19840221_FF_021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:03
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1984-02-21
Erscheinungsdatum 1984-02-21
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 21. Februar 1984 im Sitzungssaale des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 21. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Witterungsbedingt mußte die ursprünglich auf 10. Februar 1984 festgesetzte Sitzung auf den heutigen Tage verschoben werden. Aufgrund der Einladung vom 3. Februar 1984 und der Verständigung vom 10. Februar über die Terminverschiebung nehmen an der auf heute 9.00 Uhr anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg als Vorsitzender; Bürgermeister Georg Amann, Silbertal; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch; Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans; Der Vorsitzende eröffnet um 9.15 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt aufgrund der Vollzähligkeit die Beschlußfähigkeit fest. TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung vom 22. 12. 1983; 2.) Anstellung eines Absolventen der Universität für Bodenkultur (Diplom-Ingenieur für Forstwirtschaft) für die Forstverwaltung; 3.) Bewertung und Verrechnung der im Zuge der Errichtung der Abwasserreinigungsanlage Montafon an die Agrargemeinschaft Vandans abgetretenen Grundflächen; 4.) Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1984; 5.) Festlegung der grundsätzlichen Vorgangsweise für die Verhandlungen mit der Silvretta-Nova-Bergbahnen Gesellschaft mbH hinsichtlich der Dienstbarkeitsverträge; 6.) Ansuchen von Herrn Meidl Hermann, Bartholomäberg um Erlaubnis zur Fassung und Ableitung einer Quelle aus der Standesparzelle 1406/1 Silbertal für seinen Maisäß; 7.) Ansuchen von Frau Maria Wachter, Gortipohl um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den abgebrochenen Stall Bp. 380 St. Gallenkirch; 8.) Ansuchen von Herrn Keßler Herbert, Vandans um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für die abgebrochenen Maisäßobjekte Wohnhaus Nr. 288 - Bp. 291/1 und Stall Bp. 291/2 auf Schandang; -2- 9.) Ansuchen von Herrn Vonier Artur, Vandans um Genehmigung zur Verlegung eines Erdkabels über Forstfondsgrund zur Stromversorgung seines Maisäßobjekte auf Lifinar, St. Gallenkirch; 10.) Ansuchen der Wassergenossenschaft Kropfen - Latang, Schruns um: a) Erlaubnis zur Fassung einer weiteren Quelle; b) Zustimmung zur Gewährung eines Wasseranschlusses für Herrn Franz Juen, Schruns für sein Maisäßhaus; 11.) Berichte und Allfälliges; Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um nachfolgenden Tagesordnungspunkt, welcher eingangs der Sitzung nach TO. 1.) erledigt werden soll, erweitert: 12)) Zustimmung zur Grundabtretung für die Neutrassierung der B 188 im Bereich Bahnübergang bis Almahüsli im Gemeindegebiet St. Anton; Der Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig die Zustimmung erteilt und die Dringlichkeit im Sinne der Bestimmungen des Gemeindegesetzes zuerkannt. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift über die 20. Sitzung vom 22.12.1983 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Zu Punkt 2.) der Sitzungsniederschrift über die Stellungnahme an die Agrarbezirksbehörde Bregenz zur beabsichtigten Erlassung eines Feststellungsbescheides bringt der Forstfondsvertreter Herr Ernst Marlin aus St. Gallenkirch vor, daß nach seiner Anschauung nicht der gesamte Sachverhalt der Stellungnahme enthalten ist. Er berichtet in diesem Zusammenhang weiter, daß er anläßlich einer Vorsprache in der Standeskanzlei die Aushändigung einer Kopie der an die Agrarbezirksbehörde Bregenz übersandten Stellungnahme, eine Abschrift über die Besprechung vom 30.12.1983, eine Abschrift über die Aussprache vom 30.1.1984, sowie eine Kopie der rechtsgutächtlichen Äußerung von Prof. Morscher begehrt hat. Desgleichen beschwert er sich darüber, daß er zu der am 31.1.1984 stattgefundenen "Sitzung" nicht eingeladen worden sei und er in dieser Angelegenheit bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz vorstellig wurde. Zu den vorhin angeführten Begehren berichtet der Standessekretär, daß Herrn Marlin mit der Sitzungseinladung eine Abschrift der an die Agrarbezirksbehörde Bregenz abgegebenen Stellungnahme übermittelt wurde. Gegen den Vorwurf, daß anläßlich der Sitzung vom 22.12.1983 im Zuge der vorgebrachten Stellungnahme nicht der gesamte Sachverhalt geschildert worden wäre, wehrt sich der Angesprochene, da die in der erwähnten Sitzung beschlossene Stellungnahme auch in der erwähnten Form der Agrarbezirksbehörde Bregenz bekanntgegeben wurde. Daß aufgrund des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses vom 1. März 1982 eine geänderte Rechtslage gegeben ist, muß zur Kenntnis genommen werden und kann nicht als Vorwurf erhoben werden. -3- Zu der am 30.12.1983 stattgefundenen Aussprache hinsichtlich allfälliger zivilrechtlicher Schritte berichtet der Standessekretär, daß es sich hiebei lediglich um eine Besprechung gehandelt hat und hierüber keine Niederschrift verfaßt wurde. Über das Ergebnis derselben wurde Herr Marlin ebenfalls anläßlich der Vorsprache unterrichtet, es wird gleichzeitig nochmals in kurzen Zügen vorgebracht. Zu dem am 31.1.1984 stattgefundenen Anstellungsgespräch mit Dipl. Ing. Scheier aus Bürserberg, irrtümlich als Sitzung bezeichnet, berichtet der Standessekretär nochmals über die Vorgeschichte, welche zum Zustandekommen dieses Gespräches geführt hat. Es wird darauf verwiesen, daß es sich lediglich um ein Gespräch zur Darlegung der beiderseitigen Ansichten und Vorstellungen gehandelt hat, und eine definitive Anstellung nur durch Beschlußfassung im zuständigen Gremium erfolgen kann, weshalb dies auch in der Tagesordnung der heutigen Sitzung aufscheint. Hiezu wird ebenfalls die von Herrn Marlin bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz eingebrachte "Aufsichtsbeschwerde" verlesen bzw. kurz auf die von der Behörde erbetene Stellungnahme eingegangen. Von den Anwesenden wird ebenfalls, soweit sie bei der erwähnten Aussprache beteiligt waren, bestätigt, daß es sich nur um ein Anstellungsgespräch gehandelt hat und eine Beschlußfassung hierüber nicht erfolgt ist. Herr Marlin erklärt anschließend, daß aufgrund der Aufnahme der Anstellung von Dipl. Ing. Scheier in die heutige Tagesordnung die Angelegenheit für ihn somit ebenfalls erledigt ist. Er weist noch darauf hin, daß die Agrargemeinschaft St. Gallenkirch einen gültigen Rechtstitel besitzt und nur über Beschluß der Vollversammlung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden kann. Diesbezüglich wird von den übrigen Mitgliedern der Forstfondsvertretung auch keine gegenteilige Ansicht vertreten. Über die Aushändigung einer Abschrift der rechtlichen Äußerung entwickelt sich eine ausführliche Debatte, wobei darauf hingewiesen wird, daß diese zur Argumentation und Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der zur Verwaltung der Standeswaldungen berufenen Bürgermeister im Stande Montafon abgegeben wurde. Gegen eine Einsicht in diese rechtsgutächtliche Äußerung wird allgemein kein Einwand erhoben, es wird allerdings darauf hingewiesen, daß die dadurch gewonnenen Informationen selbstverständlich auch der Amtsverschwiegenheit im Sinne der Bestimmungen des Gemeindegesetzes unterliegen und somit durch Herrn Marlin als Mitglied des Proponentenkomitees nicht verwertet werden dürften. Herr Marlin erklärt sich mit der Akteneinsicht einverstanden, weshalb infolge der bereits fortgeschrittenen Eeit die Debatte beendet und zur Erledigung der Tagesordnung übergegangen wird. Pkt. 12. - Erweiterung der TO: Hiezu berichtet der Standessekretär über eine Vorsprache durch das Landesstraßenbauamt, wonach die Grundablösen für die Neuerstellung der Lorünserbrücke mit den dazu erforderlichen Anschlußrampen mit Unterführung der Montafonerbahn möglichst rasch vorgenommen werden sollten, da die Finanzierung vorerst für die Neuerstellung der Lorünserbrücke sichergestellt ist und mit den Bauarbeiten noch im heurigen Jahre begonnen werden soll. Bgm. Mag. Stemer zeigt hiezu die der Gemeinde St. Anton übermittelten Planunterlagen, aus welchen die Trassenführung und die Ablöseflächen ersichtlich sind, vor. Demnach werden -4- vom Stand Montafon im Bereich vom "Almahüsli" bis zum Bahnübergang nachstehende Grundflächen für die neue Trassenführung der B 188 benötigt: aus aus aus aus der der der der Gp. Gp. Gp. Gp. 369/36 370 369/1 371/1 48 91 m2 10305 885 m2 vorübergehend 34 m2 vorübergehend 88 m2 m2 vorübergehend 3 m2 m2 Zusätzlich werden für die Verlegung der Montafonerbahn im gegenständlichen Trassenbereich weitere 40m2 aus der Gp. 369/1 benötigt. Nach dem vorliegenden Angebot des Landesstraßenbauamtes werden aufgrund von Gesprächen mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden Lorüns und St. Anton sowie den jeweiligen Ortsschätzern nach Besichtigung der Ablöseflächen für Waldparzellen als Ablöse S 20, — bis 25, —/m2 bezahlt, für landwirtschaftliche Flächen je nach Kulturzustand bis zu S 65, —/m2. Die vorübergehend benötigten Grundflächen von 125 m2 werden nur während der Bauphase benötigt und anschließend wieder humusiert und begrünt. Im Zuge der Debatte berichtet Herr Gottfried Schapler als Mitglied des Vorstandes der Montafonerbahn AG gleichfalls kurz über den derzeitigen Stand der Verhandlungen bezüglich der Verlegung der Bahntrasse im Gemeindegebiet Lorüns. Da aufgrund des derzeitigen Zustandes der Lorünserbrücke in den vergangenen Jahren seitens der Montafoner Gemeinden schon mehrfach eine Neuerstellung dieser Brücke gefordert wurde, wird den hiezu notwendigen Grundbeistellungen im öffentlichen Interesse zu nachstehenden Bedingungen einstimmig die Zustimmung erteilt: a) Die Ablösesumme für die benötigten Waldfläche von 11.329 m2 wird wie angeboten mit S 25, —/m2 festgesetzt, somit insgesamt S 283.225, —. Hievon werden 90% nach Unterfertigung der Ablösevereinbarung ausbezahlt, der Rest nach Baufertigstellung und Vermessung. b) Das anfallende Holz ist getrennt in Nutz- und Brennholz in üblichen Längen dem Eigentümer aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen. Eine Übernahme von eventuellen Ersatzgründen aus der jetzigen Straßentrasse der B 188 erscheint aufgrund der vorliegenden Planunterlagen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Abtretung der für die Verlegung der Montafonerbahntrasse erforderlichen weiteren Grundflächen von 40 m2 wird ebenfalls zu den vorangeführten Bedingungen einstimmig zugestimmt. Pkt. 2.) Anläßlich der Ausschreibung im Jahre 1983 für einen Forstbetriebsführer für die Forstverwaltung hat u.a. auch Dipl. Ing. Scheier Quido aus Bürserberg Interesse an der ausgeschriebenen Stelle bekundet. Mit dem Bewerber wurde bereits früher ein Gespräch geführt, ein konkretes Ergebnis wurde damals allerdings aufgrund seiner Erwartungen auf eine Beschäftigung bei der Wildbach- und Lawinenverbauung nicht erzielt. Nachdem nun der seit Sommer 1983 beschäftigte Dipl. Ing. Studer Fritz seine Bewerbung für den bei der Landwirtschaftskammer ausgeschriebenen Posten des Forstberaters eingebracht hat und somit für den Stand Montafon nicht mehr zur Verfügung steht, wurde anläßlich der Standessitzung vom 24.1.1984 vereinbart, mit Dipl. Ing. Scheier baldmöglichst einen Gesprächstermin festzusetzen. -5- Anläßlich der stattgefundenen Aussprache hat Dipl. Ing. Scheier nochmals kurz über seine bisherige Tätigkeit in Kanada berichtet, er hat gleichfalls sein Interesse für eine Anstellung beim Stand Montafon bestätigt, da er Wert auf eine Beschäftigung mit vielfältiger Außendiensttätigkeit legt. Dipl. Ing. Scheier wurde ebenfalls das ihn erwartende Aufgabengebiet ausführlich dargestellt. Nur beispielhaft seiend hier aufgezählt der Aufbau eines eigenen Betriebsdienstes, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Befriedigung der Nutzungsrechte der Standesbürger, Erstellung eines Erschließungskonzeptes, Aufbau eines neuen Wirtschaftsplanes usw. Den Mitgliedern der Forstfondsvertretung ist bewußt, daß die Lösung der anstehenden Probleme nur schrittweise erfolgen kann, wobei insbesonders in den Anfangsjähren eine enge Zusammenarbeit mit den Waldaufsehern unerläßlich sein wird. Insbesonders die Wahrnehmung des Betriebsdienstes wird nur schrittweise erfolgen können, wobei in einigen Revieren dieser Betriebsdienst noch wie bisher abgewickelt werden muß, während in anderen versucht werden soll, einen eigenen Betriebsdienst aufzubauen. Ebenfalls wäre eine jagdliche Betätigung des Betriebsführers des Standes Montafon mit den diesem zugewiesenen Aufgabenbereich nicht vereinbar. Diesbezüglich herrscht mit dem Bewerber ebenfalls volle Übereinstimmung. Da die Notwendigkeit zur Anstellung eines Betriebsführers allgemein für erforderlich erkannt wird, wird einstimmig beschlossen, Herrn Dipl. Ing. Scheier Quido aus Bürserberg mit Beginn des Monats März 1984 anzustellen, wobei für das Dienstverhältnis nachstehende Bedingungen gemäß der geführten Aussprache gelten: a) Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes Anwendung. Somit erfolgt die Einstufung aufgrund des Eintrittsalters in a1/6. b) Für die Fahrtstrecke vom Wohnort zum Dienstort werden die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel ersetzt. c) Für Fahrten während der Dienstzeit wird ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt. d) Sollte aus dienstlichen Gründen die Benützung des Privatfahrzeuges erforderlich sein, so wird das amtliche Kilometergeld vergütet. e) Das Dienstverhältnis wird vorerst im beiderseitigen Einverständnis auf die Dauer eines Jahres begründet. f) Aus dienstlichen Gründen erforderliche Überstunden (insbesonders in den Sommermonaten im Außendienst anfallende Überstunden) sind aufzuzeichnen. Über die Abgeltung derselben wird nach Vorliegen einer Übersicht über den zeitlichen Anfall von Überstunden neuerlich im Forstfondsausschuß beraten. g) Sofern in späterer Folge die Notwendigkeit zur Beistellung einer Übernachtungsmöglichkeit gegeben sein sollte, ist ebenfalls über die Benützung der im Obergeschoß des Standesgebäudes vorhandenen Kleinwohnung im Forstfondsausschuß zu beraten. Über die derzeitige Organisation, Abwicklung des Betriebsdienstes mit den Waldaufsehern, die derzeit geltenden Bestimmungen des Holzbezugsstatutes ist Dipl. Ing Scheier durch die Verwaltung entsprechend zu unterrichten. -6- Insbesonders in Hinblick auf die Brennholzbezugsrechte ist darauf zu achten, daß den Bezugsberechtigten auch Brennholz zugewiesen wird, wozu bereits bei der Auszeige entsprechend darauf Rücksicht zu nehmen ist. Um die weitere Entwicklung insbesonders in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Waldaufsehern und den Aufbau eines eigenen Betriebsdienstes festlegen zu können, ist in nächster Zeit mit der Landesregierung ein Termin für eine gemeinsame Aussprache zu vereinbaren. Nachdem vorhersehbar ist, daß bereits für die kommenden Auszeigen der Servitutsbezüge teils eigenes Personal benötigt werden wird, wird die Verwaltung beauftragt, die Stelle eines Försters baldmöglichst auszuschreiben (Absolvent einer höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft mit Matura). Insbesonders auch in Hinblick auf die Erstellung eines Wirtschaftsplanes erscheint die Beschäftigung eines Försters zweckmäßig zu sein. Über weitere Personaleinstellungen wird bei Bedarf zu gegebener Zeit neuerlich beraten. Pkt.3.) Im Zuge der Grundverhandlungen mit der Agrargemeinschaft Vandans für die Abwasserreinigungsanlage wurde vereinbart, daß die erforderlichen Ersatzgründe durch den Forstfonds zur Verfügung gestellt werden. Um die endgültige Abfassung der noch ausstehenden Kaufverträge vornehmen zu können, wurden für die Ersatzgründe des Standes Montafon die erforderlichen Bewertungen veranlaßt. Somit tritt der Forstfonds an die Agrargemeinschaft Vandans nachstehende Ersatzgrundflächen ab: 1.) die Waldparzelle Gp. 1231/2 (Bündta) mit 2.) verschiedene Waldparzellen im Bereich Raschitsch, ebenfalls Vandans mit 3.127 m2 29.016 m2 _________ Gesamtfläche 32.143 m2 Weiters hat der Forstfond die von den VIW dem Abwasserverband bereitgestellten Waldparzellen (Gp. 760 und 761/1 - Sponnawald) mit 16.144 m2 übernommen. Hier ist der Forstfonds bereits grundbücherlicher Eigentümer. Zudem ist die Verrechnung des Zuwachsentganges für zur Erstellung des Schutzdammes I notwendige Schlägerung von 9.200 m2 ebenfalls noch ausständig. Somit sind aufgrund der vorliegenden Schätzungsgutachten des gerichtlich beeideten Schätzers Ing. Wohlgenannt aus Dornbirn die für die Abtretung der erwähnten Grundflächen festgesetzten Wertansätze durch den Abwasserverband Montafon dem Forstfonds zu vergüten. Diese betragen: a) Gp. 1231/2 S 106.927, -b) Ersatzgründe Raschitsch S 927.351, -______________ abzüglich Wert Sponnawald Gesamtwert: S 1.033.807, -S 86.926, -______________ S 946.880, -============== -7- Der für die vorzeitige Schlägerung des hiebsunreifen Bestandes errechnete Zuwachsentgang für den Schutzdamm I beträgt lt. dem vorliegenden Schätzungsgutachten S 63.183, — und ist vom Abwasserverband Montafon ebenfalls zu vergüten. Es wird somit einstimmig beschlossen, dem Abwasserverband Montafon die bereitgestellten Ersatzgründe zum Gesamtwert von S 946.880, -- zu verrechnen sowie den festgestellten Zuwachsentgang in Höhe von S 63.183, — ebenfalls in Rechnung zu stellen. Pkt. 4.) Da den Mitgliedern der Forstfondsvertretung mit der Einladung zur Sitzung eine Ausfertigung des Voranschlagsentwurfes übermittelt wurde, kann auf eine postenweise Verlesung sämtlicher Haushaltsansätze verzichtet werden. Von der Verwaltung wird der vorliegende Entwurf auszugsweise erläutert und die notwendigen Ausführungen zu den einzelnen Haushaltsstellen erteilt. Im Zuge der Debatte des vorliegenden Entwurfes werden nachstehende Änderungen des Voranschlages vorgenommen: a) Der Ansatz für die Instandhaltung Wirtschaftswege Silbertal ist auf S 200.000, — zu erhöhen, da eine Sanierung des Weges ab Kristberg in die dahinterliegenden Standeswaldungen und Alpen erforderlich ist. Zur Veranlassung der Feststellung der Sanierungsmaßnahmen sowie zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen ist ein Antrag an die Agrarbezirksbehörde Bregenz zu stellen. b) Die Ansätze für die Neuerstellung von Wirtschaftswegen werden nicht abgeändert. Bei Inangriffnahme eines neuen Wegprojektes sind nach Vorlage der Ausschreibungsunterlagen die Vergaben jeweiligen Vergaben durch den Forstfondsausschuß vorzunehmen. Hinsichtlich der weiteren Erschließung der Standeswaldungen ist in den nächsten Jahren ein entsprechendes Erschließungskonzept zu erstellen, um die notwendige längerfristige Planung vornehmen zu können. Dies ist auch für die Beantragung der möglichen Förderungsmittel von Bedeutung. c) Die Ausgaben für die Betriebsführung sind aufgrund der beschlossenen Ausschreibung eines Försters auf S 300.000, — aufzustocken. d) Hinsichtlich der Beschäftigung eines Wegarbeiters in den Sommermonaten sind die nötigen Untersuchungen anzustellen, ob der bisherige Wegarbeiter infolge seines Gesundheitszustandes nicht Anspruch auf eine frühzeitige Pensionierung infolge Invalidität besitzt. Gegebenenfalls ist diese Stelle auszuschreiben. e) Bezüglich dem vom Jagdausschuß und der Gemeindevertretung St. Anton beschlossenen Einbehalt des Jagdpachtschillings der Genossenschaftsjagd ab 1 984 appelliert der Vorsitzende an alle Forstfondsgemeinden angesichts der großen anstehenden Probleme im gemeinsamen Interesse solche Beschlüsse, die zudem nur aufgrund eines veralteten Jagdgesetzes möglich sind, zu unterlassen. Dem Forstfonds werden dadurch dringend benötigte Mittel für Wegebauten, Aufforstungsmaßnahmen usw. entzogen. -8- f) Die Abgeltungen für Holzzuwachsverluste sind aufgrund der Vergütungen durch den Abwasserverband für den Schutzdamm I und die Vorarlberger Illwerke für die Verlegung des Vensertobels auf S 200.000, — zu erhöhen. g) Die Einnahmen aus Grundverkäufen sind ebenfalls aufgrund der Abtretungen an den Abwasserverband Montafon für Ersatzflächen an die Agrargemeinschaft Vandans, an die Vorarlberger Illwerke für die Verlegung des Vensertobels, sowie für Abtretungen für die B 188 auf S 1.300.000, — zu erhöhen. Im Verlaufe der Debatte über den Voranschlag wird auch über die Einführung einer generellen Mautgebühr als Zuschlag zum Stockgeld gesprochen, um damit den verschiedenen Wegerhaltern einen Beitrag für die Instandhaltung gewähren zu können. Um jedoch für eine diesbezügliche Entscheidung die dazu erforderlichen Unterlagen erarbeiten zu können, wird die Debatte hierüber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Aufgrund der vorangeführten Änderungen und Ergänzungen des Voranschlagsentwurfes betragen nunmehr die endgültigen Voranschlagswerte wie folgt: AUSGABEN EINNAHMEN S 6.720.000, -S 7.300.000, -______________ GEBARUNGSÜBERSCHUSS S 580.000, -============== Über Antrag des Vorsitzenden wird der Voranschlag 1984 mit Gesamtausgaben von S 6.720.000, -- und Gesamteinnahmen von 7.300.000, — und dem daraus resultierenden Gebarungsüberschuß, welcher dem Kapital zugeschlagen wird, einstimmig genehmigt. Weiters werden nachstehende Erhöhung bzw. Indexanpassungen der Stockgeldtarife und der Ablösen für Schindelholzbezugsrechte beschlossen: Stockgeld für Servitutsnutzholz von S 220, — auf S 235, — netto; Stockgeld für Servitutsbrennholz von S 80, — auf S 85, — netto; Abgabepreis für aufgerüstetes Servitutsholz frei Straße: für Brennholz von für Nutzholz von S 350, — auf S 700, — auf S 370, -- netto; S 730, — netto; Ablöse für Schindelholzbezugsrechte: von S 30, -- auf S 50, — pro m2 Dachfläche; Diese Dachablösen wurden letztmals im Jahre 1978 von damals S 20, — auf S 30, — angehoben, (einstimmiger Beschluß) Nachdem für eine Fortsetzung der Sitzung am Nachmittag infolge anderweitigen Verpflichtungen mehrere Mitglieder der Forstfondsvertretung entschuldigt sind, wird die Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte auf Freitag, den 2. März 1984 - 9.00 Uhr verschoben. Somit schließt der Vorsitzende mit dem Dank an die Anwesenden die Sitzung um 13.00 Uhr. -9- Die Sitzung wird am 2.3.1984 um 9.20 Uhr fortgesetzt. Die Forstfondsvertretung ist vollständig anwesend und somit beschlußfähig. Pkt. 5.) Über die mit den jeweiligen Seilbahngesellschaften für die Inanspruchnahme von Forstfondsgrund noch abzuschließenden Dienstbarkeitsverträge liegt den Mitgliedern der Forstfondsvertretung ein Entwurf zur Diskussion vor. Im Zuge der Debatte nach welchen Kriterien die Verrechnung der Dienstbarkeitsentgelte erfolgen soll, wird einstimmig beschlossen, vor der endgültigen Diskussion und Beratung in dieser Angelegenheit noch weitere Informationen von den Seilbahngesellschaften einzuholen. Beschlußgemäß sind die Seilbahngesellschaften aufzufordern, nachstehende Informationen und Unterlagen für