19800414_FF_026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:02
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1980-04-14
Erscheinungsdatum 1980-04-14
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift aufgenommen am 14.4.1980, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 26. Sitzung des Forstfondes in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 2.4.1980 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Harald üiekerle aus Schruns, Ernst Marlin aus St. Gallenkirch, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Anton Wachter aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Präsident LAbg. Bgm. Ök.-Rat Ignaz Battlogg aus St. Anton und Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer haben sich wegen anderweitigen Verpflichtungen entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet um 14.20 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 7.2.1980. 2. Vorlage der Jahresrechnung 1979. 3. Ansuchen der Familie Oswald Mäser in Schruns, um die Erlaubnis die auf Forstfondgrund gefaßte Wasserquelle für das Gasthaus "Fellimändli" in Silbertal, nach den gesetzlichen Vorschriften fassen zu dürfen. 4. Ansuchen des Heinrich Kieber in St. Gallenkirch, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes (HNr. 156). 5. Ansuchen des Hermann Lorenzin in Gaschurn, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes (HNr. 22) auf seinen Sohn. - 2 - Berichte: a) Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke A.G. bezüglich der Hüttenkopfbahn in Tschagguns: b) Genehmigung des Voranschlages 1980 durch die Agrarbezirksbehörde. c) Verschiedene Holzverkäufe. d) Windwurfholz in Sarottla (Gargellental). Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Sitzungsniederschrift vom 7.2.1960 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. 2. Die Jahresrechnung des Forstfondes für das Jahr 1979 wird vom Vorsitzenden vorgelegt und vom Sachbearbeiter Mag. Johann Vallaster abschnittsweise erläutert. Die Jahresrechnung weist aus: a) Ausgaben................................ S 3.348.676, 97 b) Einnahmen .............................. S 2.952.672, 97 ______________ Abgang .................................... S 396.004.-============== welche durch Entnahme aus Kassabeständen abgedeckt wurde. Nach eingehender Debatte über die Jahresrechnung 1979 durch die Forstfondvertretung wurde der Bericht des Gebarungsüberprüfungsausschusses durch Bürgermeister Harald Wekerle verlesen und anschließend der Antrag auf Entlastung der Buchhaltung und Verwaltung gestellt. Diesem Antrag wird einhellig stattgegeben und die Jahresrechnung 1979 mit den darin ausgewiesenen Endsummen einstimmig genehmigt. 3. Dem Ansuchen der Eheleute Oswald und Fini Maser in Schruns, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 1329 in Silbertal 2 Trinkwasserquellen, die bisher in einem Gerinne zusammengefaßt zur Versorgung des Maisäßes „Feliimändli“ (jetzt Jausestation) mit Trinkwasser dienten, vorschreibungsgemäß fassen zu dürfen, wird einstimmig stattgegeben. Für die Einräumung dieser dauernden Dienstbarkeit der Duldung eines Wasserbehälters (Brunnenstuben) und der dadurch -3- zu erwartenden Wirtschaftserschwernisse, haben die Eheleute Oswald und Fini Mäser oder ihre Rechtsnachfolger jährlich dem Forstfond einen Betrag von S 1000.- im Verlaufe des Monats Mai zu bezahlen. Dieser Betrag ist gegen eine Abwertung mit dem Lebenshaltungskostenindex des Amtes der Vorarlberger Landesregierung gegen eine Abwertung abzusichern. Ist die Quellschüttung größer als für den Eigenbedarf notwendig ist, so kann nur mit Zustimmung des Forstfondes über das Oberwasser verfügt werden (einstimmige Beschlußfassung). 4. Dem Ansuchen des Heinrich Kieber in St. Gallenkirch 154, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von der Bp. 771 (HNr. 156) auf das auf der Gp. 3030 (beides K.G. St. Gallenkirch) neu zu erstellen gedachte Wohnhaus, wird unter der Bedingung stattgegeben, daß das alte baufällige Objekt abgetragen wird. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Bei dieser Übertragung handelt es sich um die Verlegung eines eingeforsteten Objektes für denselben Besitzer (einstimmiger Beschluß). 5. Das Ansuchen des Hermann Lorenzin in Gaschurn 138, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 22 auf einen Neubau wird abgelehnt, weil es sich bei der Haus Nr. 22 um ein Doppelhaus handelt, das derzeit nicht abgetragen werden kann. Berichte: a) Der Vorsitzende bringt die Vertragsbedingungen mit der Vorarlberger Illwerke A.G. über die Grundüberspannung durch die Hüttenkopfbahn in Tschagguns/Vandans zur Kenntnis. Im Verlaufe der Debatte wird es für zweckmässig angesehen den Pkt. 2.7 des vorgesehenen Bestandsvertrages dahingehend abzuändern, daß die Trassenlänge und die Trassenbreite im Vertrag aufscheint. Beim Pkt. 3.3 soll die 5%-Klausel, die bei der WertSicherung vorgesehen ist, gestrichen werden. -4- Um die Ablösesumme überprüfen zu können, soll Waldaufseher Albert Ganahl aufgrund der vorhandenen Unterlagen über die Trassenbeanspruchung der Hüttenkopfbahn erstellen, um einen Vergleichswert zu haben. Die derzeitige Vereinbarung, die vom Forstfondausschuß erst noch genehmigt werden muß, beträgt S 50.000.- einmalig und S 10.000.- jährlich wertgesichert. Der Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch gibt zu Protokoll, daß bei einem Nutzungsentgang, der auf Grund der Berechnung von Waldaufseher Ganahl die S 10.000.- Grenze überschreiten sollte, eine Abgeltung auf Umsatzbasis angestrebt werden soll. Derzeit seien 1, 5 - 3% üblich. b) Weiters teilt der Vorsitzende mit, daß der Voranschlag des Forstfondes für das Jahr 1980 am 15.2.1960 unter Zl 500/II von der Agrarbezirksbehörde genehmigt wurde; c) folgende Holzverkäufe getätigt wurden: Einsiedler Hans in Gortipohl, 4, 19 fm Fichtenholz am Stock pro fm S 600.-; Sähly Ferdinand in Silbertal, 25 Latten a S 10.- aus Durchforstungsbeständen; Schönlechner Raimund in Gaschurn, 9 fm altes Windwurfholz im Kluserwald zum Preis von S 100.- pro fm; Mathias Friedolin in Tschagguns 19.80 fm Fichtenholz am Stock im Gebiet von Tschöppa, das zusätzlich zu den bereits bewilligten 192.60 fm Windwürfe, die um S 150.- pro fm abgegeben wurde (alte Windwürfe), zugewiesen worden sind; Gottlieb Amann in Bartholomäberg, hatte für eine Holzmenge von 13 fm, die als Servitutsholz bezogen wurden, eine Aufzahlung von S 400.- pro fm zu leisten, weil das Objekt nun aus den ehemaligen Maisäßbesitz ausgeschieden wurdet d) daß im Gargellental, außerhalb des grünen Tobels oben rd. 250.- fm Windwurfholz angefallen ist, daß nicht als Servitutsholz ausgegeben werden kann. Es ist vorgesehen, daß dieses Holz im Kaufwege abgegeben wird. - 5 - Die vorstehenden Berichte werden zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schließt um 18 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Mitglieder des Forstfondausschusses für die gute Zusammenarbeit im Verlaufe der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: