20060711_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:01
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2006-07-11
Erscheinungsdatum 2006-07-11
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. Juli 2006 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 10. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 04. Juli nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca 11.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; VizeBgm Dr Günter Flatz, St. Anton; Entschuldigt: Schriftführer: Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.30 Uhr die Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt nach Begrüßung der Forstfondsvertretung gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes aus aktuellem Anlass wird einstimmig stattgegeben. Zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 9. Forstfondssitzung vom 20.06.2006; 2.) Ankauf der Waldparzelle Gst. 831 im Silbertal; 3.) Versteigerungsverfahren der Liegenschaft in EZ 646 St. Gallenkirch (Erweiterung der TO); 10. Forstfondssitzung: 11.07. 2006 Seite - 1 - 4.) Berichte; 5.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 09. Forstfondssitzung vom 20. Juni 2006 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Vom Standessekretär wird über das Angebot zum Ankauf der Waldparzelle 831 in Silbertal mit einer Fläche von 5.339 m² informiert, welche unterhalb der Güterweganlage Wasserstuben auf ca 1.500 Meter liegt und an drei Grundstücksseiten an den Standeswald angrenzt. Gemäß Beurteilung des Betriebsleiters handelt es sich bei dieser Waldparzelle um einen hochmontanen Fichtenwald mit Heidelbeere, gut strukturiert, relativ wenig Fichtenaltholz und einem Zuwachs von ca 5 Vfm/J/ha. Der aktuelle Vorrat liegt bei ca 160 Erntefestmeter, eine Nutzungsmöglichkeit von etwa 75 Festmetern ist gegeben. Die Nutzung gemeinsam mit Nutzungen weiterer Waldflächen in diesem Bereich mittels Seilkrananlagen ist problemlos möglich. Vom Betriebsleiter wird auf Basis eines Lokalaugenscheines insbesondere unter Berücksichtigung des Aspektes der Arrondierung der Ankauf dieser Waldparzelle empfohlen und ein Kaufpreis in der Größenordnung von 4.500 bis 5.000 EUR, bei Vorhandensein der Grenzsteine gegenüber dem westlich angrenzenden Grundeigentümer mit einem Zuschlag von max 10 % als angemessen beurteilt. Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden der Ankauf dieser Waldparzelle einstimmig beschlossen und der Betriebsleiter sowie die Standesverwaltung ermächtigt, die endgültigen Verkaufsverhandlungen auf Basis des dargelegten Sachverhaltes mit einem Preisband zwischen 4.500 bis 5.500 EUR vorzunehmen sowie die vertragliche Abwicklung in die Wege zu leiten. Pkt. 3.) Vom Standessekretär wird kurz über ein vor der Sitzung mit dem Bezirksgericht Montafon geführtes Gespräch in der Angelegenheit der für nachmittags festgesetzten Zwangs- 10. Forstfondssitzung: 11.07. 2006 Seite - 2 - versteigerung der Liegenschaft in EZ 646 in St. Gallenkirch dahingehend informiert, dass von der Raiffeisen Bank im Montafon als Betreiberin allenfalls die Absicht besteht, von einer Versteigerung der zweiten Partie (Maisäßliegenschaft Sarottla) Abstand zu nehmen, sofern durch den Versteigerungserlös der Liegenschaft in Schruns eine Abdeckung der offenen Verbindlichkeiten erreicht werden könnte. Nachdem der Forstfonds für seine Forderungen diesem Zwangsversteigerungsverfahren beigetreten ist, bedürfte es zur Einstellung des Versteigerungsverfahrens ebenfalls der Zustimmung des Forst-fonds. 10. Forstfondssitzung: 11.07. 2006 Seite - 3 - In der kurzen Diskussion dazu wird von Dr Flatz als Rechtsvertreter des Forstfonds im Zusammenhang mit der Hereinbringung der offenen Forderungen kurz informiert, dass im Lastenblatt des Grundbuches noch zahlreiche weitere Pfandgläubiger eingetragen sind und unter diesem Aspekt bei einer Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens fraglich ist, ob bei Verteilung des Meistbotes die Forderungen des Forstfonds Deckung finden werden. Nach kurzer Diskussion wird unter Berücksichtigung der gesamten Vorgeschichte einstimmig entschieden, weiterhin alle Schritte zu Hereinbringung der offen Forderungen des Forstfonds unter Beachtung der Auflagen des in der Vorsitzung gefassten Beschlusses zu setzen. Pkt. 4 – Berichte: - Keine Wortmeldungen; Pkt. 5 – Allfälliges: In einer kurzen Diskussion wird neuerlich auf die Thematik der Nutzung im Bereich Mottatobel-Kilkawald in der Gemeinde Gaschurn eingegangen und die aus Sicht der Waldbewirtschaftung völlig unbefriedigende Situation in mehreren Wortmeldungen angesprochen. Bgm Netzer ersucht in diesem Zusammenhang, künftig bereits im Frühjahr unter Einbeziehung von örtlichen Ausschüssen wie insbesondere Vertretern der Naturgefahrenkommission die geplanten Nutzungen zur erörtern. Er weist zudem darauf hin, dass angeblich bei der ersten Begehung mit der Geologin Dr Vigl nicht die gesamte Trasse der geplanten Seilkrananlage abgegangen worden sei und daher mit der Landesgeologin eine neuerliche Begehung vor kurzer Zeit erfolgt ist. Das diesbezügliche ergänzende Gutachten steht noch aus. In mehreren Wortmeldungen wird trotz bereits umfangreicher Informationen durch die Betriebsleitung die vorliegende Situation der Standeswaldbewirtschaftung als völlig unbefriedigend beurteilt und eine Grundsatzdiskussion der künftigen Schutzwaldbewirtschaftung auch im Hinblick auf die Sicherheit der unterliegenden Siedlungsbereiche aber auch im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit des Forstbetriebes generell als erforderlich angesehen. Bei allem Verständnis für berechtigte Anliegen in Richtung Sicherheit der Unterlieger – welche vom Betriebsleiter zu keinem Zeitpunkt überhaupt in Frage gestellt wurde bzw wird – bestehen grundsätzliche Bedenken dahingehend, ob in Entscheidungen über die Waldbewirtschaftung auch in Zukunft Mitglieder von Naturgefahrenkommissionen bzw generell auch von Unterliegern ohne Parteistellung nach dem Forstgesetz einzubinden sind. 10. Forstfondssitzung: 11.07. 2006 Seite - 4 - Vom Standessekretär wird in seiner Wortmeldung darauf hingewiesen, dass offensichtlich von gewissen Kreisen aus dem Bereich der ehemaligen Proponenten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit über die Rechtsnatur des Forstfonds nach wie vor Stimmung gegen den Forstfonds gemacht wird und die nun eindeutigen rechtlichen Grundlagen für den Forstfonds nach wie vor noch in Zweifel gezogen werden. In der Diskussion wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass die Forstfondsvertreter als die von den Gemeinden entsandten Eigentümervertreter in Übereinstimmung mit den forstgesetzlichen Bestimmungen über die künftige Waldbewirtschaftung zu entscheiden haben. In Wortmeldungen mehrerer Forstfondsvertreter wird es als grundsätzlich bedenklich angesehen, dass Nichtfachleuten offensichtlich mehr Gehör geschenkt wird als den einschlägig ausgebildeten Fachleuten des Forstbetriebes aber auch der Forstbehörde und der Wildbach- und Lawinenverbauung. Angesprochen wird auch die konkrete Überlegung, für den genannten Bereich durch den Forstfonds als Eigentümer bei der Behörde ein Bannlegungsverfahren zu beantragen, womit auch eine umfassende Einbindung der Unterlieger gemäß den einschlägigen forstgesetzlichen Bestimmungen verbunden ist. Zusammenfassend zeigt sich Bgm Netzer zuversichtlich, dass mit weiterer Information und Aufklärung eine Verbesserung der derzeit recht kritischen Stimmung erreicht werden kann. Ende der Sitzung, 12.20 Uhr; Schruns, 12. Juli 2006; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 10. Forstfondssitzung: 11.07. 2006 Seite - 5 -