die weitere Diskussion bereitzustellen: a) die Umsatzzahlen für die vergangenen drei Betriebsjähre; b) die Frequenzzahlen für die verschiedenen Seilbahn- und Schleppliftanlagen, ebenfalls für die vergangenen drei Jahre; c) soweit nicht bereits vorhanden, die beanspruchten Grundflächen für Liftanlagen und Schipisten mit planlicher Darstellung; Nach Vorliegen der erwähnten Unterlagen und weiteren Erhebungen durch die Verwaltung ist die Beratung über den Abschluß der Dienstbarkeitsverträge wieder aufzunehmen. Bgm. Mag. Stemer urgiert im Verlaufe der Debatte wiederum, die Gespräche zur Aktivierung des noch ausstehenden Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds aufzunehmen, damit die von der Fremdenverkehrsentwicklung benachteiligten Gemeinden einen teilweisen Ausgleich hiefür erhalten. Pkt. 6.) Dem mündlichen Ansuchen von Herrn Meidl Hermann, Bartholomäberg um die Erlaubnis zur Fassung einer Quelle auf der Forstfondsparzelle Gp. 1406/1 Silbertal und Ableitung derselben zu seinen Maisäßliegenschaften HNr. 186 wird einstimmig stattgegeben. Für die Einräumung dieser Dienstbarkeit bis auf Widerruf sind jährlich S 150, — wertgesichert an die Fürstverwaltung zu bezahlen. Das Dienstbarkeitsentgelt ist im September jeden Jahres zur Zahlung fällig, für die Wertsicherung wird der Vlbg. Lebenshaltungskostenindex (1976 = 100), Monat Juli, herangezogen. Für Beschädigungen jeder Art an der Quellfassung und der über die Gp. 1406/1 verlegten Wasserleitung wird keinerlei Haftung übernommen, desgleichen ist im Bedarfsfalle eine unentgeltliche Verlegung der Bauwerke vorzunehmen. Zu der zugunsten des Standes Montafon bestehenden Wasserdienstbarkeit für die Holzerhütte wird festgestellt, daß Meidl diese Maisäßliegenschaft mit dieser Last erworben hat. -10- Pkt. 7.) Dem Ansuchen von Frau Maria Wachter, Gortipohl Nr. 55 um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für die vor ca. 4 Jahren abgebrochenen Gebäude Wohnhaus Nr. 276 mit Bp. 379 und Stall Bp. 380 in St. Gallenkirch (Unterreim) wird einstimmig stattgegeben. Die Holzbezugsrechte für die beiden infolge Baufälligkeit abgetragenen Gebäude werden im Ausmaß des alten Nutzungsumfanges für weitere 5 Jahre verlängert, also bis 31.3.1989, da es sich hiebei um einen landwirtschaftlichen Besitz handelt, der von Frau Wachter ebenfalls noch landwirtschaftlich im vollem Umfange genutzt wird. Pkt. 8.) Dem Ansuchen von Herrn Keßler Herbert, Vandans 622 um die Verlängerung der Holzbezugsrechte für die im Frühjahr 1979 infolge Baufälligkeit abgebrochenen Maisäßgebäude Wohnhaus Nr. 288 mit Bp. 291/1 und Stall Bp. 291/2 auf Schandang1 wird einstimmig stattgegeben. Die Holzbezugsrechte werden im Umfang der Servitutenregulierungsurkunde bis 31. 3.1989 verlängert, da der Besitzer beabsichtigt, die Gebäude in zwei Jahren wieder zu erstellen und die landwirtschaftlichen Liegenschaften wieder selbst zu bewirtschaften. Pkt. 9.) Mit Antrag vom 1. Febr. 1984 hat Vonier Artur, Vandans Nr. 436 um die Erlaubnis angesucht, zur Stromversorgung der ihm gehörenden Maisäßhütte Nr. 318 (Bp. 952) und Stall Bp. 951/2 in St. Gallenkirch - Därfle über die Forstfondsparzellen Gpn. 1803/1 und 1803/2 in einer Länge von ca 450 m ein Elektrokabel verlegen zu dürfen. Das Kabel mit der Dimension YY4x25 wird unter Aufsicht der Vorarlberger Illwerke AG in Handarbeit verlegt. Das Kabel würde ausgehend von Tanafreida in einer Länge von ca 150 m im Standeswald Gp. 1803/1 verlegt, ehe es nach Querung des Lifinartobels durch eher schlecht bestockten Wald die Versorgungsliegenschaft erreicht. Der Verlegung des Stromkabels wird unter nachstehenden Bedingungen einstimmig zugestimmt: 1.) Dem Forstfonds dürfen durch die Verlegung keinerlei Nachteile erwachsen; 2.) Für Schäden am Stromkabel, verursacht durch Holzarbeiten durch Servitutsberechtigte oder betriebseigenes Personal wird keinerlei Haftung übernommen. 3.) Im Falle von möglichen zukünftigen Bauarbeiten im Trassenbereich ist das Stromkabel durch den Berechtigten auf eigene Kosten umzulegen. 4.) Auf die Vorschreibung eines Anerkennungszinses für die Einräumung der Dienstbarkeit wird verzichtet, es muß dem Stand Montafon bzw. anderen Körperschaften der Standesgemeinden gestattet sein, im Rahmen der technischen Möglichkeiten im Bedarfsfalle an das Stromversorgungskabel anzuschließen. -11- Pkt. 10.) Die Wassergenossenschaft Kropfen - Latang hat mit Schreiben vom 20.12.1983 um die Zustimmung zur Gewährung eines Neuanschlusses für das Genossenschaftsmitglied Franz Juen, Schruns ersucht. Franz Juen übernimmt im Zuge einer Erbteilung das Maisäßhaus. Da jedoch das bisherige Wasserrecht für Haus und STall nicht geschmälert werden darf, ist-für Franz Juen der Erwerb eines zusätzlichen Wasseranschlusses notwendig geworden. Um die Deckung des zusätzlichen Wasserbedarfes vornehmen zu können, ersucht die Wassergenossenschaft weiters um Zustimmung zur Fassung einer weiteren Quelle, welche sich ca 60 m oberhalb der bereits gefaßten Quellen befindet. Das Wasserdarbieten dieser Quelle, . welche vermutlich als Folge von Erdbewegungen im Zuge des Pistenbaues durch die Hochjochbahnen zu Tage getreten ist, beträgt aufgrund einer Messung im November 1983 12 l/min und würde für die Erweiterung des Versorgungsbereiches im geschilderten Umfange ausreichen. Unter Einhaltung der bisher gemachten Auflagen wird der Wassergenossenschaft Kropfen-Latang einstimmig die Erlaubnis zur Fassung dieser weiteren Quelle erteilt. Die Fassung und Ableitung in die Versorgungsanlage hat durch die Genossenschaft zu erfolgen und ist von ihr zu finanzieren. Dem Stand Montafon muß es weiterhin (wie in den früheren Beschlüssen festgelegt) erlaubt sein, unentgeltlich Wasser aus der Versorgungsanlage für den Eigenbedarf zu beziehen. Für Schäden an der Quellfassung und Versorgungsleitung durch Holzarbeiten wird keinerlei Haftung übernommen, ebenso sind allenfalls erforderliche Verlegungen durch die Genossenschaft auf ihre Kosten vorzunehmen. Der Gewährung eines Wasseranschlusses an den Genossenschafter Juen Franz zur Versorgung seines Maisäßhauses wird ebenfalls einstimmig die Zustimmung erteilt. Aufgrund der Vergrößerung des Versorgungsbereiches wird das mit Beschluß vom 1.2.1983 festgesetzte Dienstbarkeitsentgelt von bisher S 300, — auf S 500, — jährlich erhöht. Dieses Entgelt wird gegen Abwertung mit dem Vlbg. Lebenshaltungskostenindex (1976=100) wertgesichert und ist jeweils im Monat Juli zur Zahlung fällig. Für die Ermittlung der Wertsicherung wird die Index-zahl für den Monat Mai herangezogen. Pkt. 11.) - Berichte: Der Vorsitzende berichtet über eine Vorsprache durch die Vorarlberger Illwerke AG, anläßlich deren sie die Enttäuschung des Illwerkevorstandes über die Vorgangsweise des Standes Montafon im Zusammenhang mit der Abtretung von Grund für die Umlegung des Vensertobels mitgeteilt haben. Um über die weitere Koordination mit den Waldaufsehern für die Durchführung betriebswirtschaftlicher Arbeiten für den Stand Montafon die nötigen Entscheidungen treffen zu können, soll mit dem Land bzw. der Bezirkshauptmannschaft ein Gesprächstermin vereinbart werden. Auf Grund einer Besichtigung der Wälder in den Gemeinde Schruns durch den Forstsachverständigen der Finanzbehörden wurde der Einheitswert von bisher S 478.000, — auf nunmehr S 977.000, — erhöht. -12- Die Begründung hiefür ist in der besseren Erschließung sowie in den günstigeren Gelände-, Bringungs- und Wegebauverhältnissen gegenüber der letzten Bewertung zu suchen. Mit dem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 11.30 Uhr die Sitzung. Schruns, 5.3.1984 Schriftführer: Forstfondsausschuß: