19650805_FF_003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:08
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1965-08-05
Erscheinungsdatum 1965-08-05
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 5. August 1965, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 3. Forstfondsitzung dieser Funktionsperiode. Mit Einladungsschreiben vom 29.7.1965 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher die Forstfondvertreter des Tales Montafon, und zwar: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn " Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton Bürgermeister Alfons Bitschnau aus Vandans Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg Gemeinderat Franz Josef Stofleth aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns Anton Lorenzin aus St. Gallenkirch/Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, vollzählig erschienen sind. Der Standesrepräsentant Peter Wachter als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Erledigung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 1. Juli 1965. 2. Vorvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, hinsichtlich der Grundablöse auf "Tafamunt" in Partenen. 3. Ansuchen der Alpverwaltung "Aussergweil" in St. Gallenkirch, um die Erlaubnis eine Waldparzelle mittels einer Seilbahn überspannen zu dürfen. 4. Ansuchen der Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, um die Erlaubnis einer Trassenschlägerung für die geplante Kabinenseilbahn. 5. Ansuchen der Gargellener Seilbahngesellschaft m.b.H., um käufliche Überlassung des Trassenholzes aus der Skiabfahrt. 6. Ansuchen des Kirchenbauausschusses Latschau in Tschagguns, um eine Spende. 7. Holzansuchen verschiedener Bauwerber. -2- Berichte: a) Wirtschaftsweg "Schnapfenwald". b) Holzverkauf im Rellstal. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 1. Juli 1965 wird in vorliegender genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2): Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, vorgelegte Vorvertrag Nr. 3598 über die Inanspruchnahme von Grund und Boden auf "Tafamunt in Partenen, wird in vorliegender Fassung abgelehnt. Es wird als zweckmässig angesehen, die unter Pkt. 2, Abs. 2.1 zum Verkaufe vorgesehene Fläche von rd. 72 ar, vorläufig nur im Pachtwege abzutreten. Die endgültige Verkaufsfläche soll erst nach Bauvollendung, wenn ersichtlich ist wieviel Grund und Boden die bestehenden Anlagen in Anspruch nehmen, festgelegt und darüber ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Der Pkt. 3, Abs. 3.6 des Vorvertrages soll dahin ergänzt werden, daß sich die Vorarlberger Illwerke verpflichten die Aufforstungen auf den Schütthalden (Deponien) 50 Jahre zu betreuen. zu Pkt. 3): Der Agrargemeinschaft Alpe "Aussergweil" in St. Gallenkirch, wird es gestattet, die Forstfondparzelle 4164/1 mittels einer Seilbahn, die zur Versorgung der Alpe "Aussergweil" vorgesehen ist, zu überspannen. Der jährliche Anerkennungszins wird mit S 10.- pro Jahr festgelegt. Diese Bewilligung gilt bis auf Widerruf. zu Pkt. 4): Dem Ansuchen der Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, um die Erlaubnis auf der Gp. 3232/1 eine Seilbahntrasse in einer Länge von rd. 1600 m und einer Breite von 15 m bei der Mittelsstation, sich verbreiternd bis zum Waldaustritt auf rd. 25 m, schlägern zu dürfen, wird stattgegeben. Das bei der Trassenfreilegung anfallende Holz, soweit es nicht an Parteien zugewiesen wurde und von denselben rechtzeitig geschlägert wird, hat die Bergbahn aufrüsten zu lassen und der Forstverwaltung an geeigneten Lagerplätzen -3- die im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festzulegen sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dem Ansuchen um die käufliche Überlassung von weiteren 100 fm Fichtenholz am Stock aus der Trassenschlägerung, wird stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 350.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgelegt. Die für zwei Seilbahnstützen notwendigen Flächen von je 100 m2 werden der Montafoner Bergbahn käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 10.- pro m2 festgesetzt. Gleichzeitig wird der Grundüberspannung mittels Seilen zum Betriebe der Kabinenseilbahn zugestimmt. Die im Vertrag vom 8.5.1962 (Sesselbahn) unter Pkt. V. Abs. 2.3 u. 4 aufgezählten Dienstbarkeiten müssen auch auf die Kabinenseilbahn ausgeweitet werden. Die Kosten der Vertragserstellung, gleich welcher Art sie sind, hat die Montafoner Bergbahn zur Gänze aufzukommen. zu Pkt. 5): Das Ansuchen der Gargellener Seilbahn G.m.b.H. in Gargellen, um die käufliche Überlassung des Trassenholzes aus der Skiabfahrt "Schnapfenwald", wird wegen anderweitigen Verpflichtungen (Servitutsholzabgabe usw.) abgelehnt. Die Forstfondvertretung muß daher auf der früheren Vereinbarung bestehen, daß das Anfallende Trassenholz frei Abfuhrstraße der Forstverwaltung zur Verfügung gestellt wird, ohne daß irgendwelche Kosten entstehen. zu Pkt. 6): Das Ansuchen des Pfarramtes Tschagguns, um die Einforstung der neu zu erstellen geplanten Kirche auf Latschau, durch Übertragung des Holzbezugsrechtes von der "Mittelmeßpfründe" auf die neue Kirche, wird zwecks näherer Erhebung zurückgestellt. Um dem Kirchenbau entgegen am Stock als Servitutsholz Standeswaldung im Gauertal fällige Stockgeld wird als nachgelassen. zu kommen, sind vorläufig 100 fm Fichtenholz zuzuweisen. Die Holzabgabe soll aus der erfolgen. Das für die 100 fm Servitutsholz Spende zu Gunsten des Kirchenbaues -4- zu Pkt. 7) verschiedene Holzansuchen: a) Dem Ansuchen des Elmar Bickel in St. Anton, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus der Parzelle "Gafotes". Der Kaufpreis ist nach Bekanntwerden der Holzqualität, durch den Standesrepräsentanten im Einvernehmen mit dem Waldaufseher festzulegen. b) Dem Ansuchen des Norbert Thoma in St. Anton Nr. 4, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Bauholz aus Abgangbeständen, zum Bau eines Wohnhauses, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt im sog. "Fleischaries". Preisfestlegung wie unter Pkt. 7) a). c) Dem Ansuchen des Helmut Wackernell in St. Anton Nr. 6, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Bauholz aus Abgangbeständen, zum Bau eines Eigenheimes, wird stattgegeben. Preisfestsetzung wie unter Pkt. 7), a). d) Mangeng Gottfried in Tschagguns/Zelfen, werden aus der Trassenschlägerung auf Kapell ca. 30 fm Lattenhölzer zum Preise von S 280.- pro fm käuflich überlassen. e) Dem Ansuchen des Alois Leopolder in Tschagguns 509, um die käufliche Überlassung von ca. 7 fm Holz, das durch einen Erdrutsch in den Gampadelsbach gestoßen wurde, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt zum Preis von S 300.- pro fm. f) Dem Ansuchen des Otto Salzgeber in Tschagguns 426, um die Überlassung von rd. 7 fm Abgangholz wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt im Bereiche vom Gampadelsbach. Der Kaufpreis hat der Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem Waldaufseher festzulegen, sobald die Holzqualität bekannt ist. g) Dem Ansuchen des Wittwer Bernhard in Gaschurn 56a, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus Windwurfbeständen im "Fenggatobel". Preisfestsetzung wie unter Pkt. 7)a). h) Dem Ansuchen des Paul Klehenz in Gaschurn 125, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung hat aus Windwurfbeständen im "Fenggatobel" zu erfolgen. -5- i) Dem Ansuchen des Heinz Dietrich in Partenen, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Bauholz zum Bau eines Eigenheimes in Tschagguns, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt im sog. "Kopserloch" in Partenen zum Preise von S 200.- pro fm am Stock. k) Dem Ansuchen des Pfeifer Otto in Gaschurn HNr. 14, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Bauholz aus schwerbringbarer Lage wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt im sogenannten "K-opserloch" in Partenen zum Preise von S 200.- pro fm am Stock. l) Dem Ansuchen des Anton Sahler in Gaschurn, um 8 fm Abgangholz im Valschevieltal wird stattgegeben. Preisfestsetzung wie unter Pkt. 7), a). Pkt. 8): Dem Ansuchen des Herbert Fleisch in Tschagguns 527, um die Bewilligung von 2 Dachstämmen und einen Sagstamm zur Instandsetzung eines Stalles auf "Ganifer" in Partenen, wird stattgegeben. Die Holzabgabe erfolgt zum doppelten Stockgeld. Pkt. 9): Auf Bau Die den Grund der Einladung vom 16.7.1965, zur Offertstellung für den des Wirtschaftsweges "Schnapfenwald", sind 2 Offerte eingelaufen. Baufirma Ing. Gabriel Dünser in Götzis, erklärte sich bereit ca. 400 m langen Wirtschaftsweg zum Preise von S 122.000.- (1 fm S 305.--) zu erstellen, während die Firma Alois und Gotthard Pfeifer in Partenen sich angeboten hat, diesen Weg pro lfm um S 220.- zu bauen. Auf Grund dieser Anbote wird der Bau des Wirtschaftsweges der Firma Alois u. Gotthard Pfeifer in Partenen übertragen. Mit der Bauausführung ist sofort nach Beendigung der Grundablöseverhandlung zu beginnen. Pkt. 10): Für das mit 20.7.1965 ausgeschriebene Nutzholz in Vandans, oberhalb vom "Branntweintobel", sind zwei Offerte eingelaufen. Die Firma Erich Walter, Sägewerk in Bludesch bietet pro fm Nutzholz -6- am Stock S 342.- und der Holzakkordant Gottlieb Wachter in Vandans, pro fm Nutzholz S 225.--. Das Holz wird der Firma Erich Walter, Sägewerk in Bludesch, zum offerierten Preis von S 342.-- pro fm Nutzholz überlassen. Es ist darauf zu achten, daß vor Beginn der Schlägerung die vorgeschriebene Anzahlung geleistet wird. Pkt. 11): Die monatliche Kommissionsgeldpauschale für die Montafoner Waldaufseher wird ab 1.8.1965 von S 700.-- auf S 1000.- erhöht. Diese Nachziehung ist infolge Verwendung privater Kraftfahrzeuge im Dienst und der dadurch erhöhten Ausgaben notwendig geworden. Berichte: a) Erledigt unter Pkt. 9) der Niederschrift. b) Erledigt unter Pkt. 10) der Niederschrift. c) Der Vorsitzende berichtet, daß das im oberen Teil der Seilbahn Trasse auf dem Kapell angefallene Brennholz im Ausmaße von rd. 45 fm an das Gasthaus der Alpe Vorderkapell (Alphaus) käuflich überlassen wurde. Der Preis wurde mit S 52.- pro fm (doppeltes Stockgeld) festgesetzt. 31 fm Nutholz und 64 fm Brennholz im oberen Trassenbereich, wurden bereits der Hochjochbahn zugewiesen. Der Preis für das Nutzholz wurde mit S 200.- am Stock vereinbart und für das Brennholz mit S 65.-- pro fm. Beim Brennholz ist der Kaufpreis deshalb so hoch, weil anzunehmen war, das etwas Holz noch als Nutzholz ausgewertet werden kann. Das übrige Trassenholz, mit Ausnahme der unter Pkt. 4) abgean die Montafoner Bergbahn abgetretenen Holzmenge, wird als Servitutsholz an die Bezugsberechtigten ausgegeben. Die im Trassenbereich voraussichtlich anfallende Holzmenge wird 620.- fm betragen. Anschließend an die Sitzung fährt die Forstfondvertretung nach "Kops" um den Baufortschritt bei der Staumauer zu besichtigen. Im Zuge dieser Fuhrt wird vom Vermunt aus die auf "Tafamunt" vorgesehene Grundinanspruchnahme durch die Illwerke A.G. besichtigt. -7- Dieser Bericht wird von der Forstfondvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. Beginn der Sitzung: 8.30 Uhr. Ende der Sitzung: 10.45 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: