der Maisäßhütte Nr. 351, Bp 332 auf Montiel wird einstimmig nicht stattgegeben. Das Gebäude ist bereits seit Jahrzehnten verfallen und wird für die landwirtschaftliche Nutzung nicht benötigt. Auf Grund der gänzlichen Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht in früheren Jahrzehnten gilt das Holzbezugsrecht als erloschen. 3. Geschw. Netzer, St. Gallenkirch: Für die Reparatur des Stalles auf Bp. 331 Montiel wurden 8 Sagstämme und 4 Schindelstämme beantragt. Da lt. Erhebung das Gebäude ebenfalls seit Jahrzehnten verfallen ist, wird das beantragte Servitutsholz einstimmig nicht genehmigt, da das Holzbezugsrecht erloschen ist. -10- 4. Bitschnau Werner, Bartholomäberg 511: Für einen Stallanbau wurde die Zuweisung von 12 fm Nutzholz beantragt. Hiezu wird festgestellt, daß der im Jahre 1972 erbaute Stall ohne Servitutsholz errichtet wurde, eine Regelung des Bezugsrechtes ist allerdings bis heute nicht vorgenommen worden. Weiters wurde vor ca. 12 Jahren der Stall Bp. 366/1 abgetragen, ein weiterer baufälliger Stall auf der Bp. 375/1 besteht noch und wird für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht benötigt. Einer Übertragung des Holzbezugsrechtes für den bereits längst abgebrochenen Stall ist nicht mehr möglich, die Übertragung des Holzbezugsrechtes des noch vorhandenen Stalles kann solange nicht erfolgen, als der Abbruch dieses Stalles nicht sichergestellt ist. Eine Entscheidung über die Bedarfsanmeldung wird bis zur Herbeiführung einer Gesamtregelung mit Ermittlung des Einforstungsumfanges des im Jahre 1972 erbauten Stalles vorerst vertagt. 5. Barbisch Meinrad, Gaschurn 185: Dem Antrag auf die Zuweisung von 16 fm Nutzholz für die Anbringung einer neuen Bedachung beim Wohnhaus Nr. 185 wird einstimmig nicht stattgegeben, da auf das bestehende Bitumenschindeldach ein weiteres Blechdach mit der erforderlichen Unterkonstruktion aufgebracht werden soll. Es wird festgestellt, daß die Anbringung einer Doppelbedachung nach dem Holzbezugsstatut nicht eingeforstet ist. 6. Gebr. Brugger, Schruns: Über den Antrag auf Zuweisung von 120 fm Nutzholz für den Neubau des Stalles Bp. 1035 kann vorerst nicht entschieden werden, da der alte Stall als nicht baufällig beurteilt werden muß. Es wird darauf verwiesen, daß im Falle eines Neubaues ein Antrag auf Übertragung des Holzbezugsrechtes eingebracht werden kann. Es wird festgestellt, daß im Zuge der Entscheidung über die Übertragung auch über den Einforstungsumfang zu entscheiden ist. Der Betriebsleiter berichtet, daß in den vergangenen Monaten in vielen Teilen der Standeswaldungen Windwurf- und Schneebruchholz angefallen ist, an dessen Aufarbeitung derzeit gearbeitet wird. Bis zum Sitzungstage wurde vorläufig eine gesamte Schadholzmenge von ca. 3.100 fm festgestellt, welche sich auf die Standesgemeinden wie folgt verteilt: Vandans ca. 350 fm Tschagguns ca. 600 fm Silbertal ca. 1100 fm Schruns ca. 150 fm Bartholomäberg ca. 50 fm St. Gallenkirch ca. 700 fm Gaschurn ca. 200 fm Weiters ist beim Forstwegebau mit einem weiteren Trassenholzanfall von mindestens 1.000 fm zu erwarten. Der Betriebsleiter weist gleichzeitig auf die in den anderen Regionen Vorarlbergs aber auch im benachbarten Ausland -11- angefallenen Schadholzmengen und die damit verbundenen Konsequenzen auf dem Holzmarkt und den damit auftretenden Preisverfall hin. Er ersucht in diesem Zusammenhang beim Land auch dahingehend einzuwirken, daß zum Schutz der einheimischen Forstbetriebe eine restriktivere Importpolitik für Holzeinfuhren vorgenommen wird. Auf Grund der gegebenen Schadholzsituation stellt der Betriebsleiter fest, daß Zuweisungen von stehendem Servitutsholz nicht verantwortet werden können und schlägt vor, bis zur Vermarktung des Schadholzes und Trassenholzes keine Schlägerungen von stehendem Holz durch die Nutzungsberechtigten zu bewilligen. Nach ausführlicher Beratung wird einstimmig beschlossen, daß ab sofort für Servitutsholz keine Zuweisungen am Stock vorgenommen werden. Neben der Bedarfsdeckung aus Windwurfholz durch Selbstaufarbeitung, sofern dies waldbaulich vertretbar ist, sind nur Zuweisungen von aufgearbeitetem Servitutsholz möglich. Pkt. 4.) Eingangs der Behandlung des vom Betriebsleiter erstellten Maßnahmenkataloges spricht der Vorsitzende dem Betriebsleiter den ausdrücklichen Dank für seine bisherige Arbeit und seinen Einsatz aus, welchem sich die Forstfondsvertetung einhellig anschließt. Der Vorsitzende stellt unter Hinweis auf die allen Forstfondsvertretern bereits früher übergebene Ausfertigung des Maßnahmenkataloges zur Sanierung der Standeswaldungen fest, daß neben einer Aufnahme des Istzustandes auch zahlreiche Bewirtschaftungsvorstellungen für die Zukunft mit deren personellen und finanziellen Auswirkungen enthalten sind. Es wird begrüßt, daß der Istzustand gerade in Hinblick auf die vielfältigen Probleme wie Immissionen, Wildproblematik, Waldweide, Bewirtschaftung etc. teils sehr kritisch aufgezeigt ist. Gleichzeitig werden auch umfangreiche Forderungen für die künftige Bewirtschaftung sowohl auf betrieblicher als auch auf überbetrieblicher bzw. öffentlicher Ebene aufgezeigt und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen erläutert. Der Betriebsleiter erörtert nun anschließend das von ihm in den letzten Monaten erstellte Konzept und stellt grundsätzlich fest, daß eine genaue Zustandsbeschreibung über die Standeswaldungen derzeit auf Grund der noch vielfach fehlenden genauen Informationen nicht möglich ist. Eine exakte Zustandsbeschreibung mit genauen Angaben über Aufforstungsflächen, Naturverjüngung, Durchforstung, Rückeschäden, mit Angaben über Gebiete, in denen die heutige Bewirtschaftung noch tragbar ist u.a. kann erst im Zuge der Erstellung des Wirtschaftsplanes erfolgen. Der Betriebsleiter stellt weiters grundsätzlich fest, daß die finanziellen Mittel für die notwendigen Maßnahmen mit Sicherheit nicht aus der Waldbewirtschaftung aufgebracht werden können, vor allem auch unter Berücksichtigung der gegebenen Servitutsbelastungen. Eine richtige Waldbewirtschaftung hat in Zukunft nicht in erster Linie der Holznutzung zu dienen, als übergeordnetes Ziel muß die Sicherung der Schutz- und Bannfunktion -12- für die künftige Bewohnbarkeit des Tales dienen. Im Rückblick auf die bisherige Tätigkeit stellt der Betriebsleiter fest, daß viele Agenden aus Zeitmangel nicht möglich waren, wobei gerade in Hinblick auf die hohen Förderungen die Erstellung von Schutzwaldsanierungsprojekten genannt wird. Auf Grund des bisherigen Überblickes wird bei Berücksichtigung der Lage der Standeswälder in Zukunft die derzeitige Bewirtschaftungsmethode im Form von Selbstschlägerungen durch die Standesbürger auf höchstens 10% der Gesamtfläche als tragbar erachtet, wobei der Betriebsleiter in schwierigen Bringungslagen die Aufarbeitung allen Schadholzes aus Sicht der Waldbewirtschaftung als nicht unbedingt erforderlich bezeichnet, da die Folgeschäden (z.B. Rückeschäden am Bestand und an der Naturverjüngung) vielfach den Nutzen übersteigen. Auf Grund der überalterten Bestandesstruktur erwartet der Betriebsleiter im Zuge der Erstellung des Wirtschaftsplanes einen gegenüber heute wesentlich höheren Hiebsatz, da die Verjüngung mit entsprechendem Altersklassenaufbau raschestmöglich in die Wege geleitet werden muß. Die Lösung des Wildproblems sieht der Betriebsleiter nur im gemeinsamen Bemühen der Forstwirtschaft mit der Jagd möglich, wobei eine überregionale Wildbewirtschaftung unter Einbeziehung der EigenJagden unbedingt notwendig sein wird, da die für ein Aufkommen der Naturverjüngung erforderlichen Voraussetzungen dringende geschaffen werden müssen. Der Vorsitzende dankt dem Betriebsleiter für seine detaillierten Ausführungen. Der Vorsitzende legt ein klares Bekenntnis zu einer Mindesterschließung der Standeswälder mit Forstwegen ab, welche gerade angesichts der schwierigen Bringungslagen als umso dringender beurteilt werden muß. Gleichfalls wird auf die Notwendigkeiten auf dem Personalbereich hingewiesen, wobei in den kommenden Jahren mit dem altersbedingten Ausscheiden einiger Waldaufseher weitere Gebiete durch den eigenen Betriebsdienst betreut werden müssen. Zur Finanzierung der vom Betriebsleiter im Konzept aufgezeigten Maßnahmen stellt der Vorsitzende fest, daß auf Grund einer überschlagsmäßigen Vorschau ein jährlicher Abgang in der Höhe von ca. S 4 Mio. zu erwarten sein wird. Der Vorsitzende weist wiederum auf die bereits grundsätzlichen Zusagen des Landes und der Vorarlberger Illwerke hin, wonach diese zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen bereit sind, einen jährlichen Beitrag in der Höhe von je S 1 Mio. zu leisten. Als weiterer Finanzierungspartner zur Aufbringung einer zusätzlichen Million sollen die Seilbahngesellschaften eingebunden werden, wobei die diesbezüglichen grundsätzlichen Vorstellungen mit Dipl. Ing. Bitschnau von den Silvretta Nova Bergbahnen bereits besprochen und von ihm bei der Seilbahnsitzung auch schon vorgestellt wurden. Und schließlich soll von den 8 Forstfondsgemeinden ebenfalls eine Million aufgebracht werden. Der Vorsitzende hofft auf das dringende Verständnis der Gemeinden und würde es nicht verstehen, wenn seitens der Forstfondsgemeinden diese Idee keine Unterstützung finden würde, zumal auch seitens der vorhin angeführten Partner die Mitfinanzierung der Gemeinden erwartet wird. -13- Unter Zugrundelegung der Verwaltungszählung per 31.3. 1987 wären von den Forstfondsgemeinden folgende Beträge aufzubringen: Einwohner: Bartholomäberg Schruns Tschagguns Vandans 2.044 3.886 2.496 2.278 Betrag: S S s s 120.897 229.846 147.631 134.737 St. Anton Silbertal St. Gallenkirch Gaschurn 606 854 2.327 2.416 s 35.843 s 50.512 s 137.635 s 142.899 ___________ s 1.000.000 =========== Bgm. Wekerle stellt fest, daß in Zukunft die Sicherung des Lebensraumes immer mehr ins Bewußtsein rücken wird, eine Finanzierung dieser Maßnahmen aus den Holzerlösen wird mit Sicherheit nicht möglich sein. Die vorliegende Idee wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt, im Zuge der weiteren Verwirklichung müssen jedoch die Gemeindevertretungen der Forstfondsgemeinden über die Problematik, die Notwendigkeit und Wichtigkeit entsprechend informiert und überzeugt werden, wobei auch auf die unklare Rechtssituation hingewiesen wird. Gleichfalls sollte für jede Gemeinde ein entsprechender Prioritätenkatalog ausgearbeitet werden. Gottfried Schapler entfernt sich wegen anderweitigen Verpflichtungen um 16.45 aus dem Sitzungssaal. Der Vorsitzende stellt nochmals klar fest, daß nicht die Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens für den Forstfonds im Vordergrund steht, sondern ausschließlich die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Sicherung der Schutzfunktion durch die Standeswaldungen für die gesamte Infrastruktur des Tales. Bgm. Wachter berichtet, daß in der Gemeinde Vandans im Zuge der Beratungen über die bevorstehenden Jagdverpachtungen ähnliche Gedanken überlegt werden, wie diese vom Vorsitzenden vorgebracht wurden. Vandans ist bereit, den vorhin angeführten Beitrag für die Waldbewirtschaftung zu investieren, es wird jedoch als zweckmäßig erachtet, die erforderlichen Entscheidungen über die Bewirtschaftung mehr zu dezentralisieren, da dadurch ein bessere Motivation der Bürger erhofft wird. Selbstverständlich sollen alle Maßnahmen im Standeswald in Zusammenarbeit mit dem Stand Montafon entschieden und durchgeführt werden. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß aus Sicht des Standes Montafon keinerlei Interesse an einer verstärkten Zentralisierung in der Standesverwaltung besteht und alle Maßnahmen im Einvernehmen mit der jeweils betroffenen Gemeinde durchgeführt werden. Ein Nachweis über die in den einzelnen -14- Gemeinden investierten finanziellen Mittel ist leicht zu erbringen. Die vorliegende Idee verlangt ein gemeinsames Vorgehen, da sonst die Gefahr besteht, daß diese Idee nicht verwirklicht werden kann. Der Vorsitzende appelliert an alle Kollegen Bürgermeister, im Interesse der nötigen Sicherung der Schutz- und Bannwälder die Idee einhellig und gemeinsam zu unterstützen. Im Zuge der ausführlichen Beratung wird die vorgeschlagene Vorgangsweise von allen Anwesenden einhellig unterstützt und gutgeheißen, wobei der Vorsitzende nochmals ausdrücklich auf die im Konzept auf den Seiten 140 ff enthaltene Zusammenfassung für die Beratung in den Gemeindevertretungen hinweist. Der Vorsitzende stellt dankbar fest, daß die Idee grundsätzliche Zustimmung findet, die Forstfondsvertretung stellt geschlossen fest, daß eine Verwirklichung erfolgen soll. Zur weiteren Vorgansweise wird vereinbart, daß den Forstfondsgemeinden ein entsprechendes Schreiben übermittelt wird, in welchem auch die erwarteten Beiträge aufgeschlüsselt sind. Abschließend gibt der Vorsitzende der Hoffnung Ausdruck, daß die Aufbringung je einer Million vom Land, von den Vorarlberger Illwerken, den Seilbahngesellschaften und den Forstfondsgemeinden noch im laufenden Jahr möglich sein wird. Pkt. 5.) Zur erfolgten Ausschreibung eines weiteren Betriebsorganes wird berichtet, daß lediglich die Bewerbung von SchwarzhansDönz Andreas aus Silbertal eingegangen ist, welcher in den vergangenen Tagen den Waldaufseherkurs in Rotholz mit Erfolg abgeschlossen hat. Dönz Andreas hat in den letzten Wochen das vorgeschriebene Praktikum beim Stand Montafon absolviert, wozu der Betriebsleiter eine ausgezeichnete Arbeitsleistung und entsprechendes Interesse und Fähigkeiten attestiert. Über Antrag des Vorsitzenden wird somit einstimmig beschlossen, Schwarzhans-Dönz Andreas ab sofort als Betriebsorgan einzustellen, die Entlohnung erfolgt wie bei den übrigen Betriebsorganen nach dem Gemeindebedienstetengesetz mit Einstufung in der Verwendungsgruppe dl mit Gewährung einer 10% Aufwandsentschädigung. Pkt. 6.) Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen der Alpverwaltungen der beiden Alpen Rona-Alpgues und Käfera mit dem Ersuchen um Mitbenützung des Forstweges Käfera zur Erschließung der vorerwähnten beiden Alpen zur Kenntnis. Die Alpen sind nach Rücksprache mit dem Betriebsleiter bereit, einen Kostenbeitrag in Höhe von 20% zu dem nicht durch öffentliche Förderungsmittel verbleibenden Restbetrag zu leisten. Ab der im oberen Waldbereich liegenden Weggabelung wird der zur -15- Erschließung der Alpen erforderliche Schlepperweg von den Alpen allein erstellt. Weiters erklären sich die Alpen bereit, für die laufende Instandhaltung des Forstweges (z.B. Räumung der Wasserspulen) weitere Arbeitsleistungen zu übernehmen. Der Bescheid für den Forstweg Käfera soll lt. Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters bei der BH Bludenz in nächster Zeit zugestellt werden. Der Betriebsleiter bezeichnet den vorliegenden Vorschlag als angemessen, weshalb über Antrag des Vorsitzenden einer Mitbenützung des Forstweges Käfera durch die beiden Alpen Rona-Alpgues und Käfera unter folgenden Bedingungen einstimmig stattgegeben wird: a) Der Kostenbeitrag für die Mitbenützung durch die beiden Alpen beträgt insgesamt 20% der nicht durch Förderungsmittel gedeckten Baukosten; b) Über die für die Wegerhaltung neben der Räumung der Wasserspulen zu leistenden Arbeitsstunden ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen; c) Der Stand Montafon übernimmt für den jeweiligen Wegzustand keinerlei Haftung, weshalb aus diesem Titel auch keine Schadenersatzansprüche (insbesondere beim Viehtrieb) geltend gemacht werden können. Sollte der Forstweg infolge höhere Gewalt nicht benutzbar sein, so kann eine sofortige Schadensbehebung nicht geltend gemacht werden. Pkt. 7.) Der Betriebsleiter berichtet, daß im Zuge einer Vermessung durch Salzgeber Christian festgestellt wurde, daß sich die beim Anwesen von Frau Hechenberger Irma vor ca. 20 Jahren errichtete Garage auf der Standesparzelle Gp. 1111/7 KG St. Gallenkirch befindet. Frau Hechenberger möchte nun diesen Grund im Kaufwege erwerben. Vom Standessekretär wird darauf hingewiesen, daß für einen Verkauf einerseits ein Feststellungsverfahren nach dem Forstgesetz durchzuführen ist und andererseits auf Grund den auf dieser Standesparzelle lastenden zahlreichen Holzbezugs- und Weiderechten eine lastenfreie Abschreibung ohne Aufforderungsverfahren nicht möglich ist, was wiederum mit enormen Vertragskosten verbunden sein dürfte und nicht in Relation zum Grundwert steht. Im Zuge der Beratung wird einstimmig dafür eingetreten, daß Frau Hechenberger auf diese Umstände hinzuweisen ist. Falls ein Kauf dieses für die forstliche Bewirtschaftung nicht sehr wertvollen Grundes trotzdem gewünscht wird, ist die Forstfondsvertretung bei Übernahme der vertraglichen Abwicklung durch die Käuferin grundsätzlich bereit, einem Verkauf zuzustimmen, andernfalls ist auch die Bereitschaft zum Abschluß eines Pachtvertrages gegeben. Die Entscheidung wird vorerst bis zum Vorliegen einer weiteren Rückäußerung von Frau Hechenberger vertagt. -16- Die Bürgermeister Rudigier und Sandrell entfernen sich um 17.40 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen und nehmen an der weiteren Beratung nicht mehr teil. Pkt. 8.) Der Vorsitzende berichtet über die am 30. April stattgefundene weitere Verhandlung über den vom Stand Montafon bereits im Jahre 1983 gestellten Antrag auf Bewilligung zum Kiesabbau auf der Standesparzelle Gp. 1231/1 am Mustrigielbach in Vandans und erörtert gleichfalls nochmals kurz den bereits in früheren Sitzungen besprochenen Sachverhalt. Der Stand Montafon ist nach wie vor interessiert, vor allem für den Bau von Forstwegen aus dieser Kiesgrube Schüttmaterial zu entnehmen. Bgm. Wachter berichtet, daß im Anschluß an die erwähnte Verhandlung der Antrag des Standes Montafon in der Gemeindevertretung beraten wurde. Einem Abbau wird nur unter der Auflage zugestimmt, daß das gewonnene Material ausschließlich für Forst- bzw. Güterwegebauten im Gemeindegebiet Vandans Verwendung finden darf und die Entnahmestelle als Bauschuttdeponie für die Gemeinde Vandans verwendet werden kann. Unter diesen Voraussetzungen wird auch die über den Grund der Agrargemeinschaft Vandans erforderliche Zufahrt zur Entnahmestelle zugesichert. Bei Verwendung der Entnahmestelle als Bauschuttdeponie würde die anschließende Sanierung